Gratiswetten für Schweizer Sportwetten: kleine Beträge, klare Regeln, zwei Veranstalter

Updated Oktober 2026
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Eine Skisprungschanze im Flutlicht, aus dem Tal gesehen, der Hang liegt im Schnee.

Unter dem Leadparagraph steht, worauf sich alles Weitere stützt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026.

Stand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungsangaben geprüft gegen die Gespa als interkantonale Geldspielaufsicht und gegen die Veranstalterbewilligungen und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Wer «Gratiswette Schweiz» in die Suchmaske tippt, hat meistens eine Vorstellung davon, was ihn erwartet: ein grosses Banner, ein Guthaben, ein paar Klicks, dann ein freier Wettschein. In der Schweiz kommt nach dem Banner zuerst das Gesetz. Wer Gratisspielguthaben verschenken will, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa. Der Begriff des Gratisspielguthabens steht im Geldspielgesetz selbst, und die Aufsicht erteilt ihre Zustimmung nicht nach Giesskannenprinzip. Wer dagegen auf einer ausländischen Seite landet und dort ein vierstelliges Willkommenspaket sieht, sollte wissen, dass er damit die Schweizer Aufsicht verlässt — samt dem, was mit ihr zusammenhängt.

Und wo es Gratisspielguthaben gibt, gilt eine Regel, die den Begriff stärker entzaubert als jede Warnung: Das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar. Man kann es einsetzen, man kann damit gewinnen, aber die Gutschrift wandert nach dem Einsatz nicht auf das Bankkonto. Man gewinnt also nicht den Betrag, den das Werbebild verspricht, sondern den Gewinn, der aus diesem Betrag fällt — und das ist bei einem kleinen Guthaben entsprechend wenig.

Der Schweizer Markt ist zudem schmal, und zwar aus einem strukturellen Grund: Der Bund hat Lotterien und Sportwetten auf zwei Veranstalter begrenzt. Swisslos betreibt unter dem Namen Sporttip das Sportwettenangebot für die deutschsprachigen Kantone, für das Tessin und für das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in der Schweiz als Anbieter auftaucht, gehört zu diesen beiden — oder er hat keine Schweizer Bewilligung. Eine dritte Gruppe gibt es nicht.

Und das Verhältnis, das man beim Thema Gratisguthaben erwartet, stellt sich um, sobald man die Verlustlimiten dazunimmt. Wer sein Spiel unter Kontrolle bringt, gewinnt dabei nichts und erhält dafür keine Werbeprämie — die Regel kostet nur Zeit. Wenn man dann noch sieht, wie oft an Verkaufsstellen an Minderjährige verkauft wurde, wird plausibel, woraus diese Pflichten entstanden sind.

Wer als Anbieter in der Schweiz auftreten will, kann gratis werben, aber nicht mit lizenzierten Produkten locken.

Spielerschutz

Limits setzen, bevor die erste Wette läuft

Es gibt einen Vorgang, der in den meisten Darstellungen fehlt und der den praktischen Einstieg in das Schweizer Sportwetten ausmacht: Die Limiten werden gesetzt, bevor die erste Wette angenommen wird, nicht danach. Man eröffnet ein Spielerkonto, verifiziert die eigene Identität, und danach kommt ein Schritt, den man nicht wegklicken kann. Wer Sporttip nutzen will, legt Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage fest. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen.

Ein Volleyball liegt auf feinem Sand an einem leeren Strand bei Sonnenaufgang.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Was das für den Betrachter des Themas bedeutet, ist unmittelbar: Das Spiel hört nicht dort auf, wo das Geld aufhört, sondern dort, wo die Limite steht. Wer noch keine Wette abgeschlossen hat, muss also zuerst über Verlust entscheiden und danach über Wetten — zum richtigen Zeitpunkt, weil die erste Festlegung aus dem Kaltstart kommt und nicht aus einem Lauf.

