Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz – erlaubt, aber nur bei zwei Veranstaltern

Updated Oktober 2026
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Ein ausgetrockneter Fussballplatz mit Rasenstreifen im warmen Nachmittagslicht, im Hintergrund Palmen und ein flaches Stadiondach.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Veranstaltern wurden gegen die öffentlich einsehbaren Unterlagen der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport geprüft.

Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden.

Wer den Afrika-Cup im Schweizer Wettprogramm sucht, findet ihn — aber nicht überall, und nicht bei jedem Anbieter, den eine Suchmaschine ausspuckt. Das Turnier ist ein Fussballereignis wie jedes andere, und damit gilt für Wetten darauf genau das, was für ein Super-League-Spiel gilt: In der Schweiz dürfen Sportwetten ausschliesslich von zwei Veranstaltern angeboten werden, und nur auf das, was die Aufsicht freigegeben hat. Alles andere ist nicht «Alternativen mit Vor- und Nachteilen», sondern eine andere Rechtslage.

Der Ärger beginnt bei der Jahreszahl. Es gibt keinen Afrika-Cup 2026. Die letzte Ausgabe, der Afrika-Cup 2025, lief vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko und wurde wegen Terminkonflikten mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft vom Sommer in den Winter geschoben. Die nächste, der Afrika-Cup 2027, ist für den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda angesetzt. Wer heute eine Wette platziert, platziert sie in die eine oder die andere dieser beiden Zeitschienen — und die zweite liegt noch weit vor uns.

Was der Afrika-Cup ist und wie das Turnier aufgebaut wird

Der Afrika-Cup ist der Kontinentalwettbewerb der CAF, der Confédération Africaine de Football. Erstmals ausgetragen wurde er 1957; Rekordsieger ist Ägypten mit sieben Titeln, Rekordtorschütze Samuel Eto’o mit achtzehn Treffern. Seit 2019 treten 24 Mannschaften an — ein Format, das für den Wettenden mehr als eine Fussnote ist, weil mehr Teams mehr Spiele und damit mehr Märkte bedeuten. Nach der Austragung 2027 soll das Turnier dann ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden, statt wie bisher alle zwei.

Ein Fussball liegt auf rotbraunem Sand am Rand eines Dorfes, die Abendsonne wirft lange Schatten.
Der Afrika-Cup 2025 fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt.

Wie eine Endrunde konkret aussieht, lässt sich am Afrika-Cup 2025 am saubersten ablesen. Gespielt wurden sechs Vierergruppen. Weiter kamen die Gruppenersten und -zweiten sowie die vier besten Gruppendritten, danach folgte ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen bei Gleichstand. Diese Struktur erklärt, warum sich die Zahl der angebotenen Märkte über den Turnierverlauf stufenweise verändert: Vor dem ersten Anpfiff gibt es Vorrundengruppen, Siegerwetten und Langzeitmärkte; mit jedem Gruppenspieltag verschieben sich die Konstellationen, und ab dem Viertelfinal wird aus einem Wettprogramm über 51 Spiele eines, das auf eine Handvoll Partien zusammenschrumpft.

Genau dort setzt die Frist an, die viele Spielende zu spät bemerken. Eine Wette auf den Turniersieger muss stehen, solange der Markt offen ist — nach dem Anpfiff des Eröffnungsspiels ist die Auswahl, die vorher den ganzen Kontinent umfasste, auf die noch offenen Möglichkeiten eingekocht. Wer erst während der Gruppenphase einsteigt, findet keine Siegerwette mehr auf den späteren Champion, sondern nur noch den Ausgang des nächsten Spiels und die verbliebenen Turnierpfade.

Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden. Für die Qualifikation haben sich 54 Mannschaften angemeldet — mehr als das Vierfache dessen, was bei der Endrunde antritt. Ein guter Teil des Qualifikationsprogramms liegt damit bereits vor dem Turnierbeginn auf dem Wettschein, sofern der Veranstalter die entsprechenden Wettarten freigegeben hat.

