Freiwetten für Neukunden in der Schweiz: zwei Veranstalter, kleine Guthaben, harte Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.

In der Schweiz darf Sportwetten nur anbieten, wer eine Bewilligung der interkantonalen Aufsicht hat. Es sind zwei. Alles, was ein Neukunde sonst im Netz findet, läuft ohne Schweizer Bewilligung — und damit ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Rechtsweg und ohne Anschluss an das Sperrregister. Wer sich als Neukunde anmeldet, trifft also nicht die Wahl zwischen zehn mehr oder weniger gleich guten Boni, sondern die Wahl zwischen einem eng regulierten Markt mit zwei Türen und einem offenen Feld, in dem die Türschilder bunt sind und niemand dahinter steht.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Was daraus folgt, ist unspektakulär und für viele enttäuschend: Auslandseiten versprechen dreistellige Startguthaben, die Schweizer Veranstalter nicht. Die Schweizer Variante liefert dafür etwas, das keine Auslandseite liefern kann. Ein Streitfall landet bei einer Schweizer Aufsicht. Eine Spielsperre wirkt. Ein Gewinn wird auf ein Konto überwiesen, das auf den eigenen Namen lautet. Die Gretchenfrage ist nicht, wer am meisten schenkt. Sie ist, was man hergibt, wenn man das Geschenk annimmt.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Bewilligungen und Aufsichtsangaben der Gespa abgeglichen.

Neukunden in der Schweiz: erst die Limiten, dann die Wette

Die Reihenfolge auf einer Schweizer Wettplattform erzählt mehr über den Markt als jede Bonusseite. Wer bei Swisslos ein Konto anlegt, gibt Name, Adresse und Ausweisdaten ein, wartet auf die Prüfung gegen Adressdatenbanken — und stösst dann auf eine Bildschirmmaske, die es auf einer ausländischen Seite in dieser Form nicht gibt. Bevor die erste Wette überhaupt möglich ist, werden Verlustlimiten gesetzt.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Das ist kein Vorschlag. Das Konto kommt ohne diese Werte nicht in den Wettbetrieb. Und was dabei festgelegt wird, ist nicht nur eine Zahl in den Einstellungen, sondern die Grenze, an der der Spass für diesen Monat aufhört. Für viele Neukunden ist das der erste Moment, in dem Wetten sich anders anfühlt als in der Werbung.

Was die erste Registrierung verlangt

Ein Konto bei Swisslos setzt mindestens 18 Jahre voraus, dazu Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Diese Liste ist keine Fussnote. Sie ist der Grund, warum ein Umzug von Zürich nach Genf ein Konto unbrauchbar machen kann und warum ein Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland bei keinem der beiden Schweizer Veranstalter ein Konto erhält. Der Wohnsitz entscheidet, welche Plattform überhaupt zur Verfügung steht — nicht das Budget, nicht die Sportart, nicht die Vorliebe für eine bestimmte Oberfläche.

Die erste Hürde ist nicht das Guthaben, sondern die Verlustlimite

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen.

Dass eine Erhöhung drei Tage braucht, ist der eigentliche Mechanismus. Wer in einer schlechten Nacht nachlegen will, kann es nicht. Der Zeitverzug ist die Bremse, nicht die Zahl selbst. Ein Neukunde, der die 72 Stunden zum ersten Mal sieht, hält sie meist für eine technische Verzögerung. Sie ist Absicht.

Wer die Limite zu niedrig ansetzt, merkt das schnell und darf sie mit drei Tagen Wartezeit anheben. Wer sie zu hoch ansetzt, merkt es erst, wenn er schon dort ist. Für einen Neukunden mit einem Monatsbudget von CHF 100 ist eine Verlustlimite von mehreren Tausend Franken in der Sache keine Limite, sondern Dekoration.

Ein Konto, ein Ausweis, kein anonymer Weg

Die Schweiz kennt kein Wetten ohne Identität. Ein Konto pro Person, geprüfte Identität, Auszahlung nur auf ein Konto, das auf den Kontonamen lautet. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Kredite an Spielende sind untersagt.

