Sportwetten Quoten im Vergleich: zwei bewilligte Veranstalter, eine Marge, die überall mitläuft
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip und Jouez Sport in den dort publizierten Fassungen.
Wer in der Schweiz nach der besten Quote sucht, landet schnell bei einer Liste von zehn oder zwanzig Adressen. Die Hälfte davon darf hier gar keine Sportwetten veranstalten. Das ist kein Detail am Rand, sondern der Ausgangspunkt jedes Quotenvergleichs: Quoten lassen sich nur unter Veranstaltern vergleichen, die überhaupt eine Bewilligung haben, und davon gibt es genau zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was eine Suchmaschine ausspuckt, ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung, und die darf höhere Quoten zeigen, weil sie sich an keine Schweizer Regel halten muss.
Der zweite Punkt sitzt tiefer und betrifft jede einzelne Zahl auf jedem Wettschein: In jeder Quote steckt der Anteil, den der Veranstalter für sich behält. Eine Quote von 2.10 ist keine Aussage über die Welt, sondern ein Angebot mit eingebautem Aufschlag. Wer das einmal verstanden hat, liest Wettprogramme anders. Nicht «welche Quote ist am höchsten», sondern «wie viel lasse ich pro Franken liegen, den ich setze».
Dieser Vergleich geht deshalb der Reihe nach vor: was Quoten sind und wie sie entstehen, was die Marge konkret kostet, welche Wettarten und Sportarten überhaupt zugelassen sind, wie die beiden Schweizer Veranstalter im direkten Vergleich dastehen, und was ausländische Seiten mit den schöneren Zahlen den Spielenden tatsächlich nicht bieten. Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Sie folgt der Kette, die ein Spielender tatsächlich durchläuft, vom ersten Blick auf eine Quote bis zur Frage, was am Ende auf dem Konto landet.
Verantwortung vor Quote: die Limiten, die vor dem ersten Tipp stehen
Die Limitenfrage ist bei Sporttip keine Randnotiz im Kleingedruckten, sondern die erste Handlung überhaupt. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Man kommt also nicht ins Wettprogramm, ohne vorher zu sagen, wie viel man zu verlieren bereit ist. Das ist ein Mechanismus, den ausländische Seiten in dieser Form nicht kennen, und es ist der einzige Punkt, an dem der Schweizer Weg einem Spielenden buchstäblich im Weg steht, bevor er den ersten Einsatz platziert.

Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999. Unter 21 Jahren gilt CHF 1’000. Wer seine Limite senken will, kann das sofort tun, und die Senkung greift unmittelbar. Wer sie erhöhen will, wartet 72 Stunden. Diese Asymmetrie ist der eigentliche Trick, und sie ist gut gewählt: Die impulsive Handlung ist immer die Erhöhung, und genau die wird verzögert. In den 72 Stunden passiert, was passieren soll, nämlich nichts.
Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Sie ist optional, und wer sie setzt, sollte wissen, was er tut: Sie begrenzt, wie viel Geld aufs Spielerkonto kommt, nicht wie viel davon auf Wettscheine wandert. Ein Guthaben, das schon auf dem Konto liegt, ist von einer Einzahlungslimite nicht betroffen. Beide Instrumente zusammen ergeben erst ein sinnvolles Bild.
Zugangssperre, Sperrregister und was ein Klick auslöst
Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Wichtig ist die zweite Hälfte des Satzes: ohne Aufhebung vor Fristablauf. Es gibt keine Hintertür, kein «bitte drei Tage früher», keine Ausnahme. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in ein schweizweites Register eingetragen und gilt damit auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich hier sperrt, sperrt sich breit. Das ist unbequem und genau deshalb wirksam.

Was viele nicht auf dem Schirm haben: Eine Spielsperre hat finanzielle Konsequenzen. Ausgeschlossene oder unteralterige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer trotz laufender Sperre einen Weg findet, verliert nicht nur die Wette, sondern auch den Einsatz und alles, was daraus geworden wäre. Das ist keine Spitzfindigkeit in einem Reglement, sondern die klare Ansage, dass die Sperre als Sperre gemeint ist.
Die Aufhebung einer selbst gewählten Sperre ist entsprechend geregelt: Sie ist erst nach drei Monaten möglich, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Wer sich in einem schlechten Moment sperrt, sitzt die Zeit ab. Das ist der Preis dafür, dass die Sperre in einem Moment funktioniert, in dem der eigene Wille gerade nicht zuverlässig ist.
Wann eine höhere Quote teurer wird: warum jede Zahl eine Marge trägt
Eine Quote ist ein Preis, und wie jeder Preis enthält sie eine Spanne für den Verkäufer. Der Begriff dafür ist Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote: der Anteil aller Einsätze, den ein Markt insgesamt wieder auszahlt. Er ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist die Differenz zu 100 Prozent.
