Wettbonus ohne Einzahlung in der Schweiz — wo Gratisspielguthaben herkommt und wann es verfällt
Ladevorgang...
Fussball, Eishockey, Basketball: in der Schweiz darf man Sportwetten nur bei zwei Veranstaltern platzieren, und ein Wettbonus ohne Einzahlung ist dort alles andere als die Regel. Wo es ihn gibt, hängt er an einer Bewilligung der Aufsicht — und an einer Frist, die schneller abläuft, als manchem lieb ist.
Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft anhand der Bewilligungsangaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und der veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.
Verlustlimiten, Pausen und Sperren: was ein Gratisbetrag in Bewegung setzt
Wer bei einem Schweizer Veranstalter zum ersten Mal eine Wette platzieren will, stösst auf etwas, das auf keiner Werbeseite steht: bevor die erste Wette überhaupt möglich ist, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — eine Regelung, die genau den Moment abfängt, in dem jemand nach einem verlorenen Abend schnell mehr freischalten will. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen.

Die Reihenfolge ist kein Formalismus. Ein verifiziertes Konto mit gesetzten Limiten ist die Tür, und erst dahinter liegt alles andere: Einzahlung, Wette, Gratisspielguthaben. Ein Guthaben verändert die Limite nicht — es bewegt sich innerhalb derselben Grenze wie eigenes Geld, denn die Limite misst Verlust, nicht Einsatzquelle.
Gratisspielguthaben wird gern als risikofreier Einstieg verkauft. Die Limite sagt etwas anderes. Ein Betrag von CHF 10 auf einem Konto mit einer Verlustlimite von CHF 50 oder CHF 100 schöpft diese Grenze bereits teilweise aus. Wer 30 Einsätze zu je CHF 1 hinter sich bringt, hat CHF 30 Verlustpotenzial verbraucht und dabei nie einen Franken eingezahlt. Die Sperre greift, ob das Geld eingezahlt oder geschenkt wurde.
Spielsperre und Sperrregister: der Teil, der nicht nur den Anbieter betrifft
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren; während der Frist ist keine Aufhebung möglich. Wer eine unbefristete Spielsperre eintragen lässt, steht in einem schweizweiten Register — und dieses Register gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden.
Was das im Alltag bedeutet: eine spontane Selbstsperre bei Sporttip kann den Zugang zu einem Grossteil des hiesigen Glücksspielangebots schliessen, nicht nur zu einem Produkt. Das ist der wirksame Teil des Systems, und er ist unbequem. Wer eine kurze Pause will, nimmt die befristete Variante und weiss, dass sie hält. Wer nicht mehr weitermachen will, braucht zuerst eine Anlaufstelle — die Sperre lässt sich nicht auf Zuruf zurücknehmen; bei einer freiwilligen Sperre ist eine Aufhebung erst nach Ablauf der Frist und unter Beteiligung einer Fachstelle möglich.
Personen, die gesperrt oder noch nicht 18 Jahre alt sind, haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Und die Aufsicht hat 2025 nachgemessen: von 200 Testkäufen an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also keine Mauer. Wer im Haushalt Kinder hat, sollte nicht davon ausgehen, dass ein Verkaufsstellenverbot die Sache allein regelt.
Neukundenangebote: CHF 10, die nicht auszahlbar sind, und was das auf Dauer bedeutet
Neukundenangebote ohne eigenen Einsatz sind bei den Schweizer Veranstaltern die Ausnahme, und der Grund ist kein Marketingentscheid. Freiguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ein Anbieter kann also nicht einfach eine Gratiswette ausloben, und die Aufsicht kontrolliert, was er auslobt.
Das sichtbarste Beispiel kommt aus der Westschweiz. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
An dieser Aktion lässt sich ablesen, was «ohne Einzahlung» in der Schweiz konkret heisst. Zuerst: das verifizierte Konto. Ohne Ausweisprüfung und Wohnsitz im Vertragsgebiet läuft nichts. Dann: die Frist von 7 Tagen für die Eingabe — an einem Stadionabend erledigt, eine Woche später nicht mehr. Schliesslich: die Gültigkeit von 30 Tagen. Danach ist das Guthaben weg.
