Spielwetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, klare Grenzen und ein Register, das niemand umgeht
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Sportwetten sind in der Schweiz kein freies Gewerbe. Wer auf ein Fussballspiel setzen will, landet bei einem von zwei Veranstaltern — und bei beiden zuerst bei der eigenen Verlustlimite.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die öffentlich einsehbaren Reglemente und Angaben von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen die Aufsichtsinformationen der Gespa geprüft.
Verlustlimiten, Sperren und Kontrolle: der Spielerschutz zuerst
Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, merkt schnell, dass der Schutz vor dem Wettprogramm kommt. Bevor der erste Tipp überhaupt angenommen wird, muss er festlegen, wie viel er verlieren darf. Das ist keine Empfehlung, die man wegklickt, sondern eine Bedingung der Kontoführung.

Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen. Das ist die entscheidende Eigenschaft des Systems: Nicht der Veranstalter bremst den Spielenden, sondern der Spielende bremst sich selbst — dauerhaft, weil die Werte am Konto hängen und nicht am einzelnen Wettschein.
Wer die Limite nach oben schrauben will, braucht Geduld. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Asymmetrie ist der eigentliche Schutzmechanismus. Nach einem verlorenen Abend ist eine neue, niedrigere Limite eine Sache von Sekunden; nach einem gewonnenen Abend ist eine höhere Limite drei Tage entfernt, und in diesen drei Tagen kann eine Menge Vernunft passieren. Wer die Frist als Schikane liest, hat ihren Zweck verstanden und trotzdem nicht akzeptiert.

Die gesetzlichen Vorgaben verlangen vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangt. Das Gesetz nennt für die Erhöhung 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden durch. Ein festes staatliches Einzahlungslimit gibt es in der Schweiz nicht — die Grenze kommt aus den eigenen Zahlen des Spielenden und aus den Produktlimiten der Veranstalter.
Was diese Limite in der Praxis bedeutet, zeigt sich erst beim Rechnen. Wer die 30-Tage-Limite tief setzt, kann auch eine gute Quote nicht mehr nutzen, wenn das Kapital aufgebraucht ist. Die Limite ist damit kein Nebensatz im Kleingedruckten, sondern der Rahmen, in dem ein Wettprogramm überhaupt spielbar ist.
Die Spielsperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Sperre greift also nicht nur dort, wo sie ausgesprochen wurde.
Das Register ist der Punkt, an dem die förmliche Seite des Schweizer Spielerschutzes sichtbar wird: Es erfasst überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und freiwillige Selbstsperren, und es gilt über die Kantons- und Landesgrenzen hinweg. Eine freiwillige Spielsperre lässt sich nur nach drei Monaten wieder aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden.
Ein Angebot, das man erst nach drei Monaten zurücknehmen kann, ist kein Aus-Knopf. Wer dort landet, hat sich für eine Weile aus dem Spiel genommen. Das ist unbequem und richtig so: Eine Sperre, die sich am nächsten Morgen mit einem Klick löschen lässt, sperrt niemanden. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben übrigens keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, verliert nicht nur das Spiel.
Zum Ernst der Sache gehört eine Zahl, die wenig schmeichelhaft ist. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Schalter funktioniert also nicht verlässlich. Wer sein Kind mit einem Wettschein zum Kiosk schickt, verlässt sich auf eine Barriere, die in fast der Hälfte der geprüften Fälle nicht hält.
Sportarten, Turniere und das, was nicht auf dem Wettschein steht
Ein Wettprogramm wirkt auf den ersten Blick wie eine offene Einladung: Ligen, Turniere, Einzelmärkte, Live-Angebote. In der Schweiz ist es das nicht. Der erlaubte Umfang folgt einer geschlossenen Liste, und vieles, was international selbstverständlich ist, steht dort nicht.
