Sportwetten Bonus für Neukunden: kleine Beträge, harte Bedingungen
Ladevorgang...
Oktober 29, 2026 — Bewilligungen und Anbieterangaben geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen nach BGS sowie die Aufsichtsdokumente der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Wer in der Schweiz nach einem Willkommensbonus für Sportwetten sucht, findet auf den ersten Blick wenig. Swisslos und die Loterie Romande bewerben keine verdoppelte Ersteinzahlung, keinen Freiwett-Stapel und keine «100 %» auf irgendetwas. Das ist kein Zufall und keine Zurückhaltung, die man mit Nachfragen aufweichen könnte: Gratisspiele und Startguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht, und die bewilligten Veranstalter halten ihre Aktionen entsprechend knapp. Was bleibt, sind ein Kombiboost mit gestaffeltem Prozentwert, gelegentlich zehn Franken Spielguthaben, Quoten- und Profitboosts für einzelne Wetten. Alles an Bedingungen geknüpft, alles mit begrenztem Einsatz, und das Guthaben aus einer Gratisaktion lässt sich nicht auszahlen.
Genau dort liegt die Entscheidung, die dieser Text dem Leser nicht abnehmen kann, aber erleichtern soll. Ein Angebot ist nicht dadurch gut, dass eine Zahl gross ist. Es ist gut oder schlecht danach, was der Spielende zu tun hat, um daran zu kommen, welche Quote dabei mindestens zu treffen ist und wann der Betrag auf dem Konto liegt. Wer das einmal auseinandergenommen hat, erkennt das Muster in jeder weiteren Aktion, auch in den Wildwest-Varianten ohne Schweizer Bewilligung, die sich beim Googeln dazwischenmogeln.
Verlustlimiten: der erste Schritt vor der ersten Wette
Bei den bewilligten Veranstaltern geht die Wettkarriere nicht mit dem Bonus los, sondern mit dem Deckel. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende bei Swisslos Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Diese Reihenfolge ist unbequem und richtig. Der Moment, in dem jemand sein Verlustlimit nach oben schrauben möchte, ist meistens der Moment, in dem er es am wenigsten sollte; dass die Erhöhung drei Tage wartet, nimmt dem Impuls die Wirkung. Wer unterwegs merkt, dass CHF 200 im Monat zu eng sind, ändert das also nicht am Samstagabend vor dem Anpfiff, sondern am Mittwoch für den Samstag danach. Wer es umgekehrt braucht, drückt die Limite sofort herunter, und das wirkt auf der Stelle.
Ein Startguthaben ersetzt diese Pflicht nicht und lockert sie nicht. Eine Gutschrift aus einer Aktion ist ein Guthaben wie jedes andere auf dem Spielerkonto. Es hebt keine Limite auf, es verschiebt keine Frist, und es erlaubt keine Wette, die ohne die Gutschrift nicht möglich wäre. Wer annimmt, ein beworbener Willkommensbetrag bringe ihn an den selbst gesetzten Grenzen vorbei, verwechselt Marketing mit Kontostand.
Dazu kommt, was bei Swisslos unter der Limite liegt: eine Selbstsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, und bis zum Fristablauf lässt sie sich nicht aufheben. Die unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich dort einträgt, ist für das gesamte bewilligte Angebot weg, nicht nur für den Anbieter, bei dem er sich gemeldet hat. Das ist streng, und genau diese Strenge macht die Sperre zu einem Werkzeug statt zu einer Geste.
Was die Limiten in der Praxis kosten
Die Limiten setzen sich und der Wettbetrag muss darunter bleiben. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Für jemanden, der mit CHF 50 im Monat arbeitet, ist das irrelevant. Für jemanden, der mit einer Systemwette über mehrere Wetten arbeitet, ist die 10’000er Grenze ebenfalls weit weg. Interessant wird es an der anderen Seite: Die Verlustlimite von CHF 1’000 für unter 21-Jährige ist niedriger als der Höchsteinsatz je Systemwette. Wer jung ist und eine grosse Systemwette platziert, stösst also nicht an die Einsatzgrenze, sondern an die Verlustgrenze — und die hat er selbst gesetzt, vor dem ersten Schein.
