Beachvolleyball online wetten in der Schweiz – was ein Wettschein wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Volleyball liegt auf feinem hellem Sand, ein gespanntes Netz verschwimmt dahinter, das Licht kommt von einem weiten Meer.

Stand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungen abgeglichen mit den Angaben der Gespa und den veröffentlichten Teilnahmebedingungen der Veranstalter.

Im Volleyball ist ein Satz gewonnen, wenn eine Mannschaft 25 Punkte erreicht und mindestens zwei Punkte Vorsprung hat; bei Gleichstand wird verlängert, mindestens bis 26:24.

Der Sand, das Netz, das Meer im Hintergrund — Beachvolleyball verkauft sich als Sommerbild, und die Wettanbieter verkaufen es mit. Auf dem Wettschein steht davon nichts mehr. Dort stehen eine Quote, ein Einsatz und, bei den beiden Schweizer Veranstaltern, ein Regelwerk von erstaunlicher Länge. Wer in der Schweiz auf Beachvolleyball setzen will, trifft zuerst auf eine Frage, die nichts mit Sport zu tun hat: Steht diese Sportart überhaupt auf der Liste, die die Gespa führt? Erst danach kommt die Frage, die über den Ertrag entscheidet: Wie viel von jedem Franken, der auf dem Tisch liegt, kommt am Ende zurück?

Wer auf Sand spielt, kennt diese Liste nicht. Wer darauf wettet, sollte sie kennen.

Dieser Text geht dem Geld nach. Nicht dem Reiz des Live-Setzens in der Dünung, sondern dem, was ein Wettschein abzieht, was das Regelwerk abzieht und was übrig bleibt, wenn ein Satz 25 Punkte erreicht.

Grundlagen: warum Beachvolleyball ein anderes Wettprodukt ist als Fussball

Ein Volleyballspiel ist keine 90-Minuten-Packung. Es besteht aus Sätzen, und ein Satz hat sein eigenes Ende. Gewonnen ist ein Satz, wenn eine Mannschaft 25 Punkte erreicht und mindestens zwei Punkte Vorsprung hat; bei Gleichstand wird verlängert, mindestens bis 26:24. Das ist keine Nebenbemerkung für Statistiker — daraus folgt, welche Märkte überhaupt entstehen können.

Ein Spiel gewinnt, wer drei Sätze für sich entscheidet, «Best of five». Der fünfte Satz ist ein Tiebreak bis 15 Punkte mit mindestens zwei Punkten Vorsprung, nach acht Punkten wechseln die Mannschaften die Seiten. Ein 2:2 nach vier Sätzen ist also kein Endstand, sondern eine Zwischenetappe mit eigener Logik.

Seit 1999 gilt im Volleyball das Rally-Point-System: Die Mannschaft, die einen Spielzug gewinnt, erzielt einen Punkt. Vorher gab es Aufschlagrecht und Aufschlagwechsel als eigene Rechengrössen; heute zählt jeder Ballwechsel unmittelbar. Für den Wetter heisst das: Der Punktestand, den ein Live-Bildschirm zeigt, ist immer der tatsächliche Spielstand. Es gibt keinen versteckten Zwischenstand, den ein Kommentator erst auflösen müsste.

Beim Volleyball stehen je Mannschaft sechs Spieler auf dem Feld; die Netzhöhe beträgt bei den Männern 2,43 m, bei den Frauen 2,24 m und im Mixed 2,35 m. Die Netzhöhe ist eine der wenigen Zahlen, die ein Wetter mit Gewinn einsetzen kann, wenn er zwei Wettkämpfe gegeneinander liest. Ein Mixed-Feld mit 2,35 m spielt sich anders als ein Männerfeld mit 2,43 m, und das schlägt sich in Punkteserien nieder, nicht in einzelnen Ballwechseln.

In Europapokal-Wettbewerben entscheidet ein zusätzlicher «Golden Set», wenn beide Teams im Hin- und Rückspiel je einen Sieg haben. Dieses Konstrukt ist für den Wetter gefährlich, weil es ein Ergebnis produziert, das auf dem Hinspielzettel nicht angekündigt war. Wer auf den Sieger einer Paarung setzt, sollte wissen, ob der Golden Set zum Wettmarkt gehört oder daneben steht.

Der Weltverband FIVB umfasst 222 nationale Verbände. Das ist viel Welt für eine Sportart, deren Turniere selten im Fernsehen laufen — und genau dort liegt das Quotenproblem, das den Rest dieses Textes bestimmt.

Was für Wettarten aus dem Punktesystem folgen

Ein Sport, der in Sätzen endet, produziert Märkte, die ein Sport ohne Sätze nicht kennt. Satzgewinner, Gesamtsätze, Satzhandicap, «endet das Spiel 3:0 oder 3:1» — alle diese Märkte hängen daran, dass ein Satz ein abgeschlossenes Ereignis mit eigener Frist ist. Beim Fussball gibt es dazu keine Entsprechung; ein Tor macht einen Zwischenstand, kein Kapitel.

