Online-Wettbüro Schweiz 2026 – wer Wetten annehmen darf
Ladevorgang...
Die Frage nach dem Wettbüro in der Nähe klingt harmlos. In der Schweiz führt sie fast immer zur falschen Adresse: Ein privates Wettbüro, das Wetten annimmt, gibt es hier nicht. Wer heute online oder an einer Annahmestelle eine Sportwette platzieren will, landet bei zwei Veranstaltern, die das interkantonale Recht dafür vorsieht – bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip und bei der Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was sich im Netz als Wettbüro präsentiert, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung.
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungsangaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die Spielregeln sowie Bedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter.
Zwei Veranstalter, kein dritter Anbieter
Die Zahl ist das eigentliche Ergebnis, nicht der Umweg dorthin. Wo in Deutschland, Österreich oder Grossbritannien zweistellig viele Buchmacher um dieselben Kundinnen und Kunden werben, sind es in der Schweiz genau zwei Organisationen – und die Kantone haben diese Zahl bewusst so festgelegt, als sie die gemeinsame Durchführung der Geldspiele neu ordneten.
Dahinter steht eine Genossenschaft mit Sitz in Basel: Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Auf der anderen Seite steht die Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport, mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden.
Was ein solcher Aufbau kostet, zeigt sich nicht an der Zahl der Anbieter, sondern an der Verteilung des Geldes. Swisslos schüttete für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten selbst stammten davon CHF 109 Mio. – im Vorjahr CHF 122 Mio. Wer hier eine Wette platziert, finanziert also nicht einen Konzern in Übersee, sondern zu einem erheblichen Teil den Sportbetrieb im eigenen Land. Das ist die eine Seite.
Die andere: ##grundlag## Die Spanne, in der sich ein Tipp bewegen darf, ist eng gesetzt. Bei Sporttip beginnt sie beim Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, endet bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und reicht bei einer Systemwette bis CHF 10’000. Swisslos darf diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht erst angenommen. Ein Wettbüro, das so etwas ablehnt, tut es nicht aus Unfreundlichkeit, sondern weil die Bedingungen es so vorsehen.
Genau dieser Punkt überrascht viele. Wer aus anderen Märkten eine Gewohnheit mitbringt – fünfstellige Einsätze auf ein Fussballspiel als kleine Laune –, wird hier keine Stelle finden, die mitspielt. Die CHF 1’000 auf eine Einzelwette sind keine Empfehlung, sondern eine Decke. Und wer das Online-Konto mit privaten Buchmachern vergleicht, merkt schnell, dass die Decke auch bei anderen Angeboten nicht höher liegt.
Dafür gibt es die Verkaufsstellen. Bei Swisslos sind es die kantonalen Annahmestellen, bei denen sich ein Wettschein auch bar abgeben lässt. Das ist kein Nostalgieprodukt: Wer kein Online-Konto führen will, weil ihm die Ausweisprüfung für den Zugang zu aufwendig ist, behält diesen Weg. Der Preis dafür ist, dass Live-Wetten, Cash-Out und die Kombiboost-Nachlässe dort nicht zur Verfügung stehen – die laufen ausschliesslich über das Online-Angebot der Veranstalterin.
Was in der Schweiz ein Wettbüro ist – und was nicht
Ordnen wir das Vokabular, bevor die Rechtslage drankommt. In der Schweiz spricht man von der Veranstalterin oder dem Veranstalter, wenn es rechtlich genau sein soll; das Gesetz kennt die Bewilligung, die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung – nicht die Lizenz. Im lockeren Sprachgebrauch heisst das alles Wettbüro, manchmal Wettanbieter. Das sind zwei verschiedene Register, und sie decken nicht dasselbe ab.
Ein Wettbüro im klassischen Sinn ist ein Geschäft mit Annahmetheke. In der Schweiz existiert diese Form nur als Verkaufsstelle einer der beiden Veranstalter: du gibst einen Schein ab, das Personal nimmt ihn entgegen, der Betrag landet auf dem Konto oder in der Kasse. Ein eigenständiges Wettbüro als Geschäft – jemand kauft ein Lokal und verkauft Wetten auf eigene Rechnung – ist ohne Bewilligung unzulässig, und eine Bewilligung kann nur der Veranstalter selbst erhalten. Damit ist die Frage «mit wem arbeitet ein Wettbüro zusammen» bereits beantwortet: mit Swisslos oder mit der Loterie Romande, oder mit keinem von beiden und dann ohne Erlaubnis.
