LoL-Wetten in der Schweiz – zwei bewilligte Veranstalter, kein E-Sport auf der Liste
Ladevorgang...
League of Legends ist ein Spiel, das seit über einem Jahrzehnt dieselben zwei Fragen aufwirft: Wer gewinnt, und wie lange dauert es. Wer darauf Geld setzen möchte, stösst in der Schweiz auf eine dritte Frage, die vor der ersten kommt. Nicht «welche Quote», sondern «wer darf das überhaupt anbieten». Und die Antwort darauf ist kurz.
Stand der Angaben: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die veröffentlichten Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.
Die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten durchführen dürfen, sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind über die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) und das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) gebunden, beide stehen unter Aufsicht der Gespa. Auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die die Gespa führt und deren Fassung vom 10.09.2026 gilt, findet sich kein E-Sport. Kein League of Legends, kein Dota, kein CS. Diese Liste ist geschlossen, und was nicht darauf steht, darf hier nicht bewettet werden. Wer als Schweizer auf ein Worlds-Finale setzen will, tut das also auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung oder gar nicht.
Das ist weniger dramatisch, als es klingt, und mehr, als es klingt. Weniger, weil es völlig legal ist, als Privatperson bei einem Anbieter im Ausland zu wetten — bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Mehr, weil mit der Bewilligung ein ganzes Bündel an Schutzmechanismen wegfällt, das in der Schweiz nicht freiwillig ist, sondern Vorschrift: geprüfte Identität, selbst gesetzte Verlustlimiten, das Sperrregister, ein Auszahlungskonto auf den eigenen Namen. Dieses Bündel ist der eigentliche Gegenstand dieses Textes. Wer es einmal auseinandernimmt, sieht, was er beim Auslandanbieter nicht nur nicht bekommt, sondern nicht einmal verlangen kann.
Spielerschutz zuerst: was die Schweizer Bewilligung vorschreibt und wann es greift
Es gibt eine Reihenfolge, die kaum jemand kennt, und sie ist die wichtigste Information auf dieser Seite. Bevor bei einem bewilligten Veranstalter die erste Wette platziert werden kann, muss der Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Nicht der Staat legt sie fest, sondern der Spielende selbst, aber setzen muss er sie. Bei Swisslos gilt dabei eine Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer also in einer guten Woche glaubt, mehr riskieren zu können, muss drei Tage warten und diese drei Tage noch einmal darüber nachdenken.

Das ist der Mechanismus in seiner ganzen Nüchternheit, und er erklärt den Rest. Das Geldspielgesetz und die Verordnung über die Geldspiele verlangen vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat erheben muss (Art. 87 VGS). Der Zeitverzug bei der Erhöhung ist gesetzlich mit 24 Stunden vorgesehen; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Es gibt, anders als häufig behauptet, keine staatlich fixierte Einzahlungsobergrenze — der Schweizer Weg ist die selbst gesetzte Limite, nicht der behördliche Deckel.
Dazu kommt die Identität. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine zweite Identität existiert nicht. Rechtlich steht das auf Art. 47 bis 52 VGS, wonach es ein Spielerkonto pro Person mit geprüfter Identität gibt, und auf Art. 72 BGS, der Minderjährige online ausschliesst.
Und die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist keine Selbstverständlichkeit und kein Marketing: Wer sich sperrt, ist gesperrt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS).
Die Kehrseite dieses geschlossenen Systems zeigt sich dort, wo es an der Kasse endet. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man kann die digitale Identitätsprüfung also nicht hoch genug loben und die Verkaufsstellen nicht ungeprüft loben. Beides gehört in dieselbe Beurteilung.
Für die, die es brauchen, bleiben die Beratungsstellen erreichbar, und zwar unabhängig davon, ob man bei einem bewilligten Veranstalter oder bei einer Seite im Ausland spielt. Eine Sperre oder eine Limite, die man bei Swisslos gesetzt hat, hat auf einer ausländischen Seite keine Wirkung; dort fängt die eigene Kontrolle von vorn an.
