Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung: Gratisguthaben, das nie ein Guthaben wird
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Stand: Oktober 29, 2026; die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Wer «Bonus ohne Einzahlung» in eine Suchmaske tippt, stellt in Wahrheit eine sehr präzise Frage: Wie bekomme ich etwas, ohne etwas zu riskieren? Die Antwort in der Schweiz ist ungewöhnlich klar und ungewöhnlich klein. Wer hierzulande ein Gratisspielguthaben verteilt, braucht dafür vorab die Zustimmung der Aufsicht. Das macht aus einer Werbemasche eine Genehmigungssache, und es erklärt, warum zwei Veranstalter, die zusammen das ganze Land abdecken, in einem ganzen Jahr auf eine Handvoll Aktionen kommen.
Der zweite Teil der Antwort ist unangenehmer. Ein Aktionsguthaben ist in der Schweiz kein Geld. Es ist ein Guthaben, das sich nicht auszahlen lässt: nicht als Gewinn, nicht als Restbetrag, nicht bei Kontoschliessung. Wer CHF 10 Spielguthaben bekommt, hält keinen Zehner, sondern einen Gutschein mit Ablaufdatum.
Spielerschutz steht vor der Aktion: Limiten, die vor dem ersten Einsatz stehen
Die Reihenfolge beim Anmelden überrascht viele. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Diese Sequenz ist keine Formalität, sondern eine Bremse mit Konstruktionsfehler und Konstruktionsabsicht zugleich. Wer sich in einer guten Woche grosszügige Limiten setzt, sitzt drei Tage später auf einer Schranke, die er selbst gebaut hat und die sich nicht schnell wieder abbauen lässt. Das ist gewollt. Die Wartezeit ist die einzige Stelle im Schweizer Wettmarkt, an der Ungeduld teuer wird.
Das Aktionsguthaben fällt unter dieselben Grenzen. Es gibt keinen Freiraum für Gratisguthaben, keine Ausnahme, kein Schattenkonto. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält, wettet damit innerhalb der Limiten, die er sich gesetzt hat — das Guthaben vergrössert das Spielbudget nicht, es verschiebt nur, wofür das Budget ausgegeben wird. Genau deshalb sind Gratisaktionen für den Umsatz eines Veranstalters weniger wert, als sie auf einem Werbebanner aussehen.
Wer sich selbst sperren will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre über sechs Monate muss möglich sein; Sperrende und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ein Hinweis, der in die andere Richtung zeigt als die Marketingprosa: Die Aufsicht hat 2025 bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Ein strenges Regelwerk auf Papier ist kein strenges Regelwerk am Schalter.
Was das für einen kleinen Spielplan konkret heisst
Nehmen wir jemanden, der mit CHF 50 pro Monat spielt und sich eine Verlustlimite von CHF 50 setzt. Ein Aktionsguthaben von CHF 10 ändert an diesem Monat fast nichts: es verschiebt höchstens, ob die erste Wette eine Einzelwette zu CHF 5 oder vier Wetten zu CHF 2.50 werden. Wer dagegen ohne Limite anfängt, hat die Reihenfolge falsch verstanden. Die Limite ist das Produkt, nicht die Aktion.
Grundlagen: was ein Bonus ohne eigene Einzahlung überhaupt sein kann
Die ehrliche Beschreibung lautet: ein versprochener Vorteil, für den man nicht einzahlen muss, aber sehr wohl etwas anderes hergibt — die Kontodaten, die Verifikation, die Aufmerksamkeit, und meistens die Bereitschaft, später einzuzahlen. Ein Geschenk ohne Gegenseite gibt es in dieser Branche nicht, und wo es eines zu geben scheint, steht das Kleingedruckte schon bereit.

Auf dem Schweizer Markt nimmt das die Form von Spielguthaben an. Es kann nicht ausgezahlt werden, unterliegt Bedingungen, und bei einer Gratiswette wird der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Der letzte Punkt ist der, an dem die meisten Rechnungen der Wettenden auseinandergehen: Eine Wette zu Quote 2.00 mit CHF 10 Einsatz bringt CHF 20, wenn der Einsatz eigene Einlage war — und nur CHF 10, wenn der Einsatz ein Gratisguthaben war. Dasselbe Ergebnis, dieselbe Quote, halbierter Ertrag. Marketing nennt das trotzdem «risikofrei», obwohl die Begründung für dieses Wort mit dem Einsatz verschwindet.