Die Zahl, die in keinem Prospekt steht, ist die wichtige: nicht der beworbene Betrag, sondern das Verhältnis von Einsatzgrenze, Verlustlimite und der Zahl der Wetten, die daraus folgt.
Neukundenangebote: was in einer Aktion tatsächlich drin steckt
Ein Willkommensangebot besteht aus wenigen Bausteinen, und die sind überall dieselben. Entweder gibt es Gratisspielguthaben, das auf dem Konto liegt und verrechnet wird. Oder es gibt eine Erhöhung des möglichen Gewinns, also einen Bonus auf den Nettogewinn. Oder es gibt eine bessere Quote auf eine einzelne ausgewählte Wette. Verdoppelte Einzahlungen, wie sie in anderen Ländern üblich sind, kennt das bewilligte Schweizer Angebot in dieser Form nicht.
Der Sporttip-Kombiboost kombinierbar mit Voraussagen, der interessanteste Baustein im hiesigen Programm, gilt nur online und in allen drei Varianten: Prematch, Live und Systemwetten. Verlangt sind mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wie sich der Kombiboost rechnet
Die Staffelung sieht grosszügig aus, solange man nicht rechnet. Nehmen wir illustrative Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einen Einsatz von CHF 10 — ein Beispiel, kein quotierter Preis.
Die vier Einzelquoten multiplizieren sich zur Gesamtquote. 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 ergibt 9’792. Bei CHF 10 Einsatz liegt der Bruttogewinn bei CHF 97.92, der Nettogewinn — also der Betrag über dem Einsatz — bei CHF 87.92. Darauf gibt es bei vier Voraussagen 5 %, das sind CHF 4.40 zusätzlich.
Bei sieben Voraussagen mit derselben durchschnittlichen Quote wächst die Gesamtquote deutlich, und der Prozentwert steigt von 5 auf 20. Bei zehn Voraussagen sind es 40 %, bei fünfzehn 100 % — aber fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind sportlich eine andere Aufgabe als vier, und der Einsatzrahmen des Boosters ist begrenzt, sodass der Prozentwert nicht auf beliebig grosse Wetten durchschlägt. Der praktische Ertrag liegt deshalb in einem Band: bei den kleinen Stufen im Bereich weniger Franken bis in den unteren zweistelligen Bereich, bei den hohen Stufen ein Vielfaches davon, aber stets gedeckelt durch die Boost-Limiten und abhängig davon, dass alle Voraussagen aufgehen.
Und das ist die eigentliche Bedingung. Eine Kombination über fünfzehn Voraussagen zahlt nur dann den vollen Prozentwert, wenn keine einzige davon danebengeht. Der Booster macht den guten Tag besser und den schlechten nicht wett.
Gratisspielguthaben: verrechnet, aber nicht auszahlbar
Das Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen für die Teilnahme, und bei der Loterie Romande ebenfalls. Es gilt für Wetten, es kann Gewinne produzieren, aber der Aktionsbetrag selbst bleibt auf dem Spielkonto. Wer CHF 10 geschenkt bekommt und daraus CHF 30 macht, kann diese CHF 30 nach den Regeln des Veranstalters auszahlen lassen — die ursprünglichen CHF 10 nicht.
Bei Swisslos hängt daran noch eine zweite Eigenheit. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer sein Guthaben in kleinen Portionen abzieht, zahlt ab der dritten Runde dafür.