Was die Bewilligung zulässt — und was nicht
Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Der zugelassene Rahmen folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Diese Liste ist eng gefasst: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, eine Esport-Sektion gibt es dort nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Für Sportwetten-Fans mit internationalem Blick ist das die wichtigste Einschränkung überhaupt. Wer sich an ein grosses ausländisches Programm gewöhnt hat, findet in der Schweiz keine Eckballwetten, keine Kartenwetten und lange Zeit auch keine Esport-Märkte. Das ist kein Qualitätsurteil über die Veranstalter, sondern eine Folge davon, wie das Geldspielgesetz den erlaubten Umfang definiert.
Livewetten sind zulässig, sowohl vor dem Spiel als auch während des Spiels, sofern der Veranstalter über die entsprechende Entscheidung verfügt. Das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte.
Wie sich ein Wettprogramm zusammensetzt
Wer wissen will, welche Methode eine Wette hat, stösst auf eine Definition, die man kennen muss: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Beim Fussball sind das die 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Aus dieser Regel folgt der klassische Ärger: Ein Tor in der Verlängerung kann den Wettschein egalisieren, obwohl das Spiel «gewonnen» wurde. Wer den Ausgang über die reguläre Spielzeit wettet, wettet eben nicht auf das Weiterkommen.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Interessanter ist der andere Satz: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Beim Livewetten heisst das: Die Latenz zwischen Klick und Annahme gehört zum Risiko. Wer bei einem laufenden Angriff auf «Tor» klickt und die Wette erst nach dem Treffer angenommen wird, bekommt nicht etwa eine Quote, sondern den Einsatz zurück. Das ist keine Kulanz, sondern die einzige Regel, mit der ein Veranstalter bei zeitversetzter Annahme überhaupt sauber bleibt.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Grenze zwischen Kombiwette und Bet Builder ist also keine Geschmacksfrage, sondern eine Frage der technischen Anbahnung.
Quoten und Gewinn: zwei Rechenwege, die man kennen sollte
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Zehn Spiele richtig vorherzusagen ist keine Kleinigkeit, und wer die Staffelung liest, versteht sofort, warum: Der Sprung von 40 auf 100 Prozent liegt zwischen zehn und fünfzehn Voraussagen. Das ist eine ehrliche Staffel und zugleich ein gutes Argument dafür, dass «Boost» nicht bedeutet, dass der Gewinn plötzlich ein anderer wäre.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Boost mit Cash-Out kombiniert, tauscht also einen Vorteil gegen einen anderen.
Was eine Wette wert ist, ist ohnehin streng geregelt. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweistufige Rundung klingt nach Krümelkram, ist aber die Antwort auf die praktische Frage, warum der ausbezahlte Betrag selten exakt dem entspricht, was der Taschenrechner zeigt.
Ein Beispiel mit runden Zahlen: Eine Einzelwette über CHF 100 zu Quote 2.10 ergibt einen Rückzahlungsbetrag von CHF 210, davon CHF 110 Nettogewinn. Bei einer Kombiwette aus drei Voraussagen multiplizieren sich die Quoten — aus 2.10, 1.80 und 1.60 wird eine Gesamtquote von 6’048, und aus CHF 10 Einsatz werden bei einem Volltreffer rund CHF 60.45. Die grossen Zahlen auf dem Kombischein entstehen aus dieser Multiplikation, nicht aus besonderen Zauberkünsten der Buchmacher.
Die Kehrseite der Multiplikation lässt sich nicht oft genug sagen. Jede einzelne Quote trägt eine Marge des Veranstalters. Wer drei Voraussagen kombiniert, multipliziert damit nicht nur die Quoten, sondern auch die Margen. Die Kombination mit der verlockendsten Zahl ist deshalb oft die mit dem grössten eingebauten Abschlag.
