Sportwetten auf dem Android-Handy: Was von den zehn geprüften Angeboten wirklich trägt

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einem Ladekabel und einer Kaffeetasse.

Auf einem Android-Telefon lassen sich in der Schweiz genau zwei Sportwetten-Anwendungen mit Bewilligung installieren: die Sporttip App und die App von Jouez Sport. Alles andere, was im Play Store nach Wettkonto aussieht, kommt ohne Bewilligung.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Datenstand: Oktober 29, 2026. Bewilligungen und Spielerschutz-Auflagen wurden gegen den Stand des Geldspielgesetzes und die Angaben der Gespa geprüft.

Warum die Limiten vor der ersten Wette stehen

Drei Zahlen stehen zwischen einem neuen Konto und der ersten Wette, und keine davon lässt sich später wegdiskutieren. Lesen Sie sie, bevor Sie ein Konto eröffnen, nicht danach — nachträglich sind sie Verhandlungsmasse, vorher sind sie eine Entscheidung.

Ein Fussballschuh hängt an den Schnürsenkeln an einem Zaunpfosten neben einem Trainingsplatz im Abendlicht.
Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00.

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Wer die Limite senkt, spürt das sofort; wer sie erhöht, wartet 72 Stunden, bis die neue Zahl greift. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage, die sich unabhängig davon setzen lässt.

Diese Staffelung hat eine unangenehme Eigenschaft: Sie schützt vor dem eigenen Entschluss von gestern Abend und nicht vor dem von heute. Die 72 Stunden sind keine Bearbeitungszeit — die Zahl ist der Schutzwall selbst.

Die Auflage stammt nicht aus dem Nichts. Der Veranstalter muss laut Verordnung einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen. Die Limiten setzt die Spielerin, nicht der Staat: Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht, und das ist der Punkt, an dem «der Staat reguliert das schon» auseinanderfällt. Die 72 Stunden sind eine Verschärfung in den Bedingungen von Swisslos und Loterie Romande gegenüber den 24 Stunden, die das Gesetz als Frist vorsieht.

Was eine Spielsperre auf dem Handy wirklich kostet

Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, und die Sperre endet nicht vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt dort auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.

Ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln liegt auf einem Holztresen in einem hellen Raum.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Der Preis dieser Entscheidung liegt nicht im Konto, sondern in der Auszahlung. Wer gesperrt ist oder das Mindestalter nicht erreicht, hat keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne. Das ist keine Kulanzklausel, sondern eine gesetzliche Folge. Auf die Sperrfrist folgt deshalb nichts Automatisches: Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Wer im Januar sperrt, hat das Konto im Februar nicht zurück.

Fünf Schritte, die man vor der Installation erledigt

Das Konto entsteht am Telefon und bleibt trotzdem ein geprüftes Konto. Vor dem ersten Wettschein steht deshalb mehr Kleinarbeit als bei einer gewöhnlichen App-Installation.

Was auf keinen Fall zum Konto führt: eine Sperre. Besteht eine Spielsperre, ist die Registrierung gar nicht erst möglich — nicht bei einem Veranstalter und nicht bei einem anderen. Die Verkaufsstellen sind dabei kein Hintertürchen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und in 47,5 % von 200 Fällen wurde an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer mit 17 am Schalter steht, muss nicht davon ausgehen, dass jemand hinschaut.

Der Schweizer Zugang: Ausweis, Limiten, ein Konto

Die ersten Minuten entscheiden, ob das Handy zum Wettgerät taugt: Ausweis hochladen, Adresse bestätigen lassen, Limiten setzen.

Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das kostet einen Abend Geduld, wenn kein gutes Foto gelingt.

Dieser Abschnitt gilt für Sporttip und für Jouez Sport gleichermassen, aber das Vertragsgebiet ist nicht dasselbe. Wer im Kanton Waadt wohnt, öffnet ein Konto bei der Loterie Romande; wer in Zürich wohnt, bei Swisslos. Der Wohnsitz entscheidet, nicht die Sprache, in der die App Oberfläche zeigt.

App oder Browser am Telefon

Der Hunderter an Kleinigkeiten sitzt auf dem Bildschirm. Wer den Wettschein live zusammenklickt, merkt sofort, wer sich Zeit für die Daumen genommen hat.