Bei der Loterie Romande gilt: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Eine Aktion, wie sie wirklich aussieht
Die Loterie Romande fuhr unter dem Namen «JouezSport – Patinoires et Stades» eine Aktion vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Das ist ein nüchternes Bild: zehn Franken, ein Code, sieben Tage Zeit, dreissig Tage Gültigkeit, keine Auszahlung. Wer im Stadion war, nimmt es mit. Wer nicht dort war, hat keinen Zugang. Und mit dem Datum 10. März 2026 ist die Aktion beendet — was bleibt, ist das Muster, nach dem solche Promotions gebaut sind: kleiner Betrag, enger Zeitrahmen, Verfallsfrist, keine Auszahlung.
Quoten- und Profitboosts
Bei Sporttip gibt es daneben Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Satz ist der, den man vorher liest. Wer einen Boost nutzt und dann früh mit Cash-Out rausgeht, verliert die Erhöhung. Der Booster ist damit eine Wette aufs Durchhalten, nicht nur aufs Ergebnis.
Die Startangebote im Vergleich
Die Reihenfolge dieser Einordnung folgt nicht der beworbenen Summe — die ist bei den bewilligten Anbietern klein und kaum vergleichbar. Sie folgt dem, was tatsächlich zählt: Bewilligungsstatus, Bedingungen, Aufwand und der Frage, ob am Ende des Weges überhaupt Geld aufs Bankkonto kommt.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter und Spiel, BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter und Spiel, BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung |
Die Spalte, die den Unterschied macht, ist die mittlere. Zwei Zeilen tragen eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, acht tragen nichts, was in der Schweiz gilt. Alles dazwischen — Quote, Bonus, Auszahlungsgeschwindigkeit — ist zweitrangig gegenüber dieser einen Tatsache: Bei den ersten beiden gibt es eine Aufsicht, ein Sperrregister, einen Rechtsweg und ein Konto, das auf den eigenen Namen lauten muss. Bei den unteren acht gibt es nichts davon.
Der Rest der Tabelle sagt bewusst wenig. Eine Spalte mit den beworbenen Beträgen würde hier ohnehin nur Marketing wiedergeben; was ein Angebot verlangt, steht in den Bedingungen, und die liest man beim jeweiligen Anbieter.
Wie ein Sportwetten-Angebot in der Schweiz überhaupt zustande kommt
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Zahl der Veranstalter ist politisch gedeckelt: Der interkantonale Rahmen lässt für Lotterien und Sportwetten genau zwei zu. Swisslos fährt das Produkt Sporttip, die Loterie Romande das Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine weiteren gibt.
Den Rahmen setzt die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet darauf gestützt Lotterien und Sportwetten. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Zwei Veranstalter, zwei Sprachregionen, ein hartes Grenzregime. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran; wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Das ist kein Vertriebsfehler, sondern die Konstruktion.
Was zur Registrierung nötig ist
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
An dieser Stelle scheitert der häufigste Missverständnisversuch. Ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter ist nicht anonym und war nicht dazu gedacht, es zu sein. Wer im Ausland lebt, kommt nicht durch die Prüfung, und wer es mit einer falschen Adresse versucht, riskiert genau das Konto, auf dem später sein Guthaben liegt. Die Mühe, die die Verifizierung macht, ist dieselbe Mühe, die eine Auszahlung später verlässlich macht.
Ein- und Auszahlung
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Beide Schwellen sind praktisch gewählt: Die Kleinbeträge bleiben im System, die grösseren gehen aufs Konto, und keine von beiden ist ein Bonus, sondern eine Auszahlungsregel.
Die Rechtslage: warum Neukundenangebote hier kleiner ausfallen
Die Antwort auf die Frage, warum es in der Schweiz keine verdoppelte Ersteinzahlung gibt, steht in einem einzigen Satz des Geldspielgesetzes. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Wer also mit einem grossen Startguthaben werben will, muss vorher fragen — und bekommt nur begrenzt viele Antworten. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Damit ist die Grössenordnung erklärt, nicht die Böswilligkeit. Ein Anbieter, der für jede Aktion einzeln vorsprechen muss, baut keine Bonusschlachten. Er baut ein paar kleine, klar umrissene Promotions. Genau das findet sich im Programm der beiden Veranstalter.