Der Unterschied wirkt auf die Quote. Ein Fussballspiel mit drei Ausgängen und einem Unentschieden, das ausdrücklich als Ergebnis angeboten wird, hat eine andere Quotensumme als ein Zwei-Wege-Markt «Sieger des Spiels» ohne Remis. Bei Beachvolleyball gibt es in den meisten Wettmärkten kein Unentschieden: Ein Spiel wird entschieden, notfalls im fünften Satz. Genau das macht die typische Zwei-Wege-Rechnung so einfach — und die Marge so sichtbar, wie sie nirgends sonst ist.

Ein weiterer Effekt: Randsportarten haben dünnere Bücher. Wo weniger Publikum setzt, muss der Veranstalter weniger Risiko bewegen, und die Spanne zwischen den beiden Quoten eines Marktes öffnet sich. Wer die Spanne einmal als Prozentwert ausgerechnet hat, sieht sie in jedem Quotenpaar.

Der Quotenschlüssel: was der Markt zurückzahlt

Die zwei Zahlen eines Marktes erzählen etwas, das viele Spielende nie ausrechnen. Setzt man in einem Zwei-Wege-Markt auf den einen Ausgang 1.90 und auf den anderen ebenfalls 1.90, so kehrt die Menge der Einsätze eine Auszahlungsquote, die aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) folgt. Die Kehrwerte summieren sich auf rund 1.0526 — der Markt zahlt also etwa 95 Prozent des eingezahlten Volumens zurück, und die Marge des Veranstalters liegt entsprechend bei rund 5 Prozent.

Ein Band, keine Einzelzahl. Bei zwei Quoten von 1.90 bekommt der Wetter also etwa 95 Rappen je eingesetztem Franken als statistische Erwartung zurück, über viele Wetten hinweg gemittelt. Das ist der Preis des Wettens, und er ist in dieser Sportart oft der einzige Preis, den der Wetter selbst spürt.

Bei 2.00/2.00 dagegen summiert sich 0,5 + 0,5 auf genau 1 — die Auszahlung wäre 100 Prozent, die Marge null. Diese Quote ist ein Grenzfall, den ein rechnender Veranstalter dauerhaft nicht anbietet; sie steht hier nur, weil sie den Massstab liefert. Jeder Franken Ertrag über dieser Grenze ist eine Verschiebung des Preises, nicht ein Geschenk.

Wer die beiden Zahlen eines Marktes im Kopf umdreht und addiert, hält den wirksamsten Test in Händen, den es im Sportwetten gibt — und braucht dafür keinen Vergleich unter Anbietern. Ein engeres Paar heisst günstigeres Buch, ohne dass irgendwo ein Werbebanner steht.

Rechtslage: ob Beachvolleyball überhaupt auf der Liste steht

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), und beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern (Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021). Nicht von der ESBK — die sichtet Casinos, und das ist ein anderes Bewilligungsregime.

Spuren im Sand führen durch Dünengras auf den Horizont zu, die Sonne steht tief und färbt den Himmel orange.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und damit ist die Liste der legalen Anbieter für einen Schweizer Wettschein erschöpft, bevor sie beginnt.

Das erste, was ein Wetter prüfen muss, steht nicht bei einem Anbieter, sondern bei der Behörde. Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind; Frauenwettbewerbe ebenso nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Ecken- und Kartenmärkte führt die Liste nicht, und eine Esport-Sektion gibt es darin nicht.

Dass eine Sportart existiert, ist also kein Angebot. Beachvolleyball ist eine olympische Disziplin mit Welttour und 222 nationalen Verbänden unter dem Dach der FIVB — und trotzdem hängt es allein an dieser Liste, ob, in welchem Wettbewerb und in welcher Wettart er in der Schweiz angeboten werden darf. Wer bei einem ausländischen Buchmacher eine Beachvolleyball-Wette sieht, die auf der Liste fehlt, sieht kein besseres Angebot, sondern ein Angebot ohne Bewilligungsgrundlage.

Events, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt — es ist eine Funktion jedes Veranstalters, keine gesetzliche Zusage. Virtuelle Sportarten: dazu ist nichts festgestellt, und wer es genauer wissen will, fragt bei der Aufsicht nach, bevor er einen Franken setzt.

Nur auf Sportereignisse darf gesetzt werden. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Der zulässige Rahmen ist eine geschlossene Liste, und «geschlossen» heisst hier: nicht «noch nicht ergänzt», sondern «abschliessend aufgezählt».

