Neue Buchmacher in der Schweiz: zwei erlaubte Wege und ein paar teure Umwege
Ladevorgang...
Ein «neuer Buchmacher» ist in der Schweiz eine ziemlich überschaubare Angelegenheit. Wer hierzulande auf ein Fussballspiel setzen will, landet entweder bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip oder bei der Loterie Romande mit Jouez Sport — jeder weitere Anbieter, der einem Schweizer Wohnsitz ein Konto eröffnet, tut das ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Spielerschutz und ohne Schweizer Rechtsweg.
Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und den Geldspielkonkordat-Rahmen geprüft.
Warum das Wort «neu» im Schweizer Markt kaum etwas bedeutet
Zuerst die Zahl, die alles andere bestimmt: zwei. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr gibt es nicht, und es ist nicht zu erwarten, dass aus dieser Zwei eine Drei wird, weil die Begrenzung nicht bei der Aufsicht liegt, sondern im Konkordat der Kantone selbst. Wenn also ein Portal von «neuen Online-Buchmachern in der Schweiz» spricht, meint es fast immer etwas anderes als das, was der Satz verspricht.

Online-Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) ein Grossspiel; die Aufsicht führt die Gespa in Bern, nicht die ESBK — die ist für Casinos zuständig und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Wer Wetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das ist keine Formalie am Rand, sondern der Grund, warum ein ausländischer Anbieter mit maltesischer oder curaçaoscher Erlaubnis hier nichts vorzuweisen hat, was ihn schützt oder den Spielenden schützt.
Was «neu» also praktisch heisst: ein Neuzugang ist entweder ein ausländisches Angebot, das sich an Schweizer Kundschaft richtet, oder eine neue Produktoberfläche innerhalb der beiden bewilligten Häuser. Im ersten Fall gibt es keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg — und die Domains solcher Anbieter können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und über die Telekom-Anbieter per DNS blockiert werden. Im zweiten Fall ändert sich die Verpackung, nicht die Erlaubnis.
Wer den Satz «neue Online-Buchmacher» ernst nimmt, landet damit unweigerlich bei der Frage, welchen Weg er gehen will: den bewilligten mit seinen Grenzen oder den unbewilligten mit seinen Risiken. Beide haben Kanten. Keiner ist von sich aus die sichere Wahl.
Die Rechtslage: zwei Bewilligungen, und danach hört die Liste auf
Bei den bewilligten Anbietern ist die Sache erfreulich klar und unerfreulich eng zugleich.

Swisslos wird von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet; sie führt Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Das Vertragsgebiet von Sporttip umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Zwei Häuser, zwei Gebiete, dazwischen eine Grenze, die für die Kundschaft hart ist. Wer in Zürich wohnt, kann sich kein Jouez-Sport-Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Das ist das am häufigsten übersehene Detail der ganzen Debatte: Die Kantonsgrenze entscheidet mit, nicht nur die Landesgrenze. Für einen Grenzgänger, der in Basel arbeitet und in Saint-Louis wohnt, sieht der Markt je nach Tageszeit anders aus. Und für den Liechtensteiner ist Swisslos erreichbar, für den Vorarlberger nicht.
Der wirtschaftliche Zweck dahinter ist öffentlich: Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, im Jahr 2025 waren das CHF 3’863’790. Sportwetten finanzieren hier also Gemeinwesen, nicht Aktionäre — was die Enge erklärt, die den Markt so unattraktiv für Neuzugänge macht.
Bewilligung, Bewilligung, Sperrliste: was am Rand noch steht
Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Sie veröffentlicht die Sperrliste ausländischer Domains, die über DNS blockiert werden. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping, das die Gespa selbst so nennt. Dass ein Anbieter heute nicht erreichbar ist, sagt also nichts. Morgen steht er unter einer anderen Adresse im Netz.
Ein ausländisches Angebot hat hier keine Wirkung, gleich aus welchem Land die Erlaubnis stammt. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Spielenden trifft nach der Auffassung des Bundesamts für Justiz keine Strafe, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Von Fair-Play-Kontrolle und Rechtsweg ganz zu schweigen.