Die Rechnung, die hinter dem Wort «Gratisguthaben» steht
Rechnen wir das an einem Beispiel durch, das kein Kurs aus dem Programm ist, sondern ein Gerüst: ein Guthaben von CHF 10, zwei mögliche Ausgänge mit je Quote 1.90, das Gratisguthaben selbst nicht auszahlbar. Entscheidend ist, was die Auszahlungsquote dieses Marktes über den Erwartungswert sagt.
Bilden wir zuerst den Quotenschlüssel: 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90) ergibt 0.95, die Auszahlungsquote des Marktes liegt also bei 95 %, die Marge des Veranstalters bei 5 %.
Jetzt der Wert des Guthabens. Wird der Einsatz nicht zurückgezahlt, ist der erwartete Wert des Gratisguthabens das Guthaben mal den Faktor (Quote minus 1) geteilt durch die Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes — bei CHF 10 und Quote 1.90 also rund CHF 4.30 bis CHF 4.60, je nachdem, wie sich Rundung und Marktlage auswirken. Die Spanne ist die Aussage: Ein Zehner-Guthaben auf einem Zwei-Weg-Markt um Quote 1.90 ist dem Spielenden im Durchschnitt zwischen vier und fünf Franken wert, nicht zehn.
Das ist ein Durchschnitt über viele Wetten, kein Ergebnis für eine einzelne. Wer mit dem Guthaben gewinnt, hält mehr in der Hand; wer verliert, hat nichts verloren ausser der Zeit. Der Durchschnitt bleibt trotzdem die einzige Zahl, die eine Bewertung trägt.
Und noch eine Konsequenz, die man nicht mitrechnen darf: Ein Guthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, verliert überproportional Wert bei niedrigen Quoten. Bei Quote 1.20 sinkt der Faktor auf rund 0’167 — dieselben CHF 10 sind dann noch etwa CHF 1.60 wert. Gratisguthaben sind für Favoritenspiele ein schlechtes Geschäft.
Der Vergleich: Aktionen nach Bedingungen, nicht nach beworbener Höhe
Die beworbene Summe ist die uninteressanteste Zahl auf jedem Bonusbanner. Verlässlich sagen dagegen vier Dinge etwas aus: ob das Guthaben ausgezahlt werden kann, wie lange es gültig ist, welche Umsatz- oder Mindestquotenbedingung daran hängt und was passiert, wenn die Aktion endet. Nach diesen Kriterien liest sich der Schweizer Markt so:
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin bzw. berichtete Bewilligung | Bemerkenswerte Aktions- oder Produktbedingung |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel | Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande | Aktionsguthaben der «Patinoires et Stades»-Aktion: CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar |
| 20Bet | keine Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister |
| myBet | keine Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister |
| BC.Game | keine Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister |
| BassBet | keine Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister |
| Unibet | keine Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister |
| 22Bet | keine Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister |
| bet-at-home | keine Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister |
| 1Bet | keine Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister |
Die Angaben zu ausländischen Marken fassen deren Status zusammen, da für diese keine regulierten, bewilligungsbasierten Aktionsbedingungen wie bei den Schweizer Veranstaltern vorliegen.
Was der Vergleich tatsächlich zeigt: In der Schweiz entscheidet nicht die Höhe des Guthabens, sondern seine Verwendbarkeit. Die kleinste Aktion des Marktes — CHF 10, 7000 Stück, 30 Tage gültig — ist trotzdem die einzige mit belegtem Umfang und belegtem Auszahlungsverbot. Bei den übrigen Namen auf der Liste ist nicht einmal klar, ob überhaupt eine regulierte Bewilligung hinter dem Angebot steht. Von einer Vergleichbarkeit der Zahlen kann keine Rede sein.
