Einzahlungsbonus im Schweizer Sportwetten-Vergleich: Zahlen, die sonst im Kleingedruckten stehen
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Aktionsbedingungen wurden gegen die Spielregeln von Swisslos und der Loterie Romande, die Bedingungen für die Online-Teilnahme beider Veranstalterinnen sowie die Angaben der Gespa geprüft.
Wer nach einem Einzahlungsbonus für Sportwetten sucht, stellt sich eine einfache Frage: Wie viel Guthaben bekomme ich obendrauf, wenn ich Geld einzahle? In der Schweiz führt diese Frage an einen Punkt, an dem die Antwort nicht von der Grosszügigkeit eines Anbieters abhängt, sondern von einer Bewilligung. Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Die Aufsicht hat sie im Jahr 2025 vierundzwanzig Mal der Loterie Romande und acht Mal Swisslos erteilt. Zwei Zahlen, die zusammen eine ganze Angebotslandschaft erklären.
Auf dieser Seite geht es nicht darum, eine Zahl zu suchen, die möglichst gross aussieht. Es geht darum, was aus einer Aktion folgt, wenn man sie annimmt — der Umsatz, die Frist, die Limite, das Guthaben, das nie auf dem Bankkonto landet. Wer das einmal durchgerechnet hat, liest Werbebotschaften anders.
Verlustlimiten gelten, bevor die erste Wette steht
Die wichtigste Regel beim Einzahlungsbonus hat mit dem Bonus selbst nichts zu tun. Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Das ist keine Empfehlung, sondern die Bedingung dafür, dass überhaupt ein Spielerkonto entsteht. Obendrauf steht eine harte Grenze: Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Wer jünger ist, dem setzt das System die kleinere Zahl.

Der Mechanismus dahinter ist die eigentliche Botschaft. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Anders gesagt: Nach unten geht es jederzeit, nach oben nur mit Wartezeit — und diese Wartezeit ist genau der Moment, in dem ein guter Abend zu einem teuren werden soll. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Was eine Limite von einem Bonus trennt
Eine Limite ist eine Regel über das Konto des Spielenden. Ein Bonus ist eine Aktion der Veranstalterin. Beide berühren sich an genau einer Stelle: Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, erhöht nicht den Betrag, den man vom eigenen Konto einzahlen kann. Wer CHF 9’999 als Verlustlimite stehen hat und dazu Gratisspielguthaben bekommt, hat nicht mehr Spielraum. Er hat dieselbe Limite und ein zusätzliches Feld im Spielerkonto.

Genau diese Trennung ist bei Schweizer Anbietern wichtiger als jede Prozentzahl. In anderen Märkten ist die Limite das Ergebnis dessen, was ein Anbieter anbietet; hier ist sie die Voraussetzung. Der Bonus kommt, wenn überhaupt, hinterher — und nur innerhalb eines Korridors, den der Spielende selbst gesetzt hat, bevor er etwas über eine Aktion wusste.
Ein zweiter Punkt: Verlustlimiten und Einzahlungslimiten sind verschiedene Dinge. Die Verlustlimite begrenzt, was verloren gehen darf. Die Einzahlungslimite begrenzt, was auf das Konto kommt. Wer CHF 10’000 in 30 Tagen einzahlen kann und CHF 9’999 verlieren darf, hat sich zwei Zahlen gesetzt, die sich nicht gegenseitig schützen. Das ist keine Kritik an der Regel. Es ist der Hinweis, dass eine Regel nur so scharf ist wie die Zahl, die man selbst einsetzt.
Die Sperre, die das ganze Land kennt
Wer sich selbst sperren will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun. Vor Ablauf der Frist wird die Sperre nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in ein schweizweites Register eingetragen und wirkt auch in Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist die schärfste Konsequenz auf dieser Seite, und sie hat mit Boni nichts zu tun. Eine begrenzte Pause bleibt eine Angelegenheit eines Produkts. Eine unbefristete Sperre begleitet die Person über Anbieter und Landesgrenzen hinweg. Wer sie beantragt, sollte wissen, dass es keine Rücknahme über Nacht gibt. Die anderen Abschnitte dieser Seite handeln davon, was eine Aktion kostet. Dieser handelt davon, was eine Entscheidung kostet — und sie ist die einzige auf der Seite, deren Folgen Jahre dauern können.