Was überhaupt gewettet werden darf
Die erlaubte Palette ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026. Nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie ausdrücklich dort steht, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte finden sich nicht auf der Liste, und eine Esport-Sektion existiert darin nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das Gesetz kennt keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen gar nicht geregelt und damit eine reine Produkteigenschaft jedes einzelnen Hauses.
Spielerschutz: die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat
Die Schweiz hat keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Wer beim ersten Blick darauf eine Grenze erwartet, findet keine — und das ist die wichtigste Korrektur an dem Bild, das viele mit «streng reguliert» verbinden. Was es gibt, ist die Pflicht des Veranstalters, von jedem Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat zu verlangen. Die Zahl kommt vom Konto, nicht aus dem Gesetz.
Konkret heisst das bei Sporttip: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Wer sich einmal eine Zahl von CHF 50 gesetzt hat, sitzt nach einem verlorenen Abend nicht in einem Menü, das ihm das Doppelte anbietet, sondern wartet drei Tage. Das ist die eigentliche Leistung dieses Mechanismus, und sie ist beachtlich.
Neben den Limiten steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich also nicht bei einem Haus, sondern in einem System.
Bemerkenswert ist der Kontrast zur Realität an den Verkaufspunkten: Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Ein Schutz, der auf dem Papier lückenlos aussieht, hat an der Theke eine offene Flanke. Wer für seine Kinder mitdenkt, sollte das wissen.
Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip steht Personen ab 18 offen; unter 18 ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ausgeschlossene und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Boni und Gratiswetten: warum sie in der Schweiz klein bleiben
Hier wird am lautesten geworben und am wenigsten eingehalten. In der Schweiz braucht jede Gratisspiel- oder Gratisguthaben-Aktion die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die ganze Bilanz eines Jahres. Wer von «100 % Bonus» träumt, wie er auf ausländischen Portalen steht, sollte diese Zahl danebenlegen.
Der Grund für die Zurückhaltung ist nicht Prüderie, sondern Konstruktion. Werbebeschränkungen, die Verengung auf zwei Veranstalter und die Pflicht zur Vorabzustimmung machen ein aggressives Bonusrennen schlicht nicht möglich. Was bleibt, sind kleine, klar begrenzte Aktionen innerhalb des Wettprogramms. Die Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters, und sie sind das, was ein Wettender vorher liest.
Zwei Beispiele aus dem laufenden Sporttip-Programm, weil sie zeigen, wie solche Boni gebaut sind.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von 5 % auf 100 % sieht dramatisch aus. Er verlangt aber fünfzehn Treffer in einer Wette, und die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Kombination durchkommt, sinkt mit jeder weiteren Voraussage — während der Bonus erst im Gewinnfall entsteht.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also eine erhöhte Quote nimmt und dann beim Stand von 1:0 den Gewinn sichern will, verliert die Erhöhung. Die zwei Annehmlichkeiten schliessen einander aus.
Besser als jede Bonusrechnung beschreibt die Auszahlungsquote, was ein Markt insgesamt zurückgibt: Sie ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, die Marge ist 100 % minus diese Quote. Diese Marge steckt in jeder Quote, auch in der «erhöhten». Ein Quotenboost verschiebt sie ein Stück zu Gunsten des Spielenden — er hebt sie nicht auf.
Einzahlungen und Auszahlungen: Franken, eigener Name, eigene Fristen
Zahlen läuft in Schweizer Franken, und Auszahlungen gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Das ist keine Hausregel, sondern Vorgabe: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind verboten. Wer von einem Buchmacher ohne Verifizierung schwärmt, beschreibt für die Schweiz eine Tür, die es hier nicht gibt.
Wie ein Aufladen konkret aussieht, zeigt Swisslos. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zusätzlich bietet Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart an, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Bei der Auszahlung wird es dann interessant. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — ein Bonus, der nur im Spiel zählt und nie auf dem Konto landet, ist ein Guthaben mit eingebautem Verfallsdatum.
Kleinere Beträge laufen anders. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Der Unterschied zwischen zwei Gratisauszahlungen und einer Kommission von 3 % ist real: Wer zweimal im Jahr eine vierstellige Summe abzieht, zahlt nie etwas. Wer nach jedem guten Wochenende abbucht, zahlt ab dem dritten Mal — und die 3 % treffen den Betrag, nicht den Gewinn.
