Aktuelle Wettgutscheine in der Schweiz — zwei Veranstalter, enge Regeln und ein Guthaben, das bleiben darf, wo es ist
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen und Veranstalterangaben wurden gegen die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, und gegen die Spielregeln der beiden Veranstalter abgeglichen.
In der Schweiz ist ein Wettgutschein kein Marketinginstrument, das man morgens ausrollt und abends einstellt. Gratisspiele und Gutschriften brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht, und erteilen darf sie nur, wer hier überhaupt eine Bewilligung hat. Das sind zwei Veranstalter. Für einen Markt, in dem anderswo ein halbes Dutzend Buchmacher mit Freiwetten um Neukunden ringen, ist das eine auffällig kurze Liste — und der Grund, weshalb sich die Suche nach aktuellen Wettgutscheinen hier anders anfühlt als in Deutschland oder Österreich.
Was folgt daraus? Nicht, dass es nichts gäbe. Sondern dass das Wenige, das es gibt, sorgfältig gebaut ist und mit einer Bedingung endet, die man kennen muss, bevor man sie bezahlt: Guthaben aus einer Promotion wandert am Ende nicht auf das Bankkonto. Wer das weiss, kann ein Angebot richtig einordnen. Wer es nicht weiss, hält einen Gewinn für Geld, das nie Geld wird.
Verantwortungsvoll wetten: wann die Aktionsbedingungen zuerst greifen
Bevor der erste Gutschein eingelöst wird, steht bei beiden Schweizer Veranstaltern ein Schritt, den man nicht überspringen kann. Verlustlimiten sind Pflicht, nicht Kür. Wer sich bei Sporttip zum ersten Mal anmeldet, muss Werte für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Wartezeit ist die eigentliche Sperre im System — und sie ist bewusst so gebaut.

An dieser Stelle zeigt sich, was der Gutschein im Schweizer Kontext ist: die letzte Station einer Kette, nicht die erste. Ein Guthaben von CHF 10, das 30 Tage gilt, nützt jemandem nichts, der sein Konto zuvor gesperrt hat. Die Spielsperre steht über allen Aktionen.
Die Limite gilt auch für die Gratiswette
Man kann sich das nicht wegdenken. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und diese Sperre läuft ohne Aufhebung vor Fristablauf einfach ab. Eine unbefristete Spielsperre landet in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein gesperrtes Konto nimmt an keiner Aktion teil — auch an keiner Promo. Die Limite gilt für Wetten mit Gutschein genauso wie für Wetten mit eingezahltem Guthaben, und die Durchsetzung ist nicht weich: Der Grenzwert wird nicht verhandelt.
Ein zweiter Punkt, der in der Praxis mehr kostet, als er aussieht: Wer seine Verlustlimite senken will, kann das jederzeit tun. Wer sie erhöhen will, wartet. Darauf setzt jeder Verlust-Chase — nicht auf den einen grossen Einsatz, sondern auf die Ungeduld mit der Wartezeit. Wer im Kopf schon eine höhere Limite plant, sollte wissen, dass sie 72 Stunden entfernt ist. Wer in diesen drei Tagen nichts setzt, hat in der Regel auch nichts verloren.
Eine Sperre kennt in der Schweiz keine Ausnahme für Aktionen
Dasselbe gilt für die Sperre selbst. Wer sich freiwillig sperrt, kommt nicht mit einem Gutschein zurück ins Spiel. Der Ablauf ist an eine Frist gebunden; die Aufhebung verlangt ein Fachorgan. Die Regeln behandeln eine Sperre als etwas, das härter ist als eine Limite — kein Marketing-Werkzeug kann sie umgehen.
Was folgt daraus für einen Leser, der gerade einen Gutschein sucht? Er sollte zuerst wissen, ob er ein gesperrtes oder limitiertes Konto hat, bevor er sich überlegt, was ein Angebot wert ist. Wenn im Schweizer Gratisspielwesen eine Sache nicht diskutabel ist, dann diese. Die Verlustlimite steht zwischen einem Gratisguthaben und dem Konto, auf dem es wirken soll.