Was am Ende tatsächlich auszahlbar ist
«Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar» — der Satz steht in den Teilnahmebedingungen der Loterie Romande und ebenso in denen von Swisslos. Gewinne aus einem solchen Guthaben dagegen werden regulär gutgeschrieben: bei der Loterie Romande bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet, darüber per Überweisung auf die angegebene IBAN. Der Gratisbetrag selbst bleibt im Spielsystem.
Wie viel ein solcher Betrag wert ist, lässt sich ausrechnen, und die Rechnung fällt nüchtern aus. Der Wert eines Gratisguthabens, dessen Einsatz nicht zurückbezahlt wird, ergibt sich aus dem Betrag, der Quote und dem Quotenschlüssel des Marktes, also dem Anteil, den ein Markt an Einsätzen zurückzahlt. Nehmen wir das Gratisspielguthaben von CHF 10 der Loterie Romande und einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — ausdrücklich ein Beispiel, kein bei einem Anbieter beobachteter Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 95 %. Der durchschnittliche Wert des Guthabens bewegt sich damit in einer Spanne von etwa CHF 4.50 bis CHF 4.60. Der Grund für die Spanne ist die Gültigkeitsdauer und der geforderte Mindesteinsatz: je kleiner die zulässige Einsatzstückelung und je kürzer die 30 Tage, desto eher fällt ein Teil des Spielraums einer Wette weg, die quer über die volle Summe nicht zustande kommt. Was einen echten Gewinn auslöst, ist der Gewinn der Wette — nicht das Guthaben. CHF 10 Gratisspielguthaben sind eine Wette, keine Auszahlung.
Was das im Vergleich zu einer beworbenen «100 %»-Aktion bedeutet, ist eine andere Frage, und die Antwort steckt im Kleingedruckten der Bedingungen des jeweiligen Veranstalters: Umsatzauflagen, Mindestquote, Frist, Höchstgrenze beim Gewinn. Bei einem Guthaben, das gar nicht erst auszahlbar ist, entfällt die Umsatzauflage komplett — es gibt nichts freizuspielen, weil nichts ausgezahlt wird. Das ist der ehrlichste Teil der Schweizer Lösung: weniger Versprechen, weniger Fallen, weniger Wert.
Auch Kombibonus und Quotenboost bei Sporttip folgen demselben Muster. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung begrenzt sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
«Boost» heisst hier: der Anbieter zahlt zusätzlich, aber nur unter Bedingungen, die er selbst geschrieben hat und jederzeit ändern kann. Wer wegen des Boosts eine Kombination zusammenstellt, die er sonst nicht gespielt hätte, hat bereits verloren — unabhängig davon, wie das Ergebnis ausgeht.
Einordnung: was ein Bonus ohne eigene Zahlung überhaupt ist
Die Grundlagen sind einfacher, als die Angebotsseiten vermuten lassen. Ein Bonus ohne Einzahlung ist ein Guthaben, das der Veranstalter von sich aus auf ein Spielerkonto bucht, ohne dass der Spielende zuerst Geld eingezahlt hat. Der Betrag ist der Anreiz; die Bedingungen sind das Geschäft. Und die wichtigste Trennung verläuft zwischen Spielguthaben und Geld: Guthaben ist der Betrag, mit dem gewettet werden kann. Auszahlbar wird erst, was aus einer Wette als Gewinn entsteht.
Dass die Begriffe durcheinandergehen, hat System. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist dagegen nicht auszahlbar — derselbe Kontostand, zwei völlig verschiedene Rechte.
Die Begriffe sind auch kein Sprachgefühl, sondern Recht. Das Gesetz sagt Gratisspielguthaben, der Markt sagt Gratiswette oder Freiwette. Wer die Bedingungen liest, findet «Gratisspielguthaben» — und damit den Hinweis, dass es die auszahlbare Variante nicht ist.
Was in einem solchen Guthaben steckt, hängt an mehreren Schrauben: Gültigkeitsdauer, Mindestquote, ob der Einsatz bei einem Gewinn zurückfliesst, Höchstgrenze beim Gewinn und ein möglicher Umsatzerfordernis. Bei den Schweizer Veranstaltern entfällt mindestens eine dieser Schrauben — genau deshalb, weil die Aufsicht die Freiguthaben vorab genehmigt. Ausländische Seiten, die mit demselben Versprechen werben, unterliegen dieser Kontrolle nicht.