Wer eine Bewilligung hat, und wer nicht

Bewilligt sind zwei Veranstalter, jeder mit eigenem Produkt und eigenem Gebiet. Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Veranstalter Bewilligungsstatus (Bewilligung oder keine) Veranstalterin oder berichtete Bewilligung
Swisslos (Sporttip) Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Sporttip wird im Swisslos-Vertragsgebiet, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt
Loterie Romande (Jouez Sport) Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; Jouez Sport wird in FR, VD, VS, NE, GE und JU durchgeführt
Rainbet Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Rabona Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
GG.BET Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
FortuneJack Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Betscore Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Sportuna Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
DirectionBet Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Bruce Bet Keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Tabelle zeigt zwei Gruppen, die man nicht verwechseln darf. Oben stehen zwei Veranstalter mit einer Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt. Unten stehen acht ausländische Marken, deren Bewilligung sich nicht feststellen lässt und die in der Schweiz ohnehin keine Wirkung hätte.

Ein Hinweis zum Wort selbst: In rechtlichen Aussagen heisst es Bewilligung, nicht Lizenz. Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung sind die beiden Papiere, um die es geht. Im lockeren Sprachgebrauch sagt man Wettanbieter, und das ist auch hier gemeint, wenn von Anbietern die Rede ist — nur eben nicht, wenn es um die Papiere geht.

Der Wohnsitz ist die erste Schranke

Die Swisslos-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist keine Formalie, die man umgeht, sondern der Punkt, an dem die Prüfung beginnt.

Zum Vertragsgebiet gehören die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende.

Für einen Wetter im Kanton Waadt bedeutet das: Die Marke mit der grösseren Produktpalette ist geografisch nicht erreichbar. Zwei Anbieter klingen nach Wahl; sie sind keine. In Genf bleibt Jouez Sport, in Zürich bleibt Sporttip, und wer umzieht, wechselt unter Umständen die Marke mit dem Kanton.

Eine dritte Option gibt es in der Schweiz nicht — jedenfalls keine bewilligte.

Spielerschutz: die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat

Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Das ist der Satz, der viele überrascht, die aus Deutschland auf die Schweiz schauen. Was es gibt, ist eine Pflicht für den Veranstalter: Er muss von jedem Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Die Limite gehört also dem Konto, nicht dem Gesetz.

Ein leerer Liegestuhl aus Holz steht am Rand eines Sandstrands, Abendlicht und ruhige Wellen im Hintergrund.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wer die Zahlen liest, sieht, was gut gemacht ist und was nicht. Dass eine Senkung sofort greift, eine Erhöhung aber drei Tage braucht, ist die vernünftige Richtung: Der Impuls, in einer schlechten Woche nachzuladen, verpufft. Die 72 Stunden sind strenger als der gesetzliche Rahmen von 24 Stunden, den Art. 87 VGS vorgibt — die Veranstalter wenden in ihren Teilnahmebedingungen die längere Frist an. Dass die Oberlimite überhaupt bei CHF 9’999 liegt, ist der Gegenpol: Eine Verlustlimite von fast zehntausend Franken pro Tag bändigt nur jemanden, der sich ohnehin unter Kontrolle hat. Eine Limite, die niemand erreicht, ist eine Verzierung. Für Spielende unter 21 Jahren sieht die Sache anders aus, dort liegt die Grenze bei CHF 1’000 und hat Zähne.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer die Frist setzt, kann sie nicht mehr zurücknehmen — das ist der eigentliche Mechanismus, und er ist besser als jedes Warnfenster.

Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Sperrungen erfassen überdies überschuldete und suchtgefährdete Personen (Art. 80–82 BGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) — dieses Geld ist weg, und das ist die einzige Stelle im Regelwerk, an der der Ton bewusst hart ist.

Nüchtern dazu, was Kontrollen am Verkaufspunkt leisten: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz am Schalter für streng hält, sollte diese Zahl kennen. Sie beschreibt Kontrollen an einem Ort, nicht die Kontrolle im Netz, und schon gar nicht die Kontrolle am Küchentisch.

Ein Hinweis, der in dieser Sportart selten ausgesprochen wird: Einsätze auf Randsportarten sind von all dem nicht ausgenommen. Dass Beachvolleyball kein Fussball ist, macht die Wette nicht zu etwas anderem. Die Limite gilt, die Sperre gilt, das Konto gilt.

Ein Konto, ein Name, kein Bargeld im Netz

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer mit der Vorstellung anreist, ein Gewinn lasse sich auf irgendein Wallet schieben, ist im falschen Markt.

Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen — eine Selbstverständlichkeit, die man nur aussprechen muss, weil Kommentarspalten gern das Gegenteil behaupten. Und ein Punkt, der gerne falsch erzählt wird: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unerlaubte Wettangebote blockieren. Was es gibt, ist die Sperrliste der Gespa mit ausländischen Domains, die Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Wer seinen Anbieter über eine nicht gesperrte Domain erreicht, hat damit nichts gewonnen: Die Sperre greift nicht bei ihm, sie greift beim Zahlungsweg gar nicht.

