Wetten in der Schweiz und die Steuer: Ab wann der Fiskus mitliest

Updated Oktober 2026
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Ein Briefkasten aus Metall hängt an einer Steinmauer in einer Schweizer Gasse, Herbstlaub liegt auf dem Pflaster.

Stand: Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung, der Gespa und der Spielregeln sowie Geschäftsberichte von Swisslos und Loterie Romande.

Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab.

Was ein Gewinn in der Schweiz tatsächlich abwirft

Ein Schweizer Sportwettengewinn bleibt unter dem Steuerfreibetrag steuerfrei — vollständig, ohne Abzug an der Quelle, ohne Zeile in der Steuererklärung. Diese eine Regel entscheidet für die meisten Wettenden mehr über den Wert einer Wette als jede Quote, weil sie den Auszahlungsbetrag eins zu eins stehen lässt. Wer CHF 100 auf eine Quote von 2.00 setzt und trifft, bekommt CHF 200 zurück und schuldet darauf keinen Rappen. Der Ertrag ist so sauber, wie er auf dem Wettschein steht.

Interessant wird es genau dort, wo die Marketingseite der Anbieter schweigt. Nicht weil ein Abzug beim Setzen lauert — den gibt es nicht. Die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt für Einsätze in der Schweiz keine Wettsteuer, und wer auf einem Wettschein nach einem Steuerabzug sucht, findet keinen. Die Kosten des Schweizer Modells sitzen an anderen Stellen: in der Grösse eines einzelnen Gewinns, in den Limiten, die den Einsatz deckeln, und in der Frage, wer den Gewinn überhaupt auszahlen darf. Wer das versteht, versteht auch, warum von zehn verglichenen Anbietern nur zwei über eine Schweizer Bewilligung verfügen — und was der Unterschied für das eigene Konto bedeutet.

Achtung bei der Herkunft des Geldes. Gewinne aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel bleiben bis zur Freibetragsgrenze steuerfrei. Gewinne, die über einen Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung entstehen, behandelt die Steuerpraxis der Kantone anders, und im Kanton Thurgau gilt laut der dortigen Steuerpraxis der Grundsatz, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar sind. Der steuerfreie Raum, den die Schweizer Regel für Wetten schafft, hängt also an der Bewilligung des Veranstalters, nicht nur an der Höhe des Gewinns.

Die gute Nachricht für den normalen Wetter: Der Betrag, ab dem sich das ändert, liegt bei über einer Million Franken pro Einzelgewinn. Wer über ein Sporttip- oder Jouez-Sport-Konto spielt, wird diese Grenze im Leben nicht erreichen. Die schlechte Nachricht für alle anderen: Wer auf Anbieter ausserhalb des bewilligten Systems ausweicht, verliert diesen steuerfreien Korridor unter Umständen vollständig — und dazu noch die Swisslos-Verlustlimiten, das schweizweite Sperrregister und jede Möglichkeit, sich gegen eine ausländische Plattform zu wehren.

Grundlagen: warum der Einsatz steuerfrei bleibt und der Gewinn es nicht immer ist

Wer die Schweizer Regel verstehen will, muss zwei verschiedene Steuern aus zwei verschiedenen Richtungen auseinanderhalten. Die erste trifft den Einsatz. Die zweite trifft den Gewinn. Die Schweiz kennt die erste nicht und kennt die zweite nur oberhalb einer sehr hohen Schwelle.

Eine Waage mit zwei Schalen aus Messing steht auf einem Holztisch im weichen Fensterlicht.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen beträgt CHF 1'071'000.

Auf den Einsatz wird in der Schweiz keine eigene Wettsteuer erhoben. Diese Tatsache klingt selbstverständlich, ist sie aber nicht — in etlichen Nachbarländern finanziert sich der Staat aus genau dieser Quelle, und wer dort wettet, sieht den Abzug auf dem Wettschein. Was ein Schweizer Spielender einsetzt, wandert in voller Höhe auf den Wettschein. Es gibt keinen Steuerabzug, der die Quoten still nach unten zieht, und dementsprechend auch keinen Grund, im Ausland nach einem besseren Auszahlungsverhältnis zu suchen, weil hierzulande angeblich Steuern fehlen. Wer trotzdem im Ausland wettet, tauscht keine Steuerbelastung weg — er tauscht Schutz weg.

Der zweite Steuerweg betrifft den Gewinn und läuft über den Steuerfreibetrag. Ein Freibetrag ist die Summe, unterhalb derer der Fiskus ein Einkommen gar nicht erst anrührt. Für Gewinne aus Grossspielen — Lotterien und Sportwetten gehören dazu — liegt diese Schwelle bei der direkten Bundessteuer für einen Gewinn ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Ein einzelner Gewinn unterhalb dieser Summe ist bei der direkten Bundessteuer nicht steuerbar. Und es handelt sich um einen echten Nulltarif, nicht um eine aufgeschobene Last: Es fällt kein Rückbehalt an, der später zurückgeholt werden müsste.

Der Freibetrag ist keine politische Grösse, sondern eine reine Preisfortschreibung. Nach der Verordnung über die kalte Progression wird er jährlich angepasst, und zwar aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Deshalb wandert die Zahl: CHF 1’000’000 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 im Jahr 2023, CHF 1’056’600 im Jahr 2024, CHF 1’070’400 im Jahr 2025 und CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Wer die Schwelle im Kopf behält, sollte sie also mit einem Datum versehen, sonst hält er eine Zahl fest, die im nächsten Jahr schon eine andere ist.

