Gratis Wettguthaben 2026 – die zwei Bewilligungen, ihre Bedingungen und was am Ende davon bleibt

Updated Oktober 2026
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Ein leerer, geöffneter Lederbeutel liegt auf einem Holztisch neben einem Schlüsselbund.

Wer nach gratis Wettguthaben sucht, findet auf den ersten Blick viel. Auf den zweiten Blick findet er in der Schweiz zwei Veranstalter und eine Aufsichtsbehörde, die vorher gefragt werden muss. Stand: Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den veröffentlichten Bewilligungs- und Aufsichtsinformationen der Gespa sowie den Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag beträgt CHF 20.

Der Satz, der die ganze Schweizer Situation erklärt, passt in eine Zeile: Ein Gratisspielguthaben ist keine Kulanz des Anbieters, sondern eine bewilligungspflichtige Handlung. Wer sie ohne Zustimmung ausschreibt, verstösst gegen das Geldspielgesetz. Genau deshalb sieht der Markt hier anders aus als in Deutschland oder auf den üblichen ausländischen Portalen, wo das Guthaben zur Begrüssung dazugehört wie die Kundenkarte beim Discounter.

Für Sie als Leserin oder Leser hat das eine unangenehme und eine angenehme Folge. Unangenehm: Die Auswahl ist klein, fast schon bäuerlich klein. Angenehm: Was übrig bleibt, steht auf einem Fundament, das im Ausland niemand bieten kann — Bewilligung, Aufsicht, ein Sperrregister, das wirklich greift, und ein Veranstalter, an den Sie sich wenden können, wenn etwas schiefgeht.

Was ein Gratisguthaben ist, wann es zählt und wann es verfällt

Ein Spielguthaben ist zunächst nichts weiter als eine Zahl auf dem Spielerkonto. Sie können damit wetten wie mit gekauftem Guthaben. Beim Auszahlen hört die Ähnlichkeit auf. Genau hier sitzt der ganze Unterschied zwischen einem Geschenk und einem Vorschuss, und genau hier gehen die meisten Leserinnen und Leser falsch davon.

Ein Fussballtor mit locker hängendem Netz auf einem Trainingsplatz, das sich leicht im Wind bewegt.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

Bedingungen statt Beträge

Wettguthaben ist je nach Aktion an Bedingungen geknüpft — das ist die schlichte Grundlage, auf der in der Schweiz alles aufsetzt. Vier Bedingungen entscheiden darüber, ob aus einem Guthaben etwas wird oder nichts: Wie lange ist es gültig, welche Mindestquote verlangt der Veranstalter, ist es auszahlbar, und wird eine Einzahlung vorausgesetzt. Diese vier Fragen sind keine Fussnoten. Sie sind der eigentliche Inhalt jedes Angebots.

Die Loterie Romande zeigt das an einem abgeschlossenen Beispiel, dessen Zahlen öffentlich dokumentiert sind. Bei ihrer Aktion rund um die Stadien der National League erhielten Teilnehmende CHF 10 Spielguthaben, wenn sie innert sieben Tagen einen in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben. Ausgegeben wurden insgesamt 7’000 Stück, gültig waren sie 30 Tage, und auszahlbar waren sie nicht. Wer das liest und denkt «zehn Franken, das ist ein Bier und eine Wurst», hat die Struktur verstanden. Wer es für den Anfang eines Vermögens hält, hat die Struktur nicht verstanden.

Eine Tramhaltestelle in einer Schweizer Stadt bei Regen, nasses Pflaster spiegelt das Licht.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Die 30 Tage sind die eigentliche Zahl in dieser Aktion. Nicht die zehn. Guthaben verfällt, und verfallenes Guthaben ist dem Veranstalter billiger als ausbezahltes Guthaben. Das ist kein Vorwurf, das ist Buchhaltung mit einem Spieltrieb davor.

Warum die Frist über den Wert entscheidet

Setzen Sie zehn Franken in 30 Tagen um, ist das eine Wette. Setzen Sie zehn Franken in drei Tagen um, sind Sie gezwungen, an einem Wochenende passende Ereignisse zu finden — und gezwungene Wetten sind schlechte Wetten. Ob aus einem Gratisguthaben ein Vergnügen oder ein Termin wird, entscheidet allein die Frist. Prüfen Sie sie zuerst, vor dem Betrag, vor allem anderen.

Dasselbe gilt in die andere Richtung für alles, was als «Bonus» auf dem Nettogewinn eines Ereignisses angekündigt wird. Bei Sporttip gibt es Quotenboosts und Profitboosts; beide gelten nur online, ein Quotenboost nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und wer vorher auscasht, verliert den Boost. Das ist das Muster: Eine kleine Zulage auf einen genau umrissenen Vorgang.

Der Zuschlag auf den Nettogewinn

Der Kombiboost von Sporttip ist das rechnerisch interessanteste Instrument im Schweizer Angebot, weil hier die Bedingung und der Ertrag in einem Verhältnis stehen. Er gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Lesen Sie die Staffel zweimal, dann verstehen Sie, warum niemand fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 nebenbei zusammenbekommt. Fünfzehn Fussballspiele, bei denen die Quote bei jedem einzelnen Ausgang mindestens 1.50 beträgt, sind kein Kombischein mehr, das ist ein Nachmittag Arbeit. Die 100 % stehen in der Tabelle, damit sie in der Werbung stehen können. In Ihrem Wettbeleg stehen meistens die 5 % — und selbst die verdoppeln aus einem Gewinn von CHF 40 keine CHF 80, sondern addieren CHF 2 dazu.

