Sportwetten auf dem Smartphone – zwei Bewilligungen, ein Register und Ihre eigene Limite

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einer Kaffeetasse, durch das Fenster fällt warmes Abendlicht.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Gespa als interkantonale Geldspielaufsicht und gegen die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Wer in der Schweiz auf dem Handy eine Sportwette abschliessen will, landet früher oder später bei einem Punkt, an dem das Smartphone aufhört, ein Gerät zu sein, und anfängt, eine Bedingung zu sein. Die Limite, die Sie sich vor der ersten Wette setzen müssen, tippen Sie mit dem Daumen ein. Der Einsatz, den Sie verdoppeln wollen, weil ein Lauf gerade läuft, liegt zwei Zentimeter unter dem Daumen. Die Wettschein-Bestätigung, die Sie nie lesen, kommt als Push-Mitteilung. Ein Schalterangestellter schaut Ihnen dabei zu; ein Telefon nicht.

Das ist keine Technikfrage, sondern eine Folge. Wer am Schalter wettet, muss dorthin gehen, muss sich anstellen, muss den Wettschein einem Menschen geben. Die App hat diese Reibung weggenommen — und mit ihr die Pause, in der ein Gedanke noch hätte kippen können. Deshalb sind auf dem Telefon nicht die Quoten das Thema, sondern die Limiten, die Sperren und die Frage, wer überhaupt eine Bewilligung für dieses Geschäft hat. In der Schweiz sind das zwei Veranstalter, und das ist keine Marktbeobachtung, sondern der Wortlaut des Gesetzes.

Verlustlimiten: was Sie vor der ersten Wette festlegen und was das später kostet

Die Reihenfolge ist unangenehm und lässt sich nicht umdrehen. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage müssen gesetzt sein, bevor die erste Sporttip-Wette gespielt werden kann — nicht danach, nicht in einer ruhigen Minute am Sonntagabend. Wer sich die drei Zahlen nicht ausdenkt, kommt nicht ins Wettprogramm. Das ist die eine Stelle im Schweizer Geldspielrecht, an der der Spielende die Arbeit macht, die ein Gesetz sonst der Aufsicht überlässt: Es gibt keine staatlich festgelegte Einzahlungs-Obergrenze, an der man sich entlanghangeln könnte. Die Zahl kommt aus dem Kopf des Wettenden.

Ein Fernglas liegt auf der Brüstung einer leeren Tribüne, dahinter verschwimmt ein grosser Rasenplatz im Dunst.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Bei Swisslos liegen die Oberlimiten für diese drei Zeiträume bei CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, bei CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Der Mechanismus hat eine Richtung, und sie ist der eigentliche Kern: Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz verlangt 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande nehmen in ihren eigenen Bedingungen 72. Wer nach einer schlechten Nacht seine Limite hochsetzen will, muss also zwei bis drei weitere Nächte damit leben. Es ist eine der wenigen Sperren im Schweizer Wettmarkt, die gegen den Spielenden und nicht gegen den Veranstalter gerichtet ist — und sie funktioniert nur, wenn die Limite vorher tief genug gesetzt wurde, um in dieser Nacht zu stören.

Was eine Limite auf dem Handy leistet und was nicht

Eine Verlustlimite begrenzt den Verlust, nicht den Einsatz. Sie sagt nichts darüber, wie oft jemand am Abend auf den Bildschirm schaut, und nichts über die Aufregung beim Livewetten, wo eine Quote innerhalb von Sekunden wandert und die Finger schneller sind als der Verstand. Genau hier zeigt sich die Grenze des Instruments: Die Limite wirkt zwischen den Sitzungen, nicht innerhalb einer. Wer nach zwanzig Minuten Livewetten im Minus ist, hat die Limite noch nicht beansprucht; er hat nur das Tempo erhöht, mit dem er sie erreicht.

Der zweite Hebel ist die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage selbst sperren, und wenn die Frist läuft, läuft sie — eine Aufhebung vorher gibt es nicht. Wer unbefristet sperren lässt, steht anschliessend in einem schweizweiten Register, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein zieht. Diese Reichweite ist der Punkt: Eine Spielsperre bei einem Anbieter ist in der Schweiz keine Verabredung mit einem Haus, sondern eine Eintragung, die der ganzen regulierten Branche sichtbar wird. Freiwillige Sperren lassen sich nach Ablauf der Frist nur mit Beteiligung einer Fachstelle aufheben, und die Sperre eines Veranstalters zu umgehen, indem man zum nächsten wechselt, fällt mit ihr weg.