Wer den Afrika-Cup veranstaltet und warum das für den Wettschein zählt

Ausgerichtet wird der Wettbewerb von der CAF, nicht von einer nationalen Liga. Das klingt nach Formalie, hat aber eine praktische Folge: Der Turnierplan wird zentral erstellt und kann sich kurzfristig bewegen — die Verschiebung der Ausgabe 2025 vom Sommer in den Winter war genau das. Für den Wetten Platzierenden heisst eine solche Verschiebung, dass Langzeitwetten über Monate im Einsatz stehen und sich die Konstellationen zwischen Platzeinlage und Anpfiff vollständig neu sortieren können.

Der Austragungsort tut sein Übriges. 2025 spielte man in Marokko vor eigenem Publikum, 2027 verteilt sich das Turnier auf drei Länder. Anstosszeiten, Reisewege und Erholungsphasen unterscheiden sich dadurch deutlich von dem, was westeuropäische Ligen gewohnt sind — und wer eine Wette auf den Spielausgang abgibt, ordnet genau diese Faktoren ein, ob er will oder nicht.

Die Rechtslage in der Schweiz: wer überhaupt Wetten anbieten darf

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird der Bereich von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die ESBK ist hier nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur Casinos, und diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit, sondern entscheidet, welche Regeln überhaupt greifen.

Ein Bergpass in den Schweizer Alpen mit leerer Strasse und Schneeresten am Rand im ersten Frühlicht.
Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung.

Eine Bewilligung braucht beides: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn fliesst gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS).

Was passiert, wenn eine Wette nicht über einen dieser beiden Wege läuft? Dann fehlt die Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Bestraft wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz der Spielende nicht. Was ihm trotzdem droht: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert kein Spielerschutz und keine Fairplay-Kontrolle.

Die Sperrliste ist der zweite Teil desselben Mechanismus. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste stehend. Für den Leser bedeutet das eine einfache Rechenregel: Eine Seite, die gestern erreichbar war und heute nicht, ist nicht verschwunden, sondern umgezogen.

Was überhaupt gewettet werden darf

Die bewilligte Offerte ist eine geschlossene Liste. Massgeblich ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste führt keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Gewettet werden darf also nur auf Sportereignisse — nicht auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Virtuelle Sportarten bleiben an dieser Stelle ungeklärt; über ihre Zulässigkeit steht hier nichts. Esport taucht in der Gespa-Liste schlicht nicht auf, und dabei bleibt es.

Bewilligung oder keine: die Zuordnung der Anbieter

Die folgende Übersicht ordnet die Plattformen danach, ob sie über eine Schweizer Bewilligung verfügen. Bei den ausländischen Marken ist die Bewilligungslage so, wie die jeweilige Plattform sie selbst berichtet; in der Schweiz hat das keine Kraft.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter oder berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Gamdom keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
WirWetten keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht erstellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was die Tabelle nicht ausdrücken kann: Die beiden Gruppen stehen nicht nebeneinander auf derselben Skala. Die eine Bewilligung ist an ein Vertragsgebiet gebunden, an eine Registrierungspflicht und an die Liste der freigegebenen Wettarten; die andere ist an ein ausländisches Register gebunden, das hier niemand prüft. Für Werbung ist die Lage eindeutig: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Deshalb bleiben die ausländischen Marken hier beschrieben und beurteilt, nicht empfohlen.

Verlustlimiten und Spielsperre: was gilt, unabhängig vom Spielplan

Die Verantwortung für das, was auf dem Spielerkonto passiert, wird in der Schweiz nicht vom Veranstalter an die Kantone weitergereicht. Die Limiten setzt der Spielende selbst — der Veranstalter muss ein oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach dem Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein staatlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Bei Swisslos ist das konkret geregelt. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das ist die praktisch relevante Stellschraube: Wer sein Monatsbudget für ein Turnier wie den Afrika-Cup festlegen will, tut das besser vor dem ersten Spieltag als in der Halbzeitpause eines Viertelfinals.