Wann ein Guthaben tatsächlich zu Geld wird
Der praktische Ablauf verläuft in einer Reihenfolge, die man vorher kennen sollte: registrieren und Identität bestätigen, Limiten setzen, Guthaben erhalten, innerhalb der Gültigkeit einsetzen, Gewinn gutgeschrieben bekommen, Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen beantragen. Jede dieser Stufen kann eine Bedingung tragen.
Bei Swisslos zahlt der Veranstalter Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von alledem ausgenommen.
Es gibt Punkte, an denen Wetterträge verfallen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein Gewinn aus einer Gratiswette ist damit kein unbegrenztes Guthaben, sondern eine Forderung mit einem Ablaufdatum.
Vergleich: woran sich ein Angebot ohne Einzahlung wirklich messen lässt
Die Höhe des Gratisbetrags ist das schlechteste Vergleichskriterium, das angeboten wird. Zwei Zahlen entscheiden mehr: die Bewilligung und die Bedingungen. Ein grosser Betrag mit harten Auflagen kann teurer sein als ein kleiner ohne.
Ein Konto ist in beiden Fällen nur für Personen im jeweiligen Gebiet zu haben. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide verlangen mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre — und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Duelbits | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
Zehn Zeilen, und der eigentliche Befund steht in der zweiten Spalte. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Das kantonale Recht hat die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die Aufsicht veröffentlicht keine Liste alternativer Bewilligungen, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer eine «Top 10 der Schweizer Wettanbieter ohne Einzahlung» sucht, landet zwangsläufig bei zwei Bewilligungen und acht Standorten im Ausland.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz pro solcher Wette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz ist bei kleinen Guthaben die entscheidende Zahl: mit CHF 10 Guthaben und einem Mindesteinsatz von CHF 1 sind zehn Einsätze möglich, aber nur, wenn die Gültigkeitsfrist das hergibt.
Warum die Bedingungen mehr wiegen als der Betrag
Ein Vergleich, der nur die Aktionshöhe liest, vergleicht die falsche Zahl. Entscheidend sind vier Dinge: wie lange das Guthaben gilt, ob der Einsatz bei einem Gewinn zurückfliesst, wie hoch eine allfällige Mindestquote liegt und ob der Gewinn gedeckelt ist. Fehlt eine dieser Angaben auf einer Angebotsseite, ist sie in den Teilnahmebedingungen zu suchen — und wer sie nicht findet, hat den Vergleich bereits verloren.
Der Blick auf das Papier lohnt sich besonders bei den ausländischen Adressen. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; jede andere Bewilligung hat hier keine Geltung. Was das konkret kostet und wann es sichtbar wird, steht im Abschnitt zur Rechtslage — dort, wo die Sperrliste und der fehlende Rechtsschutz zusammenkommen.
Spielregeln, Quoten und Auszahlung: die Mechanik hinter dem Guthaben
Ein Wettbonus wird erst verständlich, wenn klar ist, was eine Wette überhaupt tut. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.10 beträgt die Rückzahlung CHF 21.00, der Nettogewinn also CHF 11.00. Die Rundung klingt nach Nebensache; über hunderte Wetten ist sie es nicht.
Die Marktseite ist bei diesen Beträgen der grössere Faktor. Der Quotenschlüssel eines Marktes — der Anteil, den der Markt an Einsätzen zurückzahlt — liegt bei einem Zwei-Weg-Markt mit zwei Quoten von je 1.90 bei 95 %. Der Rest ist die Marge des Veranstalters und damit der Preis, den jeder Wettende bei jeder Wette zahlt. Ein Gratisguthaben umgeht diesen Preis nicht; es verlagert nur, wer ihn trägt.
Wann eine Wette ungültig wird und was dann mit dem Guthaben passiert
Ein abgesagtes Sportereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die gute Variante des Verfalls, weil der Einsatz zurückkommt.
Bei Livewetten liegen die Dinge anders. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live setzt, während ein Elfmeter läuft, riskiert genau das. Bei einem Gratisspielguthaben mit 30 Tagen Gültigkeit ist eine mit Quote 1.00 gewertete Wette besonders ärgerlich: der Einsatz kommt zurück, aber das Guthaben ist um diesen Einsatz verbraucht, wenn die Gültigkeit abgelaufen ist.
