Sportwetten Bonus Angebote 2026: Kleine Beträge, harte Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Fünf Fussbälle liegen in einer Reihe auf einer Rasenkante, die Sonne steht tief über dem Platz.

Stand: Oktober 29, 2026 — die Bewilligungsangaben der besprochenen Veranstalter wurden gegen die Publikationen der Gespa und gegen die Spiel- und Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Ein Bonus ist ein Preis, den jemand anderes festlegt. Wer einen Willkommensbetrag bewirbt, schreibt nicht nur eine Zahl auf ein Plakat, er schreibt die Bedingungen mit, unter denen die Zahl überhaupt existiert. Genau dort entscheidet sich, ob ein Angebot etwas wert ist. In der Schweiz ist diese Frage angenehm überschaubar, weil der Gesetzgeber den Kreis der Veranstalter klein gehalten hat: Sportwetten sind ein Grossspiel, und für Grossspiele hat die interkantonale Vereinbarung zwei Veranstalter zugelassen, nicht zwanzig. Wer hier nach Sportwetten Bonus Angeboten sucht, findet deshalb auf der einen Seite zwei Bewilligungen mit bescheidenen, eng umrissenen Zusatzangeboten und auf der anderen Seite eine lange Reihe ausländischer Seiten, die mit hohen Beträgen werben, aber keine Schweizer Bewilligung vorweisen können. Die Grösse der beworbenen Zahl sagt dabei fast nichts. Die Bedingungen sagen fast alles.

Diese Seite nimmt deshalb den Kostenbegriff ernst. Nicht «wie viel bekomme ich», sondern «was verlange ich mir selbst, wenn ich das annehme». Ein Gratisspielguthaben, das sich nicht auszahlen lässt, ist kein Geld. Ein Boost, der an eine Mindestquote und eine Mindestzahl von Voraussagen gebunden ist, ist ein Rabatt auf eine bestimmte Wette, nicht auf das Wetten. Eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung bietet vielleicht das grössere Paket an und nimmt dafür den gesamten Schweizer Schutzrahmen aus dem Spiel. Das ist keine Kleinigkeit, und es ist der Grund, warum die Kostenfrage hier vor der Höhenfrage steht.

Was Wetten in der Schweiz überhaupt anbieten dürfen

Bevor ein einziger Bonus bewertet wird, muss klar sein, wer hier überhaupt etwas anbieten darf. Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Ein Basketball liegt auf dem Parkett einer leeren Sporthalle im Licht der Deckenlampen.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Mehr gibt es nicht, und es gibt auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur eine Sperrliste mit blockierten ausländischen Domains. Wer eine ausländische Seite mit einer maltesischen, curaçaoischen oder deutschen Lizenz findet, findet eine Seite, deren Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat. Wer hier etwas über Bonusangebote schreiben will, schreibt deshalb zuerst über zwei Häuser und danach über Referenzen.

Gratisspielguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht

Das ist der Satz, der die ganze Schweizer Bonuslandschaft erklärt. Gratisspiele oder Gratisguthaben benötigen die vorherige Zustimmung der Gespa, geregelt in Art. 75 Abs. 2 BGS. Ohne diese Zustimmung darf ein bewilligter Veranstalter nicht einmal ein kleines Guthaben verschenken. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Acht Zustimmungen für ein ganzes Jahr, für einen Veranstalter mit einem Vertragsgebiet von neunzehn Kantonen, dem Tessin und Liechtenstein.

Für den Leser heisst das: Es gibt kein Schweizer Gegenstück zu einer ausländischen Willkommensprämie über mehrere hundert Franken, und es kann keines geben, solange diese Regel steht. Was es gibt, sind Quotenboosts, Profitboosts, ein Kombiboost und gelegentliches Gratisspielguthaben. Die Beträge sind klein, und sie sind es nicht aus Geiz.

Wer was wo anbieten darf

Der zweite Filter ist geografisch. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zusammen bildet das den Swisslos-Vertragsgebiet genannten Raum beziehungsweise das Westschweizer Pendant.

Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Wer in Zürich wohnt, kommt an Sporttip, nicht an Jouez Sport. Wer in Genf wohnt, umgekehrt. Diese Einschränkung ist keine Marketingentscheidung, sondern der Bauplan des Schweizer Modells, und sie entscheidet mit, welches Bonusangebot für einen Leser überhaupt erreichbar ist. Das ist der erste Kostenpunkt eines jeden Angebots: die Wahl, die es gar nicht offen lässt.

