Livewetten in der Schweiz 2026 – erlaubt, aber nur bei zwei Veranstaltern

Updated Oktober 2026
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Ein Fussballspiel am Abend aus der Tribünenperspektive, die Spieler sind nur als kleine Figuren zu erkennen und das Flutlicht beleuchtet den nassen Rasen.

Oktober 29, 2026 – Bewilligungen und Anbieterangaben geprüft gegen die Gespa, die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) und die veröffentlichten Spielregeln der beiden Veranstalter.

Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00.

Livewetten sind in der Schweiz nicht verboten. Das ist die gute Nachricht, und sie hält genau zwei Sätze. Erlaubt ist Livewetten nur, wer eine Bewilligung des interkantonalen Rechts für ein Grossspiel besitzt, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer in Deutschland, Österreich oder auf einer Offshore-Seite nach dem Begriff sucht, bekommt hunderte Treffer; wer in der Schweiz nach dem Angebot sucht, bekommt zwei. Das ist die ganze Landschaft.

Ich habe lange auf ausländische Portale geschaut, und selten war die Lage so klar wie hier. Es gibt keine Grauzone mit fünf halblegalen Namen, keine Konzession, die «europäisch anerkannt» und in Bern wirkungslos ist. Es gibt eine kurze, harte Liste, und danach eine lange Reihe von Domains, die in Schweizer Netzen verschwinden können. Wer sich für Livewetten in der Schweiz interessiert, sollte mit dieser Liste anfangen und nicht mit einer Werbeanzeige. Alles Folgende baut darauf auf: der Spielerschutz, der schneller greift als bei jeder Prematch-Wette, die Funktionsweise des Live-Markts, die Rangliste der beiden Bewilligungsträger, die Grundlagen und schliesslich die Rechtslage mit ihren Sperren, Steuern und dem Register.

Verlustlimiten und Spielsperre: was die Schnelligkeit anrichtet

Das Bundesrecht zwingt den Veranstalter nicht, eine Zahl zu nennen. Es zwingt ihn, von den Spielenden eine zu verlangen. Wer bei Sporttip zum ersten Mal mittun will, setzt vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Es gibt eine Oberlimite von CHF 9’999, und wer unter 21 Jahre alt ist, kommt auf CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Das ist keine Empfehlung in einem Hilfetext, sondern eine Eingabe, ohne die das Spielerkonto nicht in Betrieb geht.

Eine Stoppuhr liegt neben einer Trillerpfeife auf einem Stück Rasen an der Seitenlinie eines Fussballfelds im Gegenlicht.
Zu den beliebtesten Live-Wettarten zählen die Wette auf das nächste Tor, die Restzeitwette und die Tore-ab-jetzt-Wette mit einem Marktanteil von etwa 60 bis 70 Prozent.

Das eigentlich Bemerkenswerte ist die Asymmetrie zwischen Nachgeben und Zurücknehmen. Eine Senkung der Limite wirkt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Auf Statutenebene schreibt Art. 87 VGS 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese drei Tage sind der Schutzmechanismus, und sie sind genau dann am nützlichsten, wenn sie am unangenehmsten sind. Der Abend, an dem es schlecht läuft, ist der Abend, an dem die Limite nicht mehr hochgeht. Für Livewetten ist diese Sperrfrist mehr wert als für Prematch-Wetten, weil der Verlust in einer laufenden Partie in Minuten entsteht und nicht in Tagen.

Die Spielsperre kennt keinen Live-Rabatt

Der Ausschluss ist die zweite Stufe, und er wirkt weiter als die Limite. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und vor Ablauf der Frist wird nichts aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wandert in ein schweizweites Register, das auch für Casinos samt Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Ein freiwilliger Ausschluss ist nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten wieder lösbar, und eine Fachstelle ist daran beteiligt; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss das Angebot nach Art. 89 VGS ohnehin bereithalten.

Ein Tessiner Dorf mit Steinhäusern an einem Hang über einem See im Licht des Nachmittags, auf den Gassen ist niemand zu sehen.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Für den Leser heisst das konkret: Wer im Register steht, kommt auf der Sporttip-Plattform nicht an die Live-Märkte, nicht an den Cash-Out-Knopf und nicht an die Kombiwette. Es gibt keinen Nebenweg, weil die Sperre am Konto hängt und das Konto geprüft ist. Genau hier zeigt sich der Unterschied zum Offshore-Angebot, das mit diesem Register nichts zu tun hat. Wenn ein Betroffener glaubt, bei einem ausländischen Anbieter weiterspielen zu können, dann liegt das nicht daran, dass die Sperre dort erlaubt wäre, sondern daran, dass sie dort niemand kennt.

