Sportwetten in der Schweiz: zwei bewilligte Veranstalter und eine lange Liste ohne Bewilligung
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Legale Sportwetten in der Schweiz gibt es an genau zwei Stellen. Alle anderen Wege führen zu Anbietern ohne Bewilligung.
Stand: Oktober 29, 2026, Quelle: Gespa
Wer in der Schweiz auf ein Fussballspiel setzen will, trifft auf einen Markt, den es so nirgends sonst gibt. Nicht weil das Angebot gross ist, sondern weil es klein ist: zwei Veranstalter, ein Gesetz, das seit 2019 gilt, und eine Aufsicht in Bern, die keine dritte Bewilligung austeilt. Sporttip und Jouez Sport sind die Produkte, unter denen diese Wetten laufen, und sie decken nicht einmal dasselbe Gebiet ab. Für die eine Hälfte des Landes gibt es eine Antwort, für die andere eine andere.
Das ist der Kern dessen, was Leserinnen und Leser unter legalen Sportwetten verstehen. Die Frage nach der Legitimität ist einfach zu beantworten — es gibt nur Antworten von den beiden Veranstaltern, deren Bewilligungen nötig sind. Die spannendere Frage ist die nach der Auswahl. Wer unter 21 ist, wer in Genf wohnt, wer monatlich einen Betrag setzen will, den er auch verlieren könnte: Für jeden sieht die Landschaft anders aus. Und ausländische Anbieter erscheinen in einer einzigen Liste, die bereits selbst die Geschichte erzählt: Sie sind in der Schweiz nicht bewilligt.
Fussball, Eishockey und die Frage, was überhaupt gesetzt werden darf
Dass Sportwetten zum Grossspiel gehören, ändert mehr als den Namen des Aufsichtsgremiums. Ein Sportprogramm aus dem Ausland, mit Dutzenden von Randsportarten, Nischenligen und Exoten, ist in dieser Schweiz nicht möglich — es ist keine Bewilligung vorhanden. Es gibt nur Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die in einer behördlichen Liste stehen, und diese Liste ist geschlossen.

Diese Liste, erlassen nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS in der Fassung vom 10.09.2026 (Genehmigung durch die interkantonale Aufsichtsbehörde), folgt Regeln, die man kennen sollte, bevor man sich über fehlende Optionen wundert. Sie deckt nur ausdrücklich aufgeführte Wettbewerbe ab, womit Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur dann möglich sind, wenn sie ausdrücklich genannt werden. Ranglistenwetten sind nur gestattet, wenn der Rang für den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidend ist. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Und ein Blick auf die Liste macht deutlich, dass einige der gängigen Wettarten fehlen: Es gibt keine Eckball- oder Kartenmärkte — eine Lücke, die einen erheblichen Teil dessen erklärt, was bei ausländischen Anbietern zu finden ist. E-Sport erscheint in der Liste nicht.
Das Gesetz zieht noch eine zweite Grenze. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, dürfen nicht belegt werden (Art. 25 Abs. 2 BGS). Und wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht setzen.
Fussball, Hockey, Tennis – was tatsächlich läuft
Was bleibt, ist der Kern des Schweizer Sportkalenders, und das ist keine kleine Auswahl. Fussball steht im Mittelpunkt, weil er das ganze Jahr über die grösste Anzahl von Ereignissen liefert. Eishockey folgt, mit einer nationalen Liga, die in der Wintersaison fast täglich Spiele produziert. Tennis bietet durch seinen Turnierkalender eine Konstanz, die sich mit Mannschaftssportarten nicht vergleichen lässt.
Dazu kommen die grossen Turniere, die den Kalender gliedern. Bei Weltmeisterschaften und Europameisterschaften geht es um dieselben Sportarten, aber um deutlich mehr Zuschauer und damit auch um deutlich mehr Wetten. Die Regeln ändern sich nicht, die Aufmerksamkeit schon. Für einen Spielenden bedeutet das: Kurz vor einem grossen Turnier sind die Grenzen, was man setzen kann, dieselben wie sonst, aber die Preise und die Limits bewegen sich anders. Wer sich bei grossen Turnieren über enge Limits ärgert, sollte bedenken, dass dieselben Limits das ganze Jahr gelten — nur fällt es dann nicht auf.
Eines ist in der Schweiz nicht reguliert: Cash-Out. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, also ist es immer ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters und nicht ein Anspruch des Spielenden. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out — eine Teilauszahlung gibt es nicht. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn, den die Wette ohne vorzeitigen Abschluss eingebracht hätte. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Das ist eine nützliche Funktion, keine Versicherung für schwierige Wetten.
Wie eine Wette berechnet wird, ist ebenfalls in den Bedingungen des Veranstalters festgelegt. Ein Gewinn ergibt sich aus dem Einsatz multipliziert mit der Quote — bei Kombinationen multipliziert mit der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Klingt wie selbstverständlich, ist aber nicht, was üblich ist, wenn es um die Auszahlung geht. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einer Wette von CHF 10 auf eine Quote von 1,90 ist das kein Grund zur Beschwerde. Wer jedoch mit grossen Beträgen auf knappe Quoten setzt, sollte wissen, dass diese Rundung systematisch zu seinen Ungunsten geht.