Das Sperrregister ist also nicht nur eine Liste, sondern eine Grenze: sie endet an der Schweizer Bewilligung. Wer im Ausland spielt, taucht dort auf, wo das Spielerkonto seine Identität nicht kennt.
Die Ligen und Turniere, auf die sich Wetten richten würden
Der Spielplan der grossen League-of-Legends-Bewerbe ist öffentlich und im Voraus bekannt — das ist in der Esports-Szene der Normalfall und für das Wetten eine feine Sache: man weiss Monate vorher, wann die Gruppenphase beginnt. Genau darum ist es bemerkenswert, dass in der Schweiz kein bewilligtes Angebot darauf existiert.
Die Struktur des Spiels erklärt, warum die Nachfrage so gross ist. League of Legends ist ein 5-gegen-5-Spiel um eine Basis; die Profiszene ist in regionale Ligen geteilt und läuft über ein Jahr in mehreren Phasen, die in einem grossen internationalen Turnier gipfeln. Für die Gelegenheitsfrage irrelevant, für die Wettfrage zentral: Ein Format aus mehreren Spielen erzeugt viele Einzelmärkte, und aus vielen Einzelmärkten entstehen Kombinationsmöglichkeiten. Der Sport ist fanfreundlich gebaut, das ist sein Erfolg und seine Verführung.
Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten kennt indessen keine Esport-Sektion. Sie regelt unter anderem, dass Qualifikationsrunden nur dann bewettet werden dürfen, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, dass Frauenwettbewerbe nur gelistet bewettet werden, dass Ranglistenwetten nur erlaubt sind, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet, und dass Wetten auf Trainingsläufe grundsätzlich nicht möglich sind. Sie zeigt keine Eckball- und Kartenmärkte. Und sie führt keine Sportart Esport. Das ist kein Versehen, sondern die Folge eines geschlossenen Katalogs: Nur was auf der Liste steht, ist bewilligungsfähig, und Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gar ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wer trotzdem auf ein LoL-Spiel setzen will, landet deshalb bei einem Anbieter, der keine Schweizer Bewilligung hat. Auf dessen Programm stehen dann Märkte, die hier gar nicht zulässig wären — aber eben nur dort.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, wie sich die beiden Schweizer Veranstalter zum internationalen Sportkalender positionieren. Beide haben Regeln für abgesagte und verschobene Ereignisse, und beide haben Regeln für Wetten, die live erst nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden. Bei Sporttip gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist kein LoL-Markt, aber es ist ein Fenster in die Logik: Die Schweizer Regeln sind auf ein Ereignis mit klarem Ablauf gebaut, und ein Sport, der in Sekunden kippt und dessen Übertragung eine Verzögerung hat, passt schlecht hinein.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt bei Sporttip CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer sich über die verfügbaren Kombinationen und die Boost-Stufen informiert, findet bei der Loterie Romande zu diesem Feld keine Zahlen — was für die Entscheidung heisst, dass die französischsprachige Schweiz hier zuerst die eigenen Bedingungen lesen muss, bevor sie eine Strategie aufbaut.
Der Vergleich der bewilligten Veranstalter: eine kurze Liste mit langen Bedingungen
Bevor die Rangliste kommt, muss der Rahmen stimmen, sonst sortiert sie die Falschen. Weil die Kantone die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben, gibt es in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt einfach keine. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Das ist ein anderes Dokument, und wer es für ein Verzeichnis der Alternativen hält, hat die Logik verkehrt herum gelesen.
Verglichen wird hier also auf der einen Seite ein geschlossenes, geprüftes, steuerlich privilegiertes System mit zwei Anbietern, auf der anderen Seite eine offene, ungeprüfte Landschaft ohne Schweizer Schutz. Die Kriterien sind für beide Gruppen dieselben: Bewilligung, Produkt, Limiten, Quoten, Auszahlung. Was sich mit der Bewilligung ändert, ist nicht die Qualität der Seite, sondern das, was ein Streitfall wert ist.