Dasselbe Prinzip erklärt, warum die Schwelle nicht überall in der Schweiz gleich hoch ist. Der Freibetrag unterscheidet sich zwischen der direkten Bundessteuer und den Staats- und Gemeindesteuern der einzelnen Kantone. Die Übersicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung für die Steuerperiode 2024 weist Werte wie CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600 und CHF 1’056’600 aus, daneben eine Million; für 2023 standen dort CHF 1’038’300 und 1 Mio. Im Kanton Thurgau liegt der Freibetrag für die Staats- und Gemeindesteuern bei CHF 1’000’000, während für die direkte Bundessteuer 2026 CHF 1’071’000 gelten. «Je nach Kanton» ist also keine Ausrede, sondern die einzige korrekte Beschreibung der Rechtslage.

Der Freibetrag gilt pro Gewinn, nicht für den Jahressaldo

Das ist der Punkt, an dem sich fast jede Fehlvorstellung über die Schweizer Wettsteuer entscheidet. Der Freibetrag wird auf einen einzelnen Gewinn angewendet, nicht auf die Summe des Jahres. Wer im Lauf eines Jahres zwanzig Gewinne von je CHF 80’000 erzielt, hat am Ende CHF 1,6 Mio. Gewinn auf dem Konto — und darauf keinen Rappen Einkommenssteuer, weil kein einzelner dieser Gewinne die Schwelle erreicht. Die Summe macht es nicht; der Einzelgewinn macht es. Genau dieses Konstrukt ist in der Schweiz so freundlich wie kaum irgendwo sonst.

Steuerbar wird nicht der ganze Gewinn, sondern nur der Teil, der die Schwelle übersteigt. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 200’000 steuerbar. Die Differenz ist die Steuerbemessungsgrundlage, nicht der Gesamtbetrag. Bei der Auszahlung zieht Swisslos von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag die Verrechnungssteuer von 35 Prozent ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus; bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig. Der Abschlag liegt also auf dem oberen Rand, nicht auf dem ganzen Betrag.

Wer über die Schwelle kommt, wird doppelt in die Pflicht genommen, und wer das nicht weiss, verliert Geld. Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie wird zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Der Betrag ist also nicht weg — aber er ist auch nicht automatisch wieder da. Zwischen Auszahlung und Rückerstattung liegt eine Deklaration, die man aktiv einreichen muss.

Bei der direkten Bundessteuer lässt sich dafür ein Teil der Einsätze gegenrechnen. Abziehbar sind Einsätze bis zu 5 Prozent des Gewinns, höchstens aber CHF 5’200 in der Steuerperiode 2023, CHF 5’300 im Jahr 2024 und höchstens CHF 5’400 für 2025 — und in jedem Fall höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Der Abzug ist ein Trostpflaster, kein Ausgleich: An einem Gewinn von CHF 1’071’000 ändern ein paar Tausend Franken Abzug nichts an der Steuerlast auf dem darüberliegenden Teil.

Was der Steuerfreibetrag im Alltag bedeutet, ist schnell gesagt. Die grosse Mehrheit der Wettenden gewinnt pro Wettschein dreistellige oder kleine vierstellige Beträge. Diese Gewinne berühren die Schwelle nicht, lösen keinen Rückbehalt aus und verlangen keinen Rückerstattungsantrag. Die Steuerfrage ist für dieses Publikum eine Frage ohne Kosten — und deshalb ist es so wichtig, sie nicht mit der Frage zu verwechseln, was eine Wette insgesamt kostet. Die eigentlichen Kosten einer Sportwette in der Schweiz sind nirgends im Steuerrecht zu finden; sie stehen in den Spielregeln der Veranstalter und in der Marge, die in jeder Quote steckt.

Wenn die Steuer doch zuschlägt: der Betrag, ab dem die 35 Prozent greifen

Zwei Beispiele genügen, um zu sehen, wie die Schwelle arbeitet. Beide setzen die Bundesgrenze von CHF 1’071’000 voraus, wie sie für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 gilt.

Der erste Fall liegt darunter. Ein Spielender setzt CHF 100 auf eine Quote von 2.00, die Wette geht auf, und die Auszahlung liegt bei CHF 200 brutto — also einem Nettogewinn von CHF 100. Weil ein einzelner Gewinn unter dem Freibetrag bleibt, fällt keine Einkommenssteuer an, und es wird auch keine Verrechnungssteuer abgezogen. Die Auszahlung kommt vollständig an. Der Fall ist so harmlos, dass er eigentlich kein Rechenbeispiel verdient — und genau das ist der Punkt: Rund um diese Wette existiert kein Steuertatbestand.

Der zweite Fall, in mehreren Bandbreiten, weil die Grenze nur für einen bestimmten Gewinntyp gilt. Nehmen wir einen einzelnen Gewinn von CHF 1’500’000 bei einem Freibetrag von CHF 1’071’000 bei der direkten Bundessteuer. Steuerbar ist die Differenz von CHF 429’000. Swisslos zieht davon 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, das sind CHF 150’150; an den Spielenden fliessen zunächst CHF 1’349’850. Wer nichts weiter tut, hat diese CHF 150’150 dem Staat überlassen. Wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert und die Rückerstattung beantragt, holt sie ganz oder teilweise zurück — vorausgesetzt, er reicht die Erklärung fristgerecht ein.

Bei einem Freibetrag auf kantonalem Niveau verschiebt sich die Rechnung, und zwar nach oben für die Steuerlast. Im Kanton Thurgau liegt der Freibetrag für die Staats- und Gemeindesteuern bei CHF 1’000’000, bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 wären von demselben Gewinn CHF 500’000 steuerbar statt CHF 429’000. Wer in einem anderen Kanton wohnt, muss die Schwelle der eigenen Staats- und Gemeindesteuern nachschlagen; eine einheitliche Zahl gibt es nicht. Genau hier wird «je nach Kanton» teuer.