Eine Aktionswoche, die den Massstab setzt
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Lesen wir das als Lehrstück über Aktionen ohne Einzahlung. Der Code zirkulierte in den Stadien, nicht im Netz; das Guthaben war mengenmässig gedeckelt und lief ab; es war an eine Verifikation gebunden, nicht an eine Einzahlung. Und es war nicht auszahlbar. Ein Spielender, der CHF 10 gewinnt und CHF 10 Guthaben einsetzt, muss also zwei Dinge auseinanderhalten: Der Gewinn landete auf dem Konto, das eingesetzte Guthaben verschwand mit der Wette.
Der Massstab, den das setzt, ist bescheiden. Wer auf ein Gratisguthaben ohne Einzahlung hofft, sollte mit zehn Franken rechnen, nicht mit hundert und schon gar nicht mit einem vierstelligen Betrag. Die Aufsicht hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt — das ist die Grössenordnung, in der in diesem Land überhaupt Gratisspielguthaben entsteht.
Die Einordnung: was ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz bedeutet
Es gibt in der Schweiz keinen Markt für Gratisangebote. Es gibt einen Markt für zwei Veranstalter, von denen einer die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein bedient und einer die sechs Westschweizer Kantone. Swisslos ist mit Sitz in Basel auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 tätig; ihre Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport, nennt einen Sitz in Lausanne und zählt 2350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Der serviceabhängige Kontozugang ist die erste Hürde. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Jouez Sport ist für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura da. Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen — nicht weil es eine Regel gäbe, die ihm die Marke verbietet, sondern weil der Vertrag zwischen den Kantonen die beiden Gebiete getrennt hält. Diese Zweiheit ist die sichtbarste Folge des Systems, und für einen Vergleich ist sie eine harte Grenze: Die Hälfte der Schweizer Wettenden hat genau einen bewilligten Anbieter zur Auswahl.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Diese Verifikation ist der eigentliche Preis des Schweizer Angebots — sie tötet die Anonymität, und sie tötet die Zweit- und Drittkonten, mit denen in weniger regulierten Märkten Bonusbedingungen umgangen werden.
Warum «Gratis» in der Schweiz ein Bewilligungswort ist
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht. Das ist der Kern: Eine Aktion ohne Einzahlung ist kein Werbekniff, sondern ein genehmigungspflichtiger Vorgang. Wer sich über die Zahl oder die Kleinheit der Aktionen wundert, wundert sich über einen Verwaltungsakt, nicht über eine Marketingentscheidung.
Daraus folgen drei Dinge. Erstens bleiben die Volumina klein: 7000 Stück, dreissig Tage, zehn Franken. Zweitens sind die Aktionen verbrauchsgebunden, nicht neukundenorientiert im üblichen Sinn — sie hängen an Stadioncodes, Aktionstagen, Verifikation. Drittens sind die Bedingungen nicht verhandelbar, weil sie Teil der Bewilligung sind. Das ist unromantisch und nachprüfbar, und es ist die einzige Spielart von «Bonus ohne Einzahlung», die in diesem Land wirklich existiert.
Der ausländische Markt sieht anders aus, aber nicht, weil dort mehr verteilt würde. Er sieht anders aus, weil dort keine Aufsicht mitreden muss. Diese Marken dürfen beworben werden? Nein — Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bewehrt. Beschreiben und einordnen ist erlaubt; Empfehlen nicht.
Der zweite Blick auf die Zahl, mit der Aktionen beworben werden
Ein «100 % Bonus» klingt nach Verdopplung. Bei einem Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, verdoppelt sich der Einsatz und nicht der Ertrag. Wer CHF 10 zu Quote 2.00 setzt, dessen Wette bringt CHF 20 — mit eigenem Geld. Mit Fremdgeld bringt sie CHF 10. Der Bonus ist dann am wertvollsten, wenn er die Differenz zum eigenen Einsatz ausgleicht, und die fällt bei hohen Quoten grösser aus.
Dazu kommt die Marge. Bei einem Zwei-Weg-Markt um Quote 1.90 behält der Veranstalter rund 5 % jeder Einsatzeinheit. Jede Wette, die ein Spielender mit Gratisguthaben setzt, ist diesem Abzug in gleicher Weise ausgesetzt wie eine Wette mit eigenem Geld — nur dass beim Gratisguthaben die Rendite des Spielenden schon ohne Marge kleiner ist, weil der Einsatz im Gewinnfall entfällt. Die Marge schrumpft den Vorteil, sie schafft ihn nicht.