Was ein Einzahlungsbonus ist und was daran hängt
Ein Einzahlungsbonus verknüpft eine Einzahlung mit zusätzlichem Guthaben. Die Bandbreite reicht von einem festen Betrag, der nach der Einzahlung im Spielerkonto erscheint, bis zu einem Prozentsatz der Einzahlung. Der Begriff sagt nichts darüber, wie das Guthaben eingeschränkt ist. Anbieter mit einer Bewilligung in der Schweiz verwenden für die Grenze den Begriff Gratisspielguthaben. Er ist die genauere Bezeichnung, weil er den entscheidenden Punkt benennt: Es ist Guthaben zum Spielen und kein Geld zum Auszahlen.
Vier Sätze entscheiden, was eine Aktion wirklich wert ist.
- Umsatz: Wie oft muss das Guthaben oder die Einzahlung im Sportwetten-Markt bewegt werden, bevor eine Auszahlung möglich wird? Je höher die Zahl, je grösser das Risiko, mit dem Eigenen mehr zu tun als geplant.
- Mindestquote: Zählt eine Wette überhaupt, wenn die Quote unter einer Schwelle liegt? Wer nur über die absichern will, wird oft nicht angerechnet.
- Frist: Bis wann muss der Umsatz erledigt sein? Läuft die Zeit ab, ist das Guthaben weg — manchmal ohne dass jemand es noch einmal erwähnt.
- Deckel: Wie viel lässt sich aus dem Guthaben überhaupt herausholen? Ein Deckel auf einen Gewinn aus einer Gratiswette ist keine Nebenbedingung. Er ist die Obergrenze des ganzen Angebots.
Die Kombination dieser vier Punkte macht die Aktion teuer oder günstig. Eine einzelne Prozentzahl sagt nichts darüber, wie viel davon beim Wetten übrig bleibt.
Quote, Quotenschlüssel, Margin
Ein Einzahlungsbonus wird umso weniger wertvoll, je mehr der Anbieter aus jeder Wette herausnimmt. Was er herausnimmt, steckt in den Quoten und heisst Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote: der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, berechnet über alle Ausgänge eines Marktes als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 Prozent minus dieser Anteil. Diese Grösse ist kein Skandal und kein Geheimnis — sie ist die Einnahme des Anbieters und die Gegenleistung für das Angebot. Sie ist aber der Grund, warum Umsatzbedingungen Geld kosten und nicht nur Zeit. Je öfter ein Guthaben bewegt werden muss, desto öfter fällt die Marge an.
Wer den echten Wert einer Aktion wissen will, muss deshalb zwei Zahlen nebeneinanderstellen: die Höhe des Guthabens und die Zahl der Umdrehungen, die daran hängt. Die erste Zahl steht in der Werbung in 40 Punkten. Die zweite steht im Kleingedruckten und ist die, die man tatsächlich bezahlt.
Ein Beispiel mit dem Kombiboost von Sporttip
Sporttip führt unter dem Namen Kombiboost einen Zuschlag, der online für Prematch-, Live- und Systemwetten gilt und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Setzt man ein solches Paket mit CHF 10 auf vier Kombinationen und lässt die Quoten einmal mit 1.60, einmal mit 1.70, einmal mit 1.80 und einmal mit 2.00 durchspielen, multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote der Kombination. Bei 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 ergibt das eine Gesamtquote von 9.79. Aus CHF 10 werden bei einem Treffer also CHF 97.90 zurück, der Nettogewinn liegt bei CHF 87.90. Darauf käme bei vier Voraussagen ein Bonus von 5 Prozent, also CHF 4.40 — das Gesamtpaket landet bei rund CHF 92.30.
Dieselbe Wette mit fünfzehn Voraussagen verändert das Bild grundlegend. Bei einem Zuschlag von 100 Prozent auf den Nettogewinn verdoppelt sich der Gewinn rechnerisch, dafür müssen fünfzehn Ereignisse alle stimmen und jedes eine Quote von mindestens 1.50 tragen. Das ist der Kern jeder Bonusstufe: Sie wird genau in dem Moment am grössten, in dem die Bedingung am schwersten zu erfüllen ist.
Die Bandbreite des Bonuswerts liegt in diesem Rechenbeispiel zwischen 5 und 100 Prozent des Nettogewinns, unter der Voraussetzung, dass die Wette tatsächlich aufgeht und jede Voraussage die Mindestquote erfüllt. Das ist eine Beispielrechnung mit erfundenen Quoten, kein Angebot und keine Zusage. Der Bonus bezieht sich auf den Gewinn, nicht auf den Einsatz. Geht eine der vier Voraussagen daneben, gibt es keinen Nettogewinn und damit auch keinen Zuschlag. Die Aktion belohnt ein Ergebnis und nicht den Einsatz.