Wo das Guthaben herkommt

Bei Swisslos wird Spielguthaben auf dem Wallet nicht nur gewonnen, sondern auch gekauft. Möglich sind eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder ein Einzahlungsschein, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zu den Online-Zahlungswegen gehört PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Damit ist eine Besonderheit des Schweizer Modells klar: Das Gratisguthaben steht nicht am Anfang der Kette, sondern fällt in ein Konto hinein, das ohnehin nur mit einer Mindestgrösse von CHF 20 füllbar ist. Es gibt kein Nullkonto, in das ein Geschenk tropft.

Was die zehn Franken wert sind und was nicht

Rechnen wir ein solches Guthaben einmal durch, unter der Annahme, die zu jedem Angebot gehört. Nehmen wir CHF 10 aus einer Aktion, die wie die Winteraktion der Loterie Romande läuft: nicht auszahlbar, also nur zum Wetten verwendbar. Nehmen wir weiter einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein Zitat eines Anbieters, denn der Unterschied zwischen Propaganda und Rechnung ist hier der ganze Punkt. Aus den zwei Quoten ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.9524, das heisst rund 95 %, und eine Marge von rund 5 %. Weil der Einsatz eines solchen Guthabens Ihnen nicht zurückerstattet wird, ist es je nach Ergebnis zwischen etwa CHF 8.50 und CHF 9.50 wert, im Durchschnitt im Bereich von CHF 9. Mehr wird es nicht — und nichts davon lässt sich auszahlen.

Diese Spanne ist der ehrlichste Satz, den man über Gratisguthaben schreiben kann. Das «gratis» ist kein falsches Wort. Es ist ein unvollständiges.

Was der Anbieter davon hat

Die Gegenrechnung, die kein Portal aufschreibt: Der Veranstalter gibt zehn Franken an Bedingung, die er selbst kontrolliert, und dieser Zehner wird nach der Marge zu etwa neun. Der Rest ist Werbung, die einen Erinnerungswert hat, und wenn eine Zeitung über die Aktion berichtet, kostet sie nichts. Ein solcher Artikel ist übrigens genau das, was hier nicht passiert: beschreiben, nicht werben. Für die Beurteilung des Angebots ändert die Gegenrechnung nichts — für die Beurteilung der Ankündigung eine Menge.

Eine Pause von der Rechnung

Der Beutel auf dem Tisch, das Tor mit dem schlaffen Netz, die Tramhaltestelle im Regen — die drei Bilder dieser Seite zeigen nichts, was ein Guthaben verspricht. Gut so. Ein Bild von jemandem, der vor Freude in die Hände klatscht, während im Wallet zehn Franken stehen, wäre eine Behauptung, kein Foto.

Wo das Guthaben endet

Bleiben wir bei Swisslos, weil das die Stelle ist, an der die Auszahlungsregeln konkret werden. Der Veranstalter zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Und jetzt der Satz, der alles zusammenhält: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Damit sind wir wieder am Anfang. Ein Guthaben aus einer Aktion ist nur beim Veranstalter Geld. Sobald es Ihre Hausbank sehen soll, hört es auf, ein Guthaben zu sein, und wird zu einem Rechenposten. Dasselbe Muster bei der Loterie Romande: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Was aus normalem Guthaben wird, wenn es gross genug ist, regeln die beiden Häuser unterschiedlich genug, dass sich der Vergleich lohnt. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Für Sie heisst das: Bis CHF 1’000 sitzen Sie auf einem Guthaben, ab CHF 1’000 sitzen Sie auf einer Überweisung — und eine Anbieterseite wird Ihnen bei der zweiten Variante nie so schöne Zahlen zeigen wie bei der ersten.

Der Ablauf im Kopf

Wenn Sie sich das in einer Reihenfolge vorstellen wollen, die Sie tatsächlich durchlaufen: erst prüfen, ob das Guthaben auszahlbar ist. Nur wenn die Antwort nein lautet — und in der Schweiz lautet sie bei Aktionsguthaben praktisch immer nein — ist die Frage nach der Höhe überhaupt sinnvoll. Dann Frist prüfen. Dann die Mindestquote. Dann rechnen, ob Sie in dieser Zeit überhaupt Wetten finden, die Ihnen zusagen. Und erst ganz am Ende schauen, ob Sie das Angebot annehmen.

Die meisten machen es umgekehrt. Das ist nicht Dummheit, das ist die Reihenfolge, in der die Werbung ihre Informationen liefert.

Wenn das Guthaben zählt, ohne dass Sie einzahlen

Es gibt Aktionen ohne Einzahlung, und es gibt Aktionen mit. Der Unterschied ist gross genug für eine eigene Entscheidung, weil sich die Zahlungsbereitschaft ändert. Wer nichts einzahlt, riskiert nichts — und erhält zehn Franken, die nach 30 Tagen weg sind. Wer einzahlt, um ein Guthaben zu erhalten, hat plötzlich echtes Geld im Konto und eine Gewinnerhöhung in Aussicht, die beim Auszahlen wieder verschwindet.

Bei der Loterie Romande brauchte die Aktion rund um die Stadien ausdrücklich ein verifiziertes Konto und den eingegebenen Code innert sieben Tagen. Keine Einzahlung, aber Identität. Das ist die saubere Bauform: Der Anbieter schenkt nur an jemanden, den er kennt, und nur an jemanden, den er steuerlich und nach Jugendschutz einordnen kann.

Der Dreck am Rand

In Suchergebnissen zu diesem Thema tauchen Seiten auf, die nach Gratisguthaben klingen und am Ende fünf Euro versprechen. Fünf Euro in einem Land, dessen Spielerkonten in Franken geführt werden, verraten die Herkunft. Wer ein Euro-Guthaben bewirbt, bewirbt kein Schweizer Angebot. Rechtlich hat eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Kraft. Praktisch heisst das: kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Dazu im Abschnitt zur Rechtslage mehr.