Auch Guthaben fällt unter Limiten und Sperren

Wer glaubt, ein Spielguthaben liege neben dem geregelten Teil des Kontos, irrt. Der Einsatz von Gratisspielguthaben fällt unter dieselben Limiten und Sperren wie der Einsatz von gekauftem Guthaben. Wer sich also eine Sperre eingeräumt hat, hebt sie damit nicht auf, dass ein Guthaben schon gebucht ist. Und das Guthaben selbst trägt eine Einschränkung, die im Aktionsnamen nicht auftaucht: Es ist nicht auszahlbar. Was man ausgezahlt bekommt, ist der Gewinn daraus, nicht die Gutschrift.

Sperre ja, Ende nein

Swisslos sperrt den Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage — ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre bekommt eine andere Reichweite: Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem eine einzelne Entscheidung über Kantons- und Produktgrenzen hinaus Wandlung erfährt. Wer in einem Onlineshop des Anbieters sein Guthaben ausschöpft, also 30 Tage später im landbasierten Casino weiterspielt, merkt erst dann, was diese Eintragung bedeutet.

Was bei einer Kontrolle durchgefallen ist

Die Limiten und ihre Fristen sind eine Antwort auf einen Befund, der ein gutes Bild der Praxis gibt. Die Gespa machte 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen. In 47.5 % von 200 Fällen wurde an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Versuch ging also durch. Ein Verkaufsstellennetz, das die Altersgrenze so selten durchsetzt, ist ein Netz, dessen Zusicherungen man nicht überschätzen sollte; wer «strenger Kontakt vor Ort» hört, darf an diesen Wert von 47.5 % denken, und das ist die belastbare Zusammenfassung zu dieser Prüfung.

Die Zahl, die das Thema ordnet

In der Westschweiz kam es im Winter zu einer Aktion, die dem Thema im Winter 2026 seine konkrete Form gibt. Die Loterie Romande führte «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen durch. Wer die in den Stadien der National League verbreiteten Codes im verifizierten Konto innert sieben Tagen eintrug, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Ausgegeben wurden insgesamt 7’000 Stück; das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. CHF 10 — also weniger als ein Kinobesuch mit Portion Popcorn — und daran hängen ein Zeitfenster, eine Stückzahl und eine Frist.

Wie das Werbeangebot aussieht, wenn man die Bedingungen daneben liest

Der Weg zum Gratisguthaben ist im Werbeplakat eine Zeile, in den Bedingungen dagegen eine Kette. Wer eine solche Aktion nutzen will, geht in der Reihenfolge: Veranstalter identifizieren, prüfen, ob der angebotene Code der Aktion des Veranstalters selbst gilt, die Frist von 30 Tagen im Kontokalender markieren und sich bewusst entscheiden, ob man den Betrag überhaupt setzen will. Wer die 30 Tage verstreichen lässt, hat nichts verloren — aber die Erwartung, CHF 10 seien nach dem Einsatz CHF 10, löst sich in dem Moment auf, in dem man versucht, sie abzuheben.

Es gibt im Übrigen eine zweite Sperrwand: Wer im Register eingetragen ist oder unter 18 Jahre alt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die Sperre ist keine technische Hürde, die man umgehen könnte. Sie steht im Gesetz.

Gratiswetten und Willkommensangebote

Warum der Regler in der Schweiz so niedrig steht

Gratisspielguthaben fällt nicht unter die freie Entscheidung des Marketingteams. Wer Gratisspielguthaben oder Gratisspiele anbieten will, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa. Sie erteilte 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Diese Zahlen sind eine Antwort auf die entscheidende Frage: In welchem Rahmen kann der Anbieter seinerseits handeln? Der Rahmen ist die Gespa. Die Beträge und die Bedingungen ergeben sich nicht aus einer Vergleichsliste, sondern aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Und wo das Guthaben bis jetzt vorliegt, ist es nicht sofort einsetzbar. Bei der Westschweizer Aktion verlangte die Teilnahme, den Code innert 7 Tagen in einem verifizierten Konto zu hinterlegen; das Guthaben galt dann 30 Tage und war nicht auszahlbar.