Ein Wettschein auf dem kleinen Display

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Der QR-Code ist der unterschätzte Teil: Wer das Angebot am Küchentisch vorbereitet und in der Filiale bestätigt, spart sich die Tastatur und behält die Kontrolle über die Filiale daneben. Wer ohnehin online abschliesst, braucht den Umweg nicht.

Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz beträgt bei Sporttip CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird einfach nicht angenommen — nichts, was im Wettschein vorher aufleuchtet, sondern eine Ablehnung am Ende. Wer eine Systemwette mit zehn Voraussagen plant, merkt die Grenze spätestens beim Bestätigen.

Interessanter als die Obergrenze ist ohnehin die Kombination aus beidem: Die 5 % Kombiboost erfordern mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, bei sieben Voraussagen sind es 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 % auf den Nettogewinn. Diese Staffel gilt nur online und schliesst Prematch, Live und Systemwetten ein; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Damit ist der Kombiboost vor allem ein Anreiz, mehr Voraussagen in einen Schein zu packen — und jede zusätzliche Voraussage ist eine zusätzliche Gelegenheit, danebenzuliegen.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem ausgeführten Cash-Out verfällt der Boost.

Wenn der Daumen schneller ist als das Spiel

Livewetten am Telefon haben eine Eigenheit, die kein Desktop erklärt. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Der Zeitversatz ist damit keine Kuriosität, sondern ein Risiko mit Preis. Wer den Treffer im Fernsehbild sieht und im selben Moment tippt, hat nicht getippt, sondern den Einsatz zurückbekommen. Wer über einen Stream schaut, sieht das Ereignis noch später als jemand mit Satellitensignal, und tippt entsprechend öfter ins Leere. Deshalb sitzt die Zahl, die bei Livewetten zählt, nicht im Wettschein, sondern in der Verzögerung vor dem eigenen Auge.

Was den Spielverlauf als regulär zählt, ist ebenfalls festgelegt: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (etwa 90 Minuten im Fussball) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen nur dann, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der Verlängerung nach einem Tipp auf «Endstand regulär» zählt dann nicht — und das ist keine Wettanbieter-Willkür, sondern vorab eine Zeile Kleingedrucktes.

Cash-Out: die Taste, die immer weniger gibt

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten.

Der Abschlag ist der eigentliche Inhalt dieser Funktion. Der Betrag bewegt sich mit dem Spielstand, und je hektischer der Verlauf, desto weiter liegt er unter dem, was auf dem Schein stand.

Der zweite Preis ist strukturell. Nur das vollständige Cash-Out ist vorgesehen, es gibt keine Teilauszahlung. Wer den halben Einsatz retten und den Rest laufen lassen will, kann das nicht. Und wer zuerst einen Quotenboost oder Profitboost genutzt hat und dann cash-out drückt, verliert den Boost. Beide Entscheidungen hängen also zusammen, auch wenn sie auf zwei verschiedenen Bildschirmen liegen.

Der Rechtsrahmen, aus dem niemand aussteigt

Wer eine Android-Wettanwendung öffnet, landet nicht in einem rechtsfreien Raum und auch nicht in einem zweiten Rechtssystem. Die Bewilligungspflicht gilt unverändert, und eine Anwendung ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat hier keine Geltung.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern (Geldspielkonkordat in Kraft seit dem 1.1.2021) — nicht von der ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Online sind Minderjährige nicht zugelassen (Art. 72 BGS), ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist Pflicht (Art. 47–52 VGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; höhere Gewinne werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Eine Zahlung erfolgt ohnehin nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS), und Kredit an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Was in der Schweiz überhaupt gespielt werden darf

Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht; Esport kommt in der Gespa-Liste nicht vor, und über die Rechtmässigkeit virtueller Sportarten ist damit nichts gesagt — dazu schweigt die Liste.

Wetten sind ausschliesslich auf Sportereignisse möglich. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Zwischen der erlaubten Liste und dem, was in einer Wohnstube tatsächlich nachgefragt wird, liegt die eigentliche Einschränkung. Wer Corner-Wetten gewohnt ist, findet sie in der Schweiz nicht — nicht bei einem Anbieter mit Bewilligung. Das ist ein Grund, den Markt zu wechseln, und gleichzeitig der Punkt, an dem ein Wechsel den Schutzraum verlässt.