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Nettoerlöse gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Was überhaupt gewettet werden darf
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- oder Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, und eine Esport-Sektion fehlt darin ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Sporttip-Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, im Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Wenn eine Wette nicht durchgeht
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist für Kombinationsspieler die unangenehmere Variante: Die Kombination bleibt bestehen, nur mit einer schwächeren Gesamtquote.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Der Standort der Wetten und was daraus folgt
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist die Rechenregel, und sie ist unauffällig korrekt.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Zwei Einschränkungen zählen mehr als das Angebot selbst: nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Cash-Out ist nicht reguliert; er ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und wer sie nutzt, tauscht einen Teil des möglichen Gewinns gegen Sicherheit.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Steuern: der Punkt, an dem die meisten falsch rechnen
Gewinne aus schweizerisch erlaubten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Die praktische Konsequenz ist unspektakulär und beruhigend: Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Schwelle, zahlt also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Wer das gross gewinnt, geht zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Bei ausländischen Anbietern ist die Lage anders. Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber unabhängig von der Höhe als vollständiges steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht. Wohl aber kennt sie Regeln zur Werbung: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, Werbung für in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bewehrt. Das ist der Grund, warum dieser Text beschreibt und bewertet, statt zu empfehlen. Eine Tageszeit-Beschränkung für Werbung existiert nicht.
Was die ausländischen Anbieter bedeuten — und was nicht
Zehn Namen tauchen in der Schweizer Wettlandschaft auf, acht davon ohne jede Bewilligung hier. Sie sind Referenz, nicht Empfehlung: Schweizer Spielende treffen sie beim Suchen, also gehören sie in die Bewertung, aber mit klarem Vorzeichen. Die Bewertungskriterien bleiben dieselben — Bedingungen, Aufwand, Auszahlbarkeit — nur ist keines davon bei diesen Anbietern nach Schweizer Massstab prüfbar.
Zwei Begriffe sollten dabei nicht verwischen. Eine Bewilligung aus dem Ausland — Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Und weil die Gespa eine Sperrliste ausländischer Domains veröffentlicht, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren, verschwinden solche Seiten regelmässig und tauchen unter neuen Adressen wieder auf. Wer sein Geld dort liegen lässt, sollte das wissen.
Die ehrliche Zusammenfassung lautet nicht, dass bewilligte Anbieter automatisch die richtige Wahl sind. Sie lautet, dass der Preis der Bewilligungsfreiheit ein konkreter ist: kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Schutzmechanik — und eine steuerliche Behandlung, die sich nach dem Kanton richtet.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt der Vorlage, die dieser Seite zugrunde liegt: zuerst die beiden bewilligten Veranstalter, dann die acht ausländischen Marken. Die Bewertungskriterien sind bei allen dieselben.
Swisslos Sporttip — der Kombiboost im eigenen Programm
Sporttip ist eines von zwei Produkten, für die es in der Schweiz überhaupt eine Veranstalterbewilligung für Sportwetten gibt. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, Aufsicht führt die Gespa. Erreichbar ist das Produkt online nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet — die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das Neukundenangebot ist der Kombiboost: mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, online für Prematch, Live und Systemwetten, mit 5 % auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts für einzelne Wetten. Der CHF 10-Einsatz auf vier illustrative Voraussagen mit Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergibt eine Gesamtquote von 9’792 und einen Nettogewinn von CHF 87.92, worauf 5 % Bonus CHF 4.40 ausmachen.