Von einer Limite zu unterscheiden ist die Spielsperre (Art. 80–82 BGS). Sie erfasst überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und die Selbstsperre, und sie wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Zwei Dinge dazu ohne Beschönigung. Erstens: Der Schutz am Verkaufspunkt ist nicht lückenlos. Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Zweitens: Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS), und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten.

Wann der Selbstschutz tatsächlich greift

Eine Limite wirkt nur, wenn sie vor dem Einsatz gesetzt wurde, und eine Sperre wirkt nur, wenn sie eingetragen ist. Beides sind Vorgänge, die der Spielende selbst auslöst, und beides lässt sich nicht rückgängig machen, wenn der Verlauf einmal gegen einen steht — genau dafür sind die Fristen gebaut. Die 72 Stunden bis zur Erhöhung sind keine Schikane, sie sind der Puffer zwischen dem Impuls und dem Klick.

Ein Endrundenturnier ohne Schweizer Beteiligung macht das nicht einfacher. Wer kein Team mitfiebert, sondern nur ein Spiel verfolgt, ist weniger an ein Budget gebunden als an die eigene Tagesform — und genau dort kippt eine Verlustlimite von einer Formalität in die einzige Bremse, die es gibt. Wer wetten will, setzt die Zahl, bevor der erste Anstoss ist, und lässt sie dann stehen.

Der zweite Mechanismus, der erst spürbar wird, wenn man ihn braucht: Während einer laufenden Spielsperre ist kein Zugang möglich, weder online noch an einem Verkaufspunkt, und die Eintragung gilt auch für die Casino-Angebote desselben Hauses. Die Sperre ist damit die härtere, aber auch die verlässlichere Massnahme, weil sie nicht davon abhängt, ob man in einem schwachen Moment selbst noch nein sagt.

Wetten und Quoten beim Afrika-Cup: was eine Quote beziffert

Eine Quote ist kein Versprechen über den Ausgang. Sie ist der Preis, den ein Veranstalter für ein Risiko zahlt, und sie enthält eine Marge — den Anteil aller Einsätze auf einen Markt, den der Veranstalter im Mittel einbehält. Bei einem Spielausgangsmarkt mit drei möglichen Ausgängen lässt sich diese Marge aus den drei Quoten ausrechnen, und genau darin liegt der Wert einer Beispielrechnung.

Nehmen wir einen illustrativen 1X2-Markt mit den Quoten 2.10 für den Heimsieg, 3.40 für das Unentschieden und 3.60 für den Auswärtssieg. Das sind keine aus einem Programm abgelesenen Werte, sondern willkürlich gewählte Zahlen, an denen sich der Mechanismus zeigen lässt. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60), also rund 1 ÷ 1,048 = 95,4 %. Die Marge liegt entsprechend bei ungefähr 4,6 %. Das ist eine Bandbreite, keine Punktlandung: Sie verschiebt sich mit jeder Quotenanpassung, und je nach Anbieter und Markt liegt sie bei diesem Turnier spürbar darüber oder darunter. Wichtig ist, welche Zahl sie ist — nicht fünf Prozent des Einsatzes, sondern der Anteil, den der Markt für sich behält, bevor der Einsatz überhaupt gewonnen oder verloren hat.

Was das für einen konkreten Einsatz heisst, rechnet sich schnell. Eine Einzelwette mit CHF 100 auf den Heimsieg zahlt bei Erfolg 100 × 2.10 = CHF 210 zurück, also CHF 210 inklusive Einsatz und CHF 110 Nettogewinn. Auf dem Unentschieden bringt derselbe Einsatz 100 × 3.40 = CHF 340, auf dem Auswärtssieg 100 × 3.60 = CHF 360. Die drei Zahlen stehen in einem Verhältnis, das die Einschätzung des Veranstalters spiegelt, und die Marge sorgt dafür, dass die Summe der drei Wahrscheinlichkeiten, die aus diesen Quoten ablesbar ist, über 100 % liegt.

