PayPal und Sportwetten in der Schweiz — zwei Veranstalter, viele Seiten ohne Bewilligung
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen und Veranstalterangaben wurden gegen die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande geprüft.
Wer bei Google «Wetten mit PayPal» eingibt, erwartet eine Liste mit Anbietern, bei denen die Einzahlung per Bezahldienst so selbstverständlich ist wie im Online-Shop. Die Erwartung führt in die Irre, und zwar nicht ein bisschen. In der Schweiz dürfen Sportwetten von genau zwei Veranstaltern angeboten werden, und jeder von ihnen betreut ein eigenes Gebiet. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, kann bei der Loterie Romande kein Online-Konto eröffnen, und umgekehrt. PayPal ist bei beiden keine Zahlungsart. Das heisst: Jede Seite, die einem Schweizer Publikum Wetten mit PayPal nahelegt, tut das ohne Bewilligung nach dem Geldspielgesetz. Wer dort einzahlt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz, kein Sperrregister, keine Aufsicht — und im Streitfall niemanden, an den er sich mit einer Beschwerde wenden könnte.
Das klingt nach einer Absage an das halbe Suchvolumen. Es ist in Wirklichkeit die einzige Auskunft, mit der sich etwas anfangen lässt. Zwei lizenzierte Veranstalter, ein Bezahldienst ohne Schweizer Zulassung für Wetten, ein Dutzend ausländischer Marken, die einem in der Werbung begegnen: Wer diese drei Dinge auseinanderhält, kann entscheiden, was er will. Wer sie vermischt, zahlt im Zweifel dreimal — Verlustlimite, Währungsumrechnung, Verrechnungssteuer auf einen Gewinn, den er nie geltend machen konnte.
Zwei Marken tragen hier eine Bewilligung, und beide gehören sie nicht zu den grossen internationalen Namen, die man aus der Werbung kennt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Der Rest der Branche ist Kulisse. Die folgende Einordnung nimmt die Schweizer Rechtslage zuerst, weil sie über jede andere Frage entscheidet: Wer im Vertragsgebiet wohnt, für den existiert der Bezahldienst als Wett-Zahlungsweg schlicht nicht, und das ist kein Zufall der Produktpolitik, sondern das Ergebnis einer Regelung, die genau zwei Veranstalter zulässt.
Was an PayPal zuerst zu klären ist: ein Bezahldienst, kein Wettanbieter
PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. hat seinen Sitz in Luxemburg und ist die europäische Betreibergesellschaft; die Muttergesellschaft PayPal Holdings, Inc. sitzt in San José, Kalifornien. Das ist keine Fussnote, sondern der Schlüssel zur ganzen Frage: PayPal tritt hier als Zahlungsdienstleister auf — genauer als Institut mit Banklizenz. Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF erteilte PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz, die nach EU-Richtlinien in der gesamten EU gilt.
Man kann daraus nicht ableiten, dass Geld bei PayPal sicherer sei als bei einer Bank mit Schweizer Bewilligung, und man kann daraus vor allem nicht ableiten, dass eine Wette, die über PayPal bezahlt wird, irgendwo beaufsichtigt wäre. Die beiden Aufsichtsbereiche sind voneinander unabhängig. Der eine regelt, wie ein Zahlungsdienstleister Kundengelder behandelt. Der andere regelt, wer Wetten veranstalten darf. Wer über PayPal auf eine ausländische Wettseite einzahlt, ist bei einem ordentlich beaufsichtigten Zahlungsdienst Kundeund bei einem Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung. Das sind zwei Beziehungen mit zwei Registern und zwei Beschwerdewegen.
Wichtiger für den Alltag: Zwischen einer PayPal-Zahlung an einen Shop und einer PayPal-Zahlung an einen Wettanbieter liegt kein technischer Unterschied, und genau darin liegt das Problem. Der Käuferschutz, den viele mit dem Bezahldienst verbinden, deckt Güter und Dienstleistungen ab. Ein Wetteinsatz ist kein Kauf einer Ware, und ein Konflikt über eine Wette ist kein Kaufkonflikt. Wer sein Geld zurück will, weil der Veranstalter nicht auszahlt, ist nicht in der Rolle, in der der Käuferschutz greift.
Und noch eine Zahl, die man einem Werbetext nie ansieht. Die Auszahlung eines PayPal-Guthabens auf ein Bankkonto ist kostenlos, solange keine Währungsumrechnung nötig ist. Auf eine Debit- oder Kreditkarte kostet sie 1,00 % des Betrags, mindestens 0,25 € und höchstens 10,00 €. Das betrifft nicht die Schweizer Veranstalter — es betrifft das Konto, über das Wetten auf ausländischen Seiten laufen. Wer dort Gewinne auszahlen lassen will, zahlt diesen Satz, und er zahlt ihn unabhängig davon, ob die Wette gewonnen wurde.
