Ski wetten in der Schweiz: die Bewilligung entscheidet, nicht die Quote
Ladevorgang...
Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa geprüft, die Vertragsgebiete und Limiten gegen die Spiel- und Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.
Ein Zweiwegemarkt mit Quoten von je 1.90 zahlt im Schnitt nur rund 95 Prozent der Einsätze an die Spielenden zurück. Rund fünf Prozent bleiben liegen. Wer über einen Winter CHF 400 über den Wettschein schickt, bezahlt dafür in der Erwartung etwa CHF 20 — nicht als Gebühr, die irgendwo aufscheint, sondern eingepreist in jeden einzelnen Kurs. Darum geht es auf dieser Seite.
Der zweite, härtere Befund steht im Organisationsrecht. Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Es gibt keine dritte Bewilligung zu gewinnen, und es gibt keine Liste ausstehender Gesuche.
Sportwetten auf Ski alpin laufen deshalb bei Swisslos unter dem Produkt Sporttip und bei der Loterie Romande unter dem Produkt Jouez Sport. Die eine bedient die Deutschschweizer Kantone samt Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein, die andere die sechs Westschweizer Kantone. Ein Wohnort entscheidet, welche Seite für einen überhaupt offensteht.
Was ein internationales Portal stattdessen bietet — zwanzig Buchmacher, Vergleichstabellen, Willkommensangebote in Serie —, fällt in der Schweiz unter eine andere Vorschrift. Eine ausländische Bewilligung gilt hier nach Art. 4 BGS nicht. Wer ohne schweizerische Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar, bei kommerziellem Betrieb bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wer dort setzt, wird nicht bestraft; ihm fehlt aber der Anschluss an das Sperrregister, der Weg zu einer Schweizer Stelle und der Steuerfreibetrag.
Zwei Veranstalter als Grundlage
Die Aufteilung folgt keiner Geschäftsidee, sondern der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet darauf gestützt Lotterien und Sportwetten, die Sportwetten unter dem Namen Sporttip.

Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.
Diese Zahlen sind für einen, der online setzt, zunächst Prosa. In der Praxis werden sie an einem Punkt konkret: bei der Registrierung. Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Bern wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch. Wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip.
Die Verkaufsstellenzahl wird für die zweite Gruppe wichtig. Wer eine Wette in der Sporttip App zusammenstellt und den Wettschein per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen will, braucht diese Stelle in Reichweite. Die 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande sind damit weniger Vertriebszahl als Wegweiser für einen anderen Nutzungstyp.
Bemerkenswert ist, wohin das Geld fliesst. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der alpine Rennsport, auf den hier gesetzt wird, gehört zu den Empfängern dieses Systems.
Rechtslage: was die Bewilligung erlaubt und was nicht
Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die ESBK ist für Sportwetten nicht die zuständige Instanz, sie beaufsichtigt die Kasinos.

Eine Bewilligung in der Schweiz besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel nach Art. 21 bis 25 BGS. Sie gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Was aus der Begrenzung folgt, ist ungewöhnlich klar: Ein weiterer bewilligter Buchmacher lässt sich in der Schweiz nicht nachweisen, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter abschliessend auf zwei festgelegt haben. Die Gespa führt deshalb keine Positivliste der Erlaubten, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Was überhaupt gesetzt werden darf, steht in einem geschlossenen Katalog. Art. 25 BGS und Art. 29 VGS verweisen auf die Liste der Gespa, in der Fassung vom 10. September 2026. Erlaubt sind Sportwetten und nur Sportwetten: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fehlen nicht aus Nachlässigkeit, sie sind ausgeschlossen. Qualifikationsrunden stehen in der Liste, sofern sie dort aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind möglich, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe zu setzen, ist nicht möglich. Corner- und Kartenmärkte tauchen in der Liste nicht auf. Eine Esport-Sektion hat sie nicht — Esport kommt darin nicht vor. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Start und während des Rennens, sofern der Veranstalter die entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Begrenzung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert. Es bleibt, was es ist: eine Funktion des einzelnen Veranstalters, beschrieben in dessen eigenen Bedingungen.
Ein Zusatz, der jede Nebenabrede erübrigt: Ein Konto pro Spielender bei verifizierter Identität. Nach den Artikeln 47 bis 52 VGS, dort endet die Frage, ob zwei Konten möglich sind.