Was der Schutz nicht leistet

Die Verkaufsstellen sind der weiche Punkt. Die Gespa hat 2025 mit Testkäufen geprüft, und an Verkaufspunkten wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Regelung als lückenlos verkauft, kennt diese Zahl nicht. Am Bildschirm greift die Alters- und Identitätsprüfung deutlich härter, weil ein Konto ohne hochgeladenen Ausweis und ohne Abgleich gegen Adressdatenbanken gar nicht entsteht.

Den zweiten weichen Punkt trägt jeder selbst. Die Limiten sind selbst gesetzt, und eine selbst gesetzte Zahl ist nur so gut wie der Abend, an dem man sie ernst nimmt. Dass Art. 87 VGS die Veranstalter zu Höchstwerten verpflichtet, aber nicht zu einer staatlichen Grenze, heisst: In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Wer eine Limite will, die nicht er selbst anfassen kann, wählt die unbefristete Spielsperre und nicht die Limitenmaske.

Wer aufhören möchte oder merkt, dass die Limite dauernd ausgereizt wird, findet bei Swisslos den Zugang zur Limitenverwaltung und zur Sperre im eigenen Konto, bei der Loterie Romande die Auskunft in den jeweiligen Teilnahmebedingungen. Beide Wege sind kostenlos und beide sind unumkehrbar, solange die Frist läuft.

Livewetten und Cash-Out: der Spielverlauf schreibt die Quote neu

Eine Livewette ist eine Wette, deren Annahme nicht mit dem Anpfiff endet, sondern während der laufenden Partie weiterläuft, gegebenenfalls zuzüglich einer Karenzzeit. Damit verschiebt sich die Grundlage der Wette von einer Erwartung vor dem Spiel zu einer Beobachtung in der Partie. Der Veranstalter reagiert darauf: Nach einem Tor oder einer Roten Karte müssen die Quoten angepasst oder die Wettabgabe ausgesetzt werden, teils automatisch anhand von Spielstand, Einsätzen oder Spielzeit. Das ist der Kern des Live-Markts, und es ist gleichzeitig die Ursache all seiner Fallen.

Die erste Falle ist ein Zeitfenster, das nicht alle gleich sehen. Beim Courtsiding wird vom Veranstaltungsort aus gewettet und die Verzögerung bei der Quotenanpassung für Wettbetrug genutzt. Der Betrug ist selten geworden, seit die Anbieter ihre Zulieferwege beschleunigt haben, aber die Verzögerung selbst ist nicht verschwunden. Wer auf dem Sofa sitzt, sieht ein Tor später als der Zuschauer im Stadion. Die Quote dazwischen ist eine Quote, die der Veranstalter nicht mehr schuldet.

Die zweite Falle ist sperriger und wird bei Sporttip im Regelwerk ausdrücklich geregelt. Eine Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos eine Wette mit Quote 1.00 werten. Ich lese diese Passage anders als die Werbung. Sie sagt nämlich nicht, dass die Wette erst dann gültig wird, wenn die Buchung sauber durchgekommen ist; sie sagt, dass eine Buchung, die auf einen bereits eingetretenen Ausgang lautet, den Einsatz zurückzahlt. Genau deshalb sitzt die Regel ausgerechnet auf dem Live-Hero dieser Seite: Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00.

Was ein Einsatz bei Quote 1.00 zurückbringt

Rechnen wir es an einem Beispiel, das keiner echten Partie entnommen ist: CHF 10 Einsatz, das Spielprogramm zeigt eine Quote von 2.50. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Aus CHF 10 und der Quote 2.50 folgt ein Rückfluss von CHF 25,00 und ein Nettogewinn von CHF 15,00, die Rundungsregel ändert daran nichts. Fällt die Wette dagegen unter die Quote-1.00-Regel, bleibt vom Rückfluss der Einsatz, und der Ertrag ist null, nicht negativ. Das klingt nach einem Trostpreis, und es ist einer. Ein Live-Wettender mit einer Praxis aus schnellen Klicks sollte wissen, dass die Rückgabe des Einsatzes die maximale Wiedergutmachung ist, die dieser Fall kennt: kein Verlust, aber auch kein Gewinn, und die Zeit im Markt ist verloren. Zwischen den beiden Ausgängen liegt bei diesem Einsatz ein Abstand von CHF 15,00, und die Bedingung, die ihn entscheidet, ist die Reihenfolge von Buchung und Ereignis, nicht die Qualität der Prognose.

Nach der Rundungs- und Auszahlungslogik ist der zweite Hebel der vorzeitige Ausstieg. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; angeboten werden muss er nicht für jede Wette. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und wer zu einem Quotenboost gegriffen hat, verliert ihn, sobald er aussteigt.

Die Anbieterfrage beim Ausstieg

Cash-out ist keine gesetzlich geregelte Leistung, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Genau deshalb steht sie in dieser Rangliste weit oben und nicht in der Rechtslage. Ein Anbieter darf sie anbieten, einschränken oder streichen. Wer den Ausstieg einplant, plant damit eine Möglichkeit, keine Zusage.