Für Neukunden heisst das eine unbequeme erste halbe Stunde mit Ausweisfoto und Adressabgleich. Was danach kommt, ist der Teil, den man auf Auslandseiten sucht und selten findet: Wenn etwas schiefgeht, gibt es eine Stelle, bei der man sich beschweren kann.

Spielerschutz: was der Neukunde selbst in die Hand nimmt

Der Schweizer Gesetzgeber hat entschieden, dass Limiten nicht vom Staat kommen, sondern von den Spielenden. Die Veranstalter müssen Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es nicht. Wer Schutz sucht, muss ihn aktiv setzen — bei der Anmeldung, bevor die erste Wette läuft.

Diese Konstruktion hat einen Vorteil und einen Preis. Der Vorteil: Der Rahmen passt zum eigenen Einkommen, nicht zu einem Pauschalwert, der für einen Studierenden und einen Manager identisch wäre. Der Preis: Wer schweigt, wird nicht geschützt. Wer bei der Registrierung die erstbeste Zahl bestätigt, hat nichts gewonnen.

Sperren: vom kurzen Auszeit bis zum Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden; eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten wieder lösen, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt.

Der Unterschied zwischen einer kurzen Auszeit und einer Spielsperre ist der Unterschied zwischen einem Vorhang und einer Wand. Die kurze Sperre schliesst eine Produktgruppe für den gewählten Zeitraum. Die unbefristete Sperre schliesst die Person, überall, bis ein Verfahren sie wieder öffnet. Wer merkt, dass es nicht mehr um Unterhaltung geht, braucht die zweite Variante, nicht die erste.

Wichtig für die Erwartung: Wer gesperrt ist oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine Sperre zurückzudrehen, weil eine Wette gewonnen hätte, funktioniert nicht.

Was die Aufsicht beim Testkauf gefunden hat

Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen in Verkaufsstellen geprüft, wie ernst der Jugendschutz an der Theke genommen wird. In 47.5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Randnotiz, sondern die klarste Zahl im ganzen Schutzapparat — und sie widerspricht dem Bild, das die Branche von sich zeichnet.

Online sieht die Sache anders aus. Der Ausweisabgleich ist maschinell, eine minderjährige Person kommt an der Registrierung nicht vorbei. Der schwache Punkt liegt dort, wo ein Mensch hinter dem Tresen die Ausweiskontrolle aus Bequemlichkeit überspringt. Wer seinen Kindern oder Enkeln beim Wetten zusieht, sollte nicht davon ausgehen, dass eine Verkaufsstelle in der Innenstadt strenger ist als ein Bildschirm.

Verlustlimiten, die im Alltag halten

Die Setzung entscheidet, ob eine Limite wirkt. Ein brauchbarer Ansatz: Die Verlustlimite für 30 Tage sollte das sein, was man in einem Monat ohne Ärger verlieren kann, nicht das, was man bei einem guten Lauf investieren würde. Die Limite für 1 Tag gehört deutlich niedriger — sie fängt die Nacht ab, in der man nachlegt.

Dass eine Erhöhung 72 Stunden dauert, macht die 30-Tage-Limite zur wichtigsten Zahl auf dem Konto. Sie ist der einzige Wert, der in einer schlechten Woche nicht sofort nach oben korrigiert werden kann. Wer nur eine Zahl ernst nimmt, dann diese.

Freiwetten und Gratisspielguthaben: was der Schweizer Markt hergibt

Ein Blick in die Schweizer Wirklichkeit ernüchtert jede Erwartung, die auf ausländischen Bonusvergleichen gewachsen ist. Aktionen mit Gratisspielguthaben oder Gratisspielen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Vierunddreissig Genehmigungen für ein ganzes Land und ein ganzes Jahr — das ist der ganze Markt.