Was die Anwendung kostet und was nicht

Die Bewilligungsgebühr trägt der Veranstalter, die Steuer auf dem Gewinn in gewissen Fällen der Gewinner. Dazwischen liegt eine Menge Verwirrung, die sich in einem Absatz auflösen lässt.

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt der Freibetrag ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für den normalen Wettschein heisst das: kein Steuerabzug auf dem Gewinn. Eine Wette mit Quote 2.10 und CHF 50 Einsatz zahlt CHF 105 aus, davon sind CHF 55 Gewinn, und davon behält der Fiskus nichts. Wer diese Grösse gewohnt ist, hält die Schwelle von über einer Million für eine Zahl aus einer anderen Welt. Sie ist trotzdem die richtige Zahl, weil sie die einzige ist, die zählt.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wette auf dem Handy ist also nicht per se die günstigere — sie wird es erst durch die Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer seine Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Der Gewinn einer mobil platzierten Wette

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen, beide in die eine Richtung. Der Betrag, der am Schluss auf dem Konto liegt, ist deshalb nie höher als das, was auf dem Wettschein stand.

Ein Rechenbeispiel mit einer Zahl, die die Seite ohnehin trägt: CHF 50 auf Quote 2.10 ergeben CHF 105,00, davon CHF 55,00 Reingewinn, und die Rundung ändert daran nichts. Bei einer Kombiwette aus zwei Voraussagen mit Quote 1.80 und 2.10 beträgt die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten, also 3.78; der Einsatz von CHF 50 ergibt CHF 189,00, davon CHF 139,00 Reingewinn. Auch hier bleibt der Betrag ein Bruttowert, denn die Steuerfrage stellt sich erst weit oberhalb.

Interessant ist der Fall, in dem das Ereignis gar nicht stattfindet. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Aus einer Kombiwette mit drei Voraussagen wird so eine mit zwei — und wer auf die Kombiboost-Staffel spekuliert hatte, verliert gleichzeitig seine 5 %-Stufe, weil die Mindestzahl von vier Voraussagen wegfällt. Die abgesagte Partie kostet also mehr als den einen Schein.

Offen bleibt, was passiert, wenn ein Treffer auf dem Handy gemeldet wird, aber nie eines wird. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, die unterschiedlicher nicht sein könnten, und die kürzere ist die, die nach einem Ärger kommt.

Wo das Geld tatsächlich liegt

Wer eine Wette auf dem Handy gewinnt, gewinnt erst einmal Guthaben, und Guthaben ist noch kein Geld. Der Weg dorthin folgt bei Swisslos drei Regeln, die den Ablauf vorgeben.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer CHF 9’999 hält, kann nichts nachladen, bevor nicht ausgezahlt wurde.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind knapp — nicht für den, der zweimal auszahlt, sondern für den, der das Guthaben als Sparschwein benutzt. Die dritte Auszahlung ist die erste, bei der drei Prozent auf dem Weg verschwinden. Wer sein Konto regelmässig räumt, zahlt für die Bequemlichkeit; wer es liegen lässt, merkt die Grenze von CHF 9’999 beim nächsten Kauf. Eine andere Zahlungsseite gehört an dieser Stelle dazu: PostFinance Pay bietet Swisslos zum Aufladen des Spielkontos an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Zwei Wege um denselben Rechner

Jouez Sport ist die Schwester von Sporttip in der Westschweiz, und der Vergleich der beiden läuft nicht über Funktionen. Er läuft über Zufälle.

Ein Konto gibt es für Personen mit Wohnsitz in den sechs Kantonen, und verdienen lässt sich damit online nur etwas, wenn ein Platz dafür bezahlt. Der Unterschied liegt darin, welche Ereignisse ein Vertragsgebiet in die Online-Angebotspalette nimmt. Ein Fussballspiel aus dem eigenen Kanton liegt näher als eine ausländische Liga, und die Zahl der Spiele, für die in einem Vertragsgebiet Preise angeboten werden, ist eine andere Grösse als die Zahl der Spiele, über die jemand redet. Deshalb ist die Frage nicht, ob die Anwendung von Jouez Sport besser ist als die von Sporttip. Sie ist, welches Spiel in der eigenen Region überhaupt eine Quote hat.