Zur regulären Spielzeit gehört die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt der Veranstalter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Cash-Out existiert bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer ein Gratisguthaben einsetzt und dann vorzeitig aussteigt, bekommt also weniger als den möglichen Gewinn — und bei einem Boost verfällt die Erhöhung ohnehin.
Rechtslage: warum es Gratisguthaben nicht einfach so gibt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur die Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Damit ist die Frage aus der Einleitung beantwortet, und die Antwort ist unbequem für alle, die eine Auswahl erwarten. Es gibt in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Warum die Aufsicht Freiguthaben vorher genehmigen muss
Freispiele oder Freiguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Regel ist der Grund, weshalb Sporttip und Jouez Sport kein wildes Aktionsprogramm fahren: Jede Gratiswette muss vorher durch das Verfahren, und 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Zahl, die jede Vorstellung von einem aggressiven Bonusmarkt in der Schweiz zurechtrückt.
Hinzu kommt ein werberechtlicher Rahmen. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein ausländischer Anbieter, der Schweizer Adressen mit einem Gratisbonus bewirbt, bewegt sich damit in einem Feld, das der Gesetzgeber ausdrücklich bestraft. Für den Wettenden heisst das: die Werbung ist der Hinweis auf die Rechtslage, nicht nur auf das Angebot.
Kein Zeitfensterverbot, keine Sperrstunde. Wer in der Schweiz wirbt, darf das grundsätzlich zu jeder Tageszeit — solange die Werbung nicht irreführend ist und sich nicht an die falschen Leute richtet.
Welche Sportarten und Märkte überhaupt zulässig sind
Was in der Schweiz bewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Massgeblich ist die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa; Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion; Esport kommt darin nicht vor. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind zulässig, vorausgesetzt, der Veranstalter besitzt eine entsprechende Entscheidung; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.
Wie viel davon ein Wettender zu Gesicht bekommt, hängt am Konto. Die Einschränkung trifft zuerst die Nischen: wer auf eine unterklassige Liga oder einen exotischen Markt setzen will, findet auf der Liste keinen Eintrag. Auch ein Wettkämpfer, der am Ereignis teilnimmt, darf nicht darauf wetten. Das ist konsequent und eng zugleich — die bewilligte Auswahl ist ein geschlossener Katalog, kein offenes Regal.
Rechtsschutz und Steuern: wann der Unterschied sichtbar wird
Ausländische Anbieter treten in zwei Gruppen auf, und die zweite ist der Teil, den die Werbung verschweigt. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Wettende selbst wird nach Auskunft des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Sperrliste ist das sichtbare Instrument. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping, ein Mechanismus, den die Aufsicht selbst benennt. Wer heute eine Seite findet, findet sie morgen unter einer anderen Adresse, was für den Anbieter bequem ist und für den Wettenden vor allem eines bedeutet: die Adresse, unter der er sein Konto angelegt hat, kann von einem Tag auf den anderen nicht mehr erreichbar sein.
Dass Karten- oder Bankzahlungen an solche Seiten gesperrt würden, stimmt nicht. Die Schweiz kennt kein Instrument, das Zahlungen an unbewilligte Wettseiten blockiert. Die Domain-Sperre ist die Massnahme, und sie greift am Zugang, nicht am Geld.
Was die fehlende Anbindung an das Sperrregister kostet
Ausländische Anbieter sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Das bedeutet zweierlei. Erstens: Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter selbst sperrt, sperrt sich damit nicht bei einem ausländischen Anbieter. Die Sperre, die den Zugang zu Casinos einschliesslich Online-Casinos und zu den Schweizer Wetten schliesst, endet an einer Domain, die nicht an der Liste hängt. Für jemanden, der gerade eine Sperre braucht, ist das die praktisch folgenreichste Lücke des ganzen Systems. Zweitens: Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Wer glaubt, einen Gewinn nicht erhalten zu haben, hat keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden könnte — bei einem Schweizer Veranstalter gibt es sie, samt Einspracheweg und Fristen.