Cash-Out: ein Ausweg, kein Recht
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist die ehrlichste Formulierung, die ein Veranstalter für dieses Produkt wählen kann, und sie lässt sich in eine Regel übersetzen: Wer ein Cash-Out annimmt, verkauft seinen möglichen Gewinn an den Buchmacher und kauft sich Sicherheit. Der Abschlag ist der Preis dieser Sicherheit. Dass kein Teil-Cash-Out möglich ist, macht die Sache grob: Entweder ganz raus oder gar nicht. Wer nur einen Teil seiner Position glätten möchte, hat bei Sporttip keine Möglichkeit dafür.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Zehn Namen stehen in der folgenden Übersicht. Zwei davon dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten. Die anderen acht sind Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen — ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das hiesige Spielerschutzsystem. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge; sie trennt zuerst die Bewilligung und dann die Marken, die ohne eine auftreten.
| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Duelbits | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| bet-at-home | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| Bettilt | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| Sportaza | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| Roobet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| Pribet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| Betscore | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| 20Bet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
Die Spalte, die in dieser Tabelle am meisten aussagt, hat auf den ersten Blick den wenigsten Inhalt: In den acht unteren Zeilen steht überall dasselbe. Genau darin liegt die Information. Ausländische Marken tragen eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet hierzulande keine Kraft. Für den Spielenden heisst das: Der Streit um eine Auszahlung wäre vor einem Schweizer Gericht nicht auf der Grundlage einer Schweizer Bewilligung zu führen, und eine Sperre, die er sich selbst auferlegt hat, erreicht diese Konten nicht.
Auf den ersten Blick sieht ein Vergleich dieser zehn Namen nach Wahlfreiheit aus. Zwei Zeilen oben, acht darunter, jeder darf selbst entscheiden. Die Zahlen erzählen eine andere Geschichte, und sie ist der Kern dieses Themas: Von zehn Marken kann eine Schweizer Person nur bei zweien ein Konto eröffnen, das an das hiesige Schutzsystem angeschlossen ist.
Was Sportwetten in der Schweiz sind — und was sie hier nicht sind
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und damit kein Markt, der sich selbst reguliert. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht bei der ESBK: Diese Aufsicht ist für Casinos zuständig, nicht für Sportwetten. Die beiden Behörden werden gern verwechselt, und wer eine Beschwerde an die falsche Adresse schickt, verliert Zeit.
Ein nüchterner Blick auf die Begriffe hilft, bevor man über einzelne Zahlen diskutiert. Eine Wette besteht aus Einsatz und Quote. Aus beiden zusammen ergibt sich der Auszahlungsbetrag. Die Quote selbst ist kein Naturereignis, sondern der Preis, den ein Veranstalter für ein Ereignis stellt, und in diesem Preis steckt immer etwas, das nicht an den Spielenden geht.
Der Quotenschlüssel und die Marge, die keiner ausweist
Der Quotenschlüssel — auch Auszahlungsquote genannt — bezeichnet den Anteil aller Einsätze, den ein Markt insgesamt zurückzahlt. Er lässt sich aus den Quoten ablesen: 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … ). Die Marge ist der Rest bis 100 Prozent.
Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen und je Quote 1.90. Die Rechnung ergibt einen Auszahlungsanteil von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.05263 ≈ 95,0 %. Der Abschlag liegt also bei rund 5 % des Gesamteinsatzes auf diesen Markt. Das ist eine illustrativ gewählte Quote, kein notierter Preis, und sie steht hier als Beispiel für den Mechanismus, nicht als Angebot.
Ein zweiter Durchgang mit je Quote 2.00 zeigt, warum «faire» Quoten so schwer zu finden sind: 1 ÷ (1/2.00 + 1/2.00) = 1 ÷ 1.0 = 100 %. Ein solcher Markt würde nichts einbringen, und kein Veranstalter stellt ihn dauerhaft. Bei je Quote 1.50 ergibt dieselbe Formel 1 ÷ 1.3333 ≈ 75 % — ein Abschlag, der sich schon dem Bereich nähert, in dem eine Zweiweg-Wette jede Überlegung verliert.
