Wettseiten mit Bonus unter der Lupe: kleine Prämien, harte Bedingungen
Ladevorgang...
Direkt unter dieser Zeile steht normalerweise die Zahl, die Interesse wecken soll. Bei Schweizer Wettseiten mit Bonus steht dort zuerst etwas anderes: die Limite, die sich jeder Spielende vor der ersten Wette selbst setzen muss. Wer das weiss, liest jedes weitere Angebot anders — nicht als Geschenk, sondern als Position in einem Regelwerk, das in der Schweiz enger ist als in jedem Nachbarland. Genau darum geht es auf dieser Seite: nicht um die Höhe einer Prämie, sondern um das, was aus ihr folgt und wann es sichtbar wird.
Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie die Spiel- und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.
Verlustlimiten zuerst, weil jede Wette ein Verlustrisiko trägt
Wer bei Sporttip ein Konto eröffnet, kann nicht einfach loswetten. Vor der ersten Teilnahme müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 — und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Dazu kommt die freiwillige Einzahlungslimite über jeweils 30 Tage. Der Mechanismus dahinter ist der eigentliche Punkt: Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist keine Schikane, sondern eine Bremse gegen den eigenen Impuls. Wer im Ärger über eine verlorene Kombiwette die Limite hochsetzen will, sitzt drei Tage mit der alten Zahl da. Bis dahin hat sich der Ärger meist erledigt.
Die Wirkung zeigt sich in der Reihenfolge, in der ein Neukundenangebot auf dem Konto landet. Erst die Limiten, dann der Wettbetrag, dann die Prämie. Eine Aktion kann diese Reihenfolge nicht umdrehen — die Limite gilt unabhängig davon, ob gerade ein Boost, eine Gratiswette oder ein Aktionsguthaben im Spiel ist. Aktionsguthaben ist kein zusätzliches Geld im Sinne der Limite, sondern ein Wettguthaben ohne Auszahlungsanspruch. Wer das verwechselt, plant mit einem Budget, das es nicht gibt.
Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage schliessen lassen — ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre landet in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die eine Stelle, an der eine Schweizer Wettseite mehr tut, als ein ausländischer Anbieter je tun wird: Er kennt dieses Register nicht, weil er nicht daran angeschlossen ist.
Die Limite ist nicht Teil der Aktion, sondern ihr Rahmen
Ein Detail, das in der Werbung nie auftaucht: Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze beziehungsweise -verluste verlangen — die Höhe bestimmt der Spielende selbst. Eine Senkung wirkt laut Gesetz sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied zwischen den 24 Stunden im Gesetzestext und den 72 Stunden in den Vertragsbedingungen ist kein Detail für Juristen, sondern die Zeit, die ein Konto in einer schlechten Nacht überbrücken muss.
Was aus dieser Konstruktion folgt, ist unbequem und trotzdem die richtige Zusammenfassung: Jede Wette trägt ein Verlustrisiko, und keine Prämie verkleinert es. Ein Boost erhöht den möglichen Gewinn einer Wette, nicht ihre Wahrscheinlichkeit. Ein Gratisspielguthaben verschiebt den Einsatz auf den Veranstalter, aber nicht den Ausgang des Spiels. Wem der Hinweis auf Hilfsangebote wie eine Pflichtübung vorkommt, hat ihn beim falschen Anbieter gelesen. Hier steht er an erster Stelle, weil er das ganze Angebot erklärt.
Neukundenangebot und Gratisspielguthaben: klein gerechnet, streng begrenzt
Wer «wettseiten mit bonus ohne einzahlung» sucht, hat eine klare Vorstellung im Kopf: ein Konto aufmachen, nichts einzahlen, mit geschenktem Guthaben gewinnen. In der Schweiz fällt die Antwort knapp aus. Free games und free credits brauchen vorher die Zustimmung der Aufsichtsbehörde — in einem Jahr hat die Gespa der Loterie Romande 24 Zustimmungen erteilt und Swisslos 8. Die Prämien existieren also, aber sie sind erstens klein und zweitens ausdrücklich nicht auszahlbar.