Die Online-Frage verläuft parallel. Ein Online-Wettbüro in der Schweiz ist keine eigene Gattung, sondern derselbe Veranstalter in einer zweiten Vertriebsform. Sporttip-Wetten lassen sich bei Swisslos oder in der Sporttip App für iOS und Android abgeben; eine in der App zusammengestellte Wette lässt sich sogar per QR-Code an einer Verkaufsstelle einlösen. Der Kanal wechselt, die Veranstalterin nicht.
Was einem im Netz sonst als Wettbüro begegnet, ist rechtlich etwas anderes. Auf einer Gespa-Liste stehen ausländische Domains, die von Schweizer Telekom-Anbieterinnen per DNS blockiert werden. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen tauchen binnen Stunden unter neuer Domain wieder auf – die Aufsicht selbst nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping. Wer also glaubt, bei einem Anbieter «von der Liste» gelandet zu sein, findet beim nächsten Versuch möglicherweise dieselbe Seite unter einem anderen Namen wieder.
Was heisst das für den, der einfach ein Fussballspiel tippen will? Dass die Suche nach einem Wettbüro in der Schweiz keine Anbietersuche ist. Es ist eine Weiche: entweder man nimmt die zwei bewilligten Wege in Kauf, mit ihren Vertragsgebieten und Prüfungen, oder man landet auf einem Anbieter, der in diesem Land überhaupt nichts geregelt hat. Dazwischen liegt nichts.
Rechtslage: wer hier Wetten annehmen darf
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und unterstehen der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, mit einem Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die Adresse – sie beaufsichtigt nur die Casinos.

Eine Bewilligung braucht immer zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist keine Fussnote, sondern der Kern des Ganzen: Eine Konzession aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet hier keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Wetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Bestraft wird der Veranstalter, nicht die Spielerin oder der Spieler. Das klingt beruhigend, ist es aber nur halb: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Wer auf einem ausländischen Konto gewonnen hat, hat damit noch keinen Anspruch in der Hand.
Der Grund für die kurze Anbieterliste steckt in der Verfassungswirklichkeit der Kantone – sie haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn der Veranstalter fliesst an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Dann die Gebietsfrage, die ####rechtsla#### heisst. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Einheiten bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Für die Registrierung eines Online-Kontos heisst das konkret: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin, keine bestehende Spielsperre, und pro Person genau eine Registrierung. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer in Zürich wohnt, kann sich also nicht einfach bei Jouez Sport anmelden, um dessen Programm zu vergleichen; wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Diese Grenze verläuft mitten durch das Land, und sie ist die erste praktische Konsequenz der Rechtslage, die der Betroffene spürt – nicht bei der Anmeldung, sondern schon beim Versuch.
Kommt hinzu, dass der Katalog des Erlaubten geschlossen ist. Wetten sind nur auf Sportwettkämpfe zulässig; auf Wetter, Politik oder Fernsehshows lässt sich nicht wetten. Was genau angeboten werden darf, steht in der Liste der Gespa über die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden, und die Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Das ist die Stelle, an der die Schweiz am deutlichsten vom internationalen Markt abweicht. Wer von einem grossen Buchmacher ein Menü mit 150 Märkten pro Fussballspiel gewohnt ist – Eckbälle, gelbe Karten, Spielerduelle –, wird hier auf einen schmaleren Ausschnitt treffen. Nicht weil die Technik fehlt, sondern weil der Katalog es nicht hergibt. Ein Wettbüro, das diese Märkte anbietet, tut es ohne Bewilligung und damit ausserhalb des Schweizer Rahmens.
