Schweizer Sportwetten-Anbieter im Vergleich: Zwei Bewilligungen, ein Grenzverkehr und zehn Namen
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungen geprüft gegen die Angaben von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen die Aufsicht durch die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht).
Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter sucht, stösst auf ein Schaufenster mit zehn Namen und einem Rechtsrahmen, der nur zwei davon kennt. Genau darin liegt die Wahl, vor der ein Spielender steht: ein Angebot mit Schweizer Bewilligung, begrenztem Sortiment und vollem Rechtsschutz — oder eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung, mit breiterem Programm und ohne jede Handhabe, wenn eine Auszahlung stockt. Beide Wege existieren. Sie kosten nur sehr Verschiedenes.
Der Ausdruck «Sportwetten-Anbieter» deckt im Schweizer Alltag zweierlei ab, und wer die beiden verwechselt, verwechselt später auch die Rechte, die er hat. Auf der einen Seite stehen die Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und beide im Besitz einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Auf der anderen Seite stehen Namen wie BetFury, bet365, Bahigo, PowBet, Fezbet, Wettigo, AmunRa und 1Bet — Seiten, die Schweizer Spielende kennen, die aber keine Schweizer Bewilligung besitzen und deren Geschäft in der Schweiz ohne Erlaubnis läuft.
Zwei Veranstalter, ein Land, zwei Gebiete: Die Kongresskantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und jedes der beiden Häuser bedient sein eigenes Gebiet. Swisslos ist zuständig für die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu für den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Das ist keine Fussnote, sondern die erste Prüfung, die ein Leser selbst erledigen kann, bevor er sich irgendwo registriert. Ein Wohnsitz in Zürich führt nicht zu einem Konto bei Jouez Sport. Ein Wohnsitz in Genf führt nicht zu einem Konto bei Sporttip. Wer im falschen Gebiet wohnt, hat dort keine Wahl — und wer sein Geld trotzdem dorthin trägt, steht am Ende ohne Schweizer Rechtsschutz da.
Das ist die Landkarte, und der Rest dieses Textes hängt an ihr. Was drunter liegt, ist ein Regelwerk, das die Auswahl kleiner macht als das Schaufenster. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung vom 10. September 2026) ist eine geschlossene Aufzählung; Karten- und Eckballmärkte sucht man darauf vergeblich, eine Esport-Sektion ebenso. Was nicht auf der Liste steht, darf gar nicht angeboten werden. Die Grösse des Sortiments ist damit keine Frage des Geschmacks eines Veranstalters, sondern eine Frage des Bewilligungsentscheids.
Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, aus der Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe bedient werden. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. im Jahr 2025, nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer bei Sporttip einen Zweier setzt, finanziert also ein Stück weit den Verband, dessen Spiel er gerade tippt. Das ist weder Skandal noch Verkaufsargument — es ist die Konstruktion des Schweizer Modells, und sie erklärt, warum ein zweiter bewilligter Anbieter schlicht nicht vorgesehen ist.
Zahlungswege, Auszahlungstempo und die Grenze des Anonymen

Die Frage nach dem Zahlungsweg ist die erste, die praktisch entscheidet, ob ein Anbieter für jemanden überhaupt in Frage kommt. Kann ich mit dem bezahlen, was in meiner Tasche liegt? Kommt das Geld auf ein Konto, das ich auch in der Steuererklärung wiederfinde? Und wie lange liegt es unterwegs?
Bei Swisslos läuft der Weg über das Spielguthaben im eigenen Wallet. Gekauft wird es per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als konkrete Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Das ist bieder, und es ist die richtige Biederkeit: Ein Zahlungskonto im eigenen Namen ist genau das, was die Verordnung verlangt, und ein Bequemlichkeitsverlust von zwei Minuten beim Aufladen ist der Preis dafür, dass am anderen Ende keine anonyme Geldbewegung entsteht.
Die Regeln, die ein bewilligter Schweizer Veranstalter dabei einhalten muss, sind nicht seine Erfindung. Gewinne und Guthaben dürfen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden — anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Kredite an Spielende sind dem Veranstalter untersagt. Wer also eine Seite sucht, die «Sportwetten anbieter paypal» oder «anbieter paysafecard» verspricht und dabei vor allem schnelle Wege meint, sollte den Satz umdrehen: Entscheidend ist nicht, womit ich einzahle, sondern auf welches Konto ich auszahlen lasse. Ein Zahlungsdienst in der Einzahlung sagt nichts darüber, ob die Auszahlung auf ein Konto lautet, das auf meinen Namen registriert ist.
Wie es bei Sporttip beim Auszahlen zugeht, steht dafür in dessen Bedingungen in ungewöhnlicher Klarheit: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer ein Konto also als reines Auszahlungsventil nutzt, zahlt irgendwann für die Bequemlichkeit, jeden Zwischenstand herauszuziehen, statt laufen zu lassen. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind nicht wenig — sie sind bloss deutlich weniger, als ein täglicher Gewinnabzug verlangt.
Verschieden ist auch, wie ein Gewinn beim Veranstalter ankommt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Der Betrag entscheidet also, ob der Gewinn als Guthaben im System bleibt oder das System verlässt. Für einen Spielenden mit kleiner Rechnung ist das unsichtbar; für jemanden, der einen Fünfstelligen trifft, ist es der Unterschied zwischen «gesehen» und «überwiesen».
Neben diesen Betragsgrenzen stehen Fristen, die man leicht überliest, und eine davon ist unangenehm: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr klingt lang. Es ist die Zeitspanne bis zum Verfall des eigenen Gewinns, und wer ein Konto anlegt und dann monatelang nicht hineinschaut, sollte das wissen. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben — auch das eine Frist, die kein Kalender von selbst meldet.
Bei den ausländischen Anbietern der Liste — BetFury, bet365, Bahigo, PowBet, Fezbet, Wettigo, AmunRa und 1Bet — ist der Zahlungsweg das Argument, mit dem diese Seiten arbeiten, und er ist tatsächlich oft breiter als der Schweizer Weg. Nur: Eine breite Auswahl an Ein- und Auszahlungsmethoden ersetzt kein Zahlungskonto im eigenen Namen, weil es hier keine Regel gibt, die es erzwingt. Wo eine Seite Geld auf einen Weg auszahlt, den der Empfänger nicht kontrolliert, ist das für den Spielenden ein Risiko und für den Veranstalter eine Bequemlichkeit.
Zwischen Zahlungsfreiheit und Auszahlungssicherheit gibt es deshalb keine saubere Wahl, sondern eine Reihenfolge. Wer sein Sportwetten-Geld beisammenhalten und nachvollziehbar zurückholen will, kommt an einem bewilligten Schweizer Konto nicht vorbei — die zwei kostenlosen Auszahlungen pro Jahr, die 3 % ab der dritten und die 5 bis 10 Arbeitstage sind der Preis. Wer die Zahlungsvielfalt über alles stellt, findet sie draussen und zahlt dafür mit einem Auszahlungsweg, dessen Regeln allein auf der Seite des Anbieters stehen. Beides ist eine Entscheidung. Nur eine davon kann man einklagen.
