Die beste Sportwetten-App der Schweiz kommt aus einer kurzen Liste

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einer Parkbank, daneben ein Kaffeebecher, im Hintergrund ein Spielplatz.

Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Veranstalterangaben von Swisslos und Loterie Romande.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Eine Sportwetten-App in der Schweiz kann nicht einfach irgendwoher kommen. Wer hier um Geld wettet, landet entweder bei einem der zwei Veranstalter, denen die Kantone die Sportwetten überlassen haben, oder bei einem Anbieter, dem genau diese Erlaubnis fehlt. Das ist der ganze Rahmen, und er ist eng. Es gibt keine dritte Kategorie, keine «Grauzone mit gutem Ruf» und kein ausländisches Papier, das hier etwas wert wäre.

Was in diesem Rahmen übrig bleibt, ist erstaunlich wenig — und erstaunlich viel gleichzeitig. Zwei Veranstalter mit je einem Produkt, drei Bildschirme, ein Register, ein paar Regeln, die für alle gleich gelten, und daneben eine ganze Reihe internationaler Namen, die Schweizer Wettende im Netz treffen. Die zweite Gruppe steht hier, weil ein Vergleich, der sie verschweigt, dem Leser den Teil seiner Realität vorenthält, den er ohnehin sieht. Beschrieben wird sie. Empfohlen nicht.

Der Ausgangspunkt dieser Seite ist die Frage, die in der Suchzeile landet. Der Ausgangspunkt der Antwort ist die Frage danach, was folgt, wenn man tippt. Wer mit 18 Jahren in Zürich oder in Freiburg auf dem Sofa sitzt, mit dem Handy in der Hand, und in vierzig Sekunden glaubt, eine Wahl zu haben, hat in Wirklichkeit schon eine getroffen — über die Bewilligung, den Wohnsitz und die Frage, wer nach einem Streit überhaupt zuständig ist.

Bevor die erste Wette zählt: warum die Limite der eigentliche Test ist

Eine Limite vor der ersten Wette klingt nach Verwaltung. Sie ist die einzige Einstellung, die ein Wettkonto wirklich anders macht. Wer sie setzt, bevor er weiss, wie sich eine verlorene Kombiwette anfühlt, trifft die Entscheidung mit kühlem Kopf. Wer sie danach setzt, trifft sie mit dem Kopf, der sie überhaupt nötig gemacht hat. Der Unterschied ist keine Theorie, er steckt in der Frist.

Bei Sporttip müssen Spielende ihre Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen, bevor sie zum ersten Mal teilnehmen — die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Asymmetrie ist die eigentliche Spielerschutzmassnahme, und sie ist gut gemacht: der schlechte Impuls wird abgebremst, der gute nicht.

Das ist die Folge, die viele unterschätzen. Wer seine Limite an einem Dienstagabend nach einem verlorenen Sonntag nach oben zieht, hat am Mittwochmorgen noch nichts davon. Drei Tage Bedenkzeit sind für einen Anbieter billig und für den Wettenden teuer — im Wortsinn: sie kosten nichts, und sie verhindern, dass ein Konto an dem Ort landet, an dem es nicht hingehört. Dass Swisslos und Loterie Romande die 72 Stunden in ihren eigenen Bedingungen anwenden, während das Gesetz über die Verordnung 24 Stunden vorsieht, ist der strengere Weg nach Vorschrift, nicht der schludrige.

Daneben steht eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Sie ist von der Verlustlimite zu trennen und nicht dasselbe: die eine begrenzt, was aufs Spielkonto fliesst, die andere, was vom Spielguthaben verloren geht. Wer nur eine setzt, hat eine Lücke offen gelassen.

Pause, Sperre, Register

Wer den Zugang selbst sperren will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun — ohne Aufhebung vor Fristablauf. Kein Anruf, keine Ausnahme, kein «ich hab’s mir anders überlegt» am dritten Tag. Das ist unbequem und richtig so.

Der zweite Weg ist härter. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, sperrt sich überall — nicht nur bei dem Anbieter, bei dem vielleicht gerade eine schlechte Serie liegt. Genau diesen Effekt kann eine ausländische App nicht herstellen. Sie kennt das Register nicht, und das Register kennt sie nicht.