Zahlungsabwicklung: was zwischen Einsatz und Auszahlung passiert
Die Zahlungsabwicklung mit einem Bezahldienst in der Schweiz kennt drei Reibungspunkte, und alle drei treffen den Kunden, nicht den Anbieter. Der erste ist die Namensgleichheit: Geld darf nur an ein Zahlungskonto gehen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Das steht nicht in den Bedingungen der Wettanbieter, sondern im Vollzugsgesetz zum Geldspielgesetz, und es gilt für die beiden Veranstalter. Der Kunde erfährt davon meist erst bei der ersten Auszahlung, wenn ein Konto auf einen anderen Namen nicht akzeptiert wird.
Der zweite ist die Richtung des Geldes. PayPal hilft beim Einzahlen. Beim Auszahlen ist es auf den Schweizer Seiten kein Thema, weil es dort als Einzahlungsweg gar nicht auftritt. Bei ausländischen Anbietern wird der Bezahldienst gern als bequemer Zufluss dargestellt; Rückfluss, Fristen und Entgelte liegen bei diesen Seiten im Dunkeln, weil es keine Aufsicht gibt, die eine Frist vorschreibt.
Der dritte Punkt ist die Währung. Wer in Franken einzahlt und in Euro wettet, trägt zwei Kurse und eine Umrechnungsgebühr. Die Gebühr fällt beim Bezahldienst an, der Kursverlust beim Anbieter. Der Kunde sieht davon in der Regel nur das Endergebnis auf dem Kontoauszug.
Grundlagen: wer hinter welcher Wette steht
Zwei Personenkreise, zwei Rechtsräume. Auf der einen Seite steht ein Veranstalter, der einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz unterliegt, bei dem die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden, bei dem jede Person sich nur einmal registrieren darf und bei dem die Spielsperre im gemeinsamen Register steht. Auf der anderen Seite steht eine Firma auf Curaçao, Malta oder in Deutschland, deren Lizenz in der Schweiz keine Kraft hat, und ein Bezahldienst, der in beiden Fällen die gleiche Überweisung ausführt.

Verwechslungsgefahr entsteht weniger durch Lügen als durch gleiche Wörter. «Sicher», «geprüft», «zertifiziert» stehen auf jeder Seite, weil diese Wörter nichts kosten. Eine Bewilligung dagegen lässt sich nachsehen: Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher, weil es keine gibt. Wer eine Bewilligungsnummer sucht, findet bei den beiden Veranstaltern eine, sonst nirgends.
<## Was das Geldspielgesetz für Schweizer Wettende in der Schweiz bedeutet>
Rechtslage: warum PayPal auf Schweizer Wettseiten selten bleibt
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur die Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht den Veranstalter und das einzelne Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Damit ist die Liste der Anbieter mit Schweizer Bewilligung nicht kurz, sondern geschlossen: mehr gibt es nicht.

Wer die beiden sind, ist eine Frage des Wohnorts. Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Aus dieser Gebietsteilung folgt etwas, das die wenigsten Leser auf dem Radar haben: In der Online-Konto-Eröffnung steckt eine Wohnsitzprüfung. Bei der Loterie Romande braucht es Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone; verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist, und pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Für Online-Konten verlangt das Vollzugsgesetz einen Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis also im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.
Was heisst das konkret? Ein Zuzüger aus dem Kanton Bern kann in Lausanne kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, und ein Genfer findet bei Sporttip keine Tür. Das ist kein Serviceproblem, das sich mit einem Anruf löst. Es ist die Grenze des Systems.
Bewilligung gegen ausländische Lizenz
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern steht im Gesetz. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar; bei gewerbsmässigem Betrieb liegt die Strafdrohung deutlich höher als beim einmaligen Vorgang. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie wird sofort relativiert: Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und Schutz- oder Fair-Play-Kontrollen bestehen nicht.
Die Aufsicht reagiert nicht nur mit Strafdrohungen. Sie führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — ein Wettbewerb, den die Aufsicht nicht gewinnen kann und auch nicht gewinnen muss, weil die Liste als Zugangshürde wirkt und nicht als undurchdringliche Mauer.
Wie sich das anfühlt, kann man sich an einem Vergleich klarmachen. Der ausländische Anbieter ist billiger, schneller, werbefreudiger und rund um die Uhr erreichbar. Er hat keine Verlustlimite, die man vor der ersten Wette setzen muss, und er fragt nicht nach einem Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Er hat dafür auch kein Sperrregister, das einen daran hindert, nach einem schlechten Abend weiterzumachen.