Siegerwette, Spielausgang, Kombination: drei verschiedene Wetten mit verschiedenem Risiko

Eine Siegerwette auf den Afrika-Cup deckt nicht 90 Minuten ab, sondern ein ganzes Turnier, und sie steht über Wochen im Einsatz. Der Spielausgang gilt dagegen für ein einzelnes Spiel. Die Kombination verknüpft mehrere Voraussagen zu einem Preis: Die Quoten der einzelnen Beine multiplizieren sich zu einer Gesamtquote, und schon zwei Beine halbieren die Wahrscheinlichkeit gegenüber einem einzelnen.

Der Unterschied schlägt direkt auf das Kapital durch. Eine Kombination aus drei Beinen auf je 2.10 ergibt eine Gesamtquote von etwa 9.26 — ein Einsatz von CHF 100 würde also rund CHF 926 zurückbringen. Diese Rechnung ist korrekt und trotzdem irreführend, weil sie nur den Fall beschreibt, in dem alle drei Voraussagen eintreffen. Jedes zusätzliche Bein ist eine zusätzliche Bedingung, die erfüllt werden muss. Die Marge fällt bei einer Kombination auf jedes Bein an, sie potenziert sich also mit der Zahl der Beine.

Ein weiterer Unterschied, der auf dem Wettschein selten auffällt: Ein einzelner Ausgang lässt sich durch nichts mehr auffangen. Eine Kombination aus Spielausgang und einem zweiten Markt auf dasselbe Spiel bringt dagegen einen Konflikt ins Spiel — bei Sporttip dürfen voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt also zurück, die geplante Auszahlung nicht.

Wenn die Verlängerung den Wettschein umschreibt

Bei einem K.-o.-Turnier ist das die wichtigste Regel überhaupt. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Spielausgang eines Viertelfinals ist damit eine Wette auf 90 Minuten plus Nachspielzeit, nicht auf das Weiterkommen. Der Sieger im Elfmeterschiessen ist für diese Wette ein Unentschieden.

Wie viel das kostet, zeigt der Blick auf das Finale des Afrika-Cups 2025. Am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Ein 1:0 nach Verlängerung ist für die Wette auf den Spielausgang kein Auswärtssieg, sondern ein Remis nach regulärer Spielzeit plus Verlängerung — und wer auf den Turniersieg gesetzt hatte, verfolgte eine Entscheidung, die zwei Monate später erneut aufgerollt wurde: Die CAF wertete das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Ein Turnierausgang, der nachträglich am grünen Tisch geändert wird, ist für den Wettenden keine Kuriosität, sondern der Fall, in dem die eigenen Wettbedingungen darüber entscheiden, ob die Wette von der ursprünglichen Platzierung oder von der nachträglichen Entscheidung erfasst wird.

Spielplan und Turnierphasen: wann welche Märkte offen sind

Der Spielplan des Afrika-Cups bestimmt, welche Wetten möglich sind und wann sie möglich sind. Die nächste Ausgabe ist für den Sommer 2027 angesetzt, mit 54 angemeldeten Mannschaften in der Qualifikation und 24 Startplätzen in der Endrunde. Vor dem Turnier stehen daher Qualifikations- und Langzeitmärkte im Vordergrund, während der Endrunde dominieren Gruppenphase, Viertelfinals, Halbfinals und Final.

Die Gruppenphase ist der breiteste Abschnitt. Sechs Vierergruppen bedeuten drei Spieltage, an denen jeweils mehrere Partien gleichzeitig oder kurz nacheinander entschieden werden — und das hat eine praktische Folge für den Spielenden: Konstellationen ändern sich innerhalb weniger Stunden, weil der Ausgang einer Partie die Ausgangslage einer anderen bestimmt. Wer sein Programm über den Tag legt, sieht Preise, die sich zwischen zwei Anpfiffen bewegen.