Bei der Loterie Romande zeigt sich die Grenze der Funktion in ihrer reinen Form. Teilnehmen an Jouez Sport dürfen nur natürliche Personen ab 18 Jahren, und an den Verkaufsstellen gibt es ausschliesslich Prematch-Wetten; Livewetten bietet allein die Internet-Spielplattform der Loterie Romande. Wer am Schalter steht, kann also gar nicht in den Genuss einer Live-Partie kommen, und was dort an vorzeitigem Ausstieg möglich ist, entscheidet die Plattform und nicht der Verkaufsstellenbetrieb. Am Bildschirm sieht der Ausstieg verlockend einfach aus. Er ist es auch. Das ist die Gefahr: Bei einer Prematch-Wette hat man bis zum Anpfiff Zeit, eine Entscheidung zu überdenken; beim Cash-Out entscheidet man in einer Sekunde, mit einem Betrag, der sich in derselben Sekunde ändert.

Die Rangliste: zwei Bewilligungsträger, bewertet nach dem Live-Angebot

Die Bewertung folgt hier nicht den Werbeversprechen, sondern drei Dingen, die man nachlesen kann: den Sportarten und Märkten im Livebereich, den Annahmeregeln und den Möglichkeiten des vorzeitigen Ausstiegs. Auf dieser Grundlage stehen zwei Anbieter zur Wahl, und beide dürfen Live-Wetten nur im eigenen Kantonsgebiet anbieten. Die Entscheidung ist damit für viele Leser keine Geschmacksfrage. Wer in Zürich wohnt, kann bei der Loterie Romande kein Online-Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, keines bei Swisslos. Der Wohnsitz entscheidet die Hälfte der Rangliste, bevor die erste Quote überhaupt sichtbar wird.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Interwetten keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetLabel keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetAlright keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetPanda keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Fezbet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung gemäss eigener Angabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die rechte Spalte liest sich bei den acht ausländischen Namen gleich, und das ist kein Ausdruck von Bequemlichkeit, sondern das Ergebnis der Sache. Es gibt in der Schweiz keine Bewilligung für sie, und was sie selbst an Bewilligungen nennen, entfaltet hier nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Eine Schweizer Bewilligung wäre daran zu erkennen, dass sie in der Gespa-Liste der bewilligten Veranstalter auftaucht – und diese Liste ist kurz. Wer einen Anbieter prüft, prüft nicht sein Impressum, sondern diese Liste und, im Gegenfall, die Sperrliste.

Was Livewetten sind und wie sie sich am Bildschirm verhalten

Der Markt selbst kennt drei Wettarten, die den Livebereich tragen. Die Wette auf das nächste Tor, die Restzeitwette und die Tore-ab-jetzt-Wette machen zusammen etwa 60 bis 70 Prozent des Marktanteils im Livebereich aus. Für den Betrachter heisst das: Der Live-Bereich ist nicht ein Spiegel des Prematch-Programms, sondern ein eigener Markt mit eigenen Schwerpunkten. Wer zum ersten Mal in einer laufenden Partie auf ein Endergebnis setzt, wählt eine Wettart, die den Live-Bereich nicht prägt. Das ist nicht falsch, aber es ist auch nicht das, was andere dort tun.

Zu den beliebtesten Live-Wettarten zählen die Wette auf das nächste Tor, die Restzeitwette und die Tore-ab-jetzt-Wette mit einem Marktanteil von etwa 60 bis 70 Prozent. Wer in einer schweizerischen Runde mitspielt, findet dort keine exotischen Zusatzmärkte, sondern diesen Kern. Der Grund liegt in der Mechanik: Diese drei Märkte lösen sich in kurzer Zeit auf. Das nächste Tor fällt in der nächsten Minute oder nicht, die Restzeit läuft ab, die Tore ab jetzt sind nach dem Schlusspfiff gezählt. Wer in der 80. Minute auf den Endstand wettet, hat zehn Minuten Unsicherheit; wer auf das nächste Tor wettet, hat im Prinzip eine. Die zeitliche Nähe macht den Reiz, und sie macht auch das Tempo, das die Limiten aus dem ersten Abschnitt so wichtig macht.

Warum die Quoten sich ändern, sobald etwas passiert

Der zweite Mechanismus ist die Neubewertung. Ein Verein, der nach dem Platzverweis in Unterzahl spielt, ist ein anderes Team, und die Quote auf seinen Sieg muss das abbilden. Der Veranstalter muss dabei nicht nur den Spielstand einarbeiten, sondern auch die Einsätze, die bereits auf dem Markt liegen, und die Restspielzeit. Ein Markt, der zwei Minuten vor Schluss 1:1 steht, hat eine andere Wahrscheinlichkeitsverteilung als derselbe Markt zur Halbzeit, und beide haben eine andere als vor dem Anpfiff.