Für Livewetten gibt es eine Bedingung, die oft übersehen wird. Eine Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet — man bekommt also keinen Gewinn, sondern nur den Einsatz zurück. Swisslos kann dies auch in spielentscheidenden Situationen tun, etwa bei einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einem Entscheid des Videoschiedsrichters. Anders ausgedrückt: Die Livewette bleibt live, auch wenn Sie im entscheidenden Moment zögern — und genau das kann teuer werden.
Zehn Namen im Vergleich: was eine Bewilligung kostet und was sie nicht kostet
Die Schweizer Lösung ist ungewöhnlich, aber sie ist keine zufällige Zahl. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei gedeckelt. Das ist keine Marktlücke, die auf einen dritten Anbieter wartet, der die Auflagen erfüllen könnte. Es gibt keinen Antrag, der abgelehnt wurde. Es gibt einfach keine dritte Bewilligung.
Die folgende Übersicht listet die Veranstalter und ihre Bewilligungslage. Sie ist das Gerüst für alles Weitere: Wer im zweiten Teil dieser Seite mit Limiten, Auszahlungen oder Steuern zu tun hat, wird immer wieder auf diese zwei Kategorien stossen — mit Bewilligung oder ohne.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. angegebene Bewilligung |
|---|---|---|
| Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Betify | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
Die zehn Zeilen sind eigentlich zwei Zeilen mit acht Wiederholungen. Das ist die wichtigste Beobachtung, die diese Tabelle liefert, und sie ist keine Formalität. Für die acht ausländischen Marken ist die Bewilligungslage nicht ein Merkmal unter vielen, sondern die einzige Angabe, die sich sicher treffen lässt. Alles andere — welche Quoten, welche Zahlungswege, welche Limits — steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters und nicht in einer Schweizer Quelle. Wer diese Marken vergleicht, vergleicht Werbeversprechen, nicht geprüfte Bedingungen.
Und es gibt einen praktischen Punkt, der in der Liste nicht sichtbar wird: Die Sperrliste der Aufsichtsbehörde erlaubt es, ausländische Domains über DNS sperren zu lassen. Diese Liste ist seit dem 3. September 2019 in Kraft und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Aufsichtsbehörde nennt in diesem Zusammenhang Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Das ist kein Grund zur Panik, aber es erklärt, warum manche Adressen von einem Tag auf den anderen nicht mehr erreichbar sind.
Bewilligung ist ein Standort, kein Prädikat
Eine Bewilligung nach Schweizer Recht gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das klingt technisch, hat aber für den Spielenden eine direkte Folge, die in der Debatte oft untergeht. Die Bewilligung sagt nichts über die Seriosität eines Anbieters im Ausland. Sie sagt nur, dass dieser Anbieter unter Schweizer Aufsicht steht und sich an Schweizer Regeln hält.
Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, spielt in einem System, das von einer interkantonalen Behörde überwacht wird. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, spielt ausserhalb dieses Systems. Das bedeutet konkret: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Ausländische Lizenzen aus Curaçao, Malta, Deutschland oder jedem anderen Land haben in der Schweiz keine Kraft.
Man kann diese Feststellung so lesen, dass ein bewilligter Anbieter der sichere und ein nicht bewilligter der gefährliche sei. Man kann sie auch so lesen, dass die Schweiz sich für zwei Anbieter entschieden hat und alles andere nicht mehr Teil der Diskussion ist. Ich finde die zweite Lesart ehrlicher. Mit den Einschränkungen eines bewilligten Anbieters — einer geschlossenen Liste von Sportarten und Wettarten, einer Wohnsitzanforderung, einer Identitätsprüfung — erkauft man sich etwas. Man erkauft sich einen Rahmen, in dem ein Streitfall einen Adressaten hat.
Was unter Schweizer Aufsicht tatsächlich passiert
Die Rechtsgrundlage ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Sportwetten fallen nach Art. 3 lit. c und e darunter und gehören zu den Grossspielen. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht bei der ESBK — die ist für Casinos zuständig, und diese Unterscheidung ist in vielen Darstellungen falsch. Wer sich für die Rechtslage interessiert, verwechselt Online-Wetten nicht mit Casino-Spielen.
Wie jemand Veranstalter wird, ist zweistufig geregelt. Es braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Und weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben, gibt es diese zwei Stufen nur bei zwei Organisationen: bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip und bei der Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der ausländischen Domains.
Der Reingewinn geht einem öffentlichen Zweck zu, Art. 125 BGS verlangt das, und die Verteilung ist in der interkantonalen Vereinbarung geregelt: 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl, 50 Prozent nach Spieleinsätzen der Vereinbarungskantone. 2025 betrug die Spielsuchtabgabe 0,5 Prozent des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, was CHF 3’863’790 ausmachte. Das ist die andere Seite der Bewilligung: Wer hier setzt, finanziert am Ende auch die Prävention mit.