Was die Rechtslage für Bonusangebote bedeutet

Die Regeln sind nicht Beiwerk zum Bonus, sie sind seine Form. Ein bewilligter Veranstalter darf nicht frei entscheiden, was er zusätzlich zum Wettprogramm anbietet, und er darf vor allem nicht frei entscheiden, welche Sportarten und Märkte er überhaupt führt.

Eine breite Treppe aus Sandstein führt im Morgenlicht zu einem hohen Gebäude.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig, was den Spielraum für kreative Bonusaktionen zusätzlich verkleinert. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste, die Gespa führt sie in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe fallen ganz weg. Eckball- und Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, eine Esports-Sparte ebenfalls nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Der Grund, warum das auf einer Bonusseite hingehört: Jeder Bonus ist an Märkte gebunden. Existiert der Markt nicht, existiert der Boost darauf nicht. Wer einen ausländischen Anbieter mit Dutzenden exotischen Märkten sieht, sieht nicht nur ein grösseres Wettprogramm, sondern ein anderes Rechtssystem.

Ein Gratisspielguthaben ist keine Auszahlung

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Der entscheidende Halbsatz steht am Ende: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Damit ist die Kostenfrage bei jedem Schweizer Promotionsguthaben beantwortet. Das Guthaben existiert zum Wetten, nicht zum Abheben. Wer es als Bargeld liest, liest es falsch. Wer es als Rabatt auf die nächste Wette liest, hat die Sache richtig verstanden, muss aber weiterrechnen, weil ein Rabatt nur so viel wert ist, wie die Wette kostet.

Der Kombiboost und was er verlangt

Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das ist die vollständigste Bonusbedingung, die das Schweizer Angebot zu bieten hat, und sie ist ein gutes Beispiel dafür, wie Bedingungen eine beworbene Zahl umformen. Die Zahl 100 % liest sich grosszügig. Sie gilt aber nur für einen Nettogewinn, nicht für den Einsatz, und nur, wenn fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 zusammenkommen. Fünfzehn solcher Voraussagen ergeben eine Gesamtquote, die ins Astronomische steigt. Die Frage, ob eine bestimmte Kombination gewinnt, kann niemand beantworten, und diese Seite wird es nicht versuchen. Sie kann nur sagen, was die Bedingung tut.

Was die Bedingung tut, ist eine Wette mit vielen Beinen zu belohnen, und eine Wette mit vielen Beinen hat die kleinere Trefferwahrscheinlichkeit. Der Spieler zahlt die Erhöhung mit dem Risiko einer unwahrscheinlicheren Kombination. Bei vier Voraussagen sind es 5 %, bei zehn 40 %. Der Sprung zwischen diesen beiden Zahlen beschreibt den eigentlichen Anreiz: nicht mehr Wette pro Voraussage, sondern mehr Voraussagen pro Wettschein.

Quotenboosts sollten einmal genutzt werden, und dann nie wieder

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der letzte Punkt verdient Aufmerksamkeit, weil er einen Widerspruch im eigenen Programm markiert. Ein Boost erhöht den möglichen Nettogewinn. Ein Cash-Out zahlt weniger aus als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Wer den Boost nutzt und dann vorzeitig aussteigt, verliert beides: die Erhöhung und die Differenz, die der Cash-Out ohnehin kostet. Zwei Funktionen desselben Hauses, die sich gegenseitig ausschliessen, und keine davon steht auf dem Werbeplakat.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das Bundesgesetz verbietet den Verkauf an Minderjährige im Online-Kanal nach Art. 72 BGS, und die Gespa prüft das nicht nur auf dem Papier.

Die Sperrliste

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren, gestützt auf Art. 86 bis 93 BGS. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele führt. Bet365 nennt die Gespa als auf der Liste stehend.

Für die Bewertung eines Bonusangebots ist das eine Information über die Halbwertszeit. Eine Seite, die heute erreichbar ist, kann in einigen Wochen in der Schweiz nicht mehr aufrufbar sein. Ein Guthaben auf einem Konto, dessen Betreiber morgen geblockt wird, ist nicht weg, aber es ist nur noch so erreichbar, wie es die Seite zulässt. Das ist ein Kostenrisiko, das kein Bonusansatz aufwiegt, und es steht bei keinem ausländischen Anbieter in den Bedingungen, weil er es nicht schreiben muss.

