Sportwetten online in der Schweiz – was eine Bewilligung wert ist und was nicht
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Zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Acht weitere Namen, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, haben keine Schweizer Bewilligung — und damit auch keinen Zugang zu dem, was hierzulande den Unterschied macht. Wer vor der Anmeldung wissen will, worauf er sich einlässt, findet hier die Mechanik, die Rechtslage, den Spielerschutz, die Zahlungswege und die Bewertung aller zehn Anbieter.
Datenstand: Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der interkantonalen Geldspielaufsicht und die Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter geprüft.
Wie eine Sportwette online abläuft
Eine Sportwette ist ein Kauf auf Probe. Man zahlt einen Einsatz, fixiert eine Quote und bekommt Geld zurück, wenn die Voraussage zutrifft. Kein Institut der Welt kann vorhersagen, wie ein Spiel endet — die Quote ist nichts anderes als der Preis, zu dem ein Veranstalter bereit ist, dieses Risiko mitzutragen. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Werbung anders.

Konto, Wallet und Wettschein
Der Weg beginnt mit einem Spielerkonto. Bei Swisslos heisst das, dass die Identität an der Registrierung hängt: mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur ein einziges Konto pro Person. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer schon einmal gesperrt war, kommt nicht durch — das ist unangenehm für den Betroffenen und funktioniert genau deshalb.
Auf dem Konto liegt das Spielguthaben, das sogenannte Wallet. Bei Swisslos lässt es sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das Guthaben ist kein Bankkonto. Es ist eine Forderung an den Veranstalter, und sie hat Regeln, die ein Bankkonto nicht kennt.
Der Wettschein schliesslich ist die Bestellung. Er trägt den Einsatz, die Quote und die Art der Wette. Wer eine Einzelwette spielt, setzt auf ein Ereignis. Wer mehrere Voraussagen in einer Kombinationswette bündelt, multipliziert die Quoten — und damit das Risiko, denn eine einzige falsche Voraussage kippt das ganze Papier. Die Systemwette lockert das auf, indem sie aus mehreren Voraussagen verschiedene Kombinationen bildet. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Was aus Einsatz und Quote wird
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 50 auf eine Quote von 1.90 ergibt also CHF 95.00, auf zwei Nachkommastellen gerundet, und nach der Rappenrundung CHF 95.00. Ein Beispiel mit runden Zahlen, kein Zitat einer aktuellen Quote; Quoten ändern sich, die Mechanik nicht.
In der Quote steckt immer schon die Marge des Veranstalters. Wer die Quoten eines Spiels mit zwei Ausgängen zusammenzählt, kann den Quotenschlüssel ausrechnen — den Anteil, den ein Markt an die Wettenden zurückgibt. Bei einem beispielhaften Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 macht der Quotenschlüssel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) aus, also rund 95 %. Die Marge ist die restlichen rund 5 %. Bei einem Markt mit drei Ausgängen oder mit Handicaps verschiebt sich dieses Verhältnis, und genau deshalb ist eine Quotenangabe aus einem Markt nie die Angabe eines anderen.
Was das für einen Haushaltsplan bedeutet: Wer CHF 1’000 im Monat einmal durchsetzt — Einsätze von total CHF 1’000 auf einen solchen Zwei-Weg-Markt mit rund 5 % Marge —, verliert im statistischen Mittel etwa CHF 50. Ein Band, keine Zusage: Bei wenigen Wetten kann alles zwischen einem Totalverlust und dem Dreifachen des Einsatzes herauskommen, und die erwarteten rund CHF 50 sind der Durchschnitt über sehr viele Wetten, nicht das Ergebnis eines Monats. Das ist keine Schwarzmalerei, das ist die Rechnung, die hinter jedem Wettprogramm steht. Wer sie kennt, entscheidet besser, wie oft er spielt.