Das ist der Satz, an dem sich der Wert einer Aktion entscheidet. Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar — bei Swisslos ist das in den Bedingungen so festgehalten, bei der Loterie Romande ebenfalls. Wer CHF 10 Aktionsguthaben erhält und damit CHF 25 gewinnt, hat kein Geld, sondern eine grössere Zahl im Spielerkonto, aus der weiter gewettet wird, bis daraus ein auszahlbarer Gewinn entstanden ist oder nichts. Marketing nennt das «Gratiswette». Der Buchhalter nennt es einen Wettgutschein mit Verfallsdatum.
Der zweite Satz, den jede Prämie verdient: Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn ausbezahlt. Fällt die Wette richtig aus, kommt nur der Gewinnanteil aufs Konto, nicht der Einsatz. Genau darum ist die Aktion für den Veranstalter billiger als eine Erstattung in Geld, und genau darum ist sie nicht dasselbe wie ein Freiwettenangebot, das den Einsatz zurückerstattet. Die beiden werden in der Werbung gern verwechselt.
Die Aktion der Loterie Romande und was ihre Frist verrät
«JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist das Muster, an dem sich alle Schweizer Aktionen messen lassen müssen: ein kleiner Betrag, eine harte Frist, ein verifiziertes Konto als Türsteher und eine gedeckelte Auflage.
Die 30 Tage Gültigkeit sind der teure Teil. Das Guthaben verfällt, wenn es nicht innert Monatsfrist in Wetten umgesetzt ist — und es lässt sich nicht auszahlen lassen, also auch nicht aufbewahren. Wer die Aktion mitnimmt und das Guthaben verfallen lässt, hat nichts verloren und nichts gewonnen. Wer es unter Zeitdruck in Kombinationen mit hoher Quote steckt, hat für CHF 10 Aktionswert ein deutlich grösseres Risiko aus dem eigenen auszahlbaren Guthaben getragen. Das ist die Rechnung, die in keiner Aktionsbeschreibung steht.
Wer bei einem ausländischen Anbieter ein «Bonus ohne Einzahlung» sieht, blickt auf eine andere Rechtsordnung. Ein solches Angebot kann grösser sein, weil es keine vorherige Zustimmung einer Schweizer Aufsicht braucht. Was es nicht mitbringt, ist eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rechtsschutz oder eine Beschwerdemöglichkeit gegen eine strittige Auswertung. Die Höhe der Prämie und der Umfang des Schutzes laufen in entgegengesetzte Richtungen, und beide Seiten derselben Medaille sind echt.
Umsatzbedingungen und Fristen entscheiden über den Wert
Der Kombiboost von Sporttip ist der beste Anschauungsfall für einen Boost, den Schweizer Wettende tatsächlich bekommen. Er gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die vier Staffelstufen sind keine Rundungsentscheidung, sondern eine Aussage über den Anspruch. Der Boost zahlt sich nicht für die schwierigste Wette aus, sondern für die längste. Rechnet man ihn mit einer Quotenauswahl von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 durch — vier Voraussagen, die alle die Mindestquote erfüllen, mit einem Einsatz von CHF 10 — dann multiplizieren sich die Einzelquoten zu einer Gesamtquote von 9’792, und der mögliche Gewinn liegt bei CHF 97.92. Der Nettogewinn, also der Betrag abzüglich Einsatz, beträgt CHF 87.92, und die Boost-Stufe von 5 % erhöht ihn um 4.40 auf CHF 92.32. Ausgezahlt würden damit CHF 102.32 statt CHF 97.92.
Das ist die untere Kante des Bandes. Vier ist die Schwelle, bei der der Boost überhaupt greift, und über den ganzen Beispielschein gerechnet sind es rund 4.4 % auf den Einsatz — für ein Angebot, das auf der Werbeseite wie ein Zuschlag aussieht, ein bescheidener Zuschlag. Bei sieben Voraussagen liegt der Satz bei 20 %, bei zehn bei 40 %, bei fünfzehn bei 100 %. Zwischen der kleinsten und der grössten Stufe liegt also der Faktor 20, und das ist die eigentliche Botschaft der Staffel: Je länger die Kette, desto grösser der ausgeschüttete Prozentsatz — und desto kleiner die Chance, dass überhaupt ein Nettogewinn entsteht, auf den er sich rechnen kann. Der Boost wird nicht auf den Einsatz bezahlt, sondern auf den Gewinn, und einen Gewinn gibt es nur, wenn alle Voraussagen treffen. Das ist die Bedingung, unter der das ganze Band von rund 4 % bis 100 % steht.
