Sportwetten mit Einzahlungsbonus in der Schweiz – Limiten, Sperren und was ein Boost am Ende trägt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsichtsinformationen der Gespa geprüft.
Wer einen Einzahlungsbonus sucht, sucht in der Schweiz meistens an der falschen Stelle. Zwei Anbieter dürfen hier überhaupt Sportwetten veranstalten, und weil Gratiskredite die vorherige Zustimmung der Aufsicht brauchen, fallen ihre Neukundenangebote klein aus: ein Boost auf den Nettogewinn, ein bisschen Spielguthaben aus einer Stadionaktion. Die Angebote mit 100 %, 200 % oder einem dreistelligen Frankenbetrag, die eine Suchmaschine ausspuckt, gehören fast alle zu Seiten ohne Schweizer Bewilligung — und damit zu einem Rechtsrahmen, in dem der Einzahler am Ende der Einzige ist, der etwas einlegt.
Der Einzahlungsbonus wird ausserdem überschätzt, und zwar systematisch. Selbst bei einem grosszügigen Prozentsatz sitzt die Marge des Veranstalters in jeder einzelnen Quote, aus der die Bonusbedingung erfüllt werden muss. Der Zuschlag zahlt sich also nur auf einem Feld aus, das schon vor dem ersten Klick ein wenig gegen den Wettenden geneigt ist. Wer das einmal durchgerechnet hat, liest die Prozentzahl danach anders.
Gespielschutz zuerst: wohin eine Einzahlung führt, wenn sie einmal geflossen ist
Die Reihenfolge dieser Seite ist unbequem, aber sie ist die richtige: bevor ein Franken auf ein Spielerkonto wandert, steht die Frage, welche Ventile dieses Konto überhaupt hat. In der Schweiz setzt niemand dem Staat eine Einzahlungsgrenze — die Limiten kommen von den Veranstaltern und von den Spielenden selbst. Genau dort entscheidet sich, ob ein Bonus ein Geschenk ist oder ein Köder.

Verlustlimiten stehen vor der ersten Wette
Wer bei Sporttip zum ersten Mal mitspielen will, kommt am Setzen von Verlustlimiten nicht vorbei. Verlangt sind Werte für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — hier gehen Swisslos und die Loterie Romande über den gesetzlichen Rahmen hinaus, denn das Geldspielgesetz selbst verlangt 24 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite, ebenfalls für jeweils 30 Tage.
Diese 72 Stunden sind die wichtigste Zahl des ganzen Abschnitts. Sie sind keine Schikane, sie sind eine eingebaute Nacht Bedenkzeit zwischen einem Impuls und seiner Freigabe. Ein Bonus, der in sechs Stunden ausläuft, kollidiert mit ihr. Wer die Verlustlimite am Samstagabend anheben will, weil eine Aktion nur bis Mitternacht läuft, wird sie am Dienstagmorgen vorfinden.

Wer die Limite bewusst tief ansetzt, merkt das am Monatsende in der eigenen Abrechnung, nicht in der des Veranstalters. Ein Wettender mit CHF 200 Spielbudget im Monat, der dort eine Verlustlimite von CHF 150 einträgt, hat den Abstand zwischen Rechnung und Realität selbst festgelegt, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem er nüchtern ist.
Die Spielsperre reicht über die Wette hinaus
Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, und innerhalb dieser Frist wird nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wandert dagegen in ein schweizweites Register und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem die Selbstsperre aufhört, eine Einstellung im eigenen Konto zu sein: sie ist ab dann eine Tatsache mit Registereintrag.
Eine Spielsperre ist damit ein Mittel mit Nebenwirkungen. Sie schützt, aber sie schliesst auch aus. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben nach dem Gesetz keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer sich sperrt und dann über ein Konto im Namen einer anderen Person weiterspielt, hat kein Guthaben mehr, sondern einen Streitfall.
