Squash online wetten in der Schweiz: zwei Bewilligungen, eine geschlossene Liste und ein Preis, den die Quote verschweigt

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Squashcourt mit weissen Wänden und hellem Holzboden, ein Ball liegt in der Mitte, Deckenlicht spiegelt sich im Parkett.

Wer in der Schweiz auf ein Squash-Match setzen will, trifft zuerst auf eine Zahl, die nichts mit Squash zu tun hat: zwei. Zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, und keiner von beiden ist verpflichtet, ausgerechnet diese Sportart im Programm zu führen. Wer das nicht weiss, landet auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung und merkt erst bei der Auszahlung, was er dafür hergegeben hat.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Stand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die veröffentlichten Spielregeln von Swisslos Sporttip, die Bedingungen für die Online-Teilnahme sowie die Angaben der Loterie Romande und der Gespa. Ohne dieses Datum ist kein Quoten- und Limitenvergleich brauchbar; Quoten und Limiten ändern sich.

Grundlagen: Worüber man bei Squash überhaupt wettet

Ein Squash-Match hat eine angenehm schmale Ergebnisfläche. Zwei Spieler, ein Court, Sätze bis zum Sieg – daraus wird im Wettgeschäft ein Zweiwegemarkt, gelegentlich ergänzt um ein Handicap über Sätze oder Punkte. Es gibt keine Aufstellung, die man vorher lesen müsste, keinen Unparteiischen, über den man streiten kann, und keine Wetterlage. Für den Veranstalter ist das ein billiger Markt: wenig zu bewirtschaften, wenig zu erklären.

Genau diese Schmalheit ist der Haken. Wer eine Quote auf ein Zweiwegemarkt-Ereignis beurteilen will, braucht beide Seiten, und beide Seiten liegen in der Hand eines einzigen Veranstalters. Bei einer Fussballpartie mit Dutzenden Märkten lässt sich ein Ausreisser wenigstens durch Vergleich einordnen. Bei Squash bleibt nur, ob die angebotene Quote im Verhältnis zu dem steht, was man selbst über die beiden Spieler zu wissen glaubt.

Die zweite Frage stellt sich vor der ersten: Gibt es die Wette überhaupt? In der Schweiz ist das kein Detail des Marketings, sondern eine Rechtsfrage. Der Schweizer Markt kennt nur zwei Veranstalter, und was sie anbieten dürfen, steht in einer geschlossenen Aufzählung. Eine Nischensportart kann darin vorkommen – sie muss es nicht, und niemand kann es fordern.

Was zu Squash als Wettsport bekannt ist

Squash taucht in den Wettprogrammen der angelsächsischen Anbieter regelmässig auf, weil dort ein Publikum sitzt, das die Spieler kennt. In der Schweiz ist die Sportart klein, und klein heisst im Wettgeschäft: wenig Umsatz, wenig Aufmerksamkeit, wenig Grund, einen Markt zu eröffnen. Die Swisslos Sporttip Spielregeln und Teilnahmebedingungen (Version 4.2) sind für alle Sportarten dieselben – Squash erhält darin keine Sonderregel, weder beim Mindesteinsatz noch bei der Auswertung. Das ist insofern gut, als es keine versteckten Zusatzbedingungen nur für Nischenmärkte gibt.

Wettende, die Squash verfolgen, bringen meist eigenes Wissen mit: Welcher Spieler auf welchem Belag und bei welchem Tempo besser aussieht, wie sich ein Fünfsatzmatch in der letzten Runde verändert, wer nach einer Verletzungspause zurückkommt. Dieses Wissen ist die einzige Informationsquelle, die der Veranstalter nicht schon eingepreist hat. Es ersetzt aber keine Gewissheit.

Rechtslage: Wer in der Schweiz Squash-Quoten stellen darf

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Sie fallen unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig – sie überwacht Casinos, und ein Sportwettenanbieter ist kein Casino.