Neukundenangebote und Aktionsbedingungen: was das Kleingedruckte verlangt
Ein Gutschein, der heute ausgelobt wird, ist morgen möglicherweise abgelaufen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und umfasste ganze 7 Aktionstage. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Ein solches Angebot ist ein Zeitfenster, kein Angebot auf Abruf.
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Der Wert eines Gutscheins ergibt sich aus drei Angaben, die in jeder Aktion irgendwo stehen: die Frist, innerhalb derer er eingelöst sein muss; die Bedingung, unter der er greift; und die Grenze, an der er endet. Fehlt eine davon, ist das Angebot nicht abschliessend bewertbar — und wer es trotzdem beansprucht, geht ein Risiko ein, das er nicht selbst beeinflusst.
Bei der Loterie Romande ist die Grenze sichtbar: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Diese Limiten gelten unabhängig davon, ob das Guthaben aus einer Einzahlung oder aus einer Promotion stammt. Es sind eher Schutzmechanismen als Marketinggrenzen — wer sein Konto bis zum Anschlag ausreizt, merkt sie.
Gültigkeit, Mindestquote und Einsatzvorgaben
Aktionsbedingungen sind in drei Schichten geschrieben. Die erste ist die Gültigkeitsdauer des Gutscheins selbst, die zweite sind die Anforderungen an die Wette, die den Gutschein auslöst, und die dritte ist der Umgang mit dem daraus entstandenen Guthaben.
Bei Sporttip zeigt sich die dritte Schicht am deutlichsten. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live oder Systemwette — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung liest sich wie eine Einladung, sie ist aber vor allem eine Anforderung: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind ein ganz anderes Unterfangen als vier.
Dasselbe Muster bei den Quoten- und Profitboosts: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Fällt ein Cash-Out, verfällt der Boost. Der Cash-Out ist damit nicht nur ein Ausstieg aus einer Wette, sondern auch ein Ausstieg aus der Erhöhung, die man sich verdient hat.
Wer eine Gratiswette bewertet, muss den Steuerfreibetrag nicht bemühen. Aber er muss den Steuerfreibetrag kennen, wenn er grössere Gewinne plant: Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab — «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückholbar, wenn man den Gewinn in der Steuererklärung deklariert.
Für die allermeisten Wetten mit Gutschein ist das irrelevant, weil sie weit unter dieser Schwelle liegen. Wer also einen Gewinn mit einem Gutschein erzielt, hat in der Regel weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn — unabhängig davon, ob die Wette mit Gratisguthaben oder echtem Guthaben platziert wurde. Steuerlich ist die Gratiswette keine Sonderklasse.
Warum das Guthaben aus einem Gutschein meist nicht auszahlbar ist
Der wichtigste Satz zum Gratisspielguthaben lautet: Es ist nicht auszahlbar. Nicht bei der Loterie Romande, nicht bei Swisslos. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen fällt nicht darunter.
Das ist die eigentliche Bedingung des Marktes. Ein Gutschein verwandelt sich in einen Gewinn, aber der Gewinn aus einem Gratisguthaben bleibt solange im System, wie er nicht durch reguläre Gutschriften oder Einzahlungen vermischt wird. Wer CHF 10 Spielguthaben einsetzt und daraus CHF 30 Gewinn macht, hat CHF 30 im Wallet, nicht auf dem Konto. Die Grenze ist die Kontoart, nicht die Höhe.
Ein Nebeneffekt, der regelmässig unterschätzt wird: Wer den Gewinn behalten will, muss mit dem Wallet weiterarbeiten. Und wer mit dem Wallet weiterarbeitet, löst in der Regel erneut eine Wette aus. Wer das nicht will, sollte den Gewinn verfallen lassen — oder die Gratiswette gar nicht erst als Bargeld betrachten.
Was eine Gratiswette mit nicht rückzahlbarem Einsatz mathematisch wert ist
Der Einsatz einer Gratiswette ist bei einer Auszahlung nicht dabei. Wer CHF 10 Gratisguthaben bei Quote 1.90 setzt und gewinnt, erhält CHF 9 auf das Wallet — nicht CHF 19. Die Grundrechnung ist also nicht Einsatz mal Quote, sondern Einsatz mal (Quote minus 1), multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes, auf dem man spielt.