Wer heute bei Swisslos ein Konto eröffnen möchte: Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein weiterer Ausschluss betrifft eine kleine Gruppe: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Weniger erfreulich als diese Registereinträge ist der Prüfbefund zu den Verkaufsstellen. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt; an Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man kann die Zahl als Ausreisser lesen. Man kann sie auch als das lesen, was steht: In fast der Hälfte der geprüften Verkaufsversuche funktionierte die Kontrolle vor Ort nicht. Der Online-Kanal läuft über eine verifizierte Anmeldung. Der Kanal am Tresen läuft über ein Gespräch.
Spielerschutz: die Limiten, die der Spielende selbst setzt
Wer nach einem gesetzlichen Einzahlungsdeckel sucht, sucht lange. Die Schweiz kennt keinen festen Höchstbetrag, den der Staat vorschreibt. Es gibt eine Pflicht für den Veranstalter, aber sie betrifft nicht die Zahl, sondern die Existenz von Limiten: Nach Art. 87 VGS muss der Veranstalter von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen.
Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus. Das Gesetz verlangt nach Art. 87 VGS nur 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wählen die strengere Variante. Wer sich in einer schlechten Nacht entscheidet, seine Limite zu verdoppeln, findet das Formular am nächsten Morgen noch vor — die Wette dieser Nacht aber nicht mehr.
Der Zugang lässt sich zusätzlich sperren, produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 84 VGS ist eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten aufhebbar, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss nach Art. 89 VGS angeboten werden.
Für eine Spielsperre, die den Spielenden vor sich selbst schützen soll, ist das die richtige Reihenfolge. Ein Konto, das sich in einer Stunde öffnet und in einer Stunde schliesst, wäre ein Verkaufsargument, kein Schutz.
Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die unangenehmste Regel im ganzen Schutzsystem, und sie ist konsequent.
Der Fahrplan eines Winters
Der Skikalender unterscheidet sich von dem einer Fussballsaison in einem für Wetten entscheidenden Punkt. Es gibt kaum Wochen, in denen nichts läuft, und die Rennen liegen fast durchgehend am Wochenende. Die Saison läuft in der Regel von Ende Oktober bis in den März.
Sie beginnt mit den Weltcup-Rennen in den Gletscherorten und den ersten Abfahrten, geht über die Klassiker in Wengen, Kitzbühel und Garmisch und die Technikrennen in Adelboden und Schladming und endet im Kampf um den Gesamtweltcup. Die Weltmeisterschaften liegen als Block in diesem Programm. Zwischen zwei Läufen eines Slaloms liegt eine Stunde, zwischen einer Abfahrt und dem nächsten Start oft nur ein Tag.
Genau diese Dichte macht eine Eigenheit schmerzhaft. Die Liste der Gespa entscheidet, ob ein Rennen überhaupt gespielt werden darf. Ein Rennen an einem Ort, der dort nicht auftaucht, lässt sich bei Swisslos oder Loterie Romande nicht setzen, auch wenn eine Startliste existiert.
Die Vorlaufzeiten sind der praktische Teil. Wer eine Kombination über mehrere Rennen eines Wochenendes bildet, muss vor dem ersten Start auf dem Wettschein sein. Wer erst nach dem ersten Lauf reagiert, kann unter Umständen auf das verbleibende Geschehen setzen, wenn der Veranstalter es als eigenen Markt führt — sonst nicht.
Hier endet auch die lehrreiche Vorstellung, man könne eine Rennwette so steuern wie ein Fussballspiel. Der Sturz ist ein Ereignis von zwei Sekunden.
Betarten und Quoten: was am Ende auf dem Wettschein landet
Die Mechanik einer Sportwette ist an wenigen Stellen so nüchtern wie hier. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten.
Ein Zweiwegemarkt mit gleichen Quoten von 1.90 und 1.90 zeigt, was in der Quote steckt. Der Kehrwert jeder Quote ist 0.5263. Zusammengezählt ergibt das 1.0526. Der Quotenschlüssel, also der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt an die Spielenden zurückzahlt, beträgt rund 95 Prozent; die Marge liegt damit bei rund 5 Prozent. Bei CHF 100 Einsatz fliessen also im Durchschnitt rund CHF 95 zurück. Die restlichen CHF 5 verdient der Veranstalter an diesem Markt.