Der Vergleich: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen
Die Auswahl ist in der Schweiz kleiner als in jedem Nachbarmarkt. Nach dem Geldspielgesetz dürfen nur Swisslos mit seinem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten veranstalten. Ein Online-Spielerkonto ist nur für Personen offen, die im jeweiligen Gebiet wohnen. Es gibt entsprechend keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine weiteren gibt.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS |
Die Tabelle stellt zwei Gruppen nebeneinander, die man nicht verwechseln darf. Die ersten zwei Zeilen tragen die einzige Bewilligung, die im Schweizer Markt zählt. Die weiteren acht Zeilen tragen ohne Angabe keine. Bei den ausländischen Marken ist nichts dazu festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz ohnehin keine Wirkung.
Was in einer Vergleichstabelle nicht steht, ist die Laufzeit einer einzelnen Aktion. Bei Swisslos und der Loterie Romande sind die Aktionen wenige und klein, weil jede die Zustimmung der Aufsicht braucht. Bei den ausländischen Marken steht im Markt viel, aber nichts davon bindet einen Schweizer Veranstalter, und nichts davon lässt sich gegen eine Schweizer Aufsicht durchsetzen.
Wie die Rangfolge entsteht
Ein Ranking nach der höchsten Zahl wäre in diesem Markt wertlos. Die zwei bewilligten Anbieter versprechen kein grosses Einzahlungs-Matching, weil sie es nach der Zustimmungspraxis der Aufsicht auch nicht führen. Ein Ranking nach Bewilligung, Umfang der Schutzinstrumente, Grenzen und Aktionsdauer führt zu einem anderen Ergebnis — und zu einem, das ein Leser in eine Entscheidung übersetzen kann.
Die Grenze der Aufstellung liegt in der Sache selbst: Der Vergleich endet dort, wo die bewilligten Anbieter enden. Was danach kommt, ist eine Liste von Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen — keine Liste von Alternativen im gleichen Sinne. Der entscheidende Punkt im Umgang mit diesen Marken liegt nicht in ihren Bedingungen, sondern darin, dass keine Schweizer Stelle sie überprüft.
Klein ausgedrückt: Wer im Schweizer Markt nach dem besten Einzahlungsbonus sucht, sucht nach einer Ausnahme. Die Regel lautet: zwei Veranstalter, enge Aktionsgrenzen, wenig Gratisguthaben.
Wo eine Aktion überhaupt auftauchen kann
Bei Sporttip gibt es drei Aktionsformen, die sich unterscheiden lassen: der Kombiboost, der den Nettogewinn einer Kombination anhebt; Quotenboosts, die den möglichen Nettogewinn erhöhen, online nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten und sich pro Wettendem nur einmal nutzen lassen; sowie Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Bei Quoten- und Profitboosts sind Einsatz und Erhöhung limitiert, und ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Ein Beispiel aus der Westschweiz zeigt, wo die praktische Obergrenze für Gratisguthaben liegt. Bei Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 die Aktion «Patinoires et Stades» an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Zehn Franken. Das ist die Grössenordnung, in der Gratisspielguthaben in der Schweiz stattfindet, und die Frist von sieben Tagen ist der eigentliche Nachrichtenkern: Das Guthaben hängt an einem Code, den man in einem Stadion findet, und nicht an einer Überweisung. Wer CHF 500 im Kopf hat, weil ausländische Werbung das verspricht, kann an dieser Zahl ablesen, wie weit das eine vom anderen entfernt ist.
Was eine Auszahlung mit dem Bonus zu tun hat
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese zwei Sätze gehören zusammen. Ein Bonusguthaben ist keine Einzahlung mit einem Zuschlag: Es ist eine eigene Sorte Guthaben, die sich im Spielerkonto befindet und nicht auf das Bank- oder Postkonto wandert. Wer eine Aktion annimmt, sollte deshalb den Gewinn betrachten und nicht die Aktionssumme. Der Gewinn aus einer Wette steht zur Auszahlung, das Aktionsguthaben nicht.