Livewetten, Cash-Out und die Tatsache, dass nicht jede Wette zurückkommt

Livewetten sind der Teil des Angebots, an dem sich die Gemüter am schnellsten erhitzen, und der Teil, an dem die Regeln am wenigsten vermuten lassen. Der nüchterne Kern zuerst: Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter einen entsprechenden Entscheid in der Hand hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Wer also annimmt, Livewetten seien in der Schweiz generell eingeschränkt, irrt — der Zaun steht woanders, nämlich bei der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten.
Interessanter als die Erlaubnis ist, wann eine Livewette nicht zählt. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Aber Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 — und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Das ist keine Bosheit, sondern die Antwort auf eine Lücke von wenigen Sekunden zwischen Ereignis und Annahme, und es ist der praktische Grund, warum ein Live-Tipp eine ruhige Hand braucht: Wer im Moment des Jubels noch schnell abschickt, tippt auf ein Tor, das bereits gefallen ist.
Dazu kommt eine Definition, die mehr Wetten betrifft, als man denkt. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Pokalspiel auf «Sieger» setzt und die Entscheidung in der Verlängerung fallen sieht, hat damit nicht automatisch gewonnen. Das ist die häufigste Enttäuschung im Livegeschäft, und sie ist keine Frage des Anbieters: Es ist die Definition, die im Wettprogramm steht.
Der Cash-Out ist der Punkt, an dem die Werbung am lautesten wird und die Bedingungen am kleinsten. Was Sporttip anbietet: Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer eine halbe Position schliessen möchte, kann das hier nicht; wer sich verklickt, kann es nicht reparieren.
Und dann der Satz, den man in der Werbung nie liest. Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sporteignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Cash-Out ist also kein Werkzeug, mit dem man eine Wette «absichert» — es ist ein Verkauf einer laufenden Position unter dem, was sie im Gewinnfall gebracht hätte, zu einem Preis, den der Veranstalter bestimmt. Ein Sportwetten-Anbieter, der Cash-Out als Versicherung verkauft, verkauft eine Gebühr. Die Bedingungen machen daraus, was es ist: ein freiwilliges Zusatzangebot mit offenem Preis.
Wer Livewetten vor allem bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte wissen, dass die Spielregeln dort vollständig in dessen eigenen Bedingungen stehen. Die Schweizer Regeln zu Annahmezeitpunkt, Spielzeitdefinition und Cash-Out, die hier gelten, sind keine internationale Norm, auf die man sich überall verlassen kann. Ein Live-Tor, das im einen System noch als offene Wette gilt, kann im anderen schon abgerechnet sein.
Für die Wahl heisst das: Livewetten sind in der Schweiz ein erlaubtes, aber eng beschriebenes Produkt. Wer während des Spiels wetten will und sich dabei auf klare, nachlesbare Regeln stützt, ist bei Sporttip richtig — mit vollem Cash-Out, ohne Teilauszahlung, mit Quote 1.00 in den spielentscheidenden Sekunden. Wer während des Spiels vor allem eine grössere Marktauswahl und mehr Cash-Out-Varianten sucht, findet sie draussen und verliert dafür jede Handhabe, wenn eine Abrechnung streitig wird.
Wettarten, Quoten und die Marge, die in jedem Preis steckt
Über Wettarten wird in der Schweiz mehr geredet als gewettet, weil ein Teil der bekanntesten Märkte hier gar nicht existiert. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist eine geschlossene Aufzählung, und sie zeigt keine Eckball- und keine Kartenmärkte. Wer «eckball wetten anbieter» oder «ecken wetten anbieter» sucht, sucht in der Schweiz ein Produkt, das es bei einem bewilligten Veranstalter nicht gibt. Qualifikationsrunden sind nur erfasst, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Das klingt nach Ausbremsung und ist in einem Punkt tatsächlich eine. Es bedeutet aber auch, dass bei einem bewilligten Anbieter niemand auf einen Markt stossen wird, für den die Aufsicht keine Grundlage geschaffen hat. Der Preis für die engere Auswahl ist eine geringere Zahl von Ausreden.
Innerhalb dieses Rahmens ist das Angebot bei Sporttip breit genug für die meisten Spielenden. Einzelwetten, Kombinationswetten, Systemwetten, Langzeitwetten, Livewetten, Quotenboosts. Ein paar dieser Wettarten tragen Bedingungen, die man vor dem Setzen kennen sollte, weil sie im Gewinnfall den Unterschied machen.
Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung ist der eigentliche Inhalt: 100 % klingt nach dem grossen Wurf und hängt an fünfzehn Treffern mit Mindestquote. Bei vier Voraussagen sind es 5 %. Wer den Boost als Renditefaktor einplant, plant mit dem ersten Wert, nicht mit dem letzten.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sporteignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert — und beide verfallen bei einem Cash-Out. Das ist ein sauberer Widerspruch in der Produktlogik, den man kennen sollte: Wer einen Boost nutzt und später die Position per Cash-Out schliesst, verliert die Erhöhung. Zwei Funktionen desselben Hauses, die sich gegenseitig ausschliessen.
Eine weitere Regel betrifft Kombinationen aus demselben Spiel. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. «Kann» heisst nicht «muss». Wer Korrektur UND Torschütze desselben Spiels in einer Kombiwette unterbringt, ohne die richtige Funktion zu benutzen, spielt mit der Möglichkeit, dass die ganze Wette verschwindet.
Fällt ein Ereignis aus, greift eine Frist: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Kombination ist an dieser Stelle die schlechtere Position: Ein Ausfall drückt nicht die ganze Wette, aber er entfernt einen Faktor aus der Gesamtquote, und aus einer Dreiweg-Kombi wird eine Zweiweg-Kombi zum ursprünglichen Einsatz.
Bleibt die Marge, der Teil jeder Quote, über den am wenigsten gesprochen wird. Ihre Rechnung ist unspektakulär. Bei einem illustrativen Zweiwegmarkt mit Quoten von je 1.90 — einem Rechenbeispiel, keinem Angebot aus einem Wettprogramm — ergibt 1 geteilt durch 1.90 plus 1 geteilt durch 1.90 den Auszahlungsanteil der Quote; er liegt bei rund 105,3 % in der Summe der Kehrwerte und damit bei einer Auszahlungsquote von etwa 95 %, woraus eine Marge von rund 5 % folgt. Aus jedem Franken, der auf einen solchen Markt fliesst, bleibt also ungefähr fünf Rappen beim Veranstalter, bevor ein Spielzug überhaupt begonnen hat.
Diese Marge ist kein Skandal, sondern die Einnahmequelle — und sie ist der Grund, warum die Quote selbst bei einem fairen Ausgang die eigentliche Information trägt. Sie ist aber auch nicht überall gleich. Sie hängt vom Markt ab: Ein Hauptmarkt mit zwei Ausgängen und viel Umsatz trägt typischerweise eine schlankere Marge als ein Nebenmarkt mit drei Ausgängen, den ein Veranstalter überhaupt erst kalkulieren muss. Wer zwei Anbieter vergleicht, sollte deshalb nicht den einen Markt gegen den anderen stellen, sondern denselben Markt beim selben Ereignis auf beiden Seiten. Die Zahl, die dann dasteht, ist die einzige, die wirklich etwas aussagt.