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete
Sporttip ist das Produkt von Swisslos, einer interkantonalen Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel, die auf Basis der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) tätig ist. Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in der Westschweiz wohnt, findet dieses Angebot nicht.
Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura tätig, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. In Genf gibt es kein Swisslos-Konto, in Zürich kein Jouez-Sport-Konto. Nicht aus Schikane, sondern weil die beiden Veranstalter unterschiedliche Gebiete bedienen.
Was das praktisch bedeutet: Jeder Veranstalter ist in seinem Gebiet auch der einzige. Wer in Zürich wohnt und statt Sporttip einen anderen bewilligten Anbieter will, hat keinen. Wer in Freiburg wohnt, hat Jouez Sport. Die Wahl, die man hat, ist nicht die Wahl zwischen zwei Büchern, sondern die Wahl, ob man im System des einen oder des anderen spielt — oder ob man das Angebot der beiden ganz bleiben lässt.
Kundinnen und Kunden ausschliessen
Jede zusätzliche Bewilligung fehlt, weil das Gesetz sie nicht vorsieht. Das hat Folgen, die über das Ausbleiben von Werbung hinausgehen. Keine Möglichkeit, gegen die Regelung zu klagen, weil kein dritter Bewerber in einem Verfahren unterlegen ist — eine Entscheidung, die ihre Spuren in der Rechtsprechung hinterlassen hätte, gibt es nicht.
Das Gesetz verlangt aber auch eine Prüfung, wie sie sonst nirgends vorkommt. Verstösse gegen das Verbot, ohne Bewilligung Sportwetten zu veranstalten, sind strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das ist der entscheidende Satz. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung setzt, macht sich nicht strafbar. Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern die praktische Konsequenz daraus, dass die Schweiz den Anbieter ins Visier nimmt und nicht den, der setzt.
Spielende, die ausgeschlossen sind oder minderjährig sind, haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Ein weiterer Grund, sich über seine eigene Situation im Klaren zu sein, bevor man Geld auf ein Konto schiebt.
Ihr Rhythmus, Ihre Grenze: der Spielerschutz in der Schweiz
Das Schweizer Modell verfolgt einen Ansatz, der viele überrascht. Es gibt keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze. Wer erwartet, dass der Staat Beträge vorgibt, wird in den Bedingungen nichts dergleichen finden. Stattdessen muss der Veranstalter von sich aus eine oder mehrere Limiten setzen, und der Spielende legt sie selbst fest — Art. 87 VGS.

Sporttip verlangt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verlangt eine Senkung sofort und eine Erhöhung erst nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist dreimal so lang wie das Minimum, und man kann darüber streiten, ob das ein Ärgernis oder ein Vorteil ist. Ich halte es für einen Vorteil. Die drei Tage sind genau die Zeit, in der man den Impuls, die Limite nach einer verlorenen Wette wieder hochzusetzen, noch einmal überdenkt. Wer die Limite nach einer schlechten Nacht anheben will, wird es sich am nächsten Tag zweimal überlegen.
Die Struktur hat eine zweite Konsequenz, die im Alltag wichtiger ist. Nicht die eigene Limite ist der kritische Punkt, sondern die Obergrenze von CHF 9’999 beziehungsweise CHF 1’000. Für die Mehrheit der Spielenden liegt CHF 9’999 weit über dem, was sie je einsetzen würden. Aber für die, die es betrifft, ist die Grenze niedriger als das, was ihr eigenes Muster nahelegen würde. Und im Gegenteil: Für die Gruppe unter 21 ist die Limite CHF 1’000 eine harte Grenze, die jede Diskussion über die eigenen Fähigkeiten erübrigt.
Pausen, Sperren und das Register
Neben Limiten gibt es zwei Formen, ganz aufzuhören. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer diesen Weg wählt, hat eine feste Zeitspanne, in der nichts geht — nicht einmal eine Ausnahme. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist informativ, wenn man glaubt, man könne auf ein Casino ausweichen.
Das Gesetz sieht vor, dass eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden kann (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Die kurze Frist ist eine Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen, die ausläuft. Die lange Frist von drei Monaten klingt streng, ist aber nichts gegen die Falle, die sie verhindern soll: eine Sperre, die man am nächsten Morgen wieder aufheben kann, ist keine Sperre, sondern eine Geste.
Die Aufsichtsbehörde prüft die Einhaltung auch mit Testkäufen. 2025 wurde bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl ist ein Warnsignal und zugleich der Grund, warum ich sie hier nenne: Der Schutz an der Verkaufsstelle ist nicht streng, so sehr das Etikett das nahelegt. Die Verifikation im Online-Konto ist eine andere Sache, weil sie an der Identität der Person hängt.
Ein Konto, eine Identität, ein Name
Online gibt es keine Anonymität. Für die Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Registrierung pro Person mit verifizierter Identität, Art. 47 bis 52 VGS, ist keine Empfehlung, sondern Vorschrift.
Dazu kommt die Zahlungsregel: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten-Angebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist ebenfalls nicht möglich (Art. 75 Abs. 1 BGS) — man kann nicht auf Pump setzen.