Der Kontrollanspruch endet übrigens nicht am Bildschirmrand. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich auf die Ladentheke als Schutzmodule verlässt, verlässt sich auf etwas, das die Aufsicht selbst nicht als dicht beschreibt.
Ein Bonus sollte aus denselben Gründen kein Anlass sein, mehr einzuzahlen, sondern ein Anlass, genauer hinzusehen. Ein Gratisspielguthaben ist am Ende nicht auszahlbar, egal wie gross es aussieht, und es nimmt keinen Franken des eigenen Einsatzes aus dem Spiel.
Ein Konto, eine Identität, wenige Wege hinaus
Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und registrieren darf sich jede Person nur einmal. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Gewinne werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt, und Kredit an Spielende gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren hier nicht — nicht als Vorsichtsmassnahme eines Anbieters, sondern als Folge der Bewilligungsbedingungen. Die Identitätsprüfung ist damit der Preis des bewilligten Rahmens, und sie ist bei einem unbefristet gesperrten Konto auch der Riegel.
Was ein Kombiboost auf dem Wettschein tatsächlich verändert
Hier wird es konkret. Der Sporttip-Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn gerechnet: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert — beides ist gedeckelt, die Aktion ist keine unbegrenzte Zusage.
Der Sprung von 5 % auf 100 % klingt nach einer Rampe nach oben. Er ist in Wahrheit eine Rampe nach unten, wenn man dazunimmt, was die höheren Stufen verlangen.
Die Kombiboost-Stufen und was sie am Einsatz ändern
Für das folgende Beispiel werden vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 angenommen und ein Einsatz von CHF 10 — eine illustrative Rechnung, kein ausgezeichneter Preis und kein Vorschlag. Die Einzelquoten multiplizieren sich zu einer Gesamtquote von 9’792. Ein gewinnender Wettschein bringt also CHF 97.92 zurück, bei einem Nettoertrag von CHF 87.92 vor jedem Zuschlag.
Bei vier Voraussagen liegt der Boost bei 5 % auf den Nettogewinn, was CHF 4.40 ausmacht und den Nettoertrag auf CHF 92.32 hebt. Bei sieben Voraussagen — dieselbe Trefferquote unterstellt und die Quoten entsprechend fortgeschrieben — steigt der Anteil auf 20 %, bei zehn auf 40 %, bei fünfzehn auf 100 %. Der Zuschlag selbst wächst also schnell, aber er wächst auf einem Nettogewinn, der mit jeder zusätzlichen Voraussage unwahrscheinlicher wird.
Genau das ist die Bedingung, die der Werbetext nicht mitschreibt. Fünfzehn Voraussagen zu je mindestens 1.50 sind fünfzehn getrennte Ergebnisse, die alle eintreten müssen. Der Zuschlag von 100 % am oberen Ende ist kein höherer Erwartungswert, sondern eine höhere Auszahlung auf ein selteneres Ereignis.
Das ist die ehrliche Einordnung der Rampe: die Bedingung steigt schneller als der Zuschlag. Wer vier Voraussagen richtig hat, bekommt wenig auf etwas Wahrscheinliches. Wer fünfzehn richtig hat, bekommt viel auf etwas, das kaum je passiert. Dasselbe Muster zeigt sich bei den Quoten- und Profitboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen und pro Wettenden genau einmal nutzbar sind. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Warum die Marge immer im Feld bleibt
Der Zuschlag landet auf dem Nettogewinn, aber der Nettogewinn entsteht aus Quoten, in denen die Marge des Veranstalters schon eingerechnet ist. Jede Quote ist ein bisschen tiefer, als die Einschätzung des Veranstalters vom tatsächlichen Risiko wäre, und die Summe dieser Abschläge über alle Ausgänge eines Marktes ist die Auszahlungsquote — der Quotenschlüssel, also der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt. Die Marge ist der Rest.