Und die Sportwetten-Marge ist nicht die einzige Gebühr im System. Bei Swisslos kommt ab der dritten Auszahlung innerhalb eines Jahres eine Kommission von 3 % auf den ausgezahlten Betrag hinzu. Wer häufig klein auszahlt, zahlt also zweimal: einmal die Marge in der Quote, einmal die Kommission auf dem Weg zum Konto. Das ist die eigentliche Rechnung hinter jeder lebhaften Wettleidenschaft.
Sportarten, Wettbewerbe und was auf der Liste stehen darf
Sportwetten in der Schweiz sind ein Sportwetten-Angebot im engsten Sinn: Nur Sportwetten sind erlaubt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Der zugelassene Spielraum ergibt sich nicht aus dem, was ein Veranstalter sich zutraut, sondern aus der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest bestimmt. Trainingsläufe sind ausgeschlossen, eine Esport-Sektion fehlt auf der Liste vollständig.
Für Fussball heisst das nicht weniger Fussball, sondern andere Fussballmärkte. Die grossen Wettbewerbe sind da, die klassischen Hauptmärkte sind da — was fehlt, sind die Nebenmärkte, die bei ausländischen Seiten eine Sportart erst vollständig wirken lassen: Eckbälle, Karten, Spielerstrafen. Wer sein Wettverhalten ohnehin auf Ergebnisse, Handicaps und Tore konzentriert, merkt den Unterschied kaum. Wer gern Ecken zählt, merkt ihn beim ersten Blick ins Programm.
Eishockey, Pferderennen und Motorsport gehören zu den Sportarten, nach denen in der Schweiz am häufigsten gesucht wird, und sie zeigen die Grenze des Systems am deutlichsten. Rennsport ist eine Sportart mit langer Schweizer Tradition, aber was davon wettbar ist, bestimmt die Liste — nicht die Tradition. Dasselbe gilt für jede andere Sportart: Es gibt keine stillschweigende Duldung, keine Grauzone und kein Programmheft, das mehr enthält als die Aufzählung, auf die sich der Bewilligungsentscheid stützt.
Damit steht ein Spielender vor der Wahl zwischen zwei verschiedenen Welten. Das bewilligte Schweizer Angebot ist vollständig, was die grossen Sportarten und Wettbewerbe angeht, und lückenhaft, was die Nebenmärkte betrifft. Das ausländische Angebot füllt diese Lücken, verzichtet dafür aber auf die Schweizer Spielerschutzmechanismen.
Die Entscheidung fällt selten über die Sportart und meistens über den Gewohnheitstipp. Wer während der Fussballsaison zwei- oder dreimal im Monat auf ein Ergebnis setzt, findet im Swisslos-Programm alles, was er braucht, und die Begrenzung kostet ihn nichts — er würde die Eckenmärkte ohnehin nicht anfassen. Wer dagegen sein Wettverhalten auf die Sportarten gebaut hat, die in der Schweiz dünn vertreten sind, spürt bei jedem Spiel den fehlenden Markt. Das ist der einzige Punkt, an dem ich für einen Wechsel nach draussen Verständnis aufbringen kann. Verständnis ist aber keine Empfehlung: Wer wechselt, verliert den Rechtsschutz und die Registeranbindung, und er sollte das als bewussten Tausch und nicht als Entdeckung verbuchen.
Was das Programm im Einzelfall enthält, prüft man am besten vor dem Setzen und nicht danach: Massgeblich ist die Aufzählung der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, die die Aufsicht veröffentlicht. Steht ein Wettbewerb nicht darauf, wird er bei einem bewilligten Veranstalter nicht angeboten, egal wie populär er gerade ist.
Neue Anbieter in der Schweiz: kein Qualitätsmerkmal
Ein neuer Anbieter auf dem Markt ist in der Schweiz etwas anderes als in vielen anderen Ländern, weil die Hürde für einen Neueintritt nicht eine Marketingfrage, sondern eine Bewilligungsfrage ist. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten ist von den Kantonen auf zwei begrenzt. Ein dritter bewilligter Anbieter ist nicht «noch nicht da» — er ist nicht vorgesehen.
Wer also unter «Sportwetten neue Anbieter» etwas sucht, findet regelmässig Namen, die neu im eigenen Browser, aber nicht neu im Markt sind: BetFury, bet365, Bahigo, PowBet, Fezbet, Wettigo, AmunRa, 1Bet. «Neu» heisst dort, dass eine Seite erst kürzlich ins Blickfeld geraten ist, oft über Werbung, die sich an Schweizer Spielende richtet. Über die Zulassung sagt es nichts, und über die Fairness eines Auszahlungsvorgangs ebenso wenig.
Der Bewilligungsstatus ist das einzige Merkmal, das bei einem Neuling tatsächlich früh etwas entscheidet, und man kann ihn in wenigen Sekunden selbst prüfen. Die Aufsicht führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; sie veröffentlicht die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer wissen will, ob ein Name darauf steht, findet die Antwort dort, nicht in einem Werbebanner.
Neuheit hat im Übrigen eine Gegenrichtung, die man in der Schweiz selten erwähnt. Ein Anbieter, der neu in den Schweizer Markt drängt, hat einen Anreiz, sich an Regeln zu halten, die er später nicht mehr braucht — und er hat noch keinen Ruf zu verlieren. Ein bewilligter Veranstalter hat beides schon. Wenn eine neue Seite mit einem besonders hohen Bonus wirbt, ist der Bonus keine Antwort auf die Regeln, sondern eine Antwort auf die fehlende Zulassung.
Für die Wahl folgt daraus etwas Unaufgeregtes. Wer in der Schweiz bleiben will, muss auf Neuheit überhaupt nicht achten — die Zahl der Optionen ist so klein, dass jede davon bekannt ist, und die Bekanntheit ist das Kriterium, das am wenigsten Arbeit macht. Wen ein neuer Name trotzdem lockt, sollte den Test in dieser Reihenfolge laufen lassen: Wohnsitz abgleichen, Bewilligungsstatus prüfen, Bedingungen zum Zahlungsweg lesen, Auszahlungsbeträge und Fristen nachschlagen. Diese vier Schritte brauchen weniger Zeit als die Anmeldung selbst.
Worauf eine Rangliste der Schweizer Anbieter sich stützt
Eine Rangliste, die nach Bonushöhen sortiert, wäre für die Schweiz bereits eine falsche Antwort — bei den bewilligten Veranstaltern spielen Bonusbeträge eine so untergeordnete Rolle, dass sich daraus kein erster Platz ableiten lässt. Diese Reihenfolge ordnet deshalb nach Dingen, die ein Spielender im Ernstfall tatsächlich braucht: Bewilligungsstatus, Limiten, Wettangebot, Zahlungswege und Auszahlungsregeln.