Wer sich für den Weg über die bewilligten Veranstalter entscheidet, wählt also ein Konto mit Namen, Ausweis, Wohnsitz und einer Limite, die er selbst gesetzt hat. Das ist die eine Seite der Wahl. Die andere Seite ist ein Konto ohne diese Verbindung — und ohne den Schutz, der daran hängt. Beides muss man nicht moralisch bewerten. Man muss nur wissen, was man bekommt.
Bonus, Gratiswette, Boost: warum es hier so wenig davon gibt
Wer aus anderen Märkten kommt, wundert sich. Willkommenspakete in Höhe mehrerer hundert Franken, Freiwetten ohne Einzahlung, laufende Aktionen im Wochenrhythmus — kaum etwas davon. Der Grund liegt nicht darin, dass die Schweizer Veranstalter geizig sind. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind rund dreissig Aktionen im Jahr, für zwei Veranstalter, und das über alle Produkte hinweg. Eine Aktion ist hier kein Marketinginstrument, sondern ein genehmigter Vorgang.
Was überhaupt möglich ist, zeigt sich an den beiden Veranstaltern selbst. Sporttip hat einen Kombiboost, der nur online gilt — Prematch, Live und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von vier auf fünfzehn Voraussagen ist gross, die Struktur klar: Je mehr Sie richtig haben, desto stärker der Aufschlag. Das klingt grosszügig, bis man bemerkt, dass fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1,50 Quoten erst einmal zu treffen sind.
Es gibt ausserdem Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Wette mit Boost vorzeitig abschliesst, verliert also nicht nur den Gewinn, sondern auch die Erhöhung — ein Detail, das man vor dem Klick auf Cash-Out kennen sollte.
Die Beträge und Bedingungen kommen immer aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Es gibt keine beworbenen Aktionen als Regelfall, und was es gibt, ist an Bedingungen geknüpft, die man lesen kann, bevor man sie annimmt.
Ein Hinweis zum Thema «Bonus ohne Einzahlung». Diese Gattung existiert in der Schweiz nur in der Form, in der das Gesetz sie zulässt: als Gratisspielguthaben aus einer bewilligten Aktion. Und dieses Guthaben ist nicht auszahlbar. Beim Swisslos-Wallet ist diese Einschränkung ausdrücklich: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer also glaubt, er könne eine Gratiswette in Geld verwandeln, hat die Bedingung nicht gelesen. Angesichts dieser Hürdensumme ist es einfacher, den Buchmacher zu wechseln.
Vom Konto zum Wettschein: Browser, App oder Terminal
Wetten lassen sich auf drei Wegen platzieren, und sie unterscheiden sich weniger im Ergebnis als im Ablauf. Am Smartphone mit Touchscreen, im Browser oder am Terminal in der Verkaufsstelle. Was in allen drei Fällen gleich bleibt: Es braucht ein verifiziertes Konto. Wer denkt, das Terminal sei der Weg um die Registrierung herum, irrt.
Der Unterschied liegt im Tempo und in der Umgebung. Im Browser ist der Vorgang am nächsten an dem, was man von anderen Online-Diensten kennt. Am Smartphone ist er kürzer, weil die Wette in wenigen Schritten platziert ist. Am Terminal in der Verkaufsstelle ist der Ablauf ein anderer: Der Terminal ist kein Konto, sondern ein Gerät, das zu einem Konto gehört, und die Registrierung ist vorher erledigt. Die 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande in der Westschweiz sind der sichtbarste Teil dieses Weges — das sind mehr Stellen, als die meisten Westschweizer Gemeinden Supermärkte haben.
Für die Preisgestaltung spielen die Kanäle insofern eine Rolle, als einige Aktionen kanalgebunden sind. Der Kombiboost der Sporttip gilt nur online, nicht an der Verkaufsstelle. Wer an der Verkaufsstelle setzt und den Boost erwartet, wird ihn nicht finden. Und die Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen haben laut Geschäftsbericht dazu beigetragen, dass der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos 2025 gesunken ist — auf CHF 169 Mio. nach CHF 182 Mio. im Vorjahr. Ein Minus von 7,0 Prozent, das erste seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Wenn Massnahmen zur Begrenzung des Spiels den Umsatz drücken, sind sie wirksam. Das ist ein ungewöhnlicher Satz, aber er ist die beste Nachricht auf dieser Seite.
Das Konto trägt die Regeln, nicht das Gerät
Was auf dem Papier wie eine Frage des Komforts aussieht, ist tatsächlich eine Frage der Verfügbarkeit. Die Limiten, die Sie sich setzen, gelten für das Konto, nicht für das Gerät. Wer am Smartphone eine Wette platziert und am Terminal eine weitere, hat am Ende dieselbe Summe in beiden Kanälen. Die Vorstellung, dass der eine Kanal vom anderen getrennt wäre, trägt nicht.
Und es gibt die Fälle, in denen der Ablauf zum Problem wird. Wer sich im Swisslos-Wallet Guthaben kauft, muss einen Mindestbetrag von CHF 20 einzahlen. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist dieselbe Zahl wie die Oberlimite für Verlustlimit — kein Zufall, sondern eine konsistente Begrenzung. Wer sein Guthaben bis an die Grenze auflädt, merkt das an der Kasse, nicht in der App.