Der Rechenweg dahinter ist derselbe und die Handhabung auf dem Bildschirm ist bewusst ähnlich, weil beide Anwendungen aus demselben kantonalen Auftrag und derselben Aufsichtslogik kommen. Wer aus der Westschweiz in die Deutschschweiz zieht, wechselt nicht den Anbieter aus Überzeugung, sondern wegen der Adresse.

Etwas anderes rechnen als nur den Gewinn

Es gibt eine Zahl, die auf keinem Wettschein steht, und sie erklärt, warum ein Quotenvergleich über Anbieter hinweg weniger wert ist, als er aussieht. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist die Summe über 1 geteilt durch jede angebotene Quote, und der Rest ist die Marge.

Nehmen Sie als Beispiel einen Markt mit drei Quoten, die zusammen 100 % übersteigen: 1 geteilt durch 2.10, 1 geteilt durch 3.50 und 1 geteilt durch 3.60 ergibt 0.4762 plus 0.2857 plus 0.2778, also 1.0397. Die Auszahlungsquote liegt damit bei rund 96.2 %, die Marge bei rund 3.8 % des Einsatzes. Auf einen Einsatz von CHF 1’045 über den ganzen Markt gerechnet bleiben dem Veranstalter rund CHF 40. Eine bestimmte Zahl für einen bestimmten Sporttip-Markt steht hier nicht, weil es sie für diese Seite nicht gibt — und weil diese Zahl je Markt und Tag eine andere ist.

Wer aus dem Vergleich zweier Anbieter einen Vorteil ziehen will, muss deshalb auf dieselbe Veranstaltung in denselben drei Märkten schauen, nicht auf die Anwendung. Die Bewilligung ändert an der Marge nichts.

Die zehn geprüften Angebote im Vergleich

Zehn Angebote stehen hier nebeneinander, und genau zwei davon dürfen Schweizer Sportwetten anbieten. Diese Tabelle ist das Ergebnis, das beim Aufklappen hängen bleibt.

Wettanbieter Bewilligung für Schweizer Sportwetten Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip ja, Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport ja, Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
Betscore nein — ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, für die Schweiz nicht feststellbar
Funbet nein — ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, für die Schweiz nicht feststellbar
WirWetten nein — ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, für die Schweiz nicht feststellbar
Unibet nein — ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, für die Schweiz nicht feststellbar
Cloudbet nein — ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, für die Schweiz nicht feststellbar
ZotaBet nein — ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, für die Schweiz nicht feststellbar
BetFury nein — ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, für die Schweiz nicht feststellbar
GG.BET nein — ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung, für die Schweiz nicht feststellbar

Zwei Zeilen oben, acht darunter — und die acht sind nicht verboten, sondern ungeschützt. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, entsteht nicht in der Schweiz und wirkt hier nicht (Art. 4 BGS). Die Domains dieser acht Anbieter können auf der Sperrliste der Gespa landen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Der Umweg ist also nicht geschlossen, sondern nur eine Schleife mit zwei Klicks.

Was in der Tabelle nicht steht, ist der entscheidende Teil des Vergleichs. Bei den acht ausländischen Anbietern fehlt der Anschluss an das Sperrregister, es fehlt der Schweizer Rechtsweg, und es fehlt die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten — deshalb ist die Spalte zur gemeldeten Bewilligung leer. Sie bleibt trotzdem stehen, weil die leere Zelle die Auskunft ist: Was ein Anbieter an Bewilligung vorweisen kann, bestimmt, ob eine Beschwerde überhaupt einen Ort hat.

Für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu werben, ist übrigens eine Straftat: Werbung für ein nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Umgekehrt: Ein ausländisches Angebot zu nutzen, wird für die Spielenden nicht bestraft. Das ist die eine Hälfte der Wahrheit. Die andere Hälfte steht im Abschnitt «Was die Anwendung kostet und was nicht», bei den Kantonen und der Steuer.