Ein Neukunde, der «Freiwette ohne Einzahlung» sucht, sucht in der Schweiz also nach einer Nadel in einem sehr kleinen Heuhaufen. Was existiert, ist klein, befristet, oft nur an bestimmten Aktionstagen verfügbar und regelmässig an ein Konto gebunden, das bereits verifiziert ist.

Ein Blick auf die Aktion, die es real gab

Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durch, an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Ausgegeben wurden insgesamt 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Zwei Dinge sind daran bemerkenswert. Erstens die Grösse: CHF 10 sind CHF 10, nicht CHF 100. Zweitens der Weg: Die Aktion lief über Stadien und Verkaufsstellen, nicht über eine Bonusseite im Netz. Das Guthaben hing an einem Konto, das schon identifiziert war. Es gab kein anonymes Abholen.

Wer den Wert beurteilen will, muss den Satz «30 Tage gültig» ernst nehmen. Das Guthaben verfällt, wenn es in einem Monat nicht gespielt wird. Der Bonus ist damit nicht nur eine Gutschrift, sondern eine Frist.

Was ein Gratisspielguthaben wirklich einbringt

Gratisspielguthaben bei Sporttip ist nicht auszahlbar. Das ist keine Formalie, sondern die Bestimmung, die den Wert festlegt. Die relevante Grösse ist nicht die Gutschrift, sondern das, was daraus wird, wenn man sie spielt.

Dazu ein Rechenbeispiel auf dem Spielguthaben der Loterie Romande, CHF 10, und einem illustrativen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein Beispiel, kein notierter Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes, also der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, beträgt nach der Formel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) rund 95 %, die Marge des Veranstalters damit rund 5 %. Weil der Einsatz aus Gratisspielguthaben bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird, ist der erwartete Wert des Guthabens der Betrag mal dem Faktor (Quote − 1) geteilt durch die Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel: CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95. Das ergibt rund CHF 4.50.

Diese Zahl ist ein Durchschnitt über viele Fälle, keine Zusage für einen einzelnen. Wer das Guthaben einmal auf ein Ereignis setzt, gewinnt entweder oder verliert; der Erwartungswert beschreibt, was bei wiederholtem Vorgehen aus einem Zehner wird. Der Bandbreite nach liegt der realistische Ertrag eines solchen Guthabens je nach Quote und Markt im Bereich von etwa einem Drittel bis zur Hälfte der nominellen Gutschrift. Robust ist die Aussage also in jeder Richtung: Aus CHF 10 Gratisspielguthaben werden im Mittel deutlich weniger als CHF 10 in echter Auszahlung — und bei einem Markt mit höherer Marge noch weniger.

Das ist die eigentliche Antwort auf die Frage, wie viel ein Freiwettengeschenk wert ist. Es ist ein Rabatt auf das Wetten, kein Einkommen.

Der Werbebegriff «Gratisguthaben» klingt in jedem Text wie geschenktes Geld. Die Zahl daneben, CHF 4.50 aus CHF 10, sagt, was übrig bleibt, wenn man es auf einen Zwei-Weg-Markt mit 1.90/1.90 legt. Bleibt die Frage, wer die Frist und die Nicht-Auszahlbarkeit liest und wer nur die Gutschrift sieht.

Warum es in der Schweiz nicht mehr gibt

Dass die Aktionen klein ausfallen, ist kein Zufall der Anbieterlaune. Die Zustimmungspflicht der Gespa setzt den Rahmen, und die beiden Veranstalter sind gemeinnützig verpflichtet: Die Nettoerträge gehen an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Ein Veranstalter, dessen Ertrag in kantonale Kassen fliesst, hat wenig Anlass, ihn über grosszügige Startguthaben zu verteilen.

Wer aus dem Ausland ein dreistelliges Startguthaben kennt, vergleicht also nicht zwei Bonusniveaus, sondern zwei Geschäftsmodelle. Auf der einen Seite ein gemeinnütziger Veranstalter mit Erträgen für den Kanton, auf der anderen ein gewinnorientierter Anbieter, dessen Marketingbudget den Bonus bezahlt und über die Marge zurückholt.