Diese Einordnung hält die Vergleichstabelle zusammen: Marke, Bewilligungsstatus und, wo vorhanden, der berichtete Veranstalter oder Bewilligungsinhaber.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betovo | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht errichtet; im Ausland ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Coolzino | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht errichtet; im Ausland ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| PowBet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht errichtet; im Ausland ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betwinner | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht errichtet; im Ausland ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betify | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht errichtet; im Ausland ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht errichtet; im Ausland ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportaza | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht errichtet; im Ausland ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetAlright | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht errichtet; im Ausland ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Was an dieser Einordnung wirklich zählt, ist der unsichtbare Teil. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern gibt es Genossenschafts- beziehungsweise Gesellschaftsstrukturen, einen Sitz, einen Rechenschaftsbericht und eine Aufsichtsbehörde mit Adresse in Bern. Bei den acht anderen steht in derselben Spalte die Abwesenheit. Das ist keine Lücke, die ein Leser selbst füllen könnte.
Die Auszahlungsseite macht den Unterschied konkret. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Dahinter steht Art. 50 Abs. 2 VGS: Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredit an Spielende ist ohnehin verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Bei den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ist die Auszahlung eine Frage der Hausordnung, und im Streitfall gibt es in der Schweiz niemanden, der sie durchsetzt. Der Spielende ist nicht strafbar, wenn er dort wettet. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle, auf die man sich berufen könnte.
League of Legends im Kern: was das Spiel ist und was ein Spielerkonto dort kostet
Was macht League of Legends für Wettende interessant? Ein Spiel mit sichtbarem Zustand. Es läuft in Runden, es hat klare Objektive, es gibt Wirtschaftszahlen, die man verfolgen kann. Kein Regen, keine Verletzung, kein Platz. Viele Esport-Anhänger halten genau das für den Grund, warum ihre Szene «berechenbarer» sei als Fussball. Das ist die These, und sie klingt gut, bis man den Kontoschutz dazunimmt, der in der Schweiz an eine Wohnsitzbedingung gebunden ist. Die Berechenbarkeit des Sports sagt nichts über die Berechenbarkeit der Seite, auf der man ihn bewettet.
Ein Konto bei Swisslos ist eine andere Konstruktion als ein Konto irgendwo im Netz. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, eine Registrierung pro Person, Limiten vor der ersten Teilnahme, Ausweisdaten, die maschinell ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Das wirkt umständlich, und es ist umständlich. Es ist auch der Grund, warum es keine Diskussion über Mehrfachkonten gibt.
Was ein solches Konto im Betrieb kostet, steht in den Bedingungen. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Welche Zahlungsarten ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung akzeptiert, ist dessen eigene Angelegenheit und aus seinen Bedingungen zu lesen — nicht aus einer Vermutung darüber, was ein Schweizer Konto leisten sollte.
Die Auszahlungsspur ist zweistufig. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Wer lieber Papier hat, bekommt es also — die Wette verlässt nur nicht das bewilligte System.
Und dann ist da die Frage, die man beim Auslandanbieter vergisst, solange man gewinnt. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Eine Frist ist kein Detail. Sie ist die Antwort auf die Frage, was passiert, wenn etwas schiefgeht, und sie existiert nur, weil es eine Instanz gibt, bei der man sich beschweren kann.
Was eine Quote tatsächlich abzieht: die Marge als Rechnung
Jede Quote trägt den Verdienst des Buchmachers schon in sich, und man kann ihn ausrechnen, ohne etwas über das Spiel zu wissen. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsquote. Für einen illustrativen Zwei-Weg-Markt bei Quoten von je 1.90 — ausdrücklich ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis — ergibt sich eine Auszahlungsquote von etwa 95 %, und die Marge liegt damit bei rund 5 %. Bei einem Dreier-Markt mit entsprechend gesetzten Quoten verschiebt sich die Zahl; wer die Marge mehrerer Buchmacher vergleicht, vergleicht also nie die Marge «des Buchmachers», sondern immer die Marge eines Marktes an einem Tag.