Merken Sie sich eine Reihenfolge

Aus alldem ergibt sich eine Prüfliste, die kürzer ist als das Kleingedruckte, aus dem sie stammt: auszahlbar oder nicht, Frist, Mindestquote, ob das Konto schon besteht, ob eine Einzahlung verlangt wird. Fünf Zeilen. Wenn ein Angebot bei einer dieser Zeilen schweigt, hat es die Antwort schon gegeben.

Spielerschutz: was das Guthaben auslöst, bevor es gesetzt ist

Setzen Sie sich Ihr Limit, bevor Sie über Guthaben nachdenken — nicht daneben, davor. Das ist die eine Regel, die über allen anderen auf dieser Seite steht, und im Schweizer System ist sie nicht bloss eine Empfehlung an Sie, sondern eine Pflicht des Veranstalters: Er muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen. Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied.

Verlustlimiten: drei Fristen ab der ersten Teilnahme

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind die einzige Zahl in diesem Absatz, die Sie wirklich spüren. Sie bedeuten, dass der ärgerlichste Moment — der Moment, in dem Sie gerade verloren haben — nicht der Moment ist, in dem Sie Ihr Limit hochsetzen können. Wer diese Verzögerung als Schikane empfindet, hat sie nicht zu Ende gedacht: Sie ist der einzige Teil des Systems, den niemand ausser Ihnen selbst umgehen kann, wenn Sie es einmal richtig eingestellt haben.

Die drei Fristen sind kein Zufall. Ein Tageslimit fängt den schlechten Abend. Ein Wochenlimit fängt das schlechte Wochenende. Ein Monatslimit fängt den schlechten Monat. Wer alle drei setzt, hat drei Netze untereinander statt eines. Wer nur ein hohes Monatslimit setzt, hat ein Netz, durch das ein einzelner Abend fällt.

Nehmen wir eine konkrete Person: Jemand setzt das Tageslimit auf CHF 50 und das Monatslimit auf CHF 200. Am vierten Tag des Monats ist das Monatslimit erreicht. Die Plattform lässt ihn nicht weiter, und das Tageslimit von CHF 50 sieht an diesem Tag plötzlich aus wie ein schlechter Witz. Genau so soll es sein: Das engste Netz bindet zuerst, und Sie haben es selbst geknüpft, in einem Moment, in dem Sie nüchtern waren.

Sperre statt Selbstdisziplin

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer die Sperre setzt, kommt nicht vor Ablauf der Frist zurück — und das ist der einzige Mechanismus auf dieser Seite, der gegen die eigene Stimme gerichtet ist, statt auf sie zu bauen. Wenn Sie eine Woche Familienferien planen und wissen, dass Sie sonst jeden Abend das Handy zücken, ist die Acht-Tage-Sperre ein Werkzeug, das genau dafür gebaut wurde.

Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Unterschied zwischen einer Pause und einem Schlussstrich, und es ist der Teil des Schweizer Systems, das international heraussticht: Ein Register, das mehrere Anbieterarten umfasst, statt eines Formulars bei einem einzelnen Haus.

Eine Sperre ist nicht rückholbar nach Belieben. Freiwillig gesetzte Sperren können erst nach drei Monaten aufgehoben werden und nicht durch Sie allein; eine Fachstelle ist am Verfahren beteiligt. Das klingt bürokratisch und ist es auch. Es ist genau deshalb wirksam. Eine Sperre, die man am Samstagabend um 23 Uhr per Klick zurücknehmen kann, wäre keine Sperre, sondern eine Meditationsübung.

Wenn das nicht mehr reine Vorsicht ist

Diese Seite ist keine Beratungsstelle, und ein Wettanbieter ist es ebenso wenig. Wenn Sie das Setzen nicht mehr im Griff haben — wenn Sie hinterher Geld nachschiessen, wenn Sie Wetten platzieren, um Verluste zurückzuholen, wenn Sie nachts rechnen — dann ist das kein Bonusthema mehr. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, mit einer Suchtberatungsstelle oder mit Ihrer kantonalen Sozialbehörde. Die nationale Telefonhilfe ist kostenlos und vertraulich. Ein Spielguthaben ist ein Zehner. Das ist nicht das Problem. Das Problem wäre, wenn der Zehner der Grund ist, ein Konto zu eröffnen.

Die Zahl, die die Aufsicht selbst veröffentlicht hat

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufstellen wurde in 200 Fällen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl steht in einem Aufsichtsbericht und nicht in einem Werbeprospekt, und sie ist der nüchternste Satz auf dieser ganzen Seite.

Sie bedeutet nicht, dass das System nicht funktioniert. Sie bedeutet, dass der Person am Kiosk, die über den Verkauf entscheidet, kein System hilft. Online ist das anders: Dort ist die Altersprüfung eine Datenbankoperation und keine persönliche Einschätzung. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wer dieser Prüfung misstraut, dem sei gesagt: Die Verkaufstelle ist die schwächere Station. Wenn Sie jemandem beim Kauf zusehen wollen, ist der Kiosk nicht der Ort, an dem Sie die Statistik von sich überzeugen.

Was das für Ihr Guthaben heisst

Guthaben ist Spielverhalten. Nicht mit dem Betrag, mit dem Vorgang. Ein Geschenk, das 30 Tage gültig ist, erzeugt eine Frist, die Sie zu einer Handlung innerhalb dieser Frist bewegt. Wer das weiss, versteht, warum die Frist in der Werbung so selten gross geschrieben wird und im Kleingedruckten so verlässlich steht.

Und wer weiss, dass ein Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist, versteht auch, warum eine Sperre trotz Guthaben im Konto greift. Das Guthaben bleibt einfach liegen. Sperre und Guthaben sind zwei getrennte Bücher, und das ist einer der wenigen Fälle, in denen Bürokratie Ihnen nützt: Ihr Guthaben ist kein Argument gegen Ihre eigene Entscheidung.

