Online wetten mit Startguthaben – was der Gratisbetrag wirklich einbringt

Updated Oktober 2026
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Ein kleines Geschenk mit Schleife steht auf einem Holztisch neben einem Smartphone mit dunklem Display im Seitenlicht.

Stand: Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Swisslos-Teilnahmebedingungen und die Aufsichtsdokumente der Gespa geprüft.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer heute «Startguthaben» in eine Suchmaschine tippt, landet auf Seiten, die von Bonusbeträgen in vierstelliger Höhe schwärmen. In der Schweiz ist dieser Satz schlicht nicht wahr, und zwar nicht aus Geiz. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Deshalb bleibt ein Blick auf die zwei Veranstalter, die hier überhaupt Wetten anbieten dürfen, ernüchternd und trotzdem lohnend: Sie zeigen die Mechanismen offen, die im Ausland hinter Werbewörtern verschwinden.

Wer in der Deutschschweiz wohnt und bei Swisslos ein Sporttip-Konto eröffnet, muss zuerst Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen — die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist keine Nebenbedingung eines Neukundenangebots. Das ist der Rahmen, in dem hier jeder Einsatz steht, bevor überhaupt über Gratisguthaben geredet wird.

Warum bei Swisslos und Loterie Romande zuerst die Neukundenangebote klein sind

Wer von einem Wettanbieter mit Startguthaben hört, erwartet eine Verdopplung, eine Gutschrift, ein Geschenk. Die beiden Schweizer Veranstalter können das nicht liefern, und das ist keine Marketingzurückhaltung, sondern eine Folge des Rechtsrahmens: Für Gratisspiele und Gratisguthaben braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa. Eine Aktion ist damit ein bewilligter Einzelfall, kein Dauerzustand.

Eine Eisfläche unter Flutlicht aus der Ferne gesehen, die Ränge sind leer und über dem Dach hängt die Dämmerung.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Das Ergebnis sieht man an der Struktur der Angebote. Die Loterie Romande fuhr in der Westschweiz eine Promotion der Grössenordnung CHF 10 Spielguthaben, die an einen Code aus den National-League-Stadien gebunden war und nur 30 Tage gültig blieb — nicht auszahlbar. Bei Swisslos findet sich kein vergleichbares Willkommensguthaben, dafür ein Mechanismus, der auf bestehende Kundschaft zielt: der Kombiboost, der den Nettogewinn erhöht, wenn mehrere Voraussagen zusammenkommen.

Die Folgen dieser Knappheit sind für den Spielenden konkret und in beide Richtungen zu spüren. Einerseits gibt es fast nichts abzuholen. Andererseits ist auch nichts zu verlieren, was man vorher eingezahlt hat — kein Rollover-Programm, keine Umsatzverpflichtung, die einen über Wochen ans Konto bindet. Wer aus Deutschland gewohnt ist, eine Einzahlung zu tätigen, um ein Startpaket freizuschalten, findet dieses Muster hier nicht.

Was an die Stelle des klassischen Neukundenangebots tritt, ist die Aktion im Wortsinn: ein befristeter, an Bedingungen geknüpfter Vorgang, der entweder läuft oder abgelaufen ist. Zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 verteilte die Loterie Romande an 7 Aktionstagen insgesamt 7’000 Stück Spielguthaben à CHF 10 an Personen, die den Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingaben. Wer die Frist verpasste, hatte keinen Ausgleich.

Genau daran hängt der erste Punkt, an dem die Erwartung auf die Wirklichkeit trifft. Ein Startguthaben — wenn es denn kommt — hängt an Fristen, Mengen und einem verifizierten Konto. Das Konto ist der eigentliche Flaschenhals: Die Registrierung setzt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der Veranstalterin voraus, eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Wer also mit einem Gratisguthaben liebäugelt und in Zürich wohnt, hat die Verifikation ohnehin vor sich — ein zweites Konto zur Umgehung einer Sperre ist nicht vorgesehen.

