Ganz neue Sportwettenanbieter in der Schweiz — was hinter einem Markteintritt steckt

Updated Oktober 2026
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Ein leerstehendes Ladenlokal mit grossen Schaufenstern und kahlen Regalen in einer ruhigen Strasse beim ersten Tageslicht.

Wer in der Schweiz nach einem *ganz neuen Sportwettenanbieter* sucht, stösst auf zwei Dinge, die im Marketing dasselbe Wort tragen. Auf der einen Seite steht ein Markteintritt. Der braucht eine interkantonale Bewilligung, und diese Bewilligung besitzt derzeit genau ein Duo. Auf der anderen Seite steht eine frische Marke auf einer ausländischen Domain, die auf Schweizer Bildschirme zielt, ohne hier irgendetwas besitzen zu dürfen. Dazwischen liegt kein gradueller Qualitätsunterschied. Es liegt eine andere Rechtsordnung dazwischen.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Diese Verwechslung ist das Geschäft der Branche. Eine Seite ohne Bewilligung sieht auf dem Display aus wie Swisslos Sporttip auf dem nächsten. Der Unterschied zeigt sich an einer unangenehmen Stelle: an wen du dich wendest, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Und ob es diesen Adressaten überhaupt gibt.

Ich habe mir vor Jahren an einem Stammtisch anhören müssen, es sei unfair, dass ausländische Buchmacher in der Schweiz nicht werben dürfen, während Swisslos Plakate kleben kann. Unfair ist das nicht. Es ist der eingebaute Preis einer Regelung, die den Markt bewusst geschlossen hält. Der Gesetzgeber hat die Sportwette nicht geschlossen, um Buchmachern das Leben schwer zu machen, sondern weil Geldspiele ohne Rahmen Schaden anrichten. Man darf diese Entscheidung eng finden. Man sollte sie kennen, bevor man etwas unterzeichnet.

Praktisch heisst das: Stösst du auf eine Website, die sich als neuer Sportwettenanbieter ausgibt und nicht Swisslos oder Loterie Romande heisst, ist das keine Erweiterung des Schweizer Angebots. Es ist ein anderes Land, das dir etwas verkauft.

Datenstand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungsangaben und Veranstalterzuordnung geprüft gegen die Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die von den Veranstaltern selbst veröffentlichten Teilnahmebedingungen.

Markteintritt: warum der Begriff in der Schweiz nichts zu versprechen hat

Jeder neue Name in diesem Markt ist eine von zwei Sachen. Entweder ein neues Produkt unter einer bestehenden Bewilligung — eine neue App, ein neuer Markt, ein neues Wettprogramm. Oder eine ausländische Seite, die sich hier ohne Berechtigung an Spielende richtet. Eine dritte Möglichkeit, ein frisch bewilligter Veranstalter, existiert im Moment nicht, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein dritter Name auf dieser Liste wäre die Voraussetzung dafür, dass ein echter Markteintritt stattfindet. Bis dahin beschreibt «neu» eine Zeitangabe, kein Merkmal.

Terrassierte Weinberge über einem See im Morgendunst, am Ufer liegt ein kleines Dorf.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Zwei Wege, und keiner von beiden ist automatisch der richtige. Willst du klare Verhältnisse, ein Konto und eine Auszahlung nach Schweizer Verfahren, führt der Weg über die bewilligten Veranstalter. Willst du ein breiteres Angebot ohne Schweizer Schutz, kannst du den anderen Weg nehmen, und musst dessen Kosten kennen. Die Kosten sind nicht in Franken messbar. Sie bestehen darin, dass im Streitfall kein Schweizer Adressat vorhanden ist.

Es gibt nichts, was die eigene Prüfung ersetzt. Sie ist auch nicht technisch. Zwei Fragen genügen: Steht die Marke auf der Sperrliste der Gespa? Und findest du sie auf der Liste der bewilligten Veranstalter? Die zweite Liste ist in der Schweiz sehr kurz. Wer dort eine dritte Marke sieht, sollte den Bewilligungsbescheid des zuständigen Kantons verlangen, bevor er ein Konto eröffnet.