Für den einzelnen Wettschein bedeutet das: Ein Anteil von rund 5 % am Gesamteinsatz des Marktes verschwindet, bevor das Spiel überhaupt angepfiffen wird. Je nach dem, wie ein Veranstalter seine Quoten stellt, kann der Abschlag in einem Markt mit zwei Ausgängen grob zwischen 3 % und mehr als 10 % liegen. Die Angabe ist eine Bandbreite mit Bedingung und keine feste Zahl: Sie hängt am einzelnen Markt, an der Zahl der Ausgänge und daran, wie breit der Buchmacher seinen Puffer legt. Ein Markt mit zwei Ausgängen und runden Quoten ist dabei nicht besser oder schlechter als ein Nischenmarkt mit vielen Ausgängen — nur die Rechnung ist im ersten Fall noch nachvollziehbar.
Das ist der Grund, warum Quoten-Feinheiten überhaupt zählen. Wer über hundert Wetten je fünf Franken setzt, hat bei einem Abschlag von 5 % im Durchschnitt ein Erwartungsergebnis von minus 25 Franken aus diesem Mechanismus allein, ganz unabhängig davon, wie klug die einzelnen Tipps sind.
Wer in der Schweiz veranstalten darf und warum
Die Rechtslage ist einfach, wenn man sie auf den Kern zurückführt: Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa publiziert in diesem Zusammenhang nur eine Sperrliste mit blockierten ausländischen Domains.
Bewilligung, Aufsicht und der Grundsatz «nur in der Schweiz»
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Eine Bewilligung umfasst zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung. Zuständig ist die Gespa unter dem Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist.
Der entscheidende Satz der ganzen Rechtslage steckt in Art. 4 BGS: Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das klingt technisch und ist in der Praxis folgenreich. Eine ausländische Bewilligung hat hierzulande keine Geltung, und umgekehrt verschafft die Schweizer Bewilligung ihrem Inhaber im Ausland keine Rechte. Ein Veranstalter mit Schweizer Bewilligung darf sein Angebot also nicht einfach über die Grenze ausdehnen — und tut es auch nicht.
Dass nur zwei Veranstalter zugelassen sind, ist kein Zufall der Geschichte, sondern eine Setzung. Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, unter anderem für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Rückgang der Sportwettenbeiträge um 13 Millionen Franken in einem Jahr ist die stillste Zahl dieses Themas und gleichzeitig die politisch relevanteste: Das Geschäft mit Sportwetten in der Schweiz ist ein Geschäft mit öffentlichem Zweck, und es ist zuletzt kleiner geworden.
Gebiet, Wohnsitz und ein Konto pro Person
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Durchgeführt wird Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für Online-Konten heisst das: Der Wohnsitz entscheidet, bei welchem der beiden Veranstalter ein Konto überhaupt möglich ist. In Zürich führt der Weg zu Sporttip, in Genf zu Jouez Sport. Wer umzieht, wechselt das Vertragsgebiet und damit faktisch den Veranstalter.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist kein Formalismus. Eine Identitätsprüfung, die Adressdatenbanken gegenliest, schliesst die Konten aus, die an anderer Stelle das grösste Problem sind: Doppelkonten und Konten von Personen, die im Register stehen.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Eine Regel, die jedem ehemaligen Juniorenspieler sofort einleuchtet.
Der Graubereich daneben: ausländische Marken und die Sperrliste
Ausländische Marken sind in dieser Aufstellung, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Sie sind ohne Schweizer Bewilligung tätig. Die gemeldete Bewilligung wird als nicht festgestellt geführt, und eine solche Bewilligung hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Diese Anbieter sind nicht an das hiesige Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen sie. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die wichtigste Unterscheidung des ganzen Abschnitts — und zugleich die unangenehmste, weil sie den falschen Eindruck erwecken kann, es sei für den Spielenden harmlos. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- oder Fairplay-Kontrolle. Der Spielende trägt also nicht das Strafrisiko, wohl aber das Verlustrisiko.