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Klingt nach einem Umweg, ist aber der Weg, auf dem das Geld den Namen der Spielenden trägt, weil die Auszahlung ohnehin nur auf ein Konto auf den eigenen Namen geht.
Auszahlungen: Gratis zweimal, danach mit Abzug
Bei der Auszahlung lohnt ein Blick auf die Zahlen, weil sie sich von dem unterscheiden, was man von ausländischen Anbietern kennt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Das ist langsam, gemessen an marktüblichen Standards, und die Kommission ab der dritten Auszahlung ist der Punkt, an dem man die Wahl bewusst treffen sollte: Wer häufig kleinere Beträge auszahlt, zahlt drauf. Wer das Guthaben stehen lässt und nur einmal am Ende auszahlt, zahlt nichts.
Es gibt dazu eine zweite Schwelle, die man kennen sollte. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Schwelle liegt damit unter der Limite für automatische Auszahlung, aber jede grössere Wette kann sie überschreiten. Wer eine Verlustlimite und eine Auszahlungsstruktur wählt, muss die beiden Dinge zusammendenken: Wer sich auf CHF 1’000 Limite beschränkt, bleibt beim automatischen Weg; wer mehr riskiert, landet bei der Überweisung, die 3 Arbeitstage dauert und nur auf das eigene Konto geht.
Was nicht ausbezahlt wird, sind Gratisspielguthaben aus Promotionen. Auch das ist eine Bedingung, die man vor der Annahme prüfen sollte.
Was ein Abend im Netz durchschnittlich kostet
Die entscheidende Frage, die sich am einfachsten prüfen lässt, ist selten die nach der Quote. Eine Wette ist ein Geschäft mit einer Marge, die im Preis steckt, und die Marge lässt sich berechnen. Nehmen Sie einen illustrativen Zweiwetten-Markt mit Quoten von je 1,90 — ein Beispiel, kein notierter Preis. Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes liegt bei rund 95,2 Prozent, die Marge also bei rund 4,8 Prozent. Das ist der Anteil jeder Einheit, der aus dem Markt verschwindet, bevor irgendjemand etwas gewinnt.
Wenden Sie das auf eine illustrativ gesetzte Turnover von CHF 1’000 an — eine monatliche Grösse, die in der Schweiz niemand vorgibt, weil die Limiten hier vom Spielenden selbst gesetzt werden. Bei einer Marge um 4,8 Prozent liegt der zu erwartende Verlust bei CHF 40 bis CHF 60 pro Monat. Das ist ein Erwartungswert, keine Vorhersage für den einzelnen Abend. Wer einmal gewinnt und einmal verliert, wird niemals genau CHF 48 verlieren. Über viele Wetten hinweg liegt der durchschnittliche Kostenpunkt in dieser Grössenordnung.
Der Betrag bewegt sich mit dem Markt. Bei einer Marge von 2 Prozent läge die durchschnittliche Belastung bei rund CHF 20, bei 8 Prozent bei rund CHF 80. Der Vergleich lohnt sich, weil dieselbe Wette in einem engen Markt und in einem grosszügigen Markt völlig unterschiedlich teuer sein kann. Der relevante Preis steht selten auf der Wette; die Auswahl des Marktes bestimmt über die Höhe der Rendite. Diesen Preis zahlt, wer spielt. Den Bonus zahlt, wer die Aktion eingelöst hat.
Die Schweiz besteuert die Einsätze übrigens nicht. Es gibt keine Wettsteuer auf den Einsatz, so verlockend es wäre, diese Quote dagegenzustellen. Der Preis steckt in der Marge des Marktes, und das ist der einzige Hebel, den man als Spielender in der Hand hat.
Steuern, Sperrlisten und der Weg ohne Schweizer Bewilligung
Die Steuerfrage ist der Ort, an dem sich der Unterschied zwischen einem Spiel beim bewilligten Anbieter und einem Spiel bei einem nicht bewilligten Anbieter am deutlichsten zeigt — nicht in der Höhe des Gewinns, sondern darin, was die Steuer auf ihn tut.
Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und werden erst darüber besteuert. Dieser Freibetrag gilt je Kanton und ist unterschiedlich; ein einzelner kantonaler Wert wäre irreführend. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Oberhalb dieses Betrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt, indem man den Gewinn deklariert.
Der typische Spielende bleibt weit unterhalb dieses Betrags. Das bedeutet in der Praxis: keine Einkommenssteuer auf den Gewinn und keine Verrechnungssteuer. Der Freibetrag ist so hoch, dass er für einzelne Wetten kaum je erreicht wird — für die Steuerpraxis heisst das, dass der Gewinn aus Sporttip und Jouez Sport in der Regel schlicht nicht auftaucht.
Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil kein inländischer Veranstalter einbehält. Also gibt es dort auch nichts zurückzuholen und nichts zu deklarieren — bis die kantonale Steuerpraxis zuschlägt. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Es hängt also vom Wohnkanton ab, ob ein Gewinn steuerfrei bleibt oder nicht. Wer in einem Kanton mit dieser Praxis wohnt, sollte vor einer grösseren Wette bei einem ausländischen Anbieter die kantonale Steuerverwaltung fragen. Ein Steuerberater tut es auch.