Rechnen wir das an einem konstruierten Zweiwegemarkt durch, nicht an einem zitierten Preis, sondern an einem Beispiel mit Quoten von je 1.90 auf beide Ausgänge. Zwei Kehrwerte von 1/1.90 ergeben zusammen 1.0526, der Auszahlungsanteil liegt also bei rund 95 Prozent, und die Marge damit bei rund 5 Prozent. Anders gesagt: Von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, bleiben dem Veranstalter im Durchschnitt etwa fünf Rappen. Das ist der Bandwert für einen sauber gesetzten Zweiwegemarkt; bei einem Dreiwegemarkt mit Unentschieden, bei Nischenmärkten oder bei kleinen Ligen liegt die Marge typischerweise höher, bei stark bewetteten Topspielen tiefer. Der Bereich, in dem sich Schweizer Quoten bewegen, liegt also grob zwischen etwa vier und zehn Prozent, je nach Markt und Sportart.
Was heisst das für den Einsatz? Bei einer Quote von 1.90 und einem Einsatz von CHF 100 ergibt sich nach der Regel von Sporttip ein Gewinnbetrag von CHF 190,00 vor der Rundung, gerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Der Reingewinn läge bei CHF 90. Läge dieselbe Paarung bei einem Veranstalter mit einer Marge von 2 Prozent, stünde auf beiden Seiten eine Quote von etwa 1.96, und der Reingewinn bei gleichem Einsatz wäre rund CHF 96. Die Differenz von etwa sechs Franken ist die Marge, sichtbar gemacht. Bei einem einzelnen Tipp ist das ein Kaffee. Über ein Jahr mit ein paar hundert Wetten ist es der Betrag, um den sich die Frage «welcher Anbieter hat die besten Quoten» tatsächlich dreht.
Der Kombiboost und die Bedingung, die niemand liest
Beim Kombiboost von Sporttip zeigt sich, wie eine Quote auf dem Papier wächst, ohne dass die Marge verschwindet. Der Boost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung liest sich wie eine Einladung, immer weiter zu kombinieren. Sie ist das Gegenteil. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 ergeben eine Gesamtquote im Bereich von mehreren Hundert, und die Wahrscheinlichkeit, dass alle fünfzehn eintreffen, sinkt mit jeder hinzugefügten Voraussage. Der Bonus erhöht den Gewinn, nicht die Chance darauf. Wer den Boost als Argument für grössere Kombinationen liest, hat die Rechnung rückwärts gelesen.
Dasselbe Muster bei den Quoten- und Profitboosts: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die letzte Bedingung ist die unangenehmste. Wer den Boost mitnimmt und dann vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung, die ihn überhaupt interessiert hat.
Einzelwette, Kombination, Systemwette: wo die Quote multipliziert wird
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen tritt an die Stelle der Einzelquote das Produkt der Einzelquoten, die Gesamtquote. Zwei Voraussagen mit je 1.80 ergeben eine Gesamtquote von 3.24; drei mit je 1.80 bereits 5.83. Bei einer Systemwette zerlegt dieselbe Auswahl sich in mehrere Kombinationen, weshalb der Höchsteinsatz dort auch ein anderer ist als bei einer Einzel- oder Kombinationswette.
Auszahlungsseitig läuft es bei Sporttip immer gleich: erst auf zwei Nachkommastellen aufrunden, dann auf 5 Rappen genau abrunden. Die zweite Rundung ist die, die man merkt. Fünf Rappen klingen nach nichts, und bei einer einzelnen Wette sind sie nichts. Bei einer Kombination mit vielen Legs und einem runden Betrag fällt die Abrundung trotzdem an, und sie fällt immer zugunsten des Veranstalters aus, nie zugunsten des Wettenden.
Wichtig für Livewetten ist eine Regel, die manchen überrascht: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Es gibt also keine Möglichkeit, sich darauf zu berufen, man habe die Szene nicht sehen können. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Wer live setzt, setzt gegen die Uhr.
Abgesagte Spiele, abhängige Ereignisse, verfallende Gewinne
Ein Wettereignis, das abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, macht die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Der Unterschied ist erheblich: Aus einer Achterkombination wird dadurch eine Siebenerkombination, und die Gesamtquote fällt auf einen Schlag zusammen.
Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Man verliert dann nicht den Einsatz, aber die Wette, auf die man die ganze Zeit gewartet hat.
Und bei den Gewinnen gibt es eine Frist: Wer seinen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, die unterschiedlicher nicht sein könnten, und beide in einem Reglement, das kaum jemand liest.