Was das in Schweizer Franken heisst, rechnet sich schnell. Bei einer Marge von 5 % behält der Buchmacher im Durchschnitt 5 Rappen von jedem Franken Umsatz, bei einem Einsatz von CHF 1’000 also rund CHF 50. Das ist die Grösse, gegen die eine Quotenerhöhung oder ein Kombiboost antreten muss, und es ist die Grösse, die kein Bonus aus der Welt schafft, weil die Marge bei jedem einzelnen Markt anfällt und nicht einmalig.
Die Bandbreite, in der sich das bewegt, hängt an drei Dingen: der Zahl der Ausgänge, der Bekanntheit des Wettbewerbs und der Frage, ob der Veranstalter im selben Markt konkurrenziert wird. Zwei-Weg-Märkte mit zwei Anbietern tragen regelmässig eine niedrigere Marge als Zehn-Weg-Märkte. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei etwa 95 %, in weniger umkämpften Märkten fällt sie deutlich darunter.
Wer eine Wette auf ein Einzelspiel an einem Grossereignis plant, sollte also zuerst die Marge dieses Marktes prüfen und erst dann über die Quote staunen. Das führt zurück auf eine unbequeme Tatsache: In der Schweiz gibt es für Sportwetten kein Preisvergleichsfeld mit vielen Anbietern, sondern zwei Veranstalter. Wer die Marge drücken will, muss auf einen Anbieter ohne Bewilligung ausweichen und dafür den Schutz verlieren. Beides zusammen gibt es nicht.
Und die Steuer ist der Punkt, an dem Schweizer Rauchverbote in der Rechnung auftauchen — nicht mehr. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration zurückholt. Für einen typischen Wettenden mit Einsätzen im zweistelligen Bereich ist beides ohne praktische Bedeutung: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Bei Gewinnen von Anbietern im Ausland sieht es anders aus. Die Verrechnungssteuer fällt dort nicht an, aber die kantonale Steuerpraxis kennt Fälle, in denen Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen behandelt werden — Thurgau tut das. Wer im Ausland spielt, sollte das vor dem ersten Einsatz mit der eigenen kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater klären und nicht nach dem ersten grossen Gewinn.
Was es in der Schweiz nicht gibt, ist eine Wettsteuer auf den Einsatz. Die Behauptung, der Staat nehme hier einen Anteil an jedem gesetzten Franken, ist falsch.
Die Rechtslage: die Bewilligung gilt nur in der Schweiz
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und unterstehen der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Geldspielkonkordat seit 1.1.2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK — sie beaufsichtigt nur Casinos. Diese Abgrenzung ist praktisch relevant, weil ein Hinweis auf eine eidgenössische Aufsicht im Zusammenhang mit Sportwetten nicht weiterhilft.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ausländische Lizenzen sind in der Schweiz ohne jede Wirkung, gleich ob sie aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher stammen. Das ist der Satz, an dem sich alles entscheidet.
Der Grund für die kurze Liste liegt im föderalen Aufbau. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und faktisch im jeweiligen Gebiet der Veranstalterin.
Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist der Grund, warum die kantonalen Fonds überhaupt existieren und warum das Schweizer Modell politisch so stabil ist: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Ein Rückgang von 13 Millionen Franken in einem Jahr, in einem System mit nur zwei Anbietern. Das ist die Zahl, die erklärt, warum der Kuchen umverteilt wird und nicht für neue Konkurrenz geöffnet.
Bewerben darf man das nicht beliebig. Die Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Ein Werbeverbot nach Tageszeit gibt es nicht. Bonusbeträge und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und kein Betrag ersetzt die Lektüre derselben.