Das ist die eine Hälfte der Rechnung. Die andere Hälfte handelt davon, was ein ausländischer Anbieter dem Spielenden nicht bietet. Er ist nicht an ein Schweizer Sperrregister angeschlossen. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Der ausländische Anbieter steht nicht unter Schweizer Aufsicht. Und die Domains sind über die Sperrliste der Aufsichtsbehörde mutmasslich sperrbar; mit Domain-Hopping wechseln die Anbieter die Adresse, wenn eine Domain gesperrt wird, was die Aufsichtsbehörde an Beispielen wie Interwetten und Bet-at-Home illustriert.
Für die Wahl des Spielenden heisst das: Der ausländische Weg bietet oft mehr Märkte, bisweilen bessere Quoten und eine völlig andere Auswahl an Aktionen. Er bietet nichts, was bei einem Streit oder bei einem Ausschluss greift. Keines der beiden Modelle ist per se die sichere Wahl. Die Schweiz hat sich für ein enges Modell entschieden, und wer sich gegen dieses Modell entscheidet, sollte die Gründe kennen, aus denen das Gesetz es so gebaut hat.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Auswahl ist die eine Frage, die Bewertung die andere. Die folgenden Abschnitte gehen die Anbieter in der Reihenfolge durch, in der sie für Schweizer Spielende auftauchen — zuerst die beiden bewilligten Veranstalter, deren Bewilligungen tatsächlich hier gelten, danach die ausländischen Marken, deren Bewilligungen hier keine Kraft haben. Die Reihenfolge ist keine Wertung; sie spiegelt, was sich über jeden einzelnen sicher sagen lässt.
Swisslos Sporttip: der Standard mit den strengsten Kontenregeln
Sporttip ist einer der beiden Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt eine Sportwetten-Bewilligung besitzen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Betrieben wird das Produkt von der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das ist die Form, in der Sportwetten in der Schweiz stattfinden: ein bewilligtes Grossspiel, kein Buchmacher im üblichen Sinn.
Wer ein Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben. Das umfasst die deutschsprachigen Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Freiburg oder Genf wohnt, kommt nicht hinein. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Daran führt kein Weg vorbei, und das ist Absicht.
Die Limiten sind im Voraus zu setzen: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für 30 Tage. Die Einsätze selbst sind begrenzt: CHF 1 Minimum für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Maximum für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Kontokaufregeln sind eng: Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei der Auszahlung sind innerhalb von 365 Tagen zwei gratis möglich, danach kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Bestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Was den Sport betrifft, so liefert Sporttip das, was die Liste zulässt: Fussball, Eishockey, Tennis und die zugelassenen Turniere in einer geschlossenen Auswahl an Wettarten. Livewetten sind möglich, aber an Bedingungen geknüpft — eine Wette, die nach dem Eintreffen des Ausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos ebenso werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Abhängige Wettereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren.
Die Bewertung: Sporttip ist der Anbieter, bei dem die Regeln am dichtesten sind, und das ist der Punkt, an dem sich die Wahl entscheidet. Wer ein Konto mit Ausweis, Adresse und einer selbst gesetzten 30-Tage-Limite akzeptiert, bekommt dafür einen klaren Rahmen, einen Schweizer Rechtsweg und einen Steuerfreibetrag. Wo die Grenze wirklich verläuft, zeigt sich nicht an der Registrierung, sondern am Ausschluss: Wer ausserhalb der Kantone wohnt, hat hier nichts zu suchen, und die Obergrenze von CHF 1’000 für unter 21-Jährige ist keine Empfehlung, sondern eine Wand.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Antwort
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, und damit der zweite Veranstalter mit einer Schweizer Bewilligung: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Das Institut zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich. Wer in Zürich lebt, kommt hier nicht hinein — so wie ein Genfer bei Swisslos nicht hineinkommt. Für die Westschweiz ist Jouez Sport damit nicht die zweite Option neben einem anderen bewilligten Anbieter, sondern der einzige Zugang zu einem bewilligten Sportwettenprodukt. Diese Tatsache wiegt schwerer als jede Detailbewertung, weil sie die Alternative nicht in der Schweiz, sondern im Ausland verortet.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind die Eigenheit dieses Veranstalters. Sie sind der Weg, der ohne Smartphone funktioniert, und sie sind ein Netz, das in kleineren Westschweizer Gemeinden dichter ist als jede Filialstruktur. Wer den Ablauf am Terminal dem Ablauf in der App vorzieht, findet hier, was es bei Swisslos nur in anderer Dichte gibt. Der Verkauf an Minderjährige ist allerdings kein Ruhmesblatt: Bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen wurde 2025 in 47,5 Prozent der Fälle an eine minderjährige Person verkauft. Der Kanal hat also eine Schattenseite, und sie ist bei beiden Veranstaltern in der Aufsicht dokumentiert.