Wer die Staffel als Einladung zu Fünfzehnfach-Kombinationen liest, hat sie richtig gelesen und falsch gewichtet. Der Prozentsatz wächst mit der Länge; die Chance, ihn zu erreichen, schrumpft schneller.
Quotenboosts, Profitboosts und wann sie verfallen
Die zweite Boost-Familie bei Sporttip arbeitet anders. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost getreu dem Motto «Gewinn absichern» zieht und vorzeitig auszahlt, verliert die Erhöhung genau in dem Moment, in dem er sie braucht. Cash-Out ist keine Absicherung des Boosts, sondern sein Ende.
Wer die Prämie auf einem ausländischen Portal sieht, prüft vor der Annahme drei Dinge: die Umsatzbedingung samt Faktor, die Mindestquote qualifizierender Wetten und die Frist, innert derer der Umsatz stehen muss. Ein Bonus mit hohem Prozentsatz und einer kurzen Frist ist keine bessere Prämie als ein kleiner Boost ohne Umsatzauflage — er ist eine anspruchsvollere. Die Zahl auf dem Banner ist der Anfang der Rechnung, nicht ihr Ergebnis.
Worauf sich Wettseiten in der Schweiz vergleichen lassen
Ein Vergleich, der nur die Höhe einer Prämie nebeneinanderstellt, vergleicht die falsche Zahl. In der Schweiz stehen zwei zugelassene Veranstalter einem Feld ausländischer Marken gegenüber, und der wichtigste Unterschied zwischen ihnen ist nicht die Prämie, sondern die Zahl der Aktionen: Die beiden Schweizer Veranstalter dürfen Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde auflegen — die Zustimmungen sind gezählt, nicht frei verfügbar. Ein ausländisches Portal kennt diese Schranke nicht. Es kann deshalb grösser werben und tut das auch.
Die Kriterien, nach denen sich das Angebot tatsächlich sortiert, sind trotzdem nicht die der Werbung. Vier Grössen sortieren den Markt besser als jeder Bonusbetrag.
Zugang. Wer überhaupt ein Konto eröffnen darf, entscheidet vor allem anderen. Swisslos führt sein Angebot im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Jede der beiden deckt also ihre Landeshälfte ab, und ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet praktisch erreichbar. Ein Bonus nützt nichts, wenn das Konto an der Wohnadresse scheitert.
Art der Aktion. Schweizer Angebote sind Boosts und Spielguthaben, die nicht auszahlbar sind. Ausländische Angebote sind Einzahlungsboni, Freiwetten und Cashback-Konstruktionen. Wer Gratisspielguthaben mit einem Einzahlungsbonus vergleicht, vergleicht nicht zwei Höhen derselben Sache, sondern zwei verschiedene Instrumente.
Einsatzgrenzen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Systemwette mit CHF 10’000 Höchsteinsatz verlockt keinen Gelegenheitswettenden; sie zeigt, für welchen Kontotyp die Schweizer Plattform gebaut ist.
Zahlungsweg und Auszahlung. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegen die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000. Beide Grenzen sind strukturell dieselbe Grössenordnung und trennen die Schweizer Konten von kontolosen Krypto-Angeboten im Ausland deutlicher als jede Prämienzahl.
Die Vergleichstabelle zur Einordnung
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin beziehungsweise gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine belegte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | keine belegte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | keine belegte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | keine belegte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine belegte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | keine belegte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | keine belegte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | keine belegte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist die einzige, in der die zehn Einträge überhaupt zwei verschiedene Werte annehmen. Alles andere an einem Bonus lässt sich nachlesen, prüfen und verhandeln — die Bewilligung nicht. Acht der zehn Marken stehen in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung, und das ist kein Vorwurf an einzelne Anbieter, sondern die Folge davon, dass die Kantone die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt haben. Mehr gibt es nicht. Wer auf einer ausländischen Seite eine dritte «Schweizer Lizenz» findet, hat eine Bewilligung für ein anderes Land vor sich, und die gilt nur dort.