Die Aufsicht blockiert ausländische Domains über eine Sperrliste, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht als Domain-Hopping bezeichnet und für den sie namentlich Interwetten und Bet-at-Home nennt; auch bet365 steht auf der Liste. Wer eine gesperrte Seite aufruft und kurz darauf eine funktionierende Kopie findet, sieht dieses Verfahren in Aktion. Es macht die Sperrliste nicht wirkungslos, aber es erklärt, warum sie allein kein Konzept ist.
Zwei Extrema stehen sich gegenüber, und beide tragen ein Etikett, das nicht stimmt. Die bewilligte Seite bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Die ausländische Seite bietet keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; dafür ein breiteres Programm und andere Limiten. Wer glaubt, eine der beiden Seiten sei «die sichere», hat die Frage falsch gestellt. Beide sind eine Wahl mit Kosten.
Geld, Steuern und was am Ende ankommt
Auszahlungen bei Swisslos laufen über das Spielkonto. Spielguthaben lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Bei der Auszahlung wird es ernst: Spielguthaben werden innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer sein Guthaben in vielen kleinen Schritten abzieht, zahlt ab der dritten Transaktion dafür.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Überweisungen und Auszahlungen laufen nur auf ein Konto im eigenen Namen — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt.
Bei den Steuern hält sich das Erstaunen meist in Grenzen. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, deshalb gilt: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen — unabhängig von der Höhe. Das ist der teuerste Nebensatz des graue-Markt-Themas, und er trifft ausgerechnet die, die sich über die grössere Auswahl freuen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für den eigenen Fall hilft der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Ein letzter Punkt, der bei Swisslos-Wetten oft zu spät auffällt: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer nach einem Urlaub den Wettschein in der Jackentasche findet, sollte nicht trödeln. Bei einem Einsatz von CHF 20 und einer Quote von 5.00 geht es um CHF 100, die nach Ablauf der Frist nicht dem Spielenden, sondern dem öffentlichen Zweck zugutekommen.
Die beiden bewilligten Veranstalter im Einzelnen
Beide Anbieter dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; der ruhige Ton in diesem Abschnitt ist kein Versehen, sondern der Kern des Angebots. Spannung gibt es im Stadion, nicht in den Bedingungen.
Swisslos Sporttip: der Landesveranstalter mit dem dichtesten Regelwerk
Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und Veranstalterin von Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, sind im Gebiet der Deutschschweizer Kantone, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt und stehen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz im Vertragsgebiet offen. Bewilligt ist das Angebot als Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung; die Aufsicht führt die Gespa.
Die Einsatzlimiten sind eng und für die meisten Spielenden unsichtbar. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Zehnerpotenz zwischen Kombi und System ist der interessanteste Teil: Wer eine einzelne Kombination spielt, ist bei CHF 1’000 gedeckelt; wer die Systemwette als Produkt wählt, kann bis CHF 10’000 einsetzen. Die Limite unterscheidet also die Wettart und nicht den Spielenden.
Das Geldmanagement bei Swisslos ist eng geführt. Spielguthaben werden über das Wallet gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, einem Maximum von CHF 10’000 in 30 Tagen und der Bedingung, dass das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen laufen nur auf ein Konto im eigenen Namen und nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto; die ersten beiden Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen lässt sich nicht auszahlen. Diese Kette — Einzahlung, Guthaben, Auszahlung auf ein Namenskonto — ist der Grund, warum das Schweizer Modell keine anonymen Konten kennt.
Das Wettangebot selbst bringt eine Reihe von Eigenheiten mit, die man kennen sollte. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur vollständig. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg und ist keine Garantie. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quoten- und Profitboosts gelten nur online, nur einmal pro Wettenden, sind limitiert und verfallen bei einem Cash-Out. Die vollständige Verrechnung über den Sporttip-Verkaufsstellen läuft über die App und einen QR-Code; Wetten lassen sich auch online über das Sportlos-Portal und in der App für iOS und Android abgeben.