Die reguläre Spielzeit und der Cash-Out, der nie garantiert ist
Zur regulären Spielzeit zählt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im WM-Ko-Spiel auf den Sieger nach 90 Minuten setzt, hat bei einem Treffer in der Verlängerung nichts gewonnen. Das ist keine Schweizer Eigenheit, aber es ist der häufigste Grund, aus dem jemand eine Wette falsch versteht.
Der Cash-Out ist bei Sporttip ein Feature, keine gesetzlich geregelte Möglichkeit. Er gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der angebotene Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Im Klartext: Der Ausstieg ist ein zweites Geschäft mit demselben Veranstalter, und dieses Geschäft ist für den Veranstalter kalkuliert, nicht für den Aussteigenden.
Die beiden Bewilligungen und das, was daneben steht
Bevor eine Tabelle überhaupt Sinn ergibt, muss klar sein, wer darauf gehört. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten. Die Einordnung der ausgewählten Anbieter zeigt das in der Übersicht:
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betify | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Diese Tabelle ist die ganze Geschichte in Kurzform. Acht der zehn Einträge tragen dieselbe Feststellung, und das ist keine Wiederholung aus Bequemlichkeit, sondern die Struktur des Schweizer Marktes. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Anbieterliste, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer nach einer «Liste aller lizenzierten Sportwettenanbieter» sucht, sucht etwas, das nicht existiert.
Und eine zweite Sache folgt aus der Tabelle: Die acht ausländischen Adressen stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie eine Alternative wären. Sie werden an denselben Kriterien gemessen und tragen alle den Vermerk ohne Schweizer Bewilligung. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar, und daraus folgt die Haltung dieses Vergleichs: beschreiben, einordnen, bewerten. Nicht empfehlen.
Warum keine Quote dauerhaft die beste ist
Quoten bewegen sich. Ein Veranstalter passt sie an, wenn Geld auf eine Seite fliesst, wenn eine Mannschaftsaufstellung bekannt wird, wenn kurzfristig Informationen eintreffen. Die Quote, die man gestern gesehen hat, ist heute nicht mehr dieselbe, und die Quote, die auf einem Vergleichsportal steht, ist oft schon überholt, während man sie liest.
Dazu kommt, dass der Vergleich der beiden Schweizer Veranstalter untereinander nur an wenigen Stellen überhaupt gelingt, weil beide unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Reglementen führen. Wer ein Konto bei Sporttip hat, kann nicht einfach zu Jouez Sport wechseln, wenn dort die Quote besser steht: Der Wohnsitz entscheidet. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Quotenvergleich in der Schweiz ist deshalb für die meisten Spielenden kein Vergleich zweier Optionen, zwischen denen sie wählen können. Er ist eine Beschreibung dessen, was in ihrem Wohnkanton überhaupt angeboten wird. Das sollte man wissen, bevor man stundenlang Quoten nebeneinanderlegt, die man gar nicht beide nutzen darf.
| Kriterium | Swisslos Sporttip | Loterie Romande Jouez Sport |
|---|---|---|
| Zugangsgebiet | AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin, Liechtenstein | FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| Mindesteinsatz | CHF 1 | CHF 2 online, CHF 3 in Verkaufsstellen, CHF 2 für Multiples |
| Höchsteinsatz | CHF 1’000 Einzel- und Kombinationswette, CHF 10’000 Systemwette | CHF 500 Einzel- und Kombiwetten, Wettschein mit Multiples höchstens CHF 7’500 |
| Höchstgewinn | nicht beziffert | CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples |
| Quotengrenzen | nicht beziffert | Mindestquote 1.10, Gesamtquote höchstens 100’000, Kombi mit 2 bis 10 Voraussagen |
| Verlustlimiten | Pflicht für 1, 7 und 30 Tage | Pflichtlimiten nach Art. 87 VGS |
Die Tabelle macht eine Verschiebung sichtbar, die man in Zahlen selten so klar sieht. Sporttip erlaubt den kleineren Einsatz, CHF 1 gegen CHF 2 online, und lässt dafür bis CHF 1’000 zu, während Jouez Sport bei CHF 500 für Einzel- und Kombiwetten deckelt. Sporttip hat nach oben mehr Raum, Jouez Sport hat eine harte Kappe und zusätzlich eine begrenzte Gesamtquote von 100’000. Wo Sporttip schweigt, spricht Jouez Sport in Zahlen: Der Höchstgewinn von CHF 300’000 pro Wette und CHF 1’000’000 über alle Gewinne eines Multiples zusammen ist eine Zahl, die nur relevant wird, wenn jemand tatsächlich eine sehr hohe Kombination durchbringt. Der Fall ist selten, aber er existiert, und dann ist er der ganze Unterschied.