Vergleich der Veranstalter: woran sich ein Angebot prüfen lässt

Ein Vergleich nach Werbeaussagen ist kein Vergleich, sondern eine Litanei. Prüfbar sind stattdessen Dinge, die in Teilnahmebedingungen stehen und sich nachlesen lassen: Bewilligungsstatus, Mindest- und Höchsteinsatz, Obergrenzen der Verlustlimiten, das Sperrverfahren, die Auszahlungsregel für das Konto. Diese Grössen sind nicht spannend, und genau deshalb taugen sie.

Der zweite Prüfstein ist die Auszahlungsquote des Marktes selbst — der Quotenschlüssel aus dem Abschnitt über den Markt. Er ist das einzige Vergleichskriterium, das der Wetter ohne Vertrauen in irgendeine Aussage selbst berechnen kann. Zwei Zahlen auf dem Bildschirm, zwei Kehrwerte, eine Summe. Wer das für zwei Anbieter nebeneinander macht, hat mehr Information als jede Testseite, die von «fairen Quoten» schreibt.

Und der dritte Prüfstein ist die Liste der Wettarten. Ein Markt, der auf der Gespa-Liste fehlt, ist kein Vorzug, sondern ein Risiko. Bei den ausländischen Marken kommt hinzu, dass sie sich einer Aufsicht entziehen, die für Schweizer Wettende überhaupt zuständig wäre.

Die zwei bewilligten Veranstalter in Zahlen

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Spanne von CHF 1 bis CHF 1’000 ist für Beachvolleyball grosszügig genug; wer Beachvolleyball mit vierstelligen Einsätzen fährt, findet im bewilligten Schweizer Angebot ohnehin keinen Ort dafür.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — ein Verbot, das in einer Sportart mit überschaubarem Teilnehmerfeld mehr Gewicht hat als im Fussball.

Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bemerkenswert ist die Hürde, nicht die Staffel: Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind vier Gelegenheiten, an einer Stelle falsch zu liegen. «Bis zu 100 Prozent» ist die Obergrenze einer Treppe, deren erste Stufe schon eine Kombination aus vier Mindestquoten verlangt.

Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Boost setzt, verkauft damit die Option auf einen vorzeitigen Ausstieg — ein Detail, das in keiner Ankündigung steht.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Regel, die den Wetter trifft, nicht den Veranstalter. Sie macht aus einem schnellen Klick in einer strittigen Szene eine Wette zum Einsatz zurück.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bestätigt ist damit immer nur das, was auf dem Wettschein steht.

Zu den Spielregeln gehört auch, was bei verkürzten Sätzen gilt. Ein Satz endet bei 25 Punkten mit zwei Punkten Vorsprung, ein fünfter Satz bei 15 Punkten — wer eine Satzwette platziert, sollte wissen, ob der Markt den fünften Satz einschliesst. Die Angabe steht im Wettprogramm, und wer sie dort nicht findet, setzt auf eine Regel, die er nicht kennt.

Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung

Bei Rainbet, Rabona, GG.BET, FortuneJack, Betscore, Sportuna, DirectionBet und Bruce Bet lässt sich keine Bewilligung feststellen, und in der Schweiz hätte sie ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das ist die einzige Eigenschaft, die alle acht teilen, und sie ist die entscheidende.

Was das praktisch kostet, ist kein Gefühl, sondern eine Liste. Diese Anbieter sind nicht an das Sperrregister angebunden. Wer dort eine Spielsperre setzt, sperrt sich für den Schweizer Markt — bei den acht nicht. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, an die man sich wenden könnte, wenn eine Auszahlung stockt. Und Gewinne aus ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Der Schweizer Fiskus rechnet also mit, wo der Schutz fehlt.

Dass die Schweiz gegen unerlaubtes Wetten vorgeht, heisst nicht, dass der Spielende bestraft wird. Das Bundesamt für Justiz sagt klar, dass der Spielende nicht strafbar ist. Das Organisieren ohne Bewilligung dagegen ist strafbar — bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Satz, den ein Wetter daraus mitnehmen sollte: Nur weil man nicht bestraft wird, ist das Geld nicht sicher.

Die Sperrliste ist die sichtbare Seite dieser Politik. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Telekom-Anbieter per DNS blockieren. 671 Domains standen Ende 2025 darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping nennt die Aufsicht das, und sie nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele. Wer eine solche Marke erreicht, erreicht nicht den Anbieter, sondern seine jeweils neueste Adresse.

Ein Wort zur Werbung und damit auch zu diesem Text. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspielguthaben und Freiwetten brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Eine Beschreibung dieser Marken ist deshalb erlaubt, eine Empfehlung nicht. Genau deshalb steht in diesem Text keine.