Die folgende Einordnung nennt für jeden Namen, was ihn in der Schweiz ausmacht. Bei den ersten beiden Einträgen ist das eine Bewilligung; bei allen weiteren ist es deren Fehlen, mit den Folgen, die das hat.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
Der Spaltenaufbau erzählt die halbe Geschichte von selbst, und die andere Hälfte steht in den Bedingungen. Bei zwei Zeilen steht in der ersten Spalte eine Bewilligung mit Namen; bei acht Zeilen steht das Gegenteil. Das bedeutet nicht, dass diese acht Anbieter nicht schonen oder nicht zahlen. Es bedeutet, dass ihre Zulassung für Schweizer Spielende null Wirkung hat, weil eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz nur in der Schweiz gilt und eine ausländische Bewilligung diesen Mangel nicht heilt.
In der dritten Spalte fällt auf, dass über die gemeldete Lizenz der acht ausländischen Namen in der Schweiz nichts gilt — und damit auch nichts, worauf man sich berufen könnte. Eine Bewilligung eines anderen Staates ist hier kein Gütesiegel mit anderer Adresse. Sie ist ein Papier, das vor einem Schweizer Gericht niemandem hilft.
Für eine Rangfolge nach Bewilligungsstatus heisst das: Platz eins und Platz zwei sind die beiden Schweizer Veranstalter, und der Rest der Tabelle ist eine Liste von Referenzen, keine Rangliste von Empfehlungen. Wer anders sortiert, sortiert nach Merkmalen, die im Streitfall nichts nützen.
Wer in der Schweiz wetten darf — und wie sich die beiden Veranstalter unterscheiden
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei Spielenden unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Staffelung ist die interessanteste Zahl am ganzen Schweizer Modell, weil sie die Richtung der Bequemlichkeit vorgibt: nach unten jederzeit, nach oben mit drei Tagen Bedenkzeit.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer eine solche Sperre einträgt, sperrt sich also nicht bei einem Anbieter, sondern in einem Verbund — und das ist der praktische Unterschied zu jeder Massnahme, die eine einzelne Website anbietet.
Die Registrierung selbst hat einen Zulassungstest eingebaut. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist der Punkt, an dem die Schweizer Lösung am wenigsten bequem und am ehrlichsten ist: Die Adresse auf dem Ausweis entscheidet über den Zugang, nicht die Adresse, die man selbst einträgt.
Bei den Wetten selbst gelten Grenzen, die der Veranstalter setzt und jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz ist für einen Gelegenheitsspieler irrelevant. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzelwette ist die Stelle, an der das System für einen grossen Spieler unbequem wird — und für einen Spielenden mit kleinem Budget genau die Bremse, die man sonst nirgends bekommt.
Wer selbst Wettkämpfer an einem Wettereignis ist, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Sporttip steht Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Diese beiden Regeln sind nicht verhandelbar und bilden den Rahmen, in dem alles andere stattfindet.
Und dann die Frage, die am Ende jeder Beschäftigung mit dem Thema steht: Was ist der beste Anbieter, wenn nur zwei Veranstalter zugelassen sind? Bei einem Vergleich nach harten Kriterien gewinnt das Haus, das für den eigenen Wohnsitz zuständig ist — es gibt nur eines. Wer in Zürich oder Bern wohnt, kommt zu Sporttip. Wer in Lausanne oder Genf wohnt, kommt zu Jouez Sport. Ein sportlicher Vergleich der beiden ist kaum möglich, weil sich ihre Gebiete nicht überlappen und ein Konto im jeweils anderen Gebiet nicht zu haben ist. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Swisslos hat ihren Sitz in Basel. Ein Westschweizer Spielender, der sich nach Sporttip erkundigt, fragt nach einem Angebot, das ihm nicht offensteht, und umgekehrt.
Das ist die eigentliche Antwort auf die Ranglistenfrage in der Schweiz: Die Wahl ist keine Wahl zwischen zwei Anbietern, sondern die Feststellung, welcher der beiden für einen zuständig ist. Erst danach beginnt die Frage, ob man das bewilligte Angebot überhaupt nutzen will.
Bewilligung, Rechtsschutz und der Status ausländischer Anbieter
Im Streitfall ist die Bewilligung nicht Papier, sondern Zuständigkeit. Eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel gilt nur in der Schweiz; sie erlaubt es nicht, in anderen Ländern tätig zu werden, und eine ausländische Bewilligung erlaubt hier nichts. Für den Spielenden dreht sich daran weniger, als man denkt, und mehr, als man merkt: Es geht nicht darum, ob eine Seite «seriös wirkt», sondern darum, ob es eine Stelle gibt, an die man sich wenden kann, wenn etwas schiefgeht.
Bei den beiden bewilligten Veranstaltern gibt es diese Stelle. Sie haben eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa, einer interkantonalen Behörde mit Sitz in Bern, nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Gegen eine verweigerte Auszahlung lässt sich vorgehen — bei Sporttip etwa innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief.
Bei den acht ausländischen Namen dieser Liste existiert dieser Weg nicht. Ihnen fehlt die Schweizer Bewilligung; eine hier gültige Zulassung ist nicht vorhanden, und eine ausländische hätte hier ohnehin keine Kraft. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutz. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden — eine Sperrliste, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS umsetzen. Das ist der Grund, warum solche Seiten regelmässig unter neuen Adressen auftauchen: Die Blockade trifft eine Domain, nicht ein Unternehmen.
Was das für die Wahl bedeutet, lässt sich an einer einzigen Frage ablesen. Wenn bei einem bewilligten Veranstalter eine Auszahlung hängt, gibt es einen Adressaten, eine Frist und eine Aufsicht. Wenn bei einer Seite ohne Bewilligung eine Auszahlung hängt, gibt es einen Chatverlauf. Der Unterschied ist nicht moralisch, sondern praktisch, und er wird erst sichtbar, wenn man ihn braucht.
Eine Schweizer Besonderheit, die dabei täuscht: Das Schweizer Recht kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten sperren. Die Blockade läuft über die Sperrliste und die Telekom-Anbieter. Wer also annimmt, seine Bank werde ihn schon schützen, verlässt sich auf etwas, das es so nicht gibt. Der Schutz liegt allein darin, dass eine Seite gar nicht erreichbar ist — und darin, dass man selbst keine Zahlung an sie auslöst.
Beim Werben gibt es eine klare Grenze: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist untersagt und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das erklärt, warum dieser Text ausländische Namen nennt, aber nichts bewirbt — er beschreibt, was er vorfindet. Werbung darf im Übrigen nicht aufdringlich oder irreführend sein, sich nicht an Minderjährige richten und nicht an gesperrte Personen; Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Ein Zeitfenster, in dem Werbung verboten wäre, gibt es in der Schweiz nicht.
Für die Entscheidung heisst das: Wer Rechtsschutz, Registeranbindung und nachvollziehbare Fristen für die wichtigsten Posten hält, dem bleibt das bewilligte Angebot. Wer ein grösseres Marktsortiment höher gewichtet, weiss nun, was er dafür hergibt. Beides ist eine Lage, die man beschreiben kann; nur eine davon ist eine, die man beklagen kann.