Wo Gratisspielguthaben tatsächlich liegenbleibt

Auszahlungsregeln sind der zweite Teil des Themas, und sie stehen strikt getrennt vom Gutschriftsvorgang. Bei Swisslos gibt es innerhalb von 365 Tagen zwei kostenlose Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es existiert also, im vollständigen System gerechnet, eine Gutschrift, die den Auszahlungsweg kennt, und eine andere, die ihn nicht kennt — sie endet dort, wo der Gewinn aus dem Einsatz endet.

Bei der Loterie Romande steht es strukturell gleich: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Was Boni jenseits von Gratisguthaben sind

Neben dem Gratisguthaben kennt der Schweizer Markt noch andere Formen von Werbung, und die sollte man sauber trennen, weil ihre Mechanik anders funktioniert und das Kostenbild ebenfalls anders ausfällt. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und für Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffel ist der eigentliche Inhalt der Ankündigung. «Bis zu 100 % mehr» und «schon mit vier Voraussagen» beschreiben denselben Bauplan in zwei Registern.

Dazu kommen Quotenboosts, die ebenfalls nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Rechnen wir das Gratisguthaben einmal durch

Was ein Gratisguthaben durchschnittlich wert ist, hängt daran, wie es vergütet wird. Die Bedingungen der Westschweizer Aktion liefern das Muster: CHF 10 als Gutschrift, die nicht auszahlbar ist. Rechnen wir mit einem Beispielmarkt — einer Zwei-Weg-Wette zu je 1.90 auf beide Ausgänge. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 ergibt sich ein theoretischer Auszahlungsanteil von rund 95 % — der Rest ist die Marge des Veranstalters. Wer sein Guthaben dort einsetzt und trifft, erhält 19.00 Franken zurück, davon 9.00 Franken Gewinn; die zehn Franken Gutschrift selbst bleiben auf dem Konto stehen. Auf beide Ausgänge verteilt, also über den statistischen Mittelwert, liegt der Wert des Einsatzes bei etwa 4.50 Franken — nur der Gewinnteil zählt, weil der Einsatz nicht zurückkommt. Diese Zahl ist eine statistische Erwartung über viele Einsätze, keine Zusage für eine einzelne Wette; ein einzelner Nutzer erhält entweder 9.00 Franken Gewinn oder nichts. Bei einem Auszahlungsanteil von 95 % und einer Quote von 1.90 liegt der durchschnittliche Wert des Gratisguthabens rechnerisch also zwischen 4 und 5 Franken pro Aktion. Das ist das, was man von einem «Gratisbetrag» erwarten darf: die Hälfte, und das unter der Annahme, dass man überhaupt trifft.

Und diese Zahl ist nicht die schlechteste Seite des Angebots. Die eigentliche Einschränkung ist, dass der Betrag nur auf dem Weg des Gewinns zugänglich ist — nicht als Guthaben.

Wo man die Bedingungen nachliest, bevor man zusagt

Frist, Mindestquote und die Frage nach der Auszahlung des Guthabens stehen ausschliesslich in den Bedingungen. Wer eine Aktion mit einem Code sieht, der in einem Stadion verbreitet wurde, sollte nicht annehmen, jeder Code aus einem Stadion gelte bei jedem Veranstalter; bei einer Aktion der Loterie Romande gilt der Code in der Westschweiz, bei Swisslos in ihrem Vertragsgebiet. Die Mindestquote ist der zweite Punkt und, wie man am Beispiel des Kombiboosts sieht, häufig der entscheidende: Ab einer Quote von 1.50 zählt eine Voraussage mehr. Und wenn eine Ankündigung einen «Mindestumsatz» nennt, ist der dritte Punkt erreicht: Für eine Gratisgutschrift mit Bedingungen ist der Umsatz die Bedingung, die über Erfolg oder Fehlschlag entscheidet. Wichtig ist, dass all das nicht in der Werbung steht, sondern im Reglement.

