Datenschutzerklärung – korbballtipps

Wer auf korbballtipps über NBA-Wetten und andere US-Ligen liest, gibt dabei nur Daten preis, die für den Betrieb einer Informationsseite unumgänglich sind. Es gilt das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) samt Verordnung in der Fassung, die seit dem 1. September 2023 in Kraft ist. Die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG wird mit dieser Erklärung erfüllt.

Verantwortlichkeit

Die Betreiberin von korbballtipps trägt die Verantwortung für die Datenbearbeitung. Wie sie heisst, wo sie ihren Sitz hat und unter welcher E-Mail-Adresse sie erreichbar ist, steht im Impressum auf korbballtipps.com; Fragen zum Datenschutz sind an diese Adresse zu richten.

Bearbeitete Daten

Jeder Aufruf hinterlässt im Webserver ein Protokoll mit IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufener Adresse, übertragener Datenmenge, Referrer und Browsertyp. Die Protokolle gewährleisten den Betrieb und lassen Angriffe erkennen; nach spätestens 90 Tagen werden sie gelöscht oder so gekürzt, dass der Bezug zu einer Person entfällt. Wer eine E-Mail oder ein Formular schickt, teilt zusätzlich Name, Adresse und Nachricht mit, die nur der Beantwortung dienen. Da korbballtipps weder Kundenkonten noch Einzahlungen oder Wetten kennt, werden Zahlungs- und Ausweisdaten nicht erhoben.

Grundsätze

Daten werden gemäss Art. 6 revDSG rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet. Der Zweck muss bei der Beschaffung erkennbar sein, und aufbewahrt wird nicht länger als nötig. Angemessene technische und organisatorische Massnahmen sichern die Daten. Automatisierte Einzelentscheidungen und Profiling finden nicht statt.

Cookies und Reichweite

Cookies ohne Notwendigkeit und die Reichweitenmessung kommen erst nach der Wahl im Cookie-Banner zum Zug; die Cookie-Richtlinie erläutert das im Einzelnen. Die Wahl kann jederzeit geändert werden.

Weitergabe

Weder werden Personendaten verkauft noch ohne Grund weitergegeben. Zugang haben Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG), und Behörden, falls ein Gesetz es vorschreibt. Eine Übermittlung ins Ausland setzt einen angemessenen Datenschutz im Zielstaat oder geeignete Garantien wie Standarddatenschutzklauseln voraus (Art. 16 revDSG).

Rechte

Jede Person darf erfahren, ob Daten über sie bearbeitet werden und welche (Art. 25 revDSG); die Auskunft ist in der Regel gratis und kommt innert 30 Tagen. Ausserdem möglich sind die Berichtigung falscher Angaben, die Löschung, die Herausgabe oder Übertragung der Daten (Art. 28 revDSG) und der Widerspruch gegen die Bearbeitung. Aus der Europäischen Union kann zusätzlich die DSGVO Rechte verleihen, soweit sie anwendbar ist.

Aufsicht und Beschwerde

Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern, bei dem Anzeige erstattet werden kann, wenn Datenschutzvorschriften verletzt werden.

Stand: Oktober 29, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»