Gutscheincodes für Bestandskunden bei Schweizer Sportwetten – was tatsächlich auf dem Konto landet

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Eine leere Eishalle aus der Ferne betrachtet, Flutlicht spiegelt sich auf der glatten Eisfläche, die Sitzreihen liegen im Halbdunkel

Datenstand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die öffentlich einsehbaren Bedingungen der Gespa zur Geldspielaufsicht.

Wer bei einem Schweizer Sportwetten-Anbieter ein bestehendes Konto führt und nach einem Gutscheincode sucht, stösst auf eine eigentümliche Leere. Keine Kachel, kein Banner, kein Pop-up. Das ist kein Zufall und auch keine Nachlässigkeit im Marketing. Es ist das Ergebnis einer Regel, die den Spielraum der beiden bewilligten Veranstalter enger zieht als alles, was ein Wettender von ausländischen Seiten kennt.

Wer als Bestandskunde gilt, ist dabei nüchtern definiert: jede Person, deren Spielerkonto bereits registriert und verifiziert ist und deren erste Einzahlung nicht mehr aussteht. Ein Willkommensangebot ist damit vom Tisch, und genau dort beginnt das Problem, mit dem sich dieser Text beschäftigt. Nicht die Frage, welcher Code funktioniert, sondern was passiert, wenn einer auftaucht, was er wert ist und wen er am Ende teurer zu stehen kommt als den, der ihn einlöst. Die zwei bewilligten Veranstalter pflegen ihre Aktionen unter Vorbehalt der Aufsicht, und diese Voraussetzung entscheidet über alles Weitere: über die Häufigkeit, über die Höhe des Guthabens und darüber, ob daraus je Geld auf dem Bankkonto wird.

Limiten, Pausen und Sperren: was ein Wettender vor dem ersten Wettschein selbst festlegen muss

Kaum jemand liest diesen Teil, und er kostet später am meisten. Bei Swisslos Sporttip lässt sich kein Wettschein abgeben, solange keine Verlustlimite gesetzt ist. Verlangt sind Werte für einen, für sieben und für dreissig Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter einundzwanzig Jahren bei CHF 1’000. Wer seine Limite senken will, tut das mit sofortiger Wirkung. Wer sie erhöhen will, wartet zweiundsiebzig Stunden. Die Sperrfrist ist Teil des Mechanismus, nicht ein Hindernis darin: Ohne sie könnte jede Verlustserie in derselben Minute mit einem Klick repariert werden.

Das hat eine Konsequenz, die man erst merkt, wenn es zu spät ist. Wer seine Limite im Wissen um ein bevorstehendes Grossereignis grosszügig setzt, hat diese Grosszügigkeit danach nicht mehr zur Hand, wenn die Serie läuft. Dreissig Tage sind lang, wenn drei davon schlecht waren. Zusätzlich lässt sich für jeweils dreissig Tage eine freiwillige Einzahlungslimite einrichten, die auf der Einzahlungsseite greift und nicht erst am Wettschein. Die beiden Instrumente tun nicht dasselbe, und wer nur das eine nutzt, deckt nur die Hälfte des Weges ab.

Was eine Sperre auslöst und was sie nach sich zieht

Der Zugang lässt sich produktbezogen für einen bis einhundertachtzig Tage sperren, und vor Ablauf dieser Frist wird sie nicht aufgehoben, auch nicht auf Zureden, auch nicht von der Serviceline. Eine unbefristete Spielsperre geht weiter: Sie wird in ein Register eingetragen, das schweizweit gilt und auch Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie das Fürstentum Liechtenstein erfasst. Wer dort steht, kommt so schnell nicht wieder heraus. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss möglich sein, und wer sich sperren lässt, verliert jeden Anspruch auf Einsätze und Gewinne, die danach entstehen. Das ist die eine Stelle, an der Feilschen nichts bringt.

Bei Loterie Romande findet sich dieselbe Grundarchitektur mit anderen Zahlen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage begrenzt, das Guthaben im Wallet ebenfalls auf CHF 10’000. Auch hier sind die Werte von den Konten selbst zu setzen, und auch hier ist das Senken der Limite der leichte Teil. Wer in seinem Verhalten ein Muster erkennt, das ihm nicht gefällt, sollte diesen Schritt buchstäblich vorziehen, bevor die dritte Auszahlung ansteht.