Eine Ausnahme ist es wert, benannt zu werden, weil sie selten gut endet. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer trotz Sperre spielt, hat keinen Rückzahlungsanspruch, wenn die Wette schiefgeht.

Pausen, Aufsicht und eine Zahl, die man kennen sollte

Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Die Aufsicht führt keine stillen Kontrollen am Smartphone durch, die den Einzelnen betreffen; sie führt Testkäufe durch, und das Ergebnis der Runde 2025 sagt mehr über den Alltag an der Verkaufsstelle als über das Telefon: Bei 200 Testkäufen wurde einer minderjährigen Person in 47,5 % der Fälle eine Sportwette verkauft. Nicht «in Einzelfällen», nicht «in Ausnahmefällen». In fast jedem zweiten. Wer daraus schliesst, die Kontrolle vor Ort sei streng, liest die Zahl falsch herum. Die Kontrolle, die den Einzelnen wirklich bremst, sitzt nicht an der Verkaufsstelle und nicht in der Aufsichtsbehörde — sie sitzt in den zwei Zahlen, die man vor der ersten Wette über sich selbst einträgt.

Die Auszahlung folgt dann einem eigenen Rhythmus. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut. Darüber, und bei bekannter Zahlungsverbindung, geht der Betrag innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den Namen des Teilnehmers lautet. Ausgezahlt wird zweimal pro Jahr kostenlos; ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert dann 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer eine Limite tief setzt und dann einen grossen Gewinn abräumen will, merkt spätestens hier, dass das Konto zwei Töpfe hat: einen abhebbaren und einen, der als Guthaben weiterlebt, bis er wieder verspielt ist.

Touchscreen: was das Smartphone am Wetten ändert

Die Bedienung per Finger, die kleine Anzeige, die Push-Mitteilung, dass ein Spiel gerade in die zweite Halbzeit geht — das senkt die Hemmschwelle. Nicht die Quoten sind auf dem Handy anders, sondern die Wege dorthin. Eine Wette besteht aus einem Fingertipp, nicht aus einem Gang. Daraus folgt, was auf dem Telefon zuerst zählt: Limiten, Pausen, ein klares Budget. Am Schalter wären dieselben drei Dinge richtig, aber am Schalter muss man sie nicht vorher festhalten — die Registrierung online zwingt dazu, und das ist der eine Moment, in dem das Smartphone strenger ist als der Papierwettschein.

Beruhigung schlägt Panik

Sporttip-Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00. Und in Situationen, die ein Spiel entscheiden können — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer denkt, auf dem handlichen Bildschirm liesse sich der Moment besser abfangen als am Schalter, sollte diese drei Zeilen zweimal lesen. Schnell ist nicht früh. Im Zweifel entscheidet der Veranstalter nach dem Stand des Ereignisses, nicht nach dem Klick.

Daraus ergibt sich eine Regel ohne Rechner: Wer auf ein Ereignis wettet, dessen Ausgang beim Tippen schon eingetroffen sein könnte, gibt den Anspruch auf eine Bewertung auf. Das ist auf dem Handy besonders leicht zu übersehen, weil die App den Wettausgang und die quotenaktualisierte Wette auf demselben Bildschirm zeigt.

Cash-Out: freiwillig, vollständig, unwiderruflich

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten — am Schalter nicht — und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht; Swisslos muss es nicht für alle Wetten anbieten, und die Höhe kann sich jederzeit ändern. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab.

Wer diesen Absatz als grosszügige Notausstiegsmöglichkeit liest, hat die Richtung vertauscht. Der Betrag ist nicht der Wettgewinn minus ein bisschen Bequemlichkeit — er ist eine vom Veranstalter gesetzte Zahl, die sich am Sportereignis bemisst, und der Unterschied zum möglichen Gewinn ist der Preis des vorzeitigen Ausstiegs. Dass ein Boost bei einem Cash-Out verfällt, macht diese Rechnung nicht besser.