Ein Detail, das die meisten überschätzen: Ein neuer Name sagt nichts über Quoten, nichts über die Qualität des Wettprogramms und nichts über die Auszahlungsregeln. Die Optik ist überall gleichzeitig neu. Neue Substanz gibt es nur dort, wo eine Bewilligung steht.

Zahlungswege und Auszahlungsgeschwindigkeit bei Schweizer Veranstaltern

Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist der Zahlungsweg keine Auswahl, die man trifft, sondern eine Folge der Aufsicht. Art. 50 Abs. 2 VGS schreibt fest, dass Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto lauten dürfen, das auf den Namen des Kontoinhabers ausgestellt ist. In der bewilligten Schweizer Sportwette existiert für anonyme oder Krypto-Auszahlungen schlicht kein Raum.

Ein schweres Holztor mit Eisenbeschlägen in einer alten Steinmauer, davor liegt Kopfsteinpflaster im Schatten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wenn dir ein Anbieter verspricht, du könntest «ganz ohne Dokumente» auszahlen, dann ist das die Antwort auf die entscheidende Frage dieses Marktes, ohne dass du selbst nachschauen musst. Kein Konto im eigenen Namen bedeutet keine Auszahlung im bewilligten System. Und wer im bewilligten System nicht auszahlen kann, ist nicht im bewilligten System.

Das Wallet, seine Grenzen und der Zeitraum 365 Tage

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10‘000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9‘999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Bei der Auszahlung wird es interessanter als bei der Einzahlung. Innerhalb von 365 Tagen zahlt Swisslos zweimal kostenlos Spielguthaben auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Das ist die Klausel, an der ein Werbegeschenk seine Grenze findet. Ein Bonus, der nirgends hin kann, ist kein Guthaben. Er sieht eine Weile wie ein Guthaben aus, und beim ersten Auszahlungsversuch zeigt sich, dass er eines nie war. Steht alles in den Bedingungen. Man merkt es nur, wenn man sie liest, und gelesen wird meistens erst, wenn es zu spät ist.

Unter CHF 1‘000 ins Wallet, darüber auf die Bank

Gewinne bis CHF 1‘000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1‘000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Zwei Wege, zwei Geschwindigkeiten. Wer regelmässig um die Tausendermarke herum gewinnt, merkt den Unterschied: Der kleinere Betrag bleibt im Spielkreislauf und wird dort weiterverwendet, der grössere verlässt ihn.

Über die konkreten Zahlungsarten, die Loterie Romande für Einzahlungen in Jouez Sport nutzt, findest du nichts Belastbares. Ich schreibe dazu also nichts. Wer es für seine Entscheidung braucht, liest in den Bedingungen von Jouez Sport nach, bevor er einzahlt — dort steht es verbindlich, und nur dort.

Die Zahlungskanäle der ausländischen Namen

Bei Marken ohne Schweizer Bewilligung treten Bitcoin und ähnliche Wege regelmässig als Verkaufsargument auf. Sie sind keine Schweizer Zahlungsarten, weil es in der bewilligten Sportwette keine anonymen Auszahlungen gibt. Eine Zahlung, die keine Kontoinhaberschaft verlangt, hinterlässt auch keine Spur im Schweizer Verfahren. Wer das als Fortschritt liest, verwechselt Fortschritt mit Umgehungsmöglichkeit.

Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten: was in der Schweiz überhaupt angeboten werden darf

Das Schweizer Wettprogramm richtet sich nicht nach dem Geschmack des Buchmachers, sondern nach einer Liste der Gespa: der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Diese Liste ist geschlossen. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie ausdrücklich erwähnt sind. Frauenwettbewerbe erscheinen nur dann. Ranking-Wetten sind nur dann möglich, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Card-Märkte findest du dort nicht, eine Esports-Sektion ebenfalls nicht.