Fazit der Rangliste

Die Rangliste dieser Seite hat eine Pointe: Auf Platz eins und zwei stehen zwei Anbieter, die jede Wette in einer Region ausschliessen, in der sie nicht Verkaufsstellen haben. Der Rest ist kein Ranking mehr, sondern eine Risikoklasse — mit einem ab- und anschwellenden Dominoeffekt, aber ohne Schweizer Bewilligung.

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat genau einen Weg zu einem rechtmässigen Online-Konto. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, hat ebenfalls genau einen. Wer hier wohnt und dort spielt, hat null.

Swisslos Sporttip: das Angebot für die Deutschschweiz, das Bestimmungen bis zum 5-Rappen-Runden durchreguliert

Die Bewilligung von Swisslos ist ein Grossspiel. Das ist der Ausgangspunkt für alles, was auf dem Wettschein passiert, und es erklärt, warum die Anwendung mehr Bedingungen kennt als ein gewöhnliches Wettangebot.

Auf den Punkt gebracht: Swisslos ist der Zugang für zwei Drittel der Deutschschweiz und verbindet das mit einer Aufsichtsdichte, die ihresgleichen sucht. Die Aufsicht führt die Gespa, die Bewilligung deckt Veranstalter und Spiel, und die Bedingungen sind entsprechend lang. Lang ist nicht schlimm, aber es ist Arbeit — und ein Teil davon ist schon auf der Vorderseite des Wettscheins zu finden.

Die Regeln im Detail: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (etwa 90 Minuten im Fussball) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Irrtum des Veranstalters wird damit nicht zu einem Vorteil des Wettenden, sondern zu einer stornierten Wette — unschön, aber berechenbar.

Beurteilung: Wer aus der Deutschschweiz kommt, hat hier die einzige rechtmässige Wahl, und die ist keine Notlösung. Das Regelwerk ist dicht, und sein dichterer Teil — die 72 Stunden für eine Limiten-Erhöhung, die zwei Gratis-Auszahlungen pro Jahr, das 5-Rappen-Runden — kostet Zeit und gelegentlich Geld. Wer das vorher weiss, wird nicht überrascht. Das Geld, das die Anwendung einnimmt, verschwindet zudem nicht in einem Firmensitz: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das letzte Paar Zahlen ist das interessanteste, weil es in die Gegenrichtung zeigt.

Loterie Romande Jouez Sport: das Gegenstück für sechs Kantone, bei dem der Wohnsitz das Abo ist

Formal ist Jouez Sport das westliche Gegenstück zu Sporttip: dieselbe Bewilligungsart, dieselbe Aufsicht.

Auf den Punkt gebracht: Die Loterie Romande liefert eine schlanke Anwendung mit derselben Aufsicht. Wer in den sechs Kantonen wohnt, kann die Frage nach dem Anbieter nicht falsch beantworten — es gibt keinen zweiten. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; die Dichte am Schalter ist auf dem Weg zur nächsten grossen Stadt sichtbar.

Die Regeln im Detail: Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und pro Person nur ein Konto. Die Daten stammen aus dem hochgeladenen Ausweis und werden gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine Auszahlung erfolgt nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein (Art. 50 Abs. 2 VGS) — ein Konto auf den Namen eines Dritten ist keine Option. Die Limiten folgen demselben Mechanismus wie oben; die Art und Weise, wie das Handy die Eingabe erklärt, ist die einzige Stelle, an der Nutzerinnen die Abfrage überhaupt als Hilfestellung und nicht als Hindernis lesen.

Beurteilung: Die Wahl dieser Anwendung ist die richtige für die sechs Kantone, aber sie ist keine Entscheidung zwischen Funktionen. Wer hier lebt, entscheidet nicht zwischen Sporttip und Jouez Sport, sondern über den Wohnsitz. Wer in der Westschweiz auf Android wettet, bekommt ein sauberes, schlichtes Produkt mit einer klaren Beschränkung: Das Online-Angebot gilt für die eigenen Kantone, und wer die Region verlässt, verliert den Zugang. Der praktische Nutzen liegt damit vor allem dort, wo man wohnt, nicht wo man schaut.

Betscore: gelistet, ohne Schweizer Bewilligung

Die Bewilligungslage dieses Anbieters ist die Auskunft über ihn, und sie ist negativ.