Was man in der Schweiz überhaupt wetten darf
Die Schweizer Variante ist kein Nachbau einer internationalen Wettplattform mit anderem Logo. Was angeboten werden darf, folgt einer geschlossenen Liste der Gespa: zugelassene Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenfalls, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Auf der Liste stehen keine Corner- oder Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion gibt es dort nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine Entscheidung hat, die das zulässt; das Gesetz schränkt sie nicht auf einzelne Live-Märkte ein. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Bestimmte Konstellationen sind unangenehm geregelt: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.
Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und damit Sache des Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung — ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Spielerschutz: Limiten, Sperre und der Bezahldienst, der nichts begrenzt
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich. Dass die Erhöhung wartet und die Senkung nicht, ist der einzige Teil dieses Mechanismus, der wirklich etwas wert ist — er verhindert, dass ein Verlust am selben Abend durch eine neue Limite ausgeglichen wird.
Ein gesetzlicher Fixbetrag für Einzahlungen existiert in der Schweiz nicht. Wer eine harte Obergrenze sucht, findet sie hier nicht; er findet eine selbst gesetzte, die er innerhalb von drei Tagen wieder anheben kann.
Die Spielsperre ist der zweite Mechanismus, und sie ist die stärkere Waffe. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Und der Bezahldienst im Hintergrund? Er begrenzt nichts. Kein Zahlungsanbieter kennt eine Verlustlimite, kein Wallet zählt mit, wie viel in diesem Monat schon weg ist, und kein Käuferschutz prüft, ob eine Einzahlung vernünftig war. Wer über PayPal auf eine ausländische Seite einzahlt, hat auf der einen Seite einen Mechanismus, der Beträge in Sekunden bewegt, und auf der anderen Seite keinen, der sie bremst. Diese Schieflage ist der wichtigste Grund, warum die Limitenfrage vor der ersten Wette geklärt gehört.
Was Spielende selbst prüfen können
Die Gespa testet die Praxis an den Verkaufsstellen. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufspunkten in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man soll daraus nicht schliessen, dass die Aufsicht nicht funktioniert; man soll daraus schliessen, dass die persönliche Kontrolle nicht dort liegt, wo viele sie vermuten. Wer eine Fremdkontrolle erwartet, verlässt sich auf ein Verfahren, das nachweislich nicht durchgehend greift.
Für die eigene Praxis heisst das: Limite setzen, bevor die erste Wette läuft — nicht danach. Die Sperre produktbezogen wählen, wenn nur ein Produkt zum Problem wird, und unbefristet, wenn die Gefahr breiter ist. Und prüfen, ob die Seite, auf der man einzahlen will, überhaupt im Vertragsgebiet des eigenen Wohnkantons liegt. Liegt sie es nicht, ist die Frage nach Limiten ohnehin nicht die entscheidende.
Bei Spielsucht vermitteln die kantonalen Beratungsstellen und die von den Kantonen bezeichneten Fachstellen Unterstützung; die Spielsperre setzt eine solche Stelle in Bewegung. Wer sich unsicher ist, ob er eine Limite braucht, braucht in der Regel eine.
Warum ein Bezahldienst kein Budget ist
Ein Bezahldienst ist ein Konto, kein Schutzmechanismus, und dieser Unterschied ist teurer, als er klingt. Wer sein Wettbudget über ein Wallet laufen lässt, trennt nicht Geld von Geld — er verschiebt es einen Klick weit. Die Einzahlung ist schneller als jede Überlegung, und die Verlustlimite des Veranstalters gilt nur beim Veranstalter, nicht beim Wallet. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert sie überhaupt nicht.
Wer ein Budget wirklich halten will, braucht eine Zahl, die er nicht selbst jederzeit ändern kann. Die selbst gesetzte Verlustlimite bei Sporttip leistet das teilweise, weil die Erhöhung 72 Stunden wartet. Ein Wettkonto ohne Limite und ein Bezahldienst daneben leisten das nicht.
Wetten mit PayPal in der Schweiz: dünnes Angebot, klare Regeln — aber welche Kosten bleiben?
Es gibt in diesem Kapitel weniger zu vergleichen, als das Suchvolumen vermuten lässt, und das ist die ehrlichste Zusammenfassung, die möglich ist. Auf der Schweizer Seite stehen zwei Veranstalter mit Bewilligung, mit Verlustlimiten, mit einer geschlossenen Liste zugelassener Wettarten und mit einer Auszahlung, die über ein Konto auf den eigenen Namen läuft. Auf der anderen Seite stehen ausländische Marken, die PayPal als Einzahlungsweg anbieten, und ein Rechtsraum, in dem die Schweizer Aufsicht nichts zu sagen hat.