Naheliegend, aber zu klein gedacht — der Booster ist genau dann etwas wert, wenn die Kombinationen gross werden, und genau dann wird das Risiko gross. Wer vier Voraussagen sicher trifft, freut sich über CHF 4.40. Wer fünfzehn trifft, hat eine sehr gute Woche gehabt und bekommt den vollen Prozentsatz — verdient hat das die Auswahl, nicht der Booster. Das rechnet sich nicht als Ertragsquelle, sondern als gelegentliche Dreingabe für Spieler, die ohnehin grosse Kombinationen bauen.
Loterie Romande Jouez Sport — Gratisspielguthaben mit Verfallsdatum
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, veranstaltet auf Basis derselben bewilligungsrechtlichen Grundlage und unter Aufsicht der Gespa. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, was ihr eine Präsenz gibt, die ein reiner Online-Anbieter nicht hat.
Das Muster ihrer Promotions zeigt exemplarisch «JouezSport – Patinoires et Stades»: CHF 10 Spielguthaben für einen Code aus den National-League-Stadien, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Daneben gelten die Kontoregeln: höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage, höchstens CHF 10’000 Wallet-Guthaben, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet, höhere Gewinne per IBAN.
Regional gebunden und stolz darauf. Wer in Lausanne wohnt, findet hier das erreichbarste bewilligte Angebot überhaupt, samt Verkaufsstellen, an denen man bar einzahlen kann. Wer in Zürich wohnt, kommt nicht hinein — und der CHF 10-Gutschein zeigt, wie weit die Aktion reicht: ein Stadionbesuch, sieben Tage, dreissig Tage Gültigkeit. Für den Gelegenheitsspieler aus der Westschweiz ist das ein angenehmer Startbetrag; als Bonusstrategie taugt es nicht.
PowBet — ohne Schweizer Bewilligung
PowBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung, eine gemeldete Bewilligung ist nicht massgebend. Das Verhältnis zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls nicht, und Domains des Anbieters können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Der Erstanreiz bleibt unüberprüfbar. Wer auf die beworbenen Anfangsbegriffe eines Anbieters ohne Schweizer Bewilligung setzt, verpflichtet sich Bedingungen, die keine Schweizer Stelle je geprüft hat, und die Beschwerdestelle ist die Bedingung selbst. Wer trotzdem dort spielt, sollte vor der ersten Einzahlung wissen, dass kein Schweizer Sperrregister greift und eine im Ausland erworbene Bewilligung hier keinen Schutz erzeugt.
myBet — ohne Schweizer Bewilligung
Auch myBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf, betrieben von einer Gesellschaft ohne hier anerkannte Bewilligung und ohne Verbindung zum hiesigen Sperrregister. Eine im Ausland erteilte Bewilligung bindet hier niemanden, und ein Rechtsweg gegen den Anbieter endet an der Grenze. Wie bei allen Marken dieser Gruppe steht die Domain auf der Sperrliste, sobald die Gespa sie darauf setzt.
Die entscheidende Frage ist nicht das Angebot, sondern der Streitfall. Solange alles läuft, sieht ein Konto bei einem ausländischen Anbieter gleich aus wie jedes andere. Erst wenn eine Auszahlung stockt, trennt sich die Lage: hier gibt es keinen Schweizer Weg, keinen Ansprechpartner und keine Aufsicht, die vermittelt. Wer ein Konto mit nennenswertem Guthaben dort führt, hat für die Dauer des Guthabens auf Weiteres verzichtet.
1xBet — ohne Schweizer Bewilligung
1xBet gehört zu den bekanntesten Marken dieser Gruppe und ist in der Schweiz ohne Bewilligung präsent. Für Schweizer Spielende bedeutet das keine Schweizer Aufsicht, keine Teilnahme am Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Blockierung über DNS durch Schweizer Telekommunikationsanbieter kann jede Domain des Anbieters treffen; solche Adressen werden, so die Erfahrung der Aufsicht, innerhalb von Stunden ersetzt.