Der Gratisbetrug im Werbetext

Das Geldspielgesetz regelt nicht nur, was angeboten werden darf, sondern auch, wie darüber gesprochen wird. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, Art. 74 BGS. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten, Art. 74 Abs. 3 BGS, und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet, Art. 131 BGS. Es gibt keine zeitliche Beschränkung der Werbung nach Uhrzeit.

Was hier für den Leser hängen bleibt, ist die Asymmetrie. Die Werbung der bewilligten Veranstalter ist eng umrissen, die Werbung ausländischer Seiten fällt unter das Verbot und trifft den Leser trotzdem. Die Seite, die am lautesten mit Gratisguthaben wirbt, ist die Seite, die in der Schweiz dafür nicht hätte werben dürfen. Diese Verkehrung ist der beste Grund, bei jedem Bonus zuerst nach der Bewilligung zu schauen und erst danach nach der Zahl.

Warum Guthaben das Verlustrisiko nicht aufhebt

Ein Guthaben aus einer Promotion fühlt sich wie ein Polster an. Es ist keines. Wer CHF 20 Spielguthaben erhält, hat CHF 20 Spielguthaben und kein Geld, denn nach den Bedingungen der Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Wer damit wettet, setzt Spielguthaben ein, und wenn die Wette verliert, ist es weg wie jeder andere Einsatz. Der Unterschied zwischen eigenem Geld und Guthaben liegt nicht im Risiko, sondern in der Buchhaltung.

Verlustlimiten gelten ab der ersten Teilnahme

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Mechanismus ist wichtiger als die Zahl. Die Limite wird vom Spieler gesetzt, nicht vom Staat, und das Gesetz verlangt in Art. 87 VGS nur, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangt. Die 72 Stunden bei der Erhöhung sind der eigentliche Schutz, und sie sind strenger als das Gesetz, das nach Art. 84 beziehungsweise der VGS-Systematik eine Erhöhung nach 24 Stunden zulässt: Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Für einen Bonus heisst das: Wer seine Verlustlimite tief gesetzt hat, kann ein Angebot mit hohem Mindesteinsatz schlicht nicht wahrnehmen. Der Bonus kollidiert nicht mit der Limite, die Limite gewinnt. Das ist die gewünschte Reihenfolge. Ein Bonus, der eine Limite überspringen müsste, um zu funktionieren, ist kein Bonus für diesen Spieler.

Die Spielsperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die gesetzliche Grundlage steht in Art. 80 bis 82 BGS, und die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist erst nach drei Monaten möglich, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Art. 81 BGS; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Art. 89 VGS.

Der Registereintrag ist die schärfste Massnahme im Schweizer Modell, weil er die Grenze zwischen Anbietern überschreitet. Ein gesperrter Spieler ist bei Swisslos gesperrt, bei der Loterie Romande gesperrt und im Casino gesperrt. Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne. Wer in dieser Lage ein ausländisches Bonusangebot wahrnimmt, verlässt den Rahmen, in dem die Sperre wirkt: Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das Sperrregister angebunden.

Wer Hilfe sucht, findet sie in der Schweiz bei den kantonalen Fachstellen und den Beratungsangeboten, deren Adressen die Gespa und die Veranstalter auf ihren Seiten führen. Das ist keine Bonusfrage, und es gehört trotzdem hierher, weil ein Guthaben die Verlustwahrscheinlichkeit nicht verändert.

Ein Test, der eine Zahl liefert

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Versuch. Man sollte den Schutz an der Verkaufsstelle nicht als streng darstellen, und diese Zahl ist der Grund. Der Online-Kanal ist über Ausweisdaten und Adressabgleich besser kontrolliert, aber die Zahl zeigt, wie viel Abstand zwischen einer Regel und ihrer Durchsetzung liegen kann. Wer sein Konto online eröffnet, durchläuft die Prüfung. Wer an einem Kiosk etwas abgibt, ist auf den Menschen hinter dem Tresen angewiesen, und der hat in diesem Test zu oft nicht hingesehen.

Wie das Konto zustande kommt

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Nach Art. 47 bis 52 VGS gilt grundsätzlich ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität.

Das ist die praktische Vorbedingung für jedes Bonusangebot bei einem bewilligten Veranstalter, und es ist der Punkt, an dem der Vergleich mit ausländischen Seiten am deutlichsten wird. Bei einem Schweizer Anbieter muss die Identität stimmen, bevor gewettet wird. Bei einer Seite ohne Bewilligung ist diese Prüfung nicht Teil des Schweizer Rahmens. Für Spielende mit Wohnsitz in der Schweiz ist das kein Vorteil, den man gegen ein grösseres Bonuspaket aufrechnen kann, sondern ein Tauschhandel: mehr Aufwand bei der Anmeldung gegen einen vollständigen Schutzrahmen danach.