Für Veranstalter ohne Bewilligung wird es unangenehm: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, begeht eine Straftat, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können und dass es keine Fairplay-Kontrolle gibt.
Blockiert wird technisch. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86-93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa spricht von Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 auf der Liste steht. Wer sich auf eine Access-Sperre verlässt, verwechselt sie mit einem Schutz. Sie ist eine Hürde, kein Geländer.
Ehrlich bleiben heisst hier: Auslandanbieter bedeutet keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel und im Kanton allenfalls Steuerpflicht auf dem Gewinn. Bewilligter Anbieter bedeutet voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, einen geschlossenen Katalog an Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist automatisch «die sichere Wahl». Die Wahl ist, welches Bündel man will.
Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne
Die Reihenfolge dieses Vergleichs ist nicht die Reihenfolge einer Rangliste nach Sympathie, sondern die der Rechtslage. Zuerst die beiden Veranstalter, die dürfen. Danach die acht Marken, die Schweizer Spielende treffen, und bei denen jeweils eine schlichte Feststellung vor der Beschreibung steht: keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Meinung und kein Vorwurf, sondern der Status, den ein Vergleich kennen muss, bevor er über Quoten spricht.
Swisslos Sporttip: der einzige bewilligte Anbieter mit einer Systemwette über CHF 10’000
Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) veranstaltet. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Das Konto ist Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet vorbehalten, zu dem die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein gehören.
Im Betrieb heisst das: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, und für Systemwetten bei CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Das ist eine breitere Spanne, als viele erwarten — bis CHF 10’000 über ein Konto, das auch eine Verlustlimite von CHF 9’999 tragen kann.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei der regulären Spielzeit zählt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das Urteil fällt nicht über die Marke, sondern über die Bedingung, die im Booster-Text fehlt: Die Stufen 5, 20, 40 und 100 % sehen nach einem Geschenk aus, aber sie hängen an vier bis fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 und an einer Limite für Einsatz und Erhöhung. Wer zehn Spiele richtig tippt, hat schon eine Leistung erbracht, für die es 40 % auf den Nettogewinn gibt. Das ist eine Belohnung für Kombinierten, keine Verbesserung der Marge auf die einzelne Wette.
Loterie Romande Jouez Sport: der zweite bewilligte Veranstalter, und nur für die Westschweiz
Die Société de la Loterie de la Suisse Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Ihre Bewilligung ist dieselbe Konstruktion wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa.
Damit ist der praktische Punkt gesetzt. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und faktisch im Gebiet der Veranstalterin. Wer in Zürich wohnt, kann sich bei Jouez Sport nicht registrieren; wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Die Schweiz hat damit nicht ein Sportwettensystem, sondern zwei, und der Wohnsitz entscheidet, welches man bekommt. Für einen Umzug relevant, für eine Wettstrategie nicht — aber wer glaubt, zwischen Swisslos und der Loterie Romande wählen zu können, sollte das wissen, bevor er eine Quote vergleicht, die er gar nicht spielen kann.
Zur konkreten Ausgestaltung des Produkts — Limiten, Bonusstufen, Cash-Out-Regeln, verfügbare Wettarten — gibt es im Rahmen dieser Übersicht keine Zahlen. Der belastbare Weg führt über die Teilnahmebedingungen des Veranstalters selbst, und das ist keine Ausrede: Bei einem Monopolisten ist die eigene Anlage der einzige Ort, an dem Bedingungen je nach Produkt abweichen. Der Unterschied zu Swisslos liegt nicht in der Bewilligung, sondern in der Sprache, dem Vertrieb über 2’350 Verkaufsstellen und dem Umfeld, in dem gewettet wird.
Wertvoller als jeder Bonusvergleich ist hier die Feststellung, dass die zwei Veranstalter einander nicht konkurrenzieren: Sie sind zwei Gesichter derselben Regelung. Wer von einem dritten bewilligten Anbieter träumt, träumt von einer Gesetzesänderung.