Sportwetten in der Schweiz im Vergleich

Nach welchen Grössen man die beiden betrachtet

Ein Vergleich zweier Veranstalter ist in der Schweiz kein Vergleich der Werbeprämie, weil die zwei Wege in unterschiedliche Kantone führen. Wer die Wahl hat, hat sie nur bei einem einzigen Punkt: Es gibt genau zwei Veranstalter, und die Aufteilung ist geografisch, sodass jeder Sportbegeisterte tatsächlich nur dort anmelden kann, wo er als ansässige Person zugelassen ist. Für den Vergleich bleibt also, was man sonst noch kennt: Limiten bei den Einsätzen, Auszahlungswege, Höhe der Gewinne und die Verfügbarkeit von Produktfunktionen.

Quotenhöhe, Marge und Einsatzlimiten

Der Auszahlungsanteil eines Marktes ist die Kennzahl, die den langfristigen Wert einer Wette bestimmt, und man kann sie aus den Quoten selbst berechnen: Man nimmt die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes und bildet daraus den Kehrwert. Die Marge ist das, was fehlt. In der Schweiz haben wir für die beiden Veranstalter keine belastbare Momentaufnahme des Auszahlungsanteils für einzelne Märkte; wir haben aber Produktregeln, die sich ebenso stark auswirken. Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Damit ist eine Eigenschaft der Schweizer Lage gut sichtbar: Ein Sportbegeisterter, der auf einen Aussenseiter setzen will, kann ein Risiko mit Auszahlung von 10 : 1 nicht wer weiss wie oft aufbauen. Kombiniert man zwei Aussenseiterquoten von je 4.00, ergibt sich nach dem schlichten Prinzip des Kombinationsboosts eine Gesamtquote der Multiplikation der beiden Einzelquoten, also 16.00. Bei einem Einsatz von CHF 50 ergibt das 800.00 Franken brutto; der Gewinn beträgt 750.00 Franken. Aber die Vertragsrückzahlung des Gewinnanteils ist nicht das, was der Anbieter in Wirklichkeit auszahlt: Wird der Gewinnbetrag auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen abgerundet, wie in den Teilnahmebedingungen, erhält man 800.00 Franken — die Rundung fasst hier nichts an. Und die Kombination von Ereignissen derselben Sportveranstaltung läuft nur über die Bet-Builder-Funktion; ein Fehler in diesem Punkt kann die ganze Kombination ungültig machen. Das ist die praktische Konsequenz.

Wo die Ansätze auseinandergehen

Die Zahlungswege sind die zweitwichtigste Vergleichsgrösse, und hier trennen sich die Systeme deutlicher als bei den Quoten. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und das Wallet-Guthaben kann ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, alles darüber geht auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos gibt es zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr, danach greift eine Kommission von 3 %. Bei den Zahlungsmitteln zum Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Für die Westschweiz ist kein entsprechendes Zahlungsmittel belegt.

Sitz und Organisation

Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Diese Zahlen sind der einzige quantifizierbare Grössenvergleich auf dieser Seite, der nicht an Aktualität hängt: 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten für einen Sportbegeisterten auf dem Land einen kurzen Weg, für einen in einem grossen Kanton dagegen nichts. Wie viele Verkaufsstellen Swisslos betreibt, steht nicht in den Bedingungen; für Swisslos ist damit zumindest keine Zahl zum Netz verfügbar, und das Gesamtbild bleibt hier offen.

Was ein Vergleich hier nicht leisten kann

Ein Vergleich der Gratisbeträge ist in der Schweiz eine Diskussion über relative Beträge, die wenige Franken ausmachen. Wer also die beiden Veranstalter vergleicht, sollte das an den Punkten tun, die tatsächlich unterscheiden: Wie lange dauert eine Auszahlung, welche Limite steht im Weg, und wie viel Risiko lässt die Einzelwettlimite zu. Bei einer Einzelwette liegt die Obergrenze bei CHF 1’000. Wer ein grösseres Risiko eingehen will, landet bei einer Systemwette mit CHF 10’000 Obergrenze — und bei einem Produkt mit mehreren kombinierten Voraussagen. Wer nur eine einzelne Wette platzieren will, merkt davon nichts. Nach unten ist der Spielraum bis CHF 1 offen. Die 3 %-Kommission ab der dritten Auszahlung ist die einzige direkte Gebühr, die irgendwo in diesem Vergleich auftaucht.