Ein Squashschläger lehnt an der Glaswand eines leeren Courts, draussen fällt Tageslicht in den Gang.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer wetten veranstalten will, braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Beide gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland, gleich welche – entfaltet auf Schweizer Gebiet keine Wirkung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es existiert keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Über die Zulassung hinaus bestimmt der Bund, was überhaupt bewettet werden darf. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Erlaubt sind ausschliesslich Sportanlässe – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, wenn sie ausdrücklich dort stehen, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, ein Esport-Bereich ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und währenddessen, sofern der Veranstalter die entsprechende Bewilligung besitzt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht.

Dass Squash im Gespräch ist, heisst also nicht, dass Squash bewilligt ist. Es heisst nur, dass die Sportart, falls sie in der Liste steht, bei den beiden Veranstaltern gespielt werden darf – und dass sie, falls nicht, in der Schweiz nicht angeboten werden darf, auch nicht von einem Dritten.

Die zwei Vertragsgebiete und was sie für den Wohnort bedeuten

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Das ist keine Fussnote, sondern die erste Prüfung, die ein Interessent an sich selbst vornimmt. Für die Onlineregistrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht durch; wer in Zürich wohnt, ebenso wenig bei Jouez Sport. Die Ausweiskontrolle ist der Grund, warum das kein theoretisches Hindernis bleibt.

Spielerschutz: die Limiten, die der Wettende selbst setzt

Die Schweiz kennt keinen gesetzlichen Einzahlungsdeckel für Sportwetten. Was sie kennt, ist eine Pflicht, die beim Wettenden liegt: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Gesenkt wird sofort, erhöht erst später – von Gesetzes wegen nach 24 Stunden, in den eigenen Bedingungen von Swisslos und Loterie Romande nach 72 Stunden. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist vorgeschrieben (Art. 47–52 VGS).

Ein Frottiertuch und eine Trinkflasche liegen auf einer Bank neben einer Sporttasche in einer ruhigen Garderobe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Konkret bei Swisslos: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Zahlen sind der eigentliche Preisunterschied zwischen der Schweiz und einem ausländischen Anbieter, und sie fallen nicht beim Wetten an, sondern beim Nachdenken darüber. Vierundsiebzig Stunden, bevor eine Limite nach oben geht, klingen nach Schikane. Nach einer Serie von fünf verlorenen Wetten an einem Mittwochabend klingen sie anders. Wer schon einmal nachts eine Limite erhöht hat, weiss, wovon hier die Rede ist.

Die Staffelung 1 / 7 / 30 Tage verdient einen eigenen Blick, weil sie in der Praxis mehr verlangt, als sie auf den ersten Blick verlangt. Ein Tageslimit lässt sich nicht durch ein grosszügiges Monatslimit aushebeln, und die drei Werte müssen zueinander passen. Wer ein Monatslimit von CHF 500 setzt und ein Tageslimit von CHF 400, hat sich kein realistisches Fenster gebaut, sondern eines, das am zweiten Tag zuschnappt. Die Grenzen sind individuell zu setzen – die sinnvolle Höhe hängt am verfügbaren Einkommen, nicht am Ehrgeiz.

Selbstsperre und das gemeinsame Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Zwei Dinge sind an dieser Regel bemerkenswert. Erstens: Eine Sperre, die nur bei einem Anbieter wirkt, ist keine Sperre, sondern eine Vorsichtsmassnahme – hier wirkt sie darüber hinaus. Zweitens die Sperre mit Frist: Wer sich für 90 Tage sperrt, kann nicht in Woche drei anrufen und sie zurücknehmen. Diese Unumkehrbarkeit ist die Funktion, nicht der Fehler.

Die Kehrseite gehört auf dieselbe Seite. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch und berichtet, dass an Verkaufstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Schutz im Netz ist dichter als am Schalter. Wer die Vorschriften in ihrer Gesamtheit als strenge Mauer beschreibt, überzeichnet.

Vergleich: die geprüften Anbieter nach Bewilligungsstatus

Die entscheidende Frage bei jedem Anbieter ist dieselbe und lässt sich mit einer einzigen Angabe beantworten.