Die Regeln zum Wettausgang sind detailliert geregelt: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur bei ausdrücklichem Hinweis. Livewetten zählen unabhängig von einer Übertragung, nachträglich platzierte Wetten mit Quote 1.00, ebenso in spielentscheidenden Situationen. Abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung brauchen die Bet-Builder-Funktion. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Der Charakter dieses Angebots liegt in der Dichte der Regeln. Was Sporttip auszeichnet, ist nicht eine Quote und nicht ein Bonus, sondern die Tatsache, dass praktisch jeder Streitfall — Abbruch, Cash-Out, Boost, Nachspielzeit — vorab geregelt ist. Wer das als Bürokratie liest, wird sich über jede Auszahlung freuen, die genau so kommt, wie sie angekündigt war.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Privileg, ein anderes Publikum
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Bewilligt ist auch dieses Angebot als Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung unter der Aufsicht der Gespa.
Die Bewilligung, der Wohnsitzvorbehalt und die Grundstruktur des Spielerschutzes sind für beide Veranstalter dieselben — es gibt sie nur in zwei Sprachregionen. Wer in Freiburg oder Neuenburg wohnt, wird bei Jouez Sport ein Konto eröffnen und nicht bei Sporttip, weil nur der Veranstalter der eigenen Region zugänglich ist. Für Deutschschweizer Spielende ist die Westschweizer Veranstalterin damit praktisch keine Option.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind die eigentliche Zahl dieses Angebots. Sie beschreiben ein Vertriebsnetz, das auf Nähe setzt: Kiosk, Tankstelle, Ladenlokal, dazu 221 Mitarbeitende im Hintergrund. In der Westschweiz ist die Loterie Romande seit Jahrzehnten Teil des Alltags; wer dort aufwächst, hat zum ersten Mal an einem Schalter gespielt und nicht auf einer Website. Dieses Vertriebsmodell erklärt auch die Zahlen aus der Aufsichtspraxis: Wo Wetten am Schalter verkauft werden, entscheidet die Sorgfalt einer Verkaufsperson über die Alterskontrolle.
Über die konkreten Limiten und Bedingungen von Jouez Sport gibt es öffentlich deutlich weniger zu lesen als bei Sporttip. Wer dort ein Konto eröffnet, sollte die eigenen Limiten und die Regeln zum Wettausgang vor der ersten Wette in den Bedingungen des Veranstalters nachschlagen — nicht danach. Der Punkt ist praktisch und nicht kritisch gemeint: Bei einem Anbieter, der sein Angebot nicht in einer Regelversion dokumentiert, die man im Netz findet, wird die eigene Sorgfaltspflicht grösser. Das ist der Preis für ein Netz aus Verkaufsstellen und Papier.
Zugelassen ist Jouez Sport im selben Rahmen wie Sporttip, mit denselben Vorgaben zu Limiten, Registrierung und Sperre. Ob eine Quote oder ein Produkt dort besser ist, lässt sich aus den öffentlichen Bedingungen nicht belegen, und jede Behauptung dieser Art wäre geraten. Wer in der Westschweiz wohnt, hat diese Wahl; für alle anderen stellt sie sich nicht.
Duelbits: die Marke ohne Schweizer Bewilligung
Duelbits tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die gemeldete Bewilligung wird als nicht festgestellt geführt, und eine solche hätte in der Schweiz keine Wirkung. Das Konto ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen den Anbieter, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Für einen Vergleich auf Augenhöhe mit den beiden bewilligten Veranstaltern fehlt damit die Grundlage. Eine Bewilligung aus einem anderen Land begründet in der Schweiz keine Aufsicht, keine Schiedsstelle und keine Sperrwirkung. Wer sich dort registriert, entscheidet sich für ein Hausrecht, das er nicht kennt, und gegen ein System, in dem er sich sperren lassen kann. Das ist der Preis für ein Programm, das der Schweizer Rahmen nicht zulässt.
bet-at-home: bekannt, aber nicht bewilligt
bet-at-home tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die gemeldete Bewilligung wird als nicht festgestellt geführt und entfaltet hierzulande keine Wirkung; keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.