Die praktische Wirkung dieser Liste ist grösser, als sie auf dem Papier aussieht. Spielt deine Lieblingsliga gerade eine Qualifikationsrunde, die nicht in der Liste steht, fehlt sie bei den bewilligten Veranstaltern im Wettprogramm. Nicht weil jemand geschlafen hätte, sondern weil es das Gesetz so vorsieht. Wer ein möglichst breites Sportportfolio sucht, findet es bei den ausländischen Namen. Wer weiss, welche Sportart er wettet, kommt mit dem Schweizer Angebot gut zurecht.

Gewettet werden darf ausschliesslich auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind generell gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Diese Konstruktion ist konsequent zu Ende gedacht, und sie kostet Flexibilität. Der Preis einer geschlossenen Liste ist, dass Nischen gelegentlich leer bleiben.

Livewetten und der Moment, in dem eine Quote zu 1.00 wird

Livewetten sind bei den bewilligten Veranstaltern erlaubt, wo der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Der BGS kennt keine statutarische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Das ist die ehrlichste Klausel im Schweizer Reglement, weil sie das Timing zum Vertragsgegenstand macht. Wer in der 89. Minute auf einen bereits entschiedenen Freistoss tippt, muss damit rechnen, dass sein Wettschein mit 1.00 bewertet wird. Wer den Mechanismus nicht kennt, hält das für einen Fehler des Veranstalters. Dabei steht er in den Bedingungen.

Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das klingt nach juristischer Feinarbeit und entscheidet darüber, ob eine Wette auf den Sieger eines Pokalspiels die Verlängerung mitnimmt. Bei vielen Wettarten tut sie es nicht.

Cash-Out: nicht reguliert, und bei Sporttip eng gebaut

Ein Cash-Out ist im Schweizer Recht nicht geregelt, und deshalb beschreibe ich ihn nur als das, was der jeweilige Veranstalter daraus macht. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Er läuft nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out, eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss den Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer einen Teilgewinn einfahren möchte, findet hier kein Werkzeug dafür. Die Funktion ist nützlich, wenn ein Spiel kippt, und teuer, wenn es das nicht tut.

Bei einem Cash-Out verfällt ein Quoten- oder Profitboost, der auf dieser Wette lag. Diese Verbindung ist unspektakulär, kostet aber Geld, weil der Boost für einen möglichen Nettogewinn ausgegeben wurde und beim vorzeitigen Ausstieg verschwindet.

Kombiboost, Quotenboost und die Bedingungen dahinter

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Der Kombiboost leistet etwas, das man an einer Einzelwette nie bekommt: Er zahlt für die Kombination. Die Bedingung der Quote von mindestens 1.50 pro Voraussage ist der eigentliche Filter. Wer vier Voraussagen zu je 1.50 findet, hat eine Basis, keinen Freifahrtschein. Die Steigerung auf 20 % verlangt schon sieben Treffer in einer Kombination, was nicht mehr im Bereich der Gelegenheit liegt. Das ist kein Geschenk, das ist eine Belohnung für Mut mit einer klaren Obergrenze.

Dass voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert werden dürfen, hängt damit zusammen. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Aus einer scheinbar klugen Kombination wird dann ein Nullsummenspiel.

Abgesagte Ereignisse, Wettscheine und der Verfall

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Diese Regel sorgt dafür, dass ein abgesagtes Spiel nicht stillschweigend zum Verlust wird.

Gewinne aus Sporttip-Wetten ergeben sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Sie werden zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer seinen Wettschein in der Schublade vergisst, verliert ihn also nicht sofort, aber irgendwann doch.

Die Liste lesen lernen

Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist der Schlüssel zum Schweizer Wettprogramm. Sie ist öffentlich. Sie ist trocken. Sie sagt dir in einer Tabelle, was bei den bewilligten Veranstaltern bestellt werden kann. Wer stattdessen bei jedem neuen Namen prüft, was der vielleicht führt, macht sich mehr Aufwand für ein schlechteres Ergebnis.