Bekanntheit ist kein Bewilligungsersatz. Von den acht ausländischen Marken dieser Liste ist 1xBet die, die am häufigsten in der Suche auftaucht, und genau daraus zieht sie ihr Vertrauenskapital. Ein Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter ist für den Schweizer Teilnehmer derselbe Vorgang wie jede Auslandswette: der Vertrag läuft dort, wo er geschlossen wurde, und die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Kanton, der das Grossspiel verortet.
BDMBet — ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet tritt in der Schweiz ebenfalls ohne Bewilligung in Erscheinung. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung, die Verbindung zum Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg ist nicht vorhanden. Der Anbieter ist damit von denselben Grenzen betroffen wie alle Marken dieser Gruppe.
Ein weiterer Markenauftritt, dieselbe Rechtslage. Unterscheiden lassen sich diese Anbieter am Bonusmarketing, nicht an ihrer Rechtsstellung — und das ist ein schwaches Unterscheidungsmerkmal. Wer für Schweizer Spielende ohne Bewilligung antritt, hat für den Fall eines Konflikts keine Institution, an die sich ein Schweizer Teilnehmer mit Aussicht auf Erfolg wenden könnte.
Coolzino — ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Der Veranstalter ist organisatorisch nicht an das Schweizer System angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg steht nicht zur Verfügung, und die Gespa kann die Domains auf die Sperrliste setzen. Neue Adressen erscheinen nach einer Blockierung regelmässig innerhalb von Stunden.
Wo der Name irreführt, ist es die Produktnähe. Der Name deutet auf ein Casino, die Marke wird im Schweizer Kontext aber unter den Wettanbietern geführt. Wer sich für sie entscheidet, sollte wenigstens wissen, dass ein ausländisches Casino- und Wettangebot von der Schweizer Aufsicht grundsätzlich gleich behandelt wird: es fällt nicht unter das bewilligte Grossspiel, und ein Cash-Out des Kontoausflugs gibt es nicht.
Bahigo — ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Keine Schweizer Aufsicht, keine Einbindung ins Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg — die Standardlage dieser Gruppe. Für Schweizer Einzahlungen und Auszahlungen stellt der Anbieter seine eigenen Regeln; Schweizer Vorgaben zur Zahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen greifen für ihn nicht.
Die Auszahlung ist der Prüfstein, nicht die Einzahlung. Verifizierung verlangt jeder; den Unterschied macht die Frist, in der Geld zurückkommt. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es dafür eine Regel — bei Swisslos etwa innert 3 Arbeitstagen bei Gewinnen über CHF 1’000 — und eine Aufsicht, die diese Regel einfordert. Beim nicht bewilligten Anbieter gibt es nur dessen eigene Angabe.
N1 Bet — ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine im Ausland erteilte Bewilligung ist hier nicht massgebend, eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, Schweizer Rechtsmittel fehlen. Die Aufsicht kann Domains dieses Anbieters per DNS blockieren, und blockierte Adressen werden routinemässig ersetzt.
Das Angebot bleibt eine Behauptung ohne Prüfstelle. Alle Angaben, auf die ein Neukunde bei einem nicht bewilligten Anbieter baut — Bonusbetrag, Mindestquote, Verfallsregeln, Höchstgewinne — entstammen allein dessen Bedingungen, und niemand prüft deren Einhaltung. Für Schweizer Spielende heisst das: Bei der ersten Streitigkeit gibt es keine Stelle, die die Bedingungen von aussen durchsetzt.
Fezbet — ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet erscheint in der Schweiz ebenfalls ohne Bewilligung. Es gilt dieselbe Rechtslage: keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade als mögliche Folge.
Der Anfangsbetrag wiegt wenig gegen den Vertragspartner. Wer auf einen ausländischen Anbieter ohne hiesige Bewilligung setzt, schliesst einen Vertrag nach einem Recht, das ihn nicht kennt. Der Bonus ist in solchen Fällen oft das Eindeutigste am ganzen Verhältnis — und selbst das nur, solange niemand ihn bestreitet. Wer trotzdem spielt, sollte es mit einem Betrag tun, dessen Verlust verkraftbar wäre.