Zahlungen laufen auf den eigenen Namen

Gewinne und Guthaben werden nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS untersagt. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.

Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wichtig für die Steuerfrage: Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf Einsätze, und es gibt entgegen einer verbreiteten Annahme kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unbewilligte Wettseiten blockieren.

Wann Gewinne ankommen

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Auszahlungen von Guthaben laufen über die im Abschnitt «Ein Gratisspielguthaben ist keine Auszahlung» beschriebene Regelung mit zwei gratis Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen und der möglichen Kommission von 3 % ab der dritten.

Diese Fristen sind der Teil eines Bonusangebots, der am wenigsten beworben und am häufigsten gebraucht wird. Ein Boost, der den Nettogewinn erhöht, nützt wenig, wenn der Gewinn danach wochenlang nicht auf dem Konto liegt. Dass Gewinne oberhalb der Tausenderschwelle innert drei Arbeitstagen überwiesen werden, ist eine der klarsten Aussagen, die das Schweizer Wettgeschäft zu bieten hat, und sie steht in den Teilnahmebedingungen, nicht in einer Anzeige.

Die Rangliste: Angebote nach Bedingungen statt nach Betrag

Wenn die Höhe des beworbenen Betrags kein Kriterium sein kann, braucht es andere. Diese Rangliste ordnet nach vier Dingen: erstens nach der Bewilligung, weil sie den gesamten Schutzrahmen mitbringt, zweitens nach der Enge der Bedingungen, weil sie bestimmen, was der Spieler tatsächlich leisten muss, drittens nach der Laufzeit, weil ein Angebot mit einem Cash-Out verfällt und ein Guthaben mit einer Frist, und viertens nach der Auszahlbarkeit, weil ein Betrag, der nicht auf ein Konto gelangen kann, kein Geld ist.

Die beiden Schweizer Veranstalter stehen zuerst, weil ihre Bewilligung in der Schweiz wirkt. Die danach folgenden Marken werden als Referenz geführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, sie tragen in der Tabelle ausdrücklich den Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Die beiden Gruppen werden nicht vermischt, und keine ausländische Marke wird hier als legal oder sicher bezeichnet. Sie ist es nach Art. 4 BGS nicht.

Einordnung der besprochenen Marken

Die folgende Übersicht nennt zu jeder Marke den Bewilligungsstatus und, wo vorhanden, die Organisation oder die berichtete Lizenz. Sie ist die Basis für alles, was danach über einzelne Häuser steht.

Marke Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin oder berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
BC.Game keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Funbet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Unibet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
20Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Rainbet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Bahigo keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Spalte mit der Veranstalterin trägt genau dort Inhalt, wo eine Bewilligung existiert, und sonst den Hinweis, dass eine berichtete Lizenz in der Schweiz keine Kraft entfaltet. Das ist kein redaktionelles Loch, sondern die Aussage des Gesetzes in Tabellenform: Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, ist nach Art. 4 BGS in der Schweiz unwirksam. Die Tabelle zeigt damit weniger über die einzelnen Marken als über das System, in dem sie auftreten.

Was der Markt dem Spieler abzieht

Der Preis einer Wette steht nicht auf dem Wettschein. Er steckt in der Quote. Wer wissen will, was ein Markt dem Spieler zurückgibt, rechnet den Quotenschlüssel aus, also die Auszahlungsquote über alle Ausgänge eines Marktes: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten. Der Abzug ist 100 % minus diese Quote.

Ein Rechenbeispiel, ausdrücklich als Beispiel und nicht als zitierte Quote: Ein Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 ergibt einen Kehrwert von 0.5263 je Seite, zusammen 1.0526, und damit eine Auszahlungsquote von rund 95,0 % und einen Abzug von rund 5,0 %. In der Praxis liegt der Abzug bei einem solchen Zwei-Weg-Markt je nach Anbieter, Sportart und Markt etwa zwischen 4 % und 7 %; bei Drei-Weg-Märkten wie dem klassischen 1X2 ist er typischerweise höher, weil eine dritte Möglichkeit in dieselbe Rechnung kommt. Diese Bandbreite ist eine Aussage über Märkte, keine über ein einzelnes Haus.