Betovo: eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Betovo tritt Schweizer Spielenden als Buchmacher mit Sportwettenangebot gegenüber und ist im Ausland als Domain präsent. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine ausländische Bewilligung ist nicht errichtet und hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Konkret heisst das: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, dessen Domain blockiert wird, verschwindet nicht — er wechselt die Adresse, innert Stunden. Der Nutzen der Sperre liegt beim Gelegenheitsspieler, nicht beim entschlossenen.
Für Schweizer Spielende, die sich für ein Esport-Angebot interessieren, ist die entscheidende Beobachtung nicht die Grösse des Programms. Sie ist, dass es überhaupt ein LoL-Programm gibt, das auf der Schweizer Seite der Grenze nicht existieren dürfte. Wer sich bewusst dafür entscheidet, sollte den Steuerpunkt mitnehmen: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie unabhängig von der Höhe als Einkommen erfassen. Das ist die Debatte, die einem niemand erspart, wenn der Fall eintritt.
Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung geführt
Coolzino ist eine Marke, die Schweizer Spielende auf dem Wettmarkt antreffen, und wie die anderen Anbieter in dieser Gruppe trägt sie keine Schweizer Bewilligung. Das schweizerische Recht lässt nur Swisslos und die Loterie Romande zu; eine Bewilligung im Ausland ist nicht errichtet und entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Daraus folgt das Bündel, das in diesen acht Einträgen identisch ist und gerade deshalb wiederholt werden muss: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsmittelweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockade. Was sich unterscheidet, ist die Ausgestaltung der Seite und — für den Spielenden — die Frage, wie die Auszahlung läuft und wer sie im Streitfall durchsetzt.
Gerade bei einem Anbieter ohne Bewilligung lohnt die Umkehr der Reihenfolge: nicht Bonus zuerst lesen, sondern die Auszahlungsbedingungen, die Identitätsanforderungen und die Kontosperrregeln. Diese Bedingungen sind das Produkt. Der Bonus ist die Verpackung.
PowBet: ausserhalb des Bewilligungssystems
PowBet erscheint in Schweizer Suchergebnissen und richtet sich an Spielende, die ein breites Wettprogramm suchen, ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; PowBet hat keine solche Bewilligung, eine ausländische Bewilligung ist nicht errichtet und gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS).
Die wesentliche Konsequenz ist die beim Kontostreit. Wo ein Schweizer Bewilligungsinhaber eine Adresse in der Schweiz, eine Aufsicht und ein Beschwerdeverfahren hat, existiert hier für den Spielenden nichts Vergleichbares. Bleibt eine Auszahlung hängen, gibt es keinen Ort in der Schweiz, an dem man sie einklagen könnte. Der Spielende ist wegen der Teilnahme nicht strafbar, aber die Durchsetzung ist seine eigene Angelegenheit.
Das Umfeld ist der Punkt, der übersehen wird. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung können ihre Domains wechseln, wenn eine Sperre greift. Wer sich auf einer solchen Seite ein Konto einrichtet, sollte den Domainnamen nicht für die stabilste Grösse seiner Buchhaltung halten.
Betwinner: eine Marke mit ausländischer Ausrichtung
Betwinner ist eine der grösseren internationalen Marken, die Schweizer Spielende antreffen, und gehört zu den acht hier gelisteten ohne Schweizer Bewilligung. Das Recht ist eindeutig: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine ausländische Bewilligung ist nicht errichtet und gilt hier nicht (Art. 4 BGS).
Was Grösse in diesem Zusammenhang bedeutet, ist begrenzt. Grösse im Ausland schafft keinen Schweizer Anspruch, keinen Zugang zum Sperrregister und keine Schweizer Instanz. Sie kann bedeuten, dass eine Seite stabiler läuft und mehr Märkte führt. Sie kann auch bedeuten, dass ein Streit in einem Rechtsraum geführt werden müsste, mit dem der Spielende nichts zu tun hat.