Live geht trotzdem. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das Geldspielgesetz enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Und Cash-Out ist gesetzlich überhaupt nicht geregelt – es ist ausschliesslich eine Funktion des jeweiligen Anbieters. Bei Sporttip gibt es sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Zur Steuer: Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab – je nach Kanton, und eine einzelne kantonale Zahl wäre hier falsch. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette auf ein Fussballspiel liegt deutlich unter dieser Schwelle; sie löst weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer aus. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf den Einsatz. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Praxis – etwa im Thurgau – Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Für die eigene Situation bleibt nur der Weg zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung; hier steht allgemeine Information, keine Beratung.
Spielerschutz: die Limiten setzt die Spielerin
Der wichtigste Punkt zuerst, weil er die Erwartung aus anderen Märkten zurechtrückt: In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegte Einzahlungs-Obergrenze. Die Limiten setzt die Person selbst. Die Veranstalterin ist lediglich verpflichtet, von der Spielerin oder dem Spieler einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat zu verlangen.

Bei Sporttip heisst das: Wer zum ersten Mal teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam – gesetzlich wären es 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Statt einer Zahl zu folgen, hilft ein Blick auf das, was hier tatsächlich passiert. Wer seine Limite an einem Dienstagabend nach einem verlorenen Kombischein senken will, kann das im selben Moment tun – die Sperre greift sofort, und genau das ist der Sinn. Wer sie am Tag eines grossen Spiels erhöhen will, weil ihm die Limite zu knapp erscheint, muss drei Tage warten. Das ist keine Schikane, sondern der einzige Mechanismus, der eine Entscheidung im Affekt überhaupt bremsen kann. Die Wartezeit ist die eigentliche Schutzmassnahme, nicht die Zahl.
Und die Zahlen, mit denen man startet, sind deutlich höher als bei vielen ausländischen Buchmachern, die schon bei einem Bruchteil einschreiten – aber sie sind selbst gewählt. Wer CHF 9’999 als Monatsverlust einträgt, obwohl er ein Monatsbudget von CHF 200 hat, hat die Schwelle selbst ausgehebelt, und keine Stelle im System prüft sie für ihn nach.
Dazu kommen zwei Stufen der Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Unterschied, den man kennen sollte: Die kurze, befristete Sperre schaltet ein Produkt ab. Die unbefristete schaltet die Person für das gesamte regulierte Schweizer Glücksspiel ab – und sie ist nicht schnell wieder rückgängig zu machen. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Der Haken an der ganzen Architektur: Sie funktioniert nur, wo sie greift. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Und die Prüfkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigen, wie ungleich die Praxis ist – an Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Annahmestelle ist damit kein Ort, an dem man sich auf eine strenge Kontrolle verlassen kann; das Online-Konto mit Ausweisprüfung ist die verlässlichere Seite. Das ist ein unbequemer Befund für ein Schutzsystem, das auf Papier dicht aussieht.
Was der Kontoinhaber gegen sich selbst nicht kann, kann er über diese Register nicht lösen: Die Sperre gilt in der Schweiz, nicht weltweit. Wer sich beim regulierten Anbieter sperrt und dann auf einer nicht bewilligten Seite weiterspielt, hat die Sperre umgangen – die Aufsicht hat darauf keinen Zugriff.
Sportarten und Turniere: was auf dem Programm stehen darf
Fussball und Eishockey tragen das Programm, und das ist keine Vorliebe der Veranstalter, sondern eine Folge des Erlaubniskatalogs. Sportwetten dürfen nur auf Sportwettkämpfe veranstaltet werden, und welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten im Einzelnen zulässig sind, bestimmt die Liste der Gespa. Diese Liste ist die Grenze des wettbaren Universums – ein Markt, der nicht darauf steht, lässt sich bei einem bewilligten Anbieter nicht platzieren.
Die Feinheiten dieser Liste sind der Punkt, an dem die meisten Annahmen scheitern. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn die Liste sie aufführt. Frauenwettbewerbe erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Eckball- und Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, und einen Esport-Abschnitt hat sie nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind von vornherein gesperrt.