Rechenbeispiel: was ein Kombiboost an einem konkreten Schein bringt
Der Kombiboost ist die einzige echte Neukundenmechanik im bewilligten Schweizer Programm, also lohnt die Rechnung darauf. Vier illustrative Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, ein Einsatz von CHF 10. Die Quoten multiplizieren sich zur Gesamtquote von 9’792, der Bruttogewinn beträgt CHF 97.92, der Nettogewinn CHF 87.92. Der Boost von 5 % auf den Nettogewinn ergibt CHF 4.40, die Auszahlung inklusive Boost CHF 102.32.
Die Annahme ist, dass alle vier Voraussagen aufgehen und der Booster in seiner kleinsten Stufe greift. Fällt eine Voraussage, ist die Kombination verloren und der Booster mit ihr — es gibt nichts, worauf der Prozentwert greifen könnte.
In der höchsten Stufe, bei fünfzehn Voraussagen mit derselben Durchschnittsquote, wachsen Bruttogewinn und Bonusbetrag beide stark, und der Gesamtertrag liegt dann in einer ganz anderen Grössenordnung — aber nur unter der Bedingung, dass fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 durchgehen und der Booster-Einsatzrahmen die Erhöhung trägt. Beide Bedingungen sind eng, und beide werden von der Stufe mitbestimmt.
Das ist eine statistische Schätzung über vier Beispielvoraussagen und ausdrücklich kein garantierter Ausgang. Sie zeigt nur, was ein gewinnender Schein zurückgibt, und nichts darüber, wie wahrscheinlich dieser Gewinn ist. Wer die vier Quoten als «sicher» liest, hat den Booster missverstanden: Er belohnt eine bereits eingetroffene Kombination, nicht die Fähigkeit, sie vorherzusagen.
Häufige Fragen zum Neukundenbonus bei Sportwetten
Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus bei Sportwetten?
Nur in der Form, die die beiden bewilligten Veranstalter anbieten. Swisslos unterhält den Kombiboost mit 5 bis 100 % Bonus auf den Nettogewinn sowie Quoten- und Profitboosts. Die Loterie Romande vergab Aktionsguthaben wie CHF 10 aus der Stadion-Aktion. Verdoppelte Ersteinzahlungen gibt es nicht, weil Gratisspielguthaben der vorherigen Zustimmung der Aufsicht bedürfen.
Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre, dazu Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet — die Deutschschweizer Kantone, das Tessin oder Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Das Ausweisdokument wird hochgeladen, die Daten daraus ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Warum fallen die Willkommensangebote der Schweizer Veranstalter kleiner aus als im Ausland?
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht; 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Dazu kommt das Bewilligungsmodell: Für Sportwetten sind nur zwei Veranstalter zugelassen. Was in anderen Ländern als Marketingwettlauf läuft, ist hier ein genehmigtes Einzelangebot.
Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?
Der Aktionsbetrag selbst ist nicht auszahlbar, und der Einsatz wird bei einer Gratiswette oder einem Gratisspielguthaben nicht mit dem Gewinn zusammen erstattet. Wer CHF 10 Aktionsguthaben in einen Gewinn verwandelt, kann den Gewinn nach den Regeln des Veranstalters abziehen — die CHF 10 bleiben auf dem Spielkonto und dienen weiter zum Wetten.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?
Bei Swisslos Limiten für 1, 7 und 30 Tage, mit Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Senken greift sofort, erhöhen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Ein Startguthaben hebt diese Limiten nicht auf und lockert sie nicht.
Worin unterscheiden sich die Bedingungen ausländischer Wettseiten von den bewilligten Angeboten?
Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Solche Anbieter sind nicht ans Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Gewinne unterliegen nach kantonaler Praxis unter Umständen der vollen Einkommenssteuer.
Bonus – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