Die geprüfte Rechnung: was ein Zwei-Wege-Markt dem Wetter kostet

Ein Beispiel, keine zitierte Quote: In einem Zwei-Wege-Markt stehen 1.90 auf den einen und 1.90 auf den anderen Ausgang. Die Kehrwerte 1/1.90 ergeben zusammen rund 1.0526, der Markt zahlt also etwa 95 Prozent der Einsätze zurück, und die Marge liegt bei rund 5 Prozent. Setzt man 100 Franken, entspricht dies einer statistischen Erwartung von etwa 95 Franken Rückzahlung über viele Wetten hinweg, gerechnet unter der Annahme, dass sich die Einsätze auf beide Ausgänge gleichmässig verteilen — bei einem einzelnen Wettschein gibt es diesen Durchschnitt nicht, der zahlt entweder 190 Franken oder nichts.

Bei 2.00/2.00 summieren sich die Kehrwerte zu genau 1. Auszahlung 100 Prozent, Marge null. Das ist die Grenze, gegen die jedes Quotenpaar gemessen werden kann, und sie ist auch die Antwort auf die Frage, warum Quoten nie genau an dieser Linie stehen.

Auch die Zeit spielt mit. Ein Markt vor dem Aufschlag kann gerechnet und beschreiben werden; eine Live-Quote für einen Satz bei 24:23 existiert für Sekunden. Zwei Zahlen auf einem Standbild und die Summe ihrer Kehrwerte — ruhiger geht es nicht. Wer die Marge einmal gesehen hat, sieht sie überall: in der Livequote, im Kombinationsprodukt, in der Angebotszeile.

Und dann gibt es eine Limite, die keine Rechnung krümmt. Der Gesetzgeber kennt keine Wettsteuer auf Einsätze, also gibt es keine Abgabe auf jeden gesetzten Franken. Was es gibt, ist eine Freibetragsregel für Gewinne aus schweizerisch erlaubten Grossspielen. Solche Gewinne sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert; der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb dieser Grenze behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein gewöhnlicher Wetter gewinnt weit darunter: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Über dem Freibetrag heisst es «je nach Kanton», weil die kantonalen Schwellen abweichen — und dort gehört die Frage zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung. Eine einzelne kantonale Zahl zu nennen, wäre falsch.

Rainbet: ein Konto ohne Schweizer Aufsicht

Was Rainbet aus der Gruppe der ausländischen Marken hervorhebt, ist nicht ein Merkmal des Angebots, sondern das, was fehlt: eine Bewilligung, die in der Schweiz gelten würde. Es gibt keine.

Damit ist der praktische Rahmen gesetzt. Ein Spielkonto dort ist kein Schweizer Spielkonto. Wer eine Verlustlimite gewohnt ist, die beim Anbieter hinterlegt und verbindlich ist, findet sie hier nicht in der Form, die Art. 87 VGS für die Schweizer Veranstalter verlangt. Wer in einem gesperrten Auslandskonto steckt, hat keinen Schweizer Weg, das aufzulösen.

Und der Fiskus schaut trotzdem hin. Ein Gewinn bei einem ausländischen Veranstalter unterliegt nicht der Verrechnungssteuer — das klingt nach Vorteil, bis man liest, dass die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen behandeln kann. Die Steuerfreiheit bis zum Freibetrag ist an ein schweizerisch erlaubtes Grossspiel geknüpft. Wer ausländisch gewinnt, verliert diesen Schutz und merkt es im März.

Zu den Produkten, den Zahlungswegen und den Limiten dieser Marke ist hier nichts weiter zu sagen, weil sich dazu nichts feststellen lässt. Wer sie trotzdem prüfen will, liest die Bedingungen des Anbieters selbst und vergleicht sie Punkt für Punkt mit dem, was die Teilnahmebedingungen der Schweizer Veranstalter verlangen. Das ist Arbeit, aber es ist die einzige, die etwas kostet.

Die Bewertung fällt entsprechend knapp aus: Die interessante Zahl an Rainbet ist die, die fehlt — eine Bewilligung. Ohne sie bleibt von jeder Quote, sei sie noch so hoch angeschrieben, ein Stück draufgelegt, weil der Ausfall nicht gedeckt ist.

Rabona: attraktive Oberfläche ohne bewilligte Grundlage

Rabona tritt wie ein gestalteter Sportwetten-Anbieter auf — mit einem Wettprogramm, das über die geschlossene Liste des Schweizer Regimes weit hinausreichen dürfte.

Genau dort liegt der Haken. Ein breites Angebot ist gegenüber einer Liste, die Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten nur unter Bedingungen zulässt und Ecken- und Kartenmärkte gar nicht kennt, ein Unterschied in der Sache: Das eine ist ein grösserer Markt, das andere ein Markt ohne Bewilligungsgrundlage. Bei Beachvolleyball ist dieser Unterschied besonders greifbar, weil die Turniere selbst, die Wettbewerbe und die Wettarten einzeln auf der Gespa-Liste stehen müssen.

Die Zahlungs- und Auszahlungsbedingungen dieses Anbieters lassen sich nicht feststellen. Für einen Wetter ist das nicht eine offene Frage, sondern ein offenes Risiko: Wo kein Schweizer Aufsichtszugriff besteht, entscheidet im Streitfall eine Stelle, die für Schweizer Kundschaft nicht zuständig ist.