Die K.-o.-Runden sind der schmalere, aber intensiver genutzte Teil. Ein Viertelfinal oder Halbfinal ist ein eigenes Spiel mit eigener Quote, und die gängigen Märkte sind dieselben wie in der Gruppenphase — Spielausgang, Tore, Kombinationen. Dazu kommt die Besonderheit, dass der Spielausgang hier nicht das Weiterkommen abbildet, solange die reguläre Spielzeit gilt. Die Verlängerung ist ein eigenes Ereignis, und wer eine Wette auf das Weiterkommen platzieren will, muss den Markt wählen, der das ausdrücklich tut.

Das Finale ist der Punkt, an dem die meisten Fristen zusammenlaufen. Eine Siegerwette auf den Turniersieg muss vor dem ersten Anpfiff stehen, der Markt für das Finale selbst öffnet unmittelbar nach dem zweiten Halbfinal, und die reguläre Spielzeit gilt weiterhin. Wer während des Turniers einsteigen will, findet dann nur noch die noch offenen Märkte vor — nicht die, die es zu Beginn gab.

Ein Spieltag, wie er tatsächlich abläuft

Vor dem Anpfiff steht das gesamte Programm offen: Spielausgang, Kombinationen, bei Sporttip auch Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, sowie Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Mit dem Anpfiff schrumpft, was möglich ist. Livewetten laufen weiter, aber sie haben ihre eigenen Regeln: Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Kulanz, sondern die Versicherung des Veranstalters gegen einen technischen Vorsprung des Klickenden.

Nach dem Abpfiff bleibt bei manchen Wetten nur noch der Ausgang, bei anderen der Cash-Out. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist zudem tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer den Cash-Out als «Gewinnsicherung» liest, sollte diese Sätze zweimal lesen.

Vergleich der Anbieter: wonach sich das Angebot wirklich beurteilen lässt

Die Auswahl an Plattformen, die einem Schweizer Wettenden angeboten werden, ist gross — aber nur auf den ersten Blick. Zwei davon dürfen hier tatsächlich Sportwetten veranstalten, und beide sind auf ein eigenes Gebiet begrenzt. Die übrigen acht sind ausländische Marken, die man beim Suchen findet, und jede von ihnen trägt in diesem Vergleich dieselbe Kennzeichnung: ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten.

Verglichen wird damit nicht «wer hat die beste Quote», sondern zuerst: Wer darf überhaupt, für wen, und unter welchen Bedingungen. Das sind vier Grössen, die für jeden Anbieter anders aussehen.

Das Vertragsgebiet entscheidet über den Zugang. Die Registrierung bei Swisslos setzt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer in Genf wohnt, kommt auf diesem Weg nicht zum Wettschein — das ist keine Einschränkung, die man umgehen kann, sondern eine Bedingung der Bewilligung.

Die Einsätze sind gedeckelt, und wo sie gedeckelt sind, ist der Deckel ein Operatorthema. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen normalen Spielenden ist das keine Hürde, für jemanden mit grösseren Einzelwetten schon.

Die Wettarten sind bereits auf der Ebene der Aufsicht begrenzt. Die Gespa-Liste entscheidet, welche Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten überhaupt angeboten werden dürfen. Sie zeigt keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Wer ein breites Programm an Spezialmärkten sucht, findet es in der bewilligten Schweizer Offerte nicht in jedem Fall.

Die Auszahlung folgt einer Regel, die jede Diskussion über anonyme oder Krypto-Auszahlungen erübrigt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers läuft (Art. 50 Abs. 2 VGS). Eine Kreditgewährung an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Und wichtig für die Erwartungshaltung: Ein Instrument, mit dem sich Zahlungen an unbewilligte Wettseiten sperren liessen, gibt es in der Schweiz nicht.