Deshalb steht in der Tabelle bei den acht Marken dieselbe Formulierung, während sich ihre Angebote in der Werbung deutlich unterscheiden. Der Vergleich endet hier nicht bei der Frage, welcher Bonus höher ist, sondern bei der Frage, wer überhaupt in der Schweiz beworben werden darf. Für diesen Teil der Einordnung ist die Antwort eindeutig: nur die beiden Veranstalter aus dem ersten Block.
Grundlagen: was Veranstalter mit Prämien meinen
Bevor sich zwei Angebote vergleichen lassen, muss klar sein, welche Begriffe in den Bedingungen stehen und was sie dort bedeuten. Die Schweizer Terminologie weicht von der deutschen ab, und wer die falschen Wörter liest, versteht den falschen Vertrag. «Bewilligung» statt «Lizenz» ist keine Stilfrage: Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung sind zwei Bewilligungen, und die Aufsicht darüber führt die Gespa in Bern, nicht die ESBK — die ist für Casinos zuständig. Wer bei einer Prämie wissen will, wem er sein Geld gibt, muss die richtige Behörde kennen.

«Gratisspielguthaben» ist der gesetzliche Begriff, «Gratiswette» und «Freiwette» sind Marktbegriffe. Der Unterschied ist nicht akademisch: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und das gilt unabhängig davon, welchen Namen die Aktion trägt. Bei den Wettarten heisst die einfache Wette Einzelwette, die verbundene Kombiwette, die abgestufte Systemwette und die während des Ereignisses platzierte Livewette. Der Wettschein ist die Quittung, die Quote der Preis, der Cash-Out der vorzeitige Verkauf einer Wette. Wer über den Wert einer Prämie spricht, ohne diese Wörter zu verwenden, redet über Werbematerial.
Konto, Verifizierung und wer überhaupt teilnehmen darf
Bei Swisslos braucht es für die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei Sporttip sind Wetten Personen ab 18 Jahren zugänglich, Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Für die Praxis heisst das: Es gibt keine anonyme Registrierung und damit auch keine anonyme Prämie. Das Aktionsguthaben hängt am verifizierten Konto, das Konto hängt an einem Ausweis, und der Ausweis muss eine Adresse im Vertragsgebiet zeigen. Wer im Grenzgebiet wohnt und auf der falschen Seite der Kantonsgrenze gemeldet ist, fällt aus dem Angebot, das ihm das passendere schiene. Ein Umzug aus der Romandie in die Deutschschweiz oder umgekehrt ist kein Wechsel zwischen zwei Prämien, sondern zwischen zwei Veranstaltern mit getrennten Gebieten.
Übliche Aktionsarten und ihre Grenzen
Was Schweizer Wettseiten als Bonus bezeichnen, sind im Kern vier Dinge: ein Quotenboost auf eine Einzelwette, ein Profitboost auf ein definiertes Ereignis, ein Kombiboost auf den Nettogewinn einer Mehrfachwette und ein Aktionsguthaben, das nicht auszahlbar ist. Alle vier haben dasselbe Problem für den Neukunden: Sie belohnen eine Wette, die stattgefunden hat, statt eine Einzahlung, die angekommen ist. Der Wert einer Prämie wird also erst nach der ersten Auswertung sichtbar, während die Werbung ihn vor der Anmeldung zeigt.
Ein Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer den Cash-Out als Teil der Bonuskalkulation einplant, kalkuliert mit einem Preis, den er erst im Konto sieht.
Was eine Wette auszahlt und was daneben hängen bleibt
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist die interessante: Sie arbeitet in beide Richtungen zum Nachteil des Wettenden, und in einem Markt mit einer Auszahlungsquote von rund 95 % ist sie ein zusätzlicher Tropfen.
Livewetten haben bei Sporttip ein eigenes Risiko, das nichts mit der Prämie zu tun hat. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Langsam klicken kostet dann den Gewinn, unabhängig davon, ob man richtig getippt hat.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Und die Frist, die jeden Bonusdeal überlebt: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, zwei völlig verschiedene Grössenordnungen — und beide in einem Vertrag, den kaum jemand liest.