Die Aktionsdauer als Bedingung
Aktionen sind befristet. Bei Swisslos und der Loterie Romande sind die Zeitfenster kurz, die Codes verbreitet und die Kontingente begrenzt — die Aktion aus der Westschweiz hatte 7’000 Stück Guthaben. Nach Ablauf der Frist gibt es keinen Nachschlag. Wer eine Aktion, die er im Kopf hat, erst Wochen später umsetzt, findet sie nicht mehr vor.
Bei den ausländischen Marken sind Dauer und Kontingente Teil einer Werbeveranstaltung, die sich laufend ändert und an keinen Schweizer Zeitplan gebunden ist. Wer sich dort einrichtet, richtet sich in einem Umfeld ein, dessen Regeln sich ohne Ankündigung verschieben können. Das ist kein Argument gegen die Laufzeit, sondern gegen die Verlässlichkeit einer Zahl, die man einmal gelesen hat.
Einordnung: Weshalb die Schweiz keine Bonuslandschaft hat
Sportwetten in der Schweiz sind ein Grossspiel. Die Grundlage ist das Geldspielgesetz, SR 935.51, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, der IKV 2020.
Aus dieser Grundlage folgt fast alles andere. Wer ein Grossspiel veranstaltet, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Was angeboten werden darf, ist eine geschlossene Liste. Und weil die Zahl der Veranstalter begrenzt ist, gibt es keinen offenen Wettbewerb um die grösste Gratisgabe. Wo kein Wettbewerb um Boni stattfindet, braucht man auch keine Aktion, um sich abzuheben.
Das erklärt, warum die Suche nach dem besten Einzahlungsbonus in diesem Markt so wenig ausgibt. Es fehlt nicht an Aktionen aus Nachlässigkeit. Es fehlt an der Struktur, die solche Aktionen entstehen lässt.
Wofür die Einnahmen verwendet werden
Der Reinertrag geht nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist mehr als eine Fussnote zur Rechtslage. Es erklärt, weshalb die Veranstalterinnen ihren Ertrag nicht durch grosse Gratisguthaben aushöhlen — die Zahlen und die Bedingungen einer Aktion sind letztlich eine Verteilung zwischen Kanton und Spielendem.
Wer im Schweizer Markt einen grosszügigen Bonus erwartet, erwartet eine Umverteilung der Einnahmen, die es hier nicht gibt. Der Massstab ist ein anderer: nicht die Höhe der Geste, sondern die Frage, ob das Spielerdossier vollständig ist, ob die Limiten stehen und ob der Gewinn auszahlbar ist.
Was kein Einzahlungsbonus in der Schweiz ist
Guthaben aus ausländischen Angeboten ist kein Schweizer Bonus. Es fällt keinen Schweizer Regeln zu Bedingungen und keine Schweizer Aufsicht fällt über seine Einhaltung. Ein Gewinn daraus ist steuerlich nach kantonaler Praxis zu beurteilen. Ein Streit bleibt Sache des Anbieters. Wer zwei Zahlen vergleicht, bei denen eine aus einem bewilligten Schweizer Angebot stammt und die andere aus einem ausländischen, vergleicht keine Boni, sondern zwei verschiedene Rechtsrahmen.
Der zweite Unterschied liegt in der Zahlungsseite. In der Schweiz gibt es keine Kreditgewährung an Spielende. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder in Krypto ausgezahlte Guthaben gibt es im bewilligten Sportwetten nicht. Wer im Ausland mit genau solchen Wegen wirbt, in der Schweiz aber kein Konto im Namen des Spielenden anbieten will, hat den Widerspruch schon eingebaut.
Die Regeln, die aus einem Bonus ein Angebot machen
Die Bewilligung und die zwei Veranstalter
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, Art. 3 lit. c und e, und werden von der Gespa in Bern beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Das Geldspielkonkordat steht seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel nach Art. 21 bis 25 BGS, und sie gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.
Die Gebiete sind getrennt. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Das erklärt etwas, das beim Bonsuvergleich sonst unerwähnt bleibt: Für einen Teil der Schweiz gibt es nur einen bewilligten Anbieter, und für einen Genfer oder Neuenburger ist Sporttip kein Rechenbeispiel, sondern nicht zugänglich.
Was überhaupt gewettet werden darf
Die Liste des Erlaubten ist geschlossen. Sie folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind, Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking über den Einstieg in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe gibt es keine Wetten. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich.
Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen. Ein Ereignis mit einem Feld, das mehrheitlich aus Minderjährigen besteht, ist damit kein zulässiger Wettgegenstand — unabhängig davon, wie die Quoten aussehen.
Für einen Einzahlungsbonus ist diese Liste die zweite Schranke. Ein Umsatz lässt sich nur in Märkten erledigen, die auf der Liste stehen. Wer davon ausgeht, ein Guthaben ohne Weiteres über einen Spezialmarkt durchzudrehen, übersieht, dass der Markt die Voraussetzung ist, nicht die Wette.
Live-Wetten und Cash-Out
Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und im Spiel, wo die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und nur als Funktion des jeweiligen Anbieters zu beschreiben.
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Das ist der Punkt, an dem Cash-Out an ein Bonusangebot andockt. Ein Quoten- oder Profitboost verfällt bei einem Cash-Out. Wer eine Kombination mit Zuschlag führt und sie unterwegs glattstellt, verliert den Zuschlag — genau das Werkzeug, das die Aktion interessant machte. Der Ausstieg und der Zuschlag schliessen einander aus.
Ein zweiter Punkt betrifft Live-Wetten in entscheidenden Momenten. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, zählt mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei einer Live-Wette lässt sich das nicht kontrollieren, und eine Quote von 1.00 ist kein Gewinn und kein Verlust, aber ein verlorener Umsatz.
Zwei kleinere Regeln, die in der Praxis überraschen. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Wie ein Gewinn berechnet und ausgezahlt wird
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Die Aufrundung auf zwei Stellen und die Abrundung auf 5 Rappen ist der Moment, in dem ein Wettschein endgültig wird. Bei einem Einsatz von CHF 10 auf eine Gesamtquote von 9.79 sind das CHF 97.90 — die Rundung fällt hier nicht ins Gewicht. Bei anderen Quoten tut sie es, und zwar immer in dieselbe Richtung.
Bei der Auszahlung gilt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist in beiden Fällen nicht auszahlbar.
Der Unterschied zwischen Wallet und Bankkonto ist die wichtigste praktische Unterscheidung auf dieser Seite. Ein Guthaben im Wallet lässt sich weiter im Spiel verwenden. Geld auf dem Konto nicht mehr. Eine Aktion, die das Guthaben vermehrt, ohne die Auszahlbarkeit zu ändern, verschiebt den Betrag innerhalb des Spielerkontos.
Was passiert, wenn ein Gewinn liegen bleibt? Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die Uhr läuft nicht ab dem eigenen Klick, sondern ab der Bekanntmachung.
Die Beträge, die ein Spielerkonto begrenzen
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tagen und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.
Für den Bonus zählt eine dieser Zahlen mehr als alle anderen: die Obergrenze des Wallet-Guthabens. Der Kauf ist bei Swisslos nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein zusätzliches Guthaben ist kein zusätzlicher Raum, wenn das Wallet bereits voll ist. Wer die Grenze erreicht hat, kann nicht einfach weiter aufladen, um eine Aktion mitzunehmen. Er muss erst spielen.
Die Grenze des Höchsteinsatzes ist der zweite Deckel, und sie ist die häufigere. CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette gilt unabhängig davon, wie viel Guthaben im Konto liegt. Eine Progression über den Einsatz funktioniert also nicht, egal wie das Konto aussieht.
Wo Boni ausdrücklich geregelt sind
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, Art. 75 Abs. 2 BGS. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Beträge und Bedingungen einer Aktion stammen ausschliesslich aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin.
Diese Zustimmung ist der Grund für die Grössenordnung. Acht Zustimmungen für einen deutschschweizerischen Anbieter in einem Jahr sind keine Nebenbedingung. Sie sind die Grenze der Kapazität — und die Erklärung dafür, warum eine Schweizer Wettseite, die nach dem höchsten Bonuszahlbetrag sortiert, leer bleibt.
Zur Werbung gehört ein zweiter Satz. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, Art. 74 BGS. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft, Art. 131 BGS. Eine Zeitfenster-Regelung für Werbung gibt es nicht.
Steuern auf einen Wettgewinn
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt je nach Kanton eine andere Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für einen typischen Wettenden bleibt davon nichts übrig: Der Gewinn liegt weit unter dem Freibetrag, es fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Eine Steuer auf den Einsatz beim Wetten kennt die Schweiz nicht.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie als volles Einkommen behandeln — Thurgau tut das bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe. Für den eigenen Kanton führt der Weg zur Steuerverwaltung oder zu einer Steuerberatung.