Verlustlimiten, Spielsperren und die gemeinsame Liste
Der Schweizer Spielerschutz ist an einer Stelle ungewöhnlich ehrlich gebaut und an einer anderen weniger streng, als man vermutet. Die ungewöhnliche Stelle: Limits setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss von seinen Kunden Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Wer also annimmt, im Schweizer System sei ein Verlustdeckel eingebaut, sucht etwas, das es nicht gibt: Der Deckel ist der, den man selbst gesetzt hat, und ihn wieder zu heben dauert drei Tage.
Die zweite Stelle ist die Spielsperre. Ausgeschlossen werden können überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen, und eine Selbstsperre ist möglich; beides wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Eine freiwillige Selbstsperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist hart, und es ist die einzige Regel im ganzen System, die keinen Spielraum für Ausnahmen kennt.
Was diese Instrumente kosten, zeigt sich an ihrem Wirkungsgrad ausserhalb des Bewilligungssystems. Verlustlimiten, befristete Pausen und Sperren, die in einem gemeinsamen Schweizer Register erfasst sind, gehören zu jedem bewilligten Angebot. Bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung ist ihre Wirkung nicht gesichert. Wer bei einer solchen Seite spielt und sich dort sperren lässt, sperrt sich bei einer Firma, nicht in einem Register — und kann dieselbe Person am nächsten Tag auf einer neuen Domain wieder antreffen.
Zur tatsächlichen Schutzwirkung gehören Zahlen, die kein Werbetext enthält. Bei Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Testkauf, und das in einem System mit voller Bewilligung. Wer den Schweizer Schutz als lückenlos darstellt, übergeht diese Zahl. Sie zeigt, dass der Unterschied zwischen bewilligt und nicht bewilligt nicht der zwischen zuverlässig und unzuverlässig ist, sondern der zwischen einer Stelle, die es überhaupt prüft, und einer Stelle, die es nicht prüft.
Der dritte Punkt ist der praktische: Zwei Werkzeuge nützen nur, wenn man sie vor dem ersten Einsatz benutzt. Bei Sporttip müssen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme gesetzt werden — das System erzwingt die Beschäftigung mit der eigenen Zahl, und zwar bevor Geld fliesst. Das ist der Moment, in dem ein Spielender seine Grenze selbst bestimmt. Ich würde ihn nicht verstreichen lassen wollen: Eine Limite, die man nachträglich setzt, ist die Antwort auf eine Erfahrung; eine Limite, die von Anfang an steht, ist die Antwort auf eine Absicht.
Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Sie wirkt auf den Zufluss, nicht auf den Bestand, und ist damit die Ergänzung zur Verlustlimite: Die eine begrenzt, was das Konto verlassen darf, die andere, was hineinkommt. Klingt nach doppelter Mühe und ist in Wirklichkeit der Unterschied zwischen einem Hobby und einem Lauffeuer.
Wer psychische oder finanzielle Hilfe braucht, findet sie unabhängig von jedem Anbieter. Bei einer Spielsperre ist eine Fachstelle beteiligt; der Weg dorthin ist Teil des Systems und nicht dessen Notausgang.
Swisslos Sporttip im Bewilligungssystem: die zwei kostenlosen Auszahlungen pro Jahr
Der Massstab für diesen Anbieter ist schnell gezogen. Sporttip ist eines der beiden Häuser, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten dürfen. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz; die Aufsicht liegt bei der Gespa, dem Veranstalter steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel vor. Zugang haben Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und ohne bestehende Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Praktisch heisst das: eine Verifikation, die den Ausweis ausliest und die Adresse gegen Datenbanken prüft. Wer ein Konto will, gibt Daten, die er nicht wegdiskutieren kann. Das ist bei jedem anderen Anbieter auf dieser Liste anders, und es ist der stille Preis für die Auszahlungssicherheit.
Wetten lassen sich online über die Website oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Die Verbindung zwischen App und Verkaufsstelle ist ein Detail mit Gewicht: Sie erlaubt es, einen Wettschein ohne Konto vorzubereiten und ihn dort zu bezahlen. Für Spielende, die kein Onlinekonto betreiben wollen, ist das der bequemste Weg ins Angebot — und der einzige, der bei einem bewilligten Schweizer Anbieter ohne Registrierung funktioniert.
Beim Geld ist der Vertrag des Hauses am deutlichsten. Einzahlungen laufen über das Wallet, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen: zweimal pro Jahr kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Je höher der Gewinn, desto kürzer das Verfahren: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen aufs Konto.
Und die Frist, die diesen Anbieter von allen anderen unterscheidet: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr. Es ist der Punkt, an dem das Wohlfahrtsmodell für einen Einzelnen hart wird.
Ich würde das Angebot so lesen: Sporttip ist die richtige Adresse für alle, die ihren Wohnsitz im Vertragsgebiet haben, ihr Konto tatsächlich pflegen und einen grossen Teil ihres Gewinns liegen lassen, statt ihn laufend abzuziehen. Wer dagegen jede Woche auszahlt, zahlt ab der dritten Transaktion 3 %, wer sein Konto monatelang nicht öffnet, riskiert den Verfall, und wer auf Ecken- oder Kartenmärkte aus ist, findet sie hier nicht. Das sind keine Makel, sondern Bedingungen, und sie stehen lesbar in den Bedingungen des Hauses.
Loterie Romande Jouez Sport im Bewilligungssystem: der Westschweizer Weg
Jouez Sport ist das zweite bewilligte Angebot und funktioniert nach derselben Logik wie das erste, nur mit anderer Adresse und anderem Zuständigkeitsbereich. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das Verhältnis zwischen diesen beiden Zahlen ist das eigentliche Bild dieser Organisation: ein dichtes Vertriebsnetz, getragen von einer kleinen Zentrale.
Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Swisslos — eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa —, und auch hier öffnet sich ein Onlinekonto nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet, hier also in den sechs Westschweizer Kantonen. Zwischen den beiden Häusern gibt es keine Wahlentscheidung, weil es keine Schnittmenge gibt.
Interessant ist die Vertriebsform. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten, dass Jouez Sport nicht in erster Linie eine Website mit Wettprogramm ist, sondern ein Netz von Annahmestellen mit einem Onlinekanal. Wer in Genf oder Freiburg auf einen Wettschein nicht verzichten will, findet dort Wege, die bei einem reinen Onlineangebot fehlen — und wer in Lausanne in der Mittagspause schnell etwas abgeben möchte, braucht keinen Account.
Gleichzeitig hat Sporttip einen Reingewinn von CHF 562 Mio. für 2025 ausgewiesen, davon CHF 109 Mio. aus Sportwetten. Die Loterie Romande steht in diesen Zahlen nicht, und ich wage ausdrücklich keinen Vergleich der beiden Häuser nach Umsatz — die Zahlen, die hier vorliegen, gehören zu einem der beiden Organisationen und nicht zu einer gemeinsamen Tabelle. Wer beide Seiten vergleichen will, muss das über die öffentlich ausgewiesenen Jahresrechnungen der beiden Organisationen tun, nicht über eine Zahl aus diesem Text.