Für die App heisst das: ein Schutzwerkzeug, das nur funktioniert, wenn eine Zentrale es mitbekommt. Eine Wett-App auf einem Server ohne Schweizer Bewilligung hat diese Zentrale nicht. Was sie an Spielerschutz anbietet, ist ihre eigene Sache — und in einem Streitfall die einzige Instanz. Wer sich über eine Spielsperre hinwegsetzt: kein Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das steht im Gesetz, nicht in einer Hausordnung.

Eine Selbstsperre lässt sich nicht einfach zurücknehmen. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist eingebunden. Der Weg zurück ist also deutlich länger als der Weg hinein. Das ist eine Entscheidung, die man nicht an einem Abend nebenbei trifft, und der Text in den Bedingungen macht das auch nicht so.

Wo der Schutz am Tresen endet

Die Zahlen zur Kontrolle an den Verkaufsstellen trüben das Bild. Die Gespa hat 2025 Testkäufe gemacht: an Verkaufspunkten wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz im Online-Konto als Beweis für die Wirksamkeit des ganzen Systems nimmt, übersieht diese Hälfte. Die App prüft den Ausweis automatisch. Der Mensch am Tresen tut es nicht zuverlässig.

Was daraus folgt, ist unangenehm konkret. Der Kanal mit der strengsten Identitätsprüfung ist derselbe, in dem am wenigsten geprüft wird, sobald ein Schalter im Spiel ist. Für einen Erwachsenen, der für sich selbst sorgt, ändert das nichts. Für ein Haushaltsbudget, in dem ein 17-Jähriger Zugang zu einem Verkaufsstellen-Guthaben hat, ändert es alles.

Wo ein Wettender Hilfe sucht, hilft kein Vergleich. Diese Passage bleibt nüchtern: Gespa, kantonale Fachstellen und die eigene Ärztin sind die Adressen; eine App ist keine.

Touchscreen-Realität: was eine gute Wett-App auf dem Handy leisten muss

Wettende sitzen selten am Schreibtisch. Sie sitzen in der S-Bahn, auf einer Bank in der Mittagspause mit einem Kaffeebecher neben sich, oder auf einem Spielplatz mit halbem Blick nach vorn. Die App muss in diesen Momenten funktionieren, und sie muss in diesen Momenten auch bremsen können.

Der wichtigste Vergleich ist nicht App gegen App, sondern App gegen die Mobilversion im Browser. Beide Wege führen bei Swisslos zum Ziel: Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Die App braucht einen Download und einen Bildschirm voller Vertrauen. Die Mobilversion braucht nur einen Browser. Wer sein Konto lieber nicht auf dem Gerät installiert haben will, das er herumträgt, ist mit dem Browser nicht schlechter dran — er ist nur zwei Taps langsamer, und diese zwei Taps sind in den seltensten Fällen entscheidend.

Für Schweizer Verhältnisse gibt es noch einen dritten Weg, den keine ausländische App kennt: eine in der App zusammengestellte Wette lässt sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Der Wettschein wandert also vom Bildschirm in den Laden, ohne dass jemand die Reihenfolge der Voraussagen neu eintippen muss. Wer in einer Gruppe tippt und die Quittung in der Hand halten will, hat hier seinen Ablauf.

Quoten, Bedingungen und die Verlockung unterwegs

Ein Touchscreen macht das Setzen leicht und das Prüfen schwer. Die Verlustlimite steht in den Einstellungen, nicht im Wettprogramm. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette — Limiten, die Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann, und eine Wette über der Limite wird gar nicht erst angenommen. Wer unterwegs schnell noch etwas drauflegen will, merkt das erst beim Absenden.

Die Bedingungen, die unterwegs am teuersten werden, sind die Live-Regeln. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Bildschirm zeigt dann einen Einsatz zurück, keine Wette. Auf dem Sofa vor dem Fernseher ist der Zeitunterschied zwischen Bild und Realität eine Sekunde. Auf dem Handy im Stadion ist er grösser, als die meisten glauben.

Ein weiterer Punkt, der in der App nie sichtbar wird: bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten im Fussball — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Pokal auf «Unentschieden» tippt und die Verlängerung mitdenkt, hat die Wette verloren, bevor sie verloren aussieht.

Push-Meldungen sind der zweite Ort, an dem eine App mehr ist als eine Seite. Sie sind nützlich für Anpfiffe und für ein Cash-Out-Fenster. Sie sind ein Problem, wenn sie den Griff zum Gerät auslösen, den die Verlustlimite gerade dämpfen sollte. Eine App, die einen an eine Wette erinnert, die man nicht gesucht hätte, hat ihre Aufgabe verfehlt.

