Livewetten in der Schweiz 2026 – was sich während der Partie wirklich ändert
Ladevorgang...
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt – aber nur bei Swisslos (Sporttip) und bei der Loterie Romande (Jouez Sport). Wer bei einem anderen Anbieter während der Partie mitschwimmt, beteiligt sich an einem Angebot ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen, die daran hängen: keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Das ist die erste Tatsache dieser Seite und die einzige, die jede weitere Entscheidung überlagert.
Stand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsinformationen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie gegen die veröffentlichten Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter.
Warum schnelle Wetten schneller teuer werden
Zwei Stunden Fussball, drei Livewetten, und die Limitenfrage stellt sich nicht irgendwann – sie stellt sich zwischen der 60. und der 70. Minute, wenn ein Rückstand die nächste Wette nahelegt. Genau dort liegt das Problem, das Livewetten von Prematch-Wetten strukturell unterscheidet: das Tempo. Bei einer Prematch-Wette liegt zwischen dem Klick und der nächsten Wette mindestens ein Spieltag. Bei einer Livewette liegen zwischen dem Klick und der nächsten Wette oft vier Minuten.

Wie viel Geld in diesen vier Minuten verschwindet, entscheidet nicht die Quote, sondern die Häufigkeit. Wer in einem Spiel mit zehn statt mit zwei Wetten arbeitet, multipliziert seine Einsatzsumme, und die Verlusterwartung multipliziert sich mit. Das ist keine moralische Feststellung, sondern Arithmetik: der Quotenschlüssel einer Livewette – der Anteil aller Einsätze auf diesem Markt, der insgesamt zurückgezahlt wird – liegt unter 100 %, jeder einzelne Umlauf kostet den Wettenden also einen kleinen Betrag. Je mehr Umläufe, desto mehr solche Beträge. Ein Spiel mit zwanzig Livewetten ist kein grösseres Erlebnis als eines mit zwei; es ist ein teureres.
Warum Verlustlimiten der einzige Schutz sind, der bei Livewetten greift
Wer sich in der 85. Minute zu einer Wette entscheidet, die er um 20 Uhr noch nicht geplant hatte, entscheidet nichts über den Betrag. Der Betrag ist längst entschieden. Verlustlimiten verlegen diese Entscheidung an einen Punkt, an dem noch kein Ball rollt – und genau darin liegt ihr Wert. Sie wirken nicht, weil sie eine Wette verhindern; sie wirken, weil sie den Rahmen setzen, in dem alle Wetten zusammen bleiben müssen.
Veranstalter müssen nach den Ausführungsvorschriften zum Geldspielgesetz einen oder mehrere Höchstwerte für den täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen; Limiten setzt niemand von Amtes wegen, sondern jede Spielerin und jeder Spieler selbst. Swisslos und die Loterie Romande handhaben das in ihren eigenen Bedingungen strenger als das Gesetz: Sinkt eine Limite, gilt sie sofort; soll sie steigen, warten beide 72 Stunden statt der 24 Stunden, die die Verordnung vorsieht. Wer in einem Spieltag 200 Franken verliert und die Limite abends erhöhen will, kann also am selben Tag nicht einfach nachlegen – die Sperrfrist läuft.
Sporttip gibt für die Erstanmeldung ein konkretes Gerüst vor: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine 30-tägige Einzahlungslimite ist zusätzlich als freiwillige Option möglich.
Die Zahl «CHF 9’999» wird gern als grosszügig gelesen. Sie ist eine Obergrenze für die Einstellung, nicht eine Empfehlung – und für jemanden, der 200 Franken im Monat für Wetten übrig hat, ist sie so aussagekräftig wie ein Tempolimit von 120 auf einer Quartierstrasse. Die Limite, die etwas bewirkt, liegt weit darunter, und wer sie setzt, setzt sie einmal und nicht nach jedem verlorenen Spiel neu. Genau dafür existieren die 72 Stunden.
Spielsperre: die Entscheidung, die man nicht mehr zurücknehmen kann
Zwischen Limite und Sperre liegt mehr als eine Stufe. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer 180 Tage wählt, wählt 180 Tage; die Frist ist die Entscheidung. Die unbefristete Spielsperre wird zusätzlich in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Eine freiwillige Sperre ist nach den Ausführungsvorschriften erst nach drei Monaten aufhebbar, unter Beteiligung einer Fachstelle; einen eigenen Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter überhaupt anbieten können. Nach dem Geldspielgesetz ist die Spielsperre der Weg für überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen – und wer gesperrt ist, hat nach Artikel 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die scharfe Kante, die man kennen sollte, bevor man sie benutzt: die Sperre schützt nicht das Geld, das schon auf dem Spielerkonto liegt.