Ob Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unbewilligte Wettseiten sperren: In der Schweiz gibt es kein solches Instrument. Was es gibt, ist die DNS-Sperre über die Sperrliste. Der Gegensatz erklärt, warum Domain-Hopping funktioniert — die Zahlung läuft, nur der Name der Seite wechselt.
Was am Wettprogramm noch dranhängt
Zwei Regeln aus dem Sporttip-Programm, die man kennen sollte, bevor man sie erlebt.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. In einer Zehnerkombination ist eine abgesagte Partie damit kein Nuller, sondern eine Verkleinerung des Gesamtmultiplikators.
Und: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer also einen Wettschein in der Schublade liegen lässt, verliert ihn nicht durch Pech, sondern durch Frist. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben — ein Fehler, der teuer wird, wenn man sich auf eine Mail verlässt.
Prognosen und Strategie: was eine Quote aussagt und was nicht
Eine Prognose entsteht aus Form, Zahlen und Quoten. Mehr nicht. Sicher ist kein Tipp, und Wetten ist kein Einkommen, sondern ein Risiko mit klarer Budgetgrenze. Wer das als Einschränkung liest, liest es richtig — es ist die einzige ehrliche Beschreibung der Sache.
Der Teil, der üblicherweise fehlt, ist die Marge. In jeder Quote sitzt der Anteil des Veranstalters, und er ist kalkulierbar. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes; die Marge ergibt sich als 100 % minus diese Quote. Bei drei Quoten von 2.00, 3.50 und 4.00 summiert sich das auf 0,5 + 0,286 + 0,25 = 1,036 — eine Auszahlungsquote von rund 96,5 % und eine Marge von rund 3,5 %. Ein Markt, dessen Quoten 1.90/3.40/4.20 stehen, liefert 0,526 + 0,294 + 0,238 = 1,058, also etwa 94,5 % Auszahlung und 5,5 % Marge.
Diese Marge gilt für den Markt, nicht für eine einzelne Quote. Wer eine Absicherung über mehrere Märkte desselben Hauses baut, zahlt sie mehrfach — und genau daran scheitern die meisten «Systeme». Wer glaubt, mit genug Spielerwissen eine Marge von 5 % zu schlagen, muss diese 5 % erst verdienen, bevor er bei null steht. Bei einem Einsatz von CHF 100 auf einen Markt mit 5 % Marge sind das rund CHF 5 erwarteter Kostenanteil pro Wette, unabhängig davon wie gut man informiert ist.
Nützlich ist das für den Vergleich. Achtet man auf die Auszahlung, sieht man, warum manche Häuser dauerhaft «bessere Quoten» zeigen: Sie zeigen sie meist auf Favoriten, wo ohnehin viel Geld liegt. Und für den Freizeitwettenden heisst es, dass das Budget die einzige Zahl ist, die er selbst kontrolliert.
Warum Teams und Turniere keine Prognose tragen
Es gibt auf dieser Seite keinen Favoriten, keine sichere Wette und kein System. Nicht weil die Zurückhaltung zur Haltung gehört, sondern weil niemand ein Ergebnis kennt. Wer am Samstagabend denkt, mit drei Statistiken den Ausgang zu wissen, beschreibt, was er weiss, nicht was passieren wird.
Was dagegen vergleichbar ist: die Marge des Marktes, den man ohnehin spielt. Bei einem grossen Turnier zieht es mehr Publikum an, und die Quoten werden enger. Bei einer Randsportart ist der Markt dünner und die Marge breiter. Wer eine Rangliste mit Favoriten für ein Turnier in vier Jahren liest, liest eine Rückschau, die noch keine Quoten kennt.
Wettarten und Quoten: wo die Marge bleibt
Sporttip kennt Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, dazu Langzeitwetten und Livewetten. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 2.10 ergibt CHF 42.00; das ist der Gewinnbetrag im Sinne der Regeln und damit inklusive Einsatz, der Nettogewinn liegt bei CHF 22.00.