Dass sich Wetten unterwegs im Griff halten lassen, hängt an drei Handgriffen, die nicht in der App stehen: Limite vor dem ersten Tipp, Benachrichtigungen auf das Nötigste, und eine Pause, die man auch nutzt, wenn sie gerade nicht gebraucht wird. Der letzte Punkt klingt nach Ratgeber, ist aber Logik: das Werkzeug ist nur dann erprobt, wenn man es vorher einmal benutzt hat.

Die Rangliste: wie sich zehn Namen vergleichen lassen, wenn nur zwei zugelassen sind

Ein Vergleich braucht keine zehn gleichwertigen Kandidaten. Er braucht eine Ordnung, in der jeder Name an derselben Schnur gemessen wird, und diese Schnur ist die Bewilligung.

Die Bewilligung ist kein Detail unter vielen. Sie entscheidet, ob es ein Schweizer Spielsperrregister gibt, an das der Anbieter angeschlossen ist, ob ein Streitfall in der Schweiz ausgetragen wird und ob die Auszahlung auf ein Konto läuft, das auf den eigenen Namen lautet. Alles andere — Quoten, Bedienung, Live-Angebot — ist danach ein Abwägen innerhalb eines Rahmens oder ein Abwägen um ihn herum. Wer die Bewilligungsfrage zuletzt stellt, vergleicht Autos und schaut nicht auf die Bremsen.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetFury ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Eine Treppe, keine Skala

Die Tabelle liest sich schnell, und die Schnelligkeit ist irreführend. Zwei Zeilen oben, acht unten — aber die acht sind nicht achtmal dasselbe. Sie unterscheiden sich in Marktbreite, in Zahlungswegen, in Bonusbedingungen und darin, wie sie mit einem Schweizer Wohnsitz umgehen. Der Punkt, der sie eint, ist schwerer zu wiegen als alles, was sie trennt: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Domains dieser Art können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden. Was blockiert werden kann, ist kein stabiler Ort für ein Guthaben.

Und trotzdem ist die Rangfolge nicht bloss eine Treppe nach Erlaubnis — sonst wäre die Liste nach der ersten Zeile fertig. Innerhalb der beiden zugelassenen Produkte gibt es echte Unterschiede, und innerhalb der acht gibt es Unterschiede, die für einen bestimmten Leser zählen können. Wer im Ausland wohnt, für den stellt sich die Frage ohnehin anders als für jemanden in Bern.

Was die Tabelle nicht zeigt: was ein zweiter Blick auf dieselben Namen kostet. Bei den acht ausländischen Anbietern ist die gemeldete Bewilligung jeweils nicht festgestellt, und in der Schweiz entfaltet eine ausländische Bewilligung ohnehin keine Wirkung. Ob eine vorhanden ist oder nicht, ändert am Schweizer Ergebnis nichts. Das ist die Stelle, an der die Rangfolge von einer Skala zu einer Treppe wird.

Grundlagen: Konto, Einzahlung und Auszahlung, bevor die App zum Einsatz kommt

Jede Wettentscheidung hat eine Vorgeschichte. Sie beginnt mit einem Ausweis, geht über ein Guthaben und endet — irgendwann — bei einer Auszahlung. Wer diesen Ablauf kennt, trifft die Wahl der App anders als jemand, der ihn zum ersten Mal durchläuft.

Ein Rucksack und Turnschuhe stehen an einer Haustür, daneben ein Regenschirm, durch das Glas fällt Morgenlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Ein Konto bei Swisslos braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Das umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist keine Formalie, die man mit den Papieren von jemand anderem erledigt.

Der Schweizer Zugang ist also geografisch bedingt. Wer in Genf wohnt, kommt an die Produkte von Swisslos nicht als registrierter Kontoinhaber, sondern nur über die Loterie Romande, die Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Wer umzieht, zieht in eine andere Produktwelt. Für einen Grenzgänger ist das die unangenehmste Konsequenz des ganzen Systems.

Guthaben: was hineingeht und was hängen bleibt

Bei Swisslos wird das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur solange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Grenzen greifen nicht bei der Wette, sondern beim Aufladen — wer sie nicht kennt, sucht den Fehler im falschen Bildschirm.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist der bequeme Weg, und Bequemlichkeit ist beim Aufladen genau die zweischneidige Eigenschaft: sie senkt die Reibung, die eine Verlustlimite gerade aufbaut.