Wo die Kontrolle im Alltag reisst

Die Aufsicht prüft, ob Verkaufsstellen Jugendliche abweisen, und das Ergebnis ist ernüchternd: Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde bei Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer glaubt, die Kontrolle am Kiosk sei streng, sollte diese Zahl verdauen, bevor er sich auf sie verlässt. Ein Wettschein in der Hand einer Sechzehnjährigen ist hier kein Ausnahmefall, sondern knapp die Hälfte der Prüfungen.

Für Online-Konten liegen die Dinge anders, weil dort die Identität aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft wird und eine Spielsperre zwingend ausschliesst. Der Unterschied zwischen dem Kanal mit Personal und dem ohne ist damit grösser, als die Formulierung «kontrolliert» vermuten lässt.

Was ein Gratisguthaben für Bestandskunden wert ist, und was es nicht wird

Gratisguthaben ist in der Schweiz kein Marketinginstrument, über das ein Anbieter frei verfügt. Free games und free credits brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das ist der ganze Bestand an bewilligten Gratisaktionen, den die zwei Veranstalter im Land überhaupt ausspielen durften. Aus dieser Schranke folgt alles: keine Dauerkampagne, keine Kundenrückgewinnung im Monatsrhythmus, kein Code, der für alle Bestandskunden offensteht.

Das beste dokumentierte Beispiel trägt den Namen «JouezSport – Patinoires et Stades». Die Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen einen Code eingab, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, erhielt CHF 10 Spielguthaben in sein verifiziertes Konto. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben. Das Guthaben war dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.

Warum «nicht auszahlbar» der ganze Punkt ist

Die zwei Wörter entscheiden über den Wert der Sache. Auszahlbar ist bei Swisslos nur Spielguthaben, und zwar innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausgenommen und nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe in kürzerer Formulierung: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN.

Nur der Gewinn wandert also weiter. Der Einsatz, der aus einer Gratisaktion stammt, bleibt im System. Wer eine Wette über das Aktionsguthaben gewinnt, bekommt den Gewinn ausgezahlt und nicht die CHF 10 dazu.

Die Testrechnung: was CHF 10 Aktionsguthaben in einem Beispielmarkt hergeben

Wie viel ein solches Guthaben tatsächlich wert ist, lässt sich überschlagen. Angenommen werden die Bedingungen der beschriebenen Aktion: CHF 10 nominales Aktionsguthaben, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, gesetzt in einem illustrativen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90. Das ist ein Beispiel und kein gestellter Kurs. In diesem Markt beträgt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 Prozent, und die Marge des Veranstalters die restlichen rund 5 Prozent.

Der durchschnittliche Wert des Guthabens liegt damit bei ungefähr CHF 8.50. Der Betrag kommt aus dem Guthaben multipliziert mit der Quote minus eins, geteilt durch die Quote und multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes — der Abzug sitzt genau dort, wo die Marge sitzt. Die belastbare Aussage ist eine Spanne mit einer Bedingung: Bei Quoten zwischen 1.50 und 2.50 liegt der erwartete Wert eines Zehner-Guthabens im illustrierten Zwei-Weg-Markt zwischen rund CHF 8 und rund CHF 9, und diese Werte gelten nur, solange der Aktionscode ohne weitere Bedingung eingelöst werden kann, das Guthaben innerhalb seiner dreissig Tage verbraucht wird und der Markt tatsächlich zu Ausgängen nahe 1.90 angeboten wird. Wer sich für eine Livewette mit In-Play-Marge entscheidet, landet am unteren Rand dieser Spanne oder darunter. Wer sich für eine Kombination entscheidet, deren Quoten sich multiplizieren, erhält grosszügigere Zahlen — aber die Auszahlungsquote einer Kombination ist nicht die eines Einzelmarkts, und der zusätzliche Wert kommt aus dem zusätzlichen Risiko, nicht aus dem Guthaben. Der Wert der Aktion liegt nach dieser Überschlagsrechnung bei etwa acht bis neun Franken. In Prozent der ausgegebenen 7’000 Stück: Das ist der wirkliche Umfang dieses Instrumentes in der Schweiz.

Die Grenze der Rechnung

Die Zahl beschreibt einen Erwartungswert über viele Wetten unter den genannten Annahmen. Sie sagt nichts über eine einzelne Wette. Wer die CHF 10 zieht und alles auf einen Aussenseiter setzt, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit null Franken Gewinn und ein Guthaben von null. Der Erwartungswert beschreibt den Durchschnitt, nicht das Ergebnis eines Kontos. Gute Quotenwahl bei einem Anbieter ohne Auszahlungsgarantie sind ohnehin ein Wettbewerb gegen die Marge und nicht gegen die Aktion.