Der Vergleich führt deshalb weg von der Zahl auf dem Banner und hin zu vier Fragen, die man vor jeder Wette beantworten kann. Ist das Guthaben auszahlbar? Bis wann gilt es? Welche Mindestquote gilt? Was verfällt bei einem Cash-Out? Wer diese vier Fragen beantworten kann, braucht keine Bonusübersicht mehr.
Die Rechtslage: warum es zwei sind und zehn nicht sein können
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Die Kehrseite derselben Regel ist, dass das Angebot geschlossen ist. Wetten sind nur auf Sportereignisse zulässig; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten: Qualifikationsrunden nur, wo sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wo sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Rubrik. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat.
Was ein Aktionsguthaben steuerlich und rechtlich ist
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — man muss ihn je nach Kanton nachschlagen, eine einzelne Kantonszahl wäre falsch. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den Alltag heisst das: Ein typischer Spielender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle und zahlt auf seinen Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer ein Konto bei einem ausländischen Anbieter hält, muss dagegen auf sein kantonales Recht schauen: Dort fehlt die Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Für konkrete Fälle ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Bezahlen lässt sich ein Swisslos-Konto mit einer Online-Zahlungsmöglichkeit oder einem Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen bereit, die Transaktion wird direkt in der App bestätigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage bei einem Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000. Auszahlungen laufen bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Guthaben und Gewinne gehen überhaupt nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind unzulässig.
Wo Bewilligung endet und Grauzone beginnt
Ein ausländisches Angebot mit Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle.
Blockiert wird unmittelbar: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre unzugänglich machen. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019 und umfasste am Ende des Jahres 2025 671 Domänen. Blockierte Domänen werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und bet-at-home, letzteres steht wie bet365 auf der Liste. Es gibt in der Schweiz kein Instrument, das Bank- oder Kreditkartenzahlungen an unzulässige Wettseiten blockiert; wer glaubt, seine Bank fange das ab, irrt.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge ist keine Rangfolge der Qualität, sondern eine Ordnung nach Bewilligungsnähe: zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, danach die auswärtigen Marken, die Schweizer Spielende antreffen und die nach denselben Kriterien eingeordnet werden. Jede von ihnen trägt den Zusatz «ohne Schweizer Bewilligung».
Swisslos Sporttip: das Gratisguthaben, das ausdrücklich nicht auszahlbar ist
Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten überhaupt zulässt, mit Sitz in Basel und tätig auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Konten gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet — das sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und Liechtenstein.
Der Freibetrag-Charakter des Gratisguthabens ist hier nicht Auslegungssache. Swisslos‘ eigene Bedingungen halten fest, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Damit ist die zentrale Frage jedes Gratisangebots beantwortet, bevor sie gestellt wird.
Die Aufladung folgt engen Grenzen: Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlbar sind Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, darüber hinaus wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Beim Wetten selbst gelten Werte, die man kennen sollte, bevor man eine Kombination baut. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Diese Verfallsregel ist die teuerste Kleinigkeit im ganzen Produkt. Wer einen Boost setzt und dann während des Spiels die Nerven verliert und den Cash-Out zieht, hat den Boost verloren und den Cash-Out-Betrag in der Hand — der ohnehin tiefer liegt als der mögliche Gewinn bei regulärem Ausgang, vom Stand des Ereignisses abhängt und von Swisslos jederzeit geändert werden kann. Ein Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, es gibt ihn nur als vollständigen Ausstieg ohne Teilauszahlung, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Zur Mechanik gehört auch, was bei Livewetten gilt: Die Wette zählt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, werden Einzelwetten zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.
Wer diese Bedingungen liest, versteht, weshalb das Gratisguthaben hier klein ausfällt: Jede Aktion ohne Einzahlung müsste innerhalb eines Regelwerks funktionieren, das Verfallfristen, Rückzahlungsregeln und Limiten für jede Eventualität enthält. Ein Veranstalter, der von Gesetzes wegen gemeinnützige Zwecke bedient, hat wenig Anreiz, in diesem Regelwerk Platz für grosszügige Geschenke zu schaffen.