Und der dritte Fall zeigt, wie schmal die Zone zwischen Freibetrag und voller Steuerpflicht für die meisten ist. Ein Gewinn von CHF 1’050’000 liegt im Kanton Thurgau bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 nur CHF 50’000 über der Schwelle; steuerpflichtig ist nur dieser Teil. Der Rückbehalt bleibt entsprechend klein, die Auszahlung gross. Das ist die eigentliche Mechanik: Der Freibetrag rettet nicht den ganzen Gewinn, aber er verschiebt die Last an den oberen Rand, wo sie nur einen Bruchteil trifft.

Wer die Steuerlast eines grossen Gewinns wirklich beziffern will, braucht mehr als eine Tabelle. Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne — sowohl zur direkten Bundessteuer wie zu den Staats- und Gemeindesteuern — sind an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden zu richten; Fragen zur Erhebung und Meldung der Verrechnungssteuer gehen an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Wer einen Gewinn dieser Grössenordnung erwartet, sollte diese Auskunft vor der Steuererklärung einholen, nicht danach.

Wo die Steuerpraxis ungemütlich wird: Gewinne ohne Schweizer Bewilligung

Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes steuerbar sind. Das klingt nach einem Vorteil und ist der Punkt, an dem sich viele täuschen. Es bedeutet nur, dass keine Quelle 35 Prozent einbehält. Was das kantonale Steuerrecht mit dem Betrag macht, steht auf einem anderen Blatt.

Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen. Der Freibetrag, der Schweizer Gewinne bis zu einer Million schützt, greift dort nicht. Ein Gewinn von CHF 500 bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann damit unter Umständen voll steuerbar sein, während derselbe Gewinn bei Swisslos schlicht nicht existiert für den Fiskus. Der Steuervorteil des Schweizer Systems ist kein Zufall, sondern der Lohn der Bewilligung — und er verschwindet mit ihr.

Bei nicht bewilligten Spielen greift der Grundsatz ohnehin: Nur gesetzlich zugelassene Kleinspiele bleiben bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, und nach der Thurgauer Steuerpraxis sind nicht bewilligte Kleinspiele vollumfänglich steuerbar. Bei illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen kommen steuerliche Fragen zu Fragen der Spielordnung hinzu. Wer über einen Anbieter ausserhalb des bewilligten Systems spielt, sollte den Gewinn also nicht mit derselben Selbstverständlichkeit einplanen wie eine Sporttip-Auszahlung.

Bewilligung und Veranstalter: wer in der Schweiz überhaupt Wetten anbieten darf

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt, sondern die Gespa führt die Aufsicht über dieses Feld. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Und sie gilt, ausdrücklich, nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Für die Deutschschweiz und darüber hinaus ist das Swisslos mit dem Produkt Sporttip, für die Westschweiz die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht in dieser Sache keine Anbieterliste mit Alternativen, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Kantone und Liechtenstein bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet, und der Wohnsitz in diesem Gebiet ist die Bedingung für ein Online-Konto.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf oder im Wallis wohnt, hat sein Konto bei Jouez Sport; wer in Zürich wohnt, kommt bei Swisslos nicht vorbei. Eine Wahl zwischen diesen beiden gibt es nicht — es gibt nur die eine Plattform, die für den eigenen Wohnkanton zuständig ist.

Der Reingewinn geht an die Kantone, nicht an einen Konzern

Sportwetten in der Schweiz sind kein Geschäft für Aktionäre. Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen. Die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht; der erste erschien 2020 für das Jahr 2019. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Interkantonalen Vereinbarung zu 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 Prozent nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Dass die Sportwetten-Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um CHF 13 Mio. zurückgegangen sind, ist für den Steuerzahler kein Drama und für den Sportwetter eine Randnotiz — aber es zeigt, dass diese Einnahmen nicht unendlich sprudeln und auch der gemeinnützige Zweck davon abhängt, wie viele Menschen ihr Geld über die bewilligten Kanäle setzen.

Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 Prozent des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags; im Jahr 2025 waren das CHF 3’863’790. Diesen Betrag zahlen nicht die Spielenden zusätzlich auf ihren Wettschein, sondern Swisslos aus dem Bruttospielertrag. Wer wissen will, was Prävention in der Schweiz an Geld bindet, findet hier eine der wenigen konkreten Zahlen — sie ist klein im Verhältnis zu den CHF 562 Mio. Reingewinn, und gleichzeitig gross genug, um die Sperrlisten, Testkäufe und Beratungsstellen zu finanzieren.

Was in der Schweiz überhaupt gesetzt werden darf

Ein Punkt, der in der Diskussion um Quoten und Steuern oft untergeht: Die Schweiz erlaubt Wetten nur auf Sportwettkämpfe. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste — die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026.

Diese Liste ist restriktiver, als die Wahlfreiheit vieler ausländischer Plattformen vermuten lässt. Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie in der Liste stehen; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie in der Liste stehen. Rangwetten sind nur dann zulässig, wenn das Ranking über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Nur weil eine Plattform einen Markt anbietet, der interessant aussieht, bedeutet das für Schweizer Veranstalter nicht, dass er zulässig ist. Ein weiterer Ausschluss: Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind erlaubt — vor dem Anpfiff und während des Spiels —, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht gesetzlich geregelt und ist damit eine Funktion des jeweiligen Anbieters, nicht ein Recht des Spielenden. Bei Sporttip gilt Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten und nur als vollständiger Ausgleich; garantiert ist er nicht für jeden Markt.