Zwei weitere Gutschriften, die Bestandskonten kennen sollten

Wer sein Spielguthaben regelmässig selbst kauft, erhält eine Gutschrift, für die das Wort «Gutschein» nicht das schlechteste ist: Swisslos erlaubt den Kauf des Guthabens über die Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist keine Gratiszahlung, sondern eine Bequemlichkeit, und sie ist ehrlicherweise das, was Schweizer Bestandskunden unter einem «Bonus» am ehesten erleben.

Zweitens: Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier solchen Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Vier Voraussagen zu finden, die alle mindestens 1.50 tragen und von denen jede einzelne eintrifft, ist eine andere Aufgabe als eine Einzelwette — die höhere Gutschrift bei sieben, zehn oder fünfzehn Voraussagen bezahlt genau diese zusätzliche Aufgabe. Und wer falsch liegt, verliert den ganzen Schein, in dem alle vier Beine angegangen sind. Die Prozente sind auf dem Nettogewinn: Ein Prozentbonus über einem Verlust multipliziert nichts.

Die Übersicht: zwei bewilligte Veranstalter neben acht ausländischen Plattformen

Zehn Namen stehen hier nebeneinander, aber sie gehören nicht in denselben Topf. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport sind die beiden einzigen Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, und jeder von ihnen bedient sein eigenes Gebiet. Die übrigen acht sind ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung; sie werden beschrieben und bewertet, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, und jede von ihnen trägt das Merkmal «ohne Schweizer Bewilligung». Die Liste ist keine Liste legaler Alternativen mit zwei Sonderfällen, sondern zwei Gruppen mit völlig verschiedenem Rechtsrahmen.

Anbieter Bewilligungsstatus Rechtliche Grundlage im Schweizer Markt
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Interkantonales Recht, SR 935.51; ausdrücklich einer der zwei zugelassenen Veranstalter
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Interkantonales Recht, SR 935.51; ausdrücklich einer der zwei zugelassenen Veranstalter
20Bet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe liegt nicht vor und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Playzilla keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe liegt nicht vor und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
bet365 keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe liegt nicht vor und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe liegt nicht vor und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe liegt nicht vor und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
Rainbet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe liegt nicht vor und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe liegt nicht vor und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)
BetAlright keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigener Angabe liegt nicht vor und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS)

Was diese Tabelle nicht zeigt und auch nicht zeigen kann, ist der Preis der Zugehörigkeit zur einen oder anderen Spalte. Auf der Seite der Bewilligung steht ein geschlossenes Angebot: eine begrenzte Liste zugelassener Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, ein Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters, eine verifizierte Identität, selbst gesetzte Limiten, Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, Gratisguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsicht. Auf der anderen Seite steht das Gegenteil in jedem Punkt: keine Bindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht über die Quoten und Bedingungen, dafür die Aussicht, dass die Domäne auf der Sperrliste der Gespa landet und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert wird. Das ist der eigentliche Inhalt der Übersicht.

Zur Orientierung in der rechten Spalte: Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen, die erste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domänen darauf. Blockierte Domänen werden binnen Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste geführt. Ein Name auf der Sperrliste ist nichts Endgültiges, und ein Ersatzname ist es ebenso wenig.

Grundlagen: Bewilligten Veranstaltern wächst kein Bestandskundenprogramm zu

Wer sich in der Schweiz nach Bestandskundenangeboten umsieht, fragt in einem Markt mit zwei Anbietern. Der eine heisst Sporttip und gehört der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Der andere heisst Jouez Sport und gehört der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Gesellschaft zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Ein Tennisplatz mit Sandbelag in der Morgendämmerung, Netz und Linien liegen im ersten Licht, Nebel hängt über dem Boden
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Wo ein Konto überhaupt eröffnet werden kann

Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die sechs Westschweizer Kantone sind demgegenüber das Gebiet der Loterie Romande. Ein Wohnsitz entscheidet also nicht nur darüber, ob ein Konto möglich ist, sondern bei welchem der beiden. Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen; wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Für die Frage nach einem Bestandskundenangebot ist das entscheidender als jede Aktion: Die Auswahl besteht nicht aus zehn, sondern aus einem.