Was der Livebetrieb aus einer Quote macht
Eine Quote ist der Preis für eine Unsicherheit, und während einer Partie verändert sich diese Unsicherheit im Sekundentakt. Ein 0:1 in der 20. Minute ist kein 0:1 in der 80. Minute. Die Quote folgt dieser Verschiebung, allerdings nicht symmetrisch: sie schrumpft schneller, wenn das erwartete Ereignis näherrückt, als sie wächst, wenn es sich entfernt. Ein Favorit, der in der ersten Halbzeit führt, wird live schnell zu einer Quote, die kaum noch etwas einbringt – und wer dann mit einem grossen Einsatz die Bilanz geradebiegen will, kauft sich einen kleinen Gewinn zum hohen Risiko.
Hinzu kommt, was den Markt am stärksten von aussen beeinflusst: die Zahl der Mitwettenden. Live-Märkte sind dünner als Prematch-Märkte, weil das Publikum kleiner und die Zeit knapper ist. In dünnen Märkten bewegt jeder grössere Einsatz die Quote stärker – der Preis, den ein Livewetter sieht, hängt also auch davon ab, was kurz vorher andere getan haben.
Die Annahmeregel, die man am häufigsten falsch versteht
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Das ist die erste Hälfte der Regel und die harmlose. Die zweite Hälfte kostet Geld: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Wer erst klickt, wenn der Ball schon im Netz liegt, hat eine Wette abgegeben, die nichts einbringt und nichts kostet – abgesehen von der Zeit und der Enttäuschung.
Dasselbe gilt in spielentscheidenden Situationen: Bei Elfmeter, Roter Karte oder einem Entscheid des Videoschiedsrichters kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Willkür, sondern die logische Folge eines Marktes, dessen Zeitstempel nie exakt mit dem Spielfeld synchron läuft. Wer live wettet, muss damit rechnen, dass ein Klick in einer solchen Szene wirtschaftlich nichts ist.
Hier liegt der wichtigste Unterschied zur Prematch-Wette, und er ist der Grund, warum Livewetten für den einen Umlauf nicht «besser» sind: der Zeitpunkt, an dem die Information eintrifft, ist nicht derselbe wie der Zeitpunkt, an dem sie im System ankommt. Wer live auf den Torschützen setzen will, setzt in Wahrheit auf die Zuverlässigkeit einer Übertragung, die er nicht kontrolliert.
Was zur regulären Spielzeit gehört
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer also in der 90. Minute live auf «Unentschieden» setzt und die Verlängerung erwartet, hat in aller Regel etwas anderes gewettet, als er glaubt. Der Stand nach 90 Minuten ist der Stand, auf den es ankommt – das Nachspielsignal, nicht die spätere Dramatik, entscheidet.
Cash-Out: die Auszahlung, die weniger ist als der Gewinn
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live. Drei Einschränkungen hängen daran: nur bei Online-Wetten, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Das ist die nüchterne Wahrheit über ein Feature, das im Marketing wie ein Notausgang klingt und in der Praxis wie der Verkauf einer offenen Wette zurück an den Buchmacher zu einem Preis, den der Buchmacher bestimmt. Wer die Wette behält, hat die Chance auf den vollen Gewinn und das Risiko des Totalverlusts; wer auscasht, hat die Sicherheit und einen Abschlag. Der Abschlag ist der Preis für die Sicherheit, und er ist nirgends so klein, wie er im Moment des Klickens aussieht.
Bei einer Kombinationswette mit einer Quote von 2.10 kommt noch etwas dazu: der Cash-Out lässt sich nach den Bedingungen ausdrücklich nicht über einen Quoten- oder Profitboost aufwerten. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine aufgewertete Wette vorzeitig abrechnet, gibt also nicht nur den Gewinnvorsprung her, sondern auch die Erhöhung, die er sich beim Abschluss erarbeitet hat.