Neue Buchmacher in der Schweiz: was hinter einem Namen steht

Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst kürzlich im Markt auftritt. Über Bewilligung, Quoten und Qualität sagt das nichts aus, und im Schweizer Markt ist das besonders heikel, weil der Begriff fast immer eine ausländische Marke beschreibt, die hier gar keine Berechtigung hat. Die zwei Veranstalter, die überhaupt eine Bewilligung für Sportwetten haben, sind Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer deren Liste sucht, findet zwei Einträge.

Kein weiteres bewilligtes Haus, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Das ist eine traurige Form von Öffentlichkeit: Der einzige offizielle Anbieterüberblick, den die Schweiz herausgibt, ist eine schwarze Liste.

Aus der Suchanfrage nach ganz neuen Sportwettenanbietern wird damit keine Neuheitenliste, sondern eine Frage mit festgelegter Antwort. Ein Markteintritt ist durch die Bewilligung geregelt. Auf einen dritten Veranstalter kann man warten. Ob einer kommt, ist nicht absehbar. Was unterwegs an neuen Domainnamen erscheint, ist eine andere Sorte «neu», nämlich eine ohne Verbindung zur Schweizer Rechtsordnung.

Der Check, den du vor dem Konto machst

Wirf den Domainnamen in die Sperrliste der Gespa, bevor du ein Konto anlegst. Steht dein Anbieter darauf, ist die Domain in der Schweiz blockiert und über normale Wege nicht mehr erreichbar — der Zugang läuft dann über Kanäle, die der Schweizer Aufsicht entzogen sind. «Ganz ohne Lizenz» klingt nach Freiheit, bis man bemerkt, dass es die Beschreibung dafür ist, dass kein Schweizer Verfahren anwendbar ist.

Die Sperrliste selbst ist kein abschliessendes Verzeichnis, und sie wird das nie. Die Gespa nennt für das Domain-Hopping ausdrücklich die Marken Interwetten und Bet-at-Home; Bet365 steht auf der Liste. Eine gesperrte Domain ist innert Stunden ersetzt, die Liste hinkt immer hinterher.

Vergleich der vorgestellten Anbieter nach Bewilligungsstatus

Die Vergleichstabelle kann nicht nach Marktvolumen oder Anzahl Sportarten geordnet werden, weil diese Grössen nach Schweizer Recht nur teilweise vorhanden sind. Ein Vergleich nach Quotenhöhe, Marge, Auszahlungsregeln und Spielerkonto zeigt die Unterschiede — doch in der Schweiz stehen nur zwei bewilligte Veranstalter zur Wahl. Was die Tabelle wirklich sichtbar macht, ist die Spalte, die im Werbetext nie steht.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
BetAlright Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Rabona Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
20Bet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
MyStake Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
MrXbet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Betscore Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
HornetBet Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
BC.Game Ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) — kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg

Dass acht Zeilen in der dritten Spalte beinahe dasselbe sagen, ist keine Redundanz, sondern die Information. Eine ausländische Lizenz — Curacao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das heisst nicht, dass die Lizenz gefälscht wäre. Es heisst, dass sie hier nicht greift, und damit ist der Ort, an dem du im Streitfall dein Recht suchst, nicht die Schweiz.

Zwei Fragen bleiben, die diese Tabelle beantwortet, und beide sind für die Entscheidung wichtiger als jede Quote. Erstens: Wo wohne ich? Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zweitens: Was will ich? Ein Schweizer Verfahren mit Sperrregister und Limiten, oder ein breiteres Programm ohne beides.

Swisslos Sporttip: das Haus, das seine Bewilligung nicht verstecken muss

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Konto, und daran ändert keine Freundlichkeit an der Hotline etwas.

Wetten abgeben lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist die Brücke zwischen Bildschirm und Ladentheke, und sie ist praktischer, als sie klingt, wenn man einmal an einem Samstag ohne Handyempfang im Stadion steht.

Was die Bewilligung kostet und was sie wert ist

Der Vorteil der Bewilligung liegt darin, dass Swisslos dieser Aufsicht untersteht. Der Nachteil liegt darin, dass Swisslos dem Rahmen folgen muss und nicht ausserhalb handeln darf. Ein Wettprogramm ohne Corner-Märkte, ohne Esports, mit Qualifikationsrunden nur auf der Liste — das ist kein Zufall.

Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten (2025: CHF 3‘863‘790). Der Erlös hat also ein Ziel jenseits eines Aktionärs. Wer bei Swisslos spielt, trägt einen kleinen Teil zu einer öffentlichen Sache bei, und das ist ein Unterschied, den eine private Domain nie herstellt.

Limiten, Sperre und die drei Tage Wartezeit

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, wobei die Oberlimite CHF 9‘999 beträgt und unter 21 Jahren CHF 1‘000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Bei den Einsätzen selbst beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1‘000 und für eine Systemwette CHF 10‘000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Höchsteinsatz ist damit kein Richtwert, sondern eine Wand. Wer mit einem grossen Einzelbetrag liebäugelt, stösst an sie, und das ist der Punkt, an dem die Schweizer Regulierung am direktesten ins Spiel eingreift.

Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Sperre hat eine Reichweite, die eine einzelne Domain nicht herstellen kann.

Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen.

Fazit: Der Schweizer Rahmen reicht genau so weit, wie seine Zwecke reichen, und die strenge Ausweisprüfung ist der Preis dafür, dass eine Spielsperre überhaupt etwas bedeutet.

Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, ein anderes Vertragsgebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2‘350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Die Bewilligungsform ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Der Unterschied liegt in der regionalen Zuordnung, und diese Aufteilung ist kein Zufall, sondern die Konstruktion, die eine Konkurrenzlage zwischen den beiden Veranstaltern verhindert.

Die 2‘350 Verkaufsstellen sind eine Zahl, die man auf sich wirken lassen sollte. Sie beschreibt ein Netz, das bis in die Dorfläden reicht, und sie erklärt, warum die Westschweiz eigene Wege geht. Wer dort wohnt, hat an jeder Ecke eine Theke. Wer dort nicht wohnt, hat dort kein Konto.

Ob sich Swisslos und Loterie Romande in ihren Quoten unterscheiden, lässt sich aus meiner Grundlage nicht sagen. Wohnte ich in der Westschweiz, würde ich beide Angebote vergleichen, bevor ich mich festlege. Das ist die einzige praktikable Wahl, die in diesem Markt noch bleibt: nicht «welcher der zehn», sondern Swisslos oder Loterie Romande.

Fazit: Zwei Häuser mit demselben Regelwerk und getrennten Landkarten — die Wahl, die bleibt, entscheidet über das Wettprogramm, nicht über die Sicherheit.

BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Webseite ist zudem in der Sperrliste der Gespa aufgeführt, womit ein Zugriff über Schweizer Netze nicht vorgesehen ist.

Für Leser, die ein bewilligtes Schweizer Konto suchen, ist BetAlright damit keine Option, und das ist keine Bewertung der Marke, sondern die Beschreibung ihres Status. Bezeichnend ist, dass die Marke mit einem jungen, modernen Auftritt wirbt, während sie in der Schweiz über kein Verfahren verfügt, das diesen Auftritt einlösen könnte.

Fazit: Der Name ist neu, der Status nicht — dieses Muster wiederholt sich bei den folgenden Marken, und es ist der eigentliche Befund dieser Seite.

Rabona: ohne Schweizer Bewilligung

Rabona bietet keine bewilligten Sportwetten für die Schweiz an. Da kein Schweizer Rechtsweg besteht, haben Nutzer im Konfliktfall keine Absicherung. Auch hier ist die Marke nicht an das Sperrregister angebunden.

Das Domain-Hopping ist hier kein theoretisches Risiko. Eine gesperrte Adresse ist innert Stunden durch eine andere ersetzt, und der Name, den du dir merkst, ist morgen vielleicht nicht mehr der, unter dem die Seite erreichbar ist. Für einen Spielenden heisst das: Selbst wenn du dich entschieden hast, den bewilligten Weg zu verlassen, findest du auf der anderen Seite keine stabile Adresse, auf die du dich verlassen kannst.

