Schwingen online wetten in der Schweiz – erlaubt, aber nur bei zwei Anbietern
Ladevorgang...
Ein Schwingfest im Sägemehl hat, anders als ein Fussballspiel, keine austauschbare Kulisse. Der Ring ist rund, er liegt auf einer Wiese, und die Bänke ringsum gehören einem Dorf. Wer darauf wetten will, landet in der Schweiz bei genau zwei Adressen – und das ist keine Empfehlung, sondern eine Zahl, die das Gesetz vorgibt.
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungen und die Aufsichtslage der Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen und Spielregeln der beiden zugelassenen Veranstalter.
Wer zum ersten Mal nach Quoten für ein Schwingfest sucht, trifft auf ein Angebot, das schmaler ist, als die Werbung um ihn herum vermuten lässt. Es gibt keine zehn Buchmacher zur Auswahl, die sich gegenseitig unterbieten. Es gibt zwei, sie sind gesetzlich gesetzt, und sie bedienen unterschiedliche Landesteile. Der eine heisst Swisslos und führt seine Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Der andere heisst Loterie Romande und führt sie unter Jouez Sport. Wer nicht im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnt, bekommt dort kein Konto – nicht weil man ihn nicht mag, sondern weil die Bewilligung nicht weiter reicht.
Daraus folgt der eigentliche Prüfpunkt. Die Frage ist nicht, welcher Anbieter die bessere Quote auf den Schwingerkönig stellt. Die Frage ist zuerst, ob der Anbieter überhaupt wetten darf, was er anbietet, und welcher Kanton in seinem Papier steht. Ein Konto bei einer ausländischen Seite lässt sich in zwei Minuten eröffnen. Es kostet aber den gesamten Schutzapparat, der an einer Schweizer Bewilligung hängt: die Anbindung an das Sperrregister, das Ombudswesen, die geprüften Auszahlungswege. Das ist nichts, was man später nachreicht.
Grundlagen: was bei Wetten auf das Schwingen in der Schweiz überhaupt läuft
Schwingen ist ein Zweikampf, der über wenige Sekunden entschieden wird, und die Wette darauf ist im Kern dieselbe wie überall: man tippt auf einen Namen, zahlt einen Einsatz, bekommt eine Quote. Die Besonderheit liegt nicht im Mechanismus, sondern im Rahmen. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, und Grossspiele dürfen nur mit Bewilligung veranstaltet werden.
Der Katalog dessen, was überhaupt bewettet werden darf, ist geschlossen. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Diese Liste ist keine Empfehlung, sondern eine Schranke: Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe gibt es keine Wetten. Corner- und Kartenmärkte sucht man vergebens, und eine Esport-Sektion existiert in dieser Liste nicht. Für Schwingfeste heisst das: Nicht jedes Fest ist automatisch ein Wettereignis, und nicht jede denkbare Wette darauf ist zugelassen.
Das Angebot selbst liegt bei den beiden Veranstaltern und ist dort, wo es steht, vollständig beschrieben. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Swisslos verteilte für das Jahr 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Das ist die Richtung, in die das Geld fliesst, und sie ist ein Teil der Antwort auf die Frage, was ein Wettschein hier eigentlich finanziert.
Ein Einsatz bei Sporttip beginnt bei CHF 1. Einzel- und Kombinationswetten sind nach oben bei CHF 1’000 gedeckelt, Systemwetten bei CHF 10’000. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer eine Wette über der Limite abgeben will, bekommt sie schlicht nicht angenommen. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden – ein Weg, den manche nutzen, weil sie den Wettschein in der Hand halten wollen.
Was auf einem Wettschein wirklich steht
Die Quote, die auf dem Schirm erscheint, ist kein Naturereignis. Sie ist eine Zahl, in die der Veranstalter seinen Anteil bereits eingerechnet hat. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei 97.44 %. Umgerechnet heisst das: Der Anteil, den der Veranstalter einbehält, beträgt in diesem Beispiel rund 2.6 %. Das ist ein schlanker Wert, und er ist ausdrücklich als Rechenbeispiel mit runden Quoten zu lesen, nicht als Preis, den ein bestimmter Anbieter auf ein bestimmtes Schwingfest stellt. Ein Markt mit drei oder vier Ausgängen verschiebt dieses Ergebnis.