Anbieter Bewilligung für Schweizer Sportwetten Wer die Bewilligung hält bzw. was der Anbieter angibt
Swisslos Sporttip Bewilligung vorhanden (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung vorhanden (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne
22Bet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Coolzino keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Roobet keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Zwei Zeilen der ersten Spalte sind grün im Sinne des Gesetzes, acht sind es nicht, und dazwischen gibt es nichts. Das ist die Form, die der Schweizer Markt hat: keine Grauzone mit halbwegs zugelassenen Anbietern, sondern ein Nebeneinander von bewilligten Veranstaltern und Seiten, die hier gar nicht dürften. Das Bild ist so klar, dass es fast langweilig wirkt – bis man begreift, dass hinter der zweiten Gruppe die Breite des Wettprogramms steckt, die der erste nicht liefern muss.

Der zweite Grund für die Kürze der Liste steht in Art. 4 BGS. Weil eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt, arbeitet die ausländische Lizenz hier faktisch nicht. Der Schweizer Gesetzgeber bestraft den Wettenden dafür nicht – nach Angaben des Bundesamts für Justiz bleibt der Spielende straflos. Er bestraft den Anbieter: Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (Art. 130 BGS). Was den Wettenden trifft, ist mittelbar: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Praktisch heisst das, dass niemand für ihn den Fall führt, wenn die Auszahlung ausbleibt.

Dass die Domain, auf die er sein Geld überwiesen hat, in wenigen Stunden unter einem anderen Namen erreichbar ist, macht die Sache nicht besser. Die Gespa nennt dieses Muster Domain-Hopping und blockiert die Domains per DNS über die Sperrliste (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Sie nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, und bet365 steht auf der Liste.

Was eine Wette auf Squash wirklich kostet

Jede Quote enthält einen Abschlag, den niemand auf einer Rechnung sieht. Wer ihn kennt, kann beurteilen, ob die 1.90 auf seinem Wettschein ein guter oder ein mittelmässiger Preis ist.

Angenommen, ein Zweiwegemarkt bietet für beide Ausgänge eine Quote von 1.90 – eine illustrative Annahme, keine zitierte Squash-Quote. Dann liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 %. Die Marge, die der Veranstalter von jedem in diesen Markt gesetzten Franken einbehält, beträgt 1 minus diese Auszahlungsquote, also rund 5 %. Dieser Wert gilt für einen ausgewogenen Markt, in dem beide Ausgänge gleich stark gesetzt sind. In einer Nischensportart wie Squash ist diese Bedingung selten erfüllt, weshalb die Marge dort eher über als unter diesem Band liegt und von Ereignis zu Ereignis schwankt – als Band gesprochen: rund 5 % im ausgewogenen Beispielmarkt, mehr, sobald das Geld einseitig liegt.

Der Massstab für Squash lautet also nicht «5 % oder nichts», sondern: ein Markt mit zwei Seiten zu 1.90 ist ein guter Preis, und alles deutlich darunter kostet mehr als nötig. Was dieser Abschlag über eine längere Reihe bedeutet, ist nüchtern. Fünf Prozent auf jeden Einsatz sind keine Katastrophe bei einem einzelnen Tipp; bei zwanzig Tipps im Monat ist es der Preis von einem Tipp, der nie gemacht wird. Wer Squash nur zu einem Turnierhöhepunkt spielt, merkt es kaum. Wer sich in die Sportart einarbeitet und regelmässig setzt, zahlt die Marge bei jedem Einsatz – ob gewonnen oder verloren, denn sie steckt in der Quote, nicht im Ergebnis.

Die Auszahlung selbst folgt einer schlichten Formel, die in den Sporttip-Regeln schriftlich festgehalten ist: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung ist ein Detail, das ein Kombinationsspieler kennen sollte: Sie läuft nach unten, und sie läuft nach der ersten Aufrundung, sodass die beiden Schritte sich nicht kompensieren.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich

Hier beginnt der Teil, in dem die Bewilligung aufhört, ein Prüfmerkmal zu sein, und anfängt, den Alltag zu bestimmen. Beide Veranstalter arbeiten nach demselben Gesetz, aber sie sind für unterschiedliche Menschen gebaut.