Die Frage, die man sich vor der Registrierung stellen sollte, ist keine Produktfrage: Wohin müsste ich mich wenden, wenn mein Guthaben nicht ankommt? Wer diese Frage für sich nicht beantworten kann, hat einen Grund, sie nicht leichtfertig zu übergehen.
Betify: ohne Schweizer Bewilligung, mit den üblichen Folgen
Betify gehört zur Gruppe der Marken, die Schweizer Spielenden begegnen und keine Schweizer Bewilligung tragen. Nur zwei Organisatoren dürfen hier Sportwetten durchführen; eine ausländische Bewilligung ist nicht errichtet und hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Der praktische Verlust lässt sich präzise benennen: keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domain kann per Sperrliste blockiert werden. Der Schutz, den ein bewilligter Veranstalter schuldet, entsteht nicht durch guten Willen, sondern durch Aufsicht. Ohne Aufsicht gibt es ihn nicht als Anspruch, sondern allenfalls als Kulanz.
Für Spielende, die ein Esport-Programm suchen, ist dieser Anbieter nur insoweit interessant, als ein solches Angebot dort überhaupt existiert. Ob und in welchem Umfang, lässt sich nur im eigenen Wettprogramm der Marke prüfen — und genau dort, nicht in einem Vergleichstext.
Jackbit: Marke ohne Bewilligung im Schweizer Markt
Jackbit tritt als international ausgerichtete Wett- und Casino-Plattform auf und ist unter den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung geführt. Die Rechtslage bleibt dieselbe wie bei den übrigen sieben: Sportwetten dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande veranstalten, und eine Bewilligung aus dem Ausland gilt hier nicht (Art. 4 BGS).
Bemerkenswert ist an dieser Gruppe nicht die einzelne Marke, sondern die Gleichförmigkeit ihrer Position. Acht Anbieter, ein Status. Was ein Vergleich leisten kann, ist die Feststellung dieser Gleichförmigkeit und die Beschreibung, was sie kostet — nicht die Erfindung von Unterschieden, die in der Bewilligungsfrage bedeutungslos wären.
Der Rat, der daraus folgt, ist unbequem einfach. Wenn ein Anbieter ohne Bewilligung in Frage kommt, dann sollte wenigstens die Entscheidung informiert fallen: über die eigenen Limiten, über die Steuerfrage und über die Auszahlungsbedingungen, nicht über die Farbgebung der Startseite.
Sportaza: kein Schweizer Veranstalter
Sportaza ist eine weitere Marke aus der Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande sind hier zur Durchführung von Sportwetten berechtigt; eine ausländische Bewilligung ist nicht errichtet und entfaltet keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Wer hier spielt, spielt nach Hausordnung. Das heisst nicht, dass alles schiefläuft — die meisten Auszahlungen auf solchen Seiten kommen an. Es heisst, dass der Mechanismus, der im Schweizer System im Hintergrund läuft, fehlt: kein Sperrregister, keine Identitätsprüfung gegen Adressdatenbanken, keine Aufsicht mit Sitz in Bern, die eine Beschwerde aufnehmen könnte.
Für Spielende in einer angespannten finanziellen Lage ist genau dieser Unterschied der entscheidende. Die Schweizer Limiten sind lästig, bis man sie braucht.
BetAlright: internationale Marke, Schweizer Bewilligung fehlt
BetAlright gehört zu den international ausgerichteten Marken, die in Schweizer Suchergebnissen auftauchen und keine Schweizer Bewilligung führen. Das Recht kennt für Sportwetten nur die zwei konzessionierten Veranstalter, und eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS).