«Ohne Bewilligung» heisst nicht «ohne Regeln» — es heisst «ohne diese Regeln». Der Anbieter arbeitet nach seinen eigenen Bedingungen, die er ändern kann.
Was der Fiskus unterscheidet
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; ab dem Schwellenwert wird besteuert. Der Bundeswert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Schwellenwert weicht ab, und deshalb ist die ehrliche Antwort «je nach Kanton» — nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender liegt weit darunter: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht — wer das Gegenteil liest, liest eine Erfindung. Der Unterschied liegt woanders. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn von CHF 500, bei einem Schweizer Veranstalter steuerfrei, kann dort also voll der Einkommensteuer unterliegen. Das ist die Rechnung, die in keinem Bonusvergleich auftaucht. Und es ist allgemeine Information: für den eigenen Fall fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Die geprüften Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne
Zehn Namen stehen auf dieser Liste, und sie gehören in zwei Gruppen, die nicht zu vermischen sind. Die ersten zwei sind die Veranstalter, die das interkantonale Recht vorsieht. Die acht übrigen sind Angebote, denen Schweizer Spielende begegnen — hier beschrieben und bewertet, jeder mit dem Hinweis «ohne Schweizer Bewilligung». Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Geltung.
Bei diesen acht Anbietern ist über eine gemeldete Bewilligung nichts bekannt, was in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Was das für die Einordnung heisst, ist im Abschnitt zur Rechtslage und im Abschnitt zu Rechtsschutz und Steuern beschrieben: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann.
Swisslos Sporttip: das Gratisspielguthaben, das gar nicht erst auszahlbar ist
Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und in der Schweiz ohne Einzahlung wetten will, landet bei Sporttip. Swisslos hat ihren Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Es ist eine der zwei Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt.
Das Konto ist an das Gebiet gebunden: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für die Westschweizer Kantone ist der Veranstalter nicht zuständig — wie im Abschnitt zur Loterie Romande beschrieben.
Vor der ersten Teilnahme stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer die Limite lediglich als Hürde vor dem Spielen sieht, übersieht den Punkt: sie ist das Instrument, das verhindert, dass ein Gratisguthaben in eine Reihe von Einzahlungen übergeht.
Beim Einsatz gilt ein Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine solche Wette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei CHF 10 Gratisspielguthaben sind zehn Wetten möglich — solange sie innerhalb der Gültigkeit liegen.
Auf der Produktseite stehen Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, ein Kombiboost mit mindestens vier Voraussagen zu je mindestens Quote 1.50 und Quoten- sowie Profitboosts für definierte Ereignisse. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Konto auf den eigenen Namen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung laufen direkt über das Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Das Urteil über Sporttip lässt sich an einer Zahl festmachen: an der Frist von 72 Stunden. Die Verlustlimite ist hoch genug, dass sie im Alltag selten bremst, aber eine Erhöhung dauert drei Tage — und genau in dieser Wartezeit zeigt sich, ob jemand tatsächlich weiterspielen will oder nur nach einem verlorenen Abend mehr freischalten möchte. Wer das als Gängelung empfindet, ist bei einem Anbieter ohne Anschluss an das Sperrregister besser aufgehoben; wen es vor einer Nacht bewahrt, für den ist es der eigentliche Wert dieses Anbieters.
Loterie Romande Jouez Sport: CHF 10, sieben Aktionstage, 30 Tage Gültigkeit
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Recht kennt, und sie bedient die Westschweiz: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet zu haben.
Bei dieser Veranstalterin ist die Aktion in den Teilnahmebedingungen dokumentiert (siehe oben). Es handelte sich um ein Startguthaben, das auf bestimmte Stadiontage begrenzt war.
Für das Spielerkonto gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber wird auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — der Satz gilt hier wie bei Swisslos.
Das Urteil über diese Aktion fällt an ihrem Vertriebsweg. CHF 10 sind kein Onlinetrick, sondern der Betrag, den sieben Stadionabende hergeben, und die Aktion lebte von den 2’350 Verkaufsstellen und den National-League-Stadien. Wer nicht ohnehin im Stadion war oder die Westschweiz vor der Haustür hat, für den war sie kein Angebot, sondern eine Randnotiz. Wer dort war, hatte in einer Woche CHF 10 auf dem Konto und dreissig Tage Zeit, sie einzusetzen. Die Frist ist das eigentliche Produkt.
Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung
Duelbits ist in der Schweiz nicht bewilligt. Wer bei diesem Anbieter spielt, steht ausserhalb des Schweizer Schutzes: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, kein Schweizer Verfahrensweg bei einem nicht ausbezahlten Gewinn. Die Domain kann zudem von der Aufsicht auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Das ist der Rahmen, in dem alle acht ausländischen Namen auf dieser Liste stehen, und er ist innerhalb dieser Gruppe derselbe. Die einzelnen Angebote und Bedingungen unterscheiden sich, und über die Zahlungsmittel, Bonusbeträge oder Auszahlungszeiten dieses Anbieters gibt es hier nichts zu sagen. Wer dort spielt, prüft die Angaben auf der Seite selbst — und prüft sie dort, wo sie stehen, nicht dort, wo sie beworben werden.
Das Urteil über Duelbits: Dieser Anbieter löst ein Problem nicht, das ein Schweizer Wettender hat. Wer eine bewilligte Wette abschliessen will, braucht ihn nicht. Wer trotzdem spielt, sollte wissen, dass Werbung für gambling, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, verboten ist — dass ein Anbieter also bereits beim Marketing eine Grenze überschreitet, deren Sanktion ihn selbst trifft, nicht den Spielenden, und dass dieser Umstand nichts über die Spielqualität aussagt.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung
Donbet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Schweizer Adresse, an die ein Wettender sich wenden könnte. Der Anbieter steht ausserhalb des gesetzlichen Rahmens, den die Gespa für bewilligte Anbieter vorgibt.
Ein Punkt verdient Aufmerksamkeit, weil er alle acht ausländischen Namen betrifft und oft falsch dargestellt wird: Die Schweiz kennt kein Instrument, das Zahlungen an unbewilligte Wettseiten blockiert. Karten- und Bankzahlungen werden nicht gesperrt. Die Aufsicht blockiert Domains, nicht Zahlungsströme.
Das Urteil über Donbet: Hier gilt dasselbe wie für die übrigen Adressen ohne Bewilligung — der Anbieter ist die zweite Option hinter der bewilligten, und die zweite Option ist nur dann sinnvoll, wenn man weiss, was sie kostet. Was sie kostet, ist im Abschnitt zu Rechtsschutz und Steuern aufgeführt: im Zweifel eine Steuerfolge, in jedem Fall den Verzicht auf den Schweizer Verfahrensweg.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung
Unibet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung, und der Name ändert daran nichts — ein bekannter Markenname ist kein Bewilligungsnachweis für den Schweizer Markt.
Der Platz dieses Anbieters im Bild ist schnell bestimmt: er gehört zu den acht Adressen, die Schweizer Spielende antreffen, ohne dass eine Schweizer Bewilligung dahintersteht. Über die eigenen Bedingungen, Zahlungsmittel und Aktionshöhen dieses Anbieters gibt es hier nichts zu sagen; sie stehen in seinen Bedingungen und sind vor einem Einsatz dort zu prüfen.
Das Urteil über Unibet: Nichts an diesem Anbieter ist über eine Schweizer Bewilligung abgesichert, und der ausländische Bewilligungsstand ist hier ohne Geltung. Wer Wert auf die Sperrregister-Anbindung legt — und das ist der Punkt, der im Ernstfall zählt — findet sie bei diesem Anbieter nicht.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Wer hier spielt, steht ausserhalb des Schweizer Schutzes, da jede andere Bewilligung gemäss Geldspielgesetz keine Geltung besitzt.
Zweierlei bleibt zu benennen. Erstens: Die Aufsicht kann Domains auf die Sperrliste setzen und über Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; Ende 2025 umfasste die Liste 671 Adressen, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Zweitens: Das bedeutet für den Wettenden, dass eine Kontoadresse von heute auf morgen unerreichbar werden kann, ohne dass er etwas falsch gemacht hätte.