Der Reingewinn ist das fünfte Kriterium, und es ist das, das die zwei bewilligten Häuser von den übrigen unterscheidet. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer bei einem der beiden Veranstalter wettet, finanziert über die Marge einen öffentlichen Zweck mit.

Steuern auf Wettgewinne: wann die Verrechnungssteuer ins Spiel kommt

Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Je nach Kanton unterscheidet sich dieser Betrag, und deshalb ist «je nach Kanton» die einzige Formulierung, die hier korrekt ist — eine einzelne kantonale Zahl wäre für die meisten Leser schlicht die falsche.

Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden ist das kein Thema: Er gewinnt weit unter dieser Grenze und zahlt auf den Gewinn weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist ein Beispiel dafür, dass sich die Steuerfolge mit dem Anbieter ändert — nicht mit der Summe. Wer eine Steuerfrage im konkreten Fall klären will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung. Frei- oder Gratisspielguthaben brauchen im Übrigen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Die zehn Plattformen im Einzelnen

Zehn Plattformen, zwei Gruppen. Die Reihenfolge unten stellt die zwei bewilligten Veranstalter voran und listet danach die ausländischen Marken, die einem Schweizer Spielenden begegnen — jede als das, was sie ist: ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung.

Swisslos Sporttip: die Wette als Beitrag an die Sportförderung

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); das Sportwettenangebot läuft unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Der Zugang ist an drei Bedingungen geknüpft, die zusammen mehr sind als eine Formalie: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre. Dazu kommt: nur eine Registrierung pro Person. Die Verifizierung liest die Angaben aus dem hochgeladenen Ausweis und gleicht sie mit Adress-Datenbanken ab.

Auf der Produktseite sind die Werte klar begrenzt. Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette — jederzeit ohne Angabe von Gründen änderbar, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Hinzu kommen die Verlustlimiten, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen: für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Für den Spielschutz steht zusätzlich eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen bereit, und eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein wirkt.

In der Spielweise finden sich die Eigenheiten, die man erst beim zweiten Blick nach dem Kleingedruckten bemerkt. Die reguläre Spielzeit ist reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Programm es ausweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, und in spielentscheidenden Momenten kann Swisslos mit Quote 1.00 werten. Abhängige Ereignisse eines Spiels laufen ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quoten- und Profitboosts sind pro Wettendem einmal nutzbar, und ein Cash-Out lässt sie verfallen.

Der Punkt, an dem dieser Anbieter in einer Liga für sich spielt, ist keiner der Quoten. CHF 562 Mio. Reingewinn für 2025, davon CHF 506 Mio. für die kantonalen Fonds, sind die Marge in ihrer sichtbarsten Form: Ein Teil dessen, was bei Sporttip liegen bleibt, landet in der Sportförderung des eigenen Kantons. Wer den Wettschein als Konsum betrachtet, findet hier eine Rechtfertigung; wer ihn als Rendite betrachtet, findet CHF 1’000 als Deckel und eine Aufsichtsliste, die das Programm begrenzt. Sporttip ist das Haus für den, der in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, innerhalb klarer Limits spielt und die Auszahlung an einen öffentlichen Zweck nicht als Nebensache sieht.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Gesellschaft nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Zugang und Produktregeln folgen demselben Rahmen wie in der übrigen Schweiz: bewilligungspflichtig nach BGS, beaufsichtigt von der Gespa, Wohnsitz im eigenen Gebiet als Voraussetzung für ein Online-Konto. Damit endet der gemeinsame Teil und beginnt die Trennlinie, die für den Leser zählt: Zwischen den beiden Veranstaltern gibt es keine Wahl, die man treffen könnte. Das Vertragsgebiet entscheidet, nicht der Geschmack. Wer in Freiburg wohnt, hat Jouez Sport und nicht Sporttip; wer in Zürich wohnt, hat Sporttip und nicht Jouez Sport.