Sportwetten in der Schweiz: Einordnung

Wie das Guthaben mit dem Konto zusammenhängt

Ein Spielguthaben ist nicht dasselbe wie Geld auf dem Konto eines Veranstalters. Bei Sporttip lässt sich das Wallet-Guthaben über Online-Zahlungsmittel oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande gilt ein 30-Tage-Limit von CHF 10’000 für Einzahlungen und eine Obergrenze von CHF 10’000 für das Wallet. Auf der anderen Seite ist das Gratisspielguthaben die Menge, die nur zum Spielen taugt. Ein Betrag, der nicht ausgezahlt werden kann, liegt in einem eigenen Raum.

Wer das Sauberkeit nennt, sieht es richtig. Wer es «Gratis»-Werbung nennt, spricht vom falschen Etikett.

Quoten, Auszahlungsanteil und was davon bleibt

Die Quote ist im Kern eine Umrechnung: Wer eine Quote von 2.00 trifft, verdoppelt seinen Einsatz; wer 10.00 trifft, verzehnfacht ihn. Was in der Schweiz dazu kommt, ist die Buchungsregel dahinter. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; der Wert wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 1’000 auf eine Quote von 1.90 ergibt sich ein Gewinnbetrag von CHF 1’900 netto — rechnen wir das kurz nach: CHF 1’000 mal 1.90 ist CHF 1’900, und der Gewinn wäre CHF 900. Das ist das Brutto, das der Veranstalter verbucht.

Die zweite Regel, die hier zählt, betrifft das Ausbleiben eines Ereignisses: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Bei Einzelwetten wird der Einsatz zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage eine Quote von 1.00. Ein abgesagtes Tennismatch ist damit kein Totalverlust, sondern eine Null in der Kombination — und das ist der Punkt, den man in der Planung nicht vergessen sollte.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, dort wo der Veranstalter über die entsprechende Bewilligung verfügt. Eine Livewette bei Sporttip gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Werden Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, zählen sie mit einer Quote von 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoentscheid kann Swisslos Wetten mit einer Quote von 1.00 werten. Man weiss also nie sicher, ob der eigene Live-Tipp im Moment der Ausführung noch zu den ursprünglichen Bedingungen steht. Wer live wettet, muss diese Möglichkeit der Quoten-1.00-Wertung einkalkulieren; sie ist keine Ausnahme, sie steht in den Regeln.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn der regulären Wette, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer Cash-Out als Notausgang ansieht, sollte wissen, dass er einen Mechanismus nutzt, der jederzeit verschwinden kann. Sobald man den Einsatz als Nullsumme betrachtet, spielt Cash-Out nur in einem Wunschdenken eine Rolle.

Was das für die Vorbereitung einer Wette bedeutet

Die Regeln sind zahlreich, und einige haben direkte Folgen für das eigene Konto. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande liegt die Schwelle für die direkte Wallet-Gutschrift ebenfalls bei CHF 1’000 netto. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist eine ungewöhnlich kurze Frist, und sie ist der Punkt, den man bei einer strittigen Auszahlung auf dem Kalender haben sollte.

Rechtslage und Bewilligungen

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Zuständig ist nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Wer Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Bewilligung; die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Ein Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis in der Region des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Eine Hängebrücke über eine tiefe Schlucht, aus dem Wald darunter steigt Nebel auf.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wer sein Konto eröffnen will, braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, darf keine Spielsperre haben und darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Nettoerlös fliesst an öffentliche Zwecke in den Kantonen.

Was man in der Schweiz überhaupt bewerben darf

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Werbung für ein solches Angebot ist deshalb ein zweischneidiges Geschäft: Man darf es beschreiben und bewerten, aber nicht dafür werben — und das gilt auch hier, und deshalb bleiben die ausländischen Namen auf dieser Seite Referenzen, keine Empfehlungen. Es existiert kein zeitliches Werbeverbot.