Die Rundung auf 5 Rappen klingt nach Kleinkram und ist es auch — sie schneidet aber ab, nie auf, und bei einem Kombinationsprodukt mit vier Stellen vor dem Komma merkt man das gelegentlich. In der Grössenordnung eines einzelnen Wettscheins ist der Effekt irrelevant; über tausend Wetten ist er es nicht.
Systemwetten sind der Punkt, an dem die Eigenheiten im Programm anfangen. Hier greifen auch die höheren Einsatzgrenzen: Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Ehrliche daran: Das Risiko trägt hier das Haus, nicht der Wettende. Der Unangenehme daran: Es kann eine Kombination plötzlich verschwinden, die man für gültig hielt — dann bleibt nur der Einsatz, nicht der Gewinn.
Livewetten haben eine eigene Logik. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Verzögerung zwischen dem, was man auf dem Bildschirm sieht, und dem, was im System steht, entscheidet also über den Ausgang. Wer auf ein Tor setzt, das er noch nicht gesehen hat, bekommt im besten Fall den Einsatz zurück.
Sportarten und Turniere: Fussball, Eishockey, Handball, Boxen — und vieles nicht
Welche Sportarten zugelassen sind, richtet sich nach der behördlichen Liste und nicht nach dem Geschmack des Hauses. Was dort steht, ist die Bandbreite: neben Fussball auch Eishockey, Handball und Boxen, und die Wettprogramme zu Bundesliga, Champions League, WM und EM sind Teil davon, soweit die Liste die jeweiligen Wettkämpfe führt.
Was nicht dort steht, interessiert hier niemanden mit Bewilligung. Esports tauchen in der Gespa-Liste nicht auf — wer auf ein Eishockey-Esport-Turnier oder ein FIFA-Turnier wetten will, sucht das bei einem Anbieter, der in der Schweiz nichts darf. Das ist die praktische Konsequenz: Esport-Angebote auf Schweizer Portalen sind entweder keine Wetten oder keine Schweizer.
Der Katalog folgt einer Logik, die man kennen muss. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, wenn sie es ausdrücklich tut. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Über Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden — was bedeutet, dass die Form eines Radteams in einer Vorbereitungswoche in keiner Quote auftaucht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Interessant ist der Blick auf das, was fehlt. Corner- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht. Wer gerne auf Ecken spielt — ein Markt, der auf ausländischen Plattformen selbstverständlich ist —, findet ihn hier nicht. Das ist die konkrete Form des Satzes, dass die erlaubte Palette eine geschlossene Liste ist. Sie ist eine Auswahl, nicht ein Auszug.
Für die Sportarten ausserhalb des Fussballs heisst das: Eishockey und Handball sind in den Programmen da, wo die Liste die Wettkämpfe führt, und Boxen ebenso. Turnierwetten auf ein grosses Fussballereignis hat, wer die entsprechenden Wettkämpfe auf der Liste findet. Alles darüber hinaus prüft man im Wettprogramm des Hauses selbst, bevor man Geld darauf setzt.
Die neuen Anbieter: was ein Markteintritt hier ist und was er nicht ist
Ein neuer Markteintritt bedeutet in der Schweiz zunächst nichts Zusätzliches. Es gibt nur die zwei bewilligten Veranstalter, jeder weitere Anbieter ist ausländisch und ohne Schweizer Bewilligung. Das ist der ganze Befund des Themas, und er ist wenig aufregend.
Aufregend wird er erst bei der Frage, was man verliert. Wer bei einem ausländischen Haus spielt, verliert nicht nur den Rechtsweg. Er verliert die Anbindung an das Sperrregister, das schweizweit und über Casinos hinweg gilt. Er verliert die Verlustlimitenmechanik, die ein Haus mit Bewilligung zwingend anbieten muss. Er verliert jede Fair-Play-Kontrolle, die ein bewilligter Veranstalter unter Aufsicht führt. Und er verliert den Einzahlungsschutz: Gewinne gehen bei einem bewilligten Haus nur auf ein Konto auf den eigenen Namen — eine Vorgabe, die bei einem Anbieter ohne Bewilligung niemand durchsetzt.