Wer auf einem ausländischen Portal ein Wettkonto führt, prüft vor jeder Annahme eines Bonus dessen Umsatzbedingung, Mindestquote und Frist. Ein Bonus mit hohem Prozentsatz und kurzer Frist ist keine bessere Prämie als ein kleiner Boost ohne Umsatzauflage — er ist eine anspruchsvollere. Die Zahl auf dem Banner ist der Anfang der Rechnung, nicht ihr Ergebnis.
Rechtslage: Bewilligung, Grenzen und kein Rechtsschutz im Ausland
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt — die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was überhaupt bewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, prematch und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Gesetz schränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte ein. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters.
Wer über eine ausländische Bewilligung nachdenkt — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land —, sollte wissen, was sie hier wert ist: nichts. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat, mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle.
Sperrliste, Domain-Hopping und was der Veranstalter nicht sieht
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Für den Spielenden heisst das zweierlei. Erstens: Eine Seite, die erreichbar ist, ist deshalb nicht bewilligt. Zweitens: Eine Seite, die gestern nicht erreichbar war, kann heute erreichbar sein, ohne dass sich an ihrer Rechtsstellung etwas geändert hätte.
Die zweite Lücke ist stiller und schwerer zu bemerken. Ein ausländischer Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, das heisst: Eine unbefristete Spielsperre, die bei Swisslos eingetragen ist und auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein gilt, hat auf einer ausländischen Seite keine Wirkung. Wer sich sperren lässt, um sich zu schützen, schützt sich nur im bewilligten Teil des Marktes. Wem das egal ist, weil er «nur ein bisschen» spielt, sollte wissen, dass genau das die Annahme ist, an der ein Kontrollverlust beginnt — es ist die einzige Annahme, die eine Sperre nicht überprüfen kann.
Wer auf einer ausländischen Seite eine dritte «Schweizer Lizenz» findet, hat eine Bewilligung für ein anderes Land vor sich, und die gilt nur dort. Der Zusatz «ohne Schweizer Bewilligung» in dieser Übersicht ist keine Herabsetzung, sondern eine Tatsachenbeschreibung mit Folgen für den Rechtsweg, das Sperrregister und das Steuerrecht.
Steuern: was aus einem Gewinn folgt, je nach Kanton
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb lässt sich hier nur sagen: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Für Gewinne bei ausländischen Anbietern gilt das nicht. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht — wer eine findet, hat sie sich ausgedacht. Für den eigenen Fall ist die Auskunft der kantonalen Steuerverwaltung oder eines Steuerberaters die richtige Adresse; jede Zahl auf dieser Seite ist allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Warum eine Aktion eine Zustimmung braucht
Free games und free credits brauchen vorher die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Das ist die Regel, die das ganze Bild prägt: In der Schweiz ist eine Prämie keine Marketingentscheidung, sondern eine genehmigungspflichtige Handlung. Die Werbung selbst darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht — die Beschränkung ist inhaltlich, nicht zeitlich.
Für den Leser folgt daraus etwas Nützliches. Die beiden Schweizer Veranstalter dürfen weniger werben, und was sie werben, ist vorab gezählt. Die ausländischen Portale dürfen in ihrer eigenen Rechtsordnung mehr — aber ihre Werbung darf in der Schweiz nicht verbreitet werden, und wenn sie es doch tut, verletzt das nicht den Wettenden, sondern den Werbenden. Für die Auswahl einer Wettseite mit Bonus heisst das: Die zurückhaltende Aktion ist nicht die schlechtere Rechtslage. Sie ist die Folge einer strengeren.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge, in der die beiden Schweizer Veranstalter den acht ausländischen Marken vorangehen, bildet die Verhältnisse im Land ab und nicht die Höhe eines Bonusbetrags. Die acht Marken sind ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung und werden nach denselben Kriterien eingeordnet wie die beiden, die eine haben.