Wo ist der Haken? Ausländische Seiten verkaufen Vorteile, die es im Schweizer Rahmen nicht gibt — höhere Quoten, mehr Märkte, schnellere Registrierung, ein Wallet als Einzahlungsweg. Diese Vorteile sind real, und sie kosten etwas, das in der Werbung nicht steht: keine Schweizer Bewilligung, kein Eintrag im schweizweiten Sperrregister, kein Anspruch auf Schutz bei Streit, ein Verlustrisiko bei Verfahren gegen den Anbieter, und in einzelnen Kantonen eine Steuerpraxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen als steuerbares Einkommen behandelt.
Und wo stehen die Schweizer? Bei einem Rundungsproblem weniger, dafür bei den grössten Beschränkungen: zwei Veranstalter, Wohnsitz im jeweiligen Gebiet, verifizierte Identität, Namensgleichheit zwischen Konto und Auszahlung, ein Betrag von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette, den Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist kein Serviceversprechen, das ist eine Regel.
Der wirkliche Vergleich liegt damit nicht zwischen zwei Zahlungsarten, sondern zwischen zwei Schutzniveaus, und der Preisunterschied dazwischen ist beachtlich.
Umrechnung, Fristen und Gebühren
Gebühren sind der Punkt, an dem die Bequemlichkeit kippt. Bei PayPal kostet die Auszahlung des Guthabens auf ein Bankkonto nichts, solange keine Währungsumrechnung anfällt; auf eine Debit- oder Kreditkarte kostet sie 1,00 % des Betrags, mindestens 0,25 € und höchstens 10,00 €. Wer in Euro einzahlt und in Franken zurückerhält, zahlt diesen Satz und dazu den Umrechnungsverlust. Auf einen Fünfjahreshorizont sind das Beträge, die niemand in einem Bonusvergleich sieht.
Bei den Schweizer Veranstaltern ist die Gebührenfrage anders gebaut. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Namensgleichheit ist keine Kulanz, sondern gesetzlich vorgeschrieben, und wer sein Wettkonto auf den Namen eines Familienmitglieds laufen lässt, hat im Auszahlungsfall ein Problem, das sich nicht mit einem Anruf löst.
Die zweite Frist, die man kennen sollte, ist eine Verfallsfrist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine Wette gewinnt und den Wettschein in einer Schublade vergisst, verliert den Gewinn — nicht an eine Gebühr, sondern an die Frist.
Wie eine Auszahlung bei Swisslos tatsächlich läuft
Die Abwicklung hängt an einer Betragsgrenze. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Die Grenze bestimmt, welchen Aufwand ein Gewinn macht. Bis CHF 1’000 bleibt das Geld im Wallet und kann weiter für Wetten verwendet werden, ohne dass eine Bankverbindung gebraucht wird. Darüber hinaus passiert die Auszahlung automatisch, was bequem ist — vorausgesetzt, die Zahlungsverbindung ist bekannt und lautet auf den eigenen Namen. Ist sie es nicht, wird der Gewinn nicht verschwinden, aber die Auszahlung wird zur Nachweisfrage, und die 26-Wochen-Frist läuft in der Zwischenzeit.
Wie viel Geld im Wallet stehen darf, ist ebenfalls begrenzt. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Für regelmässige kleine Wetten spielt das keine Rolle. Für jemanden, der einen hohen Einzelbetrag platzieren will, ist es der Punkt, an dem der Kauf blockiert, und zwar bevor die Wette angenommen wird.
Die Loterie Romande setzt die Grenzen anders an, im Ergebnis aber ähnlich: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenso auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer ohne Bankverbindung spielt, kann in der Westschweiz grössere Gewinne nicht abholen.
Bei Jouez Sport existiert daneben der Papierweg. Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Wer den Gewinn sofort in der Hand halten will, nimmt den Wettschein mit — und wer den Betrag über CHF 200 gewinnt, kommt mit dem Wettschein allein nicht durch.
Bonus und Gratiswette: was ein Bonus mit PayPal wirklich kostet
Zuerst die Rechtslage, weil sie alles andere einordnet. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Deshalb beschreibt diese Seite die Anbieter, statt für sie zu werben, und deshalb finden sich hier keine Aufforderungen zur Anmeldung.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bonusbedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters — es gibt keine schweizweite Regel, die einen Mindestumsatz, eine Mindestquote oder eine Frist vorgäbe, und keine ausländische Seite kann sich auf eine Schweizer Regel berufen, weil deren Bewilligung in der Schweiz keine Kraft hat.