Auf den Punkt gebracht: Betscore gehört zu den Anbietern, die einen deutschen Domainnamen führen und trotzdem keine Schweizer Bewilligung haben. Mit der Aufsichtsbehörde Swisslos hat Betscore nichts zu tun; der Name klingt nach Schweizer Verkaufsstellen, die Domain nicht. Wer in der Schweiz wohnt und auf Android eine Wette platzieren will, findet hier weder eine Bewilligung noch einen Ansprechpartner im Land.

Die Regeln im Detail: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt der Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg fehlt ganz, und die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten der Gespa gilt für diesen Anbieter nicht. Eine gemeldete ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Domains solcher Anbieter können auf der Sperrliste der Gespa erscheinen und per DNS blockiert werden.

Beurteilung: Der wichtigste Punkt an Betscore ist der Rand, auf dem er in der Liste steht. Es gibt dort keine Zeile, die für einen Schweizer Fall relevant ist. Das ist die ganze Auskunft, und sie reicht, um eine Anwendung nicht zu installieren.

Funbet: eine Anwendung ohne Schweizer Bewilligung, gelistet ohne Angabe

Die Bewilligungslage ist bei diesem Anbieter dieselbe wie bei den anderen ohne Schweizer Bewilligung, und der Rest der Bewertung folgt daraus.

Auf den Punkt gebracht: Funbet ist ein ausländisches Angebot, das Schweizer Spielende über eine App erreichen können. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Sperrregister und keine Schweizer Beschwerdestelle. Wer ein Konto dort führt, weiss das in der Regel nicht.

Die Regeln im Detail: Ohne Schweizer Bewilligung hat eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, und wer sich sperren lässt, kann sich nicht darauf verlassen, dass eine Sperre hier greift. Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden — der Spielende wird nicht bestraft, aber er ist auch nicht geschützt.

Beurteilung: Bei Funbet gibt es keine Besonderheit, die ihn aus der Gruppe der acht heraushebt. Der Bewertung bleibt nichts hinzuzufügen ausser dem, was für alle acht gilt: Der Name ersetzt keine Bewilligung.

WirWetten: der Schweizer Name, der keine Schweizer Bewilligung trägt

Der Name dieses Anbieters führt Schweizer in die Irre, und das ist der wichtigste Satz über ihn.

Auf den Punkt gebracht: WirWetten klingt wie das Gegenstück zu Swisslos und hat mit dem Schweizer System nichts zu tun. Das «Wir» ist ein Versprechen, das der Anbieter nicht mit einer Bewilligung hinterlegt. Wer den Namen auf dem Bildschirm sieht und an die Schweiz denkt, folgt einem Klang und nicht einem Dokument.

Die Regeln im Detail: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Anbindung an die Aufsicht; die Gespa blockiert fremde Domains per DNS, wenn sie auf der Sperrliste landen. Es gibt keine Schweizer Aufsichtsbeschwerde; für Streitigkeiten gilt das Recht des Landes, in dem der Anbieter sitzt. Zu den Einschränkungen in der App lässt sich vom Portal aus nichts sagen, weil die Bedingungen des Anbieters die einzige Quelle wären, und dieser Name liefert keinen Grund, sich auf sie zu verlassen.

Beurteilung: Wer einen Schweizer Namen sucht, prüft zuerst den Namen auf der Liste; steht er nicht darauf, bleibt er nur ein Name.

Unibet: ein bekannter Name ohne Schweizer Bewilligung

Bekanntheit ist hier die einzige Währung, die der Anbieter sicher einlöst.

Auf den Punkt gebracht: Unibet ist eine bekannte Marke in einem Nachbarland mit einer eigenen Bewilligung. In der Schweiz fehlt die Bewilligung und mit ihr der Anschluss an die hiesige Aufsicht. Wer die App auf Android installiert, bekommt eine funktionierende Anwendung und keinen Schweizer Ansprechpartner.

Die Regeln im Detail: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Anbindung an das Sperrregister, und die Aufsicht erreicht den Anbieter nicht. Für Rückabwicklungen gilt ausländisches Recht. Die Sperrliste der Gespa ist für diesen Anbieter eine reale Möglichkeit, allerdings nicht für den, der heute installiert.