Das Urteil über 1xBet: Die Domain-Sperre ist keine abstrakte Drohung, sondern eine Massnahme, die 671 Adressen erfasst hat. Wer hier einzahlt, sollte wissen, dass die Erreichbarkeit der Seite nicht in seiner Hand liegt — und dass ein Schweizer Verfahrensweg für einen strittigen Gewinn nicht existiert.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo ist in der Schweiz nicht bewilligt. Eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt hier nicht. Was fehlt, ist nicht eine Formalität, sondern der Zugang zum schweizerischen Sperrregister und der Schweizer Rechtsschutz für einen strittigen Gewinn.
Über die Bedingungen dieses Anbieters gibt es hier nichts zu sagen — und der richtige Weg für einen Wettenden ist ohnehin, die Bedingungen im Kontobereich zu lesen, bevor Geld oder ein Gratisguthaben auf dem Konto landet. Dort stehen Gültigkeitsfristen, Mindestquoten und Höchstgrenzen, an denen sich ein Bonus entscheidet.
Das Urteil über Wettigo: Dieser Anbieter steht ausserhalb des Rahmens, der in der Schweiz den Zugang zu Sperre und Rechtsschutz regelt. Wer die Wette als Freizeit sieht, für den ist die fehlende Anbindung an die Spielsperre das zentrale Risiko, nicht ein theoretisches — genau in dem Moment, in dem man die Sperre am meisten braucht.
N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Nur die zwei Veranstalter des interkantonalen Rechts dürfen hier Sportwetten anbieten; eine Bewilligung aus dem Ausland ist in der Schweiz wirkungslos. Der Anbieter ist damit eine der Adressen, die Schweizer Spielende ohne Bewilligung antreffen.
Was ein Gratisguthaben bei diesem Anbieter wert ist, lässt sich hier nicht sagen, weil dazu Zahlen gehören, die nur in seinen eigenen Bedingungen stehen. Grundsätzlich gilt für jedes solche Angebot: Gültigkeitsfrist, Mindestquote, Behandlung des Einsatzes bei einem Gewinn und Deckelung des Gewinns sind die vier Grössen, die den Wert bestimmen.
Das Urteil über N1 Bet: Die Kosten dieses Angebots liegen nicht in einem Betrag, sondern in der Reihenfolge — wer zuerst einzahlt und dann die Bedingungen liest, liest sie zu spät. Das gilt für jede Adresse ohne Schweizer Bewilligung, und hier besonders, weil kein Schweizer Verfahrensweg im Hintergrund steht.
MyStake: ohne Schweizer Bewilligung
MyStake ist in der Schweiz nicht bewilligt. Der Anbieter liegt damit in der Gruppe der acht ausländischen Adressen, die in diesem Vergleich beschrieben und bewertet werden.
Zu den konkreten Aktionsbedingungen dieses Anbieters gibt es hier nichts zu sagen. Wer sich dafür interessiert, findet die Angaben in den Bedingungen des Anbieters, und die Lektüre dort ersetzt jede Zusammenfassung — in einem fremden Bedingungswerk ist das nicht Bequemlichkeit, sondern die einzige belastbare Grundlage.
Das Urteil über MyStake: Über diesen Anbieter steht hier nichts, was ihn gegenüber den übrigen Adressen ohne Schweizer Bewilligung heraushebt, und über die fehlende Bewilligung entscheidet seine eigene Bewerbung nicht. Wer das Angebot prüft, prüft es gegen die vier Grössen, die den Wert eines Gratisguthabens bestimmen.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung
22Bet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Ohne Bewilligung fehlt die Anbindung an das Sperrregister, fehlt der Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Für Werbung gilt hier eine klare Grenze: Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Wer also auf Schweizer Seiten auf ein solches Angebot stösst, hat es mit einem beworbenen Angebot zu tun, dessen Bewerbung der Gesetzgeber missbilligt.
Das Urteil über 22Bet: Was diesen Anbieter von den bewilligten unterscheidet, ist nicht die Güte der Wettabwicklung, sondern die Frage, was im Streitfall passiert. Bei einem Schweizer Veranstalter gibt es einen Weg samt Fristen — hier endet er an der Grenze.