Wer nicht mitspielen darf
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer jünger ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Ein Spielerkonto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel, Art. 47 bis 52 VGS. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Ein Zahlungsweg, der über ein fremdes Konto läuft, fällt mit dieser Regel zusammen. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, Art. 50 Abs. 2 VGS. Eine Kreditgewährung an Spielende gibt es nicht, Art. 75 Abs. 1 BGS.
Und dann ist da die Zahl, die man kennen sollte: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Kontrolle an der Verkaufsstelle für streng hält, sollte diese Zahl im Kopf behalten. Die Alterskontrolle am Schalter ist kein Bollwerk.
Warum die Verkaufsstellen trotzdem zählen
Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Swisslos bietet mit dem Einzahlungsschein einen Weg, der keine Karte und keine App braucht.
Wer kein Online-Konto will, findet dort weiterhin ein Angebot. Der Preis dieses Wegs ist bekannt: Der Einzahlungsschein ist langsam, und für Gewinne über CHF 1’000 oder von über CHF 1’000 wird in beiden Häusern auf ein Bankkonto überwiesen. Der Unterschied zwischen Online- und Schalterweg ist deshalb nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit. Er entscheidet darüber, wie schnell Geld vom Spielerkonto auf das Bankkonto wechselt.
Die ausländischen Marken und die Sperrliste
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung, Art. 4 BGS. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat und mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bedroht, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren, Art. 130 BGS.
Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und nicht das Ende der Frage. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle. Ein Schweizer Sportwetten-Dossier bei einer ausländischen Marke verbindet die Auszahlung weder mit der Sperrliste noch mit den Schweizer Limiten.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren, Art. 86 bis 93 BGS. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — das Domain-Hopping; die Gespa nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Die Zahl 671 klingt nach viel, und sie ist es. Zwei Zahlen sagen mehr: Die Liste hat am 3. September 2019 mit einer ersten Fassung begonnen, und sie wächst bis heute, weil der Austausch schneller geht als die Eintragung. Wer eine Marke im Netz findet, kann daraus schliessen, dass sie in diesem Moment erreichbar ist. Nicht, dass sie erlaubt ist.
Was die Schweiz nicht regelt
Es gibt keine Sperrung von Zahlungen gegen unerlaubte Wettangebote. Wer schreibt, Banken oder Kartensysteme blockierten solche Zahlungen, behauptet etwas, das es nicht gibt. Die Schweiz arbeitet mit der Domain-Sperre und nicht mit dem Zahlungsweg.
Die Rechtslage ist ausserdem nicht symmetrisch. Die bewilligte Seite bietet vollen Schutz und ein enges Angebot: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Die ausländische Seite bietet ein offenes Angebot ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz und mit kantonal zu beurteilenden Gewinnen. Keine der beiden Seiten ist die bequeme Wahl.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Wer die beiden bewilligten Häuser mit den ausländischen Marken vergleicht, vergleicht keine gleichartigen Angebote. Unter den ausländischen Marken trägt keine eine Schweizer Bewilligung, und keine ist an das Sperrregister angeschlossen. Die Beschreibungen unten halten das fest und nennen für jede Marke, was aus dieser Ausgangslage folgt.
Swisslos Sporttip: das Haus mit dem geschlossenen Wettprogramm
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020 veranstaltet; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Das ist eine der beiden Bewilligungen, die es in diesem Markt gibt; mehr sind es nicht.
Das Vertragsgebiet umfasst 20 Kantone sowie das Tessin. Konkret: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bekommt nur, wer dort wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält — wer in Genf sitzt, gehört nicht dazu.
Bei den Aktionen bleibt Sporttip innerhalb des eigenen Produkts. Der Kombiboost gilt online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Dasselbe Muster bei den Quoten- und Profitboosts: nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, einmal pro Wettendem nutzbar, limitiert, und bei Cash-Out verfällt der Boost.
Ein grosses Einzahlungs-Matching führt das Haus nicht. Das ist die Konsequenz aus acht Zustimmungen der Aufsicht im Jahr 2025 und nicht eine Lücke in der Aufstellung.
Wichtig für den Alltag: Die Verlustlimiten von 1, 7 und 30 Tagen stehen vor der ersten Teilnahme, die Oberlimite liegt bei CHF 9’999. Wer jünger als 21 ist, setzt CHF 1’000. Die Auszahlung von Spielguthaben ist zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis, danach kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen.