Und jetzt die Kostenfrage, die daraus folgt. Wer CHF 1’000 Umsatz auf einem solchen Markt macht, zahlt bei 5 % Abzug im statistischen Mittel rund CHF 50 dafür, überhaupt spielen zu können — als Durchschnitt über viele Wetten, nicht als Rechnung für eine einzelne. Dasselbe Häufchen von fünf Prozent, das oben als Abzug erschien, taucht im Kleingedruckten jeder Bonusbedingung wieder auf, nur unter einem anderen Namen. Ein Bonus mit fünf Bedingungen ist selten fünf Prozent wert.

Die zehn besprochenen Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die einzige Bewilligung mit einem eigenen Bonusprogramm im Osten des Landes

Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Das Wettangebot selbst hat klare Kanten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Für Bonusangebote ist dieses Haus die interessanteste Referenz der Schweiz, weil es das einzige ist, dessen Zusatzprogramm sich in den eigenen Regeln nachlesen lässt. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boost-Arten sind pro Wettendem einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Verrechnung ist eng und ehrlich dokumentiert, und der Grund dafür ist die Zustimmungspflicht für Gratisguthaben: Was nicht verschenkt werden darf, muss über Bedingungen gesteuert werden.

Ein Detail, das in keiner Anzeige steht und in jedem Streit zählt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Genau eine abgesagte Partie kann einen Kombiboost damit entwerten, weil die Quote-1.00-Voraussage den Nettogewinn und damit die Erhöhungsbasis verändert. Nicht jeder Markt trägt jede Aktion, und bei einer Absage trägt am Ende kein Markt mehr etwas.

Guthaben auf dem Wallet lässt sich kaufen, aber ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Wer die Einzahlungslimite bewusst tief oder hoch setzt, setzt damit auch die Grenze für die eigene Bonusfähigkeit.

Fazit: Das Haus, dessen Zusatzangebot sich am vollständigsten aus den eigenen Regeln herauslesen lässt und dessen Erhöhungen entsprechend bescheiden ausfallen — wer die Bedingungen liest, weiss genau, was er bekommt, und mehr gibt es hier auch nicht zu holen. (Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000.)

Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück mit einem Viertel mehr Bewilligungen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Art wie die von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht durch die Gespa.

Die Zahl, die dieses Haus in der Bonusfrage von Swisslos unterscheidet, kommt nicht von der Loterie Romande, sondern von der Aufsicht. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen für Gratisspiele und Gratisguthaben an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Dreimal so viele an das Westschweizer Haus, bei einem Kuchen, der für beide zusammen klein ist. Wer in Genf, Lausanne oder Sitten wohnt, trifft also statistisch auf das aktivere Zusatzprogramm des Landes — nicht weil die Loterie Romande grosszügiger wäre, sondern weil die Aufsicht ihr öfter zugestimmt hat.

Wer in Zürich oder Basel wohnt, kommt an dieses Angebot nicht heran, und das ist keine Frage des Wollens. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im Gebiet voraus. Für alle, die ausserhalb der sechs Kantone leben, ist Jouez Sport damit eine Randnotiz der Bewilligungsstatistik und keine Option.

Über die konkreten Zusatzangebote, ihre Mindestquoten und ihre Laufzeiten sagt die Bewilligungsstatistik nichts. Wer in der Westschweiz wohnt und vergleichen will, liest die Spiel- und Teilnahmebedingungen der Loterie Romande, bevor er ein Konto eröffnet, und legt die drei Zahlen nebeneinander, die in diesem Geschäft alles entscheiden: Mindestquote, Mindestzahl der Voraussagen, Frist.

Fazit: Die bewilligte Adresse für die Westschweiz — und gemessen an den Zustimmungen der Aufsicht das Haus mit dem lebhafteren Zusatzprogramm, wobei niemand ausserhalb der sechs Kantone überhaupt hinkommt.

BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung, und das ist die ganze Bewertung

BC.Game führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die berichtete Lizenz ist nicht etabliert und entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains der Marke können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Mehr steht über diese Marke nicht zur Verfügung, und mehr ist für die Entscheidung auch nicht nötig. Wer eine Wette auf dieser Seite aufgibt, tut das ausserhalb des Rahmens, in dem Verlustlimiten erzwungen, Sperren geteilt und Gewinne auf ein Konto auf den eigenen Namen ausgezahlt werden. Ob die Seite ein Bonusangebot führt und wie hoch es ist, ändert daran nichts. Es ist der einzige Punkt, um den es hier geht.