Bleibt die Frage, was ein Spielender aus dieser Übersicht mitnehmen soll. Nicht, dass diese Marken schlecht sind — bewertet wird hier der bewilligungsrechtliche Status, nicht die Codequalität einer Website. Sondern dass die Wahl zwischen einem bewilligten und einem nicht bewilligten Anbieter keine Geschmacksfrage ist, sondern eine Wahl zwischen zwei Paketen: Schutz mit begrenztem Angebot oder Angebot ohne Schutz.
Und wenn das Paket «Angebot ohne Schutz» gewählt wird, sollte wenigstens der Steuerpunkt vorher geklärt sein. Das ist kein Appell, sondern der einzige Teil dieser Entscheidung, den man nachträglich nicht mehr korrigieren kann.
Was es für einen Schweizer Wettenden praktisch bedeutet
Die Reihenfolge, in der sich diese Seite für einen konkreten Spielenden auflöst, hängt an einer einzigen Frage: Will er auf League of Legends setzen, oder will er in einem geprüften Schweizer Rahmen wetten? Beides gleichzeitig geht nicht, und das ist die ganze Entscheidung.
Wer auf League of Legends setzen will, ist auf einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung angewiesen, weil die Gespa-Liste keine Esport-Sektion kennt und die Liste geschlossen ist. Dort findet er ein Programm, das es hier nicht geben dürfte. Er verliert dafür das Sperrregister, die geprüfte Identität und jede Schweizer Durchsetzungsmöglichkeit, und er sollte vorher mit seiner kantonalen Steuerverwaltung klären, wie Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt werden. Der Kanton Thurgau behandelt sie als volles Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Wer in einem geprüften Rahmen wetten will, bekommt zwei Veranstalter und keinen dritten, ein Konto nur mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet, Verlustlimiten vor der ersten Wette, einen geschlossenen Katalog aus Sportarten, Wettbewerben und Wettarten, Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen und einen Steuerfreibetrag, der für normale Einsätze irrelevant hoch liegt. Er bekommt dafür keine LoL-Wette.
Dazwischen gibt es keine Brücke. Es gibt nur die Frage, welches Bündel man will, und die Antwort ist für einen Freizeitspieler mit kleinem Budget eine andere als für jemanden, der beruflich auf Esport-Märkte schaut. Wer sein Budget ohnehin bei ein paar Franken pro Monat hält, verliert im Ausland wenig an Schutz und viel an einer Sache, die man nicht sieht, bis sie zählt. Wer täglich spielt, sollte zuerst die Limitenfrage für sich lösen — und das geht nur dort, wo es Instrumente dafür gibt.
Häufige Fragen zu League-of-Legends-Wetten aus der Schweiz
Kann ich bei Swisslos oder der Loterie Romande auf League of Legends wetten?
Nein. Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa führt keine Esport-Sektion, weder League of Legends noch eine andere Disziplin. Da nur Ereignisse dieser geschlossenen Liste bewettet werden dürfen, existiert bei beiden Schweizer Veranstaltern kein entsprechendes Angebot.
Was folgt daraus, dass E-Sport nicht auf der Gespa-Liste steht?
Alles, was nicht auf der Liste steht, darf hier nicht Gegenstand einer Wette sein. Die Liste regelt im Detail, welche Wettbewerbe und Wettarten zulässig sind, und sie lässt etwa Qualifikationsrunden oder Frauenwettbewerbe nur zu, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. E-Sport fehlt vollständig.
Welchen Schutz bietet eine Schweizer Bewilligung, den eine ausländische Seite nicht bietet?
Geprüfte Identität über einen Ausweis, ein Konto pro Person, vor der ersten Wette selbst gesetzte Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die Spielsperre im schweizweiten Register, Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen und eine Schweizer Aufsichtsbehörde mit Beschwerdeweg. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS).
Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?
Anders als bei bewilligten Schweizer Grossspielen. Dort sind Gewinne bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kann den Gewinn unabhängig von der Höhe als Einkommen erfassen.
Welche Limiten muss ich vor meiner ersten Wette setzen?
Bei Swisslos sind es Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Sportarten – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