Der Daumen arbeitet mit quoten, in Rappen

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Dividiert wird im Handy nicht: Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Fünf Rappen klingt nach nichts. Bei einem Einsatz von CHF 1 und Quote 2.10 sind es aber 0,05 von einem möglichen Gewinn von CHF 2.10 — und bei tausenden Wetten eines Jahres ist es der Betrag, der bei jeder einzelnen in die Kasse des Veranstalters wandert, ohne dass ein einziger Quotenfehler nötig wäre. Sporttip bietet den Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten von CHF 1, den Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette von CHF 1’000 und für eine Systemwette von CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Den Höchsteinsatz von CHF 1’000 als Spielraum für die grosse Linie zu lesen, geht an der Sache vorbei, sobald man ihn neben den Mindesteinsatz und die Rundungsregel legt. Wer CHF 1 setzt, spielt ein Produkt, dessen Betreiber bei jedem Gewinn die fünfte Rappenstelle behält. Wer CHF 1’000 setzt, hat nicht zehnmal mehr Nervenkitzel als mit CHF 100, sondern eine Position, für die eine geänderte Limite dreimal durchdacht gehört. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Der Einsatz und der Höchsteinsatz sind dabei nicht die einzigen harten Grenzen. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Kredit an Spieler ist ausgeschlossen: Es gibt kein Nachlegen auf Pump, und Auszahlungen gehen nur an ein Konto auf den eigenen Namen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht — das ist keine Produktentscheidung, sondern eine Bedingung der Bewilligung.

Die App und der Wettschein auf Papier

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Ein Detail daran ist praktischer, als es aussieht: In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Wer die Auswahl in Ruhe am Telefon baut und sie dann an der Verkaufsstelle einlöst, hat den Limitenmechanismus des Kontos umgangen und die Papierquittung in der Hand. Ob das ein Vorteil ist, hängt davon ab, was man sucht: die unmittelbare Buchung oder den Umweg, der eine Nacht Bedenkzeit erzwingt.

Wenn ein Spiel nicht stattfindet

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder, im Rahmen eines Turniers, nicht im Turnierverlauf — ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Für die Kombination heisst das: Die Quote sinkt auf das Produkt der übrigen Voraussagen. Ein Spielausfall schmälert also nicht den Einsatz, sondern den möglichen Gewinn.

Reguläre Spielzeit heisst reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Pokal auf das Weiterkommen setzt, ohne die Marktbezeichnung zu lesen, setzt nicht auf das Weiterkommen.

Und noch eine Konstruktionsregel: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Swisslos nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt sie irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Rückerstattung des Einsatzes folgt kein Schadenersatz für den entgangenen Gewinn.

Zehn Anbieter nebeneinander: bewilligt oder nicht

Die Reihenfolge in dieser Übersicht ist keine Rangliste der Attraktivität, sondern der Rechtsstellung: erst die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, dann Branden, die Schweizer Spielende antreffen werden und keine Bewilligung haben. Damit die Namen in beiden Gruppen vergleichbar bleiben, steht neben jedem die Frage, ob eine Bewilligung nach BGS besteht und wer das Produkt veranstaltet beziehungsweise welche Bewilligung gemeldet wird. Die Spalte bleibt bei jeder Marke gleich, die Antwort fällt nur sehr unterschiedlich aus.

Anbieter Bewilligung nach BGS Veranstalter / gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
MrXbet nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Wettigo nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Pribet nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
HighFlyBet nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Boomerang Bet nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
AmunRa nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Betify nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Funbet nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: nicht ausgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz

Was diese Tabelle nicht zeigt, ist die Menge der Fragen, die sie aufwirft. In der ersten Gruppe gibt es acht Zeilen, die man vergleichen kann — Limiten, Einsätze, Auszahlungsfristen, Quotenregeln — und in der zweiten nur eine, die wirklich zählt. Ob ein ausländischer Anbieter ein Wallet führt, wie schnell er auszahlt, ob er eine Verlustlimite kennt: Für einen Wettenden in der Schweiz ist das keine Produktinformation, sondern eine Frage ohne Antwortmöglichkeit, weil kein Schweizer Recht sie erzwingt und es keine Schweizer Stelle gibt, bei der man sie durchsetzen könnte. Der Vergleich der zehn endet deshalb nicht in einem Sieger, sondern in zwei verschiedenen Geschäftsmodellen.

Eine zweite Einschränkung gehört in den gleichen Atemzug. Die Liste der Anbieter mit Schweizer Bewilligung ist mit zwei Namen vollständig. Es gibt keine dritte Marke, die hier fehlt, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Die Aufsicht führt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, sondern nur eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Wer in einem Vergleich zwölf bewilligte Anbieter für die Schweiz findet, hat keinen Vergleich gefunden, sondern eine Sammlung von Adressen.