Die Bewertung: Jouez Sport steht und fällt mit der Region. Wer in der Westschweiz wohnt, findet hier den bewilligten Zugang; wer nicht dort wohnt, wird ihn nicht bekommen. Und die Verkaufsstellendichte, die in Lausanne ein Vorteil ist, ändert nichts an der Tatsache, dass die Auswahl an Sportarten und Wettarten durch dieselbe behördliche Liste begrenzt ist wie bei Swisslos.
Sportaza: ein anderer Sportartenschwerpunkt, derselbe Status
Sportaza ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und Sportaza gehört nicht dazu. Eine im Ausland erworbene Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und eine Schweizer Bewilligung hat das Haus nicht. Sportaza ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.
Das ist die vollständige Beschreibung, die sich über die Bewilligungslage hinaus treffen lässt. Was Sportaza an Quoten, Märkten, Zahlungswegen und Aktionen bietet, gehört zu den Bedingungen des Anbieters selbst und nicht zu einer Schweizer Quelle; wer dort spielt, prüft diese Bedingungen vor der ersten Einzahlung, so wie er es bei jedem anderen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung tun müsste. Eine Sportwetten-Bewilligung ist keine Eigenschaft, die Sportaza von anderen Marken unterscheidet, sondern eine, die allen acht hier gelisteten ausländischen Marken gleichermassen fehlt.
Die Bewertung stellt sich hier nicht als Frage der Qualität, sondern als Frage der Verantwortlichkeit. Wer ein Anliegen gegen Sportaza hat, hat keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann, und wahrscheinlich keinen Ansprechpartner, dessen Entscheidungen eine Schweizer Behörde überprüft. Wer dennoch bei Sportaza spielt, trifft diese Wahl bewusst und nicht, weil eine Bewilligung ihn dazu eingeladen hätte.
Betify: was bei einer Beschwerde bleibt
Betify führt keine Schweizer Bewilligung. Das ist die zentrale Angabe, weil sie alle weiteren Fragen überlagert, und sie gilt unabhängig davon, wie das Angebot im Einzelnen aussieht. Betify darf in der Schweiz nicht als Veranstalter von Sportwetten auftreten, und eine ausländische Bewilligung ändert daran nichts (Art. 4 BGS).
Damit ist der entscheidende Punkt nicht, was Betify anders macht, sondern was passiert, wenn etwas schiefgeht. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain ist über die Sperrliste blockierbar. Die Regeln, an die sich das Haus hält, sind seine eigenen — nicht die eines Schweizer Regimes.
Die Bewertung fällt damit kürzer aus als bei einem bewilligten Anbieter, und das ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis: Betify ist eine von acht Marken, bei denen die Bewilligungslage keine Details übrig lässt, über die man noch streiten könnte. Wer sich für Betify entscheidet, entscheidet sich für ein Spiel ohne die Rückseite, die in der Schweiz sonst an einem Konto hängt.
Bruce Bet: das Konto ohne Schweizer Zuhause
Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur die zwei schweizerischen Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Eine Schweizer Aufsicht über die Geschäftstätigkeit besteht nicht.
Das praktische Gewicht dieser Zeile liegt in dem, was ein Konto bei Bruce Bet zu einem Schweizer Konto macht — und es macht es zu keinem. Kein Register, das eine Sperre schweizweit durchsetzt. Kein Ansprechpartner in der Schweiz, wenn eine Auszahlung hängt. Keine Stelle, die die Bedingungen auf ihre Zulässigkeit prüft. Die Domains können gesperrt werden; ob eine Sperre greift, hängt davon ab, ob die Aufsichtsbehörde die Domain auf die Liste setzt.
Bewertung: Bruce Bet erbt jede Frage, die eine Schweizer Bewilligung sonst beantwortet, und beantwortet sie mit der eigenen Hausordnung. Wer bei einem nicht bewilligten Markt spielt, sollte die Hausordnung deshalb tatsächlich lesen — nicht als Formalie, sondern weil sie die einzige Regel ist, die gilt.
1Bet: Name, Bewilligung und was sie nicht bedeutet
1Bet hat keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). 1Bet ist damit nicht Teil des bewilligten Schweizer Sportwetten-Angebots. Eine Schweizer Aufsicht besteht nicht.
Das Verhältnis zwischen einem klangvollen Namen und einer Bewilligung ist hier besonders deutlich: Der Name sagt nichts über eine Schweizer Zulassung aus. Der regulierte Markt der Schweiz besteht aus zwei Veranstaltern, und 1Bet gehört nicht dazu. Was 1Bet anbietet, tut es als ausländischer Anbieter mit eigenen Bedingungen, eigener Streitbeilegung und ohne Schweizer Durchsetzungsanspruch.
Bewertung: Bei 1Bet ist der wichtigste Satz der, dass die Bewilligung fehlt. Alles, was danach kommt, ist eine Frage des eigenen Geschmacks an Märkten und Quoten — und nicht eine Frage dessen, was in der Schweiz gilt.
myBet: der Name täuscht über den Status nicht hinweg
myBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung entfaltet keine Wirkung (Art. 4 BGS). myBet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden.