Zehn Anbieter im Quervergleich
Die beiden Schweizer Veranstalter sind gesetzlich erlaubt und in ihre Gebiete eingeteilt: Swisslos über Sporttip, die Loterie Romande über Jouez Sport. Alles, was danach kommt, ist ohne Schweizer Bewilligung. Die Reihenfolge der folgenden Tabelle ist die Reihenfolge der Bewertung, nicht eine Rangliste der Qualität – wer nur die Spalte «Bewilligung» liest, hat die Tabelle schon verstanden.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Zulassung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Grossspiel, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Grossspiel, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Sportuna | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Zulassung bekannt |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Zulassung bekannt |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Zulassung bekannt |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Zulassung bekannt |
| GG.BET | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Zulassung bekannt |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Zulassung bekannt |
| Gamdom | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Zulassung bekannt |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Zulassung bekannt |
Was diese Tabelle nicht zeigt und was sie deshalb nicht zu zeigen braucht: die Spaltenbreite der zweiten Zeile ist in Wahrheit die ganze Geschichte. Ein Anbieter mit Schweizer Bewilligung unterliegt der Aufsicht, dem Sperrregister, der Identitätsprüfung, der Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen. Ein Anbieter ohne Bewilligung unterliegt nichts davon. Eine ausländische Zulassung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat nach Artikel 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Das heisst nicht, dass auf der anderen Seite nur schlechte Absichten stehen; es heisst, dass auf der anderen Seite kein Schweizer Rechtsweg steht. Wer dort ein Problem hat, hat ein Problem mit einem Unternehmen in einem Rechtsraum, den er nicht kennt, in einer Sprache, die er vielleicht nicht spricht.
Die Grundlagen: wie eine Livewette technisch abläuft
Wer live wettet, gibt die Wette über eine Online-Plattform ab. Bei der Loterie Romande ist Jouez Sport an Verkaufsstellen mit Wetterfassungsterminal zugänglich, aber in den Verkaufsstellen gibt es ausschliesslich Prematch-Wetten; Livewetten bietet die Internet-Spielplattform. Dieser Unterschied ist praktisch und nicht kosmetisch: wer in einem Westschweizer Kiosk eine Livewette abgeben will, wird dort nicht bedient – der Schalter ist nicht langsam, er kennt das Produkt nicht.

Bei Sporttip laufen Wetten online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip-App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich auch per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Das ist ein Detail mit Folgen für den Alltag: wer keinen Computer benutzt und keine App installieren will, kann einen in der App vorbereiteten Wettschein trotzdem am Schalter abgeben.
Teilnehmen dürfen bei Jouez Sport nur natürliche Personen ab 18 Jahren. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei Swisslos kommen zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet hinzu; es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen sowie gegen Adressdatenbanken geprüft.
Von der Anmeldung bis zum Wettschein
Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Wohnsitz in Genf öffnet also kein Sporttip-Konto, und ein Wohnsitz in Zürich keines bei Jouez Sport. Für eine Person, die innerhalb der Schweiz umzieht, kann das den Anbieterwechsel bedeuten.
Die Einsatzgrenzen von Sporttip liegen bei CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer live einen grossen Betrag setzen will, merkt das nicht erst nach dem Klick.
Was ein Gewinn tatsächlich ausmacht
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist klein, aber sie existiert, und sie läuft immer in eine Richtung.
Für das Verständnis einer Auszahlung genügt ein Rechenbeispiel. Angenommen, jemand setzt CHF 10 auf eine Quote von 2.50. Der Rückzahlungsbetrag beträgt dann CHF 25, und der Nettogewinn liegt bei CHF 15. Angenommen wird dabei, dass die Wette als Einzelwette gewonnen wird und die Quote beim Abschluss der Wette genau 2.50 beträgt. Der Bandbreite nach gilt: bei jeder Quote unter 2.50 bleibt der Gewinn kleiner, bei jeder darüber grösser, und bei einer Kombination mit zwei Beinen multiplizieren sich die Quoten zu einem einzigen Preis.
Was das Beispiel leisten soll und was nicht: es sagt, was eine gewonnene Wette zurückzahlt. Es sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit, dass sie gewinnt, und die Quote ist gerade deshalb 2.50 und nicht 1.10, weil die Wahrscheinlichkeit begrenzt ist. Eine Wette mit einer Quote von 2.50 ist keine Anlage mit einer Rendite von 150 Prozent. Sie ist ein Geschäft, das etwas mehr als doppelt so oft nicht aufgeht, wie es aufgeht.