Swisslos Sporttip: die Limite, die das Konto vor der ersten Wette kennt

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Wettangebot läuft unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die dort wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten. Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

In diesem Haus ist die Verlustlimite kein Zusatzangebot, sondern die Türschwelle. Wer in Zürich wohnt und sein Konto eröffnet, trifft auf dieselbe Reihenfolge wie jeder andere: erst 1, 7 und 30 Tage benennen, dann wetten. Wie streng das wirkt, hängt an einer Zahl, die man nicht am ersten Abend sieht — einer Limite von CHF 9’999 für 30 Tage erschöpft sich nicht in einem Abend, und erhöhen lässt sie sich nicht schneller als mit 72 Stunden Wartezeit.

Der Zusatznutzen liegt in der Auszahlungsmechanik. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet; darüber geht es auf das Konto, und zweimal im Jahr ist die Auszahlung gratis. Wer regelmässig spielt, zahlt ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen allenfalls 3 % — ein Prozentsatz, der bei einem Spieler mit fünf Abhebungen im Jahr mehr kostet als jede Rundungsregel.

Das Bild rundet sich über die Zahlen des Geschäftsberichts: Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer dort wettet, speist einen gemeinnützigen Kreislauf — was kein Grund ist mitzuspielen, aber ein Grund, die 3 %-Kommission auf der dritten Abhebung nicht für Willkür zu halten.

Bei allen Stärken bleibt eine Eigenheit, die Freunde von Auszahlungsgarantien irritieren wird: Cash-Out ist ein vollständiger Ausstieg zu einem Betrag, den Swisslos bestimmt, und der bei Weitem häufigste Fall im Sportwetten ist keiner. Limite und Rundung dagegen sind fixe Grössen, auf die sich rechnen lässt.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Publikum

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist auf Personen beschränkt, die in diesem Gebiet wohnen.

Zwei Details dieser Karte sind für einen Wettvergleich wichtiger als die Adresse. Erstens ist das Vertragsgebiet geografisch getrennt vom Swisslos-Gebiet, und die Trennung ist keine Formalie: Wer in Genf wohnt, kommt nicht in das Swisslos-Vertragsgebiet, und wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport. Diese Aufteilung stammt aus der interkantonalen Vereinbarung, nicht aus einer Marketingentscheidung, und sie prägt, welche App auf dem Handy steht. Der Westschweizer Markt hat damit eine eigene Infrastruktur, deren Schwergewicht nicht auf dem Telefon, sondern auf 2’350 Verkaufsstellen liegt — und deren Personal 221 Personen umfasst.

Die Verlustlimitenmechanik teilt Jouez Sport mit Swisslos in einem entscheidenden Punkt: Auch hier gilt die gesetzliche Regel, dass eine Erhöhung nicht sofort wirkt, sondern erst nach 72 Stunden. Wer seine Limite ausrechnet, kommt also in beiden Vertragsgebieten zum gleichen Ergebnis: Sie ist ein Sicherheitsnetz, das man nicht versehentlich öffnet. Der zweite Punkt ist der entscheidende.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet ist eine der Marken, die Schweizer Spielende antreffen werden und die keine Bewilligung nach BGS besitzt. Die gemeldete Bewilligung ist nicht ausgewiesen und hat in der Schweiz keine Wirkung; ein ausländisches Papier gilt hier nicht. Das Haus ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es fehlt ein Schweizer Rechtsweg. Die Aufsicht kann Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen und über DNS blockieren lassen.

Das ist die Liste der Dinge, die ein Konto bei MrXbet nicht hat, und sie ist die einzige Aussage, die diese Seite über die Marke treffen kann. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und je nach Kanton werden sie steuerlich anders behandelt als Gewinne aus bewilligten Grossspielen — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer dort spielt, verliert damit nicht nur den Schweizer Schutz, sondern auch den Schweizer Steuerfreibetrag. Wer die Marke dennoch in Betracht zieht, sollte das nur mit dem klaren Wissen tun, dass kein Schweizer Gremium für eine Auszahlung zuständig ist.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo gehört zur selben Gruppe. Die gemeldete Bewilligung ist nicht ausgewiesen und ohne Wirkung in der Schweiz; es gibt keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Domains solcher Anbieter können über DNS blockiert werden.