Steuern, Einsätze und Auszahlungen in der Schweiz: Steuerfreibetrag, Quote und Kontoname

Dieser Abschnitt rechnet vor, was ein Schweizer Wettgewinn unter dem Strich abwirft — erst der steuerliche Teil, dann der Teil, den die Spielregeln bestimmen. Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen beträgt, wie oben bereits gesagt, CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Alles darunter bleibt steuerfrei.

Die Verrechnungssteuer selbst ist keine Zusatzstrafe, sondern eine Sicherungssteuer. Sie wird an der Quelle abgezogen, damit der Fiskus nicht jedem Gewinn hinterherrechnen muss, und sie ist rückforderbar. Wer die Steuererklärung ordentlich einreicht, bekommt sie zurück. Der teure Teil ist nicht der Satz von 35 Prozent, sondern die Meldung: Wer den Gewinn nicht deklariert, lässt den Betrag liegen.

Und weil das alles erst bei Beträgen greift, die kaum ein Wetter je sieht, sind die Kosten, die im Alltag tatsächlich anfallen, andere. Sie sitzen in den Einsatzlimiten, im Kontonamen und in der Frage, wo der Einsatz überhaupt hinfliessen darf.

Einsatz- und Verlustlimiten: was die Spielregeln den Einsätzen nehmen

Swisslos deckelt den Einsatz, und die Grenzen sind erstaunlich niedrig angesetzt. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Für den normalen Spielbetrieb ist das keine Hürde. Wer im Monat ein paar Hundert Franken auf Fussballspiele setzt, merkt von der Obergrenze nichts. Für einen anderen Typus ändert sie alles: Wer einen hohen Gewinn mit einer einzelnen grossen Wette anstrebt, kommt hier gar nicht erst hin — er müsste den Betrag über eine Systemwette aufteilen, und das ändert die Struktur der Wette, nicht nur ihren Umfang. Die Limite verschiebt also nicht die Steuerlast, sondern verändert den Gewinntyp, der überhaupt entstehen kann. Und sie ist der stillste Grund, warum der Steuerfreibetrag für die meisten Spielenden im bewilligten System reine Theorie bleibt.

Hinzu kommt die Verlustlimite, die nicht vom Staat vorgegeben, sondern vom Spielenden gesetzt wird. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Mechanismus ist bewusst asymmetrisch: Herunter geht es sofort, hinauf nur nach drei Tagen Wartezeit. Das ist der wirksamste Teil des ganzen Spielerschutzsystems, weil er genau in dem Moment bremst, in dem eine Verlustserie dazu verleitet, die Bremse zu lösen.

Andere Länder kennen eine gesetzliche Einzahlungsgrenze, die für alle gilt. Die Schweiz hat keine. Die Limiten dieser Art stammen hierzulande aus den Bedingungen der Veranstalter und aus der Entscheidung der Spielenden — und wer sich die Mühe spart, sie zu setzen, merkt erst bei der Erhöhung, dass er sie gebraucht hätte.

Auszahlungen landen nur auf ein Konto im eigenen Namen

Wer auszahlen will, muss ein Konto vorweisen, das auf den eigenen Namen lautet: Auszahlungen von Gewinnen und Guthaben gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen, wie sie ausserhalb der Schweiz angeboten werden, existieren im bewilligten Schweizer Wetten nicht. Ein Kredit an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen: Ein Spielerkonto lässt sich nicht überziehen.

Diese Regel hat eine Folge, die man erst merkt, wenn man sie braucht. Gewinne sind im bewilligten System immer einer geprüften Person zugeordnet. Wer umgekehrt auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keine Stelle, an die er sich wenden kann, wenn eine Auszahlung nicht ankommt.

Der Reingewinn, die Spielsuchtabgabe und der Ausweis für den steuerpflichtigen Teil

Beim Vergleich der Veranstalter zählt am Ende, ob ein Anbieter die Verrechnungssteuer korrekt abzieht, den Steuerausweis ausstellt und Gewinne nur auf Konten im eigenen Namen auszahlt. Genau diese drei Punkte sind in einem geordneten Verfahren geregelt: Swisslos zieht die Verrechnungssteuer bei Gewinnen über dem Freibetrag ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Wer einen solchen Ausweis erhält, weiss damit nicht nur, was abgezogen wurde, sondern hat auch das Papier für den Rückerstattungsantrag in der Hand.

Ausserhalb des bewilligten Systems gibt es diesen Ausweis nicht — nicht aus Böswilligkeit, sondern weil die Rechtsgrundlage fehlt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hält es so, dass die Verrechnungssteuer auch bei illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen geschuldet ist. Der Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung steht damit in einem Steuerverhältnis, aus dem man als Spielender keinen Nutzen zieht, während das kantonale Steuerrecht den Gewinn womöglich voll erfasst.

Veranstalter Schweizer Bewilligung Veranstalterin
Swisslos Sporttip Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
HornetBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung kein Bewilligungsinhaber; die als Lizenz berichtete Angabe ist nicht belegt und hat in der Schweiz keine Wirkung
HighFlyBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung kein Bewilligungsinhaber; die als Lizenz berichtete Angabe ist nicht belegt und hat in der Schweiz keine Wirkung
Betovo Nein — ohne Schweizer Bewilligung kein Bewilligungsinhaber; die als Lizenz berichtete Angabe ist nicht belegt und hat in der Schweiz keine Wirkung
Pribet Nein — ohne Schweizer Bewilligung kein Bewilligungsinhaber; die als Lizenz berichtete Angabe ist nicht belegt und hat in der Schweiz keine Wirkung
MyStake Nein — ohne Schweizer Bewilligung kein Bewilligungsinhaber; die als Lizenz berichtete Angabe ist nicht belegt und hat in der Schweiz keine Wirkung
WirWetten Nein — ohne Schweizer Bewilligung kein Bewilligungsinhaber; die als Lizenz berichtete Angabe ist nicht belegt und hat in der Schweiz keine Wirkung
Rainbet Nein — ohne Schweizer Bewilligung kein Bewilligungsinhaber; die als Lizenz berichtete Angabe ist nicht belegt und hat in der Schweiz keine Wirkung
ZotaBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung kein Bewilligungsinhaber; die als Lizenz berichtete Angabe ist nicht belegt und hat in der Schweiz keine Wirkung