Wer die Zahl versteht, versteht auch, warum Quoten über eine ganze Wettsaison hinweg wirken und nicht in einem einzigen Tipp. Der Schlüssel legt fest, welcher Teil der gesamten Einsätze an die Wettenden zurückfliesst. Je öfter jemand den gleichen schmalen Vorteil des Hauses gegen sich laufen lässt, desto näher kommt sein Ergebnis dem, was der Schlüssel sagt.
Rechtslage: Bewilligung, Aufsicht und was eine ausländische Seite kostet
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die Adresse – sie beaufsichtigt die Casinos und sonst nichts.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist der Satz, an dem sich alles Weitere entscheidet. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt.
Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste: ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datierte auf den 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt – ein Vorgang, den die Aufsicht als Domain-Hopping kennt. Wer sich darauf verlässt, dass eine bestimmte Seite gesperrt bleibt, verlässt sich auf eine Momentaufnahme.
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, eine Grenze
Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto in der Deutschschweiz und eines in der Westschweiz sind keine Alternativen zueinander, sondern zwei getrennte Zugänge je nach Wohnkanton. Der Wohnort entscheidet, nicht die Vorliebe.
Der Zugang steht Personen ab 18 Jahren offen. Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – ein Schwinger kann also nicht auf sein eigenes Fest setzen.
Was eine Seite ohne Schweizer Bewilligung dem Wettenden entzieht
Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren.
Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die eine beruhigende Nachricht. Die andere lautet: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch eine Fair-Play-Kontrolle. Wer auf einer solchen Seite gewinnt und nicht ausbezahlt wird, hat keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann. Das Sperrregister kennt ihn dort nicht, also greift auch die Selbstsperre nicht, die er hier gesetzt hat. Das ist der eigentliche Preis: nicht das Konto, sondern der Weg, der im Streitfall fehlt.
Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Je nach Kanton kann das anders gehandhabt werden. Für konkrete Fälle ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Steuern, Auszahlungen und die Frage nach dem anonymen Konto
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab – je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den normalen Wettschein ist das eine Zahl ohne Bedeutung. Sie liegt um Grössenordnungen über allem, was ein Schwingfest an einem Nachmittag bewegt. Genau deshalb gehört sie trotzdem hierher: Wer sie kennt, weiss, dass die vielzitierte Steuerfrage beim Wetten auf Schwingen für ihn keine ist.
Eine Schweizer Besonderheit betrifft die Gegenrichtung. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt. Das schliesst eine ganze Kategorie von Angeboten aus, die ausländische Seiten gern in den Vordergrund stellen.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und was sie den Einzelnen kosten
Die Verlustlimiten sind das Erste, was einem bei Swisslos begegnet, noch bevor die erste Wette möglich ist. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Mechanismus ist unspektakulär und wirkt genau deshalb. Wer an einem schlechten Abend die Limite erhöhen will, kann das nicht am schlechten Abend tun. Die 72 Stunden sind keine Höflichkeit gegenüber dem Spielenden, sondern eine Pause, die das System ihm aufzwingt. Das Gesetz verlangt, dass eine Erhöhung nach 24 Stunden wirkt; Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied ist der Spielraum des Veranstalters, und er fällt zugunsten des Spielenden aus.
Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat. Eine gesetzlich festgeschriebene Depotobergrenze gibt es in der Schweiz nicht. Das ist ein Unterschied zu manchen Nachbarländern, und er verschiebt die Verantwortung: Wer seine Limiten zu hoch ansetzt, hat sie selbst zu hoch angesetzt. Die drei Zeiträume – Tag, Woche, Monat – existieren, weil ein einzelner Tageswert wenig über das Verhalten sagt. CHF 500 am Samstag sind etwas anderes als CHF 500 an jedem Tag des Monats.