Wer eine Marke ohne Schweizer Bewilligung mit einer bewilligten vergleicht, vergleicht nicht zwei Versionen desselben Produkts, sondern zwei verschiedene Verhältnisse zwischen Spielendem und Anbieter. Bei Wettigo existiert nur eines von beiden. Die Schranke, die auf der Schweizer Seite wirkt — Limite setzen, Erhöhung frühestens nach 72 Stunden, eine Sperre, die im Register landet — hat hier kein Gegenstück.

Pribet: ohne Schweizer Bewilligung

Pribet hat keine Bewilligung nach BGS. Die gemeldete Bewilligung ist nicht ausgewiesen und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; ein ausländischer Lizenzschein bleibt ohne Kraft. Kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperre möglich.

Interessant an dieser Zeile ist weniger die Marke als die Frage, die sich dahinter verbirgt. Ob ein Anbieter ohne Bewilligung Gratisguthaben ausgibt, verlangt in der Schweiz eine vorherige Zustimmung der Aufsicht — für bewilligte Veranstalter. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung läuft dieses Instrument ins Leere: Wer ein Gratisguthaben ohne Schweizer Gegenstelle annimmt, hat keine Schweizer Instanz, an die er sich wenden könnte, wenn die Bedingungen der Aktion zu seinem Nachteil ausgelegt werden.

HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet trägt in dieser Übersicht die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung»; die gemeldete Bewilligung ist nicht ausgewiesen und in der Schweiz wirkungslos. Nicht am Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Bei allen Marken dieser Gruppe fällt auf, wie wenig über ihr Schweizer Angebot zu sagen bleibt, wenn man die Bewilligungsfrage zuerst stellt. Das ist keine Lücke in dieser Betrachtung, sondern ihr Ergebnis: Ohne Schweizer Bewilligung ist die Frage, wie gut eine Plattform gebaut ist, eine Frage nach einem Haus, das in einem anderen Rechtssystem steht als der Leser.

Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet hat keine Bewilligung nach BGS; die gemeldete Bewilligung ist nicht ausgewiesen und ohne Wirkung in der Schweiz. Kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperre möglich.

Ein Name wie dieser verspricht einen Rückkehrer. Rechtlich kommt der Ball nicht zurück: Was bei einer Schweizer Sportwette an Schutz existiert — die Verlustlimite, die Sperre mit Registerwirkung, die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen — hängt an der Bewilligung. Fehlt sie, fehlt auch die Rückkehr. «Ohne Schweizer Bewilligung» ist der belastbarste Satz, der über diese Marke hier stehen kann.

AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa fällt in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen und ohne Wirkung, keine Sperrregister-Verbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Wer ausländische Wettanbieter mit bewilligten vergleicht, stösst früher oder später auf die Frage, welcher der bequemere Weg sei. Bequem ist der ausländische meistens, weil weniger Fragen gestellt werden. Genau darin liegt der Preis: Die Fragen, die ein bewilligter Veranstalter stellt — Wohnsitz, Ausweis, 18 Jahre, kein laufender Sperreintrag —, sind die Mechanismen, die den Markt steuerbar machen. Ob man sie mag, ist eine offene Frage. Dass sie einen praktischen Unterschied machen, ist keine.

Betify: ohne Schweizer Bewilligung

Betify ist ohne Schweizer Bewilligung gelistet; die gemeldete Bewilligung ist nicht ausgewiesen und in der Schweiz ohne Wirkung. Das Haus ist nicht ans schweizerische Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gelangen.

Wenn auf dieser Seite eine Marke ohne Schweizer Bewilligung genannt und eingeordnet wird, ist das kein Widerspruch zur Rechtslage, sondern der Umgang damit. Werbung für ein nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten und mit bis zu CHF 500’000 Busse bedroht; die Darstellung und Bewertung eines solchen Angebots ist es nicht. Der Unterschied liegt im Wort «Werbung» und nicht im Wort «Marke». Wer diese Grenze nicht sauber zieht, macht entweder aus einem Bericht ein Inserat oder aus einer Information ein Tabu — beides hilft keinem Leser, der wissen will, worauf er sich einlässt.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung

Funbet beschliesst die Gruppe: keine Bewilligung nach BGS, die gemeldete Bewilligung ist nicht ausgewiesen und ohne Wirkung in der Schweiz, keine Registerverbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Was bei allen neun ausländischen Marken auf dieser Seite gleich aussieht, sind nicht ihre Eigenschaften, sondern die Folgen: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Auskunft, kein Schweizer Gericht. Wer sich für eine dieser Marken entscheidet, entscheidet das nicht wegen ihrer Zahlen, sondern trotz dieser Gemeinsamkeit.