Swisslos Sporttip: das Werkzeug mit den meisten Schrauben

Swisslos ist der Veranstalter des Swisslos-Vertragsgebiets, einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten auf der Grundlage der IKV 2020 durchführt. Das Produkt heisst Sporttip; das Online-Angebot läuft über die Website und die Sporttip App für iOS und Android. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code auch an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen – ein Weg, der für ältere Wettende praktisch sein kann, die den Schalter ohnehin besuchen.

Die Einsatzspanne ist eng und transparent: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen – sie wird nicht gekappt, sondern zurückgewiesen.

Werbliche Zusätze gibt es zwei, und beide sind enger, als der Name vermuten lässt. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; wer nach dem Boost noch cash-out, verliert die Erhöhung.

Cash-Out wird für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten angeboten, vor dem Spiel und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der Ausstieg ist also ein Preis, den man für Sicherheit zahlt – und die andere Seite dieses Geschäfts ist Swisslos, nicht der Wettende.

Vor dem Live-Wetten lohnt ein Blick in die Regeln, denn sie enthalten einen harten Schnitt. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Übersetzt: Wer in dem Moment klickt, in dem der Punkt fällt, hat im Zweifel nichts gesetzt. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Beim Geld ist Swisslos am ausführlichsten dokumentiert, und die Details kosten an mehreren Stellen. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.

Zwei Dinge in diesem Regelwerk verdienen ein offenes Wort. Erstens die Frist für Gewinne: Wer seinen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Zwecks der Swisslos; wer sich gegen eine verweigerte Auszahlung wehrt, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Das ist die härteste Frist im ganzen Sporttip-Regelwerk, und zehn Tage für einen eingeschriebenen Brief sind knapp bemessen für jemanden, der gerade mit einem Anbieter streitet.

Zweitens die Absage-Regel, die bei Turniersportarten wie Squash durchaus greift: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer eine Kombination aus vier Voraussagen gebaut hat und den Kombiboost dafür beansprucht, verliert bei einer abgesagten Squash-Partie den Boost für die gesamte Kombination. Das ist kein Skandal, aber es ist der Punkt, an dem ein Ausfall in einem Nischenmarkt teurer wird als in einem grossen.

Will man ein Urteil, fällt es differenziert aus. Sporttip ist Swisslos‘ Kernprodukt, und man merkt es: Die Regeln sind bis in die Rundung hinein offengelegt, die Limiten klar, die Schutzarchitektur geschlossen, und die Bewilligung ist die eine, die in der Schweiz zählt. Was dieses Werkzeug am wenigsten kann, ist Spontaneität. Wer eine Wette sehen, klicken und live nachfassen will, stösst auf Ausweisprüfung, Wallet-Kauf, eine Obergrenze pro Wettschein und eine Live-Regel, die eine zu spät platzierte Wette auf 1.00 setzt. Squash ist hier ein Sport, den man vor dem Spiel setzt, nicht einer, den man währenddessen begleitet.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative mit Schalter

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Organisation nennt sie die Société de la Loterie de la Suisse Romande, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist die einzige Adresse für ein bewilligtes Online-Sportwettenangebot in diesen sechs Kantonen – der Nachbar Swisslos bedient sie nicht.

Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) unter Gespa-Aufsicht. Damit teilen beide Veranstalter dieselbe Obergrenze für das, was sie anbieten dürfen: nur die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa-Liste, keine Wetten auf Nicht-Sportereignisse, Live nach Massgabe der Bewilligung. Wer also von Swisslos zu Jouez Sport wechselt, weil er sich dort mehr Squash-Märkte erhofft, wechselt dieselbe Liste nur mit einem anderen Etikett.

Unterschiedlich ist die Reichweite. 2’350 Verkaufsstellen sind in einem Landesteil mit sechs Kantonen eine sehr hohe Dichte, und sie ändern die Art, wie gewettet wird: Wer ohnehin morgens im Dorf ist, gibt dort ab, was Swisslos-Nutzer in der App zusammenstellen. Die Zahl erklärt auch, warum die Loterie Romande in ihrer Region so präsent ist – sie ist ein Vertriebsnetz mit einem Wettprodukt daran, nicht ein digitales Produkt mit ein paar Schaltern.