Sperre, Pause und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Das ist eine Pause, keine Abstinenzerklärung, und sie ist bewusst endgültig für die gewählte Frist: Es gibt keinen Weg, sie am Tag darauf zurückzunehmen.
Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Sie gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der praktische Wert des Registers, und es ist der Punkt, an dem eine Wette auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung auseinanderfällt: Diese Anbindung existiert dort nicht. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer ihn braucht, muss ihn nicht begründen.
Die Aufsicht prüft die Einhaltung an der Verkaufstheke. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an physischen Verkaufsstellen für lückenlos hält, irrt sich nachweislich. Der Online-Zugang mit Ausweisprüfung und Kontozwang steht an dieser Stelle besser da, und auch das ist der Bewilligung zu verdanken.
Rangliste: die zwei Schweizer Veranstalter und acht Seiten ohne Bewilligung
Eine Rangliste ist hier zwangsläufig kurz, und der Grund dafür ist keine Nachlässigkeit. Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz organisieren. Alles, was danach kommt, trägt in dieser Liste ausdrücklich den Vermerk, dass keine Schweizer Bewilligung besteht. Diese acht Namen stehen hier, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen; sie stehen hier nicht als Empfehlung. Für Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel gilt Art. 74 Abs. 3 des Geldspielgesetzes, und Art. 131 stellt sie unter Strafe, mit einer Busse von bis zu CHF 500’000.
Verglichen wird nach vier Dingen: wer veranstaltet, ob eine Schweizer Bewilligung besteht, wie weit die verfügbaren Angaben zum Aufsichtsstatus reichen, und wie sich das für den Wettenden auswirkt, der dort sein Geld liegen lässt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldeter Lizenzstatus | Was daraus für den Wettenden folgt |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa | Schweizer Spielerschutz, Sperrregister, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa | Derselbe Schutzrahmen für Wettende in der Westschweiz |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldeter Lizenzstatus nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz | kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, Domain kann auf der Sperrliste landen |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | gemeldeter Lizenzstatus nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz | kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, Domain kann auf der Sperrliste landen |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | gemeldeter Lizenzstatus nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz | kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, Domain kann auf der Sperrliste landen |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldeter Lizenzstatus nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz | kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, Domain kann auf der Sperrliste landen |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | gemeldeter Lizenzstatus nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz | kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, Domain kann auf der Sperrliste landen |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldeter Lizenzstatus nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz | kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, Domain kann auf der Sperrliste landen |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | gemeldeter Lizenzstatus nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz | kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, Domain kann auf der Sperrliste landen |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | gemeldeter Lizenzstatus nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz | kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, Domain kann auf der Sperrliste landen |
Die Tabelle zeigt zwei Gruppen, und der Abstand zwischen ihnen ist nicht graduell. Oben stehen zwei Häuser mit einem vollständigen Aufsichtsrahmen, unten acht Adressen, deren gemeldeter Lizenzstatus in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Ein Leser, der die mittlere Spalte überfliegt und dort überall dasselbe liest, hat genau das gefunden, was es zu finden gibt.
Was die Tabelle nicht leisten kann, ist eine Aussage über das Schwingenangebot der acht. Dafür fehlt jede Grundlage, und eine erfundene Zeile wäre schlimmer als eine schmale. Wer prüfen will, ob eine Seite ein bestimmtes Schwingfest überhaupt führt, findet die Antwort im Wettprogramm der Seite selbst, vor dem Einsatz und nicht danach.
Wer hier eigentlich zur Wahl steht
Vor den einzelnen Häusern lohnt ein nüchterner Blick auf das, was ein Wettschein in einem bewilligten Betrieb mitbringt und was er kostet. Die Bewilligung selbst kostet den Wettenden nichts. Sie kostet ihn Wahlfreiheit. Zwei Veranstalter konkurrieren nicht miteinander, weil sie verschiedene Gebiete bedienen, und innerhalb des jeweiligen Gebiets gibt es keinen zweiten Anbieter, zu dem man wechseln könnte.