Bleibt die Frage, was ein solcher Betrag überhaupt in Bewegung setzt. CHF 10 sind kein Startkapital. Sie sind eine Gelegenheit, die Mechanik des Wettscheins kennenzulernen, ohne eigenes Geld zu riskieren, und das ist bei einem Angebot mit einer 30-Tage-Frist und ohne Auszahlungsmöglichkeit die einzige Verwendung, die der Grösse angemessen ist. Wer die Guthaben als Einstieg in dauerhaftes Wetten liest, hat die Promotionslogik missverstanden.

Was ein Gratisguthaben tatsächlich einbringt

Die Summe auf dem Wettschein und die Summe, die am Ende auf dem Konto landet, sind zwei verschiedene Zahlen. Beim attraktivsten Schweizer Fall — CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar — lässt sich der Unterschied ausrechnen, und das Ergebnis ist kleiner, als die Ziffer vermuten lässt.

Ein Holzchalet mit Blumenkästen steht vor einer Bergkette im Abendlicht, davor führt ein leerer Feldweg durch eine Wiese.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das Gratisguthaben zählt als Nominalbetrag, aber der Einsatz wird beim Gewinn nicht zurückgegeben. Wer CHF 10 auf ein Zwei-Weg-Ereignis setzt, wie es der übliche Beispielmarkt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten abbildet, kassiert im Gewinnfall einen Rückfluss aus Einsatz mal Quote. Von diesem Rückfluss ist der Einsatz abzuziehen, weil er dem Konto nie als eigene Einlage gehört hat. Derselbe Betrag, als reguläre Wette gesetzt, gibt den vollen Rückfluss zurück.

Der Effekt lässt sich in einer Bandbreite ausdrücken statt in einer einzelnen Zahl, weil er von der Quote abhängt. Bei den Quoten des Beispielmarkts liegt der Gegenwert des Freiwetten-Guthabens rechnerisch bei ungefähr der Hälfte bis knapp zwei Dritteln des Nominalbetrags, und die Annahme dabei ist, dass das Konto den Markt zu gleichen Teilen bespielt. Steigt die Quote, sinkt der Gegenwert pro Franken, weil der abzuziehende Einsatz im Verhältnis zum möglichen Rückfluss schwerer wiegt. Das ist keine Feinheit für Rechenfreunde. Das ist die Erklärung dafür, warum ein «CHF 10 geschenkt» auf dem Konto weniger Kaufkraft hat als ein CHF 10-Schein in der Tasche.

Dazu kommt die dritte Einschränkung, die kein Rechenweg abbildet: Der Betrag darf nicht ausgezahlt werden. Gewinne auf Schweizer Spielerkonten werden nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers überwiesen — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Ein Guthaben, das kein Geld ist, lässt sich nicht in Geld umwandeln, und daran ändert keine Gewinnquote etwas.

Ein Blick in die Bedingungen der beiden Veranstalter lohnt trotzdem, aber aus einem anderen Grund als dem erhofften. Swisslos schreibt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die Grenzen zwischen Guthaben und Auszahlung sind also gezogen, sie sind transparent gezogen, und wer sie kennt, wird von keinem Werbebanner mehr überrascht.

Wie sich Startguthaben, Boni und Freiwetten unterscheiden

Die drei Wörter werden im Alltag durcheinandergebracht, und genau daraus entstehen die falschen Erwartungen. Ein Gratisspielguthaben ist der juristische Begriff: eine Gutschrift, die der Veranstalter nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsicht gewähren darf, und die typischerweise sofort für Wetten einsetzbar, aber nicht auszahlbar ist. Eine Gratiswette oder Freiwette ist der Marktbegriff für denselben Mechanismus. Ein Bonus dagegen ist meist an eine Einzahlung gekoppelt und mit einer Umsatzverpflichtung verbunden.

Die Begriffe unterscheiden sich nicht in der Grosszügigkeit, sondern in dem, was sie verlangen. Wer den Unterschied kennt, kann ein Angebot in wenigen Sekunden einordnen: Steht der Betrag ohne Vorleistung bereit, handelt es sich um eine Promotion mit Zustimmungspflicht. Steht eine Einzahlung davor, ist der Bonus doppelt so gross nur in einem Modell, in dem der Spieler zuerst zahlt.