Aktionen ohne Guthaben: Quotenboosts und Kombiboost

Nicht jede Vergünstigung ist Gratisspielguthaben. Beim Sporttip-Kombiboost gilt der Boost nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Mindestquote von 1.50 in jeder der vier Voraussagen ist die Bedingung, an der die meisten Kombinationen scheitern. Ein Kombiboost mit vier Favoritensiegen ist kein Booster, sondern ein anderer Wettschein. Der Boost belohnt Zocker, nicht Absicherer — und er belohnt sie nur, solange der Wettschein nicht vorzeitig verkauft wird.

Die Bedingungen, die den Wert festlegen

Drei Klauseln entscheiden bei jedem Gratisspielguthaben über den realen Wert. Erstens die Gültigkeit: Das Guthaben der Loterie-Romande-Aktion verfiel nach 30 Tagen. Zweitens die Auszahlbarkeit: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — bei Swisslos wie bei der Loterie Romande. Drittens der Verfall bei Nichtnutzung.

Wer diese drei Punkte prüft, hat den Bonus verstanden. Wer sie überliest, kennt nur die Zahl in der Überschrift — und die Überschrift ist der Teil, den der Veranstalter geschrieben hat.

Vergleich: worauf ein Neukunde bei der Wahl des Veranstalters schaut

Bei einem Vergleich der Anbieter für Neukunden zählen Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln stärker als die Höhe eines Startguthabens. Das klingt nach einer Binsenweisheit und ist in der Schweiz die zentrale praktische Frage, weil ein Startguthaben von CHF 10 bis CHF 20 die Entscheidung nicht trägt.

Was die Entscheidung trägt: Wie lange dauert eine Auszahlung? Gibt es eine Kommission? Welche Limiten gelten, und wie lassen sie sich ändern? Wie hoch ist der Mindesteinsatz, und was heisst das für ein kleines Budget? Und — die Frage, die kein Bonusvergleich stellt — an welche Aufsicht wendet man sich, wenn es Streit gibt.

Die Bewilligung: zwei Veranstalter, mehr nicht

Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz braucht, wer Sportwetten anbieten will. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Sportwettenangebot läuft unter dem Namen Sporttip.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalterin oder gemeldeter Sitz der Bewilligung
Swisslos Sporttip Schweizer Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Rabona ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
22Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung Tobique (Kanada), ohne Geltung in der Schweiz

Die Tabelle bildet die Trennlinie ab, die den ganzen Markt beschreibt. In den ersten zwei Zeilen stehen zwei Namen, die sich in jedem Vergleich wiederholen, weil die Kantone die Zahl begrenzt haben. In den Zeilen darunter stehen Namen, die ein Schweizer Spieler im Netz tatsächlich trifft — und die alle dieselbe Zelle in der dritten Spalte tragen. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Geltung.

Daraus folgt die praktische Konsequenz: Ein Vergleich von zehn Anbietern ist in der Schweiz ein Vergleich von zwei bewilligten Veranstaltern mit acht ausländischen Referenzen. Wer das anders darstellt, verkauft etwas.

Zahlungswege und Auszahlungen

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Bei der Auszahlung gelten zwei Schwellen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Für die Auszahlung von Spielguthaben gilt zusätzlich: Zweimal innerhalb von 365 Tagen zahlt Swisslos gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die dritte Auszahlung im Jahr ist der Moment, in dem die Swisslos-Regeln teuer werden. Zweimal kostenlos, danach bis zu 3 % — bei einer Auszahlung von CHF 500 sind das CHF 15, die der Veranstalter behält, wenn man die Regel kennt und trotzdem so auszahlt. Wer kleinere Beträge sammelt und zweimal im Jahr auszahlt, zahlt gar nichts.