Woran ein seriöser Betrieb zu erkennen ist
Der erste Test ist ein Papier, kein Gefühl: die Bewilligung. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel nach dem Geldspielgesetz. «Bewilligung» ist hier das richtige Wort, nicht «Lizenz». Der zweite Test ist die Frage, was diese Bewilligung wert ist. Artikel 4 des Geldspielgesetzes sagt, sie gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft — auch dann nicht, wenn ein Anbieter sie gross auf die Startseite druckt.
Der dritte Test ist die Frage, wer auf der anderen Seite sitzt. Ein bewilligter Veranstalter ist mit seinem Firmensitz, seiner Aufsicht und seinen Teilnahmebedingungen greifbar. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist es nicht. Der vierte Test ist der unangenehmste und der nützlichste: Was passiert, wenn ich gewinne? Bei wem liegt mein Guthaben, auf welches Konto geht es, und welche Frist läuft mir? Wer diese vier Fragen vor der ersten Wette beantworten kann, hat mehr getan als die meisten.
Ein hoher Willkommensbetrag ist keiner dieser Tests. Er ist eine Zahl auf einem Werbebanner.
Die Rechtslage entscheidet über die Seriosität
Seriosität ist in der Schweiz kein Gefühl, sondern eine Zuständigkeitsfrage. Wer Sportwetten veranstalten darf, steht nicht im Ermessen eines Anbieters, sondern im Gesetz. Und dieses Gesetz ist kurz.
Warum es nur zwei Veranstalter gibt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat. Nicht die ESBK — die Aufsicht über die Casinos ist eine andere Baustelle. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS).
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport gehört den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich lebt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung. Das ist keine Schikane, sondern die Konsequenz aus der kantonalen Zuständigkeit — dieselbe, die dafür sorgt, dass der Reingewinn aus den übrigen Spielen (ohne Lose) nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen an die Vereinbarungskantone verteilt wird. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt.
Was auf der Liste steht und was nicht
Eine Bewilligung ist nicht die Erlaubnis, alles zu bewerben, was sich bewegt. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Es ist eine geschlossene Aufzählung. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettkämpfe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Die Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Esport kommt in der Liste schlicht nicht vor.
Auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen lässt sich nicht wetten. Nur Sportereignisse. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das Gesetz schränkt nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt — es ist eine Funktion jedes Anbieters mit eigenen Bedingungen, wie unter «Häufige Fragen zu seriösen Sportwetten online in der Schweiz» erläutert.
Diese Geschlossenheit erklärt, warum ein Wettprogramm in der Schweiz übersichtlicher aussieht als ein internationales Portal. Die Vielfalt ist nicht das Ziel des Gesetzes. Der Schutz des Spielers ist es, und eine kürzere Liste ist einer der Wege dorthin.
Testkäufe und die Grenze des Schutzes
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an Verkaufsstellen als streng darstellt, hat diese Zahl nicht gelesen. Sie steht für fast jeden zweiten Fall, in dem die Kontrolle versagt hat.
Für eine Betrachtung, die von seriösen Anbietern handelt, ist das die wichtigste Nuance überhaupt. Eine Bewilligung ist ein Rahmen, kein Freibrief. Sie garantiert die Regeln, nicht ihre perfekte Befolgung im Einzelfall. Der Online-Kanal arbeitet mit Ausweisprüfung und Datenbankabgleich, was die Fehlerquote drückt — aber wer glaubt, das System schütze ihn schon, hat den Testkäufen nicht zugehört.
Warum 2025 ein Wendepunkt war
Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024. Ein Rückgang von −7.0 %, und laut Geschäftsbericht der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Der Bericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück.
Diese Zahl ist die ehrlichste Einordnung, die sich aus dem Zahlenwerk ziehen lässt. Ein Anbieter, der weniger einnimmt, weil er strenger limitiert, ist kein Anbieter, der etwas falsch macht. Die 47.5 % aus den Testkäufen und die −7.0 % im Bericht gehören zusammen: Der Vertrieb an der Theke wurde gebremst, und der Ertrag reagiert darauf. Wer nach einem Beleg sucht, dass Spielerschutz nicht nur auf dem Papier steht, findet ihn in einer Gewinn- und Verlustrechnung.