Für die vorliegende Seite lässt sich diese Marge nicht beziffern: eine konkrete Quote für eine konkrete Begegnung mit einem konkreten Aufzeichnungsdatum liegt hier nicht vor. Der Mechanismus lässt sich trotzdem benennen. Wer über vier Voraussagen kombinieren muss, trägt den Abschlag vier Mal statt einmal, und ein Kombiboost, der auf den Nettogewinn rechnet, rechnet auf einem Betrag, der um diese vier Abschläge bereits kleiner ist als die reine Trefferwahrscheinlichkeit vermuten lässt.
Dazu kommt der Effekt der bedingten Auswahl. Muss jede Voraussage eine Mindestquote von 1.50 tragen, ist das Feld der möglichen Spiele im Wettschein schon vorsortiert — und zwar zuungunsten des Wettenden, denn attraktive Quoten und enge Märkte sind nicht dasselbe.
Was der Sporttip-Kombiboost im Vergleich zu anderen Aktionen ist
Der Kombiboost ist kein Einzahlungsbonus im klassischen Sinn, und das ist kein Detail. Er setzt keine Ersteinzahlung voraus, sondern eine bestimmte Art von Wette. Der Gratiskredit, den ein ausländisches Neukundenangebot verspricht, gehört im Schweizer Rahmen in eine ganz andere Kategorie: Gratisspiele oder Gratiskredite brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, und 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Diese Zahlen sind der eigentliche Befund. Acht und vierundzwanzig Zustimmungen in einem Jahr für das gesamte bewilligte Schweizer Sportwettenangebot — daraus entsteht keine Landschaft voller Willkommenspakete. Was entsteht, sind schmale Aktionen mit Bedingungen, die man lesen muss.
Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Limiten und wohin das Geld zurückfliesst
Die Gegenüberstellung trennt zwei Dinge, die in Suchresultaten regelmässig in einem Atemzug genannt werden: Veranstalter mit Schweizer Bewilligung und ausländische Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen. Das ist keine Bewertung in zwei Hälften, sondern eine Einordnung nach einem Merkmal, das den ganzen Rest bestimmt — ob es nämlich einen Schweizer Rahmen gibt, in dem ein Streit ausgetragen werden kann.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, damit ohne Wirkung in der Schweiz |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, damit ohne Wirkung in der Schweiz |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, damit ohne Wirkung in der Schweiz |
| Gamdom | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, damit ohne Wirkung in der Schweiz |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, damit ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, damit ohne Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, damit ohne Wirkung in der Schweiz |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt, damit ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle liest sich schneller, als ihre Konsequenz zu verdauen ist. Zwei Zeilen mit einer Bewilligung und acht ohne — und in den acht Zeilen unterscheidet sich nichts voneinander, weil sich an der einen Stelle nichts unterscheiden kann. Eine ausländische Bewilligung, egal aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist keine Marktbeobachtung, das ist eine Rechtsfolge.
Was das im Alltag heisst: gegen einen Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schweizer Rechtsweg, kein Spielerkonto in einem Schweizer Register, keine Schweizer Aufsicht, bei der man sich beschweren könnte. Dazu kommt die Zugangssperre. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Weil gesperrte Domains innert Stunden ersetzt werden, ist die Liste ein wanderndes Ziel — was auch bedeutet, dass ein Block kein Urteil über einen einzelnen Anbieter ist, sondern über eine Adresse.
Der zweite Teil des Vergleichs gehört in die andere Richtung. Die Bewilligung ist der Preis einer geschlossenen Liste: nur zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog erlaubter Sportarten und Wettarten, Wohnsitzpflicht für das Spielerkonto und Identitätsprüfung. Keiner der beiden Wege ist damit «die sichere Wahl». Der bewilligte Weg verlangt Wohnsitz und Ausweis und lässt weniger Auswahl zu; der ausländische Weg hat keinerlei Schweizer Schutz und zieht steuerliche Folgen nach sich.