Der zweite Verlust wird selten genannt. Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei; ab dem Schwellenwert behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für ausländische Anbieter gilt das nicht — Gewinne von dort unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Das klingt zunächst nach einem Vorteil und ist einer: bis man in einem Kanton lebt, dessen Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen behandelt. Der Satz «je nach Kanton» ist hier kein Ausweichmanöver, sondern die einzige korrekte Antwort. Für die eigene Situation hilft nur ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Und die dritte Frage: Was, wenn die Domain verschwindet? Eine bewilligte Plattform verschwindet nicht über Nacht. Eine unbewilligte kann morgen über eine andere Adresse erreichbar sein, und ob das Konto mitzieht, ist ihre Entscheidung. Der Domain-Hopping-Mechanismus, den die Gespa selbst beschreibt, ist ein Schutz für den Schweizer Markt — und ein Betriebsrisiko für den, in dessen Geld steckt.
Wie ein Buchmacher arbeitet: Quoten, Marge, Geschäftsmodell
Ein Buchmacher nimmt Wetten zu festgelegten Quoten an, zahlt Gewinne aus und verdient an der Marge, die in jeder Quote steckt. Das ist die Definition in einem Satz, und sie erklärt bereits, warum es auf dieser Seite keine Gewinnversprechen gibt.
Der Mechanismus in voller Länge: Der Veranstalter setzt eine Quote pro Ausgang fest. Die Summe der Kehrwerte dieser Quoten liegt über 1 — der Überschuss ist seine Marge. Bei einem Markt mit Auszahlungsquote 95 % fliesst also langfristig 95 Rappen jedes eingezahlten Frankens an die Spielenden zurück und 5 Rappen an den Veranstalter, unabhängig vom Ergebnis des einzelnen Spiels. Die Marge ist kein Zufall und kein Skandal, sondern das Geschäftsmodell. Wer sie kennt, weiss, was er pro Wette bezahlt.
Auf der Seite der Spielenden steht die Schweizer Eigenheit: Die Rückflüsse sind nicht der Gewinn einer Firma, sondern Gemeinwesen zu Gute. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 je zur Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, im Jahr 2025 CHF 3’863’790. Geld, das verloren geht, geht also nicht an ein Unternehmen in Übersee, sondern in kantonale Kassen und in Suchtprävention. Das macht das Verlieren nicht besser, aber es macht die Wahl zwischen den Wegen zu einer, die einen Unterschied hat.
Cash-Out als Beispiel für ein Produkt statt einer Regel: Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer ihn als Sicherheitsnetz versteht, versteht ihn falsch: Er ist ein Kaufpreis für einen Ausstieg, den die Gegenseite festlegt.
Die App als Zugangsweg: Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Der Weg zwischen App und Theke ist durchlässig — wer will, baut die Kombination zu Hause und bezahlt sie an der Verkaufsstelle.
Die zwei Wege im Vergleich: Kriterien statt Werbung
Ein Vergleich in diesem Markt muss nach nachprüfbaren Kriterien laufen — Bewilligungsstatus, Limiten, Einsatzgrenzen, Auszahlung — und nicht nach Werbung oder Gefälligkeitsbewertungen. Die entscheidende Spalte ist die erste, weil sie alle anderen bestimmt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter beziehungsweise gemeldete Erlaubnis |
|---|---|---|
| Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
| Gamdom | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz |
Der Rest dieser Liste ist aus einem bestimmten Grund so monoton. Für die acht ausländischen Anbieter gibt es hier nichts zu unterscheiden als den Status, denn über die gemeldete Erlaubnis hinaus lässt sich nichts prüfen, was in der Schweiz Gültigkeit hätte. Ein ausländischer Anbieter mit einer Genehmigung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Die drei Auszahlungsraten, die ein Portalvergleich sonst gerne in eine Tabelle schreibt, sind hier keine Kriterien — sie sind Marketing.
Die einzige belastbare Aussage über die unteren acht ist, dass sie keine Schweizer Bewilligung haben und damit weder am Sperrregister hängen noch einen Schweizer Rechtsweg eröffnen.