Das ist die einzige Zahl in diesem Abschnitt, die auf einen sofortigen Entschluss wirkt. Bei einem Markt mit vielen Ausgängen — einem Slalom mit mehreren Mitfavoriten — wächst die Summe der Kehrwerte, der Quotenschlüssel sinkt und die Marge steigt. Ein Rennen mit klarem Favoritenfeld trägt den höchsten Schlüssel, eines mit breiter Spitze den niedrigsten. Und wer zwei Märkte mit einer Marge von je 5 Prozent zu einer Kombination verbindet, trägt nicht 5 Prozent, sondern mehr.
Die Abrundung macht aus dieser Theorie eine Kleinigkeit mit Kalenderwirkung. Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Schritte, beide zulasten der Spielenden. Bei CHF 3 Einsatz und einer Quote von 2.30 sind aus dem theoretischen Betrag schnell ein paar Rappen weniger geworden. Wer das nicht glaubt, prüft es an einem eigenen Wettschein nach.
Kombinationen voneinander abhängiger Wettereignisse derselben Sportveranstaltung sind bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion möglich. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette
Zwischen den drei Formen liegt kein anderes Rechenprinzip, sondern eine andere Zahl von Bedingungen, die stimmen müssen. Eine Einzelwette steht und fällt mit einem Ausgang. Eine Kombination stellt mehrere Ausgänge hintereinander, und die Gesamtquote ist ihr Produkt. Aus CHF 10 auf die Quoten 2.00, 1.80 und 2.50 wird eine Gesamtquote von 9.00 und ein Gewinnbetrag von CHF 90.
Diese Zahl sieht grosszügig aus, und sie ist es für den, der richtig liegt. Es ist auch die einzige Form, in der der Veranstalter einen Teil des Risikos zurückgibt, ohne dass er es muss. Vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verändern den Nettogewinn um ein paar Prozent. Bei fünfzehn Voraussagen steht der Kombiboost bei 100 Prozent.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Rechnet man den Sprung nach: Zwischen vier und zehn Voraussagen liegen sechs zusätzliche Bedingungen und 35 Prozentpunkte Bonus. Wer die Verdopplung will, braucht fünfzehn richtige Voraussagen — und jede dieser Voraussagen trägt ihre eigene Marge.
Was die Marge über einen Winter kostet
Der Abschlag ist keine Gebühr, die abgebucht wird. Er sitzt in der Quote, und das macht ihn schwer zu sehen.
Bei einem Zweiwegemarkt mit 1.90 und 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 Prozent, die Marge bei rund 5 Prozent. CHF 400 Umsatz kosten damit im Durchschnitt rund CHF 20. Das ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten unter der Annahme, dass der Markt fair eingepreist ist. Er sagt nichts über den einzelnen Wettschein.
Wie viel das im Winter ausmacht, hängt an der Zahl der Wetten, nicht an ihrer Höhe. Wer zwanzig Wetten über je CHF 20 platziert, kommt auf dieselben CHF 400 Umsatz wie jemand, der einmal CHF 400 setzt. Der erwartete Verlust ist identisch. Das Risiko nicht: Die eine Variante kann an einem Samstag vorbei sein, die andere verteilt sich auf ein halbes Jahr und überlebt eine schlechte Serie.
Zwischen den beiden liegt die einzige Stellschraube, die der Spielende vollständig kontrolliert. Nicht die Quote, nicht das Rennen, nicht der Markt — der Umsatz.
Cash-Out: die Funktion, die nicht garantiert wird
Cash-Out hört sich an wie ein Ausstieg. Es ist der Verkauf eines Wettscheins an den Veranstalter, und der Preis richtet sich nach dessen Bedingungen.
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Damit ist die Funktion eingeordnet: Wer einen Führungslauf in einen sicheren Betrag verwandeln will, bekommt diesen Betrag, aber nicht den vollen Wert des Wettscheins. Der Abschlag ist der Preis der Sicherheit, und er wird von der Seite festgelegt, die ihn verkauft. Quotenboosts fallen bei einem Cash-Out weg. Ein Gambler wird hier nichts finden, was ihn rettet.
Live-Wetten bei einem Rennen, das zwei Sekunden dauert
Bei Live-Wetten auf ein Skirennen kommt eine Eigenheit der Schweizer Regeln zum Tragen, die man kennen muss, um sich nicht zu ärgern.