Für die ausländischen Anbieter in der Vergleichsliste gibt es an dieser Stelle nichts zu vergleichen. Sie stehen ohne Schweizer Bewilligung da, mit allen Folgen, die daran hängen. Über einzelne Zahlungswege sagt der Bewilligungsstatus nichts aus.

Limiten und Einsätze im direkten Nebeneinander

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist für Neukunden mit kleinem Budget die freundlichste Zahl im ganzen Swisslos-Regelwerk. Man kann mit einem Franken testen, wie die Plattform sich anfühlt, ohne die Verlustlimite anzutasten. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette wirkt hoch, ist aber für ein Neukundenkonto praktisch irrelevant — die selbst gesetzte Verlustlimite ist meist die engere Schranke.

Bei der Loterie Romande liegen die Obergrenzen beim Guthaben und bei der Einzahlung. Ein Spielerkonto kann innerhalb von 30 Tagen nicht über CHF 10’000 aufgeladen werden, und das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Für einen Einsteiger sind das Zahlen, die nie in Sichtweite kommen.

Sportarten und Märkte: die geschlossene Liste

Was überhaupt gespielt werden darf, ist nicht das Angebot eines Veranstalters, sondern eine Liste der Aufsicht. Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist eine geschlossene Aufzählung: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- oder Kartenmärkte erscheinen auf der Liste nicht, und es gibt keinen Esport-Abschnitt.

Events, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind untersagt. Livewetten sind erlaubt, prematch und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Für einen Neukunden heisst das: Das Wettprogramm sieht auf einer Schweizer Plattform schmaler aus als auf einer Auslandseite, und das liegt nicht an fehlender Fantasie des Veranstalters, sondern an einer Liste. Wer Nebenmärkte sucht, findet sie dort nicht.

Verlustlimiten und Schutzwerkzeuge im Vergleich

Die Limitenarchitektur unterscheidet sich zwischen dem Schweizer Markt und den ausländischen Anbietern grundlegend — und das ist der Vergleichspunkt, den ein Bonusvergleich nie erwähnt. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Produktsperre ist für 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete Spielsperre landet im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.

Der entscheidende Punkt ist nicht, dass es diese Werkzeuge gibt, sondern dass sie in der Schweiz verpflichtend sind und an ein Register gekoppelt sind, das über Anbieter hinweg wirkt. Eine Spielsperre bei Swisslos ist auch eine Spielsperre für ein Online-Casino. Das kann eine ausländische Seite nicht leisten.

Wer im Vergleich nur die Bonuszeile liest, liest genau die Zeile, die am wenigsten über den Alltag sagt. Die Limitenzeile sagt mehr.

Steuern: je nach Kanton

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Freibetrag liegt auf Bundesebene ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Ein typischer Spieler gewinnt deutlich unterhalb dieser Schwelle. Auf seinen Gewinn fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Das ist der Punkt, an dem der scheinbare Steuervorteil des Auslands kippt.

Für die eigene Situation gehört diese Frage zu einem Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung. Sie ist zu wichtig für eine Faustregel.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Die folgenden zehn Namen stehen in der Reihenfolge der beiden Schweizer Veranstalter und danach der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewertungskriterien sind für alle dieselben. Vergleichen lässt sich aber nur, was die Bewilligung beziehungsweise deren Fehlen für den Spieler bedeutet — nicht die einzelnen Bonuszeilen, die in der Schweiz ohnehin klein ausfallen.

Swisslos Sporttip: der Hausveranstalter für die Deutschschweiz, der Tessiner und Liechtensteiner

Sporttip trägt eine Schweizer Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz. Betreiberin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; veranstaltet werden Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Konto. Das ist die härteste Zulassungsregel im ganzen Vergleich — und sie ist nicht verhandelbar.