Bei Swisslos findet sich ein dritter Typ: die quotenerhöhenden Aktionen. Sie sind keine Guthaben, sondern Zuschläge. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und die Aktion gilt nur online, im Prematch, im Live-Bereich und für Systemwetten. Quotenboosts gelten dagegen nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettender Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Diese letzte Regel ist die lehrreichste des ganzen Angebots. Ein Zuschlag, der verschwindet, sobald man vorzeitig aussteigt, verknüpft zwei Funktionen, die man getrennt nutzen möchte. Der Hinweis steht in den Teilnahmebedingungen, aber nicht auf dem Wettschein. Wer einen Boost setzt und kurz vor Spielende den Cash-Out zieht, verliert den Zuschlag nachträglich.

Auch die Auszahlungsseite ist unterschiedlich geregelt, und die Differenz sagt mehr über die Produkte als über die Grosszügigkeit. Swisslos zahlt zwei Guthaben-Auszahlungen pro Jahr kostenlos, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut und überweist darüber auf die angegebene IBAN. Wer viel gewinnt und wenig abhebt, arbeitet also mit unterschiedlichem Buchhaltungsaufwand.

Der Vergleich der zehn Anbieter mit Startguthaben

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa
Coolzino keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
MrXbet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
Sportuna keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
20Bet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
Rollbit keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
Wettigo keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
BetLabel keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
Funbet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung

Die Spalte mit den Beträgen fehlt hier absichtlich. Wer eine Liste von Startguthaben erwartet, mit Zahlen von CHF 100 bis CHF 500, hat die Logik des Schweizer Marktes noch nicht durchschaut. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern gibt es keine solchen Beträge. Bei den acht ausländischen Marken, die hier auftauchen, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, ist die Grösse des Willkommenspakets nicht das Kriterium, an dem sich die Wahl entscheidet.

Entscheidend ist die dritte Spalte, und sie ist auf den ersten Blick monoton: achtmal steht dort dasselbe. Das ist der Kern der Schweizer Rechtslage. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum schweizerischen Sperrregister, keine schweizerische Aufsicht über die Auszahlung und keinen schweizerischen Rechtsweg. Die Adressen der Anbieter sind anderswo gemeldet; welche Aufsicht sie führt, sagt für Schweizer Ansprüche nichts.

Was den Vergleich jenseits der Bewilligung nützlich macht, sind die Bedingungen, die bei den bewilligten Veranstaltern offen nachlesbar sind. Das sind Limiten, Umsatzbedingungen im Fall einer Promotion und Auszahlungsregeln. Wer zwei Anbieter gegenüberstellt, für die keine dieser Angaben zugänglich ist, vergleicht Markenlogos.

Woran man sich beim Startguthaben orientieren kann

Die Schweizer Veranstalter legen offen, was bei anderen hinter Formulierungen verschwindet. Aus dieser Offenheit lassen sich Kriterien ableiten, die für jede Entscheidung taugen.

Ob eine Bewilligung besteht, lässt sich nicht erraten, sondern nachschauen. Die Aufsicht führt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt; sie veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen. Wer also bei einem Namen ausserhalb der beiden Schweizer Veranstalter anfragt, ob eine Bewilligung vorliegt, hat die Antwort schon.

Die Umsatzbedingungen entscheiden über den Wert eines Angebots stärker als seine Höhe. Ein Freiguthaben ohne Umsatzauflage ist mehr wert als ein grösserer Betrag, der erst nach mehrfacher Umsetzung auszahlbar wird — und bei den Schweizer Angeboten entfällt dieser Punkt weitgehend, weil Gratisspielguthaben ohnehin nicht auszahlbar ist. Der Gewinn daraus bleibt frei verfügbar, das ist der relevante Teil.

Mindestquoten und Fristen sind die zweiten versteckten Kosten. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Wer gewohnt ist, auf Favoriten mit kleinen Quoten zu setzen, erreicht diese Schwelle nicht und verliert den Zuschlag. Das ist kein Betrug, aber es ist eine Bedingung, die die Aktion für einen grossen Teil der Spielenden unerreichbar macht.

Limiten wirken auf beide Seiten. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Diese Zahlen sind nicht der Gratisbetrag, den man sucht, aber sie sind der Rahmen, innerhalb dessen ein Gratisbetrag überhaupt wirkt.