Was ein Einzahlungsbonus ist — und warum Umsatzbedingungen daran nagen
Ein Einzahlungsbonus ist eine Gutschrift, die an eine erste Einzahlung gekoppelt ist: man zahlt ein, der Veranstalter legt einen Betrag oder einen Prozentsatz dazu, und der Zusatzbetrag wird zum Spielguthaben. So weit die Idee. Der ganze Rest des Konstrukts besteht aus Bedingungen, und diese Bedingungen entscheiden darüber, was die Gutschrift wert ist.
Der bewilligte Schweizer Rahmen kennt die schärfere Variante der Diskussion aus erster Hand: die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Einzahlungsbonus, den ein Schweizer Spielender hier findet, sieht so aus: zehn Franken, ein Zeitfenster von sieben Tagen, 7’000 Exemplare, und am Ende kein Geld, sondern Guthaben mit Verfallsdatum.
Umsatz, Mindestquote, Frist — wovon das Guthaben aufgefressen wird
Die drei Schrauben sind bekannt, und in der Schweiz dreht vor allem die dritte.
Der Umsatz ist der Betrag, der vor einer Auszahlung mehrmals durchgespielt werden muss. Er ist die eigentliche Kostenstelle eines Bonus, denn jeder Durchlauf durch einen Markt zahlt dessen Marge. Wo eine Aktion das verlangt, definiert sie eine Mindestquote — nur Wetten ab diesem Preis zählen.
Die Frist ist in der Schweiz die härteste Grösse. Die Aktion der Loterie Romande gab sieben Tage zum Eintragen des Codes und danach 30 Tage Gültigkeit für das Guthaben. Swisslos-Wetten haben eine eigene Verfallregel: Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des gemeinnützigen Zwecks von Swisslos.
Die Auszahlbarkeit ist die dritte. Gratisspielguthaben aus Promotionen wird nicht ausbezahlt — nicht bei Swisslos, nicht bei der Loterie Romande. Ein Bonus in dieser Form ist also Spielkapital, kein Guthaben im Sinne eines Kontostands. Wer ihn gewinnt, hat etwas gewonnen, das nur im Spiel etwas wert ist.
Ein anschaulicher Grössenvergleich: Bei Swisslos zahlt die Veranstalterin Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Auszahlbares Guthaben und Gratisspielguthaben sind in dieser Rechnung zwei verschiedene Dinge, und nur das erste steht in Franken auf einem Bankkonto.
Einen Umsatzfaktor, den diese Seite auf Franken beziffern könnte, gibt es hier nicht: die Aktionen der beiden Veranstalter sind anders konstruiert, und eine Zahl dafür liegt nicht vor. Das ist nicht weiter schlimm. Der Mechanismus lässt sich auch ohne sie beschreiben — und wer bei einer ausländischen Marke mit Prozentzahlen im dreistelligen Bereich landet, sollte die Zahl suchen, die dort steht, aber klein gedruckt ist.
Die Entscheidung, die ein Einzahlungsbonus verlangt
Vor jeder Aktion steht eine Frage, die nichts mit dem Veranstalter zu tun hat. Will der Spielende den Betrag, den er ohnehin wetten wollte, oder will er den Betrag, den ein Bonus aus ihm herausholt?
Im ersten Fall ist die Gutschrift ein Zuschlag auf ein Verhalten, das stattgefunden hätte — ein kleines Plus, das man mitnimmt. Im zweiten Fall ist sie der Anlass der Einzahlung, und dann bestimmt die Aktion über den Einsatz. Die zweite Variante ist die, an der Bonusangebote verdienen, und sie ist in der Schweiz zusätzlich durch die Verlustlimiten entschärft: wer einzahlen will, um die Aktion zu treffen, muss erst eine Limite anheben, und das dauert 72 Stunden.
Wer dieses Konto ohnehin führt und den Kombiboost nutzt, ohne mehr zu setzen, verhält sich vernünftig. Wer wegen einer Aktion die Verlustlimite hochschraubt, hat den Bonus schon bezahlt, bevor er ihn erhalten hat.
Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes in der Fassung, die am 1. Januar 2019 in Kraft trat, und werden von der Gespa in Bern beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Auf der einen Seite steht Swisslos mit dem Produkt Sporttip, auf der anderen die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete, keine Überlappung. Wer in Zürich wohnt, kommt für ein Online-Konto bei Jouez Sport nicht in Frage, und wer in Genf wohnt, nicht für Sporttip. Das ist für einen Einzahlungsbonus keine Randnotiz: der Kreis der Angebote, zwischen denen ein Spielender wählen kann, ist damit durch den Wohnsitz auf eines reduziert.
Der Nettoertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Wer beim Einzahlungsbonus über den schlechten Erwartungswert stöhnt, kann sich immerhin trösten, dass ein Teil des Abschlags im Kanton bleibt statt bei einem Unternehmen mit Sitz an einem Ort, den die Fusszeile nicht nennt.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten bilden eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste kennt keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt.
Das ist der eigentliche Unterschied zu einem ausländischen Angebot, und er lässt sich an einem konkreten Punkt festmachen. Bei Swisslos werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Auf einem ausländischen Portal ist die Kombination von Ecken, Karten und Ergebnis derselben Partie ein Standardprodukt. Hier ist sie ein Fehlerfall mit Rückerstattung.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das Geldspielgesetz enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der nicht übertragene Live-Markt ist damit kein Nachteil, sondern eine Frage der Regelkunde: wer in der 89. Minute auf ein bereits gefallenes Tor setzt, hat 1.00 gesetzt, nicht 1.80.
Was das Geldspielgesetz nicht regelt, ist der Cash-Out. Er ist ein Produktmerkmal jedes Veranstalters, kein bewilligter Wetttyp. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Diese letzte Zeile ist die, die man zweimal lesen sollte. Ein Cash-Out ist kein Ausstiegsrecht, sondern ein jederzeit widerrufliches Angebot zu einem Preis, den der Veranstalter festlegt. Wer ihn einplant, plant mit etwas, das nicht garantiert ist.
Wo die zwei Bewilligungen enden
Die Bewilligung endet an der Grenze, und sie endet auch im Sportprogramm. Sie endet zusätzlich beim Steuerrecht, das für den bewilligten und den ausländischen Weg auseinanderläuft. Auch Formales folgt aus ihr: bei Sporttip-Wetten umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Und sie endet in der Werbung. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Genau das ist der Grund, warum diese Seite beschreibt und bewertet, statt zu empfehlen — und warum die ausländischen Marken im Abschnitt «Die Anbieter im Einzelnen» unter dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung» stehen.
Was für den Einzahlungsbonus in diesem Abschnitt hängen bleibt: die Prozentzahl eines Angebots ist das Letzte, was ein Schweizer Spielender prüfen sollte, und der bewilligte Anbieterkreis ist das Erste. Zwischen beiden liegt die Frage, ob es überhaupt jemanden gibt, bei dem man sich beschweren kann.
Die Anbieter im Einzelnen
Reihenfolge und Umfang folgen dem Schweizer Rahmen, nicht dem Verkaufsdruck: zuerst die zwei Veranstalter, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, danach die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen. Die Maschinen mit Schweizer Bewilligung zuerst, weil bei ihnen jeder Satz überprüfbar ist — und weil bei den anderen acht in derselben Spalte nichts steht.
Swisslos Sporttip: die Veranstalterin mit dem Verlustlimit vor der ersten Wette
Swisslos hält die Veranstalter- und die Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Ein Online-Konto ist Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet vorbehalten: den deutschsprachigen Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein.