Fazit. Die zwei Gratisaktionen mit dem geringsten Werbeversprechen sind hier die einzigen mit belegtem Umfang — und das Auszahlungsverbot steht nicht im Kleingedruckten, sondern an prominenter Stelle. Wer ein Schweizer Konto mit Schweizer Rechtsschutz und einer Verlustlimite will, findet es nur hier; wer hofft, aus dem Aktionsguthaben Bargeld zu machen, sucht am falschen Ort.
Loterie Romande Jouez Sport: das Guthaben aus dem Stadion
Die Loterie Romande ist die zweite bewilligte Veranstalterin, tätig für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit einem Sitz in Lausanne, 2350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Konten gibt es nur für Personen aus diesen Kantonen.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist der interessanteste Fall im ganzen Markt, weil sie zeigt, wie eine Gratisaktion in der Schweiz aussieht, wenn sie stattfindet. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Man kann diese Aktion als Marketingmassnahme eines Lotterieunternehmens lesen, das ein Publikum im Stadion abholen will. Man kann sie auch als das ehrlichste Angebot der Branche lesen: Ein Zehner, ein Monat, siebentausend Stück, keine Auszahlung. Kein Banner mit einer hohen Zahl, kein Countdown, kein Umsatzrad.
Die Kontogrenzen sind grosszügiger als bei anderen Anbietern, aber klar: Einzahlungen sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben liegt ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese Staffelung ist praktisch relevant: Wer CHF 1’000 oder weniger gewinnt, muss nichts tun; darüber hinaus muss die IBAN hinterlegt sein und stimmen, sonst wartet der Gewinn.
Registrierung, Verifikation und Wohnsitzanforderung entsprechen dem Schweizer Rahmen, die Limitenfunktionen ebenfalls. Wer über ein Gratisguthaben nachdenkt, sollte die 30 Tage Gültigkeit ernst nehmen. Wer den Code in der ersten Woche des Aktionszeitraums bekommt, hat das Guthaben bis in den nächsten Monat hinein; wer ihn am letzten Aktionstag eingibt, hat dieselben 30 Tage, aber weniger Gelegenheit, sie ruhig zu nutzen. Genau das ist der Unterschied zwischen einer Aktion und einem Kaufanreiz: Die Frist macht aus einem Geschenk eine Terminsache.
Für Wettende in Genf, Lausanne oder Sitten ist die Lage damit klar. Der bewilligte Markt besteht aus einer Marke, die im Stadion auftritt und zweimal im Jahr kleine Gratisguthaben verteilt, und sonst aus nichts. Wer den Code nur einmal im Jahr sieht, verpasst keine systematische Einnahmequelle.
Fazit. Dass die Aktion an sieben Stadiontagen und einen Code gebunden war, sagt mehr über die Aktion als ihre Höhe: Sie belohnt die Anwesenheit im Stadion, nicht die Suche nach dem besten Bonus — und die 30-Tage-Frist macht aus einem Gratisguthaben eine Frage des Zeitpunkts, nicht des Betrags.
20Bet: auswärtige Marke ohne Schweizer Bewilligung
20Bet ist eines der Angebote, die Schweizer Spielende antreffen, ohne dass eine Schweizer Bewilligung dahintersteht. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten anbieten; die Schweiz kennt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Eine berichtete Bewilligung ist nicht feststellbar und hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Das Angebot ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Das ist die ganze belastbare Grundlage. Was diese Marke als Willkommensangebot auslobt, ob mit oder ohne Einzahlung, aus welchem Land die Bewilligung stammt und zu welchen Bedingungen ein Guthaben auszahlbar wäre — dazu enthalten die Unterlagen nichts, und geraten wird nicht. Wer das prüfen will, liest die Bonusbedingungen des Anbieters selbst und achtet auf dieselben vier Punkte: Auszahlbarkeit, Frist, Mindestquote, Verfall.
Für einen Spielenden mit Wohnsitz in der Schweiz ändert die fehlende Bewilligung die Rechnung unabhängig vom Bonus. Gewinne sind nicht von der Verrechnungssteuer erfasst, dafür aber von der kantonalen Praxis — im Kanton Thurgau etwa gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Ein «Bonus ohne Einzahlung» müsste diesen Unterschied erst einmal aufwiegen.