Dazu kommt der geschlossene Katalog. Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten entscheidet, was überhaupt angeboten werden darf. Wer eine Wette auf ein Nebenereignis sucht, das in einem Fussballspiel in Sekunden passiert, findet sie dort unter Umständen nicht, weil Corner und Karten in der Liste nicht vorgesehen sind. Ein Angebot, das auf einer ausländischen Seite breiter wirkt, ist an dieser Stelle nicht mutiger, sondern ungeregelt.
Und dann ist da die Steuer, die keine ist. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze. Wer aus einem anderen Markt kommt und eine Abgabe auf jeden Wettschein erwartet, sucht sie hier vergebens. Der Anteil des Hauses steckt in der Quote und nirgends sonst.
Zwei Häuser im Vergleich
Swisslos und Loterie Romande sind die einzigen Optionen, und sie sind sich in der Struktur ähnlich: gleiche Bewilligungsart, gleiche Aufsicht, gleicher Schutzrahmen, gleiche Altersgrenze. Der Unterschied liegt im Gebiet und in der Sprache, nicht in der Qualität der Aufsicht. Wer in Zürich wohnt, kommt bei der Loterie Romande nicht unter, und wer in Genf wohnt, kommt bei Swisslos nicht unter. Diese Einfachheit hat etwas Befreiendes: Es gibt hier nichts zu optimieren.
Ein Unterschied, den man auf dem Wettschein sieht, betrifft die Auszahlung. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Der erste Satz ist der wichtige: zweimal im Jahr kostenlos. Wer sein Guthaben stehen lässt und nur einmal jährlich abzieht, merkt von der Kommission nichts. Wer nach jedem Fest auszahlen lässt, merkt sie.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber, und bei bekannter Zahlungsverbindung, geht es innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die Schwelle von CHF 1’000 ist im Schwingenkontext selten erreicht, im Kombinationsbereich schon eher. Aufgeladen wird das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos nennt PostFinance Pay als Zahlungsart, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Für Gratisspielguthaben braucht es die vorherige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Was ein Cash-Out wirklich abzieht
Cash-Out klingt nach Kontrolle, und ein Teil davon stimmt. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der zweite Teil ist der teure. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Man kauft sich also Sicherheit von jemandem, der den Preis dafür festlegt und ihn nicht veröffentlichen muss. Wer den Cash-Out als Werkzeug begreift, das den Verlust begrenzt, liegt richtig. Wer ihn als Weg sieht, den Gewinn zu sichern, zahlt für diese Sicherheit und sieht die Rechnung nicht.
Livewetten sind nicht das, was der Bildschirm zeigt
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Es gibt keinen Anspruch auf einen Stream, und das ist in einem Land mit Schwingfesten ohne Übertragungsinfrastruktur keine Nebensache.
Heikler ist ein anderer Punkt. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Wer live auf ein Ereignis setzt, das in der Sekunde danach entschieden wird, hat nichts gewonnen und nichts verloren, ausser der Zeit. Das ist keine Bösartigkeit, sondern die logische Folge daraus, dass ein Quotenanbieter auf Ereignisse reagieren muss, die schneller sind als die eigene Erfassung.
Wie lange ein Spiel dauert, regelt die reguläre Spielzeit: die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Beim Schwingen ist die entscheidende Frage weniger die Spielzeit als der Wettbewerbsverlauf: Es lohnt, vor dem Einsatz zu prüfen, ob die Wette auf das Fest als Ganzes, auf einen bestimmten Gang oder auf das Erreichen einer bestimmten Runde lautet.
Kombinationen, Boosts und der Preis der Bequemlichkeit
Kombinationswetten sind der Punkt, an dem aus einem kleinen Vorteil ein grösserer wird, ohne dass es auffällt. Die Quoten der einzelnen Voraussagen multiplizieren sich zu einer Gesamtquote, und damit multipliziert sich auch der Anteil des Hauses über alle Teile des Wettscheins.