Der Name ist auch in der Schweiz kein unbekannter — bet-at-home gehört zu den Anbietern, die im Schweizer Sperrverfahren namentlich genannt werden, weil blockierte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden. Wer in der Schweiz nur bei bewilligten Veranstaltern spielen will, streicht die Marke aus der Liste. Wer sie dennoch in Betracht zieht, sollte wissen, dass die Ersatz-Domains selbst ein Teil des Geschäftsmodells sind.
Bettilt: kein Anschluss an das Schweizer Schutzsystem
Bettilt tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Es gilt dasselbe Bild: die gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, keine Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain kann blockiert werden.
Ohne Verbindung zum Sperrregister fehlt gerade der Mechanismus, der das Schweizer System von ausländischen Angeboten unterscheidet. Wer dort spielt, kann sich nicht über ein registergestütztes Verfahren sperren lassen, das auch für Casinos gilt. Die Selbstkontrolle bleibt vollständig in der eigenen Hand — was für viele funktioniert und für jene nicht, die solche Angebote am meisten nutzen.
Sportaza: ein Name unter vielen ohne Bewilligung
Sportaza tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine gemeldete Lizenz aus dem Ausland hat in der Schweiz keine Kraft. Es besteht keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Bei den Marken ohne Schweizer Bewilligung wiederholt sich dasselbe Muster in verschiedenen Gewändern. Das ist kein Zufall: Dieselben Voraussetzungen führen zu denselben Folgen. Wer eines dieser Konten führt, sollte sich die Frage stellen, an wen er sich wendet, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Beim bewilligten Veranstalter ist die Antwort organisatorisch vorgesehen, bei allen anderen lautet sie: an niemanden in der Schweiz.
Roobet: kein Schweizer Rechtsweg
Roobet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Angaben zu einer Lizenz sind hier nicht verifizierbar und in der Schweiz wirkungslos. Das Angebot ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gelangen.
Der praktische Unterschied liegt in der Reihenfolge des Geschehens. Wenn eine Auszahlung bei einem bewilligten Veranstalter ausbleibt, existiert ein Verfahren dafür. Bleibt sie bei einem Anbieter ohne Bewilligung aus, existiert kein Ort, an dem man den Anspruch geltend machen kann. Die Auszahlung hängt damit allein am Hausrecht des Anbieters — eines Anbieters, dessen Domain jederzeit verschwinden kann.
Pribet: keine Verbindung zum Sperrregister
Pribet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Lizenzangaben des Betreibers entfalten hierzulande keine Wirkung. Es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann durch die Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden.
Wer eine Selbstsperre im Schweizer Register eingetragen hat, wird bei diesem Anbieter nicht davon erfasst. Die einmal getroffene Entscheidung gegen das Spielen wirkt nur dort, wo sie registriert ist. Genau das ist die Lücke, die viele Spielende unterschätzen: Sie halten eine Sperre für ein allgemeines Verbot, während sie für Konten ohne Anschluss an das Register lediglich eine private Notiz bleibt.
Betscore: dasselbe Bild, andere Domain
Betscore tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Bewilligung aus dem Ausland ist hier wirkungslos; keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich. Über Angebot, Limiten und Bedingungen der Marke lässt sich aus dem Schweizer Rahmen nichts ableiten. Wer sie trotzdem prüft, liest die Bedingungen des Anbieters selbst nach — und zwar vor der ersten Einzahlung, weil danach nichts mehr zu verhandeln ist.
20Bet: die letzte Zeile der Liste
20Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Lizenzbehauptungen aus dem Ausland haben hier keine Kraft; keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.
Zwei Dinge fehlen bei jedem der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung auf dieselbe Weise: der Anschluss an das Sperrregister und ein Schweizer Verfahren. Das ist der ganze Satz. Wer trotzdem dort spielt, sollte die Steuerfolge für ausländische Gewinne kennen — sie kann «je nach Kanton» ganz anders aussehen als bei einem Gewinn aus einem Schweizer Grossspiel.