Wer in den deutschschweizerischen Kantonen oder im Tessin wohnt und das engste Schutznetz sucht, das der Markt kennt, ist hier richtig: Sperrregister, Verlustlimiten, Identitätsprüfung und eine Aufsicht, die einschreiten kann. Wer einen Bonus sucht, findet die kleinste Auswahl.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, anderes Publikum
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligung ist dieselbe Art wie bei Swisslos — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa — und sie ist die zweite und letzte in diesem Markt. Dahinter stehen 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist eine Vertriebsstruktur, die kein ausländischer Anbieter in der Schweiz hat, und sie ist der Grund, warum hier auch Menschen spielen, die kein Online-Konto wollen.
Die Limiten liegen bei Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tagen und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Bei den Aktionen ist die Aktion «Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 der aufschlussreichste Fall: CHF 10 Spielguthaben an sieben Aktionstagen für einen Code, den man in den National-League-Stadien findet, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zehn Franken sind kein Zufall. Sie zeigen, in welchem Verhältnis eine Schweizer Aktion zur Aufsichtszustimmung steht.
Für einen Westschweizer ist das Haus nicht eine Option unter zehn, sondern eine der beiden, die es gibt. Der Vergleich entscheidet sich deshalb nicht zwischen zwei Boni, sondern zwischen einem Online-Weg und einem Weg über 2’350 Verkaufsstellen.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Eine solche wäre nach Art. 4 BGS wirkungslos. Die Marke ist nicht ans Sperrregister angebunden und steht nicht unter Schweizer Schutz. Domains können durch die Gespa gesperrt werden.
Keine Schweizer Bewilligung liegt vor; die Angaben des Anbieters binden keine Schweizer Stelle.
Wer in der Schweiz mit einer Marke ohne Bewilligung spielt, sollte den einen Punkt kennen, der sich nicht verhandeln lässt: Es gibt keine Stelle, an die er sich wenden kann, wenn eine Auszahlung stockt. Die Kosten der Sperrliste trägt nicht der Anbieter, sondern der Zugang.
BassBet: ohne Schweizer Bewilligung
BassBet besitzt keine Schweizer Bewilligung und ist ohne Wirkung im hiesigen Markt (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gelangen.
Schweizer Vorgaben zu Bonus oder Einzahlung finden hier keine Anwendung. Es fehlt an einem Schweizer Ansprechpartner.
Der Massstab, der hier zählt, ist ein anderer als bei den zwei bewilligten Häusern: nicht die Zahl der Aktionen, sondern die Frage, ob es eine Schweizer Stelle gibt, deren Regeln gelten. Bei BassBet gibt es sie nicht.
Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, und nach Art. 4 BGS gilt eine ausländische Bewilligung nicht in der Schweiz. Kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Die Bedingungen des Anbieters unterliegen keiner Schweizer Aufsicht. Bonusversprechen sind rechtlich nicht bindend.
Das ist der Kern dieser Gruppe. Eine ausländische Marke kann über Jahre erreichbar sein und trotzdem keine Bewilligung haben; die Erreichbarkeit ist gerade das Geschäftsmodell, weil eingetragene Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden. Die Marke, die man heute findet, ist nicht die, die man in einem halben Jahr findet.
HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet agiert ohne Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Es fehlt jeder Schweizer Rechtsschutz; die Gespa kann die Domains sperren lassen.
Für Bonusangebote ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Regeln zu Fristen oder Deckeln. Die AGB des Anbieters sind massgebend.
Die Schweizer Folge ist unspektakulär und unangenehm: Wer am Abend nicht mehr auf die Seite kommt, hat keine Beschwerdeinstanz, weil die Sperrung von einer Schweizer Stelle beschlossen und von einem Schweizer Anbieter umgesetzt wurde.
N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Angebote ohne solche sind nach Art. 4 BGS in der Schweiz wirkungslos. Die Marke ist nicht an das Sperrregister angeschlossen; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Aktionen dieses Anbieters können jederzeit ohne behördliche Kontrolle geändert werden. Eine Schweizer Regelung existiert nicht.
Ein Punkt, der hier oft übersehen wird: Eine ausländische Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft, ganz gleich, wie die Marke sie darstellt. Der Massstab bleibt die Schweizer Bewilligung, und die trägt diese Marke nicht.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung
Donbet agiert ohne Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz; die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Ein Vergleich mit Schweizer Angeboten ist aufgrund fehlender gemeinsamer Rahmenbedingungen nicht möglich.