Spielerschutz: was vor der ersten Wette passiert
Spielerschutz ist im Schweizer Recht keine Frage des guten Willens. Er beginnt, bevor die erste Wette platziert ist, und er kommt ohne die Unterschrift des Spielenden nicht zustande.

Limiten, die der Spielende selbst setzt
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus. Wer an einem schlechten Abend die Limite hochsetzen will, muss drei Tage warten — und in diesen drei Tagen erledigt sich der Impuls meistens von selbst. Der Gesetzgeber verlangt nach Art. 87 VGS eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an, weil sie es dürfen. Diese Differenz ist lesenswert, denn sie zeigt, wo der Veranstalter strenger ist als das Gesetz. Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht. Die Limite ist die eigene.
Ein Hinweis an alle, die mit kleinem Budget spielen: Die Limiten gelten kumulativ, nicht pro Wette. Wer CHF 500 Verlustlimite für 30 Tage setzt und nach einer Woche CHF 400 verloren hat, spielt die restlichen drei Wochen mit CHF 100 Spielraum. Das ist keine Formalität, sondern der Moment, in dem aus einem Hobby eine Rechnung wird.
Pausen, Sperren und das gemeinsame Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 89 VGS muss eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten angeboten werden; eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt.
Das gemeinsame Register ist der Punkt, an dem die Schweiz etwas tut, was viele Länder nicht tun. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, verliert also nicht nur das Spiel, sondern auch den Anspruch auf das Geld. Hart, aber konsequent — eine Sperre, die nur eine Empfehlung wäre, wäre keine.
Ein 18-Jähriger mit dem ersten eigenen Konto und ein 55-Jähriger, der seit zwanzig Jahren wetten geht, sitzen hier nicht im selben Boot. Der eine sollte eine niedrige Monatslimite setzen und die 72 Stunden ernst nehmen. Der andere kann sich eine Pause von 30 Tagen setzen, ohne dass es sein Verhalten ändert. Die Werkzeuge sind für beide da, aber nicht für beide gleich nützlich.
Volljährigkeit und Identität
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer jünger ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Online sind Minderjährige nach Art. 72 BGS nicht zugelassen. Ein Konto pro Spieler mit geprüfter Identität ist der Regelfall (Art. 47–52 VGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — die Regel schliesst den offensichtlichsten Interessenkonflikt aus, und es ist erstaunlich, wie oft man sie erklären muss.
Und wer glaubt, er könne sich mit einem zweiten Konto an einer Limite vorbeischmuggeln: Die Registrierung ist einmalig pro Person, die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei Swisslos ist die Hürde nicht symbolisch. Genau deshalb ist ein Konto dort etwas anderes als eine anonyme Anmeldung auf einer ausländischen Seite.
Bonus, Gratisspielguthaben und Kombiboost
Die Werbung verspricht viel, das Gesetz erlaubt wenig. Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die ganze Liste.
Was «Gratis» wirklich bedeutet
Wer aus einem anderen Markt kommt, wundert sich über die Zahlen. Kein vierstelliger Willkommensbetrag, kein «100 % auf die erste Einzahlung». Bei bewilligten Anbietern fällt die Aktion klein aus, und das ist kein Zufall, sondern eine Genehmigungsschranke. Bonusbeträge und Bedingungen stammen allein aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein hoher Willkommensbetrag ist deshalb kein Beleg für Seriosität, sondern für etwas anderes: für einen Anbieter, der eine Behörde wie die Gespa nicht vorher um Erlaubnis fragen muss.
«Gratis» heisst ausserdem selten gratis. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Wer es einsetzt, spielt damit, bekommt es aber nicht in bar. Das ist die kleine Zeile, die man liest, bevor man sich freut.