Der kleinere Mindesteinsatz bei Sporttip ist für Spielende mit kleinem Budget die praktischere Grösse. Wer CHF 2 oder CHF 3 pro Wettschein setzen muss, testet ein neues Wettprogramm langsamer. Wer mit einem Franken anfangen kann, findet schneller heraus, ob ihm eine Sache liegt, und riskiert dabei wenig. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Rechnung: Der Mindesteinsatz bestimmt, wie viele Versuche ein kleines Budget überhaupt zulässt.
Was die Gespa-Liste zulässt: Wettarten, Sportarten und die Grenzen des Programms
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste, die zuletzt in der Fassung vom 10.09.2026 gilt, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden, und die Liste ist enger, als viele erwarten.
Wetten sind nur auf Sportereignisse möglich. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie in der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Genau das ist der Punkt, an dem die Suche nach «hohen Quoten» auf einen Schweizer Anbieter trifft. Wo ein ausländisches Programm Dutzende Nischenmärkte über eine Partie legt, von der Anzahl Eckbälle bis zur gelben Karte in der 78. Minute, bleibt das Schweizer Programm auf dem, was die Liste kennt. Das ist ein Nachteil an Breite und ein Vorteil an Übersicht. Wer sich in einem überquellenden Wettprogramm ohnehin nur für Sieg, Unentschieden und Niederlage interessiert, verliert durch die engere Liste nichts.
Und warum unterscheiden sich Quoten je nach Wettmarkt? Weil sie es auf der ganzen Welt tun, unabhängig von der Liste. Ein klassischer Dreiwegemarkt auf ein Fussballspiel zieht viel Geld und viele Informationen an, die Marge kann dort enger gesetzt werden, und die Quoten bewegen sich schnell. Ein Nischenmarkt mit wenigen Einsätzen trägt ein höheres Risiko für den Veranstalter, und dieses Risiko steckt als breitere Marge im Preis. Die Sportart spielt mit hinein: Ein grosses Fussballspiel verträgt eine schmalere Spanne als ein Vorrundenspiel einer Randsportart, und Tennis mit seinen kurzen, kaum vorhersehbaren Wendungen ist für den Buchmacher ein anderes Geschäft als ein 90-Minuten-Spiel mit drei Ausgängen. Der Vergleich über verschiedene Märkte hinweg ist deshalb ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Wer zwei Quoten nebeneinanderlegt, muss prüfen, ob beide dasselbe Ereignis mit denselben Bedingungen meinen.
Livewetten: Wo die Quote am schnellsten altert
Livewetten sind zulässig, im Prematch und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte, was bedeutet: Was im Liveprogramm steht, ist Sache des Veranstalters.
Livequoten verhalten sich anders als Prematch-Quoten. Sie reagieren in Sekunden auf das Spielgeschehen, und sie werden vom Veranstalter aktivgestellt und aktiv wieder abgeräumt. Darin liegt der eigentliche Unterschied zu einem Prematch-Vergleich: Bei einer Livewette ist die Frage nicht, ob die Quote gut ist, sondern ob sie noch da ist, wenn der Wettschein bestätigt wird. Die Regel zur tatsächlichen Spielzeit und die Bewertung mit Quote 1.00 in spielentscheidenden Situationen sind die Kehrseite derselben Sache. Wer live setzt, spielt gegen eine Maschine, die schneller prüft als er.
Der WM-Markt und was von 2026 bleibt
Die FIFA-Weltmeisterschaft 2026 wurde vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 gespielt. Sie prägt die Suchanfragen nach WM-Wetten, aber sie ist vorbei, und ein Quotenvergleich, der ein beendetes Turnier bewirbt, verkauft eine Vergangenheit. Eine Europameisterschaft findet 2026 nicht statt. Wer heute Quoten vergleichen will, tut es sinnvollerweise an einem laufenden Wettbewerb, weil die Marge und die Zahl der Märkte dort zeigen, was ein Programm wirklich kann.
Wann das Geld tatsächlich ankommt: Ein- und Auszahlungen bei Sporttip
Die Grundlagen zu Geldbewegungen sind der Teil, den ein Quotenvergleich fast immer auslässt, und der im Alltag am häufigsten weh tut. Bei Swisslos wird Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart ist PostFinance Pay verfügbar, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Bei den Auszahlungen wird es interessanter. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Drei Prozent auf eine Auszahlung ist ein Betrag, den man vorher kennen sollte. Wer sein Guthaben in kleinen Portionen abzieht und dabei die zwei Freiauszahlungen aufbraucht, zahlt für jede weitere Bewegung. Wer planvoll das Guthaben sammelt und selten auszahlt, bleibt unter der Schwelle. Dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist, gehört zur Logik solcher Gutschriften: Es ist Spielguthaben, kein Geld.