Bei den Schweizer Veranstaltern fällt das Gratisguthaben entsprechend schmal aus, und es trägt eine Eigenschaft, die man kennen muss, bevor man es als Ertrag verbucht: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Lesen Sie diese Sätze noch einmal, weil sie das Geschäftsmodell freilegen. Zehn Franken Guthaben, sieben Aktionstage insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage Gültigkeit, keine Auszahlung. Bei einer Wette zu einer Quote von 2.00 bringt das Guthaben bei einem Treffer rund CHF 10 netto — wenn man gewinnt. Verliert man, verschwindet es. Der Wert dieses Gutscheins liegt also weit unter seinem Nennwert, und nicht der Veranstalter trägt die Differenz, sondern der Spielende.
Bonus mit PayPal: wieso es bei den Schweizer Veranstaltern keiner ist
Bei einem ausländischen Anbieter heisst derselbe Mechanismus «Einzahlungsbonus» oder «risikofreie Wette», und die Vokabeln sind das Beste an der Sache. «Risikofrei» ist eine Wette nie. Wer den Bonus umsetzen muss, trägt das Risiko, und wer auf eine Quote unterhalb des geforderten Minimums setzt, bringt den Bonus nicht voran. Der Satz steht in den Bedingungen und wird beim Lesen überlesen.
Dazu kommt die Richtung des Geldes. Ein Bonus, der als Gratisguthaben gebucht wird, ist eine Rückzahlung in Guthaben und nicht in Geld, und Guthaben ist nicht auszahlbar. Dreissig Tage sind bei einer Zehn-Franken-Aktion eine grosszügige Frist. Bei Boni ausländischer Anbieter sind die Fristen länger, die Umsatzbedingungen höher und die Mindestquoten strenger, und darüber, ob ein Anbieter überhaupt einen Bonus zahlt, entscheidet im Streitfall niemand, weil keine Aufsicht zuständig ist.
Wer jetzt meint, der Bonus sei deshalb als Werbemittel zu verachten, aber als Rechengrösse zu vernachlässigen, übersieht einen Punkt. Der Bonus ist selten der Ertrag, sondern die Zugangskarte zu Bedingungen. Wer ihn nicht umsetzt, verliert die zugesagte Gutschrift. Wer ihn umsetzt, tätigt Wetten, die er sonst nicht getätigt hätte — und jede dieser Wetten trägt die Marge des Buchmachers in ihrer Quote.
Was ein Gratisguthaben in Franken wert ist
Ein Guthaben von CHF 10 bei einer Quote von 2.00 zahlt bei einem Treffer CHF 20 aus — CHF 10 Einsatz plus CHF 10 Gewinn. Da der Einsatz als Gratisguthaben nicht zurückgezahlt wird, bleibt in der Rechnung ein Vorteil von CHF 10 pro Treffer. Das ist die Grösse, um die es geht, und sie ist um ein Vielfaches kleiner als der Nennwert, wenn man die Trefferwahrscheinlichkeit einrechnet. Bei einer Quote von 2.00 impliziert der Preis eine Wahrscheinlichkeit von rund 50 %; über viele Wetten liegt der erwartete Vorteil damit unter der Hälfte des Nennwerts.
Diese Rechnung enthält keine Prognose. Sie sagt, was das Guthaben im Mittel wert ist, nicht was eine einzelne Wette gewinnt. Wer CHF 10 Guthaben als CHF 10 Ertrag bucht, bucht zu hoch.
Kriterien und Quoten: wie sich zwei Veranstalter noch vergleichen lassen
Verglichen wird hier auf einer schmalen Grundlage, weil das Feld schmal ist. Die Kriterien, die bei einem internationalen Buchmachervergleich den ganzen Vorspann tragen — Quotenvielfalt, Zahl der Zahlungsarten, Auszahlungsgeschwindigkeit, Bonusstaffeln — tragen in der Schweiz nur teilweise, weil die Liste der zugelassenen Wettarten geschlossen ist und weil die Zahlungswege Sache des Veranstalters sind und nicht der Aufsicht unterliegen.
Was vergleichbar bleibt, ist anderes. Erstens die Bewilligung: Wer sie hat, unterliegt der Aufsicht, dem Sperrregister und dem Vollzugsgesetz. Zweitens die Teilnahmeberechtigung: Wohnsitz und Alter entscheiden, ob ein Online-Konto überhaupt möglich ist. Drittens die Limiten: wann sie greifen, wie lange eine Erhöhung wartet, wie hoch sie sind. Viertens die Auszahlung: Frist, Gebühr, Namensbindung, Verfallsfrist. Fünftens die Quote selbst — und die ist der Punkt, an dem der Wettende in jedem Markt bezahlt, ob er will oder nicht.