Der Kombiboost: fünf bis hundert Prozent
Den grössten Hebel hat Sporttip dort, wo die Quote ohnehin schon hoch ist. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wer das nachrechnet, sieht, weshalb der Boost nicht kostenlos ist. Eine Kombination aus fünfzehn Spielen gewinnt nicht oft. Der Bonus ist am grössten genau in dem Fall, den die wenigsten erreichen.
Quotenboosts und ihre Bedingungen
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die letzte Bedingung ist die, die man im Eifer übersieht. Wer eine geboostete Wette verkauft, verliert den Bonus, und der Cash-Out-Betrag ist ohnehin tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Eine «erhöhte Quote» ist also nie eine Garantie, sondern eine Wette mit einer Bedingung, die man vor dem Setzen lesen muss.
Zahlungswege und Auszahlungen
Bei Zahlungen hört die Bequemlichkeit auf. Wo das Geld herkommt, ist bei bewilligten Anbietern weitgehend frei — wohin es geht, ist es nicht.
Die Auszahlung geht nur auf ein Konto im eigenen Namen
Gewinne und Guthaben werden nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredit an Spielende gibt es ebenfalls nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.
Bei Swisslos läuft das konkret so: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Zahl 365 beschreibt ein Fenster, nicht eine Frist. Wer im Jahr zweimal auszahlt, zahlt nichts. Wer häufiger kleine Beträge abzieht, zahlt ab dem dritten Mal 3 % — und das bei einer Wartezeit von 5 bis 10 Arbeitstagen. Für einen gelegentlichen Spieler ist das irrelevant. Für jemanden, der seine Gewinne wöchentlich abzieht, ist es eine stille Kostenposition, die in keiner Werbung steht.
Das Guthaben aufladen
Geladen wird das Spielkonto entweder per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein. Bei Swisslos lässt sich das Spielkonto mit der Zahlungsart PostFinance Pay aufladen; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Der Mindestbetrag für einen Guthabenkauf liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
PayPal und Lastschrift spielen im bewilligten Schweizer Angebot keine Rolle: Anonyme Zahlungswege fehlen, und weil es keine Verrechnungskonten für Spieler gibt, kann Guthaben nur gegen Einzahlung entstehen. Wichtig für alle, die von ausländischen Seiten kommen: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettanbieter sperren. Wer glaubt, die Bank fange ihn ab, irrt. Zugangssperren gibt es nur über die Sperrliste der Aufsicht, nicht über das Bankensystem.
Was der Fiskus vom Gewinn sieht
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt diese Schwelle ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb ist hier «je nach Kanton» die richtige Antwort. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis kann die Gewinne anders behandeln — Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Der einzige Rat, der dazu taugt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Zwei Bewilligungen, zehn Namen: der Vergleich
Ausländische Wettanbieter sind für Schweizer Spielende erreichbar. Man trifft sie in Suchmaschinen, in Sportforen, in Trikots. Sie stehen hier, weil ein Leser sie sehen wird — nicht, weil sie eine Option wären.
Die Tabelle ordnet ein, wer eine Schweizer Bewilligung hält und wer nicht, und wer hinter dem Angebot steht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| 1xBet | keine Bewilligung, Sperrliste möglich | gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Kraft |
| BDMBet | keine Bewilligung, Sperrliste möglich | gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Kraft |
| BassBet | keine Bewilligung, Sperrliste möglich | gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Kraft |
| Betclic | keine Bewilligung, Sperrliste möglich | gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Kraft |
| BetAlright | keine Bewilligung, Sperrliste möglich | gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Kraft |
| Interwetten | keine Bewilligung, Sperrliste möglich | gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Kraft |
| BC Game | keine Bewilligung, Sperrliste möglich | gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Kraft |
| HighFlyBet | keine Bewilligung, Sperrliste möglich | gemeldete Lizenz nicht erstellt, in der Schweiz ohne Kraft |
Wo keine Bewilligung der Gespa steht, hat ein Anbieter als Schweizer Anbieter nichts zu suchen. Ein unerlaubtes Glücksspielangebot zu veranstalten ist ein Vergehen nach Art. 130 BGS — bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, wie das Bundesamt für Justiz festhält. Aber in einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und einen Schweizer Rechtsschutz gibt es nicht.