Für einen Wettenden, der aus dem Tessin in die Waadt zieht, ändert sich damit nicht nur die Adresse auf der Steuererklärung, sondern das Konto. Die 2’350 Verkaufsstellen sind ein Netz, das auf die sechs Westschweizer Kantone zugeschnitten ist; für die bargeldlose Teilnahme bleibt die Wohnsitzbedingung. In diesem Vergleich ist Jouez Sport die zweite Hälfte eines Systems, das bewusst regional geteilt ist: Der Wettende wählt nicht die Plattform, die Region gibt sie ihm.

Bruce Bet: ohne Schweizer Bewilligung, mit Domain-Hopping-Risiko

Bruce Bet ist eine ausländische Marke, für die keine Schweizer Bewilligung vorliegt. Eine Lizenz wird berichtet, ist aber nicht erstellt; in der Schweiz hat eine solche Lizenz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das bedeutet konkret: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass Domains auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Über die Ausgestaltung des Angebots sagt das nichts. Der Punkt, auf den es ankommt, ist ein anderer: Ein Konto bei einer solchen Marke operiert ausserhalb des Systems, das in der Schweiz Gewinne, Einzahlungen und Streitigkeiten regelt. Die Sperrliste ist dabei kein abstrakter Hinweis, sondern ein Vorgang, der ein laufendes Konto treffen kann — blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, was das Erreichen der Seite sicherstellt und die Frage der Rechtsdurchsetzung offenlässt.

1xBet: marktbekannt, in der Schweiz ohne Wirkung

1xBet ist eine der international bekanntesten Marken in dieser Liste — und gemessen an der Schweizer Bewilligungslage steht sie genau dort, wo die anderen sieben stehen: ohne Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz ist nicht erstellt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; eine Anbindung an das Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls nicht. Domain-Sperrungen sind möglich.

Bekanntheit ist hier kein Kriterium, und das ist der eigentliche Befund. Eine Marke, die auf internationaler Ebene präsent ist, kann für den Schweizer Wettenden trotzdem in derselben Rechtsstellung sein wie ein Anbieter, von dem er nie gehört hat. Die Grösse des Auftritts sagt nichts über die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs, wenn das Konto zum Streitfall wird.

Funbet: dieselbe Kennzeichnung, dieselbe Konsequenz

Funbet trägt in diesem Vergleich dieselbe Bewilligungslage: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz wirksame Lizenz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste möglich.

Der Vergleich zwischen Funbet und den übrigen ausländischen Marken fällt deshalb erstaunlich schmal aus. Wer die Wahl zwischen mehreren Anbietern ohne Schweizer Bewilligung als Wahlfreiheit liest, übersieht, dass alle acht dieselbe Konsequenz teilen — und dass diese Konsequenz nicht in der Ausgestaltung des Angebots liegt, sondern darin, wo ein Streit entschieden würde.

Boomerang Bet: acht Marken, ein Merkmal

Bei Boomerang Bet ergibt die Prüfung dasselbe Bild: keine Schweizer Bewilligung, die berichtete Lizenz nicht erstellt, keine Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperre möglich.

Damit ist die Liste an dieser Stelle acht Marken breit, die sich in genau einem Merkmal unterscheiden: ihrer Aufmachung. In dem Punkt, der über die Durchsetzbarkeit eines Gewinnanspruchs entscheidet, sind sie identisch. Eine Rangfolge zwischen ihnen wäre eine Rangfolge nach Fassade.

BetLabel: wenn die Domain zum Wanderpokal wird

BetLabel ist ohne Schweizer Bewilligung geführt, mit derselben Rechtsfolge wie die übrigen ausländischen Marken: keine Wirkung der berichteten Lizenz in der Schweiz, keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste möglich.

Der praktische Kern liegt hier beim Domain-Hopping. Wer ein Konto bei einer Marke führt, die auf die Sperrliste geraten kann, plant mit einer Adresse, die unter Umständen innerhalb von Stunden eine andere ist. Für den laufenden Betrieb mag das unsichtbar bleiben. Wenn ein Gewinn ausgezahlt werden soll und das Portal zwischenzeitlich nicht erreichbar ist, wird aus der Formalität ein Problem.