Was folgt daraus für ein grosses Turnier? Bei einer Europameisterschaft oder einer Weltmeisterschaft wächst das Interesse, nicht das Angebot. Die Veranstalterin darf ihre Märkte nicht ausweiten, weil ein Turnier mehr Aufmerksamkeit bringt; sie darf nur das anbieten, was auf der Liste steht. Wer also zur EM 2028 oder zur WM 2030 nach einem grossen Wettbüro sucht, das ein besonders breites Turnierangebot ausspielt, sucht in der Schweiz vergeblich. Das Angebot ist bei beiden Veranstaltern grundsätzlich dasselbe – es unterscheidet sich nicht durch das Ereignis, sondern höchstens durch die Art, wie es aufbereitet wird.
Das erklärt auch, warum Pferderennen hier einen anderen Stellenwert haben als in Frankreich oder Grossbritannien. Was in der Liste steht, ist in der Schweiz spielbar; was nicht darauf steht, wird auch dann nicht angeboten, wenn es international populär ist. Der Suchbegriff führt in die Irre, wenn er eine Fülle von Märkten erwarten lässt. Die Fülle, die andere Märkte bieten, liegt hier nicht auf dem Wettschein, sondern in der Förderung, die aus den Erträgen fliesst.
Ein weiterer Punkt betrifft die Abgrenzung der Sportart. Wie lange ein Wettkampf als entschieden gilt, hängt nicht an der Übertragung, sondern an der Definition. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – im Fussball etwa 90 Minuten – plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur dann, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein 1:0 nach 90 Minuten setzt und nach 120 Minuten ein 1:1 sieht, hat gewonnen – das ist keine Grosszügigkeit, sondern die Definition des Ereignisses, auf das er gewettet hat.
Was passiert, wenn ein Ereignis ausfällt? Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Der Einsatz ist nicht weg, aber der Gewinn ist es. Die 48 Stunden sind die Frist, die den Unterschied zwischen «verschoben» und «nicht stattgefunden» markiert – und wer sich auf ein Turnier verlässt, in dem Spiele dicht getaktet sind, sollte diese Marke kennen.
Kombiniert wird bei Sporttip nach eigenen Regeln: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt die Veranstalterin irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Tipper heisst das: Eine Kombination aus «Sieg Mannschaft A» und «Mannschaft A schiesst das erste Tor» ist nicht einfach eine Kombiwette mit höherer Quote, sondern ein Fall für die Funktion, die es dafür gibt.
Wie aus Einsatz und Quote ein Gewinn wird
Die Mechanik selbst ist in zwei Zeilen erklärt. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus dem Einsatz mal der Quote – bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Die Aufrundung auf zwei Stellen, die anschliessende Abrundung auf fünf Rappen: Beides zusammen ist die Regel, die den Betrag bestimmt, den der Auszahlungsbeleg schliesslich ausweist.
Ein Beispiel in dieser Mechanik, ohne Quotengültigkeit zu beanspruchen. Setze ich CHF 100 zu einer Quote von 2.10, beträgt der Gewinn CHF 210, der Reingewinn also CHF 110. Die Quote ist der Preis, und der Preis ist nie eine reine Wiedergabe der Wahrscheinlichkeit. In einer Quote steckt die Marge des Veranstalters, und die lässt sich ausrechnen, wenn man alle Ausgänge eines Marktes nebeneinander legt.
Nehmen wir einen illustrativen Markt mit zwei Ausgängen und je einer Quote von 1.90 – ein Rechenbeispiel, keine abgerufene Preisangabe. Die Summe der Kehrwerte dieser Quoten zeigt die Rückzahlung dieses Marktes an. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt die Rückzahlungsquote bei etwa 97,4 %, die Marge des Veranstalters also bei rund 2,5 % bis 3 %. Das ist ein aussergewöhnlich günstiger Wert, und genau deshalb ist die Bandbreite entscheidend: Die Marge eines Marktes hängt nicht von der Sportart ab, sondern von der Zahl der Ausgänge und davon, wie sich die Einsätze verteilen – je mehr Ausgänge und je ungleicher die Abdeckung, desto breiter wird die Lücke, und bei einem Markt mit zwanzig Ausgängen liegt sie in der Regel deutlich höher als bei einem Zwei-Weg-Markt. Die Quotenschlüssel und die Auszahlungsquote sind Markttermini, keine gesetzlichen Begriffe; das Gesetz kennt nur die Bewilligung, nicht den Prozentwert.