Ein Konto, ein Ausweis, ein geschlossener Katalog: wie das mobile Angebot entsteht

Kritisch wird es an der Stelle, an der ein Smartphone auf das Schweizer Bewilligungsrecht trifft. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz — in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e — und werden von der Gespa als interkantonaler Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern beaufsichtigt; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Aufsicht über Casinos liegt bei der ESBK, und diese Zuständigkeit ist oft verwechselt worden. Zwei Behörden, zwei Produkte: Ein Casino-Anliegen gehört nicht auf die Sportwettenseite, und eine Sportwettenfrage nicht zur Casino-Aufsicht.

Eine Bewilligung verlangt zweierlei — eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel — und nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz. Ein ausländischer Bewilligungsschein, aus Malta, Curaçao, Deutschland oder sonst woher, hat hier keine Kraft. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Was das Smartphone mit dem Bewilligungsrecht zu tun hat

Das Bewilligungsrecht ist kein Papier für die Schublade. Es entscheidet, welche App auf dem Bildschirm überhaupt ein bewilligtes Produkt ist. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis Wohnsitz im Vertragsgebiet des Veranstalters. Ein bewilligter Veranstalter kennt eine Identitätsprüfung, ein Konto pro Spieler, keine Auszahlung an eine dritte Person, keinen Kredit an Spieler. Wer in der Schweiz online eine Sportwette platziert, hat deshalb schon vor dem ersten Tipp einen Teil des Rechtswegs hinter sich.

Zudem ist der Markt hier kein offener Katalog, sondern eine geschlossene Liste. Was überhaupt gewettet werden darf, steht in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa, Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Die Liste zeigt keine Corner- und Kartensmärkte und keine Esport-Sektion. Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine Entscheidung dafür hat; das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Wer beim Suchen ein fehlendes Esport-Angebot bemerkt, sucht in einer geschlossenen Liste — nicht bei einem Anbieter, dem etwas entgangen ist.

Beim Katalog fällt auf, wie viel davon am Telefon unsichtbar bleibt. Eine Wette ist in der App in zwei Tipps zusammengestellt; dass ein bestimmter Markt überhaupt nicht angeboten werden darf, sieht man daran nicht. Die Folge trifft am Abend: Wer von einem ausländischen Anbieter an gewisse Wettarten gewöhnt ist, findet sie in der Schweiz nicht, und das ist kein Zeichen für ein schlechteres Produkt, sondern die Grenze der Bewilligung.

Cash-Out und Livewetten: nicht geregelt heisst nicht geschützt

Cash-Out ist im Schweizer Recht nicht geregelt. Das heisst nicht, dass es verboten wäre, sondern etwas Unangenehmeres: Es ist eine Funktion, die jeder Veranstalter nach seinen eigenen Bedingungen ausgestaltet, und es gibt keine Aufsichtsregel, die einen Mindestbetrag, eine Teilauszahlung oder eine Garantie pro Markt vorschreibt. Was auf der Seite zu Sporttip über Cash-Out steht, ist deshalb ein Beispiel und keine Norm — bei einer anderen Marke könnte die Mechanik eine ganz andere sein.

Bei virtuellen Sportarten ist die Rechtslage nicht ausgewiesen. Dazu steht hier nichts. Esport ist eindeutig geregelt — es fehlt in der Gespa-Liste, und daraus folgt keine Anbieterfrage, sondern eine Marktgrenze.

Steuern: der Freibetrag und der Kanton

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt der Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Oberhalb dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein üblicher Wettender gewinnt weit unter dieser Marke: keine Einkommenssteuer auf den Gewinn und keine Verrechnungssteuer.

Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, und deshalb steht hier «je nach Kanton» und keine Zahl aus einem einzelnen Kanton. Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen; steuerlich erheblich sind sie trotzdem, und die kantonale Praxis fällt unterschiedlich aus. Wer eine grössere Summe gewinnt, fragt am besten eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine solche in einem Vergleich findet, hat eine ausländische Rechtsordnung vor sich.