Für den Leser folgt daraus etwas Nützliches: Die Quote ist kein Urteil über die Mannschaften, sondern der Preis für eine Wette in einem Moment. Dieselbe Wette hat vor dem Spiel eine andere Quote gehabt, und dieselbe Mannschaft ist keine fünf Minuten später noch dieselbe. Wer den Preis für eine gute Einschätzung hält, irrt über den Mechanismus.

Nach der Neueinschätzung lohnt sich ein Blick auf den Margenmechanismus, weil er die zweite Hälfte jeder Live-Quote erklärt. Über alle Ausgänge eines Marktes genommen ist der Quotenschlüssel der Anteil der Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt, und er lässt sich aus den Quoten selbst ausrechnen: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes. Die Marge ist 100 Prozent minus diesen Quotenschlüssel. Diese Kennzahl findet sich nicht im Kleingedruckten, und man braucht sie auch nicht für jede einzelne Wette. Man braucht sie einmal, um zu verstehen, warum Live-Quoten selten das sind, was sie zu sein scheinen: Der Quotenschlüssel einer Schweizer Veranstalterin liegt typischerweise deutlich unter dem Wert, den ein ausländischer Anbieter mit früher Quote verspricht. Eine frühe Quote ist ungefährlicher als eine Live-Quote, gemessen an der Marge. Die Buchung vor dem Anpfiff ist die präzisere Wette, und sie ist die günstigere.

Für diejenigen, die im Live-Bereich bleiben wollen, ist die entscheidende Information, dass sich die Marge mit dem Tempo ändert. Je kürzer der Markt offen ist, desto weniger Zeit hat der Veranstalter, das Risiko zu streuen. Das ist der Preis, den der Live-Bettende zusätzlich zum Spielausgang bezahlt.

Die Live-Umgebung als Test für Gewohnheiten

Dass die Limits oben im Konto und nicht in der Quote liegen, hat einen praktischen Grund. Eine Live-Umgebung ist so gebaut, dass man schnell klickt. Der Wettschein füllt sich mit einem Tipp, die Quote aktualisiert sich von selbst, und bevor man die Entscheidung noch einmal überlegt, ist die Wette schon angenommen. Bei einer Prematch-Wette gibt es bis zum Anpfiff immer eine Pause, in der man zurückschauen kann. Bei einer Live-Wette gibt es sie nicht, und die einzige Bremse, die noch funktioniert, ist eine Limite, die man vorher gesetzt hat und in diesem Moment nicht ändern kann. Das ist das entscheidende Argument für eine niedrige 30-Tage-Limite bei Sporttip.

Hinzu kommt die Papiermechanik, die man nicht vergessen sollte. Der zugrunde liegende Sachverhalt ist der, dass sich der Wert der Wette mit jeder Minute verschiebt, und dass Wetten, die zu spät kommen, zum Einsatz zurückgezahlt werden – nicht zum Spielstand, sondern zum Einsatz. Wer eine Livewette als «Wette mit Ausnahme» versteht, versteht sie falsch. Der Ausnahmefall in den Regeln von Sporttip ist keine Kulanzregel, die den Live-Markt attraktiver macht, sondern eine Rückabwicklung ohne Gewinn. Als Trostpreis ist sie grosszügig. Als Strategie ist sie wertlos.

Was die Schweiz reguliert und was nicht

Livewetten fallen als Online-Sportwette unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die Eidgenössische Spielbankenkommission spielt in dieser Frage keine Rolle: Sie prüft Casinos, nicht Sportwetten.

Wer eine Bewilligung will, braucht sie zweimal, einmal als Veranstalter und einmal pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Der Markt ist daher kein Markt im üblichen Sinne, sondern eine abgeschlossene Ordnung. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Das ist der Satz, den sich jeder merken sollte, der in den Ergebnislisten einer Suchmaschine stöbert. Es gibt nur zwei zugelassene Anbieter, weil Gespa-Listen nur die Sperrliste der blockierten Domains führen.

Die Kantone legten die Zahl auf zwei fest: Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, mit dem Sitz in Basel und gegründet auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), sowie die Loterie Romande für die Westschweiz. Ihr Verkaufsstellennetz umfasst 2’350 Verkaufsstellen mit 221 Mitarbeitenden. Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis dazu den Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus. Die Nettomittel fliessen nach Art. 125 BGS den öffentlichen Zwecken in den Kantonen zu. Für den Leser ist der letzte Punkt kein Nebensatz: Wer bei Sporttip wettet, spielt nicht bei einem Verein, der Umsatz teilt, sondern bei einem Veranstalter, der die Überschüsse zweckgebunden abgibt.