Vom Gewinn bleibt steuerlich in aller Regel nichts hängen: Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonalen Schwellen weichen je nach Kanton ab. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Die Grössenordnung, in der ein typischer Wettender gewinnt, liegt weit darunter. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – sie sind aber nach der kantonalen Praxis, etwa im Thurgau, unabhängig von der Höhe als Einkommen steuerbar. Wer grössere Gewinne erwartet, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Kombinieren, boosten, absichern
Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfallen bei einem Cash-Out. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer in derselben Partie auf «Tor in der ersten Halbzeit» und «Endstand X» setzt, ohne den Bet Builder zu benutzen, hat also nicht nur eine riskante Kombination, sondern eine, die bei einem Systemfehler vollständig aus dem Wettschein fällt.
Ein abgesagtes Wettereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; wer eine Auszahlung für verweigert hält, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Zwei Fristen, die in keine Erinnerung gehören, in die ein Gewinn von CHF 200 fällt, aber beide gelten.
Einzahlung und Auszahlung: wo das Guthaben liegen bleibt
Auf dem Swisslos-Wallet lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Was ein Wettender zum Thema «PayPal» sucht, findet er bei einem Schweizer Veranstalter nicht beschrieben – und die Aufladung ist ohnehin nicht der interessante Teil. Der interessante Teil ist der Weg zurück. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Zwei-Auszahlungen-Regel ist die ambitionierteste Zahl auf dieser Seite. Wer sein Guthaben in kleinen Portionen abzieht – nach jedem gewonnenen Spieltag ein wenig –, verbraucht sein Gratisbudget in den ersten zwei Abhebungen und zahlt danach für etwas, das bei der zweiten Abhebung noch kostenlos war. Wer also zurück in sein Bankkonto will, plant eine Abhebung und nicht zehn. Und weil ein ausgezahltes Konto kein Spielguthaben mehr ist, sinkt mit jeder Abhebung auch das Geld, das für die nächste Livewette bereitliegt – was für den einen ein Nachteil und für den anderen der eigentliche Nutzen ist.
Kleinere Gewinne kommen ohne Abhebung aus: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen gehen nach den Ausführungsvorschriften ohnehin nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers – anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Artikel 75 Absatz 1 BGS verboten. Wer keine Zahlungsverbindung hinterlegt hat, hat einen Gewinn über CHF 1’000 nicht automatisch auf dem Konto.
Wann eine Livewette erlaubt ist und wann nicht
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt – das ist die kurze Antwort, und die lange handelt davon, wo die Grenze liegt. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Artikel 3 litera c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Artikel 21 bis 25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Artikel 4 BGS).
Was überhaupt gewettet werden darf, steht nicht im Gesetz, sondern in einer Liste: Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Artikel 25 BGS, Artikel 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und Wettläufe im Training nie. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS ausgeschlossen. Gewettet werden dürfen ausschliesslich Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt.
Livewetten selbst sind weder vor- noch nachzeitig verboten: Das Angebot ist vor dem Spiel und während des Spiels erlaubt, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat, und das Geldspielgesetz kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Wer also auf die Suche «live wetten verboten» stösst, findet hier die Gegenauskunft: nicht verboten, aber eng eingegrenzt. Die Geschwindigkeit, die Livewetten so attraktiv macht, ändert nichts daran, dass das Angebot nur die Sportarten und Wettbewerbe umfasst, die auf der Liste stehen.
Wer sein Angebot ohne Schweizer Bewilligung betreibt, macht sich nach Artikel 130 BGS strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende; die Bundesbehörden halten das ausdrücklich fest. Nur: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz- oder Fairplay-Kontrollen gibt es in diesem Verhältnis nicht.
Die beiden Bewilligungen und das Gebiet, in dem sie gelten
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der erste ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip. Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Der zweite ist die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport, die für die sechs Westschweizer Kantone veranstaltet; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoerträge fliessen nach Artikel 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Artikel 47 Absatz 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kann bei der Loterie Romande kein Online-Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, keines bei Swisslos. Diese Aufteilung ist der Preis dafür, dass die Kantone jeweils nur ein Sportwettangebot in ihrem Gebiet dulden – und für den Wettenden heisst sie, dass die Wahl des Anbieters oft keine Wahl ist.
Einzige Konten, geprüfte Identität
Ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität ist die Regel, nicht die Ausnahme: nach Artikel 47 bis 52 VGS wird die Identität geprüft, und bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Eine Spielsperre steht der Registrierung entgegen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer denkt, er könne sich parallel ein zweites Konto zulegen, um eine Limite zu umgehen, irrt sich über das, was geprüft wird, und nicht über die Prüfung.