Die Auszahlung ist die Stelle, an der die Bedingungen konkret werden. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer im Jahr mehrfach kleine Beträge abzieht, arbeitet sich schneller an die dritte Auszahlung heran, als ihm lieb ist. Wer alles stehen lässt und einmal gross abzieht, zahlt nichts. Dasselbe Guthaben, zwei Abläufe, zwei Kosten — nur einer davon war eine Entscheidung.

Die zwei Gratiswetten, die keine sind

Der Kombiboost von Sporttip klingt nach einem Geschenk und ist eine Bedingung mit einer Zahl daran. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Rechnung dahinter ist einfach und wird selten gemacht. Wer vier Voraussagen zu je Quote 1.50 kombiniert, hat eine Gesamtquote von 5.06 vor der Rundung — und dafür drei zusätzliche Bedingungen erfüllt, die jede für sich genommen die Wette verlieren kann. Bei fünfzehn Voraussagen sind es dreiundzwanzig Prozent Bonus mehr, und die Wahrscheinlichkeit, alle fünfzehn zu treffen, ist längst auf dem Rückweg. Der Boost wird also genau dann gross, wenn er am unwahrscheinlichsten ist. Das ist keine Kritik an Swisslos — so funktionieren Quoten auf jeden Fall — aber es ist der Grund, warum ein Boost keine Rechnung ist, sondern ein Zusatz auf eine Kombination, die man auch ohne ihn gespielt hätte.

Dasselbe Muster bei den Quotenboosts und Profitboosts: sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine geboostete Einzelwette vorzeitig glattstellt, gibt die Erhöhung zurück — und merkt es erst beim Kontostand.

Rundung, Absage und die 48 Stunden

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung geht immer nach unten. Auf eine einzelne Wette gerechnet ist das ein halber Rappen. Über ein Jahr und ein paar tausend Wetten ist es ein Betrag, den niemand zurückfordert.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein abgesagtes Spiel im Kombischein ist also kein verlorener Schein. Es ist ein Schein mit einer toten Zeile und einem kleineren Gewinn, was für den Leser einen stille Nebenwirkung hat: die Bedingung «vier Voraussagen mit je 1.50» kann dadurch nachträglich nicht mehr erfüllt sein.

Zwei Fristen schliessen den Ablauf ab. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Fünfundzwanzig Wochen für den Gewinn, zehn Tage für den Streit — wer das vertauscht, verliert in beide Richtungen.

Wer teilnimmt, muss 18 sein; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Diese Regel betrifft weit mehr Menschen, als sie zu betreffen scheint: Trainer, Betreuer, Funktionäre.

Rechtslage: warum eine Bewilligung in der Schweiz nur in der Schweiz gilt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern mit dem Geldspielkonkordat in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht die ESBK — die beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Eine breite Steintreppe führt zu einem Gebäude mit Säulen, die Morgensonne scheint, niemand ist zu sehen.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip richtet sich an die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande mit Jouez Sport bedient FR, GE, JU, NE, VD und VS. Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Das ist der Kern, und er erklärt mehr als jede Bewilligungsnummer. Ein ausländisches Papier — Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Aufsicht und keine Kontrolle über die Fairness des Angebots.

Die Sperrliste macht das Ergebnis sichtbar. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping, für das die Gespa Interwetten und Bet-at-Home nennt und bet365 als auf der Liste stehend führt. Wer glaubt, «gesperrt» bedeute «verschwunden», hat das Verfahren nicht zu Ende gedacht.

Was in der Schweiz überhaupt gesetzt werden darf

Wer wettet, wettet auf Sport. Punkt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Nie Wetten auf Trainingsläufe. Corner- oder Kartenmärkte finden sich nicht auf der Liste, und einen Esport-Bereich gibt es dort nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Live-Wetten sind erlaubt, prematch und live, wenn der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Wer aus dem Ausland kommt, findet das Angebot deshalb manchmal mager: die grössten internationalen Lieblingsmärkte fehlen schlicht.

Cash-Out ist nicht reguliert. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der letzte Satz ist der wichtigste. Ein Cash-Out ist ein Angebot, keine Eigenschaft der Wette. Wer ihn als Versicherung einplant, plant mit etwas, das im entscheidenden Fall nicht da sein muss — und tatsächlich tiefer auszahlt als ein durchgehaltener Gewinn.