Der Katalog und seine Lücken

Was gewettet werden darf, ist keine Frage des Geschmacks des Veranstalters. Erlaubt sind Sportwetten, und der zulässige Umfang ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Die Liste führt Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und nie Wetten auf Trainingsläufe. Sie enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Rubrik. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen.

Zwei Konsequenzen daraus verdienen einen eigenen Moment. Die erste: Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Die zweite: Wer ein Wettprogramm sucht, das nach Stil, Farbe und Sonderlogik aussieht wie das einer grossen Plattform, wird im Schweizer Katalog nicht fündig. Das ist kein Mangel, sondern die Konstruktion. Der Katalog ist der Preis der Bewilligung, und die Bewilligung ist der Grund, warum es hier nur zwei gibt.

Was Cash-Out im Recht nicht ist

Cash-out lässt sich gesetzlich nicht zitieren. Es steht in den Regeln der Veranstalter und nicht im BGS. Bei Sporttip betrifft es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online und live, aber nur im Ganzen. Dass es «nicht garantiert» ist, ist keine Kleinigkeit im Text, sondern eine Wegbeschreibung: Eine Wette, für die diese Funktion nicht bereitsteht, bleibt bis zum Ende offen. Wer den Ausstieg einplant, plant eine Funktion und kein Recht, und der Unterschied wird erst sichtbar, wenn sie einmal fehlt.

Offshore-Anbieter: was der Schweizer Netzzugriff macht und was er kostet

Es ist nicht verboten, bei einem ausländischen Anbieter zu lesen oder auf dessen Seiten unterwegs zu sein. Verboten ist nach Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS die Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, und das ist kein Nebensatz, sondern der Grund, warum diese Seite hier beschreibt, bewertet und nicht empfiehlt und warum ausländische Marken nie als legal oder sicher bezeichnet werden.

Der rechtliche Rahmen für die ausländischen Marken ist eindeutig. Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Bestraft wird der Spielende nicht; was ihn treffen kann, ist die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen den Anbieter, und was ihn jedenfalls nicht erreicht, ist Schweizer Rechtsschutz.

Dazu kommt die technische Seite. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, und Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren sie per DNS (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt – das Domain-Hopping ist der Grund, warum die Liste nie fertig wird. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Was heisst das für den einzelnen Betrachter? Ein ausländischer Anbieter in dieser Aufstellung ist nicht verboten im Sinne einer Strafbarkeit des Spielers. Er steht aber auch nicht unter Schweizer Aufsicht. Er ist nicht an das schweizweite Spielsperrregister angeschlossen, kennt also eine Sperre nicht, und wer mit einer Sperre im Register bei ihm spielt, spielt nicht «erlaubt weiter», sondern ohne den Schutz, den die Sperre schaffen sollte. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen ihn, und die Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerpflichtig – die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Der Kontrast zum bewilligten Angebot ist scharf: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, ein geschlossener Katalog und Verifizierung – gegenüber einem weiteren Angebot ohne Aufsicht, ohne Register und ohne Rechtsweg. Keine der beiden Seiten ist per Voreinstellung die sichere Wahl. Die bewilligte Seite ist nachprüfbar, das ist alles, und es ist eine Menge.

Swisslos Sporttip: die bewilligte Nummer eins für das Live-Programm

Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese Gebiete bilden zusammen das Vertragsgebiet. Wer ausserhalb wohnt, kommt an ein Online-Konto nicht heran, und zwar nicht, weil die Plattform es nicht wollte, sondern weil der Wohnsitz Teil der Registrierungsvoraussetzung ist. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das Live-Angebot trägt eine Kombination von Funktionen, die bei den anderen Anbietern dieser Aufstellung kein Gegenstück hat. Der Kombiboost gilt nur online, in der Vorbereitung, im Livebereich und bei Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, und der Bonus auf den Nettogewinn liegt bei 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Dass der Boost live gilt und der Cash-Out den Boost verfallen lässt, macht die Sache reizvoll und zwingt zum Nachdenken: Wer den Ausstieg nutzt, gibt die Erhöhung auf.

Über die Höhe des Einsatzes bestimmt nicht nur das Konto, sondern auch die Annahmegrenze. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Limite gilt unabhängig davon, ob der Bonus noch läuft.

Für die Auswertung gilt die reguläre Spielzeit als reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Fussballspiel ist damit nicht 90 Minuten, sondern 90 plus X, und wer in einem Live-Markt auf das Ende wettet, muss diese Definition mitlesen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei einer Absage gilt: Wird das Ereignis nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, sind Einzelwetten ungültig und werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Dass der Auszahlungsweg in der Schweiz enger ist als bei einem internationalen Anbieter, ist eine Feststellung und keine Kritik: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), und anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht; Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS ausgeschlossen. Auf dem Wallet lassen sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mindestens CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer mehr als CHF 10’000 im Monat spielen will, stösst an eine Grenze, die nicht im Wettprogramm steht, sondern im Zahlungsweg.