Fazit: Wer die ausländische Route bewusst wählt, sollte das mit einem Verlust rechnen, den er verkraftet, denn es gibt keine Instanz, die ihm zu seinem Recht verhilft, wenn die Seite verschwindet.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung

20Bet operiert ohne Schweizer Lizenz. Das Wettangebot ist für Schweizer Kunden nicht bewilligt, und die Marke ist nicht an das hiesige Sperrregister angebunden. Rechtlich ist der Anbieter hier nicht greifbar.

Der Name tritt mit einem umfangreichen Wettprogramm auf, das sich in Ton und Bild an Schweizer Spielende richtet. Wer das sieht, hält es für ein Schweizer Angebot. Es ist keines.

Fazit: Ein grosses Wettprogramm ersetzt keine Bewilligung, und es ersetzt auch keine Auszahlung, die auf ein Konto im eigenen Namen geht.

MyStake: ohne Schweizer Bewilligung

MyStake hat keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS).

Die Marke richtet sich vor allem an ein Publikum, das Krypto-Zahlungen und ein breites Unterhaltungsangebot sucht. Das ist nicht dasselbe wie ein Sportwettenangebot nach Schweizer Vorstellung, und die Zahlungswege sind der erste Hinweis darauf.

Fazit: Krypto als Zahlungsweg löst ein Problem, das die bewilligte Schweiz nicht hat, und schafft eines, das sie kennt: Wenn dein Guthaben nicht in Schweizer Verfahren fällt, fällt es aus deinem Zugriff.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS).

Im deutschsprachigen Raum ist der Name eher ein Insider-Begriff als eine feste Grösse. Das macht die Adresse nicht per se schlecht, aber ungewöhnlich: Eine breite Öffentlichkeit, die dieselbe Erfahrung gemacht hat, fehlt.

Fazit: Wer sich mit dem Anbietermarkt ausserhalb der Schweiz schon auskennt, findet hier Anschluss an eine kleine Szene — wer Beratung aus der Breite erwartet, wird allein gelassen.

Betscore: ohne Schweizer Bewilligung

Betscore besitzt keine Bewilligung nach Schweizer Geldspielgesetz. Es besteht kein Rechtsweg in der Schweiz, und das Angebot ist auf der Sperrliste der Gespa zu finden. Die Marke agiert ausserhalb der nationalen Spielerschutzvorgaben.

Fazit: Wenn du den Schweizer Weg verlässt, verlierst du die Kontinuität, die eine Bewilligung mit sich bringt, und bei Betscore fehlt sie.

HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet richtet sich an Schweizer Kunden, verfügt jedoch über keine Zulassung. Eine Teilnahme erfolgt ohne den Schutz des Schweizer Rechts, und die Marke unterliegt keiner nationalen Aufsicht.

Fazit: Der Vergleich mit einem bewilligten Anbieter fällt hier nicht knapp aus, sondern eindeutig, und das ist keine Wertung des Produkts, sondern eine Aussage über den Aufsichtsstatus.

BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game unterliegt keiner Schweizer Aufsicht. Das Angebot ist nicht bewilligt, und es fehlt der Anschluss an den Schweizer Spielerschutz. Wer hier wettet, tut dies ohne den hierzulande vorgeschriebenen Rahmen.

Fazit: Das Spielprinzip ist international aufgestellt, der Rechtsweg ist es nicht, und genau in der Lücke dazwischen liegt das Risiko.

Was in der Schweiz unter Sportwetten zu verstehen ist

Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst kürzlich auftritt. Das sagt über Bewilligung, Quoten und Qualität nichts aus. Der Begriff beschreibt eine Zeitangabe und kein Merkmal, und in diesem Markt ist er eher ein Marketingwort als eine Produkteigenschaft.

Ein neuer Name kann dreierlei bedeuten. Eine junge Firma, die die Hürde der Schweizer Bewilligung genommen hat — das ist derzeit nicht möglich, weil keine dritte Bewilligung existiert. Eine ausländische Domain, die auf Schweizer Spielende zielt — das ist der Normalfall. Oder eine neue Marke eines bestehenden Anbieters, ohne dass sich am Produkt etwas ändert.