Verlorene Einsätze und Gewinne aus einer Sperre heraus einzufordern, geht nicht. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, und das ist keine Härte des Veranstalters, sondern eine Regel des Gesetzes. Die Konsequenz eines Kontos, das gegen eine bestehende Sperre geöffnet wird, ist damit für Sie die schlechteste denkbare: Sie zahlen, und am Ende gehört Ihnen nichts davon. Der Riegel muss vor der Teilnahme fallen, nicht danach — die Reihenfolge ist hier keine Stilfrage.

Es gibt noch eine zweite Reihenfolge, die man falsch machen kann: Wer sein Guthaben setzt, bevor er sein Limit gesetzt hat, hat die Grenze nachträglich definiert — durch das, was er schon verloren hat. Das ist der Grund, warum die Limitenfrage vor der ersten Teilnahme beim Veranstalter steht und nicht nach ihr. Der Computer lässt Sie nicht in die Ausnahme hineinrutschen, und das ist eine der Stellen, an denen die Schweizer Regulierung wirklich konsequent ist. Ein System, das die Grenze erst nach dem ersten Verlust abfragt, wäre ein System im Dienst des Umsatzes.

Verglichene Anbieter: Kriterien, Limiten und was Sie prüfen sollten

Die entscheidende Einsicht beim Vergleich steht in einem Satz, den man nicht oft genug sagen kann: Beim Vergleich zählt nicht die Höhe eines Guthabens. Es zählen Bedingungen, Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln der beiden zugelassenen Veranstalter. Eine Tabelle mit zehn Beträgen und margenschwachen Quoten sieht nach Vergleich aus und ist eine Rangliste der Werbebudgets.

Warum der Betrag die schlechteste Vergleichszahl ist

Ein Guthaben von CHF 20 mit 30 Tagen Frist, Mindestquote 2.00 und Verfallsautomatik kann schlechter sein als ein Guthaben von CHF 10 mit 60 Tagen Frist und einer niedrigen Mindestquote. Der Betrag ist die Zahl, die am einfachsten zu erhöhen ist und am wenigsten aussagt. Sie können sie in einer Anzeige drucken, ohne irgendetwas an Ihrem Produkt zu ändern. Eine Frist lässt sich nicht so einfach drucken, ohne dass sich die Sache ändert — deshalb steht sie weiter hinten.

Der Blick über den Zaun

Wer sich den ausländischen Markt ansieht, lernt erstaunlich schnell, was in der Schweiz fehlt und was in der Schweiz vorhanden ist, weil es hier Pflicht ist. Drei Anbieter reichen als Anschauungsmaterial, weil jeder einen anderen Punkt markiert.

Beginnen wir mit dem nächstliegenden Ausland: Bei einem deutschen Veranstalter ist die Anzahl der Bewilligungen für Sportwetten nicht auf zwei Veranstalter begrenzt, und ein Gratisspielguthaben ist eher der Regelfall als die Ausnahme — es braucht keine Sonderzustimmung einer interkantonalen Behörde. Das ist der wichtigste strukturelle Unterschied und nicht der Betrag auf der Werbeseite. Wer sich auf solche Angebote einlässt, verliert dafür die Anbindung an das Schweizer System: kein Eintrag im hiesigen Sperrregister in der Währung, in der die Daten wirklich zusammenlaufen, und keine der beiden Aufsichtsrollen, die den Schweizer Markt prägen. Obendrein kommt hinzu, dass das Angebot in Euro geführt wird. Der Wechselkurs ist ein unsichtbares Kleingedrucktes: Ein Guthaben von fünf Euro ist kein Guthaben von fünf Franken, und Sie wissen erst beim Blick in die Abrechnung Ihrer Bank, was es tatsächlich war.

Dasselbe Problem in einer anderen Form gilt für den ganzen Ring der Marken, die auf jenem ausländischen Markt aktiv sind: vorgeschaltete Registrierung, keine Schweizer Bewilligung, dafür eine grössere Produktvielfalt. Genau diese Kombination beschreibt, warum sie in der Schweiz so oft genannt wird und trotzdem hier nicht zugelassen ist. Wer vergleicht, sollte den Vergleich nicht mit einem Katalog verwechseln.

Beim dritten Beispiel spielt die Marke selbst keine Rolle — die Auffälligkeit liegt im Umstand, den sie markiert. Es gibt ausländische Anbieter, die seit Jahren Unterhaltungen über ihr Produkt auf einem Weg betreiben, der Betroffene mit dem Schweizer Sperrsystem in Berührung bringt. Kein Anbieter auf dem ausländischen Markt hat hier eine besondere Rolle, so wenig wie irgendein Portal. Die relevante Grösse ist die Anzahl der gesperrten Domains: Ende 2025 waren es 671. Diese Zahl steht im Abschnitt zur Rechtslage, nicht in einer Anbieterliste, und sie ist für die Bewertung einer Werbekampagne nützlicher als jede Quote.

Was Sie in der eigenen Währung prüfen

Ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter wird in Franken geführt. Alle Limiten sind Frankenlimiten. Der Steuerfreibetrag ist ein Frankenbetrag. Der Mindestkauf ist ein Frankenbetrag, und das kleinste Wettangebot, CHF 1 bei einer Einzel- oder Kombinationswette, ist ein Frankenbetrag. In einer Euro-Anzeige existiert keiner dieser Bezugspunkte, und das ist der eigentliche Verlust, wenn man sich dorthin verirrt.