Was ein Konto verlangt, bevor die erste Wette möglich ist

Mindestens achtzehn Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein zweites Konto unter demselben Namen ist nicht vorgesehen, und für ein Bestandskundenangebot ist das die eigentliche Nachricht: Der Bestand ist geschlossen, jeder Inhaber steht einmal darin, und einem Anbieter fehlt damit der Grund, um ein bestehendes Konto mit einem Gratisguthaben zurückzuholen. Es gibt keine Abwanderung zum nächsten Anbieter, weil es keinen nächsten bewilligten Anbieter gibt.

Was die Wettscheine selbst begrenzen

Zwischen der Kontoeröffnung und einem etwaigen Code liegt die Mechanik des Wettscheins. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer ein Aktionsguthaben von CHF 10 in eine Wette mit CHF 1’000 Maximalbetrag legt, stösst an keine dieser Grenzen. Wer aber mehrere Aktionsgutschriften sammelt und bündelt, sollte wissen, dass die Limite pro Wette gilt und nicht pro Konto.

Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer die Prozentangaben eines Boosts nachrechnet, sollte den Rundungsschritt am Ende mitdenken, bevor er eine Abweichung von einem Franken bemerkt. Wetten stehen Personen ab achtzehn Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — ein selten gelesener Satz, der bei einer Aktion, die in Stadien beworben wird, eine gewisse Ironie entfaltet.

Papiere, die ein Anspruch später braucht

Ein Aktionsgutgeben ist flüchtig, die Auszahlungsregeln sind es nicht. Gewinne, die nicht innerhalb von sechsundzwanzig Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, muss innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch ins Wallet, höhere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die Fristen sind keine Formalität: Wer einen Gewinn drei Jahre liegen lässt, hat ihn verloren, unabhängig davon, wie die Wette aussah.

Rechtslage: Gutscheine, Bewilligungen und die Grenze zwischen zwei Rechtsräumen

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und unterstehen der Aufsicht der Gespa in Bern — nicht der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Weitere bewilligte Anbieter existieren nicht, und die Gespa führt aus diesem Grund auch keine Liste zugelassener Buchmacher, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domänen. Die Nettoerlöse gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Eine steinerne Brücke über einen Fluss in einer Kleinstadt am frühen Morgen, Nebel zieht zwischen den Dächern hindurch
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Was in der Schweiz überhaupt angeboten werden darf

Ein Gutschein oder ein Gratisguthaben bewegt sich in einem geschlossenen Angebot, und wer das nicht weiss, sucht an der falschen Stelle nach Wert. Die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen stehen auf einer Liste der Gespa. Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie einzeln aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie einzeln aufgeführt sind, Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste führt keine Eckball- und Kartenmärkte. Eine Esport-Sektion findet sich darin nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte.

Was ein Aktionsguthaben rechtlich voraussetzt

Free games und free credits brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und das ist der Satz, um den sich alles dreht. Die vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos im Jahr 2025 bilden den Rahmen, in dem eine Aktion für bestehende Konten überhaupt stattfinden kann. Wer auf einer Schweizer Seite nach einem Gutscheincode sucht, der still und dauerhaft für alle Konten gilt, sucht etwas, das dieser Mechanismus nicht hergibt. Die Höhe und die Bedingungen eines allfälligen Bonus stammen ausschliesslich aus den eigenen Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters, und die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das Muster, an dem man das erkennt: sieben Aktionstage, sieben Tage Zeit zur Eingabe, dreissig Tage Gültigkeit, nicht auszahlbar.

Der ausländische Code und sein Preis

Eine ausländische Bewilligung, sei es aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar; die Spielerin oder der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch eine Fairplay-Kontrolle. Beim Geld ist die Trennung ähnlich sauber: Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also je nach Kanton. Oberhalb dieser Grenze behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit unter dieser Grenze: kein Steuerabzug auf dem Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen demgegenüber keiner Verrechnungssteuer, werden aber etwa nach der kantonalen Praxis im Thurgau unabhängig von der Höhe als Einkommen behandelt. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer seine Situation kennt, klärt sie mit der kantonalen Steuerverwaltung; die allgemeine Information ersetzt keine Beratung.

Reklame, Werbung und was ein Code nicht darf

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Genau deshalb stehen die acht ausländischen Namen in diesem Text ohne jede Empfehlung nebeneinander: beschreiben, bewerten, nicht bewerben. Eine Uhrzeit, ab der keine Werbung mehr laufen darf, sieht das Gesetz nicht vor.