Nehmen wir ein Beispiel mit dem Schweizer Gratisspielguthaben: CHF 10, die Bedingungen der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» (nominaler Wert, nicht auszahlbar), auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90. Ein solcher Markt ist bewusst illustrativ gebaut und kein quotierter Preis.
Der Quotenschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Zwei Ausgänge zu je 1.90 ergeben eine Auszahlungsquote von rund 95 %, die Marge liegt bei rund 5 %. Was einem bei einem Gewinn auf dem Wallet bleibt, sind also CHF 9, und der durchschnittliche Wert des Gutscheins liegt in der Bandbreite von rund CHF 8.55, sofern der Markt wirklich 95 % zurückzahlt und der Einsatz nicht Teil der Auszahlung ist.
Die Bandbreite ist wichtig. Weicht die Marge des konkreten Marktes ab — und die Marge ist je Markt und je Sportart unterschiedlich —, verschiebt sich der Wert entsprechend. Bei einer niedrigeren Auszahlungsquote sinkt der durchschnittliche Wert, bei einer höheren steigt er. Die Schätzung gilt unter der Annahme eines Marktes mit zwei gleich teuren Ausgängen; eine Dreiweg-Wette, ein Handicap oder ein Markt mit anderer Marge verschiebt das Ergebnis. Dieser Wert ist ein Durchschnitt über viele Wetten und kein Versprechen für eine einzelne.
Der Vergleich, den man daraus zieht, ist der eigentliche Punkt: Es gibt keine Einsätze, die man mit dem Guthaben zurückholen kann. Man bekommt rund CHF 8.55 an erwartetem Wert für ein Guthaben, das nominal CHF 10 gross ist, und keine dieser Zahlen lässt sich in Bargeld umwandeln. Wer eine Gratiswette als Rabatt auf seine nächste Wette denkt, rechnet ungefähr richtig; wer sie als Bonus denkt, also als zusätzliches Geld, rechnet falsch.
Die Aktionsbedingungen sind ein geschlossener Satz
Ein Punkt, den man selten ausgesprochen findet: Bei beiden Veranstaltern sind die Gutscheine Teil des regulären Spielangebots, nicht ein Zusatzkanal mit eigenen Regeln. Das bedeutet, dass die Bedingungen der Wette weitergelten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Wette mit Gutscheinguthaben platziert, spielt damit in denselben Regeln wie jeder andere Wettende.
Ein weiterer Mechanismus, der bei Gratisguthaben relevant wird: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem Gutschein heisst das, dass das Gratisguthaben nicht zwingend verloren geht — es kann zurückfliessen. Aber es bleibt Gratisguthaben.
Und dann ist da noch die Frist auf der anderen Seite: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Wette mit Gratisguthaben gewinnt und den Gewinn liegen lässt, verliert ihn nach einem halben Jahr. Die Frist von 30 Tagen, die auf dem Gutschein steht, ist also nur eine von zwei Fristen, die ein Gutscheinbesitzer kennen sollte.
Die Gutscheinaktionen im Vergleich: Wert, Dauer und Bedingungen
Die Rangliste vergleicht Gutscheinaktionen nach Wert, Dauer und Bedingungen und zeigt, wie sich ein Angebot nüchtern bewerten lässt. «Nüchtern» heisst hier: Was bleibt übrig, wenn man die Bedingung abzieht, an die der Wert gebunden ist.
Die wichtigste Einsicht aus diesem Vergleich ist unangenehm für jeden, der eine Rangliste der grossen Willkommensprämien erwartet. In der Schweiz gibt es keine Skala, auf der man ein Angebot gegen ein besseres tauschen könnte — die Zahl der Anbieter, die ein solches Angebot überhaupt veranstalten dürfen, ist durch das Gesetz begrenzt. Die Rangliste ist damit eher eine Verhältnisbeschreibung: In welchem Verhältnis steht ein Gutschein zu dem Aufwand, den er verlangt.