Was bleibt, ist ein rechnerisches Argument, das gegen die Marke spricht. Ein Zwei-Wege-Markt mit zwei Quoten von 1.90 zahlt rund 95 Prozent zurück. Wer die Marge nicht kennt, kann nicht beurteilen, ob eine ansprechend gestaltete Oberfläche mit auffälligen Quoten am Ende mehr oder weniger zurückgibt als die Schweizer Veranstalter mit ihren unspektakulären Zahlen.

Die Bewertung: Rabona lebt von der Sichtbarkeit einer Wettplattform, nicht von einer Zulassung. Diese Sichtbarkeit ist kein Wert, solange im Streitfall niemand zuständig ist.

GG.BET: ein bekanntes Programm, keine Schweizer Bewilligung

GG.BET gehört zu den Marken, denen man im Netz häufig begegnet. Die Häufigkeit der Begegnung ist aber kein Kriterium, denn die Sperrliste arbeitet mit Domains und nicht mit Bekanntheit.

Die entscheidende Relation beim Vergleich ist eine andere. Bei den Schweizer Veranstaltern fällt ein Verstoss gegen die Nutzungsregeln in den Zuständigkeitsbereich der Gespa und eines Gerichts in der Schweiz. Bei GG.BET fällt er in keinen.

Wirklich relevant für den Vergleich sind dagegen die Angaben, die bei den Schweizer Veranstaltern nachprüfbar sind: der Mindesteinsatz von CHF 1, der Höchsteinsatz von CHF 1’000 bei Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 bei Systemwetten, ein Sperrverfahren, das 1 bis 180 Tage produktbezogen reicht und vor Fristablauf nicht aufhebbar ist. Auch bei dieser Marke fehlt all das.

Eine Bewilligung lässt sich für GG.BET nicht feststellen. Für den Fall, dass ein Wetter in einer strittigen Live-Szene auf die falsche Seite gerät — eine Situation, in der Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten kann — gibt es hier keinen Schweizer Weg, das prüfen zu lassen. Anderswo auf der Seite steht, was eine Spielsperre hierzulande bewirkt; bei GG.BET gibt es keine.

Die Bewertung: Ein Name, der oft genannt wird, ist kein Ersatz für ein Papier. Der Papierwert dieser Marke in der Schweiz beträgt null.

FortuneJack: breites Casino-Profil, kein Sportwetten-Bewilligungsschutz

FortuneJack ist eine Marke mit einem breiten Spielprofil, in dem Sportwetten ein Teil neben anderen sind. Wer von Beachvolleyball, Casino und weiteren Spielarten in derselben Oberfläche kommt, merkt den Unterschied zwischen einem Spiel- und einem Wettkonto selten — und genau dieser Unterschied ist in der Schweiz entscheidend.

Das Geldspielgesetz trennt die Bewilligungen. Die zwei Schweizer Veranstalter haben die Bewilligung für Sportwetten als Grossspiel; ein Casino und ein Wettangebot sind getrennte Papiere mit getrennten Regeln und getrennten Limiten. Eine Casino-Limite ist nie eine Wettlimite.

Eine Bewilligung lässt sich für FortuneJack nicht feststellen. Was fehlt, ist der Schweizer Aufsichtszugriff und die Anbindung an das Sperrregister, das in dieser Schweiz auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein gilt.

Dazu ein Punkt, der oft übersehen wird: Der Sportwetten-Teil dieses Angebots betrifft — wie das übrige Ausland — die Steuerregel für ausländische Grossspiele. Gewinne daraus sind nicht von der Verrechnungssteuer erfasst, dafür kann die kantonale Steuerpraxis sie unabhängig von der Höhe als Einkommen behandeln.

Die Bewertung: Ein Konto, das Sport und Casino mischt, macht zwei Risiken in einem Zugang. In der Schweiz sind die beiden Bereiche getrennt bewilligt und getrennt begrenzt — hier nicht.

Betscore: Quoten ohne Schweizer Sperrregister

Betscore präsentiert sich als Marke mit einem Schwerpunkt auf Quoten und Wettprogramm. Der Schwerpunkt liegt auf dem Teil, der sich mit zwei Zahlen je Markt rechnen lässt.

Was ein Wetter bei dieser Marke nicht bekommt, ist die Anbindung an das schweizweite Sperrregister. Wer sich dort sperren will, kann sich die Konten selbst schliessen — mehr steht gewöhnlich nicht zur Verfügung. Bei Swisslos reicht die Sperre von 1 bis 180 Tagen und ist vor Fristablauf nicht aufhebbar; eine unbefristete Sperre wird schweizweit eingetragen. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann diese Wirkung gar nicht erzeugen.

Was fehlt, ist ausserdem die Schweizer Anlaufstelle für Streitfälle. Dort, wo die Teilnahmebedingungen der Schweizer Veranstalter präzise sagen, wie eine Livewette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs gewertet wird, ist bei dieser Marke keine vergleichbare Regel feststellbar.