Eine belastbare Aussage über die Squash-Märkte von Jouez Sport gibt es weder über das Programm noch über die Quoten dieses Anbieters. Wer diesen Punkt prüfen will, findet ihn in zwei Schritten: erst die Gespa-Liste für Squash und die konkreten Wettarten, dann das aktuelle Wettprogramm von Jouez Sport. Fehlt Squash im Programm, ist die Frage vor der Registrierung beantwortet, nicht danach.

Das Urteil über diesen Veranstalter hängt weniger an ihm als am Wohnort. Innerhalb der sechs Kantone ist er die einzige bewilligte Option, und das ist ein starkes Argument, das mit keiner Quote aufzuwiegen ist. Wer regelmässig Squash spielt und dabei auf ein bestimmtes Turnier setzen will, erfährt erst im laufenden Programm, ob es die Partie überhaupt gibt – und ob sie dann mit einer bewilligten Schweizer Quote oder gar nicht auf dem Wettschein steht.

Die acht Adressen ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden acht Anbieter haben eines gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung. Damit entfallen für den Wettenden drei Dinge gleichzeitig – der Anschluss an das gemeinsame Sperrregister, der Schweizer Rechtsschutz und jede Instanz, an die man sich wenden könnte, wenn die Auszahlung ausbleibt. Die ausländische Lizenz, die jeder von ihnen vorweist oder auch nicht, hilft in der Schweiz nicht, weil sie hier gemäss Art. 4 BGS keine Kraft hat. Und keine dieser Seiten ist verpflichtet, die Schweizer Limiten, die Identitätsprüfung oder die Auszahlungsfristen einzuhalten, die im vorigen Abschnitt beschrieben sind. Die Gespa kann ihre Domains auf die Sperrliste setzen und per DNS blockieren lassen.

22Bet: das grösste Versprechen der Gruppe

22Bet gehört zu den Namen, die in Wettkreisen zirkulieren, wenn es um Nischenmärkte geht. Was ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung mit einer breiten Sportabdeckung tatsächlich anbietet, lässt sich nur vor Ort prüfen, und es lässt sich nicht zu einer Schweizer Zusage umdeuten. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht.

Wer sich trotzdem für diesen Anbieter entscheidet, tauscht eine Limiten- und Schutzarchitektur gegen Programmbreite. Der entscheidende Punkt ist dabei nicht die einzelne Quote, sondern die Frage, was bei Streit passiert. Bei einem Schweizer Veranstalter gibt es einen definierten Weg: Limite, Einsprache, Frist, Aufsicht. Ausserhalb gibt es einen Kundendienst, dessen Antwort davon abhängt, wie viel der Anbieter an einer Auszahlung verdient. Squash, ein Markt mit kleinem Volumen und weiten Spreads, ist in so einem Geschäft der beste Ort für einen Anbieter, der die Marge selbst bestimmt.

Coolzino: die Marke ohne Schweizer Auftritt

Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Damit steht der Anbieter ausserhalb der Aufsicht der Gespa, ausserhalb des Sperrregisters und ausserhalb aller Schweizer Schutzregeln, die ein Bewilligungsträger erfüllen muss.

Ein Urteil hier fällt knapp aus, und es fällt über eine Spielhaltung, nicht über ein Produkt. Wer sich für Coolzino interessiert, sollte die Frage zuerst für sich beantworten, nicht für Squash: Kann er es sich leisten, ohne ein Register, ohne eine unabhängige Beschwerdestelle und ohne eine Limitenpflicht zu wetten? Wenn ja, ist die Marke irrelevant für die Antwort. Wenn nicht, ist auch die Quote irrelevant.

1xBet: die bekannteste Adresse in der Gruppe

1xBet ist in der Wettwelt ein bekannter Name und eines der grössten Portale in diesem Feld. In der Schweiz aber hat der Anbieter keine Bewilligung; es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, und die Gespa kann Domains des Anbieters in die Sperrliste aufnehmen und blockieren lassen.