Was bleibt, ist eine Einschätzung. Jouez Sport ist der zuständige bewilligte Veranstalter für Spielende in der Westschweiz, und mehr braucht es für die Zulassungsfrage nicht. Der Unterschied zu Sporttip ist nicht die Bewilligung, sondern die Vertriebsform: Hier ein genossenschaftlicher Apparat mit dichtem Netz und schmaler Zentrale, dort ein Haus mit Sitz in Basel und einer App, die bis in die Verkaufsstelle hineinreicht. Wer im Westschweizer Gebiet wohnt und einen Wettschein aus der Hand nicht aufgeben will, ist hier besser bedient, als er es bei jedem ausländischen Anbieter je sein wird.
BetFury: keine Schweizer Bewilligung, kein Register, kein Rekursweg
BetFury gehört zu den acht Namen dieser Liste, die Schweizer Spielende kennen und die keine Schweizer Bewilligung besitzen. Hierzulande haben nur Swisslos und die Loterie Romande eine Genehmigung für Sportwetten. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt ausschliesslich in der Schweiz, und eine gemeldete Lizenz aus einem anderen Staat hat hier keine Kraft. Eine in der Schweiz gültige Konzession fehlt bei BetFury.
Praktisch heisst das dreierlei. BetFury ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden. Es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, wenn eine Auszahlung streitig wird. Und die Domain des Anbieters kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS umsetzen. Wer dort spielt, spielt auf den Regeln des Anbieters und nur auf diesen.
Was BetFury für manche attraktiv macht, ist genau das, was in der Schweiz fehlt: ein breiteres Programm ohne die Aufzählung der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Wer dort einen Markt findet, den ein bewilligter Schweizer Veranstalter nicht führen darf, hat den Grund für seinen Besuch gefunden — und den Grund für sein Risiko gleich mitgeliefert.
Meine Einschätzung: BetFury ist eine Referenz, kein Kandidat. Eine Zulassung, die vor keinem Schweizer Gericht etwas wert ist, macht aus einem breiten Wettprogramm kein besseres Angebot, sondern ein unversichertes. Wer dort trotzdem spielt, sollte den Betrag klein halten und die eigene Bilanz kennen — denn der Instanzweg endet beim Anbieter selbst.
bet365: internationaler Name, in der Schweiz ohne Zulassung
bet365 ist einer der Namen, die einem zuerst einfallen, wenn von Sportwetten die Rede ist, und in der Schweiz ändert Bekanntheit am Bewilligungsstatus nichts. bet365 besitzt keine Schweizer Bewilligung; eine Genehmigung für den Betrieb von Sportwetten haben hier ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande. Eine hier gültige Zulassung fehlt, eine ausländische hätte hier ohnehin keine Wirkung.
Zu bet365 gehört in der Schweiz ein zweiter Hinweis, der über den allgemeinen Status hinausgeht. Die Aufsicht nennt bet365 als Anbieter, dessen Domain auf der Sperrliste der blockierten ausländischen Domains steht. Die Liste umfasst seit dem ersten Verzeichnis vom 3. September 2019 gewachsene Bestände und lag Ende 2025 bei 671 Domains; blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht Domain-Hopping nennt und für den sie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele anführt. Für einen Spielenden heisst eine Sperrliste nicht, dass die Seite verschwunden ist. Sie heisst, dass die Adresse wechselt und dass er sich merken muss, wo er sein Konto hat.
Der Reiz von bet365 ist der Umfang: eine international aufgebaute Plattform mit einem Wettprogramm, das sich an anderen Märkten orientiert als an der Schweizer Aufzählung. Der Preis ist derselbe wie bei jedem Namen in dieser Gruppe — keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.
Meine Einschätzung: Der Ruf dieses Anbieters ist echt, hilft aber nicht. Wer ihn wählt, wählt ein Wettprogramm und verzichtet auf die Instanz, bei der er sich beschweren könnte. Für einen Spielenden mit kleinem Budget und gelegentlichem Einsatz ist das der schlechteste aller Tauschhandel, weil er den Schutz hergibt, den er brauchen würde, und dafür ein Programm erhält, das er nicht ausschöpft.
Bahigo: kein Schweizer Veranstalter, kein Schweizer Rechtsschutz
Bei Bahigo wiederholt sich dasselbe Bild, und genau darin liegt der Punkt. Bahigo besitzt keine Schweizer Bewilligung, und in der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet werden. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht belegt. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und seine Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was bleibt, ist die Beschreibung dessen, was der Anbieter für einen Teil seiner Nutzer interessant macht: ein Zugang ohne die Wohnsitzprüfung des Schweizer Systems. Während bei einem bewilligten Veranstalter die Adresse auf dem Ausweis über den Zugang entscheidet, fragt eine Seite ohne Bewilligung danach nicht in dieser Form. Für einen Spielenden mit Wohnsitz ausserhalb des Swisslos-Vertragsgebiets und ohne Bezug zur Westschweiz ist das die einzige verbleibende Variante — und für alle anderen ein Nachteil, der sich als Offenheit tarnt. Ein Anbieter, der nicht prüft, woher ich komme, prüft später auch nicht, wohin mein Geld geht.
Wer ein Konto dort führt, sollte die Auszahlungsbedingungen vor der ersten Einzahlung lesen und nicht danach. Sie sind das Einzige, was im Streitfall zwischen ihm und dem Anbieter steht.
Aus meiner Sicht: Bahigo ist für niemanden in der Schweiz die naheliegende Wahl. Die fehlende Prüfung klingt nach Bequemlichkeit und ist in Wirklichkeit die Verlagerung eines Risikos auf den Spielenden. Wer schon dort ist, hat keinen Grund zur Panik, aber einen guten Grund, Guthaben nicht anwachsen zu lassen.
PowBet: keine Bewilligung, aber ein Hinweis auf die Fristen
PowBet steht in derselben Gruppe und mit demselben Befund: keine Schweizer Bewilligung. Hierzulande haben nur Swisslos und die Loterie Romande eine Genehmigung für Sportwetten. Eine in der Schweiz gültige Konzession fehlt, die Bindung an das Schweizer Sperrregister ist nicht vorhanden, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, eine Aufnahme auf die Sperrliste ist möglich.
Was diesen Eintrag von den anderen unterscheidet, ist kein Merkmal des Anbieters, sondern eines des Systems, in dem er steht. Als Schweizer Spielender sollte man bei jedem Anbieter dieser Gruppe dieselben Angaben zuerst suchen, weil sie die sind, die im Ernstfall zählen: die Frist, innerhalb derer ein Gewinn geltend zu machen ist, die Bedingungen der Auszahlung und die Frage, auf welches Konto sie läuft. Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter regelt das die Aufsicht mit; hier regelt es der Anbieter allein. Ein Gewinn, der nach einer Frist verfällt, verfällt ohne eine Stelle, die man anrufen könnte.