Die Veranstalter und die ausländischen Plattformen im Einzelnen
Zehn Anbieter, zwei Gruppen, eine Reihenfolge, und die Reihenfolge ist die Aussage. Die ersten beiden sind die bewilligten Häuser. Bei den folgenden acht ist das erste Merkmal in jedem Eintrag, dass das Merkmal fehlt.
Sporttip: das Produkt, das am meisten kann — aber nicht für alle
Sporttip ist der Name, unter dem die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel ihre Sportwetten führt, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.
Die Bewilligung ist eine schweizerische: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Damit einher gehen der Zugang zum schweizweiten Sperrregister, die Pflicht zum Limitenmechanismus, die Bindung an die geschlossene Liste zugelassener Sportarten und Wettarten — und der Ausschluss von Esports, Corner- und Kartenmärkten, der oben schon beschrieben ist.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für einen grossen Teil der Deutschschweiz ist das die einzige bewilligte Tür.
Am Wettprogramm hängen die Regeln, die den Alltag ausmachen. Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; Änderungen jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich, Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und staffelt sich von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen, online und limitiert in Einsatz und Gewinnerhöhung.
Verdikt: Für alle im Vertragsgebiet ist Sporttip der einzige bewilligte Weg, und die Grenzen des Programms sind die Grenzen des Erlaubten — wer Ecken oder Esports spielen will, wird hier nie fündig, egal wie geduldig er das Programm durchsucht.
Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Publikum
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Der Bewilligungsstatus ist identisch mit dem von Sporttip — Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa —, und die Pflichten sind dieselben. Wer in Lausanne wohnt, hat hier denselben rechtlichen Schutz wie der Zürcher bei Swisslos, und wer in Zürich wohnt, hat hier gar keinen Zugang. Diesen Spiegelzugang als Nachteil zu lesen ist eine Frage des Wohnkantons, nicht der Produktqualität.
Der Unterschied liegt im Publikum. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind ein Vertriebsnetz, das auf eine andere Siedlungs- und Sprachstruktur zugeschnitten ist als das Deutschschweizer Pendant. Wer seine Wetten gerne in einem Laden abgibt statt in einer App, findet in der Westschweiz eine andere Dichte vor als im Mittelland.
Verdikt: Jouez Sport und Sporttip sind dasselbe Angebot in zwei Sprachregionen; die Wahl zwischen ihnen ist keine Entscheidung, weil sie von der Wohnadresse getroffen wird, und genau das ist das Bemerkenswerte an diesem Markt.
FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Erlaubnis hat hier keine Wirkung, weil eine Bewilligung nach dem BGS nur in der Schweiz gilt.
Daraus folgen drei Dinge, die nicht verhandelbar sind. Das Angebot ist nicht an das schweizweite Sperrregister angebunden, wer sich bei Swisslos sperrt, bleibt hier offen. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Fair-Play-Kontrolle. Und die Domain des Anbieters kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und über die Telekom-Anbieter per DNS blockiert werden — mit der Folge, dass sie innert Stunden unter einer anderen Adresse auftaucht.
Wer trotzdem dort spielt, hat für sich entschieden, dass ihm die Schweizer Schutzmechanismen nichts wert sind. Das ist eine Entscheidung, die man treffen kann, aber sie sollte bewusst fallen und nicht beim Anklicken einer Werbeanzeige.
Verdikt: FortuneJack bietet nichts, was nur dort zu haben wäre, und kostet dafür die Anbindung an das Sperrregister und den Schweizer Rechtsweg — der Preis wird nicht in Franken abgerechnet, sondern im Verzicht.
Gamdom: ohne Schweizer Bewilligung
Gamdom hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Erlaubnis hat hier keine Wirkung. Es fehlen zudem jegliche Schweizer Schutzmechanismen; der Anbieter unterliegt der behördlichen DNS-Sperre.
Auch hier fehlen Schweizer Schutzmechanismen (Sperrregister, Rechtsweg, Fair-Play-Kontrolle) und es droht die behördliche DNS-Sperre.
Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, sollte eine Sache wissen, die über den Spielerschutz hinausgeht: Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Praxis mancherorts Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Die Steuerfrage entscheidet also nicht die Schweiz, sondern der Wohnkanton des Spielenden. Für die konkrete Situation hilft nur eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Verdikt: Bei Gamdom steht ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung gegen den Verlust von Sperrregister, Rechtsweg und Steuerklarheit — rechnet man die letzte Position mit, wird die Rechnung selten aufgehen.