Beurteilung: Der Name sagt nichts über die Aufsichtslage im Land, und das ist hier die einzige relevante Frage.

Cloudbet: Krypto-Auszahlung, gelistet ohne Schweizer Bewilligung

Dieser Anbieter ist in der Liste der schärfste Kontrast zu den Schweizer Regeln, und der Grund liegt in einer Regel, die nicht bei ihm steht.

Auf den Punkt gebracht: Cloudbet bewirbt Auszahlungen in Kryptowährungen; in der Schweiz ist eine Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers zulässig (Art. 50 Abs. 2 VGS). Auch wenn es keine Schweizer Bewilligung gibt, bleibt diese Regel auf Schweizer Online-Sportwetten bezogen; eine Krypto-Auszahlung kann nicht in einem Konto erfolgen, das kein Bankkonto ist. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen ohne Konto sind in einem bewilligten Schweizer Wettangebot nicht vorgesehen. Wer den Kontrast sucht, findet ihn hier.

Die Regeln im Detail: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt der Anschluss an das Sperrregister, der Rechtsweg liegt auswärts, und eine gemeldete ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Erkennungsmerkmale für Krypto-Anbieter — keine klaren Angaben zur Zahlungsinfrastruktur, keine Bedingungen in einer der Landessprachen — sind hier kein Beweis, sondern ein Hinweis darauf, was fehlt.

Beurteilung: Cloudbet ist die Anwendung, bei der die schärfste Regel der Schweiz am deutlichsten sichtbar wird — nur sind es nicht die Schweizer, die sie durchsetzen.

ZotaBet: gelistet, ohne Schweizer Bewilligung

Für diesen Anbieter gibt es auf dem Schweizer Markt keine Bewilligung und damit auch keinen Platz in der Gruppe der beiden zugelassenen Veranstalter.

Auf den Punkt gebracht: ZotaBet ist ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Der Preis, den ein Wettender dafür zahlt, ist nicht das Konto, sondern der Verlust des Schweizer Rechtswegs, des Sperrregisters und der Aufsicht.

Die Regeln im Detail: Ohne Schweizer Bewilligung ist eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS); die Domains können auf der Sperrliste der Gespa erscheinen und per DNS blockiert werden. Eine Verrechnungssteuer fällt nicht an, kantonale Steuerpraxis kann ausländische Gewinne aber voll erfassen. Wer das nicht prüft, zahlt am Ende auf den Gewinn statt nur auf den Einsatz.

Beurteilung: Der Anbieter steht in einer Reihe von acht, und ein Merkmal ausserhalb dieser Reihe hat er nicht.

BetFury: gelistet, ohne Schweizer Bewilligung

Die Domain klingt nach einem Kleintier und nicht nach einem Finanzplatz; das ist das eine Detail, und das andere ist der Rest der Bewilligungslage.

Auf den Punkt gebracht: BetFury ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Anwendung läuft auf Android, aber sie läuft nicht unter Schweizer Aufsicht. Für die Frage, wer im Streitfall zuständig ist, gibt es hier keine Antwort im Land.

Die Regeln im Detail: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Anbindung an das Sperrregister, ein Streit über eine Wette wird nach ausländischem Recht ausgetragen, und die Einzahlungs- und Auszahlungswege unterliegen den Bedingungen des Anbieters. Die Schweizer Aufsicht reicht nicht über den Vertrag hinaus. Die Gespa blockiert solche Domains per DNS, wenn sie auf der Sperrliste landen.

Beurteilung: Für BetFury spricht nichts, was aus der Bewilligungslage folgt, und gegen ihn spricht das, was aus ihr folgt.

GG.BET: eine Anwendung ohne Schweizer Bewilligung, gelistet ohne Angabe

Der letzte Eintrag der acht unterscheidet sich in keinem Merkmal von den sieben davor.

Auf den Punkt gebracht: GG.BET ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Er steht hier, weil Schweizer Spielende ihm begegnen, nicht weil er ein Schweizer Angebot ist. Wer auf dem Handy ein Konto anlegt, legt es bei einer ausländischen Gesellschaft an.