Fazit. Ohne Schweizer Bewilligung fehlt der Rückgriff, und fehlender Rückgriff ist der Posten, den kein Willkommensangebot ausgleicht — was die Marke sonst leistet, lässt sich deshalb nur an ihren eigenen Bedingungen messen, nicht an einem Vergleich mit den beiden Veranstaltern.
myBet: auswärtige Marke ohne Schweizer Bewilligung
Auch myBet gehört zur Gruppe der Angebote ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Grenze: Sportwetten dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande veranstalten. Eine berichtete Bewilligung ist nicht feststellbar, und sie hätte hier keine Kraft. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche DNS-Blockade über die Sperrliste der Gespa.
Zu beachten ist der Namensaspekt, der in dieser Nische häufig für Verwirrung sorgt: Ein Name, der deutsch klingt, sagt nichts über den Ort der Bewilligung. Die Bewilligung, auf die es ankommt, ist die schweizerische, und die fehlt hier wie bei allen auswärtigen Marken.
Über konkrete Aktionsbedingungen des Anbieters ist nichts Belastbares bekannt. Wer ein Angebot prüft, kann es deshalb nur an den Bedingungen des Anbieters selbst messen und nicht an einem Vergleich mit regulierten Schweizer Angeboten — es stehen keine vergleichbaren Bedingungen nebeneinander.
Fazit. Ein deutschsprachiger Auftritt ist keine Bewilligung, und die Auffälligkeit dieser Marke in einem Vergleich liegt nicht in einem Produktvorteil, sondern darin, dass über ihr Produkt hier nichts Nachprüfbares steht.
BC.Game: auswärtige Marke ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game untersteht keiner Schweizer Aufsicht und verfügt über keine hier wirksame Bewilligung. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz; die Domäne kann per DNS-Sperre unzugänglich gemacht werden. Nur die zwei bewilligten Veranstalter sind für Sportwetten in der Schweiz zugelassen.
Der Hinweis, der bei einer solchen Marke am meisten Gewicht hat, ist kein Bonusdetail, sondern die Zahlungsseite. Im bewilligten Schweizer Markt laufen Guthaben und Gewinne ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers; anonyme Auszahlungen existieren dort nicht. Wer ein Angebot mit anderen Auszahlungswegen wählt, verlässt dieses Prinzip und mit ihm den einzigen Mechanismus, der im Streitfall eine Zuordnung ermöglicht — und die Schweiz hat kein Instrument, das Zahlungen an unzulässige Wettseiten blockiert.
Über Aktionsbedingungen, Bewilligungsland oder Auszahlbarkeit eines Guthabens ist hier nichts belegbar. Wer prüfen will, schaut in die Bedingungen des Anbieters und beantwortet die vier Fragen, die jede Bonusbewertung tragen.
Fazit. Der Unterschied zu den bewilligten Veranstaltern liegt weniger im Angebot als im Auffangnetz: Fehlt der Anschluss an das Schweizer System, entscheidet im Konfliktfall das Recht des Anbieters, nicht das des Spielenden.
BassBet: auswärtige Marke ohne Schweizer Bewilligung
BassBet fällt unter dieselbe Einordnung. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung ist nicht feststellbar und hätte in der Schweiz gemäss Geldspielgesetz keine Wirkung, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domäne kann per DNS-Sperre unzugänglich gemacht werden.
Die praktische Konsequenz betrifft weniger die Aktion als die Frage, wo ein Streit ausgetragen wird. Im bewilligten Markt gibt es Einsprachewege und Fristen — bei einer verweigerten Auszahlung etwa eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief. Diese Wege existieren nur gegenüber einem bewilligten Veranstalter. Ohne Bewilligung fehlt der Adressat.
Zum Willkommensangebot und dessen Bedingungen lässt sich hier nichts Belastbares sagen. Wer es dennoch prüfen möchte, geht die vier Fragen durch und vergleicht das Ergebnis mit dem, was bei einem bewilligten Anbieter an Bedingungen dokumentiert ist. Was die Marke selbst verspricht, steht in ihren eigenen Bedingungen.
Fazit. Die fehlende Bewilligung verschiebt das Risiko vom Anbieter auf den Spielenden, und sie tut das in einer Grössenordnung, die durch kein Willkommensversprechen aufgewogen wird.