Was der Vergleich in Zahlen zeigt

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Plattformen nach Bewilligungsstatus und der Stelle, die den Status meldet. Sie ist bewusst als Ersteinstufung gebaut und nicht als Produktvergleich — die Spalten links sind das, was für die Einordnung zählt.

Plattform Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, Aufsicht Gespa Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne
Pribet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht belegt und ohne Kraft in der Schweiz
Interwetten Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht belegt und ohne Kraft in der Schweiz
BDMBet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht belegt und ohne Kraft in der Schweiz
22Bet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht belegt und ohne Kraft in der Schweiz
Betwinner Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht belegt und ohne Kraft in der Schweiz
HornetBet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht belegt und ohne Kraft in der Schweiz
Boomerang Bet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht belegt und ohne Kraft in der Schweiz
BetLabel Keine Schweizer Bewilligung Gemeldete Lizenz nicht belegt und ohne Kraft in der Schweiz

Die Verteilung ist so eindeutig, dass man fast geneigt ist, sie für eine Auszeichnung zu halten. Zwei Bewilligungen, acht Zeilen ohne. Und die zwei oberen Zeilen unterscheiden sich nicht durch ihre Geschäftsentscheidung, sondern durch den Kanton, in dem Sie wohnen. Mehr dazu bei den einzelnen Häusern.

Was auf der Strecke bleibt, ist die naheliegende Frage, warum das so ist. Der Grund ist nicht Bequemlichkeit der Behörde. Der Grund ist, dass in der Schweiz die Anzahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten von den Kantonen auf zwei begrenzt wurde. Wer heute mehr Bewilligungen sucht, sucht etwas, das es nicht gibt.

Beide Swisslos und Loterie Romande: die zwei bewilligten Veranstalter im Detail

Die Reihenfolge in jedem folgenden Abschnitt ist dieselbe und nicht verhandelbar, weil sie sich aus dem Gesetz ergibt: erst das Haus mit Sitz in Basel, dann die Westschweizer Veranstalterin. Wer ein Konto will, entscheidet dabei nicht über das bessere Angebot, sondern über die Adresse auf seinem Ausweis.

Swisslos Sporttip — das grösste Vertragsgebiet der Schweiz

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Das ist die weiteste Ausdehnung, die ein Schweizer Sportwettangebot haben kann, und sie schliesst das Tessin und Liechtenstein ein, zwei Gebiete, die in der öffentlichen Wahrnehmung oft fehlen.

Wer dort wohnt, bekommt einen Anbieter, dessen Limiten in den eigenen Bedingungen stehen und nicht im Ermessen eines Risikoteams. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Diese Höchstgrenzen sind im Vergleich mit dem ausländischen Markt so niedrig, dass sie fast altmodisch wirken. Sie sind das Gegenteil von altmodisch. Ein Haus, das Ihnen nicht erlaubt, einen systemischen Fehler zu machen, ist ein Haus, das Ihnen am Ende weniger Geld abnimmt.

Die Auszahlungsseite ist das stärkste Argument für Swisslos, und sie ist gleichzeitig die nüchternste: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Wer sein Geld zweimal im Jahr holt, zahlt nichts. Wer wöchentlich abräumt, zahlt drei Prozent, und drei Prozent sind bei einem Sportwettkonto mehr als die Marge von manchen Märkten.

Bleibt die Frage der Erreichbarkeit. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann die Registrierung online erledigen — Altersnachweis und Wohnsitznachweis inklusive. Wer dort nicht wohnt, kann es nicht, und das ist keine Härte, sondern die Bauform des Systems: Der Wohnsitz im Vertragsgebiet ist Bedingung, nicht Empfehlung.

Das Angebot selbst ist kein Bonusgeschäft. Die Instrumente, die es gibt, sind Zulagen auf konkret umrissene Vorgänge — ein Boost auf eine einzelne Voraussage, ein Zuschlag auf den Nettogewinn einer Kombination, beides je Wettenden einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer hier ein grosses Willkommenspaket sucht, sucht am falschen Ort, und findet es in der Schweiz nirgends.

Fazit: Was bei Swisslos über den Ausgang entscheidet, ist nicht die Quote, sondern die Anzahl der Abhebungen im Jahr. Wer zweimal jährlich abräumt, hat die volle Auszahlung; wer öfter abbucht, zahlt für jeden weiteren Griff ins eigene Geld drei Prozent. Die Grenze verläuft also nicht zwischen guten und schlechten Wetten, sondern zwischen zwei und drei Auszahlungen.

Loterie Romande Jouez Sport — sechs Kantone, ein striktes Wallet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Zahl der Verkaufstellen ist hier nicht Dekoration: In der Westschweiz ist die Lotterie ein Stück Infrastruktur, und das erklärt, warum ein Westschweizer seine Sportwette häufiger an einem Schalter abgibt als in einem Browser.

Beim Geld ist die Loterie Romande strenger als ihr Pendant in Basel. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und das Wallet-Guthaben beträgt ebenfalls höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Zwei Deckel auf derselben Höhe, einer für die Einzahlung und einer für den Bestand — das wirkt auf den ersten Blick doppelt gemoppelt und ist es nicht. Der erste begrenzt, was Sie im Monat hineinschieben. Der zweite begrenzt, was Sie überhaupt liegen lassen. Beide zusammen sorgen dafür, dass ein Spielerkonto hier nie zu einem Sparbuch mit Sport wird.