Klar ist auch: Ausländische Anbieter stehen nicht deshalb hier, weil sie eine gleichwertige Alternative wären. Sie stehen hier, weil sie sich in der Praxis aufdrängen, und weil ein Name auf einem Trikot nichts über eine Bewilligung sagt. Die Schweiz betreibt kein Instrument, um Zahlungen an solche Anbieter zu unterbinden. Der einzige Hebel ist die Sperrliste: Die Gespa veröffentlicht Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, und sie führt bet365 auf der Liste.
Wie man selbst prüft, ob ein Anbieter es ernst meint
Wer wissen will, ob ein Anbieter sich auf Schweizer Recht einlässt, fragt nicht ihn selbst. Die Auskunft liegt bei der Aufsicht, nicht auf der Startseite. Der Weg führt über die Bewilligungsinformationen der Gespa, und bei Swisslos und Loterie Romande zusätzlich über die veröffentlichten Teilnahmebedingungen und Spielregeln. Dort stehen die Limiten, die Auszahlungsfristen und die Rundungsregeln — die Dinge, an denen sich ein Angebot messen lassen muss.
Wer einem Anbieter begegnet, der mit einer ausländischen Lizenz wirbt, hilft diese Lizenz nicht weiter. Sie gilt im Ausland. Für die Schweiz ist sie so viel wert wie ein Zertifikat in einer anderen Währung. Und für die Frage, ob ein Name auf der Sperrliste steht, genügt ein Blick auf die veröffentlichte Liste.
Wenn eine Marke nicht passt: Interwetten
Nicht jeder Leser sucht einen Schweizer Veranstalter. Manche wollen schlicht ein grosses internationales Wettprogramm. Dafür ist Interwetten unter den hier gelisteten Namen der naheliegendste Kandidat — bekannt, seit Jahren am Markt, technisch ausgereift. Und genau hier kippt die Sache. Keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können blockiert werden. Wer sich für Interwetten entscheidet, entscheidet sich gegen jeden Mechanismus, den diese Seite als Kriterium beschreibt.
Für wen es trotzdem passt: für jemanden, der ohnehin ausserhalb der Schweiz steuert, dort ansässig ist oder seinen Steuersitz hat, und der die Schweizer Regeln nicht sucht. Für alle anderen bleibt es die schlechtere Wahl — nicht wegen schlechter Software, sondern wegen fehlender Zuständigkeit.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Zehn Namen, zwei Gruppen, und zwischen ihnen liegt mehr als eine Bewilligung. Zuerst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen; danach acht internationale Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten.
Swisslos Sporttip: eine Bewilligung, ein Vertragsgebiet, harte Zahlen
Sporttip ist das Angebot der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Kein ausländisches Zertifikat, keine Doppelgleisigkeit.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt nicht an ein Konto. Das ist die schärfste Einschränkung des Angebots, und sie ist gewollt: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt, und die andere Hälfte deckt die Westschweiz ab.
Der Limitenrahmen ist der strengste, den ein Schweizer Spielender findet. Einzel- und Kombinationswetten laufen von CHF 1 bis CHF 1’000, Systemwetten bis CHF 10’000, wobei Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite nicht angenommen wird. Vor der ersten Teilnahme stehen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ein Guthabenkauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich.
Die Regeln sind der eigentliche Wert dieses Angebots. Sporttip veröffentlicht, wie ein Gewinn gerundet wird, was passiert, wenn ein Spiel abgesagt wird, und dass Livewetten nach dem tatsächlichen Eintritt des Ausgangs mit Quote 1.00 zählen. Wer wissen will, woran er ist, findet hier weniger Überraschungen als bei den meisten Alternativen.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Auch hier steht eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa dahinter.
Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet dieser sechs Kantone möglich. Für einen Genfer ist Jouez Sport damit praktisch die einzige bewilligte Option — Swisslos deckt die Westschweiz nicht ab, und ein ausländischer Anbieter ersetzt die Bewilligung nicht.
Die Limitenlogik folgt dem Gesetz, nicht den Vorlieben des Hauses. Verlustlimiten vor der ersten Wette, Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Und der Zweck ist derselbe: Der Reingewinn aus den übrigen Spielen (ohne Lose) wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen an die Vereinbarungskantone verteilt; die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, 2025 waren das CHF 3’863’790.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet ist ein Beispiel von vielen: kein Schweizer Veranstalter, keine Bewilligung nach BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und damit über DNS blockiert werden. Dass eine Seite erreichbar ist, sagt nichts über ihre Zulässigkeit — die Blockade trifft in der Regel nur bestimmte Domains, und Anbieter wechseln sie innerhalb von Stunden.
Für Schweizer Spielende heisst das konkret: kein Anspruch auf die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen nach Art. 50 Abs. 2 VGS, keine Spielsperre im gemeinsamen Register, kein Weg über eine kantonale Aufsicht. Und im Steuerrecht ein anderes Bild als bei Swisslos und Loterie Romande, weil Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach kantonaler Praxis vollständig steuerbar sein können.
BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Es gibt keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung und keine Aufsicht durch die Gespa. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was für 1xBet gilt, gilt hier in gleicher Form: Der Schweizer Schutzmechanismus endet dort, wo die Bewilligung fehlt. Anders als die beiden Veranstalter kann eine solche Marke weder eine Spielsperre im gemeinsamen Register abbilden noch Zahlungen nach Schweizer Vorgaben abwickeln. Bei den fünf Prüfpunkten — Bewilligung, Limiten, Zahlungswege, Auszahlungsregeln, Transparenz der Quoten — fällt sie in mehreren Punkten durch, und der erste davon erklärt die anderen.
BassBet: ohne Schweizer Bewilligung
BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter hält keine Veranstalterbewilligung nach BGS und steht nicht unter Aufsicht der Gespa. Seine Domains können auf die Sperrliste gelangen und dann über DNS blockiert werden.
Der Unterschied zu den bewilligten Anbietern beginnt bei der Zulassung. Wo Swisslos und Loterie Romande die Identität prüfen und ein Konto nur einmal pro Person zulassen, ist die ausländische Registrierung in der Regel eine E-Mail-Adresse und ein Passwort. Das ist bequem und gefährlich. Wer das Angebot trotzdem prüft, sollte es als das behandeln, was es ist: ein ausländisches Produkt ohne Schweizer Schutz.
Betclic: ohne Schweizer Bewilligung
Betclic tritt mit derselben Ausgangslage an: keine Schweizer Bewilligung, kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Eine ausländische Lizenz — woher auch immer — gilt nur im Ausland und hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Interessant ist an solchen Marken weniger das Angebot als die Umkehrung der Werbung. Sie werben mit Bonusbeträgen, die im bewilligten Segment nicht möglich wären, weil Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa braucht. Ein grosser Willkommensbonus ist damit kein Beweis für Seriosität, sondern ein Hinweis darauf, dass niemand in der Schweiz zustimmen musste.
BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Sie untersteht nicht der Aufsicht der Gespa, ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden, und sie ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden.
Damit fehlt der Teil, den ein Konto hierzulande erst zu einem Konto macht: die Verknüpfung mit der Spielsperre. Wer bei einem bewilligten Anbieter gesperrt ist, kann dort nach der Sperre keinen Zugang mehr erhalten. Ist er bei BetAlright registriert und sonst gesperrt, erhält er dort weiterhin Zugang. Der eine Kanal schützt, der andere nicht.
Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten ist unter den hier gelisteten Marken die bekannteste — und genau deshalb die interessanteste. Ausdrücklich ist der Anbieter in den Blockierungshinweisen der Gespa genannt, und er ist kein Unbekannter am Schweizer Markt. Bekanntheit ist aber keine Bewilligung.