Zu den Konditionen, die PowBet seinen Nutzern anbietet, hält das Schweizer Bewilligungsrecht nichts fest, und für die Frage der Zulassung ist das ohne Belang.
Meine Einschätzung: PowBet ist keine Empfehlung für Schweizer Spielende, und der wichtigste Punkt an diesem Eintrag ist kein Produktmerkmal, sondern eine Gewohnheit. Wer dort spielt, sollte seine Gewinne klein halten und zeitnah abziehen, statt sie als Guthaben zu sammeln. Das ist keine Lösung. Es ist der einzige Hebel, der bleibt.
Fezbet: keine Schweizer Zulassung, dafür die volle Steuerfrage
Fezbet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; hierzulande sind nur Swisslos und die Loterie Romande für Sportwetten lizenziert. Eine hier gültige Konzession fehlt, die Anbindung an das Schweizer Sperrregister ist nicht gegeben, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, eine Blockade der Domain ist möglich.
Bei diesem Eintrag lohnt sich ein Punkt, der für alle acht ausländischen Namen gilt: die Steuerbehandlung des Gewinns. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400, wobei der kantonale Betrag abweicht. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Spielenden liegt ein Gewinn weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig vom Betrag — die Praxis des Kantons Thurgau ist ein Beispiel dafür. Wer dort spielt, kann also auf einen Gewinn steuerpflichtig sein, den er bei einem Schweizer Veranstalter gar nicht hätte deklarieren müssen. Eine Steuer auf einem Gewinn, den man im Streitfall nicht einklagen kann, ist die unangenehmste Kombination, die dieses Thema kennt.
Meine Einschätzung: Fezbet ist für niemanden in der Schweiz die erste Wahl, und für einen Spielenden, der gelegentlich grössere Beträge gewinnt, sogar die letzte. Das Angebot mag breit sein. Die Steuerfrage und der fehlende Instanzweg wiegen schwerer, und beide sind unabhängig davon, wie gut die Plattform gemacht ist.
Wettigo: keine Bewilligung und die schmalste Antwort auf die Zulassungsfrage
Wettigo steht für die Gruppe der ausländischen Namen in diesem Vergleich. Keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und die Loterie Romande haben eine Lizenz für Sportwetten in der Schweiz; eine hier gültige Zulassung fehlt; keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, eine Sperrliste ist möglich.
Zu diesem Anbieter ist in der Schweizer Bewilligungsfrage wenig zu sagen, und genau das ist der Befund. Während Swisslos und die Loterie Romande in dieser Liste mit einem Veranstalter, einem Sitz und einem Zuständigkeitsgebiet beschrieben werden können, bleibt bei Wettigo nichts als die Feststellung, dass die Zulassung fehlt. Ein Anbieter, über den sich in der Schweiz nichts ausser dem Bewilligungsstatus sagen lässt, hat damit selbst die Antwort auf die Frage nach seinem Platz in der Rangfolge gegeben.
Wer Wettigo trotzdem nutzt, sollte zwei Dinge kennen: die Bedingungen der Auszahlung und die eigene Wohnsitzsituation. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet oder in einem Westschweizer Kanton wohnt, hätte in der Schweiz eine bewilligte Alternative, die den Namen des Veranstalters, die Aufsicht und ein Konto im eigenen Namen umfasst. Der Wechsel dorthin ist nicht bequemer, aber er ist der einzige Weg, der in einem Streitfall zu einer dritten Instanz führt.
Meine Einschätzung nach: Für Schweizer Spielende gibt es keinen Grund, Wettigo einem der beiden bewilligten Angebote vorzuziehen. Wo ein Anbieter keine Zulassung hat, gibt es keine Rangfolgefrage, sondern nur die Frage, ob man das Risiko tragen will.
AmunRa: keine Schweizer Bewilligung, kein Instanzweg
AmunRa gehört zu den acht Namen ohne Schweizer Bewilligung. Eine hier gültige Zulassung fehlt; die Anbindung an das Schweizer Sperrregister ist nicht vorhanden, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, eine Aufnahme auf die Sperrliste ist möglich.
Bei diesem Anbieter zeigt sich der Kern des Schweizer Modells besonders klar. Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten sperren. Der einzige Mechanismus ist die Sperrliste, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS umsetzen. Für einen Spielenden bedeutet das: Solange die Domain erreichbar ist, steht zwischen ihm und dem Anbieter nichts ausser dessen eigenen Bedingungen — nicht die Bank, nicht der Kartenherausgeber, nicht eine Aufsicht.
Das verändert die Frage, die man vor der ersten Einzahlung stellen sollte. Nicht «wie hoch ist der Bonus», sondern «wie komme ich wieder heraus». Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ist diese Frage beantwortet: Konto im eigenen Namen, definierte Fristen, eine Aufsicht im Rücken. Hier ist sie eine Frage an den Anbieter, und die Antwort, die man bekommt, ist wiederum vom Anbieter.
Meine Einschätzung: AmunRa mag ein funktionierendes Produkt sein, aber in der Schweiz ist es ein Produkt ohne Netz darunter. Wer dort spielt, sollte seine Einzahlungen als Geld behandeln, das den Weg zurück selbst finden muss. Das ist bei einem Freizeitvergnügen eine hohe Anforderung.
1Bet: keine Schweizer Bewilligung und der Vergleich, der nicht aufgeht
1Bet ist der letzte Name dieser Gruppe und teilt ihren Status vollständig: keine Schweizer Bewilligung, keine hier gültige Konzession, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, eine Sperrliste der Domain ist möglich.
An diesem Punkt ist es sinnvoll, den Vergleich zu benennen, den viele Leser im Kopf haben: der Schweizer Veranstalter mit engerem Programm gegen eine ausländische Seite mit breiterem. Er geht nicht auf, und zwar nicht wegen der Bewilligung allein, sondern wegen der Grösse der beiden Seiten des Tauschs. Auf der einen Seite stehen ein Konto im eigenen Namen, die Registeranbindung, ein Instanzweg und die Steuerfreibeträge des Schweizer Systems. Auf der anderen steht ein breiteres Wettprogramm. Wer dieses Programm tatsächlich ausschöpft, kann den Tausch rechtfertigen. Wer es nicht tut, hat den Schutz für eine Option hergegeben, die er nie klickt.
Der Massstab dafür ist einfach und unangenehm ehrlich: Wie viele Märkte habe ich im letzten Jahr gesetzt, die es bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nicht gibt? Wer diese Frage mit «keinen» beantwortet, hat die Antwort auf die Anbieterfrage bereits gegeben.
Meine Einschätzung: 1Bet ist keine Option für Spielende im Swisslos-Vertragsgebiet oder in den Westschweizer Kantonen, und für alle anderen ist es eine Notlösung mit offenem Ausgang. Der Vorteil dieses Namens liegt in einem Wettprogramm, der Nachteil in allem, was danach kommt.
Welche Kosten ein Bonus wirklich verursacht
Boni in der Schweiz haben eine Eigenheit, die sie von ausländischen Angeboten zuverlässig unterscheidet: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist bei Swisslos nicht auszahlbar — der Betrag lässt sich verspielen, nicht abheben.