Die Limiten sind der Kern des Angebots. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer Einzahlungen auf das Wallet kaufen will, tut das per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart zum Aufladen nennt Swisslos PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Bei den Auszahlungen sind die ersten beiden Wege im Jahr kostenlos, danach kann es kosten. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Kleine Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet; Beträge darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Bei den Promotionen ist Swisslos der zurückhaltendere der beiden Veranstalter: 8 Zustimmungen der Gespa zu Gratisspielen oder Gratiskrediten im Jahr 2025. Auffälliger als der Kombiboost ist deshalb, wie das Haus das Geld hereinholt. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr klingt nach nichts, ist aber eine Grenze, die viele Anbieter gar nicht erst kennen — und die dritte Auszahlung ist die erste, bei der ein Spieler etwas abgibt statt abzuholen. Wer sein Guthaben sammelt und selten auszahlt, zahlt die Kommission seltener; wer in kleinen Beträgen abräumt, zahlt sie schneller.
Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion mit sieben Franken Gewinnpotenzial und einem Verfallsdatum
Die Loterie Romande hält ebenfalls die Veranstalter- und die Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, das Produkt heisst Jouez Sport. Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Der Vergleich mit der anderen Veranstalterin fällt in zwei Punkten deutlich aus. Erstens die Zahl der Zustimmungen: 2025 hat die Gespa 24 Gratisspiel- und Gratiskreditaktionen für die Loterie Romande bewilligt, gegen 8 für Swisslos. Dreimal so viele Aktionen, und die Vorschau auf die nächste Frage gehört dazu — wer in der Westschweiz wohnt, hat mehr Aktionstage vor sich als jemand in Zürich, ohne dass die Bonushöhe grösser wäre.
Zweitens die Grenzen des Kontos. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer mehr als CHF 1’000 gewinnt, bekommt also Geld; wer CHF 10 aus einer Aktion gewinnt, bekommt Spielguthaben.
Wie die Aktionen aussehen, zeigt die Patinoires-et-Stades-Aktion: sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, verlangte einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto, gab CHF 10 Spielguthaben aus einem Kontingent von insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer die 7’000 Stück in Relation zu 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz setzt, sieht sofort, wie eng das Kontingent ist. Es ist ein Verteilmechanismus, kein Bonusprogramm.
Bruce Bet: ohne Schweizer Bewilligung, damit ohne Schweizer Rechtsweg
Bruce Bet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Das ist keine Einschätzung, sondern die Rechtsfolge daraus, dass nur Swisslos und die Loterie Romande in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land ist nicht belegt und hat in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg — und die Domain gehört zu denen, die auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden können, mit der Schweizer Telekom-Anbieter ausländische Domains per DNS sperren.
Wer trotzdem dort landet, sollte wissen, was die Domain nicht kann. Sie ist kein Bewilligungsnachweis, und die Bezeichnung «ohne Schweizer Bewilligung» sagt nichts über die Zahl der Sportarten oder die Höhe einer Auszahlung — sie sagt, dass bei einem Streit keine Schweizer Stelle zuständig ist und dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.
Wettigo: die Einzahlung ins Ausland und ihre steuerliche Nebenwirkung
Für Wettigo gilt dieselbe Bewilligungslage: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung, die nicht belegt ist und hier keine Wirkung hat, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer Aufnahme in die Zugangssperre.
Der Punkt, der bei diesem Anbieter praktisch am meisten wiegt, ist nicht die Bewilligung selbst, sondern was danach kommt. Gewinne bei einem ausländischen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Die Frage, ob ein Gewinn steuerfrei ist, hängt also am Sitz des Anbieters und am Wohnkanton des Spielenden — nicht an der Höhe des Gewinns. Für Beträge, die bei einem bewilligten Anbieter unter dem Steuerfreibetrag liegen, kann derselbe Betrag aus dem Ausland steuerbar sein.
Sportaza: ausländische Marke, gleiche Rechtsfolge
Bei Sportaza wiederholt sich das Muster: keine Schweizer Bewilligung, keine hier wirksame Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Beschwerdestelle in der Schweiz. Die Domain kann gesperrt werden.
Diese Wiederholung ist der Befund, nicht die Ausrede. Acht Marken ohne Bewilligung sind in dieser Einordnung nicht acht verschiedene Fälle, sondern ein Fall mit acht Adressen. Alles, was in einer Produktbeschreibung darüber steht — Sportarten, Zahlungswege, Bonusprozentsätze —, ist damit auch nur so belastbar wie der Sitz des Unternehmens.