Wie gut das Verkaufspersonal hinschaut, weiss man seit einer Testkaufreihe der Gespa aus dem Jahr 2025: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast die Hälfte. Wer sich auf die Kontrolle am Schalter verlässt, verlässt sich auf eine Münze – der Jugendschutz im stationären Verkauf ist keine verlässliche Grösse, und die Verantwortung liegt bei der Person, die den Wettschein ausfüllt.
Eine Sperre ist ein Registereintrag mit Folgen: Die Gespa führt die Spielsperre für überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen (Artikel 80 bis 82 BGS), und die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist erst nach drei Monaten möglich (Artikel 84 VGS), mit Beteiligung einer Fachstelle (Artikel 81 BGS). Ein Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Artikel 89 VGS). Wer eine unbefristete Spielsperre einträgt, trägt sie in der ganzen Schweiz ein.
Wer live wettet, wettet bei einem der beiden – oder bewusst ausserhalb
Die Bewertung der zehn Anbieter folgt denselben Massstäben wie die Vergleichstabelle: Bewilligung, Zugang, Limiten, Auszahlung. Bei den acht ausländischen Anbietern bleibt von diesen Massstäben nur der Zugang übrig – die Bewilligung fehlt, und was ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung an Obergrenzen oder Auszahlungsregeln führt, steht in seinen eigenen Bedingungen in einem Rechtsraum ausserhalb der Schweiz. Die folgenden Abschnitte sagen, was über jeden Anbieter bekannt ist, und wo die Belastbarkeit endet.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem vollständigsten Regelwerk
Swisslos betreibt Sportwetten unter dem Namen Sporttip auf der Grundlage einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem BGS, unter Aufsicht der Gespa – eine der beiden Bewilligungen, die das interkantonale Recht überhaupt vorsieht. Das Regelwerk, das daran hängt, ist das ausführlichste, das ein Schweizer Wettender finden kann: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren, eine 72-Stunden-Wartezeit für jede Erhöhung, eine selbst gewählte Sperre von 1 bis 180 Tagen ohne vorzeitige Aufhebung, Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten.
Livewetten sind Teil des Angebots, Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und steigert den Nettogewinn um 5 bis 100 %, Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Das ist kein Bonusprogramm, das einen mit offenen Armen empfangt – es ist ein Bonusprogramm mit Bedingungen, und die Bedingungen sind lang genug, dass man sie liest.
Das Spannungsfeld liegt woanders. Ein Wettender, der bei einem ausländischen Anbieter an Live-Märkte gewöhnt ist, die auf der Gespa-Liste nicht vorkommen – Eckbälle, Karten, Esport –, findet bei Sporttip ein deutlich engeres Angebot. Die Grenze verläuft nicht zwischen gut und schlecht, sondern zwischen einem breiten Programm ohne Schweizer Aufsicht und einem schmalen mit. Wer sein Spiel innerhalb des bewilligten Angebots findet, fährt bei Sporttip mit einem Regelwerk, das ihm im Streitfall tatsächlich etwas bietet.
Loterie Romande Jouez Sport: das Onlinegeschäft als Live-Kanal
Jouez Sport ist die Sportwette der Loterie Romande, einer Veranstalterin mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem BGS unter Gespa-Aufsicht, für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der praktische Kern dieser Bewertung ist ein Satz aus dem Reglement: In den Verkaufsstellen gibt es nur Prematch-Wetten, Livewetten bietet die Internet-Spielplattform. Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende – ein Vertriebsnetz, das für Livewetten nicht arbeitet.
Für wen das zählt: Wer traditionell am Kiosk spielt, für den ist Livewetten bei Jouez Sport ein anderes Produkt als das, das er kennt. Wer ohnehin online spielt, hat bei Jouez Sport die gleiche Grundlage wie bei Sporttip – eine Schweizer Bewilligung, geprüfte Identität, ein Konto auf den eigenen Namen – und die gleiche geografische Schranke: Das Konto setzt Wohnsitz in einem der sechs Kantone voraus. Der Unterschied zu Sporttip liegt nicht in der Sicherheit, sondern darin, wer überhaupt teilnehmen darf und über welchen Kanal die Livewette ins System kommt.
Sportuna: Schweizer Spieler, keine Schweizer Bewilligung
Sportuna besitzt keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Formalie, sondern der Kern: Wer ausser Swisslos und der Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz veranstaltet, tut das ausserhalb des bewilligten Rahmens, und eine ausländische Zulassung entfaltet nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Für den Wettenden bedeutet das konkret: keine Verbindung zu einem Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, kein Schweizer Rechtsweg bei einem Streit. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und dann von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS-Sperre blockiert werden.