Bei den ausländischen Namen dieser Liste sind Bonusangebote das verbreitetste Werbemittel überhaupt. Da die Bedingungen jeder Anbieter selbst festlegt, sind die Grössen, auf die es ankommt, an genau einer Stelle zu finden: in dessen Bedingungen. Ein Bonus mit hoher Umsatzanforderung, einer Mindestquote pro Wette und einer kurzen Frist ist keine Zugabe, sondern eine Verpflichtung mit Anhang.
Wie viel das kosten kann, lässt sich an einem Rechenbeispiel zeigen, das aus dem Bonus allein rechnet. Angenommen, ein Bonus von CHF 100 wird allein mit Wetten auf einen Markt mit rund 5 % Marge freigespielt — also mit demselben illustrativen Zweiwegmarkt zu Quoten von je 1.90, den dieses Beispiel verwendet. Dann sind rechnerisch mindestens fünf Wetten über den vollen Bonus nötig; wer den typischen Umsatzfaktor mit Bonus plus Einzahlung ansetzt, landet bei der doppelten Zahl von Wetten, also mindestens zehn, um einen Umsatz von 2 × 100 = CHF 200 zu bewältigen. Multipliziert mit der Marge von rund 5 % ergibt das einen erwarteten Kostenbetrag von rund CHF 10 — unter der Annahme, dass auf diesem Markt mit durchgehend gleichem Einsatz gespielt wird. Rund zehn Prozent des Bonus. Das ist der Preis des Freispielens, nicht der Gewinn daraus, und der Rechenweg ist eine statistische Erwartung über viele Wetten, keine Vorhersage über den einen Wettschein.
Günstig ist das nicht, und teuer ist es auch nur relativ. Bei einer kleinen Bonusgrösse ist der erwartete Kostenbetrag in Franken klein, während die Mühe — Fristen, Mindestquoten, verbotene Kombinationen — dieselbe bleibt. Ein Bonus von CHF 100, bei dem rund CHF 10 an Marge verloren gehen, verlangt für die zehn Wetten ausserdem zehn Entscheidungen, von denen keine mit dem Bonus verwandt ist. Ich würde das nicht grundsätzlich ablehnen und auch nicht empfehlen. Ich würde es einmal rechnen, bevor ich es annehme.
Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ist die Rechnung weniger dramatisch, weil die Mechanik anders aussieht: keine Freiwetten, deren Umsatzbedingungen ganze Wochen belegen, sondern Quotenboosts und ein Kombiboost, die an Bedingungen geknüpft sind, aber keinen Umsatz erzeugen. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 %; seine Staffelung endet bei 100 % für fünfzehn Voraussagen. Damit ist der Schweizer Weg der mit dem kleineren Versprechen und dem kleineren Anhang — und wer die Wahl hat, sollte das als das erkennen, was es ist: weniger Werbung, weniger Bindung, weniger Rechnung.
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einen Bonus annimmt, sollte sich vorher drei Zahlen notieren: den Umsatzfaktor, die Mindestquote je Wette und die Frist. Diese drei stehen in den Bedingungen des Anbieters, nicht in seiner Werbung, und sie entscheiden darüber, ob aus einem Geschenk eine Verpflichtung wird.
Welcher Weg zu welchem Spielenden passt
Die Entscheidung zwischen den hier aufgeführten Anbietern ist keine zwischen zehn gleichwertigen Optionen, sondern eine zwischen zwei verschiedenen Ausgangslagen. Die erste Lage: ein bewilligter Veranstalter, ein Programm nach der Gespa-Liste, ein Konto im eigenen Namen, Registeranbindung, ein Instanzweg und zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr. Die zweite Lage: ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung, mit breiterem Programm, ohne Register, ohne Rekursweg, mit Steuerfolgen, die der Schweizer Weg nicht hat.
Wer welcher Lage näher steht, lässt sich an wenigen Fragen entscheiden. Spielt der Betreffende vorwiegend die grossen Sportarten und die grossen Wettbewerbe? Dann kostet ihn die geschlossene Liste nichts. Setzt er kleine Beträge, wöchentlich, ohne je einen Fünftstelligen zu treffen? Dann sind Marge und Fristen seine eigentliche Rechnung, und der Schweizer Weg ist der einzige, der ihm ein Konto im eigenen Namen garantiert. Lebt er ausserhalb des Swisslos-Vertragsgebiets und ausserhalb der sechs Westschweizer Kantone? Dann gibt es für ihn in der Schweiz kein Angebot, und die Frage lautet nicht «Schweiz oder Ausland», sondern «welches Ausland und mit welchem Einsatz».
Wer dagegen regelmässig Märkte spielt, die in der Schweiz nicht auf der Liste stehen, und wer bereit ist, dafür auf den Instanzweg zu verzichten, für den ist die zweite Lage eine bewusste Wahl. Sie sollte bewusst bleiben. Ich würde sie niemandem ausreden, aber ich würde verlangen, dass er sie begründen kann.
Zum Schluss der Punkt, der in beiden Lagen derselbe ist: Die Marge sitzt in jeder Quote, und sie ist das Einzige, was ein Spielender an einem Anbieter wirklich bewerten kann, ohne dessen Bedingungen zu studieren. Ein Markt zu zwei Quoten von je 1.90 trägt rund 5 % Marge und zahlt rund 95 % der Einsätze als Auszahlungsquote zurück. Auf der anderen Seite derselben Rechnung steht die Auszahlung nach dem Gewinn: zweimal kostenlos, ab der dritten 3 % Kommission. Wer zwei Zahlen im System kennt — die Marge im Preis und den Satz auf dem Weg zum Konto — kennt die Kosten seines Sports genauer als die meisten, die ihn betreiben.
Häufige Fragen zu Schweizer Sportwetten-Anbietern
Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und wer darf Wetten veranstalten?
Veranstalten dürfen nach interkantonalem Recht nur zwei Häuser: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide verfügen über eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt durch die Gespa. Alle weiteren bekannten Namen besitzen keine Schweizer Bewilligung.
Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter, wenn nur zwei zugelassen sind?
Ein Kriterienvergleich führt über die Zuständigkeit, nicht über Geschmack: Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, ist bei Sporttip richtig, wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, bei Jouez Sport. Die Gebiete überlappen sich nicht, und ein Konto im jeweils anderen ist nicht erhältlich.
Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?
Sie erlaubt dem Veranstalter Tätigkeit ausschliesslich hier und verleiht einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung. Für Spielende heisst das: Bei einem bewilligten Anbieter gibt es Aufsicht, Registeranbindung und einen Rekursweg; bei ausländischen Seiten nicht, und ihre Domains können auf der Sperrliste stehen.
Wie lässt sich bei Sporttip ein Online-Konto eröffnen, und welche Voraussetzungen gelten?
Nötig sind mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten zu setzen.
Wie wird bei Sporttip der Gewinnbetrag aus Einsatz und Quote berechnet und gerundet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: CHF 20 zu Quote 2.10 ergeben CHF 42.00 vor der Rappenrundung.
Rechtslage – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