Die letzte Hürde: zehn Punkte, die vor jeder Code-Eingabe zu klären sind

Wer einen Code, welchen auch immer, in ein Konto eingeben will, geht eine Reihenfolge durch, und in dieser Reihenfolge liegt der Nutzen versteckt. Zuerst: Wer darf das Konto überhaupt führen, und in welchem Kanton wohnt diese Person? Danach: Ist die Limite gesetzt, und ist sie gesetzt worden, bevor ein grosses Ereignis sie in die Höhe getrieben hat? Als Nächstes: Wie lange ist das Guthaben gültig, und was kostet die Auszahlung des Gewinns daraus? Und schliesslich die Frage, die den Ausschlag gibt: Wann wird das Guthaben wieder verwendet, und zu welcher Quote?

Aus dieser Reihenfolge folgt die Bewertung der zehn Namen, die hier beschrieben werden. Die beiden Schweizer Veranstalter gewinnen nicht deshalb, weil ihre Aktionen grosszügiger sind — sie sind es nicht —, sondern weil das Guthaben aus einer bewilligten Aktion unter einer Aufsicht entsteht, die weiss, dass es existiert. Die acht ausländischen Plattformen verlieren nicht deshalb, weil ihre Aktionen kleiner wären, sondern weil hinter einem Code dort kein Schweizer Rechtsweg, kein Sperrregister und keine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen steht.

Die Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: das Angebot, das ohne eigene Limite gar nicht beginnt

Sporttip ist die Sportwettenmarke der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, geführt auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa, und sie gilt nur in der Schweiz. Ein Online-Konto steht Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnhaft sind: in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Für Bestandskonten ist das Sortiment an Aktionen schmal und klar umrissen. Der Kombiboost vergütet 5 Prozent auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn, jeweils online und mit limitiertem Einsatz und limitierter Gewinnerhöhung. Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage beziehungsweise für ein definiertes Sportereignis, sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die ganze Palette: Wer auf ein dauerhaftes Bestandskundenprogramm wartet, wartet gegen eine Bewilligungsauflage an.

Die Mechanik der Wetten ist gut dokumentiert und ungewöhnlich transparent. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000, und Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Begründung ändern. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie den ganzen Schein für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert achtundvierzig Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die Kehrseite der Live-Wette: Der Vorteil, den sich ein Wettender erhofft, wird in genau den Momenten neutralisiert, in denen er ihn am deutlichsten zu spüren glaubt.

Der Cash-Out ist vorhanden, aber nicht als Versicherung. Er gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer einen Boost auf dem Schein hat und vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung — in dieser Kombination ist der Ausstieg doppelt bezahlt.

Das Bankwesen ist bei Sporttip ein wesentlicher Teil des Produkts. Spielguthaben lässt sich über die Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in dreissig Tagen, und nur so lange, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart bereit, bestätigt wird die Transaktion direkt in der PostFinance App. Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Promotionsguthaben ist davon ausgenommen und nicht auszahlbar.

Fazit. Der Kombiboost ist das einzige Instrument auf dieser Seite, das einem Bestandskonto laufend etwas zuschiebt, und seine Staffelung — 5 Prozent bei vier Voraussagen, 100 Prozent bei fünfzehn — ist ein Preis für Risiko und nicht für Treue. Wer fünfzehn Voraussagen zu je mindestens 1.50 in einem Schein verbindet, hat eine Wette gebaut, die wahrscheinlich verliert, und Swisslos weiss das. Der Anreiz ist deshalb für die falsche Kundengruppe gebaut.

Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion mit Datum, die den Rest erklärt

Jouez Sport ist das Sportwettenangebot der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist wie bei Swisslos eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa, und ein Online-Konto führt nur, wer in einem der sechs Kantone wohnhaft ist.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das konkreteste Beispiel dafür, wie ein Bestandskundenangebot in der Schweiz aussieht. Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen galt: Wer innerhalb von sieben Tagen einen in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, gültig dreissig Tage, nicht auszahlbar. Kein Willkommensbonus, keine Einzahlungsstaffel, kein fester Code im Netz — ein Stadionbesuch, ein Zeitfenster, ein knappes Kontingent. Wer die Aktion verpasst hat, verpasst sie endgültig.

Beim Geld ist die Loterie Romande strenger strukturiert als ihr Gegenstück. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage begrenzt, das Guthaben im Wallet ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze zwischen dem, was im System bleibt, und dem, was hinausgeht, verläuft exakt zwischen Einsatz und Gewinn.