Wer die Optik für Substanz hält, verwechselt beides. Neue Optik gibt es überall gleichzeitig, neue Substanz nur dort, wo eine Bewilligung steht.

Rechtliche Lage: wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern (Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021). Nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt.

Eine Bewilligung erfordert eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto erfordert Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS), praktisch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Es gibt damit keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, muss zusätzlich wissen, dass weder die Schweizer noch die ausländischen Behörden seine Interessen schützen.

Was eine ausländische Lizenz in der Schweiz bedeutet

Eine ausländische Lizenz, ob aus Curacao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das heisst nicht, dass die Lizenz gefälscht ist. Es heisst, dass sie hier nicht greift.

Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Einziehen lassen sich aber Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter. Schutz und Fairplay-Kontrolle gibt es ausserhalb der Bewilligung nicht.

Zusätzlich fällt an: Winnings aus ausländischen Anbietern sind in der Schweiz nicht der Verrechnungssteuer unterworfen. Die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen hingegen als volles Einkommen, unabhängig von der Höhe. Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Freibetrag auf Bundesebene liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für einen typischen Wettenden, der weit unter dieser Grenze gewinnt, gibt es weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Bei Fragen zu konkreten Steuerfällen hilft ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung weiter.

Blocking und Domain-Hopping

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86-93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt das Domain-Hopping und führt dabei Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele an; Bet365 steht auf der Liste. Diese Liste ist das einzige amtliche Verzeichnis, das die Schweiz veröffentlicht. Sie beschreibt nur, was bereits gesperrt wurde.

Hier liegt der Unterschied, den ich für die wichtigste Erkenntnis dieser Seite halte: Eine Sperrliste, die erst nach einem Markteintritt greift, kann keinen Markteintritt verhindern. Sie beschreibt nur, was bereits gesperrt wurde. Die Bewilligungsliste ist umgekehrt aufgebaut: Erst die Bewilligung, dann das Angebot. Das ist die Logik, die verlangt, dass ich die richtige Liste prüfe.

Werbung und ihre Grenzen

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500‘000 geahndet (Art. 131 BGS). Kein Zeitfenster verbietet Spots nachts, anders als in manchen Nachbarländern.

Spielerschutz: Limiten, Sperre und das Register

Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung von Gesetzes wegen nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Die Spielsperre (Art. 80-82 BGS) betrifft überschuldete oder suchtgefährdete Personen und umfasst die Selbstsperre, festgehalten in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt ist (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen auf 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Beim Vergleich der beiden Häuser gibt es an diesem Punkt keine Unterschiede: Beide führen die Limitenpflicht und das Register nach demselben Regelwerk.

Eine Regel ist es wert, im Kopf zu behalten: Wer in einer Sperre steht, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die einzige Konstruktion, die eine Sperre glaubwürdig macht, und sie ist der Grund, weshalb ein Ausweichen auf eine Domain ohne Schweizer Anschluss nicht nur eine Frage des Geschmacks ist.

Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen ein Sportwettenangebot an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen als strikt geschützt beschreibt, sollte diese Zahl kennen. Sie besagt nicht, dass die Schweiz es nicht ernst meint. Sie besagt, dass Regeln, die an der Theke angewendet werden müssen, in der Praxis durchfallen.

Die fehlenden Schutzmechanismen bei ausländischen Seiten sind der härteste Kostenposten des zweiten Weges. Es gibt keine Limitenpflicht und keinen Anschluss an das Sperrregister, und eine Adresse ohne diesen Anschluss kann sogar eine Person aufnehmen, die das Schweizer Register ausdrücklich ausschliesst.

Boni und Gratiswetten in der Schweiz

Gratisspiele oder Gratisguthaben erfordern die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Für die Schweiz gilt diese Regel, und keinen zweiten Weg. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahlen sind niedrig, und sie markieren den Rahmen, in dem der Schweizer Markt Boni überhaupt zulässt.