ZotaBet: ohne Schweizer Bewilligung
ZotaBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Erlaubnis hat hier keine Wirkung, weil eine Bewilligung nach dem BGS nur in der Schweiz gilt.
Wie bei allen unbewilligten Anbietern fehlt jeder Schweizer Schutz; zudem erfolgt bei der Gespa die behördliche DNS-Sperre.
Praktisch relevant ist ein anderes Detail: Bei einem bewilligten Haus gehen Gewinne nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Diese Vorgabe existiert in der Schweiz, weil sie in der Schweiz durchgesetzt wird. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es niemanden, der sie durchsetzt — ob und wie das Konto aufgelöst wird, entscheidet sein Geschäftsmodell.
Verdikt: Was ZotaBet anbietet, wird von keinem Schweizer Mechanismus flankiert; wer hier einzahlt, überweist Geld an eine Adresse, die kein Recht der Schweiz hinter sich hat.
1Bet: ohne Schweizer Bewilligung
1Bet hat keine Schweizer Bewilligung.
Auch hier fehlt jeglicher Schweizer Schutz und die Domain ist von der behördlichen DNS-Sperre betroffen.
Das Erschwerende an dieser Kategorie ist die Flüchtigkeit. Im Jahr 2025 standen 671 Domains auf der Sperrliste, blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Ein Anbieter, dessen Erreichbarkeit sich ändern kann, ist für einen Wettenden vor allem eines: eine offene Position in einer Firma, über die er nichts weiss.
Verdikt: Der Domain-Hopping-Mechanismus schützt den Schweizer Markt, nicht den Kontoinhaber — bei 1Bet hängt das Geld an einer Adresse, die demnächst eine andere sein kann.
IviBet: ohne Schweizer Bewilligung
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung.
Es fehlen sämtliche Schweizer Schutzmechanismen; die Domain unterliegt der behördlichen DNS-Sperre.
Wer einen solchen Anbieter prüfen will, hat nur einen Ort: dessen eigene Teilnahmebedingungen. Ob eine Verlustlimite existiert, ob sie sofort gesenkt und verzögert erhöht wird, ob Cash-Out garantiert ist — all das schreibt kein Gesetz vor. Und was nicht vorgeschrieben ist, wird nur geschrieben, wenn es sich lohnt.
Verdikt: Bei IviBet sind die Bedingungen das ganze Sicherheitsnetz, und ein Sicherheitsnetz, das die Gegenseite selbst knüpft, ist eine Zusage und keine Garantie.
Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung.
Ohne Anbindung an Schweizer Schutzmechanismen; die Seite unterliegt der behördlichen DNS-Sperre.
Bemerkenswert ist, was in der Schweiz selbst den Strengsten passiert: Testkäufe der Gespa kauften im Jahr 2025 in 47,5 % von 200 Fällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person. Wenn schon das bewilligte Vertriebsnetz derartige Lücken zeigt, ist die Annahme, ein ausländisches Portal prüfe sein Publikum genauer, nicht mehr als eine Annahme.
Verdikt: Wer bei Fezbet ein Zahllimit im Kopf hat, hat es als einziger — im Haus selbst gibt es niemanden mit einer Pflicht dazu.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung.
Kein Schweizer Schutz, kein Rechtsweg, und die Domain kann behördlich gesperrt werden.
Ein Punkt, der bei Krypto-Anbietern regelmässig übersehen wird: Im bewilligten Schweizer Markt gibt es keine anonymen Auszahlungen und keine Krypto-Auszahlungen, weil Gewinne nur auf ein Konto auf den eigenen Namen gehen. Wer das anders will, muss den bewilligten Markt verlassen — und mit ihm die Regel, die genau das verhindert, was er sucht.
Verdikt: Die Anonymität, die Cloudbet verspricht, ist die Abwesenheit der Vorschrift, die den Schweizer Weg definiert; wer sie nimmt, nimmt den Schutz mit weg.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung.