Der Quotenschlüssel ist die Grösse, die im Marketing nicht vorkommt. Er sagt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt an die Wettenden zurückzahlt. Man rechnet ihn als Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes: 1 geteilt durch (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …), bei zwei Ausgängen also 1 geteilt durch (1/Quote₁ + 1/Quote₂). Die Differenz zu 100 % ist die Marge. Bei zwei Ausgängen mit den Quoten 1.90 und 1.90 ergibt die Summe der Kehrwerte 1,053, der Quotenschlüssel liegt bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %. Über viele Wetten hinweg behält der Veranstalter diesen Anteil jedes gesetzten Frankens.
Man kann die Zahl in beide Richtungen lesen, und beide Lesarten treffen. Für den Spielenden bedeutet sie, dass ein Fünftel des Verlusts bereits im Preis steckt, bevor irgendwo ein Ausgang gewürfelt wurde.
Was der Quotenschlüssel mit der Auszahlung macht
Die Marge ist ein Durchschnitt, und ein einzelner Gewinn spürt sie nicht. Genau darin liegt ihre Tücke. Wer eine Wette gewinnt, sieht den vollen Betrag auf dem Konto und die Marge nirgends. Wer hundert Wetten macht, zahlt sie stillschweigend mit.
Ein Beispiel, das keinen Ausgang vorhersagt. Bei einer Einzelwette mit CHF 10 Einsatz und einer Quote von 1.90 beträgt die Auszahlung CHF 19,00 und der Nettogewinn CHF 9,00; bei einer Quote von 2.10 beträgt die Auszahlung CHF 21,00 und der Nettogewinn CHF 11,00. Diese beiden Preise gehören zu verschiedenen Märkten, und sie sind der einzige Hebel, den der Wettende in der Hand hält, bevor der Anpfiff kommt.
Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Wetten zu einem Preis. Bei zwei Einzelwetten zu je 1.90 ergibt das eine Quote von 3.61 und aus CHF 10 Einsatz eine Auszahlung von CHF 36,10. Auch hier gilt: die Multiplikation beschreibt die Auszahlung, sie beschreibt nicht die Wahrscheinlichkeit.
Einordnung: zwei Veranstalter mit Bewilligung, ausländische Marken ohne
Die folgende Übersicht stellt die beiden zugelassenen Schweizer Veranstalter vor die ausländischen Marken, die einem in der Werbung begegnen. Ein Vergleich über die Trennlinie hinweg ist genau der Vergleich, der in die Irre führt: Was auf der einen Seite Schutz ist, ist auf der anderen Bequemlichkeit, und die beiden Grössen lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen. Die ausländischen Marken sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie für Schweizer Spielende in Frage kommen.
| Anbieter | Bewilligung nach BGS (SR 935.51) | Veranstalterin oder berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Sportwetten unter dem Namen Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport |
Wer die Tabelle liest und nach der dritten Zeile sucht, sucht vergeblich. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains und keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher, weil es keine gibt. Jede Marke, die einem mit Schweizer Flagge, Schweizer Telefonnummer oder Schweizer Adresse begegnet und nicht Swisslos oder Loterie Romande heisst, steht auf der anderen Seite der Linie.
Und die Sperrliste ist kein Randphänomen. Sie umfasste Ende 2025 671 Domains, blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt, und das Domain-Hopping ist so verbreitet, dass die Aufsicht selbst betroffene Anbieter nennt. Der Effekt ist eine Hürde, keine Mauer — was erklärt, warum dieselben Marken unter neuen Adressen weiter auftauchen.
Rechtslage: gültig nur in der Schweiz
Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Dieser Satz ist die kürzeste Zusammenfassung des ganzen Kapitels. Er bedeutet zweierlei: Innerhalb der Schweiz hat die Bewilligung Kraft, und Schweizer Behörden können gegen einen Veranstalter vorgehen, der ohne sie arbeitet. Ausserhalb hat sie keine, und eine ausländische Bewilligung kann umgekehrt hier nichts bewirken.
Für den einzelnen Spielenden heisst das, dass der Ort der Wette über seinen Schutz entscheidet. Wer bei einem Veranstalter mit Bewilligung spielt, hat einen Beschwerdeweg, eine Limitenpflicht, ein Sperrregister und eine Auszahlungsregel, die auf ein Konto auf seinen Namen läuft. Wer auf einer Seite ohne Bewilligung spielt, hat einen Login und ein Wallet.
Der Gast im Café am Fenster, den das Smartphone auf dem Tisch mehr interessiert als die Tram draussen, gehört statistisch zur Gruppe, die diese Unterscheidung nicht trifft. Sie ist auch nicht auf den ersten Blick zu treffen. Deshalb bleibt nur der Blick auf den Namen des Veranstalters.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Zwei Marken, und der Vergleich ist kurz, weil das Feld kurz ist. Die Reihenfolge folgt der Bedeutung für Schweizer Spielende und nicht dem Zufall einer Liste.