Bei Quoten und Auszahlungsgeschwindigkeit ist Zurückhaltung angebracht. Die Angaben der Veranstalter sind konsistent, aber für die Wahl zwischen ihnen spielen sie eine kleinere Rolle als die Frage, in welchem Kanton man wohnt. Der Zugang ist an das Vertragsgebiet gebunden, und das entscheidet mehr als jede Auszahlungsfrist.

Sporttip von Swisslos

Betrieben wird Sporttip von der Swisslos Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung deckt ein Grossspiel ab, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat damit den vollständigen Schweizer Schutzapparat im Rücken — Sperrregister, Limitenpflicht, Aufsicht über die Auszahlung.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für alle anderen Kantone ist Sporttip keine Option, sondern eine geschlossene Tür — unabhängig davon, wie gut die Bedingungen sind.

Wer teilnimmt, setzt zuerst Limiten. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Eine produktbezogene Spielsperre ist für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Beim Geld ist Sporttip strenger als viele ausländische Angebote. Spielguthaben lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Ein Blick auf die Wettscheinmechanik zeigt, wo Sporttip ehrlich, aber eigenwillig ist. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten; gerundet wird zuerst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen genau ab. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ausgeführt lässt er sich nicht zurücknehmen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann jederzeit geändert werden.

Der eigene Schluss aus alldem: Die Limitenpflicht und die lückenlose Dokumentation machen Sporttip zur härtesten Schule für Einsteiger im Land. Verlustlimiten für drei Zeiträume vor der ersten Wette zu setzen ist unbequem, und genau das ist der Grund, warum eine Promotion hier nur als Zugabe taugt und nicht als Einstiegsdroge.

Jouez Sport von der Loterie Romande

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschraiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung deckt wiederum ein Grossspiel ab, unter Aufsicht der Gespa.

Die Aktionsgeschichte ist hier die konkreteste im ganzen Land. Unter dem Namen «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen eine Promotion: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Ein Sportbesuch war damit die Eintrittskarte, nicht eine Einzahlung.

Wer den Betrag sieht, sieht auch die Konstruktion. Der Zeitraum ist kurz, die Menge ist gedeckelt, die Gültigkeit endet nach 30 Tagen. Wer nicht in einem Stadion war oder den Code nicht innert einer Woche eintrug, bekam nichts — und das war keine Panne, sondern die Bauart der Aktion. Eine Promotion, die an vorgängige Zustimmung gebunden ist, wird befristet und bemessen, nicht dauerhaft und offen.

Auf der Einzahlungsseite ist die Loterie Romande grosszügiger als Swisslos, aber mit sichtbaren Deckeln. Einzahlungen sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist auf denselben Betrag begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist in beiden Fällen nicht auszahlbar — die Regel ist dieselbe wie bei Swisslos, nur der Weg zum Konto unterscheidet sich.

Was daraus für die Beurteilung folgt: Die Westschweizer Veranstalterin fährt die sichtbarste Aktionspolitik der beiden und bleibt trotzdem innerhalb eines Volumens, das kein Startkapital ersetzt. Wer dort ein Konto eröffnet, tut das wegen der Verkaufsstellen und der regionalen Nähe, nicht wegen der CHF 10. Die Promotion hätte auch ausfallen können, ohne dass sich an der Bewilligung oder an den Limiten etwas ändert.

Coolzino

Bei Coolzino findet sich keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, ändert daran nichts. Auch die weitere Kette der Folgen ist vorgezeichnet: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und damit keine Wirkung einer selbst gewählten Sperre über die Schweizer Anbieter hinaus, kein schweizerischer Rechtsschutz, und die Domänen können auf der Sperrliste der Gespa landen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen.

Wer ein Startguthaben sucht und bei Coolzino landet, bekommt eine Grösse, die sich nicht überprüfen lässt. Was das Konto an Bedingungen trägt, wie lange ein Guthaben gilt, ob es auszahlbar ist — all das steht nicht in einem Schweizer Bewilligungsrahmen mit Aufsicht dahinter. Es steht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Durchsetzung im Streitfall an einem Ort entschieden würde, den man erst suchen muss.