Der Bekanntheitsgrad ist das eigentliche Argument, mit dem gerechnet wird – und das schwächste. Bekanntheit ist eine Eigenschaft der Domain, nicht der Sicherheit des Geldes. Bei einem Anbieter, dessen Domain kurzfristig wechseln kann, ist die Adresse eine Momentaufnahme: Was diese Woche erreichbar ist, muss es nicht bleiben. Wer auf einem solchen Portal Squash spielt, hat sich an ein Produkt gewöhnt, nicht an einen Anspruch.

myBet: das Wettangebot mit Wohnsitzproblem

myBet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter steht damit ausserhalb des Schweizer Rechtssystems für Sportwetten; wer dort ein Konto eröffnet, verliert den Anschluss an das Sperrregister und die Schweizer Aufsicht.

Ein Punkt ist bei diesem Namen leicht zu übersehen. Er ist seit Jahren ein deutscher Wettanbieter und war auch Schweizer Wettenden vertraut, bevor die beiden Bewilligungen das Feld hierzulande geordnet haben. Diese Geschichte erklärt die Bekanntheit, ändert aber nichts am Status. Wer in der Schweiz wohnt und hier den Schutz nutzen kann, für den ist der bewilligte Weg der einfachere – die Fahrt zur Prüfung der Squash-Märkte ist kurz und sie ist online, nicht in einem Anwaltsbüro.

Pribet: eine Marke, die man prüfen muss

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und die Gespa kann seine Domains sperren lassen.

Bei kleineren Marken dieser Gruppe verschiebt sich die Frage, die von Interesse ist. Wer einer wenig bekannten Seite Geld anvertraut, prüft zuerst Dinge, die nichts mit Squash zu tun haben: Wo sitzt der Betreiber, welche Lizenz nennt er, was steht in den Auszahlungsbedingungen. Diese Prüfung ist nicht dazu da, eine Bewilligung zu ersetzen, sondern dazu, das Risiko einzuordnen. Ein bewilligter Anbieter macht sie überflüssig, ein unbekannter macht sie zum ersten Schritt.

Funbet: der Markenname als Verkaufsargument

Funbet hat keine Schweizer Bewilligung und steht daher ausserhalb von Gespa-Aufsicht, Sperrregister und Schweizer Schutzregeln. Es handelt sich um eine Marke, deren Name eine lockere Spielhaltung verspricht.

Genau da liegt der Denkfehler, den diese Namensgebung nahelegt. Eine unbekümmerte Spielhaltung ist eine Eigenschaft des Marketings, nicht des Produkts. Sie hat mit der Frage, ob die Auszahlung kommt, nichts zu tun, und sie sagt nichts darüber, wie eng oder weit die Quoten für einen Nischenmarkt gestellt werden. Für einen Squash-Wettenden, der sich gerade erst einarbeitet, ist eine Seite, die es locker angeht, die falsche Umgebung – die Limiten, die ihn bremsen sollten, sind dort nicht vorgeschrieben.

Boomerang Bet: klein, mit dem langen Weg

Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Sperrregister angebunden und unterliegt keiner Schweizer Aufsicht; die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Kleine Marken teilen das Risiko der grossen ohne deren Rücklagen. Was das im Fall einer Blockade bedeutet, ist konkret: Ein Anbieter, der seine Domain wechseln muss, verliert den Kontakt zu einem Teil seiner Wettenden für die Zeit, die der Wechsel dauert. Ein Portal mit eigenem Kundendienstapparat fängt das auf, eine kleinere Seite tut sich damit schwerer. Für Squash-Wetten, die oft zu kleinen Beträgen und zu einem engen Programm gestellt werden, ist das ein schlechtes Verhältnis von Aufwand zu Ertrag.

Roobet: die Marke aus einer anderen Spielwelt

Roobet hat keine Schweizer Bewilligung und steht damit ausserhalb der Schweizer Aufsicht, des Sperrregisters und der Schweizer Schutzvorschriften. Die öffentliche Wahrnehmung des Namens stammt eher aus anderen Spielbereichen als aus dem klassischen Sportwetten.