Was man wetten darf — und was nicht

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe und E-Sport sind nicht vorgesehen; E-Sport erscheint nicht in der Liste. Auch Rand- und Kartenmärkte tauchen dort nicht auf. Veranstaltungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, sind ausgeschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt.

Und das hat eine praktische Folge: Wer auf ein Nischenereignis setzen will, findet es nur, wenn es auf der Liste der Aufsicht steht. Wer nach einem exotischen Markt sucht, sucht in der Schweiz vergeblich — und wer ihn bei einem ausländischen Anbieter findet, hat bereits die Schweizer Aufsicht verlassen.

Warum ausländische Anbieter keine Schweizer Bewilligung haben

Einzelne Anbieter, die Schweizer Sportbegeisterte online antreffen, sind namentlich bekannt, etwa Roobet, GG.BET, 1xBet, N1 Bet, Bahigo, BDMBet, Jackbit und BillyBets. Sie sind «ohne Schweizer Bewilligung»; im Vergleich zu den beiden bewilligten Veranstaltern haben sie keinen Sitz, keine Aufsicht, keine Schweizer Bewilligung und keinen Schutz durch die Schweizer Regeln. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019 und umfasste am Ende von 2025 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.

Gesperrt zu werden, hat für ein Unternehmen keine Sanktion jenseits des Marktzugangs — das ist der Grund, warum Domain-Hopping funktioniert. Praktisch wichtig ist: Die Aufsicht nennt für das Domain-Hopping Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Für den Sportbegeisterten bleibt also die Unterscheidung zwischen einem Schweizer Anbieter und einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung — verbunden mit dem erheblichen Unterschied bei Schutz, Kontrolle und Steuerfolgen.

Die steuerliche Seite der Wahl

Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge sind unterschiedlich, deshalb gilt: je nach Kanton. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; diese holt man über die Steuererklärung zurück, in der man den Gewinn deklariert. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle; für ihn ist der Gewinn weder einkommen- noch verrechnungssteuerpflichtig. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für den eigenen Fall hilft der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Die beiden bewilligten Veranstalter und was daneben steht

Swisslos Sporttip: das Angebot mit den schärfsten Regeln im Kleingedruckten

Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen. Die Bewilligung stützt sich auf das Geldspielgesetz in der Form einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa. Ein Onlinekonto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in der Westschweiz wohnt, kommt hier nicht durch die Registrierung. Das ist die erste harte Grenze.

Zum Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an und bestätigt die Transaktion direkt in der PostFinance App; alternativ lässt sich Guthaben per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Das Wallet-Guthaben kann bis CHF 9’999 aufgeladen werden, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Bei den Einsätzen gilt: CHF 1 Minimum, CHF 1’000 Maximum für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer sein Konto oft leert, sollte diese Staffel im Kopf haben.

Produktseitig sind Kombiboost, Quotenboost und Profitboost online verfügbar; Bet-Builder-Wetten kombinieren abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Der Quotenboost gilt nur für eine Voraussage in einer Prematch-Einzelwette; beide sind pro Person einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Wette mit einem Boost verbindet und dann per Cash-Out verkauft, verliert die Erhöhung — zwei Funktionen, die einander ausschliessen, und das ist kein Zufall, sondern eine Kalkulation.

Der Sportler, der sein Gratisguthaben in Kombinationen mit abhängigen Ereignissen setzt, kann die ganze Wette verlieren, wenn Swisslos die Kombination ohne Bet-Builder-Funktion angenommen hat und sie für ungültig erklärt; der Einsatz wird dann zurückerstattet. Bei Livewetten kann eine Wette mit Quote 1.00 gewertet werden, wenn sie nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wurde.

Wer Gratisspielguthaben aus einer Promotion erhalten hat, kann es einsetzen, aber nicht auszahlen lassen; wer gewinnt, gewinnt den Gewinn, nicht die Gutschrift. Das ist der Punkt, an dem die Werbung kleinlaut wird.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch): die Westschweizer Alternative mit ihrer eigenen Rechnung

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligung besteht ebenfalls als Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Organisation zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in diesen Kantonen wohnt, hat hier Zugang, während im Vertragsgebiet von Swisslos ein Konto offensteht. Die zwei Veranstaltergebiete überschneiden sich in der Schweiz nicht.

Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Damit deckt sich das Verhältnis von Gratisguthaben und Auszahlung mit dem bei Swisslos, während die Einzahlungsgrenze höher liegt als bei Swisslos nur über das Wallet-Dach: dort CHF 9’999.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Für einen Betrag, der selbst bei gutem Ausgang rund vier bis fünf Franken an verwendetem Wert ergibt, wurden also Codes in Stadien verteilt. Wer das logistisch findet, überschätzt die Marge. Und wer annimmt, der Code aus einem Westschweizer Stadion funktioniere auch bei Swisslos, wird ihn dort vergeblich eingeben.

Roobet: ohne Schweizer Bewilligung

Roobet operiert ohne Schweizer Zulassung. Da das Portal nicht an das hiesige Sperrsystem angebunden ist, spielen Kunden unter eigenem Risiko ohne staatlichen Schutz. Eine staatliche Überprüfung ist nicht möglich.

GG.BET: ohne Schweizer Bewilligung

GG.BET verfügt nicht über eine Schweizer Bewilligung. Damit fehlen sowohl die staatliche Aufsicht als auch die rechtliche Grundlage für den Schutz von Schweizer Spielern. Eine Beschwerde bei hiesigen Stellen ist nicht möglich. Wer den Anbieter nutzt, spielt ohne Schweizer Aufsicht.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung

1xBet besitzt keine Bewilligung für Schweizer Kunden. Die ausländische Betriebserlaubnis ist in der Schweiz rechtlich irrelevant, weshalb Kunden bei Streitfällen keine staatliche Unterstützung erhalten. Schutzmechanismen fehlen vollständig.

N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet ist in der Schweiz nicht lizenziert. Für Schweizer Kunden entfällt somit jegliche Absicherung durch die Gespa oder hiesige Rechtsmittel bei Konflikten. Spielerschutz findet hier nicht statt.

Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo operiert ohne Schweizer Genehmigung. Es existiert keine Verbindung zum gesetzlichen Sperrregister der Gespa, und Kunden können sich nicht auf Schweizer Rechtswege stützen. Wer spielt, verzichtet auf hiesige Kontrolle.

BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet besitzt keine Zulassung für den Schweizer Markt. Das Angebot ist nicht Teil des staatlich überwachten Systems, weshalb Kunden auf eigene Verantwortung spielen. Kontrollen durch die Gespa finden nicht statt.

Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung

Jackbit ist nicht durch die Gespa bewilligt. Schweizer Nutzer können sich mangels Inlandsbezug nicht auf das Geldspielgesetz berufen oder Ansprüche geltend machen. Es fehlt jeder staatliche Schutz.

BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung

BillyBets führt keine Bewilligung für den Schweizer Markt. Da weder das Sperrregister noch die Gespa-Aufsicht greifen, findet kein staatlicher Spielerschutz statt. Der Anbieter unterliegt keiner Schweizer Kontrolle.

Einordnende Übersicht

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalter bzw. ausländische Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa) Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Roobet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht ermittelt
GG.BET ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht ermittelt
1xBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht ermittelt
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht ermittelt
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht ermittelt
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht ermittelt
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht ermittelt
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht ermittelt

Die Spalte mit dem ausländischen Regulierer ist in diesem Bild nichtssagend, und zwar aus einem sachlichen Grund: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Wo eine Lizenz im Ausland tatsächlich besteht oder nicht, ändert an der Schweizer Rechtslage nichts; interessant für den Leser ist deshalb nicht, ob ein ausländisches Papier existiert, sondern ob ein Schweizer Anbieter dahintersteht. Bei den acht ausländischen Namen ist die Antwort auf diese Frage die gleiche, und deshalb sieht die Tabelle in der letzten Spalte so aus, wie sie aussieht. Wer sie liest, sollte die Verteilung der Zeilen als das lesen, was sie ist: acht Namen, die regelmässig im Zusammenhang mit Schweizer Nutzern auftauchen, aber keiner von ihnen hat eine Bewilligung.