Auf der Einzahlungsseite steht PostFinance Pay zur Verfügung, bestätigt direkt in der PostFinance App. Guthaben lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20 kaufen, bis CHF 10’000 in 30 Tagen, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Bei den Auszahlungen sind zwei Schwellen wichtig. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch ins Wallet, darüber wird innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Zusätzlich: zweimal pro 365 Tage kostenlos, ab der dritten Auszahlung bis zu 3 % Kommission, Überweisung in 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Einsatzspanne reicht von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 bei Systemwetten; Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Begründung anpassen. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quoten- und Profitboosts gelten nur online, sind einmalig nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden.

Beim Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Die Regeln zur regulären Spielzeit sind ein eigenes Kapitel: Sie umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, während Verlängerung und Penaltyschiessen nur zählen, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wett­ereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Die Auszahlungsmechanik folgt einer eigenen Rundungsregel: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das kostet im Einzelfall Rappen, in der Summe über viele Wetten mehr.

Fällt ein Wett­ereignis aus und wird nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Zum Schutz gehört: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, optionale Einzahlungslimite für 30 Tage, Produktsperre für 1 bis 180 Tage, unbefristete Spielsperre im schweizweiten Register. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten.

Das Urteil über Sporttip hängt an einer einzigen Struktur: Der Mindesteinsatz von CHF 1 macht die Plattform für ein kleines Budget zugänglich, während die gestaffelte Verlustlimite mit 72-Stunden-Bremse das Nachlegen in der schlechten Nacht verhindert. Beides zusammen ergibt einen Veranstalter, der sich für langsame, kontrollierte Neukunden eignet — und der für jemanden, der schnelle, hohe Einzelwetten über dem Bruchteil des verfügbaren Kapitals sucht, eine Reihe von Reibungspunkten bereithält, die er nicht wegdiskutieren kann.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg mit dem Guthaben, das verfällt

Jouez Sport ist das Sportwettenangebot der Loterie Romande, ebenfalls mit Schweizer Veranstalter und einer Bewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Das Gebiet umfasst die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Kontaktangaben: Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Zur Grösse der Organisation gehören 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Limiten und Zahlungen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

An dieser Aktion lässt sich die Mechanik des Schweizer Bonusmarkts ablesen, weil alle Begrenzungen gleichzeitig sichtbar sind: ein Zehner statt eines Hunderters, 7’000 Stück für ein ganzes Land, sieben Aktions tage über knapp drei Monate, ein Code, der nur im Stadion und nur im schon verifizierten Konto funktioniert, und eine Frist von 30 Tagen, nach der die Gutschrift wertlos ist. Der Weg ist umständlich, die Summe ist klein, und trotzdem ist es eine der wenigen echten Neukundenaktionen, die es auf dem bewilligten Schweizer Markt überhaupt gab.

Wer in der Westschweiz wohnt und auf ein Gratisspielguthaben gehofft hat, hat hier die realistische Vorstellung des Machbaren: nicht dreistellig, sondern zehn Franken, an einem Aktionstag, an einem Stadionabend, mit Verfallsdatum. Wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, kommt für dieses Angebot ohnehin nicht in Frage — der Wohnsitz entscheidet, nicht das Interesse.

FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack besitzt keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlen der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg; Domains können von der Gespa blockiert werden.

Für einen Neukunden ist das die wichtigste Information des ganzen Abschnitts, und sie lässt sich in einem Satz sagen: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden kann, wenn eine Auszahlung ausbleibt.

Pribet: ohne Schweizer Bewilligung

Pribet besitzt keine Schweizer Zulassung (siehe regulatorische Hinweise oben).

Der Anbieter steht in einer Liste, auf der acht Namen dieselbe Ausgangslage teilen. Was einen davon unterscheidet, ist keine Bewilligung, sondern ein Detail in den eigenen Bedingungen — und genau deshalb bleibt der Neukunde hier auf sich gestellt.

Rabona: ohne Schweizer Bewilligung

Rabona fehlt eine gültige Schweizer Erlaubnis (siehe regulatorische Hinweise oben).