Die Regeln im Detail: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt der Anschluss an das Sperrregister; die Schweizer Aufsicht hat hier nichts zu beaufsichtigen, und der Rechtsweg ist nicht der hiesige (Art. 4 BGS). Eine Domain kann per DNS blockiert werden. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonaler Praxis teilweise voll steuerbar.

Beurteilung: GG.BET ist der Beleg dafür, wie weit die Liste reicht und wie wenig auf der anderen Seite der Grenze liegt.

Was bei einer Sportwette auf dem Handy vom Gewinn bleibt

Ein Gewinn setzt sich aus drei Grössen zusammen, die auf drei verschiedenen Bildern stehen: Einsatz, Quote und der Weg, den das Guthaben bis zum Konto nimmt.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen wird die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten gebildet. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Kombiwette entsteht die Gesamtquote durch das Produkt der Einzelquoten, und jeder zusätzliche Fuss vergrössert nicht nur den möglichen Gewinn, sondern auch die Wirkung des Rundens.

Vom Ergebnis abzuziehen sind nur zwei Posten, und keiner davon ist eine Wettsteuer. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht; der Freibetrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn liegt weit über jedem gewöhnlichen Wettschein, und erst oberhalb davon werden 35 % Verrechnungssteuer einbehalten. Wer das Spielguthaben auf ein eigenes Konto holt, zahlt innerhalb von 365 Tagen für die ersten zwei Auszahlungen nichts, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und der Weg bis zum Konto dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet; darüber geht es auf ein Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist.

Die Rechnung ist damit kurz: Bei CHF 50 auf Quote 2.10 bleiben CHF 55 Gewinn auf ewig, wenn die Wette ausgezahlt wird, und die Kosten eines Abzugs entstehen nur beim Guthaben. Das ist der eigentliche Unterschied zu den acht Anbietern ohne Bewilligung, bei denen die abgezogene Grösse nicht der Kommissionsposten ist, sondern die Durchsetzbarkeit.

Eine Wette über eine Grenze hinweg

Es gibt einen Fall, in dem die Schweizer Bewilligung aufhört, hilfreich zu sein, und er liegt nicht in der Anwendung, sondern in der Steuerkarte. Wer im Ausland wettet, gewinnt aus einer Schweizer Sicht eine steuerfreie Sache, aus einer kantonalen Sicht aber unter Umständen voll steuerbares Einkommen.

Die Verrechnungssteuer fällt bei einem ausländischen Anbieter nicht an. Die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn von CHF 200 aus einer Freiwette kann damit erklärt werden müssen. Für die eigene Situation gibt es genau zwei Anlaufstellen: einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Das ist der Grund, warum die acht Zeilen im Abschnitt «Die zehn geprüften Angebote im Vergleich» nicht nur eine Warnung sind, sondern eine Frage an den eigenen Kontostand.

Häufige Fragen zu Sportwetten auf dem Android-Handy

Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?

Zulässig sind nur die Anwendungen der beiden Veranstalter, die das kantonale Recht für Sportwetten zulässt: Swisslos mit der Sporttip App für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Alles andere läuft ohne Schweizer Bewilligung.

Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?

Ja. Die Limiten hängen am Konto und nicht am Gerät, und ohne gesetzte Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage lässt sich keine erste Wette platzieren. Sie gelten gleichermassen in der App, im Browser und am Verkaufsschalter. Senken wirkt sofort, eine Erhöhung greift bei den Schweizer Veranstaltern erst nach 72 Stunden.

Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Es fehlen der Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und die Aufsicht durch die Gespa; Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Spielenden werden nicht bestraft, aber geschützt sind sie auch nicht.

Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette berechnet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Aus CHF 50 auf Quote 2.10 werden so CHF 105,00, davon CHF 55,00 Reingewinn.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?

Mindestens 18 Jahre sind Pflicht, und es braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters — also in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein bei Swisslos, in den sechs Westschweizer Kantonen bei der Loterie Romande. Pro Person ist nur ein Konto möglich.

Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?

Sie wird mit Quote 1.00 gewertet. Das gilt auch in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid, in denen Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten kann. Wer über einen Stream schaut, tippt durch die Verzögerung häufiger in einen bereits entschiedenen Spielverlauf.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»