Steuern: die Schwelle und das «je nach Kanton»

Gewinne aus Schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Auf Bundesebene liegt die Schwelle ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht ab — also je nach Kanton, nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grössenordnung: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für den eigenen Fall gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Werbung und Boni: warum die 500’000 im Gesetz stehen

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Ein Zeitverbot für Werbung existiert nicht — es gibt also keine Tageszeit, zu der ein Anbieterspot per Gesetz verschwinden müsste.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Zahl, die man beim Lesen zweimal prüfen will, weil sie die Verhältnisse umdreht: nicht der Werbedruck ist das Auffällige, sondern die wenigen Anlässe, für die eine Zustimmung überhaupt erteilt wurde.

Der Wohnsitz entscheidet, nicht die App

Mit der Bewilligung kommen Bedingungen, die keine App umgehen kann. Sportwetten sind ab 18 (Gespa), Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat: der Veranstalter muss Höchstwerte für Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS) — Senkung sofort, Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden. Eine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.

Und eine Selbstsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben, mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81, 84 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Bei den Zahlungen gibt es eine Regel, die jede anonyme Vorgehensweise ausschliesst. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Ein Instrument, mit dem Schweizer Banken oder Kartenorganisationen Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren, gibt es nicht.

Damit ist der Rahmen, in dem jede Rangliste steht, vollständig umrissen. Alles Weitere spielt sich darin ab.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt der Schweizer Bewilligung, nicht einer Quote. Die ersten zwei betreiben das, was das Gesetz erlaubt. Die acht danach sind im Netz präsent und für einen Schweizer Leser erreichbar — was nicht dasselbe ist wie erlaubt.

Swisslos Sporttip: der Anbieter, der das ganze Register im Rücken hat

Swisslos — die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz Basel — veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist die Herkunft eines Produkts, das sich über die Kantone definiert und nicht über einen Marktanteil.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa.

Der Funktionsumfang ist der einer vollständigen Plattform, nicht einer abgespeckten. Wetten lassen sich über Swisslos.ch oder die App für iOS und Android abgeben, App-Wetten per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Ein abhängiges Kombinieren von Ereignissen derselben Sportveranstaltung läuft ausschliesslich über die «Bet-Builder-Funktion»; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Kombiboost, die Quoten- und Profitboosts und die Zahlungswege stehen im Abschnitt «Grundlagen: Konto, Einzahlung und Auszahlung, bevor die App zum Einsatz kommt» im Einzelnen — die 5 % bei vier Voraussagen, die 100 % bei fünfzehn, die zweimal kostenlose Auszahlung, dann 3 %.

Bemerkenswert ist, was mit dem Geld passiert. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Das ist die entscheidende Besonderheit dieses Anbieters und die einzige, die keiner der neun anderen kopieren kann: der Verlust des einen ist, in einem Ausschnitt, die Vereinskasse des anderen. Ob das einen schlechteren Markt aufwiegt, muss jeder für sich entscheiden. Es ist ein anderes Produkt, nicht nur ein anderer Anbieter.

Die Sportwetten-Zahl ist zugleich das aufschlussreichste Datum in dieser ganzen Rangliste: CHF 109 Mio. im Jahr 2025 gegenüber CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Ein Rückgang von 13 Millionen Franken in einem Markt, der gesetzlich geschlossen ist, während ausländische Anbieter im Netz allgegenwärtig sind. Wer das mit «die Leute wollen mehr Märkte» erklärt, übersieht, dass der Rückgang das Ergebnis der Werbung anderer ist — und der Beleg dafür, dass das Sperrsystem an dieser Stelle nicht greift: was hier fehlt, wird woanders gesetzt.

Wo Swisslos verliert, ist ebenso klar: der Marktumfang. Eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, kein Corner-, kein Karten-, kein Esport-Angebot. Wer diese Märkte sucht, findet sie hier nicht, und keine Bewilligung macht sie sichtbar. Die Kehrseite: die Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette sind tief für einen Grossspieler und schmerzhaft für jemanden, der in einer Livephase schnell nachlegen will.

Wer den vollen Schweizer Schutz mit App, Verkaufsstellen-QR, PostFinance Pay und einem Register im Rücken will, ist mit Sporttip am stärksten versorgt, und wer im Gebiet dieses Veranstalters wohnt, hat hier ohnehin die einzige Tür, die ganz offen steht. Wer einen Corner-Markt sucht, hat hier keine.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Kantone, andere Zahlen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa, im Kreis der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt.

