Impressum – korbballtipps
Basketball und Wetten auf amerikanische Ligen aus Schweizer Sicht bilden das Thema von korbballtipps; das Impressum nennt die Verantwortlichen und beschreibt den Rahmen, in dem die Texte entstehen.
Wer die Website betreibt
Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme sind auf korbballtipps.com einzusehen. Hintergrund ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), nach dem klare und vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse inklusive E-Mail erforderlich sind.
Zweck der Website
Die Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Sie vermittelt keine Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern, nimmt weder Wetten noch Geld an und führt keine Spielerkonten. Eine Prognose mit Gewinnzusage findet sich auf ihr nicht.
Schweizer Recht für Sportwetten
Als Bundesgesetz über Geldspiele gilt das Geldspielgesetz (BGS) seit dem 1. Januar 2019. Online-Sportwetten werden den Grossspielen zugerechnet und von der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern überwacht. Bewilligung haben zwei Veranstalterinnen: Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport). Ausländische Lizenzen zählen in der Schweiz nicht; Angebote ohne Schweizer Bewilligung stehen auf der Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Für nicht bewilligte Geldspiele darf in der Schweiz nicht geworben werden (Art. 74 BGS). Zugelassen sind Personen ab 18 Jahren.
Haftungsausschluss für Inhalte
Sorgfältig recherchiert und regelmässig kontrolliert werden die Beiträge. Da Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen sich ständig ändern, sind für Entscheide die aktuellen Angaben der Veranstalterin ausschlaggebend. korbballtipps lehnt die Haftung für Entscheidungen ab, die auf diesen Inhalten beruhen.
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Urheberrecht
Texte, Tabellen und Grafiken sind durch das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) geschützt. Verwendung über das gesetzliche Zitatrecht hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Redaktion erlaubt.
Unterstützung bei Spielsucht
Mit Sportwetten ist ein Suchtrisiko verbunden. Wer bei sich oder bei Angehörigen Zeichen exzessiven Geldspiels bemerkt, kann sich vertraulich und kostenlos an die kantonalen Suchtberatungsstellen und die Fachstellen für Spielsucht wenden. Bei den bewilligten Veranstalterinnen sind Limiten und eine Spielsperre möglich.
Stand: Oktober 29, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