Auch hier gilt: Der Mindesteinsatz von CHF 1 und die Höchsteinsätze von CHF 1’000 bei Einzel- und Kombinationswetten sowie CHF 10’000 bei Systemwetten sind Werte der Schweizer Veranstalter, nicht dieser Marke. Eine Bewilligung lässt sich für Betscore nicht feststellen.

Die Bewertung: Eine gute Quote auf einem Zettel ohne Schweizer Ansprechstelle bleibt eine Zahl ohne Deckung. Für Beachvolleyball, wo Turnier- und Marktliste zählen, wiegt das schwerer als in einem Massenmarkt.

Sportuna: Sortiment ohne Bewilligungsnachweis

Sportuna ist eine weitere Marke aus dem Auslandssortiment. Eine Bewilligung lässt sich nicht feststellen, und der Bericht über eine allfällige Lizenz hat in der Schweiz keine Bedeutung.

Was das konkret bedeutet: kein Schweizer Aufsichtsweg, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Ansprechpartner. Wer dort setzt, setzt auf die Bedingungen, die er vorher lesen müsste — und tut es meist nicht, weil Sportwetten-Plattformen dazu nicht einladen.

Der Vergleich mit dem Schweizer Rahmen fällt nüchtern aus. Bei den bewilligten Veranstaltern ist die Zahl der zulässigen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten durch die behördliche Liste von vornherein begrenzt; die Angabe der Limiten steht in den Teilnahmebedingungen. Bei Sportuna ist dieser Rahmen ein anderer, grosszügigerer — und ein Rahmen, der von keiner Schweizer Stelle gehalten wird.

Wer ein solches Angebot prüft, kann immerhin eine Messung vornehmen, die von der Marke unabhängig ist: zwei Quoten eines Zwei-Wege-Marktes umdrehen, addieren und mit dem vergleichen, was sich für die zwei bewilligten Veranstalter ergibt. Diese Rechnung kennt keine Marke.

Die Bewertung: Sportuna steht für ein grösseres Sortiment ohne Aufsichtsanker. Ein grösseres Sortiment ist nicht per se günstiger — nur unkontrollierter.

DirectionBet: Wettangebot ohne Schweizer Ansprechpartner

DirectionBet reiht sich in die Gruppe der ausländischen Anbieter, bei denen sich eine Bewilligung nicht feststellen lässt. Für einen Wetter heisst das vor allem: kein Gegenüber in der Schweiz.

Wer bei Sporttip an der Livewertung zweifelt, kann sich auf die Teilnahmebedingungen und auf die Aufsicht berufen. Wer bei DirectionBet zweifelt, findet eine Adresse im Ausland und Bedingungen, die er beim Anlegen des Kontos akzeptiert hat.

Der Schutzmechanismus, der in der Schweiz am meisten bewirkt, ist die Sperre. Sie kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage gesetzt werden und ist vor Ablauf nicht aufhebbar. Wer sich bei dieser Marke sperren will, muss hoffen, dass die Sperre hält — oder sich an das Sperrregister halten, das für Schweizer Konten gilt. Auf dieses Angebot wirkt es nicht.

Immerhin eines schliesst DirectionBet nicht aus. Der Quotenschlüssel eines Zwei-Wege-Marktes lässt sich für jede Plattform berechnen. Bei 1.90/1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 Prozent; jede Abweichung nach unten bedeutet einen höheren Preis für denselben Wettschein. Diese Messung ist die einzige faire Annäherung an einen Anbieter, über den die übrigen Daten fehlen.

Die Bewertung: Hier wird ein Wettangebot verkauft, ohne dass jemand für die Schweizer Kundschaft Rechenschaft schuldet. Das ist die ganze Antwort.

Bruce Bet: Sportwetten-Oberfläche ohne Zulassungsgrundlage

Bruce Bet beschliesst die Auslandsgruppe in dieser Übersicht und teilt deren Ausgangslage: keine feststellbare Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Registrierung beim schweizweiten Sperrregister.

Für einen Wetter, der aus einer Schweizer Perspektive liest, ist die interessante Frage nicht, wie das Angebot aussieht, sondern was im Streitfall passiert. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern gibt es eine Aufsicht, die Fragen nachgeht, und Teilnahmebedingungen, die Wertungsfragen wie die Livewette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs regeln. Bei Bruce Bet gibt es einen Vertrag mit einer Gesellschaft ohne Schweizer Bewilligung.

Gewinne aus diesem Anbieter gehören steuerlich zu den ausländischen Grossspielen: nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, dafür je nach Kanton als Einkommen erfasst. Die Steuerfreiheit bis zum Steuerfreibetrag des Bundes knüpft an schweizerisch erlaubte Grossspiele an. Ein hoher Gewinn aus einem ausländischen Angebot kann also teurer sein als derselbe Gewinn aus einem bewilligten.