Wer bei einer ausländischen Marke ein Gratisguthaben bekommt, das auf keiner solchen Zustimmung beruht, sollte das nicht als Zeichen von Grosszügigkeit lesen. Eine Marke, die gar nicht in der Lage ist, die Bedingungen der Schweizer Aufsicht zu erfüllen, kann auch keine Gratisspielguthaben im Schweizer Sinn zulassen.

Die Bedingungen eines Bonus kommen nur aus den eigenen Bedingungen des Anbieters. Bei Swisslos stehen sie in den Bedingungen für die Online-Teilnahme, gültig ab 13. Januar 2025. Eine Eigenschaft, die man kennen sollte: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Ein Bonus verhält sich also wie ein Werkzeug, nicht wie Geld. Man kann mit ihm spielen, aber nicht darüber verfügen.

Der Bonusbegriff wird schnell unklar, und das liegt daran, dass die Angebotsarten nicht dasselbe sind. Ein Quotenboost verändert die Quote einer Wette. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn auf einen bestimmten Prozentsatz. Ein Kombiboost belohnt die Anzahl der Voraussagen. Eine Gratiswette ist keines von dreien. Wer vier Dinge unter einem Wort verkauft, verwischt den Vergleich. Prüfe deshalb bei jedem Angebot die Art, den geforderten Umsatz, eine Mindestquote und ein Ablaufdatum. Bei Swisslos ist der Quotenboost pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Das sind Limitierungen, die den effektiven Wert eines Boosts deutlich schmälern, und sie stehen nur in den Bedingungen.

Falls du prüfen willst, ob ein Anbieter in der Schweiz ein Gratisspielguthaben anbieten darf, ist die Gespa die zuständige Stelle, und du kannst dich an sie wenden.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz tatsächlich ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?

Eine Bewilligung für Sportwetten besitzen ausschliesslich Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Neue Marken treten in beiden Häusern auf, wenn Produkte oder Apps weiterentwickelt werden. Ein ganz neuer bewilligter Veranstalter lässt sich derzeit nicht beobachten, weil die Kantone die Zahl auf zwei begrenzt haben.

Welcher Anbieter ist der beste, wenn nur zwei zugelassen sind?

Das hängt davon ab, wo du wohnst. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein lebt, ist auf Swisslos Sporttip verwiesen. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, findet bei Jouez Sport die passende Adresse. Ein Vergleich der Quoten zwischen beiden ist nur möglich, wenn du in beiden Einzugsgebieten tätig sein kannst.

Was bedeutet es, wenn ein Anbieter auf der Sperrliste steht?

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Wer dort steht, hat in der Schweiz keine Bewilligung für Sportwetten. Die Sperrung sagt nicht, ob ein Anbieter gut oder schlecht ist, sondern nur, dass er in der Schweiz nicht zugelassen ist und keinen Anschluss an das Sperrregister hat.

Welcher Anbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich der Schlüssel vergleichen?

Die Auszahlungsquote eines Marktes ergibt sich aus 1 dividiert durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes. Die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsquote. Vergleiche immer nur dieselbe Begegnung am selben Tag und denselben Markt. Unterschiede von ein bis zwei Prozentpunkten erscheinen klein, summieren sich aber mit jedem Wettschein.

Welche Zahlungswege sind möglich, und warum nur auf ein Konto im eigenen Namen?

Bewilligte Veranstalter zahlen nur auf ein Zahlungskonto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei ihnen nicht, und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, regelt er selbst in seinen eigenen Bedingungen.

Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, etwa mit Bitcoin?

Eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Ohne Schweizer Bewilligung fehlt der Anschluss an das Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und Einsätze können in Verfahren eingezogen werden. Zudem werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach kantonaler Steuerpraxis meist als volles Einkommen besteuert.

Wie lange dauert eine Auszahlung bei Swisslos, und was kostet sie?

Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto kostenlos. Ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne über CHF 1‘000 erreichen das Konto bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»