Wer trotzdem dort spielt, sollte sich nicht einbilden, das Gratisguthaben sei der Einstieg in ein reguliertes Angebot. Es ist ein Werbemittel, und die Werbetrommel rührt der Anbieter selbst.

MrXbet

Auch MrXbet führt keine Schweizer Bewilligung. Die Rechtsfolgen sind identisch mit denen jedes anderen ausländischen Anbieters in dieser Liste: keine Schweizer Aufsicht, keine Registeranbindung, kein schweizerischer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer DNS-Sperre.

Interessant ist an solchen Marken weniger die Bewilligungslücke als die Mechanik des Angebots. Startguthaben, Freiwetten und Bonuspakete werden dort typischerweise mit einer Umsatzverpflichtung verknüpft, und die Verknüpfung entscheidet über den tatsächlichen Wert. Ein Betrag, der erst nach mehrfacher Umsetzung abhebbar wird, ist eine Wette auf die eigene Disziplin.

Was bei MrXbet fehlt, ist die Kontrollinstanz, die einen Streit über solche Bedingungen entscheidet, bevor er eskaliert. Das ist die Folge, die man erst merkt, wenn man sie braucht.

Sportuna

Sportuna tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Konsequenzen für den Spielenden sind die immer gleichen: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Wirkung des Sperrregisters, und die Aussicht, dass die eigene Domäne irgendwann auf der Sperrliste steht und sich hinter einer DNS-Sperre wiederfindet.

Bei Marken dieser Gruppe ist die Versuchung gross, den Gratisbetrag als Kern der Sache zu behandeln. Verkehrt herum ist es richtiger. Die relevante Frage lautet nicht, wie gross die Gutschrift ist, sondern ob die Auszahlung einer gewonnenen Summe durchsetzbar wäre.

Wer dennoch ein Startguthaben bei Sportuna in Betracht zieht, sollte zumindest prüfen, ob die Teilnahmebedingungen eine Umsatzauflage nennen und wie lange ein Guthaben gültig bleibt. Fehlt eine solche Angabe, ist das bereits eine Antwort.

20Bet

20Bet gehört ebenfalls zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort ein Konto führt, spielt nicht im Schweizer Bewilligungsrahmen — mit allen Folgen, die dieser Satz trägt: keine Aufsicht, keine Registerwirkung, kein Schweizer Rechtsweg.

Der Schweizer Spielermarkt trifft diese Marken über die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht Domänen ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; Ende 2025 waren es 671 Domänen. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Wer eine solche Marke über einen Ersatzweg erreicht, umgeht eine technische Sperre, nicht aber deren Grund.

Ein Startguthaben bleibt in diesem Setting eine Marketingziffer. Geprüft wird sie am besten daran, ob die Bedingungen ausserhalb der Werbeseite überhaupt auffindbar sind.

Rollbit

Rollbit führt keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt auch hier die vollständige Kette: keine Aufsicht durch die Gespa, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Möglichkeit, eine Auszahlung vor einem Schweizer Gericht durchzusetzen.

Bemerkenswert ist bei Marken wie dieser die Verbindung aus Krypto-Zahlungswegen und Bonusmechanik. Das Schweizer System kennt keine anonymen Auszahlungen: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, verlässt diesen Mechanismus vollständig, und damit auch die Selbstverständlichkeit, dass die Auszahlung an die eigene Identität gebunden ist.

Ein Konto bei Rollbit ist kein Startguthaben in einem reglementierten Rahmen, sondern eine Wette auf die Geschäftsbedingungen eines Anbieters, dessen Domäne jederzeit hinter einer Sperre verschwinden kann.

Wettigo

Wettigo hat ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Die Folgen sind bekannt: keine Schweizer Aufsicht, keine Sperrregisterwirkung, kein schweizerischer Rechtsweg.

Für einen Spielenden, der ein Startguthaben ohne Einzahlung sucht, ist dieser Markt trügerisch. Solche Angebote sind meist an eine Mindesteinzahlung, eine Umsatzauflage oder eine kurze Gültigkeitsfrist geknüpft, und die Bedingungen stehen selten dort, wo der Bewerber sie liest.