Was ein Schweizer Wettschein am Ende auszahlt
Ein Rechengang, der die Marge und die Auszahlung zusammenführt, macht greifbar, was die Zahlen dieses Themas bedeuten. Angenommen, ein Wettender setzt CHF 10 auf einen Zweiweg-Markt mit zwei Quoten von je 1.90 — also den illustrativen Markt, der im Abschnitt «Der Quotenschlüssel und die Marge, die keiner ausweist» schon gerechnet wurde.
Die Quote von 1.90 auf zwei Ausgänge ergibt einen Auszahlungsanteil von rund 95,0 % und damit einen Abschlag von rund 5 % auf den Gesamteinsatz dieses Marktes. Über viele Wetten hinweg ist das der Erwartungswert: Von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, bleiben durchschnittlich rund fünf Rappen beim Veranstalter — nicht als Gebühr, sondern als Teil jedes einzelnen Preises.
Bei einem Gewinn zahlt die Wette CHF 10 × 1.90 = CHF 19 zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 9. Von den 19 Franken, die der Sieger sieht, waren also schon vor dem Anpfiff rund 95 Rappen für den Anteil des Marktes eingepreist, den der Veranstalter behält. Das ist kein Vorwurf an den Veranstalter, sondern eine Eigenschaft des Preises: Jede Wette wird zu einem Kurs verkauft, der nicht der Wahrscheinlichkeit entspricht, sondern der Wahrscheinlichkeit abzüglich eines Puffers.
Der Abzug wirkt sich auf die Art der Wette aus. Bei einer Einzelwette trägt der Spielende die Marge einmal. Bei einer Kombination aus vier Voraussagen multipliziert sie sich mit jeder Voraussage mit — deshalb ist die Marge in Kombinationen der eigentliche Kostenpunkt, nicht die Gebühr. Wer über viele Kombinationen spielt, zahlt diesen Posten wieder und wieder, und keine Gewinnstaffel eines Boost-Programms holt ihn vollständig zurück.
Wer wissen will, wie ein Veranstalter sein Programm stellt, kann die Rechnung mit einem echten Markt wiederholen und die Rundung der Auszahlung einplanen. Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette über CHF 10 zu einer Gesamtquote von 6’048 ergibt gerundet CHF 60.45 und nicht CHF 60.48 — drei Rappen, die bei vielen Wetten eine Rolle spielen und bei einer nicht.
Die Schweizer Fassung dieses Themas kommt damit ohne Pokal aus. Es gibt zwei bewilligte Veranstalter, eine geschlossene Liste erlaubter Märkte, Limiten, die man sich selbst setzt, ein Register, das alle erfassen soll, und eine Steuerregel, die den typischen Wettenden nicht betrifft. Wer das lesen und trotzdem spielen will, sollte es auf einem Konto tun, das er selbst limitieren kann. Wer es nicht will, hat eine Limite von CHF 1 pro Wette zur Hand, mit der sich das Ganze jederzeit klein halten lässt.
Häufige Fragen zu Spielwetten in der Schweiz
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten?
Nur zwei. Swisslos veranstaltet Sporttip, die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport. Beide verfügen über eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt.
Was heisst es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?
Die Schweizer Bewilligung entfaltet ausschliesslich auf Schweizer Hoheitsgebiet Wirkung. Umgekehrt hat eine ausländische Bewilligung hierzulande keine Kraft. Für den Spielenden bedeutet das: Nur bei einem bewilligten Veranstalter ist ein Schweizer Verfahren überhaupt eröffnet.
Wie funktionieren die Verlustlimiten vor der ersten Wette?
Vor der ersten Teilnahme müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite über 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Rückzahlungsbetrag ist Einsatz mal Quote; bei Kombinationen wird die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten gebildet. Der Nettogewinn ist der Betrag abzüglich des Einsatzes. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen abgerundet.
Was geschieht mit einer Wette, wenn das Ereignis abgesagt wird?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden dann zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Bei Turnieren gilt die Nachholfrist im Rahmen des Turniers.
Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben.
Rechtslage – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