Bei Gewinnen geht es schneller. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Der grosse Gewinn ist also nicht nur rechnerisch der angenehmere Fall, sondern auch bei der Geschwindigkeit.
Ein Punkt, der im Ausland wegfällt: Winnings und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind verboten. Wer im Ausland an ein Konto gewöhnt ist, an dem alles Mögliche hängt, findet hier eine strengere Welt vor.
Rechtliche Einordnung: die Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa in Bern beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur Casinos prüft. Ein Bewilligungspaket braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Genau dieser kurze Satz ist der Angelpunkt des ganzen Vergleichs. Eine Bewilligung ist territorial, und eine ausländische Lizenz hat hier null Wirkung.
Der Zugang zum Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und praktisch Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Für die Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist der Grund, warum die meisten Leserinnen und Leser nur eines der beiden Produkte überhaupt nutzen können.
Was ein fehlender Schweizer Rechtsschutz konkret bedeutet
Bei den acht ausländischen Adressen im Vergleich steht derselbe Befund: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, und Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren sie dann per DNS.
Diese Blockade ist keine Mauer. Die Sperrliste wurde erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt sowie bet365 als auf der Liste geführt. Wer wirklich auf eine blockierte Seite will, findet sie. Was er dabei aufgibt, ist nicht der Zugang, sondern der Schutz.
Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Das ist der eigentliche Preis der schöneren Quoten: Man wettet ohne jede Instanz, an die man sich wenden könnte, wenn etwas schiefgeht.
Ein Punkt, an dem viele falsch informiert sind: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer glaubt, die Karte funktioniere dort ohnehin nicht, irrt. Sie funktioniert. Der Schutz liegt nicht im Zahlungsweg, sondern allein darin, dass keine Schweizer Bewilligung dahintersteht.
Steuern: die Schwelle, die praktisch niemand erreicht
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, und die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb gilt hier nur die Formel je nach Kanton und nie eine einzelne Kantonszahl.
Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze, zahlt also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Und wer in der Schweiz Sportwetten setzt, zahlt keine Wettsteuer auf den Einsatz; eine solche gibt es hier nicht.
Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie vollständig als Einkommen erfassen, unabhängig von der Höhe; die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen genau so. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, gewinnt also steuerlich schlechter als bei Sporttip. Für konkrete Fälle bleibt der Weg zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Werbung, Gratisspielguthaben und die Grenze zur Anpreisung
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Deshalb beschreibt und bewertet dieser Vergleich, statt zu werben.
Gratisspiele oder Gratisgutschriften brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Gespa erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und ein Zeitverbot für Werbung gibt es nicht.
Der Schutzauftrag, der an der Verkaufsstelle endet
Ein Befund verdient hier Platz, weil er die Erwartung an das Schweizer System zurechtrückt. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Schutzvorkehrungen an der Verkaufsstelle sind also nicht streng, wie oft angenommen wird. Online greifen Ausweisprüfung, Alterskontrolle und Sperrregister deutlich schärfer. Wer sein Kind an der Verkaufsstelle Wettscheine abgeben lässt, verlässt sich auf eine Kontrolle, die in fast der Hälfte der geprüften Fälle nicht funktioniert hat.
Bei Swisslos wird die Zugangsberechtigung schliesslich produktbezogen vergeben. Der Zugang lässt sich für 1 bis 180 Tage selbst sperren, eine unbefristete Spielsperre landet im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Und die Sperre ist keine Formalie: Ausgeschlossene haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge unten folgt der Bewilligungslage. Zuerst die beiden Veranstalter, die Sportwetten in der Schweiz überhaupt anbieten dürfen. Danach die ausländischen Adressen, die Schweizer Spielende antreffen, jeweils ohne Schweizer Bewilligung. Beide Gruppen werden an denselben Kriterien gemessen, aber sie sind nicht dasselbe, und sie werden hier nicht vermischt.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit den fein abgestuften Einsätzen
Swisslos, formell die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, der IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Damit gehört Sporttip zu den zwei Veranstaltern, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich. Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, eine Ausweiskontrolle gegen Adress-Datenbanken, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Pflichtlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren gehören zum Kern des Produkts, und die 72-Stunden-Frist für eine Erhöhung ebenfalls.