Zwei Bewilligte, acht ohne — und zwischen den beiden Gruppen liegt nicht ein Unterschied in der Bequemlichkeit, sondern ein Unterschied darin, ob es überhaupt eine Steueraufsicht über den Veranstalter gibt. Wer bei einem Anbieter der unteren acht spielt, hat keine Schweizer Behörde, die für ihn hinschaut, und im Fall eines grossen Gewinns keine Stelle, die den abgezogenen Betrag bescheinigt. Die Sperrliste der Gespa, die solche Domains über DNS sperren lässt, ist die einzige offizielle Reaktion, die der Schweizer Spieler auf diese Anbieter zu erwarten hat.

Spielerschutz: was Sperre und Verlustlimite den Wetten entziehen

Steuerfragen und Spielerschutz werden häufig in einen Topf geworfen, weil beide das Gleiche zu wollen scheinen: das Geld des Spielenden schützen. Sie tun es auf völlig verschiedenen Wegen, und die Verwechslung kostet. Eine steuerfreie Wette ist keine sichere Wette. Eine Wette mit einer Verlustlimite ist keine Wette mit einem besseren Ausgang. Die Limite ändert nur, wie viel Einsatz verloren gehen kann, bevor das System die Hand auf das Konto legt.

Ein leerer Sessel steht an einem Fenster mit Blick auf einen ruhigen See und schneebedeckte Berge im Morgenlicht.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Sportwetten sind in der Schweiz für Personen ab 18 Jahren zugänglich; Minderjährige werden online nicht zugelassen. Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität ist die Regel, und bei der Online-Registrierung braucht es neben dem Alter einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist bürokratisch, und es ist der Grund, warum anonyme Doppelkonten im bewilligten System nicht funktionieren.

Verantwortung liegt im Schweizer Modell nicht nur beim Einzelnen. Der Veranstalter muss nach den Vorgaben einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Nach Gesetz lässt sich eine Limite sofort senken und erst nach 24 Stunden erhöhen; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer also bei Swisslos eine Verlustlimite hochsetzen will, sitzt drei Tage auf der alten Zahl — eine Frist, die keinem Marketingversprechen entspricht und genau deshalb wirkt.

Dazu kommt die Spielsperre. Sie erfasst überschuldete und suchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre und wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Zusätzlich muss ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten angeboten werden.

Die Konsequenz einer Sperre ist härter, als sie klingt: Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer sich sperren lässt, verliert also nicht nur den Zugang, sondern auch einen Anspruch auf das Geld, das noch auf dem Konto liegt beziehungsweise in offenen Wetten steckt.

Wo der Schutz an der Verkaufsstelle endet

Ein System besteht nicht nur aus seinen Regeln. Die Gespa-Testkäufe 2025 haben an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Regelung als lückenlos darstellt, muss diese Zahl erklären. Sie zeigt, dass die Alterskontrolle dort versagt, wo der Verkauf in der Hand einer Person an einem Kioskschalter liegt und nicht in einem automatisierten Online-Prozess — und sie ist ein Argument dafür, dass Online-Konten mit Ausweiskontrolle nicht nur eine Formalität sind.

Sperrliste und Verantwortung bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung

Wer ausserhalb des bewilligten Systems spielt, ist in keinem der beschriebenen Mechanismen eingebunden. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und Schweizer Spielende haben gegenüber solchen Anbietern keinen Schweizer Rechtsweg. Die Sperrliste der Gespa erfasst ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die Liste wurde am 3. September 2019 erstmals publiziert und umfasste Ende 2025 671 Domains. Blockierte Domains werden laut Gespa innert Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht als Domain-Hopping bezeichnet; sie nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Für einen Spielenden heisst das praktisch: Wenn eine Seite plötzlich nicht mehr lädt, ist sie nicht verschwunden, sondern umgezogen. Die Verfügbarkeit sagt nichts über die Bewilligung aus. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist überdies strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Spielenden selbst werden nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Wer auf einer nicht bewilligten Plattform gewinnt, hat also keine Garantie, dass der Gewinn bei ihm bleibt, und keine Schweizer Instanz, die das prüft.

Der ehrliche Vergleich lautet deshalb nicht «sicher gegen unseriös». Auf der einen Seite stehen vollständiger Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Ausweiskontrolle. Auf der anderen Seite stehen ein offenes Angebot und mehr Märkte, aber keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg — und Gewinne, die nach kantonalem Steuerrecht womöglich voll erfasst werden. Keine der beiden Seiten ist die bequeme Wahl.

Die zehn Veranstalter im Vergleich: Bewilligung, Limiten und der Preis des Ausweichens

Zehn Namen stehen hier zur Auswahl, und die entscheidende Information über sie ist eine einzige: Zwei von ihnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, acht nicht. Alles Weitere — die Quoten, die Märkte, die Zahlungswege, die Geschwindigkeit der Auszahlung — ist nachrangig gegenüber der Frage, ob überhaupt eine Schweizer Bewilligung besteht. Und das ist kein formaler Punkt. Die Bewilligung entscheidet darüber, ob ein Gewinn unter dem Steuerfreibetrag steuerfrei bleibt, ob Verlustlimiten und Sperrregister greifen und ob es eine Schweizer Stelle gibt, an die man sich wenden kann.