Bei Sporttip gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Ein Sturz gehört zu den Ereignissen, die den Ausgang eines Rennens in Sekunden entscheiden. Wer eine Live-Wette auf einen Fahrer platziert, nachdem dieser gestürzt ist, bekommt den Einsatz zurück und keinen Gewinn. Und wer glaubt, nach einem Sturz schnell noch auf einen anderen Fahrer zu setzen, um einen Vorteil zu ziehen, wird feststellen, dass die Quote bereits angepasst wurde oder die Wette mit Quote 1.00 gewertet wird.
Die Regel schützt den Spielenden gegen eine Wette, die auf ein eingetretenes Ereignis zielt. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt dieses Schutzgerüst, und das ist die Stelle, an der sich die Gruppen am deutlichsten unterscheiden.
Was eine Absage kostet
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00.
Für einen Kombinationsspieler ist das die bessere der beiden Varianten. Die Kombination überlebt mit einer Voraussage weniger, und der Einsatz bleibt im Spiel. Für einen Einzelwettenden ist es das Ende des Vorhabens und die Rückzahlung.
Bleibt ein einziges Rennen im Programm, das nicht gespielt wird, ist die Wette auf dieses Rennen damit geklärt. Der Nachholbegriff ist weit: Die Frist von 48 Stunden deckt einen Verlegungstermin ab, und im Turnierrahmen gibt es überhaupt keine Frist.
Was abgerechnet wird
Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen; jüngere sind ausgeschlossen. Auch im Kontobereich ist einiges genauer geregelt, als man es von einem Wettanbieter erwartet.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
CHF 1’000 als Obergrenze für eine Kombinationswette ist für den Gelegenheitsspieler weit entfernt. Für den, der mehr bewegen will, ist die Systemwette der grössere Kasten. Wer unbedingt mehr als CHF 1’000 auf ein Rennen setzen will, findet bei einem Schweizer Veranstalter keinen Weg.
Beim Guthaben zieht sich die Begrenzung fort. Spielguthaben wird über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos nennt PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen, bestätigt wird die Transaktion direkt in der PostFinance App. Welche Zahlungsarten ein Veranstalter sonst akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen.
Was von einem Gewinn übrig bleibt
Der Weg vom Wettschein zum Konto ist bei Swisslos klar geregelt, und ein paar Punkte daran sind überraschend.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Zahlungsempfänger ist immer der Kontoinhaber; Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt ein Konto auf den eigenen Namen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und ein Kredit an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS ausgeschlossen.
Für das Guthaben selbst gibt es innerhalb von 365 Tagen zweimal eine kostenlose Auszahlung auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die kostenlose Auszahlung ist eine Zahl mit Verfallsdatum. Wer im Jahr fünfmal auszahlt und beim dritten Mal eine Kommission trägt, merkt erst dann, dass Auszahlungen sich bündeln lassen.
Bei den Auszahlungen steht noch eine Frist, die man kennen sollte, bevor man sie reisst. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Die Steuerfrage
Der Steuerfreibetrag ist der eigentliche Vorteil des bewilligten Systems, und er ist so hoch, dass er für die meisten Leser schlicht nicht greift. Gewinne aus einem bewilligten Grossspiel sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton unterschiedlich. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.
Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.
Für Gewinne aus ausländischen Angeboten gilt der Freibetrag nicht. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer auf ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung ausweicht, tauscht einen Freibetrag gegen keinerlei Betrag.
Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Wer den eigenen Fall klären will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Was ausländische Anbieter in der Schweiz bedeuten
Eine Bewilligung aus einem anderen Land — Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher — hat in der Schweiz keine Wirkung. Art. 4 BGS erledigt das in einem Satz.
Das ist die Rechtslage, und die Folgen daraus sind praktischer Natur. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich nicht für ihn. Ein Streitfall hat keinen Adressaten in der Schweiz. Und ein Gewinn gilt nach kantonaler Praxis unter Umständen vollständig als steuerbares Einkommen.
Die Sperrliste ist das Werkzeug, mit dem die Aufsicht gegensteuert. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per Domain Name System blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Sie wird laufend nachgeführt, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür selbst den Begriff Domain-Hopping.
Eine Zahlungsblockade gibt es nicht. Nie behaupten, Banken oder Kartenherausgeber würden Zahlungen an solche Anbieter blockieren, das ist in der Schweiz nicht der Fall.
Die Rangliste: zwei Gruppen, keine gemeinsame Wertung
Eine Rangliste der Schweizer Sportwettenanbieter fällt kurz aus. Zwei Veranstalter stehen zur Verfügung, und damit wird aus einem Ranking eine Auswahl zwischen zwei. Was das für die Entscheidung bedeutet, ist trotzdem präzise: Limiten, Abrechnungsregeln, Auszahlungsmodalitäten und der Zugang zur Beschwerde unterscheiden sich — das Sortiment nicht, weil beide demselben Katalog folgen.