Und der Anlass für diese ganze Seite: Die Aktion, mit der die Loterie Romande Gratisguthaben verteilt hat, hiess «JouezSport – Patinoires et Stades» und lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Lesen Sie die vier Zahlen hintereinander: 7’000 Stück, CHF 10, sieben Tage, 30 Tage. Das Gesamtvolumen der Aktion lag bei CHF 70’000. Das ist für einen Konzern dieser Grösse eine ordentliche Marketingausgabe und eine kleine Kundengeste. Die sieben Tage sind die Frist, in der Sie den Code finden mussten. Die 30 Tage sind die Frist, in der Sie das Guthaben verspielen mussten. Und weil das Guthaben nicht auszahlbar war, konnte der Betrag das Haus nur als Einsatz wieder verlassen, nie als Überweisung. Nicht auszahlbar heisst nicht wertlos, aber es heisst: verloren. Das Haus hat auf Verhalten gesetzt, nicht auf Geld.

Fazit: Die Loterie Romande bindet ihr Guthaben an Geschenk und Schauplatz — an ein Stadion, eine Tribüne, einen Winter. Für einen Westschweizer, der ohnehin regelmässig ins Stadion geht, ist das die angenehmste Bauform: Der Weg zum Guthaben führt über einen Ort, an dem er sowieso ist. Die Anzahl der Codes entscheidet, ob Sie überhaupt in die Verteilung kommen.

Was das Guthaben ausländischer Marken ist — und was es Sie kostet

Jetzt zu der Gruppe, die in Schweizer Suchergebnissen den grössten Platz einnimmt und in der Schweiz keinen einzigen bewilligten Veranstalter enthält. Acht Plattformen, ein Status, und eine Reihe von Unterschieden im Detail, die man beim Aufmachen der Seiten merkt.

Vorweg die Grundregel, und sie ist keine Meinung: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Eine Sportwette ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten, ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren.

Pribet — keine Schweizer Bewilligung

Pribet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung ist nicht belegt, und selbst eine ausländische hätte in der Schweiz keine Kraft. Das Haus ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.

Was das praktisch bedeutet: Sie haben kein Gratisspielguthaben mit einer Schweizer Rechtsgrundlage vor sich, sondern ein Produkt unter fremden Regeln. Bei einem Streit gibt es keine Schweizer Stelle, die für Sie eingreift. Der Spielerschutz ist Hausrecht und nicht Aufsichtsrecht.

Die Schweizer Seite des Angebots hat viele Schichten, und das ist bei ausländischen Marken die Regel, weil sie verschiedene Märkte bedienen und jede Anpassung Zeit kostet. Für Schweizer Leser heisst die Komplexität vor allem, dass die Bedingungen, die für sie gelten, schwerer zu finden sind als die Startseite.

Fazit: Pribet ist der Fall, in dem die Frage nach dem Guthaben gar nicht erst ankommt — die Bewilligung entscheidet vor der Aktion. Alles, was danach kommt, spielt sich auf einer Bühne ab, auf der der Schweizer Spielende keine Rechte hat.

Interwetten — keine Schweizer Bewilligung

Interwetten ist eine der bekanntesten ausländischen Marken, und die Bekanntheit ist hier ein zweischneidiges Argument: Sie sagt etwas über die Werbung, nicht über die Bewilligung. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz, keine Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Neu ist der Punkt nicht, aber die Marke ist es wert, einzeln benannt zu werden. Der Grund steht weiter hinten in diesem Artikel, bei der Sperrliste: Die Gespa nennt die Domain im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping namentlich. Eine Marke, die in einem Aufsichtsdokument als Beispiel für ein Verhalten auftaucht, hat sich von der Frage «bieten sie Gratisguthaben?» ein Stück weit entfernt.

Das ändert nichts daran, dass manche Leser dort gute Quoten finden. Nur ist die Quote am Ende die kleinere Zahl, wenn daneben eine Bewilligung fehlt.

Fazit: Interwetten zeigt, dass Marktpräsenz und Zulassung zwei getrennte Grössen sind. Für den Schweizer Spielenden heisst das, dass die ausländische Zulassung hier nichts schützt, was die Domain unter Umständen noch nicht einmal gelistet ist.

BDMBet — keine Schweizer Bewilligung

BDMBet gehört in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Zulassung, keine Kraft in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrsystem. Ein Schweizer Rechtsweg existiert für Schweizer Spielende nicht.

Für die Frage nach Gratisguthaben heisst das: Was hier als Bonus auftritt, ist Hausrecht ohne Schweizer Aufsicht. Der Betrag kann gross sein, die Bedingung ist frei gestaltbar, und die Instanz, die im Streitfall prüft, sitzt nicht in der Schweiz.

Fazit: BDMBet fällt nicht durch ein Merkmal auf, sondern durch den fehlenden Kontrollpunkt. Was fehlt, ist nicht Attraktivität, sondern die Schweizer Aufsicht — und mit ihr die Beschwerdestelle.

22Bet — keine Schweizer Bewilligung

22Bet ist eine der bekannteren internationalen Marken und ein Beispiel dafür, wie die Erwartung, die eine Domain erzeugt, und die Rechtslage auseinanderfallen. Keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister.

Wer dort spielt, spielt in einem System, das den Schweizer Spielerschutz nicht kennt. Verlustlimiten nach Schweizer Vorgabe, Sperrregister, Limiten für Einsätze — all das ist hier Hausrecht und nicht Aufsichtsrecht. Wenn ein Haus die Limitenmöglichkeiten freiwillig bietet, ist das anständig. Es ist nur nicht dasselbe wie ein System, das sie verlangt.

Fazit: Bei 22Bet sind die Instrumente des Spielerschutzes das, was das Haus freiwillig bereitstellt. Was fehlt, ist die Schweizer Stelle, die prüft, dass das auch wirklich passiert.

Betwinner — keine Schweizer Bewilligung

Betwinner trägt dieselben Kennzeichen wie die übrigen internationalen Marken: keine Schweizer Bewilligung, keine Kraft einer ausländischen Lizenz in der Schweiz, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine belegte Bewilligung, die hier zählt, gibt es nicht.