Es fehlen die Anbindung an das schweizweite Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und jede Schweizer Fair-Play-Kontrolle; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Organisiert jemand Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung, ist das eine Straftat: bis zu drei Jahre oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Spielenden trifft nach der Auffassung des Bundesamts für Justiz keine Strafe. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden — also genau das Geld, das auf dem Konto liegt.
Verdikt: Bei Betwinner steht dem Spielenden kein Vergehen gegenüber, aber ein Verlustrisiko für alles, was er eingezahlt hat; das ist der teuerste Fall der ganzen Liste.
Der eigene Weg durch diese Entscheidung
Die Frage, die am Anfang stand, war, was «neu» bedeutet. Die Antwort ist unbequem: In der Schweiz kann ein neuer Buchmacher nichts sein, was es rechtlich nicht schon gibt. Es gibt zwei bewilligte Veranstalter, ein geschlossenes Sportangebot, zwei Vertragsgebiete und eine Aufsicht, die Boni vorab genehmigen muss. Alles darüber hinaus ist ausländisch, unbewilligt und ohne Schweizer Schutz.
Für wen welcher Weg passt, lässt sich dennoch sagen, und zwar ohne Beschönigung in beide Richtungen.
Für den, der zum ersten Mal wettet, führt kein sinnvoller Weg am bewilligten Angebot vorbei. Nicht wegen der Quotenhöhe, sondern weil dort die Verlustlimitmechanik Pflicht ist und weil der Limitenmechanismus die einzige Bremse ist, die von selbst greift. Wer sich mit einer Zahl von CHF 50 für 30 Tage registriert, hat bereits den wichtigsten Teil des Spielerschutzes selbst erledigt.
Für den, dem es um Vielfalt geht, ist die Antwort unangenehm: Diese Vielfalt gibt es hier nicht. Corner- und Kartenmärkte fehlen, Esports fehlen, Wetten auf Wetter und Politik sind ausgeschlossen. Wer das will, muss den Markt verlassen und weiss dann, was er verliert.
Für den, der beides will — Schutz und Vielfalt —, gibt es schlicht keine Lösung. Das ist die ehrlichste Formulierung, die dieser Markt zulässt. Was bleibt, ist die Aufteilung: das bewilligte Haus für das Budget, das man zu verlieren bereit ist, und das Bewusstsein, dass jede zusätzliche Option ausserhalb davon ihren Preis hat, und zwar nicht als Gebühr, sondern als Verzicht.
Und eine Sache sollte am Ende klar sein: Wetten ist kein Einkommen. Wer die Marge nicht schlägt, verliert langfristig, und die Marge steckt in jeder Quote. Das ist keine Moral, sondern Arithmetik. Die Frage ist nicht, ob man gewinnt, sondern wie viel man bereit ist zu verlieren — und ob man das vorher festgelegt hat.
Häufige Fragen
Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an jeder Wette?
Ein Buchmacher nimmt Wetten zu festgelegten Quoten an und zahlt Gewinne aus. Sein Verdienst steckt in der Marge jeder Quote. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller seiner Quoten; die Marge ergibt sich als 100 % minus diese Auszahlungsquote.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten, und was heisst «neu» in diesem Zusammenhang?
Sportwetten sind ein Grossspiel und nur mit Bewilligung erlaubt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein neuer Anbieter ist damit entweder eine neue Oberfläche innerhalb dieser beiden oder eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung.
Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?
Es gibt keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Fair-Play-Kontrolle. Die Domain kann über die Sperrliste per DNS blockiert werden und taucht innert Stunden unter anderer Adresse auf. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Wie berechnet sich ein Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. CHF 20 auf Quote 2.10 ergeben CHF 42.00 einschliesslich Einsatz, also CHF 22.00 Nettogewinn.
Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten vor und während des Wettens?
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre gilt produktbezogen 1 bis 180 Tage, unbefristet auch in Casinos.
Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei; ab dem Schwellenwert behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Der kantonale Schwellenwert unterscheidet sich, daher «je nach Kanton» — verbindlich antworten nur Steuerberatung und kantonale Steuerverwaltung.
Vergleich – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