Die andere Rechnung: was ein bewilligtes Angebot einschränkt

Die Kehrseite der Bewilligung ist eine Liste von Dingen, die es in der Schweiz nicht oder nicht überall gibt. Zwei Veranstalter, getrennt nach Sprachregion, mit Wohnsitzvoraussetzung. Eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten. Eine Identitätsprüfung mit einem Konto pro Person. Keine Auszahlung an eine dritte Person, keine anonyme oder Krypto-Auszahlung, kein Kredit. Dafür eine Verlustlimite, die vor der ersten Wette stehen muss, eine Sperre mit Registerwirkung und, zweimal im Jahr, eine kostenlose Auszahlung.

Wer diese beiden Spalten nebeneinanderlegt, sieht schnell, dass «sicher» und «bequem» in dieser Branche nicht dasselbe Produkt bezeichnen. Wohlgemerkt: Auch ein bewilligter Schweizer Anbieter ist eine Gelegenheit, Geld zu verlieren. Wer das ausblendet und Swisslos als günstige Umgebung für einen Wetteifer betrachtet, verwechselt Aufsicht mit Gewinnaussicht. Die Aufsicht sichert Bedingungen; sie sichert keine Quoten.

Bewilligung, Sperrliste, Rechtsfolge: die Schweizer Rechtslage im Überblick

Das Geldspielgesetz regelt, wer was anbieten darf, und es tut das mit einer Klarheit, die wenig Spielraum für Interpretationen lässt. Sportwetten sind ein Grossspiel und damit bewilligungspflichtig; die Gespa publiziert keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Wenn in einem Ratgeber von «Lizenzen» die Rede ist, ist das gesetzlich die Bewilligung — die Unterscheidung ist nicht spitzfindig, weil an die Bewilligung die konkreten Pflichten gehängt sind, die die Schweiz durchsetzen kann.

Ein schmaler Kiesweg führt zwischen zwei hellen Mauern durch eine Schweizer Altstadt, die Laternen sind noch nicht angezündet.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Veranstaltet ein Haus Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung, ist das eine Straftat. Sie kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden; bei gewerbsmässigem Betrieb sind bis zu fünf Jahre möglich. Der Spielende wird nicht bestraft — der Bundesrat hat das ausdrücklich so ausgelegt —, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und einen Anspruch auf anständiges Spiel gibt es nicht.

Die Sperrliste und das Domain-Hopping

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht spricht von Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie auf der Liste.

Die praktische Folge ist eine Zahl, die niemand gern hört: Wer sich über die technische Blockade sicher fühlt, verlässt sich auf einen Mechanismus, dessen Halbwertszeit in Stunden gemessen wird. Die Sperrliste verhindert den Zugang nicht in der Sache, sie erhöht die Mühe. Wer sich selbst nicht sperren lässt, hat in ihr den Anschein einer Kontrolle, aber keine Kontrolle.

Warum «sicher» auf beiden Seiten ein falsches Wort ist

Ein ausländischer Anbieter bedeutet in der Schweiz: keine Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, steuerliche Behandlung ausländischer Gewinne nach kantonalem Recht. Ein bewilligter Anbieter bedeutet: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Namen, ein geschlossener Sportkatalog, Wohnsitzvoraussetzung und Ausweiskontrolle. Keine der beiden Zeilen ist für sich die sichere Wahl.

Mit einem Smartphone liegen diese beiden Zeilen dichter beieinander als an jedem Schalter. Der bewilligte Anbieter steht als App im Store; die Sperrliste steht zwei Stunden Removal-Zeit daneben. Wer diese Seite liest und sich für die bewilligte Seite entscheidet, entscheidet sich nicht für einen schöneren Bildschirm. Er entscheidet sich dafür, dass im Streitfall eine Schweizer Stelle zuständig ist.

Häufige Fragen zu mobilen Sportwetten

Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?

Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl auf zwei begrenzt, gestützt auf das Geldspielgesetz, und die Aufsicht führt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter. Jeder der beiden bedient sein eigenes Vertragsgebiet, und ein Online-Konto setzt Wohnsitz in diesem Gebiet voraus.

Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?

Nein. Nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz, und ein ausländisches Papier — aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat — hat hier keine Kraft. Dem ausländischen Anbieter fehlt der Anschluss an das Sperrregister, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domain kann auf die Sperrliste gelangen.

Welche Limiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?

Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Das Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 1 und Quote 2.10 zahlt die Wette rechnerisch CHF 2.10 zurück, abgerundet werden daraus CHF 2.10.

Welche Einsatzgrenzen gelten bei Einzel- und Kombinationswetten?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; auf Bundesebene liegt er seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»