Welches Guthaben wann wirklich ankommt
Wer bei Swisslos eine Auszahlung anstösst, sollte den Weg des Geldes kennen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Das ist bequem, aber es verlängert den Aufenthalt im System. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Bei der Loterie Romande ist die Grenze dieselbe, nur die Frist unterscheidet sich im Detail: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Warum das für die Bewertung eines Gutscheins zählt: Ein Guthaben von CHF 10, das man in einen Gewinn von CHF 150 verwandelt — ein guter Tag, kein Plan —, landet komplett im Wallet, weil er unter der Grenze liegt. Ein Gewinn von CHF 2’000 landet auf dem Konto. Die entscheidende Frage ist also nicht, wie hoch der Gratisguthabenbetrag ist, sondern wie hoch der Gewinn ausfällt, den er auslösen kann.
| Anbieter | Bewilligung | Veranstalter / Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung | Swisslos (Sporttip) |
| Loterie Romande | Schweizer Bewilligung | Loterie Romande (Jouez Sport) |
| BetAlright | Keine (ohne Bewilligung) | Nicht belegt |
| Interwetten | Keine (ohne Bewilligung) | Nicht belegt |
| Roobet | Keine (ohne Bewilligung) | Nicht belegt |
| Funbet | Keine (ohne Bewilligung) | Nicht belegt |
| Cloudbet | Keine (ohne Bewilligung) | Nicht belegt |
| AmunRa | Keine (ohne Bewilligung) | Nicht belegt |
| 1xBet | Keine (ohne Bewilligung) | Nicht belegt |
| DirectionBet | Keine (ohne Bewilligung) | Nicht belegt |
Wie das Verhältnis von Guthaben zu Bedingung aussieht
Bei der Loterie Romande zeigt die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» die Struktur eines typischen Schweizer Gutscheins: CHF 10, ein Zeitfenster von 30 Tagen, nicht auszahlbar, begrenzt auf 7’000 Stück. Der Wert ist nicht der Nennbetrag — er ist der Nennbetrag minus der Wahrscheinlichkeit, dass man ihn nicht nutzt.
Bei Swisslos ist das Muster anders. Die Kombiboost-Staffel ist kein Guthaben, sondern eine Gewinnerhöhung. Sie verlangt mindestens vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 und belohnt vier mit 5 %, sieben mit 20 %, zehn mit 40 % und fünfzehn mit 100 % auf den Nettogewinn. Wer ohnehin Kombiwetten spielt, erhält eine Erhöhung, die er nicht suchen muss; wer normalerweise Einzelwetten spielt, ändert sein Verhalten für ein paar Prozent.
Quotenboosts und Profitboosts sind wiederum Einzelwetten-Werkzeuge: nur online, nur Prematch, eine Voraussage, pro Wettenden einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfallen sie. Wer nach dem Abschluss der Wette aussteigen will, sollte also wissen, dass er mit dem Cash-Out die Erhöhung mitnimmt — in den Verlust.
Ein Überblick: was ein Wettgutschein hier ist und was nicht
Die Grundlagen zuerst, weil sich an ihnen die Erwartung entscheidet. Ein Wettgutschein ist ein Betrag, den ein Veranstalter einem Spielenden zur Verfügung stellt, damit dieser ohne eigenen Einsatz wettet. Er kann als Promotionsguthaben, als Quotenerhöhung oder als Gratiswette ausgestaltet sein; in der Schweiz tritt er fast immer als Gratisspielguthaben auf, manchmal als Boost.
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Wichtig ist die Trennung zweier Begriffe, die in der Alltagssprache zusammenfallen und rechtlich nicht dasselbe sind. Das Gratisspielguthaben ist der Begriff, den die Regelwerke verwenden; «Gratiswette» oder «Freiwette» ist Marktsprache. Der Unterschied klingt nach Haarspalterei, hat aber Folgen: Das rechtliche Konstrukt bringt die Bedingung der Nichtauszahlbarkeit mit, die Marktsprache suggeriert Bargeld.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist der Rahmen, in dem ein Gutschein hier überhaupt entstehen kann.