Das Muster wiederholt sich, und darin liegt auch eine Information: Ausländische Marken treten in der Schweiz über Werbung auf, nicht über das Recht. Wer die Seiten besucht, merkt das an Details — Währungen, Zahlungswege, Sprachversionen. Wer sich für den Bonus interessiert, sollte den Blick auf die Auszahlung richten.

Fazit: Betwinner zeigt, wie einfach es ist, sich in einer ausländischen Marke zu verlieren, ohne je auf eine Schweizer Instanz zu stossen. Die Werbewirkung ist gross, die Schweizer Zulassung ist es nicht.

HornetBet — keine Schweizer Bewilligung

HornetBet ist eine jüngere Domain im Umfeld der ausländischen Marken, und die Bindung an das schweizerische System fehlt auch hier vollständig: keine Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine von der Gespa anerkannte Zulassung besteht nicht.

Bei jüngeren Domains ist ein Punkt besonders relevant. Es gibt keinen Schweizer Ansprechpartner, aber die Domain kann jederzeit auf der Sperrliste landen. Wenn das passiert, ändert sich für Sie die Infrastruktur, nicht der Vertrag: Sie kommen nicht mehr über den üblichen Weg ins Portal, während Ihr Vertrag weiterhin nach ausländischem Recht besteht.

Fazit: HornetBet führt vor, worin das Risiko einer jungen Marke liegt: nicht in der Bewilligung allein, sondern in der Sperrliste, die den Zugang von einer Stunde auf die andere kappen kann, ohne dass am Verhältnis zwischen Ihnen und dem Anbieter etwas geändert wurde.

Boomerang Bet — keine Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet gehört zur gleichen Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Bewilligungen, die hier von Bedeutung wären, bestehen nicht.

Ein Hinweis auf die Spielerschutzseiten solcher Anbieter lohnt, weil er oft die Lücke sichtbar macht. Wo kein Schweizer Rahmen gilt, sind Limiten und Pausen freiwillige Angebote, und ein Angebot, das freiwillig ist, kann entfallen.

Fazit: Bei Boomerang Bet ist der fehlende Schweizer Rahmen die eigentliche Information. Wer wissen will, was ihm im Streitfall bleibt, findet hier keine inländische Antwort.

BetLabel — keine Schweizer Bewilligung

BetLabel schliesst die Liste der ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Einordnung wie für die sieben anderen: keine Bewilligung nach Schweizer Recht, eine ausländische Zulassung ohne Kraft hier, keine Verbindung zum Sperrsystem, kein Schweizer Rechtsweg.

Damit ist die Gruppe vollständig, und das Ergebnis ist kein Zufall. Die beiden Schweizer Veranstalter und die ausländischen Marken stehen nicht in einem Wettbewerb um Zulassungen. Sie stehen in zwei verschiedenen Registern, und nur eines davon existiert für Sie als Schweizer Spielenden.

Fazit: BetLabel steht am Ende einer Liste, die als Liste nichts mehr bringt. Wer bis hierher gelesen hat, kennt den einzigen Unterschied, der zählt: die Bewilligung, die es hier nicht gibt, und die Sperrblockade, die hier möglich ist.

Was das Gesetz zulässt, was es verlangt und was es verbietet

Der rechtliche Rahmen dieser Seite lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Was nicht bewilligt ist, ist strafbar, und bewilligt ist in der Schweiz fast nichts. Der Rest ist Fleissarbeit.

Wer aufsicht und wer nicht

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Wichtig für Sie: Nicht die ESBK ist zuständig, die Aufsicht über Casinos führt — ein Hinweis, der in vielen Beschreibungen falsch steht und den man deshalb hier ausdrücklich richtigstellt.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein; das der Loterie Romande die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.

Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich den Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Was die Gespa publiziert, ist die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Was man überhaupt bewerben darf

Der Markt ist kein offener Katalog, sondern eine geschlossene Liste. Grundlage ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden sind nur aufgeführt, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie in der Liste stehen; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. In der Liste finden sich keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind gesperrt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz enthält keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Der Cash-Out dagegen ist nicht reguliert und bleibt ein Merkmal des jeweiligen Anbieters. Zu virtuellen Sportarten ist die Rechtslage nicht geklärt — dazu lässt sich seriös nichts schreiben. Von Esport lässt sich nur sagen, dass er in der Gespa-Liste nicht vorkommt.

Diese Enge ist der Preis für die Sicherheit. Sie ist ein Preis, den viele Spieler nicht zahlen wollen, und die Sperrliste existiert genau deshalb.

Die Sperrliste und das Domain-Hopping

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 enthielt sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — das nennt man Domain-Hopping, und die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home namentlich sowie bet365 als Marke auf der Liste.

Für Sie ist das eine praktische Information und eine unbequeme. Praktisch: Eine Marke auf der Liste verschwindet aus Ihrem Zugang, ohne dass Ihr Vertrag endet. Unbequem: Die Zahl 671 sagt, dass das ein fortlaufender Vorgang ist und keine einmalige Aufräumaktion.

Wo das Geld herkommt und wohin es darf

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht. Kredite an Spielende sind unzulässig. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen; bei Swisslos gehört PostFinance Pay dazu, mit Bestätigung direkt in der App.

Und eine Klarstellung, die man in deutschen Ratgebern regelmässig falsch liest: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unzugängliche Wettseiten blockieren. Die Blockade läuft über DNS durch die Telekommunikationsanbieter, nicht über Ihr Bankkonto. Sie können also mit Schweizer Karte bei einer ausländischen Seite einzahlen — was nicht heisst, dass Sie sollten.

Der Steuerfreibetrag, der die meisten nicht betrifft

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.