Dasselbe Verfahren gilt für jede andere Quote. Setze ich CHF 100 zu einer Quote von 1.75 auf einen Ausgang, beträgt der Gewinn CHF 175, der Reingewinn CHF 75. Die Rechnung ist deshalb so nützlich, weil sie zwei Dinge sichtbar macht: Erstens ist der Gewinn nicht der Reingewinn – der Einsatz ist Teil der zurückfliessenden Summe. Zweitens ist die Spanne zwischen zwei Quoten für dasselbe Ereignis bei verschiedenen Anbietern nicht dasselbe wie eine bessere Chance. Es ist ein besserer Preis auf dieselbe Chance, und in der Schweiz fällt dieser Vergleich kurz aus, weil es kaum Anbieter gibt, zwischen denen man wählen könnte.
Dazu gehören die Grenzen, an die die Rechnung stösst. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit der Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann die Veranstalterin Wetten ebenfalls mit der Quote 1.00 werten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Wer live tippt, spielt deshalb nicht nur gegen die Quote, sondern auch gegen das Tempo der Ereignisse.
Gewinne verfallen übrigens. Nicht geltend gemachte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Zwecks der Swisslos. Und wenn die Auszahlung verweigert wird, ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz, und beide treffen niemanden, der regelmässig nachschaut – was die Sache nicht besser macht, aber erklärt, warum sie in den Bedingungen stehen.
Zahlungswege, Auszahlung und was sie kosten
Geld ins Spiel zu bringen ist bei Swisslos auf zwei Wegen vorgesehen: über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, als das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos nennt PostFinance Pay als eine Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Auszahlungsseite ist die, an der die Kosten tatsächlich sichtbar werden. Spielguthaben lassen sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer also häufig kleine Beträge abzieht, zahlt dafür – nicht über eine ausgewiesene Gebühr beim Einzahlen, sondern über die dritte Auszahlung.
Bei Gewinnen greift eine andere Stufe: Beträge bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer höhere Beträge gewinnt, bekommt sie also nicht auf dem Wallet, sondern auf dem Konto – vorausgesetzt, die Zahlungsverbindung ist bekannt.
Dass Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers möglich sind, ist keine Eigenheit von Swisslos, sondern gesetzlich so vorgesehen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Wer also von einem Anbieter hört, der «schnelle Auszahlungen ohne Verifizierung» verspricht, hört von einem Angebot ausserhalb dieses Rahmens. Nebenbei: Ein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren, kennt die Schweiz nicht.
Was am Ende bleibt, ist die Frage, was das Konto überhaupt kann. Bei Sporttip stehen neben den klassischen Einzel-, Kombinations- und Systemwetten auch die Funktionen, die man von grossen Buchmachern kennt – Cash-Out, Livewetten, Bet-Builder, Kombiboost. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sporteignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert – und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Dieser letzte Satz ist die praktischste Information des ganzen Abschnitts. «Boost» klingt nach einem Geschenk auf jede Wette. Es ist ein Nachlass, der an eine Bedingung gebunden ist, und wer den Cash-Out nutzt, verliert ihn. Die Erhöhung ist nicht gratis, sie ist an das Durchhalten gebunden.
Die geprüften Anbieter im Vergleich
Der Vergleich fällt kurz aus, und das ist die Aussage. Zwei bewilligte Veranstalter decken das Land geografisch getrennt ab; alles andere arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Die Tabelle ordnet die Anbieter nach ihrer Erlaubnislage, wie sie sich aus dem Geldspielgesetz und der Aufsichtspraxis ergibt.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin bzw. angegebene Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung | Loterie Romande, Lausanne |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
Wer die Tabelle liest, sieht zwei Spalten, die bei acht Anbietern identisch gefüllt sind. Das liegt nicht an der Auswahl, sondern an der Sache: Eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, bleibt im Schweizer Kontext ohne Bedeutung. Was einem ausländischen Anbieter hier fehlt, ist nicht ein Papier, sondern die Anbindung: kein Zugang zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, seine Domains auf die Sperrliste setzen zu lassen. Für den Betroffenen hat das eine sehr konkrete Konsequenz: Wenn eine Auszahlung stockt, gibt es keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden könnte. Bei einem bewilligten Anbieter gäbe es sie.