Wer ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt, verliert mit der Bewilligung auch die Zuordnung zu einer Aufsicht, die sich für sein Geld interessiert. Das ist der ganze Unterschied in einem Satz.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten ist in diesem Vergleich ohne Schweizer Bewilligung. Hier gelten die gleichen regulatorischen Einschränkungen wie bei anderen nicht bewilligten Anbietern (siehe regulatorische Hinweise oben).

Die Gespa hat bei Sperrungen beobachtet, dass blockierte Domains innert Stunden durch neue ersetzt werden. Wer also auf eine Adresse ausweicht, die heute funktioniert, weiss nicht, ob sie nächste Woche noch erreichbar ist — und weiss ebenso wenig, wo das Guthaben dann liegt.

BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung

Für BetOnRed liegt keine Erlaubnis durch die Schweizer Aufsichtsbehörden vor.

Was daran hängt, ist konkret: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS-Sperre blockiert werden.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung unterliegen auch nicht der Schweizer Werberegelung, die Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel untersagt. Ein Neukunde sieht dort also die Versprechen, die auf dem bewilligten Markt verboten wären.

Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet führt keine Lizenz für den Schweizer Markt.

Was daran hängt, ist konkret: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS-Sperre blockiert werden.

Gewinne bei einem solchen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — und werden je nach Kanton als volles steuerbares Einkommen behandelt. Der scheinbare Vorteil kann also in der Steuererklärung zum Nachteil werden.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet bietet keine zugelassenen Dienste in der Schweiz an.

Was daran hängt, ist konkret: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS-Sperre blockiert werden.

Der Spieler selbst macht sich bei einem Angebot ohne Schweizer Bewilligung nicht strafbar — die Strafbarkeit trifft den Veranstalter. Was den Spieler treffen kann, ist die Konfiskation von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen den Anbieter. Ist das Konto leer, hilft die fehlende Strafbarkeit wenig.

X3Bet: ohne Schweizer Bewilligung, mit gemeldeter Bewilligung in Kanada

X3Bet ist in diesem Vergleich ohne Schweizer Bewilligung. Als Bewilligung wird von Drittquellen Tobique in Kanada genannt; eine solche hat nach dem Geldspielgesetz keine Geltung in der Schweiz. Hier gelten die gleichen regulatorischen Einschränkungen wie bei anderen nicht bewilligten Anbietern (siehe regulatorische Hinweise oben).

Ein kanadisches Papier, eine Domain, die per DNS verschwinden kann, und kein Schweizer Gericht, das zuständig wäre: Die genannte Bewilligung ändert an der Bewertung nichts, weil eine Bewilligung, die in der Schweiz nicht gilt, hier auch nicht hilft.

Wie sich die beiden Schweizer Veranstalter aufteilen

Die Aufteilung ist geografisch, nicht qualitativ. Swisslos bedient die Deutschschweiz, den Kanton Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Für den Neukunden bedeutet das: Die Wahl zwischen zwei Veranstaltern ist in den meisten Fällen keine Wahl, sondern eine Zuordnung nach Wohnkanton.

Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, kommt nicht zu Sporttip. Ein Vergleich der beiden Plattformen ist deshalb für die meisten Leser eine theoretische Übung — mit einer Ausnahme: der Frage, welche der beiden Aktionen im eigenen Gebiet gelaufen ist.

Rechtslage: was in der Schweiz erlaubt ist und was daran hängt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt.

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die Nettoerträge gehen an öffentliche Zwecke in den Kantonen.

Bewilligung, Sperrliste und der Graubereich dazwischen

Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren.

Die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Im Laufe der Jahre hat die Gespa unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als blockierte Namen genannt. Blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt — ein Wettlauf, den die Aufsicht nicht gewinnen kann und auch nicht gewinnen muss, weil die Sperre ein Signal ist und keine Mauer.

Wer heute eine Adresse findet, die funktioniert, hat damit nichts über deren Bewilligungsstatus bewiesen. Er hat nur eine Adresse gefunden.