Das ist kein Verbot, sondern eine Warnung vor einer Verwechslung. Wer den Namen aus einem Casino-Zusammenhang kennt, kennt damit nicht das Sportwettenprodukt. Die beiden Bereiche haben in der Schweiz ohnehin getrennte Bewilligungen: Eine Casino-Bewilligung ist keine Sportwetten-Bewilligung, und umgekehrt. Bei diesem Anbieter gibt es keine von beiden für die Schweiz. Wer prüfen will, ob Squash dort überhaupt im Programm wäre, muss in ein Produkt schauen, über das er nichts weiss – während der bewilligte Weg vollständig dokumentiert vor ihm liegt.

Wie man eine Squash-Partie auf dem Wettschein prüft

Die Reihenfolge, in der man an eine Squash-Wette geht, ist kürzer als der Weg, den viele zuerst nehmen. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung beginnt, weil dort mehr Sportarten stehen, hat die Frage nach dem Preis vor der Frage nach der Zulässigkeit gestellt.

Die Prüfung läuft in umgekehrter Reihenfolge. Zuerst das Vertragsgebiet: Wohnsitz in einem der Kantone, die der Veranstalter bedient. Dann die Liste: Steht Squash mit dem konkreten Wettbewerb und der konkreten Wettart in der geschlossenen Aufzählung der Gespa? Danach das Programm: Führt der Veranstalter die Partie überhaupt? Erst dann kommt der Preis, also die Quote, die man gegen die Auszahlungsquote des Marktes hält.

Auf der Strecke bleiben dabei zwei Erwartungen, die man fallenlassen sollte. Die erste ist, dass eine Nischensportart automatisch eine Wette mit niedrigem Einsatz und hoher Quote bietet – der Mindesteinsatz von CHF 1 bei Sporttip macht das möglich, aber die Marge macht es nicht billig. Die zweite ist, dass ein Tipp auf ein Squash-Match eine geringere Unsicherheit hätte, weil weniger Menschen zusehen. Das Gegenteil ist der Fall: In einem Markt mit wenig Information über beide Spieler sind die Quoten nicht präziser, sondern nur weniger überprüfbar.

Quoten und Kombinationen bei Squash

Eine Einzelwette auf Squash ist rechnerisch simpel: Einsatz mal Quote. Die Ruhe liegt darin, dass der Mindesteinsatz bei Sporttip CHF 1 beträgt – man muss keine grosse Summe riskieren, um die Sportart zu verfolgen, und für eine erste Wette ist das genau richtig.

Kombinationen sind die Stelle, an der Squash-Wetten teuer werden können. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten; bei vier Voraussagen mit einer Quote von je 1.50 ergibt das 1.50 hoch vier, also etwas über 5.06 – gross genug, dass man den Gewinn schon vor der letzten Partie einplant. Und dann gibt es noch die falsche Kombination: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert werden. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die beiden Sätze eines Squash-Turniers – Halbfinale und Finale – fallen unter diese Regel, wenn sie in einer Kombination landen. Wer Halbfinale und Finale desselben Turniers in einer Kombination setzt, hat sich das selbst gebaut.

Eine Wette auf beide möglichen Ausgänge desselben Spiels ist durch die Kombinationslogik ausgeschlossen, was nicht nur eine Regel ist, sondern eine Rechenwahrheit: Eine Kombination aus Quote 1.90 und Quote 1.90 auf beide Seiten eines Zweiwegemarkts ergibt genau 3.61 für ein Ereignis, das mit Sicherheit eintritt. Man erhält also das 3.61-fache für eine Sache, die man ohnehin bekommt – aber nur, wenn man beide Seiten setzt, was den Einsatz verdoppelt und aus dem sicheren Ereignis ein schlechtes Geschäft macht.

Steuern: Was von einem Squash-Gewinn übrig bleibt

Gewinne aus Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich in dieser Kategorie – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Die Alternative hat einen steuerlichen Haken, der selten erwähnt wird. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – aber die kantonale Praxis kann sie vollständig als Einkommen behandeln. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau tut genau das, unabhängig von der Höhe des Gewinns. In diesem Punkt zahlen Wettende bei ausländischen Anbietern im schlechtesten Fall mehr als bei einem bewilligten. Das ist die einzige Stelle in dieser Rechnung, an der die ausländische Adresse teurer ist als der Schweizer Weg – und es ist die einzige, die man vorher nicht sieht.

Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine Wette platziert, zahlt darauf keine Abgabe; wer gewinnt, zahlt bis zum Freibetrag keine Steuer. Für die eigene Situation hilft nur eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung – die Aussage gilt allgemein und ersetzt keine Beratung.

Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz

Nur bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport – die beiden Veranstalter, die hierzulande eine Bewilligung für Sportwetten besitzen. Entscheidend sind drei Punkte: Die Person muss im jeweiligen Vertragsgebiet wohnen, die Gespa-Liste muss Squash und die gewünschte Wettart zulassen, und die Partie muss im aktuellen Wettprogramm stehen.

Findet man Squash auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten?

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und nur was dort verzeichnet ist, darf angeboten werden. Sie enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Ob Squash mit einer bestimmten Veranstaltung aufgeführt ist, entscheidet über die Wette – und die Liste wird in Versionen aktualisiert.

Wie entsteht aus zwei Spielern eine Quote?

Der Veranstalter schätzt die Wahrscheinlichkeiten beider Ausgänge, kürzt sie um eine Marge und veröffentlicht das Ergebnis als Quote. Bei einem Zweiwegemarkt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei rund 95 Prozent und die Marge bei rund 5 Prozent. Bei Squash fällt sie meist höher aus, weil das Volumen klein ist.

Wie berechnet man den Gewinn einer Squash-Wette?

Bei einer Einzelwette gilt Einsatz mal Quote – bei Kombinationen wird der Einsatz mit dem Produkt der Einzelquoten vervielfacht. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Der ausgezahlte Gewinnbetrag enthält den Einsatz; der Nettogewinn ist Einsatz mal Quote minus Einsatz.

Warum ist auch bei einem Squash-Tipp nichts sicher?

Ein Tipp ist eine begründete Einschätzung, kein Wissen über das Ergebnis – niemand kennt den Ausgang eines Matches im Voraus. Eine Einschätzung stützt sich auf Form, Spielweise, Belag und Turnierverlauf, und jede dieser Grössen kann sich im Match ändern. Die Marge des Marktes verringert den erwarteten Ertrag zusätzlich, unabhängig davon, wie gut die Begründung war.

Was passiert mit einer Wette, wenn ein Squash-Turnier abgesagt wird?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombination mit Boost kann eine einzige abgesagte Squash-Partie die gesamte Erhöhung kosten.

Der bewilligte Weg und sein Preis

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und auf Squash setzen will, kommt an Swisslos Sporttip nicht vorbei – nicht weil es keine Alternativen gäbe, sondern weil die Alternativen keine Schweizer Bewilligung haben. Wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt, findet dieselbe Situation mit einem anderen Namen. Beide Veranstalter arbeiten nach einem Gesetz, das den Markt bewusst klein hält: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung.

Was dieser Ordnung geopfert wird, ist Programmbreite. Squash ist in der Schweiz kein Standardprodukt, und niemand hat Anspruch darauf. Wer die Sportart verfolgt und gelegentlich auf ein Match setzen will, wird vor jedem Turnier prüfen müssen, ob es die Partie im Programm gibt – und wenn nicht, ist die Antwort nicht ein Ausweichen auf eine Seite ohne Bewilligung, sondern der Verzicht auf diese eine Wette.

Der Preis der Alternative ist ein anderer und schwerer zu beziffern. Kein Sperrregister, keine Limitenpflicht, keine Schweizer Aufsicht, kein Anspruch auf Auszahlung, dafür im schlechtesten Fall eine kantonale Steuerpraxis, die den ganzen Gewinn als Einkommen erfasst. Fünf Prozent Marge sehen auf jedem Wettschein gleich aus. Was hinter dem Wettschein steht, sieht nicht gleich aus.

Die Steuerangaben in diesem Text sind allgemeine Informationen. Für die eigene Situation ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»