Dass die Schweiz solche Angebote nicht sperrt, wird oft falsch gelesen. Gesperrt werden Domains, nicht Dienste — Telekom-Anbieter blockieren die Liste der Gespa per DNS, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Eine erreichbare Marke ist damit nicht erlaubt.

Die Bewertung: Der einzige belastbare Vergleichswert bei Bruce Bet ist der eigene Quotenschlüssel. Alles andere ist Vertrauen ohne Deckung — und Vertrauen ist die Währung, in der in diesem Segment am meisten verloren wird.

Was ein Wettschein in diesem Markt wirklich abgibt

Volleyball ist ein Sport, der sich in Punkten erzählt und nicht in Toren, und deshalb lässt sich an ihm etwas sehen, das bei Fussball in der Menge der Märkte verschwindet: Der Punktestand ist der Spielstand, ein Satz hat ein Ende, und ein Spiel hat im fünften Satz eine Schlusslinie. Ein Wetter kann sich das zunutze machen, aber nur bei den Angaben, die im Wettprogramm stehen — und nur dort, wo das Angebot auf der behördlichen Liste steht.

Wer in diesem Markt plant, findet hier die Angaben, die sich in den Teilnahmebedingungen prüfen lassen: die Einsätze von CHF 1 bis CHF 1’000 und die Systemwette bis CHF 10’000 bei Sporttip, die Verlustlimiten mit der Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, die Sperre von 1 bis 180 Tagen, die nur eine Senkung sofort gelten lässt, und ein Konto, das auf den Namen lautet. Die übrigen Anbieter schliessen die Lücke, die Juristen freilassen: Der Spielende ist nicht strafbar, aber sein Geld ist es auch nicht.

Wer sich in der Schweiz für die Sportart entscheidet, sollte zuerst die Angaben im Wettprogramm prüfen: ob der Satzgewinn auf 26:24 hinauslaufen muss, ob der fünfte Satz dem Markt zugerechnet ist, wie eine Livewette gewertet wird, wenn der Ball bereits gefallen ist. Alle diese Fragen lässt die Plattform ruhig auf einen fremden Bildschirm asynchron beantworten.

Und eine letzte Rechnung, die preiswert ist: Zwei Quoten eines Zwei-Wege-Marktes bei 1.90 ergeben eine Auszahlungsquote von rund 95 Prozent. Wer das einmal für sich durchgezogen hat, bringt seither bei jedem Wettschein ein Prozent ins Spiel — eine viel bessere Wette als jede Konditionenzusage.

Häufige Fragen zu Beachvolleyball-Wetten in der Schweiz

Steht Beachvolleyball auf der Liste der in der Schweiz zugelassenen Sportarten und Wettarten?

Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Beachvolleyball muss dort mit seinen Wettbewerben und Wettarten aufgeführt sein. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Liste sie vorsieht; Ecken- und Kartenmärkte fehlen darin. Sporttip und Jouez Sport sind die einzigen bewilligten Veranstalter.

Wie wird bei Volleyball ein Satz gezählt, und was bedeutet «Best of five»?

Ein Satz ist gewonnen, wenn eine Mannschaft 25 Punkte erreicht und mindestens zwei Punkte Vorsprung hat; bei Gleichstand wird verlängert, mindestens bis 26:24. Ein Spiel gewinnt, wer drei Sätze entscheidet («Best of five»). Der fünfte Satz ist ein Tiebreak bis 15 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung, Seitenwechsel nach acht Punkten. Seit 1999 gilt das Rally-Point-System.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Rückzahlungsbetrag ist der Einsatz multipliziert mit der Quote, der Nettogewinn der Einsatz multipliziert mit der Quote minus eins. Bei einer Kombinationswette werden die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote multipliziert. Setzt man 100 Franken auf eine Quote von 1.90, ergibt das 190 Franken Rückzahlung und 90 Franken Nettogewinn — vorausgesetzt, die Voraussage trifft ein.

Was ist die Marge im Wettmarkt, und wie zeigt sie sich in den Quoten?

Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte seiner Quoten; die Marge ist 100 Prozent minus dieser Wert. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit 1.90 und 1.90 sind die Kehrwerte zusammen rund 1.0526, die Auszahlung also rund 95 Prozent und die Marge rund 5 Prozent. Bei 2.00/2.00 liegt die Auszahlungsquote bei 100 Prozent und die Marge bei null.

Wie lange dauert eine freiwillige Spielsperre mindestens, und welche Verlustlimiten gelten?

Die Schweiz kennt keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze. Der Veranstalter muss Höchstwerte je Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Bei Swisslos sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Eine selbst gesetzte Sperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden.

Sind Wettgewinne steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus schweizerisch erlaubten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommensteuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung. Die kantonalen Schwellen weichen voneinander ab, deshalb «je nach Kanton» — Auskunft geben Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»