Swisslos Sporttip: die Bewilligung für die Deutschschweiz, ohne PayPal
Sporttip ist das Produkt, unter dem Swisslos seine Sportwetten veranstaltet, und Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Veranstaltung stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Das ist die eine Hälfte dessen, was in der Schweiz überhaupt möglich ist.
Das Gebiet ist gross und zugleich begrenzt: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; wer in Genf oder Waadt wohnt, nicht. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, das Fehlen einer bestehenden Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft — wer den Ausweis des Bruders nimmt, kommt nicht durch, und das ist der Punkt.
Die Limiten sind gesetzt, aber verhandelbar: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, eine Senkung sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, dazu optional eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Wer seine Limite heute ausschöpft und morgen erhöhen will, wartet drei Tage. Das ist der wirksamste Teil des ganzen Systems, und er ist gleichzeitig sein schwächster, weil drei Tage kurz sind.
Bei den Einsätzen ist die Grenze eng gezogen: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer einen höheren Betrag platzieren will, kann das nicht verhandeln.
Zahlen tut man bei Swisslos über PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird, oder über eine Online-Zahlungsmöglichkeit; dazu kommen Einzahlungsscheine mit einem Mindestbetrag von CHF 20. PayPal ist nicht darunter. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, höhere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf dem Konto.
Das Wallet selbst hat Grenzen: maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Für ein Wettkonto, das über einen Monat läuft, ist das keine Einschränkung. Für einen einzelnen grossen Einsatz schon.
Verdikt: Sporttip ist die einzige Option mit Bewilligung für die Deutschschweiz, und diese Eigenschaft verliert nicht dadurch an Wert, dass die Konkurrenz bequemer ist. Wer hier spielt, tauscht Flexibilität gegen Aufsicht: keine PayPal-Einzahlung, aber ein Sperrregister, eine automatische Gutschrift bis CHF 1’000 und ein Beschwerdeweg. Die 26-Wochen-Frist für nicht geltend gemachte Gewinne ist der Satz, den man sich merken sollte — sie macht aus einem vergessenen Wettschein einen Verlust, der in der Bilanz wie eine verlorene Wette aussieht, aber keine war.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz mit eigenem Kanal
Auf der anderen Seite derselben Trennlinie steht die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Die Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Die Bewilligung ist dieselbe Art: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa.
Ihr Gebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für ein Online-Konto braucht es Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Kantone, eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist, und pro Person nur ein Konto. Die Prüfung ist damit strenger dokumentiert als bei Sporttip, und die 4-Monats-Grenze für den Nachweis ist im Alltag der Punkt, an dem eine Kontoeröffnung stockt.
Die Geldbewegung folgt eigenen Wegen. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden dem Wallet direkt gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer keine IBAN hinterlegt hat, kann grössere Gewinne nicht abholen — und weil die Gutschrift erst ab CHF 1’000 netto den Weg über die Bank nimmt, ist die Grenze genau die, ab der es interessant wird.
Dazu kommt der Papierkanal, den Swisslos in dieser Form nicht hat: Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000. Wer keinen Bankweg will, hat hier einen zweiten.
Die Bonusseite ist schmal und an Aktionen gebunden. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Gespa erteilte 2025 24 Zustimmungen für Gratisspiele oder Gratisguthaben an die Loterie Romande.
Verdikt: Der Papierweg ist das eigentliche Unterscheidungsmerkmal dieser Marke, und er wird in einem Vergleich, der nur auf Online-Zahlungsarten schaut, systematisch übersehen. Wer in der Westschweiz wohnt, keinen Bankweg für Kleinbeträge will und gelegentlich einen Wettschein in der Hand hält, findet hier eine Abwicklung, die Sporttip nicht bietet. Die strengere Ausweispflicht mit dem 4-Monats-Nachweis ist der Preis dafür, und für einen Umziehenden ist es ein Preis, den er erst bei der Kontoeröffnung bemerkt.
Die ausländischen Marken: bequem, unbeaufsichtigt, ohne Schweizer Bewilligung
Der Markt, den die Suchanfrage meint, ist der andere. Seiten, die PayPal anbieten, werben mit schneller Registrierung, hohen Quoten, vielen Märkten und einem Bonus, der einem auf der Startseite entgegenkommt. Diese Seiten arbeiten ohne Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, und was sie anbieten, ist nicht dasselbe Produkt mit anderem Zahlungsweg, sondern ein anderes Produkt in einem anderen Rechtsraum.
Was das kostet, lässt sich aufzählen. Kein Eintrag im schweizweiten Sperrregister, keine Pflicht zur Verlustlimite, kein Schweizer Beschwerdeweg, kein Schutz bei Streit, ein Einziehungsrisiko für Einsatz und Gewinn in Verfahren gegen den Anbieter. Dazu die Steuerseite: Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer dort gewinnt, hat also keine Steuer abgezogen bekommen und möglicherweise trotzdem eine Steuer zu zahlen. Die Auskunft dazu erteilt die kantonale Steuerverwaltung, nicht eine Werbeseite.