Die zwei Zeilen oben sind deshalb nicht die besseren Zeilen, sondern die anderen. Ihre Nachteile liegen im Kleingedruckten: das Vertragsgebiet, die Ausweisprüfung, der geschlossene Marktkatalog, die Limiten. Umgekehrt hat ein Anbieter ohne Bewilligung keine dieser Grenzen – und damit auch keinen Schutz, wenn etwas schiefgeht.
Die bewilligten Veranstalter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet
Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Tätigkeit auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die dort wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten.
Für den Alltag bedeutet das: ein Konto für fast die ganze Deutschschweiz und das Tessin, dazu Liechtenstein. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre und eine einzige Registrierung pro Person; die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Der Aufwand dafür ist der Preis der Bewilligung – und der Grund, warum das Konto nicht in fünf Minuten nebenbei entsteht.
Die Produktseite ist breit genug für den Hausgebrauch. Wetten lassen sich bei Swisslos oder in der App abgeben, eine in der App zusammengestellte Wette sogar per QR-Code an einer Verkaufsstelle einlösen. Neben Einzel-, Kombinations- und Systemwetten gibt es Livewetten, Cash-Out, den Bet-Builder und die Boosts, deren Bedingungen im Abschnitt «Zahlungswege, Auszahlung und was sie kosten» dargelegt sind.
Die Limiten sind der Punkt, an dem dieses Angebot am deutlichsten greift. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette; Änderungen sind jederzeit möglich. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige setzt man selbst, und eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden.
Was hier trägt, ist die Reichweite: Wer in Zürich oder St. Gallen wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, weil es die einzige bewilligte Adresse für sein Gebiet ist. Was daran stört, ist die Begrenzung nach oben – wer grössere Beträge bewegen will, wird sie hier nicht bewegen. Das ist der eigentliche Preis des Schweizer Modells, sichtbar nicht an der Quote, sondern an der Decke.
Loterie Romande Jouez Sport: das Pendant für die Westschweiz
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Die Bewilligungsstruktur entspricht derjenigen von Sporttip – eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Als Kontaktadresse nennt das Unternehmen die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; für die Westschweiz zählt es 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.
Die geografische Trennung ist hier keine Formalität. Wer in Freiburg wohnt, kann sich bei Jouez Sport registrieren und bei Sporttip nicht – und umgekehrt. Zwei Bewohner desselben Landes haben damit zwei verschiedene Anbieter und zwei verschiedene Verkaufsstellennetze zur Verfügung, ohne dass sie wählen könnten. Die 2’350 Verkaufsstellen sind für die Westschweiz dichter, als es die Zahl für sich genommen vermuten lässt; sie sind der Grund, warum das Bargeldspiel dort weiterlebt.
Über die Zahlungswege und Auszahlungsfristen der Loterie Romande sagen die Regeln des Hauses hier nichts – wer dort einzahlt, prüft die Bedingungen des eigenen Anbieters im eigenen Konto, wie es ohnehin bei jedem Geldweg gilt. Was die Struktur betrifft, unterscheidet sich das Produkt nicht grundsätzlich von Sporttip: derselbe gesetzliche Rahmen, derselbe Marktkatalog, derselbe Anspruch auf Schutz durch das schweizerische Sperrregister.
Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige bewilligte Option – und damit dasselbe kleine Dilemma wie im Osten des Landes. Dass das Angebot überschaubar ist, liegt nicht an der Loterie Romande, sondern an der Zahl zwei.
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: womit man dort rechnet
Die folgenden acht Anbieter erscheinen hier, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen. Keiner von ihnen besitzt eine Schweizer Bewilligung, und keiner von ihnen ist an das Schweizer Sperrregister angebunden; einen Schweizer Rechtsweg gibt es nicht. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbieterinnen per DNS blockiert werden.
BassBet: ausländische Domain, keine Schweizer Grundlage
BassBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; eine Bewilligung, die in der Schweiz nicht anerkannt wird, hat hier keine Wirkung. Damit fehlt die Anbindung an das Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des hiesigen Rahmens.