Sporttip bündelt Kombinationen zusätzlich mit einer Funktion für voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt also zurück, die Kombination ist weg – ein Vorgang, den man vor dem Absenden nicht einplanen kann.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage ist die eigentliche Hürde: Sie schliesst die soliden Favoritentipps aus, aus denen eine vorsichtige Kombination sonst bestehen würde. Wer den Boost will, muss auf Favoriten verzichten und dafür Unsicherheit einkaufen.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die klarste Regel im ganzen Regelwerk: Wer die Erhöhung nimmt, gibt die vorzeitige Auszahlung auf. Beides zusammen gibt es nicht.
Fällt ein Wettereignis aus und wird nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Bei einem Schwingfest, das der Witterung wegen verschoben wird, ist das der einzige Rettungsanker, und er funktioniert nur in eine Richtung: Die Kombination bleibt bestehen, aber sie schrumpft.
Und dann ist da noch die Frist, die kaum jemand kennt. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Ein halbes Jahr klingt lang; für einen Wettschein, der in einer Schublade liegt, ist es kurz. Die 10 Tage sind es allemal.
Die geprüfte Rechnung: was in der Quote verschwindet
Ein Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 taugt als Lehrstück, weil er sich im Kopf rechnen lässt. Die Auszahlungsquote, auch Quotenschlüssel genannt, ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Bei zwei Quoten von je 1.90 addieren sich zwei Kehrwerte von je rund 0.5263 zu 1.0526. Der Kehrwert davon liegt bei 0.9744, also bei 97.44 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 % und beträgt hier rund 2.6 %.
Das ist die Zahl, die über viele Wetten hinweg wirkt, und sie wirkt unspektakulär. Bei einem Einsatz von CHF 100 auf einen Markt mit dieser Marge behält der Veranstalter im Durchschnitt dieses Marktes rund CHF 2.60 zurück, und der Wettende erhält im Durchschnitt dieses Marktes rund CHF 97.40 als Auszahlung über alle Ausgänge hinweg. Das ist eine statistische Erwartung über viele Wetten, kein Ergebnis für einen einzelnen Wettschein. Ein einzelner Tipp gewinnt oder verliert; die Marge entscheidet nicht, ob er gewinnt, sondern nur, wie viel von dem, was über viele Tipps hinweg zurückfliesst, ankommt.
Die Bandbreite ist der eigentliche Punkt. Ein Markt mit drei Ausgängen, bei dem ein Unentschieden mitbezahlt werden muss, trägt in der Regel eine höhere Marge als ein Zweiausgangsmarkt mit zwei runden Quoten. Ein Markt auf ein Nischenereignis mit dünnem Umsatz trägt eine höhere als ein Hauptmarkt. Die 2.6 % dieses Beispiels sind demnach die Untergrenze einer Bandbreite, nicht ein Wert, den man auf jede Wette übertragen kann. Wer zwei Anbieter vergleichen will, vergleicht nicht die Quoten eines Marktes, sondern den Schlüssel desselben Marktes bei beiden – und das ist in der Schweiz eine kurze Übung, weil es nur zwei Anbieter gibt und sich die Frage nach dem dritten nicht stellt.
Was diese Rechnung für die Leserin bedeutet: Die Marge ist der Preis, den sie für jede einzelne Wette zahlt, unabhängig davon, ob sie gewinnt. Sie ist nirgends ausgewiesen. Sie steckt in der Quote, und die Quote sieht aus wie eine Zahl über das Spiel, nicht wie eine Gebühr. Ein Wettender, der die drei Werte kennt – Einsatz, Quote, Schlüssel – kann den Preis einer Wette benennen, bevor er sie abgibt. Ohne sie ist er auf die Angabe des Veranstalters angewiesen, und der nennt sie nicht, weil er sie nicht nennen muss.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem schweizweit grössten Vertragsgebiet
Swisslos betreibt Sporttip mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der Einstieg liegt bei CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, die Obergrenze bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Die drei Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage werden vor der ersten Teilnahme gesetzt, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Obendrauf kommt die freiwillige Einzahlungslimite über jeweils 30 Tage.