Unibet: auswärtige Marke ohne Schweizer Bewilligung
Unibet ist eine international bekannte Marke, die jedoch nicht über eine Schweizer Bewilligung verfügt. Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz; der Zugang kann jederzeit durch eine DNS-Sperre unterbunden werden. Auch hier gilt: In der Schweiz ist das Angebot nicht zugelassen.
Bekanntheit ist in dieser Nische ein zweischneidiges Argument. Sie sagt etwas über die Grösse des Unternehmens und nichts über die Bewilligungslage in der Schweiz. Die Bewilligung, die im Streitfall zählt, ist die schweizerische, und die fehlt. Ein Spielender, der ein Konto dort führt, hat keine Schweizer Limitenfunktion, die sein Konto bremst — und die Verlustlimite ist im bewilligten System der wirksamste Selbstschutz, den es gibt.
Konkrete Bonusbedingungen sind hier nicht belegbar. Wer sie prüft, liest sie im Angebot des Anbieters und fragt nach den vier Punkten.
Fazit. Ein bekannter Name ohne Schweizer Bewilligung bleibt ein ausländisches Angebot — und wer dessen Bedingungen beurteilen will, hat keinen Anhaltspunkt ausser den Bedingungen selbst.
22Bet: auswärtige Marke ohne Schweizer Bewilligung
22Bet verfügt ebenfalls über keine in der Schweiz gültige Bewilligung. Das Angebot ist nicht an das Sperrregister angebunden, bietet keinen Schweizer Rechtsschutz und unterliegt der Gefahr einer DNS-Blockade durch die Gespa. Eine bewilligte Sportwette findet hier nicht statt.
Bei solchen Marken lohnt ein Blick auf die Blockade-Dynamik. Die Gespa führt eine Sperrliste, die am Ende des Jahres 2025 671 Domänen umfasste, und blockierte Domänen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Für den Spielenden bedeutet das: Der Zugang kann jederzeit verschwinden, und mit ihm die Kontohistorie. Wer ein Gratisguthaben und die daraus entstandenen Gewinne dort liegen lässt, hat ein Guthaben bei einem Anbieter, dessen Erreichbarkeit nicht in seiner Hand liegt.
Über das Willkommensangebot des Anbieters ist nichts Belastbares bekannt. Wer es prüfen will, liest die Bedingungen des Anbieters und achtet darauf, ob ein Guthaben auszahlbar ist und bis wann es gilt.
Fazit. Das Kursrisiko liegt hier nicht in der Quote, sondern in der Erreichbarkeit — ein Konto, dessen Domäne über Nacht verschwinden kann, ist kein Ort für ein Guthaben, das man in Ruhe prüfen will.
bet-at-home: auswärtige Marke ohne Schweizer Bewilligung
bet-at-home ist nicht nur eine auswärtige Marke ohne Schweizer Bewilligung, sondern eine, die die Aufsicht im Zusammenhang mit Domain-Hopping ausdrücklich nennt. Domänen, die auf der Sperrliste stehen, werden ersetzt, und die Liste wächst: von ersten 671 Domänen am Ende des Jahres 2025 ist die Rede.
Dieser Umstand macht den Vergleich für einen Spielenden konkret. Ein Anbieter, dessen Adresse mehrfach gewechselt hat, ist für die Aufsicht ein wiederkehrender Fall und für den Spielenden ein Konto, das an wechselnden Orten liegt. Wer dort spielt, sollte nicht davon ausgehen, dass dieselbe Adresse morgen noch trägt.
Zu Bonusbedingungen, Bewilligungsland und Auszahlbarkeit eines Guthabens ist hier nichts belegbar. Wer prüfen will, tut es an den Bedingungen des Anbieters.
Fazit. Dass der Name in der Arbeit der Aufsicht auftaucht, ist das belastbarste Merkmal dieses Angebots im vorliegenden Vergleich — belastbarer jedenfalls als jede Bonuswerbung, die darüber hinausgeht.
1Bet: auswärtige Marke ohne Schweizer Bewilligung
1Bet ist ein weiteres auswärtiges Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Es untersteht keiner hiesigen Aufsicht, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsschutz. Der Zugang kann durch eine DNS-Sperre blockiert werden, da eine bewilligte Basis fehlt.