Was das für Sie heisst: Bei einem Gewinn von ein paar Hundert Franken passiert steuerlich nichts. Keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Bei einem Gewinn oberhalb des Freibetrags fragen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihre kantonale Steuerverwaltung — dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Steuerauskunft.

Und eine Steuer, die es hier nicht gibt: eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Wer von einer solchen schreibt, beschreibt ein anderes Land.

Der Freibetrag und der Gewinn, der weiter läuft

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis ist aber nicht überall dieselbe: Die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der steuerliche Nachteil, den man in keinem Bonusvergleich findet und der sich erst im Steuerjahr zeigt.

Warum gratis Guthaben eine Bewilligung braucht

Das ist der Kern dieses Themas. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Genau hier liegt der Grund, warum die Schweizer Angebotslandschaft so aussieht, wie sie aussieht: Nicht die Anbieter sind knauserig, die Hürde ist eine Behörde.

Man kann diese Regel für überzogen halten. Man kann sie auch als das ehrlichste Element des ganzen Systems betrachten — ein Geschenk, das geprüft wird, bevor es ausgeschüttet wird, ist etwas anderes als ein Geschenk, das als Werbekosten abgebucht wird. Und die Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Zeitverbotsregelung für Werbung existiert übrigens nicht.

Was Werbung darf und was nicht

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Für Werbung für ein Spiel, das in der Schweiz nicht zugelassen ist, gilt ein Verbot, das mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden kann. Diese Seite beschreibt und bewertet, sie wirbt nicht — das ist an dieser Stelle nicht Höflichkeit, sondern die Rechtslage, unter der sie geschrieben ist.

Der Punkt, an dem sich die Wege trennen

Ein ausländischer Anbieter mit Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft. Das ist keine Formulierung für das Kleingedruckte, es steht so im Gesetz. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle durch eine Schweizer Instanz.

Und um es ganz deutlich zu sagen, weil es in beide Richtungen oft falsch dargestellt wird: Keine der beiden Seiten ist die von vornherein sichere Wahl. Ausländisch heisst kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, im Kanton Thurgau voll steuerbare Gewinne. Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, dafür nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Verifizierung. Das sind zwei Pakete, und Sie wählen eines.

Für die konkrete Entscheidung ist wichtig, was nach einem Streit passiert. Im bewilligten System können Sie eine verweigerte Auszahlung innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief anfechten. Im ausländischen System gibt es keine Stelle, die auf diesen Brief antwortet. Wer Gratisguthaben sucht, denkt selten an diesen Unterschied. Wer Gratisguthaben einmal nicht ausbezahlt bekommt, denkt an nichts anderes mehr.

Die zehn Plattformen im direkten Vergleich

Die Einordnung der zehn Anbieter führt immer zur gleichen Trennlinie: auf der einen Seite ein Veranstalter mit Bewilligung und Anbindung an das Schweizer Schutzsystem, auf der anderen eine Plattform ohne beides und ohne Schweizer Beschwerdeweg. Wo ein Konto eröffnet werden kann, entscheidet dabei nicht der Geschmack, sondern der Wohnsitz — und wo kein Schweizer Konto möglich ist, entscheidet nichts mehr, weil die Wahl schon gefallen ist.

Was sich innerhalb der bewilligten Gruppe unterscheidet, liegt an anderen Stellen: an der Höhe der Zahlungsdecke, an der Anzahl der Auszahlungen, die gratis sind, und an der Frage, ob Gewinne automatisch aufs Wallet oder aufs Konto gehen. Das sind die Grössen, an denen die Wahl tatsächlich hängt. Die Höhe eines allfälligen Guthabens gehört nicht dazu.

Wer sich für einen der beiden Schweizer Veranstalter entscheidet, entscheidet sich für die Aufsicht. Wer sich für eine ausländische Plattform entscheidet, entscheidet sich für ein Produkt, über dessen Bedingungen am Ende keine Schweizer Stelle wacht. Dazwischen gibt es nichts.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Gratis-Wettguthaben in der Schweiz und wer darf sie anbieten?

Ja, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa. Deshalb bieten in der Schweiz allein Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport solche Aktionen an — im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ausländische Marken dürfen hier kein Gratisguthaben bewerben.

Kann Guthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden und auf welches Konto?

Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar. Normales Spielguthaben geht bei Swisslos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, in den ersten zwei Auszahlungen eines Jahres ohne Kommission. Fremde Konten sind ausgeschlossen.

Was bedeutet ein Guthaben in Euro bei ausländischen Seiten?

Es ist kein Schweizer Guthaben. Spielerkonten in der Schweiz werden in Franken geführt, und eine fremde Währung bringt Wechselkurs- und Abwicklungsrisiken mit sich, die keine Schweizer Aufsicht abdeckt. Wer fünf Euro oder fünf Franken gewinnt, hat bei einem ausländischen Anbieter zusätzlich die steuerliche Unsicherheit je nach Kanton.

Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder ein verifiziertes Konto?

Bei der Aktion der Loterie Romande rund um die Stadien brauchte es ein verifiziertes Konto und den Code, aber keine Einzahlung. Swisslos verlangt für die Registrierung 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und eine Identitätsprüfung anhand des Ausweises. Ein Konto ohne Verifizierung gibt es bei keinem der beiden.

Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip auf den Nettogewinn aus?

Er verlangt mindestens vier Online-Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Erhöhung sind limitiert. Rechnerisch ist der Zuschlag auf die Viererkombination der, den die meisten Wettenden tatsächlich erreichen.

Wie viele Auszahlungen sind gratis und ab wann fällt eine Kommission an?

Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen kostenlos. Ab der dritten Transaktion pro Jahr wird eine Kommission von 3 % erhoben, und die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ohnehin nicht auszahlbar; Gewinne bis CHF 1’000 netto landen zuerst im Wallet.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»