Merkwürdig und ehrlich zugleich ist die Struktur der Gratisspielguthaben: Im Jahr 2025 gab die Gespa 8 Zustimmungen an Swisslos und 24 an die Loterie Romande. Freispiele und Gratiskredite brauchen diese Zustimmung, und die Zahlen sind klein. Wer sich ein Wettangebot ohne üppige Willkommensprämie nicht vorstellen kann, findet hier ein Haus, das auf diesem Feld zurückhaltend auftritt – nicht aus Tugend, sondern weil der Rahmen es eng hält.
Der Massstab für dieses Haus ist nicht die Quote, die irgendwo an der Spitze einer Rangliste steht. Es ist die Tatsache, dass jeder Wettschein hier an ein geprüftes Konto, eine gesetzte Verlustlimite und ein Register gebunden ist, das auch dann noch greift, wenn der Wettende selbst nicht mehr weiterdenkt. Wer ein Schwingfest live mitverfolgt und aus dem Bauch heraus setzt, merkt von dieser Struktur nichts – bis zu dem Tag, an dem er sie braucht.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Papier, das andere Landesteil
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, die als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne nennt. Das Gebiet umfasst die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Die Organisation dahinter ist grösser, als der Name vermuten lässt: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Für die Schwingfrage ist das nur insofern relevant, als es die Frage nach der Verfügbarkeit beantwortet. Schwingfeste finden in der Westschweiz statt, und wo sie stattfinden, gelten sie selbstverständlich auch dort als Wettereignis, sofern sie auf der Liste der zugelassenen Wettbewerbe stehen.
Der Unterschied, den ein Wettender tatsächlich spürt, ist geografisch und nicht qualitativ. Zwei Häuser mit demselben rechtlichen Rückgrat unterscheiden sich nicht in der Aufsicht, sondern in der Frage, in welchem Kanton der Wohnsitz steht. Für einen Genfer ist Jouez Sport die einzige Wahl, die in Frage kommt, und das ist weder Einschränkung noch Vorzug, sondern eine Tatsache. Der Bewertungsmassstab, der hier bleibt, ist der Wettbewerb, der nicht stattfindet: Innerhalb der Westschweiz gibt es kein zweites Haus, dessen Quoten man gegen die eigenen stellen könnte.
Boomerang Bet: eine Adresse ausserhalb des Schweizer Rahmens
Boomerang Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Der gemeldete Lizenzstatus hat in der Schweiz keine Wirkung, das Haus ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.
Damit ist das Wesentliche über dieses Haus aus Schweizer Sicht gesagt, und es bleibt nicht viel übrig, was sich hinzufügen liesse. Wer sich hier anmeldet, tut das in einem Rahmen, den die Schweiz nicht kennt und nicht beaufsichtigt. Was ein Wettender dort als Auszahlung, Limite oder Streitfall erlebt, hängt an den Bedingungen des Anbieters und an keiner hiesigen Stelle. Das ist keine Warnung, sondern eine Zuständigkeitsbeschreibung: Es gibt niemanden, der für ihn nachfragt.
FortuneJack: keine Anbindung an das Sperrregister
FortuneJack verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Der gemeldete Lizenzstatus entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, das Sperrregister kennt das Haus nicht, und ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Der praktische Kern liegt beim Sperrregister. Wer sich bei Swisslos für 180 Tage sperrt, gilt für dieses Haus nicht als gesperrt. Eine Selbstsperre ist eine Handlung mit Adressaten, und hier hat sie keinen. Wer diesen Mechanismus als Teil seiner eigenen Vorsorge versteht, weiss damit, was ihm fehlt.