Wie viel Gratisguthaben wirklich wert ist

Die Rechnung, die diese Seite trägt, hat zwei Bestandteile: die nominale Gutschrift und der Markt, in dem sie gesetzt wird. Als Beispiel dient wieder das Warenkorb-Guthaben der Westschweizer Aktion von CHF 10 und ein Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 — ein Anschauungsfall, kein notierter Preis für ein bestimmtes Ereignis. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 ergibt die Summe der Kehrwerte 1,0526, der Auszahlungsanteil liegt also bei 95 %, die Marge bei 5 %. Setzt man das Guthaben auf einen der beiden Ausgänge und trifft, gibt es brutto 19.00 Franken zurück; da der Einsatz nicht zurückgezahlt wird, bleibt ein Nettogewinn von 9.00 Franken. Trifft man nicht, ist das Guthaben weg, ohne Geld gekostet zu haben — aber auch ohne jeden Wert.

Der durchschnittliche Wert folgt daraus ohne Zwischenschritt: 9.00 Franken Gewinn mal 0.95 Auszahlungsanteil wäre zu hoch gegriffen, weil der Einsatz selbst nicht zählt und die Verteilung sich auf beide Ausgänge erstreckt. Über die Hälfte der Fälle mit Treffer und die Hälfte ohne ergibt sich ein Wert von rund 4.50 Franken pro eingesetztem Gratisguthaben. Als Band formuliert: Bei einem Auszahlungsanteil um die 95 % und einer Quote um 1.90 liegt der durchschnittliche Wert eines Zehn-Franken-Guthabens bei etwa 4 bis 5 Franken. Der Anteil, der verschwindet, ist der Teil des Einsatzes, den der Veranstalter bei einem Gratisguthaben gar nicht erst zurückzahlt, plus die Marge.

Diese Zahl muss man als das lesen, was sie ist: ein Mittelwert über viele Einsätze. Wer sein Guthaben dreimal auf einen Aussenseiter setzt und zweimal verliert, hat den Wert nicht erhalten, den die Rechnung nennt — er hat nur die Preise bezahlt, die der Markt aufstellt. Die Formel sagt nichts darüber, ob ein bestimmter Tipp gewinnt. Wer auf einen Treffer in Höhe von 4 bis 5 Franken hofft, muss sich bewusst sein: Was er bekommt, ist ein um die Marge und die Nichtauszahlbarkeit des Einsatzes gemindertes Werbeangebot, und das ist die Art von Angebot, die in der Schweiz die Regel ist.

Man kann dieselbe Rechnung mit jedem Gratisguthaben anstellen, das man findet. Sie funktioniert immer nach demselben Muster: Der Nettogewinn ist der Betrag mal (Quote − 1), gemindert um die Marge, die im Markt steckt. Je höher die Quote, auf die man das Gratisguthaben setzt, desto höher der mögliche Wert — und desto unwahrscheinlicher der Treffer. Wer ein Gratisguthaben auf eine Quote von 1.10 setzt, gewinnt fast sicher einen Franken. Wer es auf 10.00 setzt, gewinnt selten 90 Franken. Der Erwartungswert bleibt in der Nähe von 4 bis 5 Franken, egal wie man würfelt.

Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz

Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?

Sie sind selten und klein. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine dokumentierte Aktion war «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Gutschrift, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Daneben stehen Boni wie der Kombiboost, die auf denselben Wettschein zielen.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?

Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Eine dritte Bewilligung existiert nicht.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?

Nein. Das Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt. Bei einem Guthaben von CHF 10 und einer Quote von 1.90 bleiben nach einem Treffer 9.00 Franken Nettogewinn übrig, nicht 19.00 Franken. Als Durchschnitt über viele Einsätze liegt der Wert bei etwa 4 bis 5 Franken.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar war. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?

Sie haben keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, keinen Anschluss ans Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste per DNS blockiert werden. Werbung dafür ist nach Geldspielgesetz verboten und mit Busse bedroht.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»