Warum es in der Schweiz selten und klein ausfällt
Drei Gründe erklären, warum die Angebote kleiner sind als in anderen Märkten. Der erste ist die Zahl der Veranstalter: Genau zwei dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und beide sind gemeinnützig ausgerichtet; ein Marketing-Wettrennen um Neukunden gibt es nicht. Der zweite ist die Aufsicht: Gratisspiele und Gutschriften brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist kein Nullsummenfeld, aber es sind überschaubare Zahlen. Der dritte ist die Zweckbindung: Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen, nicht in ein Werbebudget.
Wer also nach einem Wettgutschein mit fünfstelligem Wert sucht, sucht an der falschen Stelle. Wer dagegen ein Angebot für CHF 10 Spielguthaben sucht, das in einem bestimmten Zeitfenster an einem bestimmten Ort zu haben ist, ist hier richtig.
Was an einem Gutschein zuerst auffällt
Das Erste, was an einem Schweizer Gutschein auffällt, ist die Ortsbindung. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Gutschein einer der beiden Veranstalterinnen ist nur im jeweiligen Gebiet einlösbar.
Das Zweite ist die Identitätsprüfung. Wer sich bei Swisslos online registriert, braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Gutscheinguthaben ist daher nie anonym.
Vom Wettschein zur Gutschrift
Der Weg von einer Gratiswette zur Gutschrift ist unspektakulär, aber jeden Schritt wert. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Ein Mindesteinsatz von CHF 1 gilt bei Sporttip für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für ein Gratisguthaben von CHF 10 sind diese Limiten irrelevant — für jemanden, der das Guthaben mit eigenem Geld aufstockt, sind sie es nicht.
Die Rechtslage: Zustimmung und Bewilligung entscheiden
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) regelt Sportwetten als Grossspiel und wird von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) überwacht — nicht von der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

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Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Diese beiden Angaben zusammen sagen mehr über den Schweizer Markt als jede Rangliste: ein Vertriebsnetz von 2’350 Verkaufsstellen ist kein Start-up-Kanal, es ist Detailhandel.
Gratisspiele brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht
Die Regel für Werbung und Boni ist knapp formuliert und weitreichend. Gratisspiele oder Gratisgutschriften brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen abzielen; Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet.
Wer einen Gutschein bewirbt, ohne dass eine Bewilligung dahintersteht, begeht eine Straftat — das organisiert auch die Seite, die ihn nur weiterempfiehlt. Ein praktischer Rat: Wer eine Gutscheinaktion vorfindet, kann prüfen, ob es sich um einen der beiden bewilligten Veranstalter handelt. Ist der Name nicht Swisslos oder Loterie Romande, fehlt die Schweizer Bewilligung.
Es gibt keine tageszeitliche Werbebeschränkung in der Schweiz. Was es gibt, ist eine Zustimmungspflicht für jede einzelne Gratisaktion. Wer die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» sah, sah das Ergebnis einer solchen Zustimmung — nicht eine Marketingidee, die ohne Kontrolle auf die Beine gestellt wurde.
Nur mit Bewilligung: die geschlossene Liste der Wetten
Was darf eigentlich bewettet werden? Das bewilligungspflichtige Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet; niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.
Das erklärt eine Eigenheit, auf die man bei Wetten mit Gutschein stösst: Die Auswahl ist keine Auswahl aus dem Vollen. Wer mit einem Gratisguthaben eine Wette auf Corner oder eine Karte platzieren möchte, findet sie nicht im bewilligten Programm. Live-Wetten sind erlaubt, prematch und live, soweit der Veranstalter über eine Entscheidung verfügt, die das zulässt; das BGS kennt keine statutarische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Auch bei den Live-Wetten gelten die eigenen Regeln: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer mit Gratisguthaben live spielt, sollte diese Regel kennen, denn sie entscheidet darüber, ob der Einsatz zurückkommt oder verfällt. Bei einer Wette mit Quote 1.00 erhält man den Einsatz zurück — bei einem Gratisguthaben ist das die Rückkehr zum Ausgangspunkt.
Cash-Out ist nicht reguliert. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wichtig für die Bewertung eines Gutscheins: Ein Cash-Out bei einer Boos-twette lässt den Boost verfallen.