Bleibt die Steuerfrage, weil sie oft als Argument für ausländische Seiten auftaucht. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf Einsätze; bei Gewinnen aus bewilligten Schweizer Grossspielen liegt der Bundesfreibetrag ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, kantonal gelten je nach Kanton andere Schwellen, und darüber behält das Unternehmen 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein durchschnittlicher Spieler bleibt weit darunter, zahlt also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Verbindlich ist das nicht: Für die eigene Situation fragt man eine Steuerberaterin oder das kantonale Steueramt.

Fazit: Die fehlende Bewilligung ist bei diesem Haus kein Vorbehalt unter anderen, sondern die Bewertung — der Tauschhandel lautet hier ein grösseres Programm gegen jeden Schweizer Schutzmechanismus.

Funbet: dieselbe Ausgangslage, ohne Anker in der Schweiz

Funbet führt keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die bei BC.Game beschriebenen Bedingungen: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade als mögliche Folge.

Die praktische Frage bei einer solchen Marke ist nicht, was sie anbietet, sondern wie ein Streit ausgeht. Bei einem bewilligten Veranstalter endet er vor einer Schweizer Instanz mit Schweizer Regeln, und die Bedingungen, die dieser Artikel zitiert, stammen aus genau diesen Regeln. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es keine solche Stelle und keine solche Akte. Auch hier gilt die Steuerlage wie bei jeder ausländischen Seite: keine Verrechnungssteuer, kantonale Praxis je nach Kanton, für die eigene Situation bleibt das kantonale Steueramt die Adresse.

Fazit: Kein Schweizer Anknüpfungspunkt ausser dem Leser selbst — wer hier anfängt, übernimmt die Rolle, die sonst eine Aufsichtsbehörde hätte.

Unibet: bekannt, aber in der Schweiz ohne Bewilligung

Unibet trägt in dieser Übersicht denselben Status wie jede andere ausländische Marke: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Lizenz nicht etabliert, keine Wirkung nach Art. 4 BGS, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Der Bekanntheitsgrad einer Marke ist kein Bewilligungskriterium, und genau an dieser Stelle verwechseln viele Leser zwei Dinge. Eine Marke kann in mehreren europäischen Ländern reguliert sein und in der Schweiz trotzdem keine Zulassung haben, weil das Schweizer Modell nicht auf der Anerkennung ausländischer Lizenzen aufbaut, sondern auf zwei konzessionierten Veranstaltern. Ein Konto bei dieser Marke ist damit ausserhalb des Rahmens, der die Limiten, die Sperre und die Auszahlung auf den eigenen Namen regelt.

Fazit: Ein Name, der vertraut klingt, schützt nicht — die Bewilligungslage dieses Hauses unterscheidet sich in nichts von der einer Seite, die gestern online ging.

20Bet: ein Referenzfall, kein Schweizer Angebot

20Bet führt keine Schweizer Bewilligung; es gelten die bei BC.Game beschriebenen Bedingungen: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Aufnahme in die Sperrliste möglich.

Für die Kostenrechnung dieses Artikels ist das die relevante Information. Wo die Bedingungen nicht auf Schweizer Regeln aufsetzen, gibt es auch keine Limiten, die ein Spieler gegen sich selbst durchsetzen könnte, und keine Sperre, die über Anbieter hinweg wirkt. Ein Angebot, das einen auffällig hohen Betrag nennt, benennt damit nur den Nenner einer Bedingung, die noch niemand gelesen hat. Wer hinsieht, findet dort stets dieselbe Struktur: Mindestquote, Mindestzahl von Voraussagen, Laufzeit, Obergrenze. Über die konkrete Ausgestaltung dieser vier Punkte sagt die Bewilligungslage nichts, und aus ihr eine Bewertung der Bedingungen abzuleiten wäre geraten.

Fazit: Für einen Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz ist dieses Haus ein Beispiel dafür, wie ein Bonus aussieht, auf den kein Schweizer Mechanismus mehr einwirkt.

FortuneJack: ohne Bewilligung, mit dem üblichen Risikoprofil

FortuneJack führt keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die bei BC.Game beschriebenen Bedingungen: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade möglich.

Der Punkt, den es bei diesen Marken immer wieder zu wiederholen lohnt, ist die Sperrliste. Sie ist kein abstraktes Instrument: Sie wirkt auf DNS-Ebene und sie wird laufend erneuert. Wer Guthaben auf einer solchen Seite hält und die Seite eines Tages nicht mehr erreicht, hat das Problem, das kein Bonusangebot abdeckt. Die Gespa nennt Domain-Hopping als Vorgang, bei dem blockierte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden, und wer schon einmal erlebt hat, wie ein Lesezeichen plötzlich ins Leere läuft, weiss, was das praktisch bedeutet.