Die Gespa blockiert solche Domains über die Sperrliste, 671 Einträge Ende 2025. Die Blockade ist eine Zugangshürde und keine Mauer: Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt, ein Mechanismus, den die Aufsicht selbst mit Domain-Hopping beschreibt und der dazu führt, dass dieselben Marken unter neuen Adressen weiterlaufen. Für den Leser heisst das: Die Domain, die gestern gesperrt war, ist morgen keine andere Firma — es ist dieselbe, hinter einer neuen Adresse.
Verdikt: Diese Marken sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und nicht, weil sie für Schweizer Spielende in Frage kommen. Wer sie nutzt, verzichtet auf den gesamten Schweizer Schutzrahmen und gewinnt dafür Bequemlichkeit und Märkte, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Das ist eine Entscheidung mit klaren Kosten, und sie ist keine, die eine Liste von Besten empfehlen kann.
Wie sich die Wahl entscheidet
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat mit Sporttip eine Option mit Bewilligung, ohne PayPal und ohne Verhandlungsspielraum bei den Einsätzen. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, hat mit Jouez Sport dieselbe Art Bewilligung, einen anderen Verteilkanal und einen Papierweg, den die andere Seite nicht bietet. Wer in der Schweiz wohnt und PayPal nutzen will, hat keine Option mit Bewilligung — und das ist die eine Feststellung, die dieser ganze Bereich trägt.
Was daraus folgt, ist eine Reihenfolge und nicht eine Rangliste. Zuerst der Wohnkanton, weil er entscheidet, welcher Veranstalter überhaupt zugänglich ist. Dann die Zahlungsfrage, weil sie entscheidet, ob man im beaufsichtigten Rahmen bleibt. Dann die Limiten, weil sie entscheiden, wie viel ein Abend kosten kann. Und erst danach die Quote, weil sie über den Preis entscheidet, nicht über den Rahmen.
Der Rest der Seite ist leer, weil er leer sein muss. Zwei Veranstalter füllen keine Bestenliste, und wer eine erwartet, hat die Frage noch nicht ganz gestellt.
Häufige Fragen zu Wettanbietern mit PayPal in der Schweiz
Ist PayPal bei den beiden zugelassenen Schweizer Veranstaltern eine mögliche Zahlungsart für Wetten?
Nein. Swisslos setzt für sein Spielkonto auf PostFinance Pay und Online-Zahlungen sowie Einzahlungsscheine, die Loterie Romande auf Einzahlungen auf das Spielerkonto, IBAN-Auszahlungen und die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch». Wer eine Wetteinzahlung über PayPal abwickeln will, landet zwangsläufig bei einem Anbieter ohne Bewilligung nach dem Geldspielgesetz.
Muss das PayPal-Konto auf denselben Namen lauten wie das Spielerkonto, und warum verlangen Anbieter das?
Bei den Schweizer Veranstaltern lautet die Regel, dass Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt wird; sie steht im Vollzugsrecht und soll Geldwäscherei und Fremdnutzung verhindern. Bei ausländischen Anbietern gilt diese Vorschrift nicht, weil die Schweizer Aufsicht dort nichts zu sagen hat.
Wie lange dauert die Auszahlung von Gewinnen, und welche Fristen nennen Swisslos und Loterie Romande?
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf das Konto; die Banküberweisung selbst dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande geht die Gutschrift bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber an die IBAN, und Wettscheine bis CHF 200 lassen sich an der Verkaufsstelle einlösen.
Wie wird aus Einsatz und Quote die Auszahlung berechnet, und was sagt der Quotenschlüssel über den Anbieter aus?
Die Auszahlung ist Einsatz mal Quote, der Nettogewinn Einsatz mal (Quote minus 1). Bei CHF 10 und Quote 1.90 gibt es CHF 19,00 zurück. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten: Bei 1.90 und 1.90 liegt er bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %.
Was bedeutet eine Banklizenz des Zahlungsdienstleisters für den Schutz gegenüber einem Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung?
Für die Wette bedeutet sie nichts. Die CSSF erteilte PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz, die nach EU-Richtlinien in der ganzen EU gilt; sie regelt den Zahlungsverkehr und nicht die Veranstaltung von Wetten. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung fehlen die Schweizer Aufsicht, das Sperrregister und jeder Beschwerdeweg.
Welche Möglichkeiten bestehen, sich selbst für einen bestimmten Zeitraum von Sportwetten auszuschliessen?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Zahlungen – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