Der Vergleich folgt deshalb der Bewilligung, nicht dem Angebot. Die beiden Schweizer Veranstalter kommen zuerst, danach die acht ausländischen Marken, jeweils mit dem Feld, das die Bewilligung kennzeichnet. Jede dieser Marken trägt im Vergleich den Zusatz «ohne Schweizer Bewilligung»; das ist keine Wertung, sondern der Rechtszustand. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist nach dem Geldspielgesetz verboten und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht — deshalb beschreiben die folgenden Abschnitte und bewerben nicht.

Was in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist auch kein Graubereich. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder welchem Land auch immer — hat in der Schweiz keine Wirkung. Es gibt keine zweite Liste mit weiteren bewilligten Buchmachern. Es gibt nur zwei, und beide sind Organisatoren ohne Konkurrenz in ihrem Gebiet.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem Vertragsgebiet und den niedrigen Einsatzgrenzen

Swisslos betreibt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein — das ist die organisatorische und rechtliche Grundlage des Angebots. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter diesem Produktnamen führt. Der regulierende Verweis auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 ist keine Formalie: Swisslos handelt nicht auf Basis einer eigenen Konzession, sondern als Organisatorin der Kantone, und die Spielsuchtabgabe von 0.5 Prozent des Bruttospielertrags — 2025 waren das CHF 3’863’790 — zeigt, wohin ein Teil des Geldes zurückfliesst.

Was den Durchschnittsspieler interessiert, nachdem die Steuer bei Sporttip unter dem Freibetrag kein Thema ist, sind die Limiten, und hier wird das Angebot schnell eng. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer CHF 5’000 auf ein Spiel setzen will, kann das nicht mit einer Einzelwette. Diese Grenze ist der eigentliche Preis des Schweizer Systems: nicht die Steuer, sondern die Position, dass Wetten in kleinen Stücken gelegt werden.

Wer über den Freibetrag kommt, hat bei Swisslos immerhin einen klaren Weg. Gewinne über dem Freibetrag werden um 35 Prozent Verrechnungssteuer gekürzt und mit einem Verrechnungssteuerausweis versehen. Der Ausweis ist das, was bei den anderen acht fehlt. Wer sich fragt, was eine Sporttip-Wette im Vergleich kostet, sollte die Marge der angebotenen Quoten selbst prüfen — die steht auf dem Wettschein, und die Formel ist die gleiche wie überall.

Urteil: Der Veranstalter deckelt Einsätze so niedrig, dass grosse Einzelgewinne praktisch ausscheiden — langfristige Konten von Gelegenheitsspielern stört das kaum, gezielte Grosswetten konterkariert es vollständig.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin mit 2’350 Verkaufsstellen

Die Loterie Romande ist das Gegenstück für die Westschweiz und bedient die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura mit dem Produkt Jouez Sport. Sie ist im strukturellen Aufbau identisch: eine Organisatorin mit Veranstalter- und Spielbewilligung, die der Gespa untersteht, kein privatwirtschaftlicher Anbieter. Ihre Grösse spiegelt das: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende, Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Für die Westschweizer Perspektive ist sie nicht die Alternative zu Swisslos, sondern die einzige Einrichtung.

Wer in Genf wohnt, kommt bei Swisslos nicht vorbei — diese Aussage ist wörtlich zu nehmen. Wer den Wohnsitz ausserhalb der sechs Kantone hat, kann kein Konto eröffnen, und wer die Deutschschweiz verlässt, wechselt gezwungenermassen den Anbieter. Das ist geografisch starr und in der ganzen Praxis unbequem, hat aber einen Vorteil: Wer in der Westschweiz wohnt, kann sein Konto nicht abwandern lassen, wenn ihm eine Quote nicht passt.

Über die Einsatzlimiten, Cash-Out-Regeln und Kontobedingungen dieser Veranstalterin veröffentlicht sie ihre eigenen Bedingungen, und dort gehört die Prüfung vor dem Wettschein hin. Wer die Limiten seines Kontos nicht kennt, plant mit einem Einsatz, den das System möglicherweise schon vorher abweist.

Urteil: Die Westschweizer Veranstalterin liefert die verlässlichsten Verkaufsstellen und die geringste Auswahl — wer dort wohnt, für den ist die Entscheidung ohnehin schon gefallen.

HornetBet: Brand ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet firmiert unter einer Domain, die in die Gespa-Sperrliste aufgenommen werden kann. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, und der Veranstalter ist keine der beiden Organisatorinnen, die die Interkantonale Vereinbarung zulässt. Die als Lizenz berichtete Angabe ist nicht belegt; unabhängig davon hat eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung.

Damit fällt die Plattform aus dem gesamten Schweizer Schutzsystem heraus. Kein Anschluss an das Sperrregister der gesperrten Personen, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht. Für einen Gewinn bedeutet das konkret: Er unterliegt nicht der Verrechnungssteuer, weil er kein Gewinn aus einem Geldspiel im Sinne des Geldspielgesetzes ist — was nicht heisst, dass er steuerfrei bleibt. Die kantonale Steuerpraxis, wie sie der Kanton Thurgau formuliert, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen. Der Freibetrag von CHF 1’071’000, der eine Swisslos-Auszahlung schützt, greift hier nicht.

Urteil: Der steuerfreie Korridor, der eine Schweizer Sportwette für die meisten Spielenden kostenlos macht, existiert bei dieser Marke nicht — die fehlende Bewilligung kostet also nicht erst bei einem Auszahlungsstreit Geld.