Swisslos Sporttip: die grösste Aktion, die eine Bewilligung zulässt
Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa, und Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt. Das Angebot umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der Kombiboost ist das grösste Aktionsinstrument in diesem Feld, jedenfalls das am besten dokumentierte: vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 als untere Schwelle, dann 5 % auf den Nettogewinn, gesteigert auf 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, die pro Person einmal nutzbar und bei Cash-Out verfallen. Bezahlt wird per PostFinance Pay mit Bestätigung direkt in der App; Spielguthaben lässt sich ab CHF 20 kaufen, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch aufs Wallet, Beträge darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Der Vergleich, der diese Position entscheidet, ist nicht der Prozentsatz der Staffel, sondern die Zugangsschranke. Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, kann hier gar nicht mitspielen, und die Prüfung der Daten gegen Adressdatenbanken lässt daran keinen Spielraum. Für alle anderen ist Sporttip der Ort, an dem die Schweizer Regeln vollständig greifen: die Limiten vor der ersten Wette, das Sperrregister, der Werbeschutz. Der Kombiboost bleibt daneben ein bescheidener Zuschlag — 5 % auf einen Nettogewinn, der nur entsteht, wenn vier Voraussagen aufgehen.
Loterie Romande Jouez Sport: kleine Guthaben, kurze Fristen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht der von Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa, einer von zwei zugelassenen Veranstaltern.
Die Patinoires-Aktion zeigt die Grössenordnung: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, verteilt über 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Dazu kommen Einzahlungsgrenzen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von ebenso höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Zwei Zahlen aus diesem Block verändern das Bild, wenn sie nebeneinander liegen: CHF 10 Aktionsguthaben und CHF 10’000 Einzahlungsgrenze pro Monat. Die Aktion ist für einen Gelegenheitswettenden gedacht, die Grenze für ein ganz anderes Konto. Die Patinoires-Aktion war überdies an einen Code gebunden, der in den Stadien zirkulierte — wer nicht im Stadion war, hatte keine Aktion, sondern nur das normale Programm. Der Wert dieses Angebots liegt in der Romandie und in der National-League-Saison, nicht in einem Kontobonus.
20Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg
20Bet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Das ist die rechtliche Ausgangslage und keine Wertung: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung; für die Marke ist keine Bewilligung im Schweizer Sinne belegt, und ein ausländischer Sitz vermittelt dem Schweizer Spielenden keinen Rechtsweg gegen eine strittige Wettauswertung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und seine Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was daraus für einen Bonus folgt, ist unspektakulär und wichtig: Ein grosses Willkommensangebot auf einer solchen Seite wird nicht von einer Schweizer Aufsicht geprüft, und das Gratisspielguthaben einer bewilligten Schweizer Seite ist es. Die Werbung darf für 20Bet in der Schweiz nicht verbreitet werden. Für einen Wettenden mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet ist die relevante Frage also nicht, wie hoch das Angebot ist, sondern was passiert, wenn eine Auswertung bestritten wird.
BassBet: ein Verweis ohne Schweizer Aufsicht
Bei BassBet ist die Bewilligungslage dieselbe wie bei jeder anderen Marke in diesem Block: keine Schweizer Bewilligung, keine belegte Bewilligung mit Wirkung für die Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf der Sperrliste landen. BassBet steht hier, weil Schweizer Spielende ihm begegnen, nicht weil es in der Schweiz etwas anbieten dürfte.
Wer die Seite wegen eines Bonus aufsucht, sollte den Aufwand dorthin verschieben, wo er etwas bringt: in das Lesen der Aktionsterms. Umsatzbedingung, Mindestquote und Frist sind bei jedem ausländischen Portal die drei Zahlen, die den Wert festlegen, und keine davon wird von einer Schweizer Stelle kontrolliert. Fehlt eine davon in der Beschreibung, ist die Aktion nicht verstanden, sondern nur gesehen.
Jackbit: Casino-nahes Profil, keine Schweizer Bewilligung
Jackbit gehört zur selben Gruppe wie die übrigen Marken dieses Blocks: keine Schweizer Bewilligung, keine belegte Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko für die Domain. Von einer Schweizer Seite unterscheidet sich Jackbit damit in einem Punkt, der für einen Bonus wichtiger ist als das Design: Ob eine Aktion überhaupt zulässig ist, entscheidet hier keine Schweizer Aufsicht.
Das Profil wirkt casino-nah, und für einen Spielenden, der Sportwetten und Casino in einem Konto mischt, ist das ein eigenes Risiko. Die Schweizer Spielsperre gilt bei einem angeschlossenen Veranstalter für beide Bereiche — bei einem nicht angeschlossenen trennt sie nichts. Wer in einem Casino-Bereich mehr ausgibt als im Wettbereich geplant, hat auf dieser Seite keine Instanz, die ihn aufhält.