Gamdom: die Casino-Nachbarschaft als Argument, das keines ist

Gamdom ist in dieser Liste eine Marke, deren Name eher im Casino-Umfeld begegnet als im Sportwettenprogramm. An der Bewilligungslage ändert das nichts: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz wirksame Lizenz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.

Wer das Casino-Umfeld als Zeichen für eine breitere Aufstellung liest, sollte die Richtung der Argumentation prüfen. Die Schweiz trennt die Bewilligungen nach Spielarten, und ein grösseres Sortiment ist keine Qualifikation für Sportwetten. Der Schweizer Erlaubnisrahmen kennt für Wetten genau zwei Veranstalter, unabhängig davon, was eine Plattform sonst anbietet.

Pribet: acht Zeilen, die man in einer Tabelle zusammenfassen könnte

Pribet steht mit derselben Kennzeichnung in der Liste: ohne Schweizer Bewilligung, berichtete Lizenz nicht erstellt, keine Wirkung nach Art. 4 BGS, keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Der aufrichtige Befund nach acht Zeilen ist der, dass die Einzelbetrachtung wenig hergibt. Was bleibt, ist die Entscheidung, ob man sein Geld auf der Seite eines Systems einsetzt, das Streitfälle nicht kennt, oder auf der Seite, die sie kennt. Die zweite Seite hat zwei Mitglieder, und dieser Umstand ist die eigentliche Botschaft der Liste.

WirWetten: deutschsprachiger Auftritt, keine Schweizer Bewilligung

WirWetten spricht mit seinem Namen ein deutschsprachiges Publikum an und liegt damit nahe an der Zielgruppe dieses Textes. An der Bewilligungslage ändert der Name nichts: keine Schweizer Bewilligung, die berichtete Lizenz nicht erstellt, keine Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain-Sperre möglich.

Genau darin liegt die Falle. Ein deutschsprachiger Auftritt erzeugt Vertrautheit, und Vertrautheit erzeugt eine Erwartung von Durchsetzbarkeit, die hier nicht gedeckt ist. Wer sein Sportwettenkonto bei einem Anbieter ausserhalb des Schweizer Systems führt, hat im Zweifelsfall einen Vertrag nach ausländischem Recht und keinen Schweizer Ansprechpartner, an den er sich wenden könnte. Werbung für ein solches Angebot ist in der Schweiz im Übrigen untersagt (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse bis CHF 500’000 bewehrt (Art. 131 BGS).

Häufige Fragen zu Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz

Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?

Organisiert wird der Wettbewerb von der CAF, der Confédération Africaine de Football; erstmals ausgetragen wurde er 1957. Die nächste Ausgabe soll vom 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden, mit 54 für die Qualifikation angemeldeten Mannschaften und 24 Startplätzen in der Endrunde.

Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

Wetten auf das Turnier sind erlaubt, aber nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport — und nur auf Wettarten, die die Gespa-Liste freigibt. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus. Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung.

Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein 1:0 nach Verlängerung ist für den Spielausgang also ein Unentschieden.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der Rückzahlungsbetrag ist Einsatz mal Quote; der Nettogewinn ist Einsatz mal (Quote minus 1). Die Marge ist der Anteil, den ein Markt im Mittel einbehält: Bei einem illustrativen 1X2-Markt mit den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95,4 % und die Marge bei etwa 4,6 %, abhängig von Anbieter und Markt.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?

Limiten setzt der Spielende selbst; der Veranstalter muss Maximalwerte für Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Limiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Selbstsperre läuft produktbezogen 1 bis 180 Tage; eine unbefristete Sperre kommt ins schweizweite Register.

Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Die kantonalen Schwellen weichen voneinander ab, deshalb gibt es keine einheitliche Zahl.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»