Was bleibt, ist die Beschreibung des Angebots und die Bewertung, die sich daraus ergibt: ein Anbieter, dessen Live-Märkte für Schweizer Spieler erreichbar sind, ohne dass irgendeine Schweizer Stelle für die Einhaltung seiner eigenen Regeln einsteht. Wer dort wettet, wettet gegen ein Regelwerk, das er im Zweifel nur lesen kann, nicht durchsetzen. Die Sperrliste ist kein abstrakter Hinweis; sie ist der Ort, an dem diese Bewertung in der Realität ankommt.
PowBet: erreichbar, aber ohne Schweizer Aufsicht
Bei PowBet fehlt die Schweizer Bewilligung. Die Folge ist immer dieselbe und in ihrer Wiederholung selbst die Aussage: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domains über die Sperrliste blockiert werden. Eine im Ausland gemeldete Zulassung hat nach Artikel 4 BGS keine Kraft in der Schweiz.
Ein Live-Wettender merkt den Unterschied nicht beim ersten Klick. Er merkt ihn bei der Auszahlung, bei einer strittigen Wettabrechnung oder bei der Frage, ob die Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs noch mit Quote 1.00 gewertet wird – die Sporttip-Regel, die eine solche Situation regelt, ist eine Regel eines bewilligten Veranstalters. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung entscheidet dessen eigene Bedingung, und wer sie nicht kennt, kennt den Ausgang nicht.
1Bet: die Zulassungsfrage entscheidet die Bewertung
Auch 1Bet hat keine Schweizer Bewilligung, und die Zulassung, auf die es sich beruft, ist keine, die in der Schweiz wirkt. Der Anbieter ist für Schweizer Spieler erreichbar, was die eigentliche Eigenheit dieser Gruppe ausländischer Marken ist: erreichbar sein und aufsichtsrechtlich nicht existieren sind zwei Dinge gleichzeitig. Eine ausländische Aufsichtsbehörde prüft nicht, ob eine Wette korrekt nach Schweizer Verständnis abgerechnet wurde.
Im Vergleich zu den beiden Bewilligungen steht der Anbieter entsprechend nicht auf derselben Stufe, sondern in einem anderen Verhältnis. Was bei Sporttip und Jouez Sport durch Bewilligung, Register und Identitätsprüfung gesichert ist, wird hier allein durch die Bedingungen des Anbieters bestimmt. Wer den Unterschied für klein hält, sollte ihn an einer konkreten Frage messen: An wen wendet er sich, wenn eine Auszahlung ausbleibt?
BillyBets: Live-Märkte ohne Schweizer Rahmen
BillyBets hat keine Schweizer Bewilligung, und damit sind die Folgen gesetzt: kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko. Eine in einem anderen Land gemeldete Zulassung wirkt in der Schweiz nach Artikel 4 BGS nicht.
Für Livewetten ist das die unangenehmste Konstellation überhaupt, und zwar nicht wegen der Wetten, sondern wegen der Abwicklung. Livewetten werden schnell abgerechnet, Korrekturen fallen auf, und wer die Auszahlung nicht binnen einer Frist erhält, die er selbst gesetzt hat, hat keinen Schweizer Adressaten für seine Beschwerde. Die Bewertung endet hier deshalb nicht bei der Frage, ob das Angebot attraktiv wirkt, sondern bei der Frage, ob sich der Rahmen mit der Geschwindigkeit des Produkts verträgt.
GG.BET: ob eine ausländische Zulassung etwas nützt
GG.BET hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Zulassung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat nach Artikel 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz, und das ist der Satz, an dem sich die Bewertung entscheidet. Eine Aufsicht in einem anderen Land prüft nicht die Schweizer Auszahlungsregel, nicht die Schweizer Limitenpflicht und nicht die Eintragung in ein Schweizer Sperrregister.
Der übliche Einwand lautet, irgendwo müsse der Anbieter ja reguliert sein. Der Einwand trifft eine andere Frage als die, die ein Schweizer Wettender hat. Er will wissen, welches Recht auf sein Guthaben Anwendung findet, wenn es zum Konflikt kommt – und diese Frage beantwortet Artikel 4 BGS, nicht die Zulassungsnummer auf einer Startseite.