Fazit: Die 72-stündige Sperrfrist für eine Limiten-Erhöhung ist bei Sporttip das eigentliche Produktmerkmal, und der Kombiboost ist der einzige Live-Hebel in dieser Aufstellung, der einen höheren Nettogewinn verspricht, ohne den Einsatz zu erhöhen. Wer ihn nutzt und dann aussteigt, hat beides verloren.

Loterie Romande Jouez Sport: Live nur am Bildschirm

Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Wer dort wohnt, hat Zugang zur Plattform; wer in Zürich wohnt, nicht. An den Verkaufsstellen der Loterie Romande mit Wetterfassungsterminal ist Jouez Sport zugänglich, und teilnehmen dürfen dort nur natürliche Personen ab 18 Jahren. In den Verkaufsstellen gibt es ausschliesslich Prematch-Wetten, Livewetten bietet allein die Internet-Spielplattform. Wer also den Samstag in Lausanne am Schalter verbringen und dort eine laufende Partie verfolgen möchte, wird nicht fündig: Die Live-Umgebung ist ein Bildschirmprodukt, und das ist bei dieser Veranstalterin keine Feinheit, sondern die einzige Möglichkeit, überhaupt live mitzuwirken.

Im Westschweizer Netz stehen 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende für ein Angebot, das sich überwiegend analog bedient. Wer die Aufteilung betrachtet, sieht zwei sehr unterschiedliche Vertriebsbilder: eine Deutschschweizer Plattform mit einem breiten Online-Wettprogramm und ein Westschweizer Netz, das die Livewette bewusst am Bildschirm konzentriert. Wer in Freiburg oder Genf wohnt und live mitspielen will, braucht einen Internetzugang, ein verifiziertes Konto und die Bereitschaft, die Kontoeinrichtung mit Ausweis abzuschliessen.

Für die Bewertung steht die Zugangsarchitektur im Vordergrund und nicht die Zahl der Live-Märkte. Man kann bei Jouez Sport nicht an einen Schalter gehen, um eine Livewette abzugeben, und wer das doch versucht, hat am Ende nur eine Prematch-Wette in der Hand. Was dann passiert, hängt an der Auszahlungsregel: Ein Wettereignis, das abgesagt wird und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird, macht eine Einzelwette ungültig und führt zur Rückzahlung. Wer die Wette am Schalter abgegeben hat, muss die Auszahlung dort einholen.

Fazit: Die Verlagerung der Livewette auf die Online-Plattform bedeutet für einen Westschweizer, dass der Weg ins Live-Angebot über die Kontoeinrichtung mit Ausweis führt, und dieser Schritt am Anfang schwerer wiegt als jede Quotensuche danach.

Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nach schweizerischem Recht dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten, und die Bewilligung, die dieses Portal gemäss eigener Angabe vorweisen kann, ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen und dann per DNS blockiert werden.

Das ist keine Wertung des Produkts. Es ist eine Aussage über den Rahmen: Wer ein Konto bei Cloudbet führt, hat im Verhältnis zu diesem Anbieter keine Schweizer Aufsicht, keinen Anschluss an das schweizweite Spielsperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Eine dort eingetragene Sperre erreicht ihn auf dieser Plattform nicht, und ein Gewinn ist nach kantonaler Praxis steuerpflichtig. Domain-Hopping kann einen blockierten Zugang in kurzer Zeit ersetzen – die technische Hürde ist gering, die rechtliche Lage bleibt dieselbe.

Fazit: Was bleibt, ist ein Portal ohne Schweizer Erreichbarkeit des Registers, und das ist der einzige Umstand, der bei Cloudbet tatsächlich praktisch entscheidend ist.

DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung

DirectionBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet werden; die Bewilligung, die das Portal gemäss eigener Angabe führt, hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Die Einordnung ist dieselbe wie bei jeder Marke dieser Gruppe, und deshalb lohnt es sich, das konkret zu halten. Ein Konto bei DirectionBet bedeutet keinen Zugang zum schweizerischen Ausschlussregister und keinen Weg, bei einer Streitigkeit ein Schweizer Rechtsschutzverfahren zu erreichen. Das Organisieren ohne Bewilligung ist für den Anbieter strafbar (Art. 130 BGS); den Spieler trifft keine Strafe, aber seine Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Fazit: Bei DirectionBet liegt der ganze Unterschied zum Schweizer Angebot in dem, was dort gar nicht existiert – der Anschluss an Sperre und Rechtsweg.