BetPanda: was ein fehlender Rechtsschutz im Alltag bedeutet
BetPanda verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Der gemeldete Lizenzstatus hat in der Schweiz keine Wirkung, es besteht weder Anbindung an das Sperrregister noch Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gelangen.
Ein fehlender Rechtsschutz klingt abstrakt, bis ein Auszahlungsauftrag liegen bleibt. Dann stellt sich die Frage, wer zuständig ist, und die Antwort lautet: keine Schweizer Instanz. Der Weg, den ein Wettender hier geht, ist der Weg des Anbieters, mit dessen Fristen und dessen Sprache. Wer das weiss und trotzdem dort spielt, tut es mit offenen Augen. Wer es nicht weiss, tut es blind.
HornetBet: gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
HornetBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Der gemeldete Lizenzstatus ist in der Schweiz ohne Wirkung, das Haus ist nicht an das Sperrregister angebunden, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Interessant an diesem Fall ist die Unterscheidung, die viele Wettende nicht treffen: Eine ausländische Bewilligung und eine Schweizer Bewilligung sind nicht zwei Stufen derselben Sache. Eine Bewilligung wirkt in dem Land, das sie erteilt, und nur dort. Eine Bewilligung aus Curaçao oder Malta beschreibt die Aufsicht, unter der das Haus in seinem Sitzland steht – nicht die Rechte eines Wettenden in der Schweiz.
MyStake: ein Konto, das keine Schweizer Sperre kennt
MyStake verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Der gemeldete Lizenzstatus entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, es besteht keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gelangen.
Die Kehrseite der Schweizer Sperrliste ist die Kehrseite jeder Blockliste: Sie ist eine Momentaufnahme. Domains, die darauf stehen, werden innert Stunden ersetzt. Ein Anbieter, der heute nicht erreichbar ist, kann morgen unter einer anderen Adresse stehen. Wer seine Entscheidung an der Blockliste ausrichtet statt an der Frage, ob eine Veranstalterbewilligung besteht, richtet sie an der falschen Stelle aus.
Rainbet: die Domain als bewegliches Ziel
Rainbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Der gemeldete Lizenzstatus hat in der Schweiz keine Wirkung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gelangen.
Wenn eine Adresse austauschbar ist, ist ein Konto bei ihr es auch. Das ist die nüchterne Konsequenz daraus, dass die Aufsicht an Domains ansetzt und nicht an Unternehmen. Für einen Wettenden heisst es: Das Verhältnis zu einem solchen Anbieter beruht auf der Erreichbarkeit seiner Seite, nicht auf einer Erlaubnis, auf die er sich berufen könnte.
Sportaza: gemeldeter Lizenzstatus ohne Schweizer Wirkung
Sportaza verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Der gemeldete Lizenzstatus ist in der Schweiz ohne Wirkung, das Haus ist nicht an das Sperrregister angebunden, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Die Frage, die man sich bei einer solchen Adresse stellen sollte, lautet nicht, wie hoch die angebotene Quote ist, sondern wo das Geld liegt, wenn es dort liegt. Guthaben bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist ein Guthaben, das keiner hiesigen Aufsicht unterliegt. Auszahlungswege werden nur auf ein Konto im eigenen Namen geführt, wenn die Bewilligung es verlangt – und hier verlangt es niemand.
Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsschutz
Bahigo verfügt über keine Schweizer Bewilligung.
Bleibt noch die Steuer, weil sie oft vergessen wird. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn, der hier steuerfrei wäre, ist es dort also unter Umständen nicht – und die Steuererklärung ist die Stelle, an der das auffällt. Wer im Ausland spielt, sollte das vorher mit der kantonalen Steuerverwaltung klären.
Was am Ende auf der Rechnung steht
Schwingen online zu wetten ist in der Schweiz möglich, aber der Rahmen ist eng, und der Rahmen ist das Produkt. Zwei Veranstalter, ein Vertragsgebiet pro Haus, ein geschlossener Katalog von Sportarten und Wettarten, eine Altersgrenze, eine Ausweisprüfung, eine Pflicht zu Verlustlimiten vor der ersten Wette. Ein Mindesteinsatz von CHF 1 und eine Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette setzen den möglichen Schaden zusätzlich in Grenzen, die ein durchschnittlicher Wettender an einem Schwingfest ohnehin nicht erreicht.