Das Profil dieser Marke ist das Profil eines Vertriebsapparats. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen — auf 221 Mitarbeitende gerechnet sind das über zehn Verkaufspunkte pro Kopf. Wer Sportwetten hier nicht als Bildschirmprodukt versteht, sondern als etwas, das an einem Schalter in einem Dorf passiert, erkennt die Logik sofort: die Dichte ist das Produkt.

Für die App bedeutet diese Struktur zweierlei. Erstens: die Kundennähe ist physisch und nicht digital. Wer eine Frage hat, hat eine Adresse. Zweitens: für einen Genfer oder Waadtländer ist Jouez Sport nicht die Alternative zu Sporttip, sondern der einzige Zugang zu einem Schweizer Konto überhaupt. Die Wahl, die Suchmaschinen suggerieren, existiert für ihn nicht.

Wer in der Westschweiz wohnt, hat in Jouez Sport den vollwertigen Schweizer Rahmen unter den Bedingungen seines Sprachraums, mit demselben Spielerschutz und derselben Gespa-Aufsicht wie östlich der Saane. Wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, kommt an dieses Produkt nicht als Kontoinhaber heran — und die 2’350 Verkaufsstellen liegen dann alle auf der falschen Seite der Wohnsitzgrenze.

Sportaza: ein internationaler Name ohne Kraft in der Schweiz

Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine ausländische Bewilligung, sofern überhaupt eine gemeldet wäre, hätte nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Auf den Merkmalen, über die die Bewilligung nichts sagt, steht Sportaza hier nicht schlechter da als auf der Schweizer Seite: die Plattform ist erreichbar, das Angebot ist für einen internationalen Anbieter typisch breit. Das ist aber keine Empfehlung, sondern eine Feststellung über die Oberfläche. Was fehlt, ist unter der Oberfläche.

Wer sich für Auslandsanbieter interessiert, sollte den Massstab zurechtlegen, bevor der Vergleich beginnt: kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Gerichtsstand, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung. Bei einem Anbieter ohne jede Schweizer Bindung ist das kein Restrisiko, sondern die Konstruktion.

Bruce Bet: breit aufgestellt, ohne Schweizer Anschluss

Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für diese Gruppe gilt: nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung wirkt nach Art. 4 BGS nicht, das Schweizer Sperrregister ist nicht angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Die Bewilligung, mit der ein solcher Anbieter auftritt, hat in der Schweiz keine Kraft — ob eine gemeldet ist oder nicht, ändert am hiesigen Ergebnis nichts.

Wer eine breite Plattform sucht und ein Inkognito-Konto führen will, findet bei Bruce Bet kein Hindernis. Wer im Streitfall jemanden anrufen möchte, der in der Schweiz etwas zu sagen hat, findet hier niemanden. Das ist ein bewusster Tausch, und er sollte bewusst getauscht werden.

Coolzino: die Casino-Herkunft als Hinweis

Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt derselbe Rahmen: nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Blockade über die Gespa-Sperrliste.

Schon der Name sagt, wo dieses Angebot zu Hause ist. Ein Haus, das über Casino-Inhalte denkt, baut eine Sportwetten-Oberfläche anders — der Sport wird zur Kachel neben anderen Kacheln. Für jemanden, der ohnehin ein Casino-Konto sucht, mag das passen.

Die Vermischung von Wetten und Casinospielen ist für einen Schweizer Leser der Punkt. Wer ein begrenztes Budget hat, findet in einem kombinierten Angebot mehr Wege, es auszugeben, und weniger Stellen, an denen eine Limite dazwischenkommt.

WirWetten: das deutschsprachige Etikett ohne Schweizer Papier

WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrliste.

Der deutsche Name ist eine eigene Beobachtung wert. Er erzeugt bei einem Deutschschweizer Leser sofort Vertrautheit — und Vertrautheit ist genau die Form, die von einer Schweizer Bewilligung ablenkt.

Ein deutschsprachiges Auftreten ist kein Nachweis einer schweizerischen Zulassung, sondern eine Marketingentscheidung. Genau daran lässt sich ablesen, wie dieses Angebot arbeitet: es nähert sich dem Leser über die Sprache, nicht über die Aufsicht.