ZotaBet: ohne Schweizer Bewilligung

ZotaBet ist ein Portal ohne Schweizer Bewilligung. Es fällt damit unter dieselbe Ordnung wie die übrigen ausländischen Namen in dieser Aufstellung: In der Schweiz sind Sportwetten allein den beiden interkantonalen Veranstaltern erlaubt, und die Bewilligung des Portals gemäss eigener Angabe bleibt hier ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Eine Aufnahme auf die Gespa-Sperrliste ist möglich und bringt dann die DNS-Blockierung mit sich.

Was für einen Leser in der Schweiz davon übrig bleibt, ist eine nüchterne Frage: Wo würde er sich beschweren, wenn eine Auszahlung stockt? Die Antwort bei einer Bewilligung nach Art. 4 BGS ist eine Schweizer Stelle; die Antwort bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist ein Gerichtsstand im Ausland, dessen Erreichbarkeit er selbst klären muss. Das ist keine rechtliche Feinheit, sondern der Unterschied zwischen einer Beschwerde und einer erfolglosen Beschwerde – und der Unterschied zeigt sich erst, wenn es bereits zu spät ist.

Fazit: Bei ZotaBet hängt der Wert des Angebots an einem Gerichtsstand im Ausland, den der Spieler selbst prüfen müsste, und damit fällt die Entscheidung vor jedem einzelnen Markt.

Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung, dafür auf der Sperrliste

Interwetten tritt hier als eine der Marken auf, die auf der Gespa-Sperrliste stehen und deren Domains in der Schweiz per DNS blockiert werden können. Eine Schweizer Bewilligung hat das Angebot nicht; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung, die das Portal gemäss eigener Angabe führt, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Die Sperrliste ist kein Verzeichnis besonders gefährlicher Anbieter, sondern ein technisches Instrument gegen Domains, deren Glücksspielangebot in der Schweiz nicht erlaubt ist. Die Gespa nennt Interwetten in diesem Zusammenhang ausdrücklich. Für den Spieler heisst das: Der Zugang über eine Schweizer Internetverbindung kann jederzeit ausfallen, und die Umgehung ist Sache des Spielers. Am rechtlichen Rahmen ändert sie nichts.

Fazit: Ein Anbieter auf der Sperrliste hat in derselben Aufstellung den unbeständigsten Zugang, und diese Unbeständigkeit ist der einzige Vor- oder Nachteil, der in der Schweiz wirklich durchschlägt.

BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und eine Bewilligung, die für dieses Portal gemäss eigener Angabe besteht, hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Eine Sperrung der Domains durch die Telekommunikationsanbieter über die Gespa-Liste ist möglich.

Beim Blick auf ein solches Angebot fällt mir immer dasselbe auf: Es sieht auf dem Bildschirm aus wie ein Schweizer Angebot, und genau deshalb wird es verwechselt. Der Unterschied liegt nicht im Layout, sondern in den drei Punkten, die man nicht sieht – Aufsicht, Ausschlussregister, Rechtsweg. Ein Nutzer, der die Sperre im Schweizer Register kennt und dort eingetragen ist, spielt bei einem Anbieter ohne Anschluss an dieses Register weiter, ohne dass ihn eine Stelle daran hindert.

Fazit: Bei BetLabel liegt der entscheidende Punkt nicht im Wettprogramm, sondern darin, dass eine Schweizer Aufsicht über dieses Konto nicht existiert.

BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung, die dieses Portal gemäss eigener Angabe vorweist, ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); eine Aufnahme seiner Domains in die Gespa-Sperrliste und damit eine DNS-Blockierung sind möglich.

Für einen Betrachter, der die Schweizer Regelung verstanden hat, ist damit das Wesentliche gesagt: Es gibt für dieses Angebot keine schweizerische Erreichbarkeit des Ausschlussregisters und keine schweizerische Beschwerdemöglichkeit. Die Höhe möglicher Auszahlungen spielt bei dieser Bewertung keine Rolle, weil sie nichts an der Aufsicht ändert.

Fazit: Bei BetAlright gilt dasselbe wie bei jeder Marke ohne Bewilligung, und es bleibt dort die Frage, was ein Konto ohne Schweizer Aufsicht überhaupt wert ist.

BetPanda: ohne Schweizer Bewilligung

BetPanda zählt zu den Portalen ohne Schweizer Bewilligung. Sportwetten dürfen in der Schweiz nur die beiden interkantonalen Veranstalter anbieten; die Bewilligung dieses Portals gemäss eigener Angabe bleibt in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS). Die Domains können über die Gespa-Liste blockiert werden.

Der praktische Kern liegt wieder im Register. Die unbefristete Spielsperre gilt in der Schweiz auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein, weil sie in einem gemeinsamen Register geführt wird. Dieser Verbund endet an der Schweizer Grenze. Ein Portal mit Sitz im Ausland steht ausserhalb dieses Verbunds, und deshalb ist das Risiko nicht eine Sperre, die gebrochen wird, sondern eine Sperre, die dort niemand überprüft.