Der Vergleich, den man hier eigentlich anstellen müsste, ist kein Vergleich von Bonusbeträgen, sondern der von Auszahlungsbedingungen. Und dort stehen acht Anbieter einer Konstruktion gegenüber, die gar keine Wahl lässt.

BetLabel

BetLabel fällt unter dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, und damit keine Wirkung in der Schweiz. Das Einzige, was in der Schweiz wirkt, ist die Sperrliste der Aufsicht.

Eine Promotion dieser Art lebt davon, dass der Spielende sie mit einem regulierten Angebot verwechselt. Das ist der Punkt, an dem ein Gratisbetrag mehr kostet, als er einbringt: Man zahlt ihn nicht mit Geld, sondern mit dem Schutz, auf den man verzichtet.

Wer BetLabel trotzdem in Betracht zieht, sollte zumindest wissen, dass die Domäne auf der Sperrliste stehen kann und dann nur über Umwege erreichbar ist. Ein Anbieter, der technisch verschwinden kann, ist kein Anbieter, bei dem ein Guthaben sicher liegt.

Funbet

Funbet kassiert dieselbe Einschätzung wie die übrigen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Der Grund ist nicht die Herkunft, sondern die fehlende Aufsicht: keine Gespa-Zulassung, damit auch keine Anbindung an das Sperrregister und kein schweizerischer Rechtsweg.

Bei einem Startguthaben fragt man zuerst nach der Auszahlung, nicht nach der Gutschrift. Ob ein Gewinn in welcher Zeit und über welchen Weg auf ein eigenes Konto gelangt, ist die einzige Frage, an der sich ein Angebot mit Freiguthaben messen lässt.

Wer sich für Funbet entscheidet, entscheidet sich für Hausregeln eines Anbieters, der im Streitfall nicht in der Schweiz stehen muss. Das kann genügen, wenn man weiss, worauf man verzichtet.

Was im Wettschein steht, bevor der erste Franken gesetzt ist

Ein Startup-Guthaben kennt in der Schweiz drei Schranken: die Bewilligung des Veranstalters, die Zustimmungspflicht der Aufsicht und die Verlustlimiten des Kontos. Die erste bestimmt, ob man überhaupt am bewilligten Markt teilnimmt. Die zweite bestimmt, ob es überhaupt eine Aktion gibt. Die dritte bestimmt, wie viel man überhaupt einsetzen kann.

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer zuerst nach dem Bonus fragt und zuletzt nach dem Kanton, in dem er wohnt, hat die Prüfung umgedreht und wird im schlechtesten Fall bei einem Anbieter landen, dessen Bedingungen er nicht durchsetzen kann. Wer umgekehrt beginnt — Vertragsgebiet, Bewilligung, Limiten — filtert den gesamten Markt in drei Minuten.

Der Zugang zur Online-Teilnahme setzt mindestens 18 Jahre voraus; wer jünger ist, ist ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei Swisslos wird die Identität bei der Registrierung aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft — eine Verifikation, die kein Formfehler ist, sondern die Voraussetzung jeder späteren Auszahlung.

Verlustlimiten, Pausen und Sperren bei Schweizer Wettanbietern

Ein Gratisguthaben senkt die Marge in den Quoten nicht, und es ersetzt keine Disziplin beim Einsatz. Das ist keine Moral, sondern Buchhaltung. Der Gratisbetrag ist einmalig verfügbar und danach weg. Was bleibt, ist das Konto, die Limite und die Quote.

Die Limiten setzen die Spielenden selbst, nicht der Staat. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach Wartezeit — 72 Stunden bei beiden Schweizer Veranstaltern. Die Asymmetrie ist beabsichtigt: Sinken kann man jederzeit, hinauf nur langsam.

Die Spielsperre ist das schärfere Werkzeug. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, meint also nicht nur diese eine Marke.

Genau hier zeigt sich die Grenze jeder Promotion. Ein Neukundenangebot verlangt eine Anmeldung. Eine Sperre verhindert eine Anmeldung. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — und wer ein zweites Konto anlegt, um eine Sperre zu umgehen, verstösst gegen die Bedingungen, die er bei der ersten Registrierung akzeptiert hat.