Wer in der Schweiz spielt, sollte ausserdem die Sperrliste selbst kennen. Ob eine Marke dort aufgeführt ist, ist öffentlich einsehbar und in wenigen Sekunden überprüft — die Sperrliste braucht keine Interpretation.
ZotaBet: ohne Schweizer Bewilligung
ZotaBet ist ohne Schweizer Bewilligung tätig (Art. 4 BGS). Die Marke bietet keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können durch die Gespa gesperrt werden.
Massgebend ist allein das Kleingedruckte des Anbieters, das dieser eigenmächtig festlegt. Eine Schweizer Behörde schützt hier nicht.
Die praktische Konsequenz betrifft die Auszahlung. In der Schweiz existiert kein Zahlungssystem, das einen solchen Anbieter zur Auszahlung zwingen würde. Wer bei einem bewilligten Haus ein Guthaben stehen hat, hat einen Anspruch, den eine Schweizer Stelle prüfen kann. Bei ZotaBet gibt es diese Stelle nicht.
AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, und nach Art. 4 BGS gilt sie hier nicht. Kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Der entscheidende Unterschied liegt im fehlenden Schweizer Rahmen, der bei bewilligten Anbietern Sicherheit bietet.
Damit ist die Liste geschlossen — und der Kreis schliesst sich bei der Ausgangsfrage. Wer den besten Einzahlungsbonus für Schweizer Sportwetten sucht, sucht in einem Markt, der aus zwei bewilligten Häusern, einem engen Aktionsrahmen und acht Marken ohne Bewilligung besteht. Für die ersten beiden ist die Schweizer Bewilligung der eigentliche Vorzug, nicht die Aktion. Für die anderen acht ist genau diese Bewilligung das, was fehlt.
Häufige Fragen zum Einzahlungsbonus
Was ist ein Einzahlungsbonus, und wie funktioniert er?
Er verknüpft eine Einzahlung mit zusätzlichem Guthaben — als fester Betrag oder als Prozentsatz der Einzahlung. Entscheidend sind die Bedingungen: Umsatz, Mindestquote, Frist und Deckel. Ob das Guthaben auszahlbar ist, steht selten in der Werbung. In der Schweiz heisst es Gratisspielguthaben, wenn es aus einer Aktion stammt.
Gibt es bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern einen Einzahlungsbonus?
Nur in engen Grenzen. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Swisslos setzt stattdessen auf den Kombiboost und auf Quoten- und Profitboosts, die den Nettogewinn erhöhen. Ein grosses Einzahlungs-Matching führt keines der beiden Häuser.
Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die Zustimmung der Gespa?
Weil das Geldspielgesetz sie so an eine Bewilligung knüpft: Gratisspielguthaben fällt unter Art. 75 Abs. 2 BGS und braucht die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Damit soll verhindert werden, dass eine Aktion zu höheren Einsätzen verleitet. Beträge und Bedingungen kommen allein aus den Bedingungen der Veranstalterin.
Welche Bedingungen hängen typischerweise an einem Bonus, und was bedeutet Umsatzbedingung?
Umsatz heisst, dass Guthaben vor einer Auszahlung eine festgelegte Zahl an Wetten durchlaufen muss. Dazu kommen eine Mindestquote je Wette, damit nur echte Wetten zählen, eine Frist für den Umsatz und ein Deckel auf den Gewinn. Je höher der Umsatz, desto mehr Marge zahlt man unterwegs. Die Bedingung ist der Preis.
Wie wird Aktionsguthaben behandelt, wenn es nicht ausgezahlt werden kann?
Es bleibt im Spielerkonto und lässt sich weiter zum Wetten verwenden, aber nicht auf das eigene Bankkonto übertragen. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut, bei der Loterie Romande bis CHF 1’000 netto; Gratisspielguthaben ist in beiden Häusern nicht auszahlbar.
Wie lässt sich Spielguthaben in der Schweiz kaufen und später auszahlen?
Bei Swisslos per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei PostFinance Pay wird die Transaktion direkt in der App bestätigt. Auszahlen: bei Swisslos zweimal in 365 Tagen gratis, danach kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, Bearbeitung in 5 bis 10 Arbeitstagen.
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Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