Wie weit das reicht, zeigt der Auszahlungsfall: Bleibt eine Auszahlung aus, existiert in der Schweiz keine Stelle, bei der man sich beschweren könnte. Bei einem bewilligten Anbieter gäbe es sie, und genau darin liegt der ganze Unterschied – nicht im Domainnamen.
1Bet: kein Schweizer Weg bei Streit
Für 1Bet gilt dieselbe Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, kein Eintrag in einer schweizerischen Erlaubnis, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Das Geschäft läuft nach den Regeln des Anbieters, nicht nach den Regeln, die hier für Wetten gelten.
Wer die Seite trotzdem öffnet, sollte wissen, was er dabei aufgibt. Es ist nicht die Sportwette selbst, es ist die Möglichkeit, einen Streit über eine Wette vor einer hiesigen Instanz auszutragen. Das ist der Teil, der in den AGB nicht steht, weil er nicht hineingehört.
BetLabel: Einsätze in fremder Währung, fremder Haftung
BetLabel ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung und ohne Anbindung an das schweizerische Sperrsystem. Eine ausländische Erlaubnis ändert daran nichts – sie entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Der Punkt, der hier trägt, ist die Steuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis sie je nach Kanton als vollständig steuerbares Einkommen – etwa im Thurgau unabhängig von der Höhe. Wer glaubt, ohne Schweizer Veranstalter steuerfrei zu bleiben, kann mit dieser Annahme falsch liegen.
N1 Bet: für die, die die Schweizer Grenzen nicht wollen
N1 Bet steht ohne Schweizer Bewilligung da und ist damit nicht Teil des hiesigen Schutzsystems. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine hiesige Aufsicht. Die Bewilligungslage bleibt bei diesem Anbieter ohne Bestand in der Schweiz.
Genau hier liegt das einzige Argument, das diese Gruppe überhaupt hat: keine Vertragsgebietsgrenze, keine Ausweisprüfung für die Kontoführung, keine Katalogbeschränkung. Wer mit einer dieser Grenzen nicht leben will, findet dort ein offenes Angebot – und trägt dafür das ganze Risiko allein.
Cloudbet: kein Register, keine Schweizer Sperre
Cloudbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Damit gilt das Gleiche wie für die übrigen Anbieter dieser Gruppe: keine Aufsicht nach hiesigem Recht, kein Eintrag im Sperrsystem, keine Schweizer Beschwerdestelle.
Eine Sperre, die man beim bewilligten Anbieter setzt, wirkt auf diesen Seiten nicht. Wer sich also dort sperrt, wo es möglich ist, und danach weiterspielt, wo es nicht geht, hat sich nicht gesperrt – er hat nur einen Zugang geschlossen.
Bettilt: die Verlockung liegt im Marktkatalog
Bettilt ist ohne Schweizer Bewilligung im Angebot, mit allen Folgen dieser Ausgangslage. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Der Anreiz liegt bei diesem Anbieter in dem, was drüben fehlt: Eckball- und Kartenmärkte, ein breiteres Live-Angebot, ein grösseres Wettprogramm. Dass das Schweizer Programm die Lücke lässt, liegt an der Liste der Gespa; wer sie anderswo füllt, füllt sie ausserhalb der Bewilligung.
20Bet: die fremde Deckung
20Bet steht ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Eine Erlaubnis aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft, und damit fehlt jede Anbindung an das schweizerische System.
Was in der Praxis am meisten wiegt, steht nicht auf der Startseite: Wenn ein Anbieter seinen Betrieb einstellt oder seinen Namen wechselt, gibt es keine Schweizer Instanz, die den Anspruch eines Spielers sichern würde. Die Domain bleibt austauschbar – der Verlust bleibt derselbe.
Betwinner: die Kosten des offenen Katalogs
Auch Betwinner arbeitet ohne Schweizer Bewilligung und ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Kein Sperrregister, kein Rechtsweg.