Die Namensähnlichkeit mit einem Schweizer Anbieter ist keine Zulassung. Wer ein Konto bei myBet öffnet, öffnet ein Konto bei einem ausländischen Anbieter mit den Regeln, die dieser sich gibt. Ob und wie er auszahlt, steht in seinen Bedingungen, und die Prüfung dieser Bedingungen ist der einzige Schutz, den es gibt.
Bewertung: myBet unterscheidet sich in der Bewilligungslage nicht von den anderen sieben ausländischen Marken hier. Der Name klingt lokal, die Bewilligung ist es nicht.
DirectionBet: was die Sperrliste praktisch bedeutet
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Damit steht das Haus ausserhalb des Schweizer Aufsichtsrahmens, mit den Folgen, die für diese Gruppe gelten: kein Zugang zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg.
Der Punkt, der DirectionBet von den anderen Marken hier unterscheidet, ist keiner der Bewilligung, sondern einer der Erreichbarkeit. Die Aufsichtsbehörde kann Domains über die Sperrliste sperren lassen. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — das ist die Ursache des Domain-Hoppings, bei dem Anbieter ihre Adressen wechseln, wenn sie blockiert werden. Welche Adresse morgen funktioniert, ist damit keine Konstante, sondern das Ergebnis eines Wettlaufs zwischen Sperre und Ersatz.
Bewertung: Die Domainfrage ist bei DirectionBet der praktische Kern. Wer ein Konto über eine Adresse eröffnet, die jederzeit gesperrt werden kann, sollte wissen, dass es keine Schweizer Zusicherung gibt, dass die Adresse bleibt.
Betclic: die Marke, die in der Schweiz nicht zählt
Betclic ist eine international bekannte Marke — in der Schweiz hilft das nicht. Eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten fehlt, und nur die beiden schweizerischen Veranstalter dürfen hier anbieten; eine ausländische Bewilligung hat keine Kraft (Art. 4 BGS). Betclic ist nicht mit dem Sperrregister verbunden, es besteht keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains sind über die Sperrliste blockierbar.
Bekanntheit ist keine Regulierung. Ein Name, den viele kennen, sagt nichts darüber, ob ein Schweizer Gericht für ihn zuständig ist. Bei Betclic ist das der springende Punkt: Die Marke ist gross genug, um vertraut zu wirken, und das ist genau die Falle, die zu vermeiden ist. Der regulierte Schweizer Rahmen kennt keine grosse Marke ausser den beiden Veranstaltern — er kennt nur zwei.
Bewertung: Reicht die Markenbekanntheit als Grund zu spielen? In der Schweiz nein, weil sie die Fragen nicht beantwortet, die auf einem Schweizer Konto lasten.
BetAlright: eine weitere Zeile mit demselben Status
BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Schweizer Sportwetten anbieten. Damit ist BetAlright wie die anderen ausländischen Marken dieser Liste: nicht am Schweizer Sperrregister beteiligt, nicht unter Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Rechtsweg, mit über die Sperrliste sperrbaren Domains.
Was bleibt, ist die Beschreibung dessen, was das für einen Spielenden heisst. Wer bei BetAlright ein Konto führt, muss sich über die Bedingungen des Hauses selbst informieren und kann sich nicht darauf berufen, dass eine Schweizer Instanz diese Bedingungen je geprüft hätte. Bei jedem Konflikt steht man einem Anbieter gegenüber und nicht einer Behörde.
Bewertung: BetAlright schliesst die Liste der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Der Status ist identisch, die Konsequenz auch. Wer die zwei bewilligten Wege nicht will, wählt bewusst den Weg, auf dem die Regeln nicht die Schweizer sind.
Häufige Fragen zu legalen Sportwetten in der Schweiz
Welche Sportwetten sind in der Schweiz überhaupt legal?
Legal sind Wetten auf Sportereignisse, die in der behördlichen Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen (Fassung vom 10.09.2026). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen, Eckball- und Kartenmärkte fehlen, Trainingsläufe sind ausgeschlossen und E-Sport erscheint nicht.
Wer kontrolliert das Angebot, und was heisst eine Bewilligung, die nur hier gilt?
Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat. Eine Bewilligung nach Art. 4 BGS gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat hier keine Kraft und schützt nicht.
Bis zu welchem Betrag bleiben Gewinne steuerfrei, und warum ist das kantonal verschieden?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die Kantone haben eigene Schwellen, deshalb ist die Antwort kantonal verschieden.
Was passiert mit Gewinnen aus dem Ausland ohne Schweizer Bewilligung?
Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter einbehält — es gibt also nichts zurückzuholen. Die kantonale Steuerpraxis kann solche Gewinne jedoch als Einkommen erfassen; Thurgau behandelt sie unabhängig von der Höhe als voll steuerbar. Fragen Sie die kantonale Steuerverwaltung.
Wie funktioniert die Spielsperre, und wann lässt sie sich wieder aufheben?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre steht in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle.
Wie hat sich der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten zuletzt entwickelt?
2025 betrug er CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024 — ein Minus von 7,0 Prozent und der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Der Geschäftsbericht führt ihn teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück.
Rechtslage – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