Wer Hilfe braucht, findet sie nicht in den Teilnahmebedingungen. Ein Gespräch mit einer Beratungsstelle, der Hausarzt, ein Blick in die eigenen Limiten — das sind die Wege, die in einem ernsten Fall überhaupt tragen. Geldspiel ist kein Einkommen, und Gratisguthaben sind keine Einnahmequelle. Wer sich beim Spielen nicht mehr kontrolliert fühlt, sollte sich sperren lassen, für einen Monat oder für immer.

Rechtliche Einordnung: warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und die Aufsicht liegt bei der Gespa mit Sitz in Bern — nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter: Es gibt keine.

Auch was man wetten darf, ist begrenzt. Erlaubt sind Sportveranstaltungen; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Der erlaubte Umfang folgt einer geschlossenen Liste der Aufsicht über bewilligte Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, mit Stand vom 10. September 2026: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste weist keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion auf. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, wo der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Von der Werbung bis zum Verlust ist die Kette geschlossen. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Genau deshalb steht in dieser Übersicht kein Lockruf, sondern eine Bewilligungsspalte.

Die Quote, die man auf einem Wettschein sieht, enthält immer die Marge des Veranstalters. Aus den Quoten eines Marktes lässt sich der Quotenschlüssel berechnen, also der Anteil, den ein Markt an alle Einsätze zurückzahlt. Bei zwei Ausgängen mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt der Quotenschlüssel über alle Ausgänge hinweg bei etwa 95 %. Die Marge ist der Rest. Das ist der Grund, warum ein Gratisguthaben nie den Markt billiger macht: Es verändert den Einsatz, nicht das Verhältnis.

Bei den Steuern ist eine Formulierung angebracht, die in praktisch jeder Werbebroschüre fehlt. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; die Bundesgrenze liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Je nach Kanton gilt ein anderer Betrag, deshalb ist «je nach Kanton» die einzige ehrliche Angabe. Oberhalb der Grenze behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer typische Beträge gewinnt, liegt weit darunter — keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Anders sieht es bei Gewinnen von ausländischen Anbietern aus: Dort fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt solche Gewinne als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer das für sich klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Diese Rechtslage hat eine direkte Folge für die Erwartung, mit der man Suchbegriffe wie frei formulierte Gratisangebote eingibt. Die vorgängige Zustimmung der Aufsicht macht aus jedem Gratisspielguthaben einen Einzelfall. Der Fantasiebetrag, den andere Länder kennen, entsteht in der Schweiz nicht, und kein Trick ändert das.

Häufige Fragen zu Startguthaben bei Schweizer Wettanbietern

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Konten?

Ein allgemeines Willkommensguthaben führen beide nicht. Die Loterie Romande vergab im Rahmen einer Aktion CHF 10 Spielguthaben an Personen mit Code und verifiziertem Konto. Bei Swisslos gibt es stattdessen Zuschläge wie den Kombiboost, die den Nettogewinn erhöhen. Gratisguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht.

Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Das Geldspielgesetz knüpft Gratisspiele und Gratisguthaben an die vorherige Bewilligung der Aufsicht. Der Grund ist der Werbedruck: Ein Gratisbetrag zieht Neueinsteiger an, und die Aufsicht will Zahl und Grösse solcher Aktionen kennen. Deshalb sind Schweizer Promotions selten, klein und befristet.

Wie lief die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien?

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 verteilte die Loterie Romande an 7 Aktionstagen insgesamt 7’000 Stück Spielguthaben à CHF 10. Wer den in den Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt den Betrag. Er war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?

Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — bei beiden Schweizer Veranstaltern. Was daraus als Gewinn entsteht, wird dem Spielerkonto gutgeschrieben und ist grundsätzlich auszahlbar. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus.

Was verlangt der Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, und die Aktion gilt nur online, im Prematch, im Live-Bereich und für Systemwetten. Der Zuschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Erhöhung sind limitiert.

Welche Risiken bestehen bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung untersteht nicht der Gespa, hängt nicht am schweizerischen Sperrregister und bietet keinen schweizerischen Rechtsweg. Seine Domäne kann auf der Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Stakes und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»