Bei den Zahlungen gibt es PostFinance Pay, einen Mindestkauf von CHF 20, ein Monatsmaximum von CHF 10’000 und eine Obergrenze des Wallet-Guthabens von CHF 9’999, ab der kein weiterer Kauf mehr möglich ist. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Konto auf den eigenen Namen, danach kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet, höhere Gewinne innert 3 Arbeitstagen auf dem Bank- oder Postkonto.
Am Sporttip-Angebot hängen Quotenboosts, Profitboosts und der Kombiboost, alle mit denselben Bedingungen, die sie weniger wertvoll machen als ihre Namen versprechen: online, einmal pro Wettendem, limitiert in Einsatz und Erhöhung, und beim Cash-Out verfällt der Boost. Der Cash-Out selbst gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Gewinn, und garantiert ist er für keinen Markt.
Was die Limitenarchitektur angeht, ist Sporttip der feinteiliger aufgestellte der beiden Veranstalter. Zwischen CHF 1 und CHF 1’000 liegen zwei Grössenordnungen, und wer klein testen will, wird nicht dazu gezwungen, gleich mehr zu setzen. Die Kehrseite derselben Flexibilität: Swisslos darf die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Ein Wettprogramm, das heute bis CHF 1’000 geht, kann morgen enger sein, und dagegen hilft kein Widerspruch.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Modell mit der harten Obergrenze
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht der von Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.
Wer in Zürich oder St. Gallen wohnt, kann bei Jouez Sport kein Online-Konto eröffnen. Das ist keine Formalität, sondern die Folge davon, dass die beiden Veranstalter ihre Gebiete untereinander aufgeteilt haben. Für Spielende in einem der sechs Kantone heisst das umgekehrt: Jouez Sport ist die einzige bewilligte Online-Adresse, und der Quotenvergleich reduziert sich damit auf die Frage, ob die eigene Quote stimmt.
Beim Einsatz ist Jouez Sport der strengere der beiden: CHF 2 online, CHF 3 in Verkaufsstellen und CHF 2 für Multiples. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Höchstgewinn: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette, und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Diese Kappen sind die eigentliche Eigenheit des Produkts. Wer eine lange Kombination mit hoher Gesamtquote durchbringt, stösst an eine Grenze, die Sporttip in dieser Form nicht beziffert. Für den Alltagseinsatz ist das bedeutungslos. Für den einen grossen Treffer im Leben ist es die Differenz zwischen dem, was die Quote anzeigt, und dem, was auf dem Konto landet.
Die Zahlen der Loterie Romande erinnern daran, dass hier kein reines Onlineprodukt steht. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind die Vertriebsstruktur, aus der Jouez Sport kommt, und die Mindesteinsätze von CHF 3 am Schalter und CHF 2 online spiegeln diese Herkunft. Wer online klein einsteigen will, ist hier schlechter dran als bei Sporttip; wer den Wettschein am Schalter abgibt und dabei beraten werden möchte, findet dort eine Infrastruktur, die es online nicht gibt.
N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet fällt unter die Gruppe der ausländischen Adressen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Das ist keine Bewertung der Seite, sondern eine Feststellung der Bewilligungslage: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten. Als berichtete Lizenz gilt der ausländische Rahmen, der in der Schweiz keine Wirkung entfaltet; das folgt aus Art. 4 BGS. Eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, und ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen. Die Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden.
Was daraus folgt, ist der Punkt, an dem die Bewertung ansetzt. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Aufsicht, keine Fairplay-Kontrolle und keine Instanz, bei der ein Streit über eine Auszahlung ausgetragen werden könnte. Wer dort gewinnt, verliert bei einer Einziehung in einem Verfahren gegen den Anbieter seinen Gewinn, ohne selbst bestraft zu werden. Und die Limitenarchitektur des Schweizer Systems, also die Pflichtverlustlimiten vor der ersten Teilnahme und das schweizweite Sperrregister, existiert für dieses Konto schlicht nicht. Ein Spielender, der genau diese Schutzmechanismen braucht, findet sie hier nicht vor.
Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung
Bei Fezbet steht derselbe Befund vor jeder anderen Überlegung: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz nach Art. 4 BGS, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine allfällige Blockade über die Sperrliste der Gespa würde per DNS erfolgen.
Ein ausländischer Anbieter dieser Art kann Wettmärkte anbieten, die auf der Schweizer Liste nicht stehen, und zu Bedingungen, die das Schweizer Reglement nicht kennt. Genau hier liegt die eigentliche Frage für einen Spielenden: Hilft mir dieses Angebot, oder hilft es dem Anbieter. Über ein Gewinnversprechen lässt sich damit nichts sagen. Der Anbieter ist eine Option für jemanden, der bewusst das Schweizer System verlässt, und er ist die falsche Adresse für jeden, der bei einer Auszahlung einen Ansprechpartner in der Schweiz braucht.
AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa gehört ebenfalls zu den ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz gilt in der Schweiz nicht, das ergibt sich aus Art. 4 BGS. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Sperre durch Schweizer Telekommunikationsanbieter.
Der entscheidende Punkt bei dieser Gruppe ist der, den Werbung nie erwähnt: Der Spielende wird bei einer Auseinandersetzung über Einsätze und Gewinne nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der rechtliche Rahmen schützt den Spielenden also nicht, er nimmt ihm im Zweifel sogar die Auszahlung weg. Wer ein Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter führt, trägt dieses Risiko selbst, und zwar unabhängig davon, wie professionell die Seite aussieht.
Betify: ohne Schweizer Bewilligung
Betify steht im Vergleich bei den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach BGS, berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister der Gespa, kein Schweizer Rechtsweg. Eine Blockade über die Sperrliste wäre über DNS möglich.
Praktisch relevant ist hier die Zugangsfrage. Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste, und die Zahl der blockierten Domains lag Ende 2025 bei 671. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst so nennt. Das bedeutet für Spielende schlicht, dass die Erreichbarkeit kein Qualitätsmerkmal ist: Eine Seite, die ständig unter neuer Domain auftaucht, ist nicht besonders zugänglich, sondern besonders oft gesperrt worden. Ein Anbieter, der über Jahre dieselbe Adresse führt, sagt damit nichts über Bewilligungen, aber er sagt etwas über die Häufigkeit von Sperren.
1Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Auch bei 1Bet gilt: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Sperre als mögliche Folge. Eine Schweizer Aufsicht über Quoten, Auszahlungen oder Streitfälle existiert nicht.
Der Vergleich der beiden Schweizer mit dieser Adresse führt auf einen Punkt, der keine Sympathie-, sondern eine Rechenfrage ist. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann den Preisvorteil, den er zeigt, nur durch eine höhere Marge beim Spielenden zurückholen oder durch Bedingungen, die im Detail zu Lasten des Spielenden gehen. Der Auszahlungsanteil eines Marktes bleibt auch bei einem ausländischen Anbieter unter 100 Prozent, denn sonst könnte er nicht existieren. Die Frage ist also nicht, ob dort mehr ausgezahlt wird, sondern ob der Vorteil den Verlust an Schutz aufwiegt. Wer diese Frage für sich beantwortet, sollte sie mit Zahlen beantworten, nicht mit Gefühl.
Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung
Rollbit zählt zur Gruppe der ausländischen Adressen ohne Schweizer Bewilligung. Die Feststellung ist dieselbe wie bei den anderen: Eine berichtete Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), das Schweizer Sperrregister gilt hier nicht, und ein Schweizer Rechtsweg steht nicht zur Verfügung. Eine Aufnahme in die Sperrliste der Gespa mit DNS-Sperre ist möglich.
Diese Art von Anbieter mischt häufig mehrere Produktarten auf derselben Seite. Das ist dann ein Punkt, an dem ein Spielender genau hinschauen muss: Die Pflichtverlustlimiten des Schweizer Systems hängen am Produkt Sportwetten und an der Bewilligung, und ein Konto ausserhalb dieses Systems hat sie nicht. Wenn dieselbe Adresse neben Sportwetten noch andere Spielarten anbietet, liegen Einsätze und Spielguthaben in einem Topf, und die Frage, wie viel tatsächlich für Wetten zur Verfügung steht, beantwortet keine einzige Limite von aussen.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung
Unibet erscheint in diesem Vergleich unter den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz veranstalten nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten. Die dort berichtete Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Geltung, eine Verbindung zum Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls nicht.
Ein bekannter Name ist kein Bewilligungsnachweis. Das ist der Irrtum, dem bei diesem Anbieter die meisten unterliegen: Die Vertrautheit mit einer Marke sagt nichts darüber, ob sie in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf, und sie sagt nichts über den Weg, den eine Auszahlung im Streitfall nimmt. Die Bekanntheit verschiebt lediglich die Erwartung, die ein Spielender an die Seite heranträgt, und eine Erwartung ist kein Anspruch.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet steht am Ende der Liste der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach BGS, berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre über die Sperrliste der Gespa.
Am Ende dieser Gruppe steht die Frage, die am Anfang schon sichtbar war: Wer in der Schweiz Sportwetten setzt, wählt zwischen zwei bewilligten Veranstaltern und einer Reihe von Nicht-Bewilligten. Der Quotenvergleich bewegt sich zwischen diesen beiden Zuständen, und der Unterschied liegt nicht in der Höhe der Zahl auf dem Bildschirm. Er liegt darin, wer haftet, wenn die Zahl nicht ankommt. Bei Sporttip und Jouez Sport ist das eine bewilligte Veranstalterin unter Schweizer Aufsicht. Bei den anderen ist es niemand.