Interwetten: eine bekannte Marke ohne Schweizer Wirkung
Interwetten steht im selben Feld: keine Schweizer Bewilligung, keine belegte Bewilligung für die Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko. Der Name ist auffällig, weil die Gespa ihn im Zusammenhang mit Domain-Hopping nennt — blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Ein bekannter Name ist keine bewilligte Adresse; Erreichbarkeit und Rechtsstellung sind bei solchen Marken zwei verschiedene Dinge.
Für einen Bonusleser heisst das: Die Grösse des Anbieters ersetzt keine Aufsicht. Eine Marke, die in mehreren Ländern tätig ist, unterliegt in der Schweiz keinem Schweizer Verfahren, wenn ein Umsatzumsatz strittig wird. Was bleibt, ist das, was in den Bedingungen der Seite steht — und die kann ein Schweizer Gericht nicht zu einer anderen Auslegung zwingen.
1Bet: Bonusangebot ausserhalb jeder Schweizer Prüfung
1Bet trägt dieselbe Einordnung: keine Schweizer Bewilligung, keine belegte Bewilligung mit Wirkung für die Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste. Für ein Konto im Swisslos-Vertragsgebiet oder in der Romandie ändert das nichts am Umstand, dass die Aktion selbst keiner Schweizer Prüfung unterliegt.
Dass Angebote ausländischer Seiten in der Schweiz nicht beworben werden dürfen, ist eine Regel, die den Wettenden schützt, nicht gängelt — sie hält Werbung aus einem Adresskreis heraus, für den die versprochenen Prämien nicht nach Schweizer Massstab nachvollziehbar sind. Wer die Seite trotzdem kennt, sollte die Aktionsterms als das lesen, was sie sind: einen Vertrag mit einem Veranstalter unter einer ausländischen Rechtsordnung.
Coolzino: Casino-Marke, für Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino ist wie die übrigen Marken dieses Blocks ohne Schweizer Bewilligung geführt: keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche DNS-Sperre. Der Name deutet auf einen Schwerpunkt im Casino-Bereich, und dieser Schwerpunkt verschärft die Einordnung eher, als er sie mildert.
Wer ein Casino-Guthaben und ein Wettguthaben auf derselben Seite hält, sollte die Verfallsfristen getrennt lesen. Aktionsguthaben verfällt; in der Schweiz ist Gratisspielguthaben ohnehin nicht auszahlbar, bei einer ausländischen Casino-Marke ist die Umsatzbedingung stattdessen die massgebliche Hürde. Wer die Bedingungen nicht liest, weil die Aktion klein wirkt, liest sie in dem Moment nicht, in dem es um Geld geht.
MyStake: ohne Schweizer Bewilligung, mit Sperrlisten-Risiko
MyStake steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht: keine belegte Bewilligung mit Wirkung für die Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf der Sperrliste erscheinen und per DNS blockiert werden. Eine blockierte Domain wird innert Stunden ersetzt, was zeigt, wie wenig eine erreichbare Adresse über die Bewilligungslage aussagt.
Das Verhältnis von Prämie und Schutz ist bei dieser Marke nicht anders als bei ihren Nachbarn im Block: Der Bonus kann grösser ausfallen, weil keine vorherige Zustimmung einer Schweizer Aufsicht nötig ist. Was fehlt, ist die Gegenseite — die Sperrliste, die Schiedsstelle, die Auszahlungsregeln, die für ein Konto in der Schweiz geprüft wurden. Wer ein solches Konto führt, führt es bewusst ohne diese Rückseite.
WirWetten: deutschsprachige Ansprache, keine Schweizer Bewilligung
WirWetten ist die letzte Marke dieses Blocks und trägt dessen gesamte Einordnung: keine Schweizer Bewilligung, kein Veranstalter- oder Spielbewilligungsstatus nach dem Geldspielgesetz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste. Die deutschsprachige Ansprache macht die Marke für Deutschschweizer Wettende naheliegend, ändert aber an der Aufsichtslage nichts.