Jugendschutz, Identität und Registrierung nach Gesetz

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Minderjährige werden online nicht zugelassen. Ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität ist vorgeschrieben; die Artikel 47 bis 52 der Verordnung zum Geldspielgesetz regeln das Verfahren.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis zusätzlich den Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Für das Wettangebot der bewilligten Veranstalter heisst das: Ein Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland ist ausgeschlossen, und der Wohnkanton entscheidet über den Zugang.

Limiten: Spielende setzen sie, nicht der Staat

Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden von Gesetzes wegen — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.

Die Spielsperre ist in den Artikeln 80 bis 82 des Geldspielgesetzes geregelt: Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Auszahlungen: nur auf ein Konto im eigenen Namen

Auszahlungen von Gewinnen und Guthaben erfolgen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen.

Ebenso wichtig ist, was es nicht gibt: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettanbieter blockieren. Wer glaubt, die Karte sei hier gesperrt, irrt — die Blockade läuft über die DNS-Sperre der Domains und über nichts anderes.

Werbung und Aktionen: die Zustimmungspflicht

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet — ein Grund mehr, solche Angebote zu beschreiben und zu bewerten, statt für sie zu werben.

Gratisspiele oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten kennt die Schweiz nicht.

Was das für den Neukunden bedeutet

Der bewilligte Schweizer Weg liefert vollen Schweizer Schutz: geprüfte Identität, Verbindung zum Sperrregister, Auszahlung auf das eigene Konto, eine Aufsicht für Beschwerden, Steuerfreiheit unterhalb der Schwelle. Er verlangt dafür den Wohnsitz im richtigen Gebiet, verifizierte Identität, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten — und er bietet nur zwei Veranstalter.

Der ausländische Weg bietet mehr Auswahl, mehr Märkte, grössere Versprechen und keine dieser Sicherheiten: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne, die kantonal als steuerbares Einkommen behandelt werden können. Keiner der beiden Wege ist von sich aus «die sichere Wahl» — aber nur einer von beiden kann eine Aufsicht aufbieten, wenn es Streit gibt.

Häufige Fragen zu Freiwetten und Neukundenangeboten in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz überhaupt Freiwetten für Neukunden, und wer bietet sie an?

Ja, aber in kleinem Umfang. Sportwetten dürfen in der Schweiz nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport anbieten. Startguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, die 2025 insgesamt 34 Bewilligungen erteilte. Ein Neukunde findet deshalb vereinzelte, befristete Aktionen statt eines dauerhaften Willkommensangebots.

Welche Aktion der Loterie Romande lief zuletzt, und unter welchen Bedingungen gab es Spielguthaben?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben und einen von insgesamt 7’000 Stück. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz lässt sich ein Neukundenkonto eröffnen?

Mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters. Bei Swisslos umfasst das die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone. Zusätzlich darf keine Spielsperre bestehen, und pro Person ist nur eine Registrierung möglich.

Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?

Nicht zwingend an eine Einzahlung, aber regelmässig an ein verifiziertes Konto. Bei der Loterie-Romande-Aktion musste der Code im bereits verifizierten Spielerkonto eingegeben werden. Weil Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist, bleibt der auszahlbare Gewinn davon abhängig, was daraus gespielt wird — nicht von der eingezahlten Summe.

Was bedeutet es, dass Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa möglich ist?

Die Aufsicht muss jede Aktion mit Gratisspielen oder Gratisspielguthaben vorab bewilligen. 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Pflicht begrenzt Zahl und Umfang der Aktionen, weshalb Schweizer Startguthaben deutlich kleiner ausfallen als Angebote auf ausländischen Seiten.

Worin unterscheiden sich Neukundenangebote ausländischer Seiten bei Schutz und Rechtsweg?

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an das Sperrregister angeschlossen, unterliegen keiner Schweizer Aufsicht und bieten keinen Schweizer Rechtsweg; ihre Domains können auf der Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Gewinne können kantonal als steuerbares Einkommen gelten. Strafbar macht sich der Veranstalter, nicht der Spielende.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»