Fazit: Ein Guthaben ist nur so viel wert wie die Erreichbarkeit der Seite, auf der es liegt — und diese Erreichbarkeit ist bei einer unbewilligten Domain nichts, worauf der Spieler einen Einfluss hätte.

Rainbet: gleicher Status, gleiche Folge für die Kostenrechnung

Rainbet führt keine Schweizer Bewilligung. Als Marke ohne Schweizer Zulassung unterliegt sie keiner nationalen Aufsicht, und für Schweizer Kunden besteht kein Schutz durch das Sperrregister oder den Rechtsweg. Eine Aufnahme in die Sperrliste ist möglich.

Die Kostenrechnung einer solchen Seite ist nicht in Franken auszudrücken, sondern in aufgegebenem Schutz. Es gibt in der Schweiz keine feste staatliche Einzahlungsobergrenze; die Verlustlimite setzt der Spieler selbst. Bei einem Schweizer Veranstalter verlangt das Gesetz in Art. 87 VGS, dass überhaupt Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste gesetzt werden, und Swisslos verlangt sie vor der ersten Teilnahme für 1, 7 und 30 Tage. Wer auf einer unbewilligten Seite spielt, spielt ohne diese Frage. Das ist der eigentliche Preis.

Fazit: Nicht der Bonus ist hier das teure Element, sondern die Abwesenheit jeder Limitenabfrage vor dem ersten Einsatz.

Bahigo: unbewilligt, und damit ausserhalb der Limitenlogik

Bahigo führt keine Schweizer Bewilligung.

Wer in der Schweiz nach einem Bonus sucht, sollte zwei Fragen in dieser Reihenfolge stellen. Erstens: Hat die Seite eine Schweizer Bewilligung? Zweitens: Welche Bedingungen trägt der Bonus? Die Reihenfolge ist nicht willkürlich, weil die erste Frage entscheidet, ob die zweite überhaupt in einem Rahmen mit Verlustlimiten, Sperrregister und Auszahlung auf den eigenen Namen stattfindet. Bei Bahigo lautet die Antwort auf die erste Frage nein, und damit ist die zweite für einen Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz nur noch eine Beschreibung, keine Option.

Fazit: Eine Bewilligung fehlt, und damit fehlt der Rahmen, in dem ein Bonus überhaupt erst messbar wird.

HornetBet: der Vollständigkeit wegen gelistet, nicht zur Auswahl

HornetBet führt keine Schweizer Bewilligung. Da die Marke in der Schweiz über keine Zulassung verfügt, gelten hier die allgemeinen Hinweise zu fehlenden Schweizer Rechtswegen und der möglichen Aufnahme in die Gespa-Sperrliste.

Die Marke steht in dieser Übersicht, weil Schweizer Spielende ihr begegnen, und sie wird nach denselben Merkmalen beurteilt wie die anderen: Bewilligung, Bindung der Bedingungen, Laufzeit, Auszahlbarkeit. In allen vier Punkten ist die Bewilligung der vorgelagerte, weil sie die übrigen drei mitbestimmt. Wer das anders sieht und den Betrag zum Kriterium macht, wählt zwischen Zahlen, die unter Bedingungen stehen, die von Schweizer Stellen nicht kontrolliert werden.

Fazit: Der letzte Eintrag dieser Liste ist der letzte Beleg für dasselbe Muster: eine ausländische Seite, ein unbekannter Rahmen, kein Schweizer Schutz bei Auszahlung und Streit.

Wenn man Kombinationen erklären will, ohne einen Superlativ zu erfinden

Wer mit Bonusbedingungen arbeitet, braucht den Quotenschlüssel. Er ist das einzige Mass, das zwei Häuser unabhängig von ihren Werbebeträgen vergleichbar macht. Die Formel lautet: eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Das Ergebnis ist die Auszahlungsquote, und 100 % minus dieser Quote ist der Abzug.

Ein zweites Rechenstück, das der Artikel zweimal braucht: Die Auszahlung einer Wette ist Einsatz mal Quote, bei einer Kombination mal der Gesamtquote, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Wer CHF 10 auf eine Kombination zu 4,00 setzt, bekommt bei einem Treffer CHF 40 zurück, davon CHF 30 Nettogewinn. Ob der Treffer eintritt, steht in keiner Rechnung, und die Multiplikation der Quoten sagt nur, was ein Treffer einbringt, nicht wie oft er kommt. Genau diese Verwechslung ist das Geschäftsmodell des Wortes Bonus.