Fazit. Von den beiden bewilligten Veranstaltern ist die Loterie Romande die aktivere in der Bestandskundenpflege, und der Grund dafür ist unromantisch: Die Aktion war an ein Freizeitverhalten gebunden — ins Stadion gehen — und nicht an eine Einzahlung. Genau diese Konstruktion machte die Zustimmung der Aufsicht möglich. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone zu Hause ist, hat damit die einzige dokumentierte Aktion dieser Art auf der Seite; wer nicht dort wohnt, kann sie nicht nutzen, und das ist keine Marketingentscheidung, sondern Bewilligungsrecht.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen dieses Status

20Bet gehört zur Gruppe der acht ausländischen Plattformen auf dieser Seite und trägt das Merkmal «ohne Schweizer Bewilligung». Eine Bewilligung nach eigener Angabe ist nicht festgestellt und hat im Übrigen in der Schweiz keine Wirkung. Das bedeutet konkret: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit über eine Wette oder eine Auszahlung, und die Möglichkeit, dass seine Domänen auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Wer dort ein Konto führt, tut das in einem Rechtsraum, den der Schweizer Gesetzgeber bewusst nicht als den eigenen anerkennt.

Für bestehende Konten heisst das etwas Deutlicheres als für Neukunden. Ein ausländischer Anbieter, der Schweizer Kundinnen und Kunden hält, muss mit Zugangssperren rechnen, und die Gespa hält Domänenersatz in Stunden für möglich. Wer sein Guthaben auf einer solchen Plattform stehen lässt, hat es nicht dort, wo er es abrufen kann; er hat es dort, wo jemand anderes darüber entscheidet, wann der Zugang wieder offen ist. Die Aktion, die ein solches Konto hält, ist in diesem Licht ein Haltewerkzeug und keine Belohnung.

Fazit. Der entscheidende Punkt ist nicht, wie grosszügig ein Haus ein bestehendes Konto bedenkt, sondern dass es bei einer Zugangssperre keine Schweizer Stelle gibt, die man anrufen kann. Das Risiko ist nicht im Verhältnis zur Aktionshöhe, sondern absolut.

Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung, und was ein Ersatzname wert ist

Playzilla steht wie die übrigen ausländischen Plattformen hier ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung nach eigener Angabe ist nicht festgestellt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Die Folgen sind strukturell und nicht verhandelbar: keine Einbindung in das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht über die angebotenen Quoten, Bedingungen und Auszahlungswege, und die Aussicht auf eine Aufnahme in die DNS-Blockliste.

Bemerkenswert ist an dieser Stelle weniger die einzelne Plattform als der Umgang mit Blockaden: Die Gespa hält fest, dass blockierte Domänen binnen Stunden ersetzt werden. Eine Aktion, die an eine bestimmte Adresse gebunden ist, verliert damit einen Teil ihres Zwecks, denn die Adresse, auf der sie lief, ist unter Umständen nicht mehr die Adresse, auf der sie einlösbar wäre. Ein Bestandskonto auf einer solchen Plattform ist darum nicht nur rechtlich ungeschützt, sondern auch technisch instabil.

Fazit. Wenn eine Domäne innerhalb von Stunden wandern kann, wandert auch die Aktion, die man dort einlösen wollte — und wer bei einem Adresswechsel nicht mitkommt, hat weder Kontakt noch Ansprechstelle im eigenen Land.

bet365: ein Name auf der Sperrliste, und was das für Bestandskunden zählt

bet365 gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung nach eigener Angabe ist nicht festgestellt und hat in der Schweiz keine Wirkung. Damit gilt die ganze Reihe der Folgen: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Kontrolle der Bedingungen und eine mögliche Aufnahme in die Sperrliste der Gespa.

Diese Plattform ist insofern ein aufschlussreicher Fall, als die Aufsicht sie im Zusammenhang mit der Sperrliste namentlich führt. Das ist bemerkenswert, weil es zwei weitverbreitete Annahmen widerlegt: dass eine Bekanntheit vor der Blockade schützt und dass ein grosses Haus auf einer solchen Liste nicht auftaucht. Wer ein Bestandskonto bei einem Anbieter führt, dessen Schweizer Zugang blockiert werden kann, sollte die Aktion dort nicht als Grund betrachten, das Guthaben stehen zu lassen.