Wann sich ein Angebot ohne Einzahlung rechnet: eine Rechnung mit Vorbehalt
Ein Gratisguthaben ohne auszahlbaren Einsatz ist keine Auszahlung, sondern eine Wette auf Kosten des Veranstalters. Was sie durchschnittlich wert ist, ergibt sich aus dem Betrag, der Quote und dem Quotenschlüssel des Marktes. Beim Gratisspielguthaben der Loterie Romande von CHF 10 und einem Zwei-Weg-Markt zu je Quote 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein bei einem Anbieter beobachteter Preis — liegt der Quotenschlüssel bei 95 %. Der durchschnittliche Wert des Guthabens bewegt sich damit in einer Spanne von etwa CHF 4.50 bis CHF 4.60, unter der Annahme, dass der Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfliesst.
Die Spanne und nicht die Zahl ist die ehrliche Antwort, und die Annahme dahinter ist der Hebel. Je nach Gültigkeitsdauer und zulässiger Einsatzstückelung fällt ein Teil des Spielraums weg, weil sich die Wette nicht in der gewünschten Höhe platzieren lässt. Ein Mindesteinsatz von CHF 1 ist in dieser Hinsicht günstig: er erlaubt die volle Ausschöpfung des Guthabens. Eine kürzere Frist als die 30 Tage der Aktion würde den Wert nach unten ziehen, weil sich eine Wette dann nicht mehr ausgeht.
Zwei Dinge sagt die Zahl nicht. Sie sagt nichts über die Gewinnchance der einzelnen Wette — ein Guthaben von CHF 10 kann CHF 19 zurückbringen oder verpuffen, und der durchschnittliche Wert beschreibt genau das: einen Mittelwert über viele Wetten, keine Zusage für eine. Und sie sagt nichts über die Marge: der Quotenschlüssel von 95 % ist der Preis, den der Markt von jedem Einsatz nimmt, unabhängig davon, ob der Einsatz geschenkt oder eingezahlt wurde.
Was aus der Rechnung folgt, ist eine Reihenfolge für den Leser, nicht eine Empfehlung. Wer das Guthaben in wenigen grossen Wetten einsetzt, braucht erst ein Gefühl für die eigenen Quoten und Märkte. Wer es kleinteilig ausspielt, verliert weniger pro Wette und streckt die 30 Tage. Und wer es gar nicht einsetzt, hat CHF 0 verloren — die billigste Variante des ganzen Angebots.
Häufige Fragen zu Sportwetten ohne Einzahlung
Kann ich in der Schweiz bei bewilligten Anbietern ohne eigene Einzahlung wetten, und woher kommt das Guthaben dann?
Ja, aber nur ausnahmsweise. Die zwei bewilligten Veranstalterinnen bieten nur selten Neukundenangebote ohne Einzahlung; Freiguthaben braucht vorgängig die Zustimmung der Gespa. Kommt ein Gratisspielguthaben, stammt es vom Veranstalter, ist zeitlich befristet und nicht auszahlbar — auszahlbar ist allein der daraus erzielte Gewinn.
Wie viel muss ich bei Swisslos mindestens auf das Wallet einzahlen?
Der Mindestbetrag für einen Kauf von Spielguthaben beträgt CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eingezahlt werden kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, etwa über PostFinance Pay in der App.
Welche Aktion bot die Loterie Romande mit Jouez Sport an, und wie lange lief sie?
Diese Aktion war eine spezifische Werbemassnahme der Loterie Romande und ist mittlerweile abgeschlossen.
Warum verlangt das Geldspielgesetz die Zustimmung der Gespa für Gratisguthaben?
Freiguthaben fällt unter die bewilligungspflichtigen Werbemassnahmen, und die Aufsicht entscheidet vorab darüber. 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ohne diese vorgängige Zustimmung darf ein Schweizer Veranstalter kein solches Guthaben ausgeben.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was heisst das für kleine Guthaben?
Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 beziehungsweise CHF 10’000 für Systemwetten. Mit CHF 10 Gratisspielguthaben sind damit zehn Wetten möglich — vorausgesetzt, sie liegen innerhalb der Gültigkeitsfrist. Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern.
Welche Risiken bringe ich mit Angeboten ohne Schweizer Bewilligung auf mich, und welche Rolle spielt die Sperrliste?
Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Einsprachefrist. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die per DNS blockiert werden — Ende 2025 umfasste sie 671 Adressen — und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Eine eigene Spielsperre gilt bei diesen Anbietern nicht.
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Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