Der praktische Unterschied zu einem bewilligten Schweizer Konto liegt in den Zahlungswegen: Bei Swisslos und der Loterie Romande sind Einzahlungen und Auszahlungen an ein Konto im Namen des Kontoinhabers gebunden, und ein Gratisspielguthaben lässt sich gar nicht auszahlen. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung steht und fällt die Auszahlung mit deren eigenen Bedingungen — die Zahl der CHF 10’000 pro 30 Tage, die in der Westschweiz als Einzahlungsgrenze gilt, hat dort kein Gegenstück, weder als Grenze noch als Garantie.
Was ein Kombiboost aus einem Schein macht: eine Beispielrechnung
Die Rechnung, die den Kombiboost greifbar macht, arbeitet mit einer Quotenauswahl, die die Mindestquote von 1.50 erfüllt, und mit einem Einsatz von CHF 10. Vier Voraussagen zu 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben eine Gesamtquote von 9’792; der mögliche Gewinn liegt bei CHF 97.92. Der Nettogewinn beträgt CHF 87.92. Die Stufe, die bei vier Voraussagen greift, beträgt 5 %, und diese 5 % erhöhen den Nettogewinn um 4.40 auf CHF 92.32, was eine Auszahlung von CHF 102.32 ergibt.
Dieselbe Staffel auf sieben, zehn und fünfzehn Voraussagen ergibt 20 %, 40 % und 100 % auf den Nettogewinn — und diese Zahl wächst mit jeder Verlängerung der Kette. Der Betrag, um den sich der Ertrag verbessert, bleibt an die Bedingung geknüpft, dass alle Voraussagen zutreffen. Über einen Schein mit vier Voraussagen und einem Einsatz von CHF 10 gerechnet, entspricht die Erhöhung von CHF 4.40 rund 4.4 % des Einsatzes: ein Band, das je nach Länge der Kette und je nach Quote zwischen wenigen Prozent und der Verdoppelung des Nettogewinns liegt — vorausgesetzt, es gibt einen Nettogewinn.
Die Erhöhung wird nicht auf den Einsatz gezahlt und sie wird nicht garantiert, sondern nur auf einen Gewinn, der zuerst einmal entstehen muss; die Staffelung nach oben verlangt dafür mehr, nicht weniger. Der Boost kostet keine Einzahlung — er kostet die Bereitschaft, mehr Voraussagen auf einen Schein zu setzen, und genau dort liegt sein wirklicher Preis.
Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Bonus für Neukunden?
Keinen Einzahlungsbonus, aber kleine Prämien. Swisslos bezahlt Kombiboosts ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sowie Quoten- und Profitboosts, die pro Person einmal nutzbar sind. Die Loterie Romande verteilte in der Patinoires-Aktion CHF 10 Spielguthaben an verifizierte Konten. Beides sind Aktionen, keine Neukundengeschenke.
Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?
Weil free games und free credits unter das Geldspielgesetz fallen und vorab bewilligt werden müssen. Die Aufsichtsbehörde hat in einem Jahr 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Vorabprüfung ist der Grund, weshalb die Aktionen der beiden Schweizer Veranstalter klein bleiben.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn ausbezahlt: Fällt die Wette richtig aus, kommt nur der Gewinnanteil aufs Konto, nicht der Einsatz. Deshalb ist sie für den Veranstalter billiger als eine Erstattung in Geld und nicht dasselbe wie ein Freiwettenangebot, das den Einsatz zurückerstattet.
Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Es bedeutet, dass das Guthaben nur zum Wetten taugt. Gratisspielguthaben ist bei Swisslos nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenfalls nicht, und es wird auf den Gewinn gerechnet, ohne selbst ausgezahlt zu werden. Wer daraus Geld machen will, muss erst eine auszahlbare Wette daraus machen.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?
Ein solches Angebot steht ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Gewinne daraus sind zudem je nach Kanton steuerbar.
Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?
Drei Zahlen entscheiden: die Umsatzbedingung beziehungsweise der Prozentsatz auf den Nettogewinn, die Mindestquote qualifizierender Wetten und die Frist, innert derer der Umsatz stehen muss. Beim Patinoires-Guthaben waren es 30 Tage Gültigkeit; beim Kombiboost die Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Wer eine davon nicht kennt, kennt die Aktion nicht.
Bonus – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