20Bet: erreichbar, nicht zulässig

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gelten dieselben Punkte: nur die zwei Schweizer Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung wirkt nach Art. 4 BGS nicht, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domain kann per DNS blockiert werden.

Solche Plattformen arbeiten mit Domain-Hopping — blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Für den Wettenden heisst das nicht, dass das Angebot stabil bleibt, sondern nur, dass die Adresse wechselt.

Wer heute bei einem solchen Anbieter sein Guthaben liegen hat, weiss morgen möglicherweise nicht, unter welcher Adresse er es abrufen kann. Das ist ein Zahlungsrisiko, kein Wettrisiko, und es hat mit der Quote nichts zu tun.

BetFury: das Krypto-Klima und die Schweizer Konto-Regel

BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt: nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten, Art. 4 BGS entzieht ausländischen Bewilligungen in der Schweiz die Wirkung, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

An dieser Adresse lohnt ein einzelner Seitenblick auf die Zahlungsseite des Schweizer Rechts. Auszahlungen gehen im bewilligten Schweizer Sportwetten nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es dort nicht. Eine Plattform, die auf solche Wege setzt, operiert ausserhalb dieser Regel.

Wer bewusst nach einem Anbieter mit dieser Ausrichtung sucht, findet hier, was er sucht. Er findet aber keinen Schweizer Schiedsrichter für den Fall, dass die Auszahlung ausbleibt.

HornetBet: ein Name, kein Schweizer Papier

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung; das Sperrregister ist nicht angeschlossen; ein Schweizer Rechtsweg fehlt; die Domain kann blockiert werden.

Wer die Liste bis hierher liest, hat das Muster gesehen — und genau diese Wiederholung ist die Botschaft. Bei acht Namen derselbe Befund ist keine Auslassung, sondern der Beweis, dass es in der Schweiz nichts dazwischen gibt.

Für HornetBet folgt daraus nichts Gutes: der Anbieter hat nichts, was ihn über die Gruppe hinaushebt, und er hat keinen Schweizer Status, der das auffangen könnte.

N1 Bet: der letzte Name und dieselbe Frage

N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es bleibt beim Rahmen: nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung wirkt in der Schweiz nach Art. 4 BGS nicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Blockade über die Sperrliste.

Wer trotzdem bei einem solchen Anbieter landet, sollte vor dem ersten Franken drei Angaben in den Bedingungen suchen: Sitz der Gesellschaft, das Land der Bewilligung und die Adresse für Streitfälle. Alle drei stehen dort, und keines davon macht den Anbieter in der Schweiz durchsetzbar.

N1 Bet steht am Ende dieser Liste und damit an genau der Stelle, an der die Frage des Lesers zurückkommt: woran erkennt man, ob ein Anbieter im Ernstfall etwas wert ist? Nicht an der Quotenhöhe.

Häufig gestellte Fragen

Wenn eine App nicht mehr weiterhilft, was macht sie dann zur besten?

An der Bewilligung, nicht an der Quotenhöhe. Eine App mit Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung schliesst das Register der gesperrten Personen ein, verlangt ein Konto auf den eigenen Namen und zahlt auf ein eigenes Konto aus. Eine ausländische App kann davon nichts bieten, egal wie gut sie sich bedient.

Welche Apps sind hier überhaupt für Sportwetten zugelassen?

Zwei Produkte, beide von anerkannten Schweizer Veranstaltern: Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von der Loterie Romande. Eine dritte Zulassung existiert nicht, und die Gespa veröffentlicht nur eine Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer eine App eines anderen Anbieters installiert, nutzt kein Schweizer Angebot.

Was braucht mein Konto, und wo darf ich wohnen?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Der Ausweis wird beim Anlegen ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Umzug über die Gebietsgrenze hinaus kann den Zugang zum gewohnten Produkt beenden.

Wie wirken Verlustlimite und Spielsperre in einer App?

Die Verlustlimiten setzt man selbst vor der ersten Wette: 1, 7 und 30 Tage, mit Oberlimiten von CHF 9’999 beziehungsweise CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Gibt es Live-Wetten und Cash-Out in der App?

Live-Wetten sind erlaubt, wo der Veranstalter die Bewilligung dafür hat. Cash-Out ist nicht reguliert, sondern Produktbedingung: Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Er zahlt weniger als ein durchgehaltener Gewinn und ist nicht für jeden Markt garantiert.

Wie kommt mein Guthaben aus der App auf mein Konto?

Nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten können 3 % Kommission anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»