HighFlyBet: Brand ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet tritt wie die anderen Marken dieses Blocks ohne Schweizer Bewilligung an. Für den Vergleich relevant ist weniger das Marketing als die Frage, ob eine Schweizer Stelle im Streitfall ansprechbar wäre — sie ist es nicht. Ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht, und ein Schweizer Gerichtsweg steht offenbar nicht zur Verfügung.

Gewinne aus einem Anbieter ohne Bewilligung sind von der Verrechnungssteuer ausgenommen, weil die Steuer nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes erfasst. Den Vorteil eines Quellenabzugs, den man zurückfordern kann, gibt es hier also gar nicht — und die kantonale Behandlung des Betrags ersetzt ihn nicht. Wer in einem Kanton mit strenger Praxis wohnt, sollte den Gewinn von Beginn an als steuerbares Einkommen einplanen.

Urteil: Die Plattform verschiebt die Steuerlast vom Fiskus auf den Spielenden, weil sie keinen Steuerausweis ausstellen kann — ein Vorteil, der sich nirgends niederschlägt.

Betovo: Brand ohne Schweizer Bewilligung

Betovo gehört zu den acht Marken, für die die Interkantonale Vereinbarung keine Grundlage bietet. Ohne Bewilligung gibt es in der Schweiz keine Spielbewilligung für einzelne Spiele, und damit auch keinen Anspruch auf die Verrechnungssteuerbehandlung, die für bewilligte Grossspiele gilt.

Für den Vergleich zählt hier vor allem der fehlende Rückgriff: Wer bei einem solchen Anbieter ein Konto führt, hat keine Schweizer Beschwerdestelle, wenn eine Auszahlung ausbleibt oder ein Konto gesperrt wird. Die Sperrliste der Gespa greift gegenüber dem Anbieter, nicht zugunsten des Spielenden.

Urteil: Das Fehlen jeder Schweizer Aufsicht wiegt bei dieser Marke schwerer als jede Produktfrage — im Streitfall entscheidet eine ausländische Stelle nach ihren eigenen Regeln.

Pribet: Brand ohne Schweizer Bewilligung

Pribet verfährt wie die übrigen ausländischen Marken dieses Vergleichs: keine Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Einbindung in das gemeinsame Sperrregister. Eine ausländische Bewilligung, so sie überhaupt besteht, gilt in der Schweiz nicht; die als Lizenz berichtete Angabe ist nicht belegt.

Was das für das Konto bedeutet, ist in der Summe unangenehmer, als es klingt. Ein Schweizer Veranstalter darf Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen leisten und keine Kredite an Spielende gewähren. Beides sind Schutzmechanismen, die an die Bewilligung gekoppelt sind und bei einer ausländischen Plattform nicht gelten.

Urteil: Wer hier spielt, tauscht die Schweizer Auszahlungsregeln gegen die Regeln einer ausländischen Plattform — und merkt den Unterschied erst, wenn das Geld unterwegs ist.

MyStake: Brand ohne Schweizer Bewilligung

MyStake gehört zu den Marken, die in der Schweiz nicht veranstalten dürfen. Das Geschäftsmodell ist ein anderes als das der beiden Organisatorinnen: kein gemeinnütziger Zweck, keine kantonale Trägerschaft, keine Spielsuchtabgabe aus einem Schweizer Bruttospielertrag.

Für die Steuerfrage ist die Konsequenz dieselbe wie bei den anderen: Der Gewinn löst keine Verrechnungssteuer aus, bleibt aber nach kantonaler Praxis möglicherweise voll als Einkommen steuerbar. Bei einer steuerlich ungünstigen Behandlung kann der Verlust an staatlichen Abgaben grösser sein als der Vorteil, den ein breiteres Wettangebot bietet.

Urteil: Die Plattform bietet mehr Wettoptionen als die Schweizer Veranstalter und dafür keinen einzigen Schweizer Anspruch — ein Tausch, dessen Ergebnis von der Steuerpraxis des eigenen Kantons abhängt.

WirWetten: Brand ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten tritt unter einer deutschsprachigen Marke auf, ohne dass daran eine Schweizer Bewilligung geknüpft wäre. Für eine Bewilligung braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel; beides fehlt, und eine ausländische Genehmigung hat hier keine Wirkung.

Der deutschsprachige Markenauftritt sollte nicht als Indiz für eine Schweizer Zulassung gelesen werden. Das Sperrsystem der Gespa richtet sich gegen Domains und nicht gegen Marken, und die Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains. Wer eine solche Seite regelmässig nutzt, muss damit rechnen, dass die Adresse wechselt.

Urteil: Die Marke führt in die Irre, und die Bewilligung fehlt — beide Punkte zusammen machen die Plattform für Schweizer Spielende zum Risiko statt zur Option.

Rainbet: Brand ohne Schweizer Bewilligung

Rainbet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken, die in der Schweiz nur für den Vergleich gelistet werden. Ohne Bewilligung gibt es keinen Anspruch auf die Verrechnungssteuerbehandlung, keinen Zugang zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg gegen den Veranstalter.

Die praktische Frage, die hier offenbleibt, ist die Auszahlung: Schweizer Veranstalter dürfen nur auf ein Konto im eigenen Namen auszahlen, und diese Regel bindet ausländische Plattformen nicht.

Urteil: Was bei den Schweizer Veranstaltern per Gesetz geregelt ist, wird hier zur Frage des guten Willens — Schweizer Spielende haben dazu kein Mittel in der Hand.