Gamdom: unter welcher Bewilligung auch immer, in der Schweiz ohne
Gamdom trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land, wie auch immer sie lautet, hat in der Schweiz keine Wirkung; das ordnet das Geldspielgesetz ausdrücklich an. Damit fehlen der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg und jeder Schweizer Schutz, und die Domain ist ein Kandidat für die Sperrliste.
Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, übernimmt damit eine Rolle, die das Gesetz nicht vorsieht: die des Kontrollorgans. Es gibt keine Aufsicht, die den Markt auf Fairness prüft, und keinen Anschluss an ein Register, das eine Selbstsperre überträgt. Wer sich dort sperrt, sperrt sich nur dort.
PowBet: ohne Bewilligung, ohne Register, ohne Rückgriff
PowBet gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Bewilligung ist nicht belegt und hätte hier keine Wirkung, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann per DNS gesperrt werden.
Ein Einzahlungsbonus auf einer solchen Seite hat eine Besonderheit, die man erst bei der Auszahlung merkt. Was dort als Geld erscheint, ist ein Anspruch gegen ein Unternehmen im Ausland. Wer dieses Unternehmen nicht in der Schweiz belangen kann, hat keinen Anspruch, sondern eine Erwartung.
BetAlright: die Prozentzahl und der Wohnsitz
BetAlright führt keine Schweizer Bewilligung. Es bleibt bei der bekannten Lage: keine hier wirksame Bewilligung, kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko für die Domain.
An dieser Marke lässt sich die Einordnung scharf stellen, die im ersten Teil noch abstrakt war. Ob ein Spielender in Basel oder in Genf wohnt, entscheidet in der Schweiz darüber, welcher der beiden bewilligten Veranstalter ihm ein Konto eröffnet. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist der Wohnsitz vom ersten Klick an unerheblich. Für Betroffene klingt das bequem, und es ist der Grund für die fehlende Hintertür.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung, mit Schweizer Zugangssperre im Hintergrund
Cloudbet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung — keine hier wirksame Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste kommt. Die Liste wächst mit, und Ende 2025 stand sie bei 671 Domains.
Die Zahl ist der interessantere Teil. Sie zeigt, dass die Zugangssperre kein einmaliger Vorgang ist. Sie läuft weiter, und die Zuverlässigkeit einer bestimmten Adresse ist damit eine Frage des Datums. Wer sich auf eine Domain verlässt, verlässt sich auf etwas, das sich von selbst ändern kann.
Rollbit: am Ende entscheidet nicht die Bewilligung der anderen Seite
Rollbit trägt keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt: keine hier anerkannte Bewilligung, kein Eintrag im Schweizer Sperrregister und kein Anschluss daran, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko für die Domain.
Bleibt der letzte Punkt, und er gilt für die ganze Gruppe. Wenn Veranstalter Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung organisieren, ist das strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Die Folgen treffen ihn trotzdem, über die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen den Anbieter und über das Fehlen jeglicher Fairnesskontrolle.
Was ein Bonus den Spielenden am Ende kostet
Der Beitrag des Einzahlungsbonus zum eigenen Ergebnis lässt sich nicht an der Prozentzahl ablesen, sondern nur an dem, was der Erwartungswert sagt. Für die Höhe ist in der Schweiz kein Umsatzfaktor und keine Marge beziffert — beides liegt hier nicht vor, und deshalb bleibt das Urteil hier eine qualitative Rechnung. Zwei Grössen sind aber bekannt, und sie genügen für eine Einordnung.
Die erste ist die Auszahlungsquote eines Marktes. Sie ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt an die Wettenden zurückgibt, berechnet als eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten über alle Ausgänge; der Rest ist die Marge. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn um einen Prozentsatz, der auf einem Betrag rechnet, aus dem diese Abschläge bereits heraus sind — einmal je Voraussage.