Betclic: erreichbar für Schweizer Spieler, ausserhalb des Schweizer Rahmens
Betclic besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Bewertung folgt demselben Massstab wie bei allen Anbietern dieser Gruppe: Bewilligung fehlt, Sperrregisteranschluss fehlt, Schweizer Rechtsweg fehlt, Sperrlistenrisiko vorhanden. Eine ausländische Zulassung wirkt nach Artikel 4 BGS nicht in der Schweiz, und wer Sportwetten ohne Bewilligung in der Schweiz veranstaltet, macht sich nach Artikel 130 BGS strafbar.
Für einen Schweizer Wettenden ist an dieser Stelle die Unterscheidung wichtig, die oft verschwimmt: bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Es ist also nicht die Rechtsfolge, die diese Anbieter für den Einzelnen problematisch macht – es ist die fehlende Absicherung. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Spielende hat in dieser Konstellation nichts in der Hand.
Gamdom: Live-Betrieb ohne Schweizer Kontrolle
Bei Gamdom fehlt die Schweizer Bewilligung, mit den bekannten Folgen: keine Verbindung zu einem Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden. Eine Domain, die per DNS-Sperre verschwindet, ist für den Wettenden ein praktisches Problem, bevor sie ein rechtliches wird: das Guthaben liegt auf einem Konto, das er plötzlich nur noch über Umwege erreicht.
Diese Konstellation ist der Grund, warum die Geschwindigkeit von Livewetten und die Unsicherheit des Rahmens schlecht zusammenpassen. Wer sein Guthaben live in wenigen Minuten umschichtet, sollte nicht gleichzeitig damit rechnen müssen, dass die Erreichbarkeit der Seite von einer Liste abhängt, die eine Aufsichtsbehörde führt.
Bruce Bet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Garantie
Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung, und damit fehlt es an jeder Schweizer Stelle, die für die Einhaltung seiner Bedingungen einsteht. Kein Anschluss an das Sperrregister, keine Aufsicht, kein Rechtsweg, Sperrlistenrisiko – und eine ausländische Zulassung, die nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung hat.
Als Wahl für einen Schweizer Live-Wettenden bleibt damit nur eines übrig, das sich fair sagen lässt: das Angebot ist erreichbar, und mehr ist über die Absicherung nicht zu sagen. Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und wenn eine Seite ein erweitertes Live-Programm zeigt, ist das kein Zeichen von Zulassung, sondern eine Frage, die man selbst stellen muss, bevor Geld dorthin fliesst.
Was die Sperrliste bedeutet, wenn eine Seite nicht mehr aufgeht
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Artikel 86 bis 93 BGS); die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 steht auf der Liste. Es gibt in der Schweiz kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unerlaubte Wettangebote – Banken oder Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht, und wer das Gegenteil annimmt, plant mit einem Schutz, den es nicht gibt.
Für den Alltag heisst das: Ein Anbieter ohne Bewilligung kann heute erreichbar sein und morgen eine andere Adresse haben. Wer dort ein Guthaben stehen lässt, hat sein Geld in einem System geparkt, dessen Erreichbarkeit von einer Liste abhängt, die er nicht liest. Die praktische Konsequenz ist unromantisch und einfach – wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte sein Guthaben dort nicht liegen lassen, sondern nach jedem Abschluss abziehen. Das ist keine Empfehlung für den Anbieter; es ist eine Reaktion auf ein Risiko, das bei einem bewilligten Veranstalter nicht existiert.
Werbung, Gratisspielguthaben und die Grenze zum Advertorial
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten (Artikel 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Artikel 74 Absatz 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Artikel 131 BGS). Das ist der Grund, warum ein Vergleich wie dieser die ausländischen Anbieter beschreibt und einordnet, statt sie zu empfehlen.
Gratisspiele oder Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Artikel 75 Absatz 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bonusbedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Einen Werbebonuscode findet man auf dieser Seite nicht – und das nicht aus Platzmangel. Wer die Bedingungen eines Angebots nicht liest, kennt den Preis nicht, den er dafür zahlt.
Ein Wort zu «Gratiswette» und «risikofrei», weil beide Begriffe im Markt ständig vorkommen und beide etwas verschweigen. Eine Gratiswette ist bei den meisten Anbietern ein Guthaben, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird – der Gewinn fällt kleiner aus als der Schein nahelegt. «Risikofrei» beschreibt in aller Regel nicht die Wette, sondern die Erstattung: Wer verliert, bekommt den Einsatz als Gratisspielguthaben zurück, nicht als Geld, und Gratisspielguthaben ist bei Swisslos ausdrücklich nicht auszahlbar. Aus einem verlorenen Einsatz wird also keine Rückzahlung, sondern ein zweiter Versuch. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern regelt sich das ohnehin aus ihren eigenen Bedingungen; wer das Wort «risikofrei» liest, sollte nach der Zeile suchen, in der die Rückzahlungsform steht.