Die Paarung mit der Marge durchgerechnet
Für die Rechnung, die dieser Vergleich tragen muss, bleiben wir beim Zweiwegemarkt mit Quoten von je 1.90 auf beide Ausgänge. Das ist ein Beispiel, kein dort quotierter Preis. Zwei Kehrwerte von 1/1.90 ergeben 1.0526. Der Auszahlungsanteil des Marktes liegt damit bei rund 95 Prozent, die Marge bei rund 5 Prozent. Bei einem Einsatz von CHF 100 und einer Quote von 1.90 ergibt sich ein Gewinnbetrag von CHF 190,00 vor der Rundung; gerechnet wird nach der Regel von Sporttip, also zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Reingewinn liegt bei CHF 90.
Der Bandwert, den diese Rechnung liefert, ist der Bereich, in dem Schweizer Quoten sich in der Regel bewegen: Die Marge liegt bei gut bewetteten Zweiwegemärkten eher bei vier bis fünf Prozent und steigt bei Dreiwegemärkten sowie bei Nischenmärkten und kleineren Sportarten deutlich an. Bei einer Marge von 2 Prozent stünden auf einem Zweiwegemarkt Quoten von etwa 1.96 auf beiden Seiten, und bei einem Einsatz von CHF 100 wäre der Reingewinn rund CHF 96. Diese sechs Franken Differenz sind die Marge, ausgedrückt in dem, was der Spielende tatsächlich merkt. Bei einem einzelnen Tipp verschwindet der Betrag in der Portokasse. Bei vielen Wetten über ein Jahr ist er der Unterschied, um den es bei der Suche nach der besten Quote geht.
Der Punkt, der über eine einzelne Wette hinausreicht: Ein Quotenvergleich vergleicht Preise, die alle denselben Aufschlag enthalten, nur in unterschiedlicher Höhe. Eine Quote von 1.90 sagt nicht, dass ein Ausgang wahrscheinlicher als 50 Prozent ist. Sie sagt, was im Erfolgsfall zurückkommt, und die Marge sagt, was in jedem Fall vorher abgeht. Wer diese beiden Dinge auseinanderhält, liest Wettprogramme anders als jemand, der die höchste Zahl sucht.
Häufige Fragen zum Quotenvergleich
Wer hat die besten Quoten, und warum ist der Vergleich in der Schweiz auf die bewilligten Veranstalter begrenzt?
Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen hier Sportwetten veranstalten. Ein Vergleich ausserhalb dieser zwei ist kein Vergleich von Anbietern mit gleichem Status, weil ausländische Seiten keine Schweizer Bewilligung haben und keinen Schweizer Rechtsschutz bieten. Wer zwei Schweizer Quoten nebeneinanderlegt, vergleicht Gleiches mit Gleichem.
Was bedeuten Quoten überhaupt, und wie leitet man daraus die Wahrscheinlichkeit ab?
Eine Quote gibt an, was ein gewinnender Einsatz zurückbringt. Die Kehrwerte der Quoten eines Marktes ergeben addiert etwas über eins; aus dem Kehrwert einer einzelnen Quote lässt sich die implizite Wahrscheinlichkeit able sen. Bei 1.90 sind das rund 53 Prozent. Die Summe dieser impliziten Wahrscheinlichkeiten liegt über 100 Prozent, und die Differenz ist die Marge.
Wie entstehen Quoten, und welche Marge steckt darin?
Quoten bilden sich aus der Einschätzung des Veranstalters zu einem Ereignis und werden an den Geldfluss angepasst. Der Auszahlungsanteil eines Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten, die Marge ist der Rest zu 100 Prozent. Bei einem Zweiwegemarkt mit zwei Quoten von je 1.90 liegt der Auszahlungsanteil bei rund 95 Prozent.
Wie wird der Gewinn berechnet, und wie ergibt sich die Gesamtquote?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung fällt immer zugunsten des Veranstalters aus.
Welche Sportarten und Wettarten sind in der Schweiz zugelassen?
Die Gespa führt in der Fassung vom 10.09.2026 eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Erlaubt sind nur Wetten auf Sportereignisse, keine auf Wetter, Politik oder Sendungen. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt.
Was gilt bei ausländischen Seiten mit höheren Quoten ohne Schweizer Bewilligung?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ausländische Gewinne sind steuerlich nach kantonaler Praxis zu behandeln. Der Spielende wird nicht bestraft, geht aber jedes Risiko selbst ein.
Quoten – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