Die zweite ist die Bewilligung. Sie bestimmt, ob es einen Schweizer Schutz gibt, ob Gewinne unter dem Steuerfreibetrag steuerfrei bleiben und ob es eine Aufsicht gibt, die den Markt prüft. Kein Prozentsatz wiegt diese Unterscheidung auf.
Der bewilligte Rahmen belohnt zudem nichts, was schnell passiert. Die Verlustlimite wird vor der ersten Wette gesetzt, eine Erhöhung wirkt nach 72 Stunden, ein gesperrtes Konto bleibt gesperrt, und Gratisspielguthaben erreicht die Bank nie. Wem das bevormundend vorkommt, dem sei gesagt: die Marge wird auch bei einem Bonus eingezogen, und sie ist nirgendwo langsamer als in einem Markt ohne Schweizer Aufsicht.
Wer sich für den bewilligten Weg entscheidet, nimmt einen Anbieter, zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr, eine Einzahlungsgrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage und einen Sportkatalog, der auf einer behördlichen Liste steht. Wer sich für den anderen entscheidet, nimmt das Gegenteil davon, einschliesslich der Steuerfolge. Für eine bestimmte Leserschaft ist die Wahl trotzdem klar: wer in einer Grenzregion wohnt und nicht im Vertragsgebiet des passenden Veranstalters registriert ist, hat online nur eine Wohnsitzfrage vor sich — und für alle anderen ist die Antwort auf die Frage nach dem Einzahlungsbonus in der Schweiz am Ende kleiner und ehrlicher als die Verheissung im Anzeigentext.
Häufige Fragen zu Sportwetten mit Einzahlungsbonus in der Schweiz
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Einzahlungsbonus auf Sportwetten?
Nicht in der Form, die die meisten erwarten. Beide Veranstalter brauchen für Gratisspiele und Gratiskredite die vorherige Zustimmung der Gespa und erhalten sie in kleinem Umfang — 2025 fielen 8 Zustimmungen an Swisslos und 24 an die Loterie Romande. Statt Einzahlungsboni finden Spielende Boosts und kleine Spielguthaben aus Aktionen.
Warum sind Bonusaktionen in der Schweiz so eingeschränkt?
Weil Gratisspiele und Gratiskredite nach dem Geldspielgesetz die vorherige Zustimmung der Aufsicht brauchen, und weil nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen. Der Spielraum für grosse Neukundenpakete fehlt damit an zwei Stellen gleichzeitig: es gibt keine Dutzenden Anbieter und keine unbegrenzten Gutschriften.
Was ist ein Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen greift er?
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50. Er erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wie viel darf innerhalb von 30 Tagen auf das Wallet eingezahlt werden?
Bei der Loterie Romande und bei Swisslos sind es je höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage. Bei Swisslos kommt hinzu, dass ein Kauf nur möglich ist, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und der Mindestbetrag CHF 20 beträgt.
Weshalb sind Einzahlungsboni mit hohen Prozentzahlen meist ein Merkmal ausländischer Seiten?
Weil ein deutlicher Zuschlag auf die erste Einzahlung vorausgesetzt voraussetzt, dass erlaubt ist, was hier der Aufsicht vorher vorgelegt werden muss, und weil der anbietende Anbieter dabei eine andere Rechtsordnung im Rücken hat. Ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung ist damit auch nicht über eine Schweizer Stelle durchsetzbar.
Wie beeinflussen Umsatzbedingungen den tatsächlichen Wert eines Bonus?
Für jeden Franken, der aus einem Bonus erst auszahlbar wird, muss ein Mehrfaches durchgespielt werden, und jeder Durchlauf zahlt die Marge des Marktes. Der Bonus wird an einem Punkt gewährt und an einem anderen ausbezahlt, und zwischen beiden Stellen liegt der Abschlag, den der Spielende trägt.
Bonus – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