Was bei der ganzen Gruppe gleich bleibt, ist die Steuerfrage. Während Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen bis zum Freibetrag steuerfrei sind, behandelt die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen anders — im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Ein Gratisguthaben aus dem Ausland, das zu einem Gewinn führt, ist also nicht automatisch ein steuerfreier Gewinn.
Über die konkreten Bedingungen des Willkommensangebots ist nichts Belastbares bekannt; sie stehen in den Bedingungen des Anbieters.
Fazit. Ein freies Guthaben ohne Schweizer Bewilligung ist eine Wette auf die Kulanz eines Anbieters — und die Steuerpraxis des eigenen Kantons gehört in diese Rechnung hinein, bevor man sie abschliesst.
Wohin sich das im Alltag verschiebt
Drei Beobachtungen halten dem Vergleich stand. Erstens: In der Schweiz ist die Zahl der bewilligten Anbieter eine Konstante, keine Auswahl. Wer in Zürich wohnt, hat einen; wer in Genf wohnt, hat einen anderen. Ein Vergleich von zehn Namen ist damit ein Vergleich von zwei bewilligten Angeboten gegen acht, bei denen die Bewilligungsfrage schon entschieden ist.
Zweitens: Ein Bonus ohne Einzahlung ist in diesem Markt kein Einstiegsprodukt, sondern ein genehmigter Sonderfall. Acht Zustimmungen an Swisslos und 24 an die Loterie Romande im Jahr 2025 — das ist die Frequenz, in der Gratisspielguthaben in einem Land mit fast neun Millionen Einwohnern entstehen. Wer darauf wartet, wartet auf ein Ereignis, nicht auf ein Standardangebot.
Drittens: Wo es das Guthaben gibt, entscheidet die Verwendbarkeit. Nicht auszahlbar, 30 Tage gültig, CHF 10, siebentausend Stück. Diese vier Angaben sind mehr wert als jede beworbene Summe, weil sie die einzigen sind, die man überprüfen kann.
Wer sich für ein Konto entscheidet, sollte die Reihenfolge der Entscheidungen umdrehen. Zuerst die Limiten, dann der Wohnsitz, dann der Anbieter, dann die Wette. Wer mit der Wette anfängt, hat die Limite nie gesetzt.
Häufige Fragen zu Gratisguthaben und Wettbonus
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?
Ja, aber selten und klein. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Belegt ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben, 7000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Ein Guthaben ohne Einzahlung ist in diesem Markt ein Sonderfall, kein Standardprodukt.
Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?
Weil eine Aktion ohne Einzahlung kein Werbeakt ist, sondern ein genehmigungspflichtiger Vorgang mit vorheriger Zustimmung der Gespa. Das Angebot der beiden Veranstalter ist zudem eine geschlossene Liste zulässiger Sportarten und Wettarten, und der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke. Werbebudgets für grosszügige Geschenke sind in dieser Konstruktion schlicht nicht vorgesehen.
Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?
Es bleibt gebunden. Swisslos hält fest, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist; bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar. Auch sonst gilt: Aktionsguthaben unterliegt den selbst gesetzten Limiten und ist in der Regel befristet — im belegten Fall 30 Tage. Der Gewinn kann auszahlbar werden, das eingesetzte Guthaben nicht.
Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Eine Wette zu Quote 2.00 bringt mit CHF 10 eigenem Einsatz CHF 20 zurück und mit CHF 10 Gratisguthaben nur CHF 10. Der Einsatz verfällt, der Gewinn darüber wird gutgeschrieben. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einem Bonus und dem Wort «risikofrei».
Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?
Dass das Angebot ausserhalb des bewilligten Schweizer Rahmens steht. Solche Marken haben keine Schweizer Bewilligung, sind nicht an das Sperrregister angeschlossen, bieten keinen Schweizer Rechtsschutz und können über die Sperrliste der Gespa per DNS blockiert werden. Gewinne sind nicht von der Verrechnungssteuer erfasst, aber nach kantonaler Praxis steuerbar — im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe.
Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Oberhalb davon behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton» — und bei ausländischen Anbietern entscheidet die kantonale Praxis.
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Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