Kein Schweizer Erlaubnisschein für ausländische Anbieter
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.
Zum Sperrmechanismus: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammte vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Mechanismus, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt.
Die ehrliche Gegenüberstellung lautet: Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bedeutet keinen Schweizer Sperrregister-Eintrag, keinen Schweizer Rechtsweg und ausländische Gewinne, die nach kantonaler Praxis steuerbar sind. Wer gegen einen ausländischen Anbieter vorgehen will, hat keinen Schweizer Weg. Die bewilligten Veranstalter bieten den vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzanforderung und eine Verifizierung. Keines von beiden ist per se «die sichere Wahl».
Die Veranstalter und die ausländischen Anbieter im Vergleich
Bewilligung ist nicht gleich Bewilligung, und die Unterscheidung zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern und den ausländischen Anbietern ist die wichtigste auf dieser Seite. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; sie bedienen jeweils ihre eigenen Kantone, und ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet offen. Ausländische Anbieter sind zum Vergleich aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen; sie sind nach denselben Kriterien bewertet und jeweils als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet.
Ein Hinweis, der für die ganze Liste gilt: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist eine Straftat. Die Nennung eines Anbieters ohne Schweizer Bewilligung ist deshalb eine Beschreibung, keine Empfehlung.
Swisslos Sporttip: das Guthaben, das nur im Vertragsgebiet lebt
Swisslos Sporttip ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Die Veranstalterin, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und trägt eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS; die Aufsicht liegt bei der Gespa. Das Onlinekonto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: den deutschsprachigen Kantonen, dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein.
Für Gutscheine ist das der entscheidende Punkt. Der Zugang entscheidet über die Einlösbarkeit, und die Verifizierung ist keine Formalität: Wer sich registriert, liest seine Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und muss Adressabgleich und Mehrfachregistrierungs-Sperre über sich ergehen lassen. Ein Gutschein aus einer Aktion ist damit an eine überprüfte Identität gebunden.
Was ein Gutschein bei Sporttip praktisch wert sein kann, hängt an den Boosts. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und staffelt die Erhöhung des Nettogewinns von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn. Die Quoten- und Profitboosts sind Einzelwetten-Werkzeuge, einmal nutzbar pro Wettenden, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfallen sie. Das Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar; Gewinne bis CHF 1’000 bleiben im Wallet, darüber geht es innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Das Urteil: Sporttip ist der Anbieter für jemanden, der im Vertragsgebiet wohnt und die Boosts als Teil seines regulären Kombiwetten-Verhaltens nutzt. Wer nur wegen eines Gratisguthabens kommt, wird enttäuscht — nicht wegen der Bedingungen, sondern weil der Weg vom Guthaben zum Bargeld bei CHF 1’000 endet.
Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion mit dem Stadioncode und dem Verfallsdatum
Die Loterie Romande ist der zweite und letzte Veranstalter mit einer Schweizer Bewilligung; Jouez Sport ist ihr Sportwettenprodukt, und die Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter Gespa-Aufsicht. Ein Onlinekonto steht nur Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura offen.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt die Arbeitsweise der Veranstalterin anschaulich: CHF 10 Spielguthaben für einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, eingelöst innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto. Das Angebot umfasste 7’000 Stück, galt 30 Tage und war nicht auszahlbar. Die Aktion lief zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen — die Rede von «aktuell» bekommt damit ein sehr konkretes Verfallsdatum.
Auch bei der Loterie Romande ist das Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen ins Wallet, höhere auf die angegebene IBAN. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Wer sein Guthaben bis zum Anschlag ausreizt, merkt diese Grenze im Alltag.
Das Urteil: Die Loterie Romande bedient ein Publikum, das in einem National-League-Stadion ist oder dort arbeitet. Wer ausserhalb dieser Situation nach einem Gutschein sucht, verpasst die Aktion nicht aus Pech, sondern weil sie örtlich und zeitlich gedacht ist. Für regelmässige Spielende in der Westschweiz ist die Aktion ein kleines Extra; für alle anderen ist sie Belegmaterial dafür, wie stark ein Schweizer Gutschein an Ort und Zeit gebunden ist.
BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Nach dem Geldspielgesetz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine im Ausland erworbene Bewilligung hat hier keine Kraft. BetAlright ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was folgt daraus konkret? Ein Gutschein bei BetAlright liegt ausserhalb des Schweizer Aufsichtssystems. Wer ihn einlöst, hat keine Schweizer Anlaufstelle, wenn etwas schiefgeht, und keine Verbindung zu den Verlustlimiten und Spielsperren, die in der Schweiz gelten. Das ist keine Bewertung des Produkts, sondern eine Aussage über den Rechtsrahmen.
Für Spielende, die ihren Kontostand mit den Schweizer Schutzmechanismen synchron halten wollen, ist das die relevante Information. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, muss den Gewinn nach kantonaler Praxis unter Umständen als Einkommen versteuern — und hat dabei keinen Veranstalter im Rücken, der die Verrechnungssteuer abführt.
Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Ein ausländischer Erlaubnisschein hat in der Schweiz keine Geltung; Interwetten ist nicht an das Sperrregister der Gespa angeschlossen, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Die Gespa nennt Interwetten selbst als ein Beispiel für Domain-Hopping — eine Domain, die nach der Blockierung innert Stunden durch eine andere ersetzt wird.
Dieser Mechanismus ist für einen Gutscheinsuchenden kein technisches Detail. Er bedeutet, dass kein stabiler Adressbestand garantiert ist und dass die Bewilligungsfrage nicht durch Erreichbarkeit geklärt wird. Wer dort ein Konto führt, führt es ohne Schweizer Rechtsschutz und ohne Schweizer Schutzmechanismen. Für wen der Anbieter dennoch in Frage kommt, ist eine Frage, die ein Leser für sich beantworten muss — die Antwort hängt nicht an der Fähigkeit der Plattform, sondern an der Bereitschaft, ohne Schweizer Rechtsweg zu spielen.
Roobet: ohne Schweizer Bewilligung
Roobet zählt zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; Roobet ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Fairplay-Kontrolle.
Für die Bewertung eines Gutscheins heisst das: Der Rahmen, in dem ein Bonus hier funktioniert, ist der Rahmen dieses Anbieters, nicht der Schweizer Rahmen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zu Verlustlimiten, keine Schweizer Sperre, die hier greift. Wer eine Aktion dort nutzt, nutzt sie unter den Regeln, die der Anbieter selbst aufstellt.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet ist ausländisch und ohne Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland erworbene Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, und das Organisieren ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar. Funbet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden.
Wer dort einen Gutschein nutzt, verlässt die Grenzen der Schweizer Schutzarchitektur bewusst oder unbewusst. Was bleibt, ist die Verantwortung für das eigene Spielverhalten — ohne Verlustlimite, die von einem Schweizer Veranstalter vorgeschrieben wird.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet gehört zu den ausländischen Anbietern, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und deshalb ausserhalb des Schweizer Aufsichtssystems stehen. Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und blockiert werden.
Der Rahmen ist zwingend: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und strafbar. Wer also in der Schweiz für eine Aktion bei Cloudbet wirbt, bewegt sich ausserhalb des Erlaubten.
AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Swisslos und die Loterie Romande sind die einzigen, die Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft. AmunRa ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und die Domain kann per DNS blockiert werden.
Wer dort nach einem Gutschein sucht, findet ihn unter anderen Voraussetzungen als in der Schweiz: kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Schutzmechanismen, keine Pflicht zu Verlustlimiten nach Schweizer Recht.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; ein ausländischer Erlaubnisschein gilt in der Schweiz nicht, und eine Bewilligung in einem anderen Land verleiht hier keine Rechte. 1xBet ist nicht an das Sperrregister der Gespa angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für einen Gutschein bedeutet das, dass die Aktionsbedingungen allein vom Anbieter gesetzt werden. Wer sie prüft, prüft sie ohne Schweizer Bezugsrahmen und ohne die Möglichkeit, sich an eine Schweizer Aufsicht zu wenden.
DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet schliesst die Liste als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das Geldspielgesetz lässt Sportwetten in der Schweiz nur Swisslos und der Loterie Romande zu; DirectionBet ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht.