Der Preis für diesen Rahmen ist die Auswahl. Wer die schärfste Quote sucht, findet in der Schweiz keinen Anbieterwettbewerb, der sie hervorbringt. Wer den breitesten Markt sucht, findet eine Liste, die Corner und Karten nicht kennt und Esport nicht nennt. Wer ein Konto in zwei Minuten will, findet ein Verfahren mit Ausweisprüfung und Adressabgleich. Das ist nicht der schnellste Weg zum Wettschein, und es ist auch nicht als solcher gedacht.
Der zweite Preis ist die Bindung. Eine Verlustlimite lässt sich in 72 Stunden nicht hochsetzen. Eine Sperre für 180 Tage lässt sich vor Ablauf nicht aufheben. Ein unbefristeter Ausschluss landet in einem Register, das auch Casinos und Liechtenstein umfasst. Diese Mechanismen sind dazu gebaut, den Entschluss des gestrigen Abends gegen den Entschluss des heutigen zu schützen. Wer sie als Gängelei empfindet, sollte sich fragen, gegen wen sie gerichtet sind.
Und dann bleibt die eine Entscheidung, die keine Rangliste braucht. Auf der einen Seite stehen zwei Häuser mit Bewilligung, Sperrregister, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen und einem Steuerfreibetrag, der für einen Wettschein auf ein Schwingfest ohne jede Bedeutung ist. Auf der anderen stehen Adressen ohne Schweizer Bewilligung, ohne Rechtsschutz, ohne Anbindung an das Register, mit Domains, die austauschbar sind. Der Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen ist keine Geschmacksfrage. Wer in einer Gruppe sein Geld einlegt, kann im Streitfall jemanden fragen; in der anderen kann er es nicht. Die Quotenmarge von rund 2.6 % eines Zweiausgangsmarkts, die in jeder Wette steckt, ist der Preis des Spiels. Der Verzicht auf die Bewilligung ist der Preis des Zugangs. Nur einer davon ist verhandelbar.
Häufige Fragen zu Schwingen-Wetten online in der Schweiz
Darf in der Schweiz online auf Schwingfeste gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?
Ja, aber nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus. Ob ein bestimmtes Schwingfest bewettet werden darf, hängt davon ab, ob es auf der Liste der zugelassenen Wettbewerbe steht.
Steht das Schwingen auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten?
Die Liste ist die abschliessende Grundlage dafür, was überhaupt bewettet werden darf. Sie nennt Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, lässt Ranglistenwetten nur unter bestimmten Bedingungen zu und kennt keine Trainingsläufe. Ob ein einzelnes Fest darauf erscheint, zeigt die jeweils gültige Liste.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirkt eine Erhöhung?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote, und was ist bei Kombinationen die Gesamtquote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, die Obergrenze bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette.
Was bedeutet die Marge in einer Quote für den erwarteten Gewinn?
Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und dem Quotenschlüssel, dem Anteil aller Einsätze eines Marktes, der zurückfliesst. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt der Schlüssel bei 97.44 %, die Marge also bei rund 2.6 %. Sie beschreibt eine statistische Erwartung über viele Wetten, kein Ergebnis eines einzelnen Wettscheins.
Welche Folgen hat eine Wette bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung, und was steht auf der Sperrliste der Gespa?
Solche Seiten haben keine Schweizer Bewilligung, sind nicht an das Sperrregister angebunden, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutz. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Anbieter per DNS blockieren; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt.
Wer beim Wetten an eine Grenze stösst, findet Unterstützung bei den Fachstellen für Spielsucht und bei der Spielsperre des Veranstalters. Ein Konto lässt sich dort sperren, bevor es teuer wird.
Sportarten – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