Wer die Steuer mitrechnet, merkt, dass das offene Angebot nicht gratis ist. Die kantonalen Regelungen greifen bei ausländischen Gewinnen, während bei einem Schweizer Grossspiel der Freibetrag gilt und die Verrechnungssteuer nur oberhalb davon ein Thema wird. Die Freiheit ist an der Kasse am teuersten. Wer sich über seine eigene Situation sicher sein will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wann welche Wahl die richtige ist
Der Vergleich zweier bewilligter Veranstalter mit acht Anbietern ohne Bewilligung endet nicht in einer Rangliste, sondern in einer Zuordnung. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt für ein Online-Konto nur bei Sporttip in Frage – nicht weil es besser wäre, sondern weil es die einzige Adresse ist. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, nur bei Jouez Sport. Innerhalb dieser Grenze gibt es keine Wahl zu treffen.
Wer die Grenzen nicht akzeptieren will – grössere Einsätze als die CHF 1’000 auf eine Einzelwette, ein breiterer Marktkatalog, keine Ausweisprüfung – findet ausserhalb, was er sucht. Der Preis dafür ist der Verzicht auf jeden Schweizer Schutz: kein Sperrregister, kein Rechtsweg, Sperrlisten, unter denen der Anbieter binnen Stunden unter anderem Namen auftaucht, und eine kantonale Steuerpraxis, die ausländische Gewinne vollständig erfassen kann. Das ist kein moralischer Vorbehalt, sondern eine Abwägung, die man mit offenen Augen treffen sollte.
Wer nur gelegentlich ein Fussballspiel tippen will, findet bei den bewilligten Veranstaltern alles, was er braucht: Einzelwetten ab CHF 1, Livewetten, Cash-Out, Kombiboosts. Wer sein Budget mit Verlustlimiten steuert, ist hier ohnehin an der richtigen Stelle – die Limiten sind Pflichthürde bei der Anmeldung, nicht ein Bonusfeature. Wer grössere Beträge bewegen oder Eckballmärkte setzen will, wird bei keinem der beiden glücklich, und das liegt an der Konstruktion, nicht an der Geschäftsführung.
Bleibt der Steueraspekt als letzte Rechnung. Bei einem Schweizer Grossspiel liegt der Bundesfreibetrag weit über allem, was ein Gelegenheitsspieler gewinnt; eine typische Fussballwette löst weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer aus. Bei einer ausländischen Plattform gibt es keine Verrechnungssteuer, dafür möglicherweise eine volle Einkommenssteuerlast je nach Kanton. In vielen Fällen ist der steuerliche Weg über den bewilligten Anbieter der klarere.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Wettbüro überhaupt, und wie ist das Wettangebot in der Schweiz aufgestellt?
Ein Wettbüro ist ein Ort oder eine Plattform, an der Wetten auf Quoten angenommen werden. In der Schweiz existiert diese Rolle nur als Verkaufsstelle oder Online-Plattform der beiden bewilligten Veranstalter Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Private Wettbüros, die selbst Wetten annehmen, sind ohne Bewilligung unzulässig.
Wie unterscheidet sich das Wetten an einer Verkaufsstelle vom Online-Konto?
An der Verkaufsstelle geben Sie einen Wettschein mit Einsatz ab und erhalten den Beleg sofort; die Ausweisprüfung ist dort Sache des Personals und nach den Prüfkäufen der Aufsicht von 2025 offensichtlich lückenhaft. Online verlangt die Registrierung eine Ausweiskontrolle, dafür stehen Live-Wetten, Cash-Out und sämtliche Boosts nur auf diesem Weg zur Verfügung.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten – gibt es private Wettbüros mit Bewilligung?
Nein. Das Geldspielgesetz knüpft eine Bewilligung an eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine Bewilligung ausländischer Behörden hat in der Schweiz keine Wirkung. Private Wettbüros mit Schweizer Bewilligung existieren deshalb nicht.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet und gerundet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus dem Einsatz mal der Quote; bei Kombinationen wird die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten gebildet. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. In jeder Quote steckt die Marge des Veranstalters, die sich über die Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes bestimmen lässt.
Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt, und wer darf ein Online-Konto eröffnen?
Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren zugänglich; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Für ein Online-Konto braucht es zusätzlich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht darauf wetten.
Welche Limiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wie wirkt die Spielsperre?
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage selbst sperren; eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos sowie in Liechtenstein.
Vergleich – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