ZotaBet: Brand ohne Schweizer Bewilligung

ZotaBet schliesst die Liste der acht ausländischen Marken ab. Wie die übrigen trägt sie den Status «ohne Schweizer Bewilligung», und wie bei den übrigen fällt damit der steuerfreie Korridor des bewilligten Systems weg. Nur zwei Organisatorinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und ZotaBet ist keine davon.

Für einen Spielenden, der die Wahl zwischen Schweizer und ausländischem Angebot abwägt, bleibt damit ein Vergleich übrig, in dem die eine Seite einen gesetzlich geschützten Steuerfreibetrag, Auszahlungsregeln und ein Sperrsystem bietet und die andere ein breiteres Angebot ohne jeden Schweizer Anspruch.

Urteil: Die Marke ist ein Beispiel für den Handel, den dieses Vergleichsfeld den Spielenden anbietet — mehr Märkte gegen weniger Rechte, und der Steuervorteil, den die Schweizer Seite schützt, ist Teil dessen, was verkauft wird.

Was ein Gewinn nach Steuern, Limiten und Regeln unter dem Strich wert ist

Die Rechnung des Steuerfreibetrags lässt sich in zwei Sätzen zusammenfassen, und die beiden Sätze sagen Verschiedenes. Unterhalb von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn greift bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer; der Gewinn kommt vollständig an. Oberhalb davon ist nur der überschiessende Teil steuerbar, 35 Prozent davon werden abgezogen und lassen sich durch eine ordentliche Deklaration zurückholen.

Bei einer Wette von CHF 100 auf eine Quote von 2.00 beträgt die Rückzahlung CHF 200, der Nettogewinn CHF 100, und der steuerlich relevante Anteil liegt bei null. Bei einer Quote von 1.50 sind es CHF 150 zurück und CHF 50 Gewinn — ebenfalls unter jeder Schwelle. Bei einer Quote von 3.00 sind es CHF 300 zurück und CHF 200 Gewinn. Der Wettende trägt aus diesen Beispielen keinen Steuerabzug davon; er trägt die Marge, die in derselben Quote steckt und sich am besten ausrechnen lässt, wenn man die Quoten aller Ausgänge eines Marktes zusammenzählt und ihre Kehrwerte addiert. Je näher die Summe an eins liegt, desto weniger behält der Veranstalter von jedem gesetzten Franken.

Für einen grossen Gewinn dagegen kippt das Bild. Wer CHF 1’200’000 bei einem bewilligten Veranstalter gewinnt und einen Freibetrag von CHF 1’071’000 gegenübersteht, hat CHF 129’000 steuerbaren Anteil, davon gehen 35 Prozent Verrechnungssteuer ab — CHF 45’150 vorbehaltlich der Rückforderung. Wer den Gewinn bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung erzielt, hat keinen Quellenabzug, aber unter Umständen die volle Steuerpflicht auf den ganzen Betrag nach der Praxis seines Kantons. Unter dem Strich bleibt bei der zweiten Variante mehr zu versteuern als bei der ersten, und niemand stellt dafür einen Ausweis aus.

Und schliesslich die Kosten, die vor jeder Steuerfrage anfallen. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei Sporttip liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Wer mit einem grösseren Betrag auf ein einzelnes Ergebnis setzen will, kann das im bewilligten Schweizer System nicht tun — eine Grenze, die für den Freizeitspieler nie sichtbar wird und für den gezielten Grosswetter jede Planung zunichtemacht.

Häufige Fragen zur Besteuerung von Sportwetten in der Schweiz

Ab welchem Betrag wird ein Schweizer Wettgewinn steuerpflichtig, und was heisst «je nach Kanton»?

Bei der direkten Bundessteuer greift die Steuerpflicht erst ab dem Steuerfreibetrag, für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn. Die Kantone setzen für ihre Staats- und Gemeindesteuern eigene Werte fest, die voneinander abweichen. Massgebend ist deshalb immer die Schwelle des Wohnkantons, nicht eine gesamtschweizerische Zahl.

Wann zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 Prozent ab, und was passiert mit dem Betrag?

Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 Prozent ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Abgezogen wird nur auf dem Teil über der Schwelle. Der Betrag ist nicht endgültig verloren: Er lässt sich durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückfordern.

Muss ich in der Schweiz Steuern auf den Einsatz zahlen, wenn ich eine Wette platziere?

Nein. Auf Wetteinsätze wird in der Schweiz keine Wettsteuer erhoben. Der Einsatz geht in voller Höhe auf den Wettschein, es gibt keinen Abzug auf dem Einsatz und keine Marge, die sich daraus still nach unten verschiebt. Steuerlich relevant wird ausschliesslich der Gewinn, und auch der erst oberhalb des Freibetrags.

Wie werden Gewinne versteuert, die bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung anfallen?

Solche Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes erfasst sind. Das kantonale Recht kann sie dagegen voll erfassen: Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar.

Welcher Teil eines Gewinns ist steuerbar, wenn er den Freibetrag übersteigt?

Nur die Differenz zwischen dem Einzelgewinn und dem Freibetrag. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 200’000 steuerbar. Der Freibetrag schützt den unteren Teil vollständig, die Steuer trifft nur den oberen Rand — bei einem kantonal niedrigeren Freibetrag entsprechend mehr.

Warum verändert sich der Steuerfreibetrag jährlich, und lassen sich Einsätze gegenrechnen?

Der Freibetrag wird nach der Verordnung über die kalte Progression an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst, jeweils zum Stand vom 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Deshalb stieg er von CHF 1’056’600 im Jahr 2024 über CHF 1’070’400 im Jahr 2025 auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026. Bei der direkten Bundessteuer lassen sich Einsätze bis zu 5 Prozent des Gewinns abziehen, höchstens CHF 5’400 für 2025 und höchstens bis zur Höhe der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»