Für jemanden, der einen Gutschein prüft: Die Aktionsbedingungen sind hier das einzige Regelwerk. Wer die Bedingungen liest, liest sie als die Bedingungen des Anbieters, nicht als Teil eines Aufsichtssystems.
Wie ein Gutschein gerechnet wird und wann er verfällt
Zwei Rechnungen bestimmen den Wert eines Gutscheins, und beide sind einfach. Die erste ist die Auszahlung: Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Die zweite Rechnung ist die Marge. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt — 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 % minus diesen Anteil. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %.
Diese beiden Rechnungen beantworten die Frage, die ein Gutscheinbesitzer tatsächlich hat: Was bleibt von einem Gratisguthaben, wenn der Einsatz bei einer Auszahlung nicht dabei ist? CHF 10 Gratisguthaben bei Quote 1.90 und einem Gewinn bringen CHF 9 auf das Wallet. Der durchschnittliche Wert des Gutscheins liegt bei rund CHF 8.55, wenn man den Quotenschlüssel des Marktes mitrechnet. Das ist eine Schätzung über viele Wetten, kein Versprechen für eine einzelne; bei einem Markt mit einer anderen Auszahlungsquote verschiebt sich die Zahl nach oben oder unten.
Ein Zahlenbeispiel dafür, was das Nichteinlösen kostet: Ein Gutschein von CHF 10, der 30 Tage gilt, verliert seinen Wert nicht langsam, sondern am 31. Tag komplett. Es gibt keine Teilgutschrift. Die Frist ist die riskanteste Bedingung eines Gutscheins, weil sie nicht in der Quote, sondern in der Kalenderwoche steht.
Die Kehrseite betrifft das Guthaben selbst: Was nicht auszahlbar ist, bleibt im System, und wer im System bleibt, spielt weiter. Ein Gutschein, der seinem Inhaber zu einem weiteren Einsatz verhilft, den er sonst nicht platziert hätte, ist für den Veranstalter ein Werkzeug. Der Verlust ist dabei nicht der Einsatz — es ist die Zeit, die man damit verbringt, einen Gewinn zu erzielen, der nicht auszahlbar ist.
Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz
Gibt es Wettgutscheine bei den Schweizer Veranstaltern, und wer muss sie genehmigen?
Ja, aber in engen Grenzen. Swisslos und die Loterie Romande dürfen als einzige Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und Gratisspiele oder Gutschriften brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. Ihre Zahl fiel 2025 überschaubar aus: 24 Zustimmungen für die Loterie Romande, 8 für Swisslos. Aktuell heisst hier: genehmigt und datiert.
Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?
Ein Gutschein ohne Einzahlung ist ein Guthaben, das man erhält, ohne eigenes Geld einzuzahlen — bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» etwa CHF 10 für einen im Stadion verbreiteten Code im verifizierten Konto. Daran hängen die Frist zur Einlösung, die Gültigkeitsdauer des Guthabens und die Nichtauszahlbarkeit.
Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?
Nein. Bei einer Gewinnwette wird der Einsatz nicht zurückgezahlt. CHF 10 Gratisguthaben bei Quote 1.90 bringen CHF 9 auf das Wallet, nicht CHF 19. Der Erwartungswert des Gutscheins liegt bei rund CHF 8.55, wenn der Markt etwa 95 % zurückzahlt — ein Durchschnitt über viele Wetten.
Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?
Der Kombiboost von Sporttip und die Quoten- und Profitboosts richten sich an bestehende Kundinnen und Kunden, nicht nur an Neukunden. Die Grenzen sind deutlich: mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 beim Kombiboost, einmalige Nutzung pro Wettenden bei den Boosts und Verfall bei einem Cash-Out.
Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?
Ja. Wer sich bei Swisslos registriert, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; Senkungen wirken sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus. Das Guthaben aus einem Gutschein ändert an diesen Regeln nichts.
Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten; Swisslos rundet auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen ab. Bei einem Gutschein zählt nur der Gewinnanteil: Einsatz mal (Quote minus 1). Wer CHF 10 bei Quote 1.90 setzt, erhält CHF 9 auf das Wallet.
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Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