Sporttip rundet den Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Ein Detail von der Grösse eines Rappen, aber es steht in den Bedingungen und es gilt für jede Wette, die der Leser abgibt.

Wozu es gut ist, die Regeln zu lesen

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Kombiboost, der auf fünfzehn Voraussagen aufbaut, kann in dieser Konstellation verschwinden, und der Einsatz kommt zurück, der Bonus aber nicht.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit der Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für Live-Angebote ist das die entscheidende Zeile: Was nachträglich mit 1.00 gewertet wird, trägt keinen Bonus.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten beim Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Kombination mit einem Nachholspiel bildet, merkt spätestens hier, dass die Bedingung nicht Übereinkunft, sondern Text ist.

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, die nichts mit dem Bonus zu tun haben und ihn trotzdem entwerten können.

Cash-Out als Kostenfalle neben jedem Boost

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der Gesetzgeber regelt Cash-Out nicht, es ist ausdrücklich Sache jedes Veranstalters. Das ist der Grund, warum eine Seite damit werben kann und eine andere es gar nicht anbieten muss. Und es ist der Grund, warum ein Boost, der bei Cash-Out verfällt, in einem Programm sitzt, in dem die vorzeitige Auszahlung ohnehin weniger bringt. Zwei Funktionen desselben Hauses, und der Spieler kann sich zwischen ihnen entscheiden, aber nicht beides haben.

Die App und der Wettschein

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der Kombiboost gilt nur online, und wer einen Wettschein am Tresen abgibt, verliert ihn damit. Das ist die klarste Schnittlinie zwischen dem digitalen und dem stationären Kanal: Die Zusatzangebote leben online, der Verkaufsstellenbetrieb kennt sie nicht.

Wo das Geld der Wetten hingeht

Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., im Jahr 2024 waren es CHF 122 Mio.

Der Rückgang ist für die Bewertung von Bonusangeboten aufschlussreicher als die Summe. Wenn die Sportwetten weniger abwerfen und mehr über Bedingungen gesteuert wird, verschiebt sich der Wettbewerb weg von der Höhe der Zugabe hin zur Qualität des Programms. Für einen Spieler ist das keine schlechte Nachricht, wenn er die Bedingungen liest, und eine schlechte, wenn er sie nicht liest. Nettoerlöse gehen nach Art. 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Das ist kein Argument für einen Bonus und ein Grund, weshalb es hier so wenige gibt.

Häufige Fragen zu Sportwetten Bonus Angeboten

Welche Wettangebote und Zusatzangebote sind in der Schweiz zulässig?

Zulässig sind Zusatzangebote der beiden bewilligten Veranstalter, und Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS, 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Üblich sind Quoten- und Profitboosts sowie der Kombiboost.

Warum fallen die Zusatzangebote bei den Schweizer Veranstaltern kleiner aus als bei ausländischen Seiten?

Weil Gratisspielguthaben der vorherigen Zustimmung der Aufsicht bedürfen und das erlaubte Wettangebot eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten ist. Ohne diese Zustimmung darf nichts verschenkt werden, und ohne bewilligten Markt gibt es keinen Markt, auf den eine Aktion passen könnte. Acht Zustimmungen für Swisslos im Jahr 2025 sagen mehr als jede Anzeige.

Wie funktioniert der Kombiboost, und welche Voraussagen zählen dafür?

Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Bei einem Cash-Out verfällt ein Boost.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückbezahlt?

Bei einem Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist das Guthaben selbst nicht auszahlbar, und Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen nur zweimal gratis Spielguthaben auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Der Einsatz wird beim Auszahlen also nicht einfach mitbezahlt.

Welche Bedingungen sind vor der Annahme eines Zusatzangebots zu prüfen?

Vier Punkte entscheiden: die Mindestquote je Voraussage, die Mindestzahl der Voraussagen, die Laufzeit des Angebots und die Obergrenze der Erhöhung. Beim Kombiboost etwa zählen nur Voraussagen ab 1.50, bei Quoten- und Profitboosts ist jede Aktion pro Wettendem nur einmal nutzbar, und ein Cash-Out lässt sie verfallen.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ein Angebot von einer Seite ohne Schweizer Bewilligung stammt?

Eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Es gibt keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sind kantonal aber je nach Kanton steuerbar.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»