Wo die Livewette den Verlust beschleunigt
Die Frage nach der Limite stellt sich nicht zu Beginn eines Spiels, sondern in der zweiten Halbzeit, wenn eine Wette offen steht und der nächste Angriff kommt. Wer Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzt, entscheidet drei Fragen auf einmal: wie viel an einem Tag, in einer Woche, in einem Monat. Der 1-Tages-Wert ist der einzige, der Livewetten wirklich betrifft, weil Livewetten innerhalb eines Tages wirken. Ein Monatswert, der erst am letzten Tag greift, hat die drei Spiele davor nicht gebremst.
Die konkrete Reihenfolge, in der das bei Swisslos läuft: Vor der ersten Teilnahme müssen die drei Limiten gesetzt werden; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer seine Limite an einem verlorenen Abend senken will, merkt sofort etwas davon. Wer sie nach einem gewonnenen Abend erhöhen will, wird drei Tage warten, in denen die Wette, die er damit finanzieren wollte, längst gelaufen ist.
Was Livewetten zusätzlich verschärfen, lässt sich an einer Grösse festmachen, die die ganze Schweiz betrifft. Die Gespa liess 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe durchführen; in 47,5 % dieser Fälle wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wenn schon die Alterskontrolle am Schalter nur in etwas mehr als der Hälfte der Fälle greift, ist jede Kontrolle, die während einer Partie in ein paar Sekunden passiert, keine Kontrolle, sondern eine Geste. Selbst gesetzte Limiten sind deshalb bei Livewetten nicht die weiche Variante des Schutzes, sondern die einzige, die den Zeitverlauf mitmacht.
Bei einer Sperre sind die Folgen hart und sollten vorher bekannt sein: Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle, und wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer eine Sperre als Pause versteht, versteht sie falsch: sie ist ein Schlussstrich mit Eintrag, und das Guthaben auf dem Spielerkonto ist nicht Teil der Pause.
Wer merkt, dass Livewetten für ihn kein Spiel mehr sind, findet Hilfe nicht auf dieser Seite, sondern bei einer Fachstelle – und die Registrierung einer Sperre ist der direkte Weg, weil sie schweizweit wirkt.
Häufige Fragen zu Livewetten
Wie funktionieren Livewetten, und wie ändern sich die Quoten während des Spiels?
Livewetten sind Wetten, die abgegeben werden, während das Ereignis läuft. Die Quote folgt dem erwarteten Ausgang: Sie sinkt, je näher ein erwartetes Ergebnis rückt, und steigt, wenn es unwahrscheinlicher wird. Live-Märkte sind dünner als Prematch-Märkte, deshalb bewegt ein grösserer Einsatz den Preis stärker. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit.
Sind Livewetten in der Schweiz erlaubt?
Ja, soweit Sportart, Wettbewerb und Wettart auf der Liste der Gespa stehen und der Veranstalter eine Bewilligung hat. Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Wetten sind ausschliesslich auf Sportereignisse erlaubt, nicht auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen.
Was gilt für eine Wette, die erst nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird?
Bei Sporttip zählt eine solche Wette mit Quote 1.00 – sie bringt also weder Gewinn noch Verlust. Dasselbe kann Swisslos in spielentscheidenden Situationen tun, etwa bei Elfmeter, Roter Karte oder einem Entscheid des Videoschiedsrichters. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer live auf den Torschützen setzt, ist auf die Übertragung angewiesen.
Gehören Verlängerung und Penaltyschiessen zur regulären Spielzeit?
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer in der Schlussphase auf ein Ergebnis setzt, wettet in der Regel auf den Stand nach 90 Minuten, nicht auf das Ende der späteren Dramatik.
Wie wirken sich Verlustlimiten aus, wenn mehrere Livewetten kurz nacheinander platziert werden?
Die Limite fasst alle Wetten eines Zeitraums zusammen, nicht jede einzelne. Bei Swisslos werden Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zehn Livewetten an einem Abend zählen deshalb gegen denselben Tageswert wie eine einzige. Der 1-Tages-Wert ist der einzige, der schnell aufeinanderfolgende Wetten bremst.
Wettarten – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