Was das für einen Schweizer Spielenden bedeutet: Der Weg zum Konto ist offen, und das Angebot sieht professionell aus. Das ist es, was die Sperrliste schwer nachvollziehbar macht. Der Schweizer Weg führt einen nicht über die Bewertung eines Portals, sondern über das eigene Wohnsitzland: Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, hat mit Sporttip eine bewilligte Option, wer in der Westschweiz wohnt, mit Jouez Sport. Beide Wege sind in der Schweiz erlaubt. Der Weg zu Interwetten ist es nicht.
BC Game: ohne Schweizer Bewilligung
BC Game steht für die Kategorie, in der Wetten und Kryptowährungen zusammenkommen. Eine Schweizer Bewilligung fehlt; eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht.
Hier zeigt sich am deutlichsten, warum die bewilligte Struktur anders aussieht. Bei Swisslos und Loterie Romande gehen Auszahlungen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen, und anonyme Zahlungen existieren im bewilligten Bereich nicht. Wer bei einem Krypto-Anbieter spielt, wählt also bewusst einen Weg, der Elemente hat, die Schweizer Recht nicht vorsieht.
HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet ist die letzte der internationalen Marken in dieser Übersicht. Kein Schweizer Veranstalter, keine BGS-Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa, Sperrung über die Sperrliste möglich, kein Rechtsschutz und kein Zugang zum gemeinsamen Sperrregister.
Zehn Namen stehen hier. Zwei davon dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Wer die beiden nutzen will, muss im richtigen Kanton wohnen; wer die anderen nutzt, muss davon ausgehen, dass er im Streit keinen Schweizer Weg hat. Das ist keine Bewertung von Produktqualität, sondern die Mechanik des Gesetzes. Und wer diese Mechanik kennt, trifft eine bessere Entscheidung als jemand, der sich von einem Bonusbetrag leiten lässt.
Häufige Fragen zu seriösen Sportwetten online in der Schweiz
Woran erkennt man, ob ein Anbieter für Sportwetten in der Schweiz seriös und bewilligt ist?
Am sichersten an der Bewilligung: Nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport halten eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten, mit einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, unter Aufsicht der Gespa. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Wer bei der Aufsicht nachfragt, prüft am zuverlässigsten.
Wie wird aus Einsatz und Quote die Auszahlung berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten; bei Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 50 auf Quote 1.90 ergibt CHF 95.00. In der Quote steckt immer die Marge des Veranstalters.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und was bedeutet «Bewilligung gilt nur in der Schweiz»?
Die Kantone haben die Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Artikel 4 des Geldspielgesetzes bestimmt, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Eine ausländische Lizenz ersetzt sie nicht, und sie verschafft hierzulande keinerlei Rechte.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wie lange dauert eine Erhöhung?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz verlangt 24 Stunden; die beiden Veranstalter wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an.
Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und warum erfolgt die Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen?
Bewilligte Anbieter zahlen nach Artikel 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers aus; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es nicht, ebenso keine Verrechnungskonten. Bei Swisslos kostet die Auszahlung innerhalb von 365 Tagen zweimal nichts, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Welche Bedingungen gelten für ein Online-Konto bei Swisslos bezüglich Alter, Wohnsitz und Spielsperre?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und nur eine Registrierung pro Person. Die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto ausserhalb des Vertragsgebiets ist nicht möglich, auch nicht mit Wohnsitz in der Westschweiz.
Was passiert mit einer Wette, wenn ein Spiel abgesagt wird?
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem Turnier kann eine andere Frist gelten. Der Einsatz ist damit von der Verlustseite weg, der Gewinn aber auch.
Wie lange hat man Zeit, einen Gewinn geltend zu machen?
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Beträge darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung in der Regel innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Was ist bei einer Livewette zu beachten?
Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live spielt, spielt gegen eine Uhr.
Was kostet Cash-Out bei Sporttip?
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Ereignisses ab und kann jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und ein laufender Boost verfällt dabei.
Rechtslage – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