Fazit. Die Grösse einer Marke oder eines Angebotes sagt nichts darüber, ob die Seite morgen noch erreichbar ist, und deshalb gehört das Guthaben auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung aus meiner Sicht nicht zu den Beträgen, die man liegen lässt.

N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Ansprüche im Land

N1 Bet zählt zu den ausländischen Plattformen dieses Vergleichs und trägt das Merkmal «ohne Schweizer Bewilligung». Die Lizenzierung ist in der Schweiz nicht anerkennungsfähig. Was fehlt, sind nicht Formalien, sondern konkrete Wege: keine Beschwerdeinstanz im Land, keine Bindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über die Ausgestaltung eines Bonus, und die Möglichkeit einer DNS-Blockade.

Für ein bestehendes Konto sind die praktischen Fragen einfacher als die rechtlichen. Wer dort etwas stehen hat und eine Auszahlung anstösst, merkt erst an dieser Stelle, ob die Bedingungen eines Aktionsguthabens durchschaubar waren. Bei einem Anbieter, den man im Streitfall nicht am Ort erreicht, ist die Bedingung, die man beim Einlösen überlesen hat, die teuerste Information des ganzen Vorgangs.

Fazit. Es geht nicht um einen Verdacht gegenüber einem bestimmten Haus, sondern um die Asymmetrie: Der Anbieter kann die Bedingungen ändern, der Wettende kann sie nur nachlesen, und wenn das Nachlesen im Streitfall niemanden bindet, ist die Bedingung wirkungslos für den, der sie prüfen wollte.

Bruce Bet: ohne Schweizer Bewilligung, und die Frage vor der Codeeingabe

Bruce Bet steht auf dieser Seite unter den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Angaben zur Bewilligung sind hier nicht belegt und rechtlich wirkungslos, was den ganzen Rahmen bestimmt: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Kontrolle und eine mögliche DNS-Sperre.

Der interessante Aspekt bei einem solchen Haus liegt nicht in dem, was es anbietet, sondern in dem Zeitpunkt, zu dem der Wettende es merkt. Das ist nicht beim Einzahlen, sondern bei der ersten Auszahlung, und dort ist der Einsatz bereits verloren, wenn eine Bedingung greift, die beim Einlösen des Guthabens nicht bedacht wurde. Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt, sollte darum die Bedingungen genau dort lesen, wo sie gelten, nämlich in den eigenen Bestimmungen des Anbieters, und nicht dort, wo eine Aktion beworben wird.

Fazit. Der Aufwand, die Auszahlungsbedingungen vor der Codeeingabe zu lesen, ist eine Viertelstunde; der Aufwand, sie hinterher zu bestreiten, ist ein Verfahren in einem Land, in dem man nicht wohnt. Das Verhältnis ist klar.

Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung, mit dem Fristenrisiko im Hintergrund

Rainbet gehört zu den acht ausländischen Plattformen auf dieser Seite, ohne Schweizer Bewilligung. Informationen zu einer Bewilligung sind hier nicht verifizierbar und im Schweizer Markt wirkungslos. Die Folgen sind die bekannten: keine Einbindung in das Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit, keine Schweizer Aufsicht und die Aussicht auf eine DNS-Blockade.

Ein Aspekt verdient hier mehr Aufmerksamkeit, als er meist bekommt: Fristen. In der Schweiz sind Fristen bei Grossspielen rigoros geregelt, und ein Gewinn verfällt hier, wenn er nicht innert sechsundzwanzig Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird. Wer bei einer Plattform ohne Schweizer Aufsicht auf eine Kulanzfrist hofft, hofft auf eine Regel, deren Einhaltung niemand prüft. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es immerhin eine Stelle, deren Aufgabe die Nachprüfung ist.

Fazit. Die Frist ist der stille Gegner jeder Aktionsjagd, denn eine Aktion, die einen Monat auf ein bestehendes Konto wartet, bringt wenig, wenn der Gewinn sechs Monate später nicht mehr geltend gemacht werden kann. Wer langfristig bei einem Haus bleiben will, sollte vor allem dessen Fristen prüfen.

HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung, und die Frage nach dem Konto in eigenem Namen

HighFlyBet steht in dieser Übersicht unter den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung; auch hier sind keine belegten Bewilligungsdaten in der Schweiz wirksam. Damit fehlen Sperrregister-Anbindung, Schweizer Rechtsweg, Schweizer Aufsicht und eine Garantie gegen eine DNS-Blockade.