Fazit: Bei BetPanda ist der wesentliche Umstand, dass eine laufende Spielsperre am Schweizer Register endet und dort keine Wirkung entfaltet.

Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung, die das Portal gemäss eigener Angabe führt, ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS), und eine DNS-Blockierung über die Sperrliste der Gespa ist möglich. Für die Bewertung bleibt es bei derselben Logik wie bei allen ausländischen Namen in dieser Aufstellung: kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Register, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne nach kantonaler Praxis steuerpflichtig.

Fazit: Fezbet ist damit der letzte Name in einer Reihe, in der sich die Aufsichtsfrage bei jeder Marke gleich stellt – und der einzige Grund, den Lesern in der Schweiz diese Reihe überhaupt zu nennen, ist, dass sie ihnen im Alltag begegnet.

Gebühren, Steuern und was von einem Gewinn übrig bleibt

Der steuerliche Rahmen ist für die meisten Sportwettenden günstig und wird trotzdem meist falsch wiedergegeben. Gewinne aus Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag auf Bundesebene liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab und ist deshalb «je nach Kanton» zu lesen, nie als eine einzelne kantonale Zahl.

Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; die Rückforderung läuft über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung. Für die Wirklichkeit der meisten Leser ist das eine Zahl in der Zukunft, die keinen Bezug zu einer CHF-10-Livewette im Samstagsspiel hat: Wer unter CHF 1’071’000 gewinnt, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine behauptet, hat sich die Rechtslage aus einem anderen Land geliehen.

Der Unterschied liegt bei den ausländischen Anbietern, und er ist teuer. Gewinne aus ausländischen Providern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Das ist der eine Punkt, an dem die Offshore-Frage nicht mehr abstrakt ist: Ein kleiner Gewinn, der bei einem Schweizer Veranstalter gar nicht in die Steuererklärung gehört, kann bei einem ausländischen Anbieter steuerbar sein, und zwar von der ersten Rappen an. Wer mit ausländischen Anbietern spielt, sollte sich nicht auf diese Seite verlassen, sondern eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung fragen.

Für die Frage, was ein Einsatz tatsächlich zurückbringt, ist der Marge-Hebel relevanter als der Steuerhebel. Ein einzelner Gewinn von CHF 25,00 aus CHF 10 bei Quote 2.50 hängt von der Wette ab. Was unabhängig von der Wette immer anfällt, ist der Quotenschlüssel des Marktes, in dem sie steht. Bei den CHF 10 aus dem Beispiel bleibt die Differenz zwischen einem Markt mit einem hohen Quotenschlüssel und einem mit einem niedrigen Quotenschlüssel bei jedem Tipp im Erwartungswert hängen, nicht nur bei diesem einen. Über viele Wetten ist das der Posten, den man nicht sieht. Ein Wettender, der zehn Wetten mit CHF 10 platziert, hat CHF 100 im Spiel, und der Quotenschlüssel entscheidet, wie viel davon im Schnitt zurückkommt, bevor die Wette überhaupt ausgewertet wird.

Häufige Fragen zu Livewetten in der Schweiz

Wie unterscheidet sich eine Livewette von einer Wette vor dem Spiel?

Bei einer Wette vor dem Spiel steht die Quote vom Moment der Annahme bis zum Anpfiff fest. Bei einer Livewette läuft die Annahme während der Partie weiter, und der Veranstalter passt die Quote nach Toren, Platzverweisen und Spielzeit laufend an. Ihre Wette hängt deshalb stärker vom Moment der Buchung ab als bei einer Prematch-Wette.

Sind Livewetten in der Schweiz verboten?

Nein. Livewetten sind erlaubt, verlangen aber eine Bewilligung. Diese Bewilligung besitzen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es in der Schweiz keine weiteren gibt – die Gespa führt lediglich die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Dürfen neben Sporttip und Jouez Sport noch andere Anbieter Livewetten anbieten?

In der Schweiz nicht. Die Kantone haben die Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Ein Anbieter mit ausländischer Bewilligung darf hier nicht veranstalten; sein Angebot entfaltet nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung. Nur Sporttip und Jouez Sport sind zugelassen.

Was passiert mit einer Wette, die erst nach dem Eintreffen des Ausgangs platziert wird?

Bei Sporttip zählt eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, mit Quote 1.00 – der Einsatz kommt zurück, ein Gewinn entsteht nicht. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Die Reihenfolge von Buchung und Ereignis entscheidet.

Gibt es bei Livewetten einen Cash-out, und was bedeutet voller Cash-out bei Sporttip?

Cash-out ist keine gesetzlich geregelte Leistung, sondern eine Funktion des Veranstalters. Bei Sporttip gibt es sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn und kann jederzeit geändert werden.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»