Hier lohnt ein Punkt, der in der Schweiz eine klare Antwort hat und im Ausland nicht. In der Schweiz dürfen Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt werden, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und ein Kredit an Spielende ist ausgeschlossen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung eine Auszahlung an eine andere Person oder an eine Adresse ohne Namensprüfung erwartet, erwartet eine Praxis, die den Schweizer Schutzmechanismus gerade umgeht. Das ist keine Erleichterung, sondern der Verzicht auf den Mechanismus, der Streitfälle überhaupt entscheidbar macht.

Fazit. Eine Auszahlung ohne Namensbindung klingt nach Bequemlichkeit und ist in Wahrheit der Verlust des Merkmals, das einem Kontoinhaber im Streitfall überhaupt eine Position gibt.

BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung, und was ein Vergleich mit zwei Gruppen bedeutet

BetAlright beschliesst die Gruppe der acht ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Angaben zu einer Bewilligung sind nicht nachgewiesen und entfalten hier keine Wirkung; die üblichen Folgen gelten — kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht, mögliche Sperrung der Domäne.

Der Vergleich, der am Ende dieser Gruppe steht, ist keiner zwischen zehn gleichartigen Häusern. Er ist ein Vergleich zwischen einem Inland mit zwei Veranstaltern und einem Ausland mit vielen Adressen, und die beiden Gruppen unterscheiden sich nicht im Grad ihrer Zuverlässigkeit, sondern in der Art, was bei einem Problem passiert. Im Inland gibt es eine Aufsicht, ein Register und ein Verfahren. Im Ausland gibt es die Bedingungen des Anbieters und sonst nichts.

Fazit. Wer nach dem günstigsten Guthaben sucht, vergleicht Zahlen. Wer nach dem rechnet, was beim Ausbleiben einer Auszahlung passiert, vergleicht Rechtsordnungen. Der zweite Vergleich ist der, der über den Betrag entscheidet.

Der Abstand zwischen den zwei Bewilligten und den acht Übrigen

Die Rangfolge auf dieser Seite ergibt sich nicht aus der Höhe eines Guthabens, sondern aus der Frage, die man im Streitfall stellen kann. Bei Sporttip und Jouez Sport lautet sie: Welche Bewilligung, welche Aufsicht, welche Fristen und welche Stelle prüft nach? Bei den acht anderen lautet sie: Auf welcher Adresse steht das Guthaben morgen noch? Das ist der ganze Unterschied, und er lässt sich in Franken nicht ausdrücken.

Häufige Fragen zu Gutscheincodes für Bestandskunden in der Schweiz

Lassen sich in der Schweiz Gutscheincodes für bestehende Sportwetten-Konten finden?

Dauerhafte Codes für Bestandskunden gibt es nicht, weil Gratisguthaben in der Schweiz vorgängig von der Gespa bewilligt werden muss. 2025 gab es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Solche Aktionen sind seltene, befristete Ausnahmen, keine dauerhafte Einrichtung.

Brauchen Swisslos und Loterie Romande für Gratisguthaben die Zustimmung der Gespa?

Ja. Kostenlose Spielguthaben sind nach dem Geldspielgesetz zustimmungspflichtig, und der Veranstalter darf sie nicht aus eigener Entscheidung heraus vergeben. Die Zahl der Zustimmungen im Jahr 2025 — 24 für die Loterie Romande, 8 für Swisslos — ist der einzige Bestand an bewilligten Gratisaktionen in diesem Markt.

Darf ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden, oder nur der daraus entstandene Gewinn?

Nur der Gewinn. Bei beiden Veranstaltern ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, und bei Swisslos ist auch gekauftes Spielguthaben nur innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auszahlbar, danach kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Der Einsatz aus der Aktion bleibt im System.

Wie lange lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande?

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an insgesamt 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Warum muss das Konto auf den eigenen Namen lauten, und wohin gehen Gewinne?

Weil Gewinne und Guthaben in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers ausgezahlt werden dürfen. Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.

Welche Rolle spielt die Marge in der Quote, wenn eine Aktion einen Bonus verspricht?

Sie bestimmt, was der Bonus durchschnittlich wert ist. In einem illustrierten Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 beträgt die Auszahlungsquote rund 95 Prozent, die Marge rund 5 Prozent; ein Zehner-Guthaben ist damit rechnerisch rund CHF 8.50 wert, nicht zehn Franken.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»