Die Tabelle führt daher zwei getrennte Gruppen: die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, dann Anbieter, die hier ohne Bewilligung auftreten. Die zweite Gruppe ist keine Empfehlung. Sie steht in der Liste, weil Schweizer Spielende ihr begegnen, und sie wird nach denselben Kriterien beschrieben wie die erste.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz gültige Bewilligung | — (Art. 4 BGS) |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz gültige Bewilligung | — (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz gültige Bewilligung | — (Art. 4 BGS) |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz gültige Bewilligung | — (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz gültige Bewilligung | — (Art. 4 BGS) |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz gültige Bewilligung | — (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz gültige Bewilligung | — (Art. 4 BGS) |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz gültige Bewilligung | — (Art. 4 BGS) |
Was die Bewilligungszeile für den Spielenden tatsächlich aussagt: Bei den beiden ersten Einträgen existiert eine Aufsicht, die einen Bescheid prüfen kann. Darüber hinaus reicht der Unterschied bis in die Verrechnung. Ein ausländischer Gewinn fällt nicht unter denselben Freibetrag wie ein bewilligter, und in einzelnen Kantonen ist er ganz zu deklarieren.
Die beiden Bewilligungen sind nicht ausbaubar. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei festgelegt, und Art. 4 BGS macht eine ausländische Bewilligung für die Schweiz unerheblich. Es gibt daher keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt.
Swisslos Sporttip: die vollständige Bewilligung für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist die grössere der beiden Veranstalterinnen. Der Name der Genossenschaft ist SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Wettprodukt heisst Sporttip, und die Rechtsgrundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Bewilligung ist das, was sie sein muss: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), unter der Aufsicht der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet voraus, mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre und eine einzige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Die Limiten sind das prägendste Merkmal der Plattform. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, bevor die erste Wette läuft, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Eine Einzahlungslimite für 30 Tage ist optional.
Die Einsatzgrenzen liegen zwischen CHF 1 Minimum und CHF 1’000 Maximum für Einzel- und Kombinationswetten, die Systemwette erlaubt bis CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Beim Guthaben gilt eine Monatsgrenze von CHF 10’000 beim Kauf und eine Obergrenze von CHF 9’999 für das Wallet-Guthaben selbst.
Die Bedienung läuft online und mobil: Wetten werden über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgegeben, und in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich online und nur als vollständiges Cash-Out. Der Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn und kann jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, ein Cash-Out lässt sie verfallen.
Wer sich für Sporttip entscheidet, wählt nicht das breiteste Angebot, sondern das am engsten regulierte. Das ist der Punkt, an dem sich die Entscheidung entscheidet: Die Limiten sind Pflicht und nicht optional, die Erhöhung wartet 72 Stunden, und die Auswahl auf dem Wettschein ist genau so lang wie die Gespa-Liste. Wem das zu wenig ist, für den ist Swisslos die falsche Adresse — und der müsste bereit sein, dafür den Anschluss an das Sperrregister aufzugeben.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Katalog für die sechs Westschweizer Kantone
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung, ihre Rechtsform ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Das Wettprodukt heisst Jouez Sport. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa.
Ihr Gebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für einen Wettenden in Genf, Lausanne oder Sitten ist die Lage damit klar: Wer unter Schweizer Aufsicht und mit Anschluss an das Sperrregister setzen will, kann das nur hier. Ein Sporttip-Konto bleibt ihm verschlossen, weil das Vertragsgebiet nicht sein Kanton ist. Wer umgekehrt im Kanton Bern wohnt, hat bei Jouez Sport keinen Zugang.
Ein Punkt, der die Wahl dennoch einfach macht: Beide Veranstalter organisieren dieselben bewilligten Wettbewerbe und Wettarten nach der Liste der Gespa. Der Katalog ist kein Unterscheidungsmerkmal. Wer umzieht, wechselt den Anbieter, nicht das Angebot.
Damit bleibt als Unterschied das, was ein Westschweizer ohnehin nicht wählen kann. Die Loterie Romande ist für ihn nicht die Alternative zu Swisslos, sondern die einzige Möglichkeit, in einem bewilligten Schweizer Angebot zu setzen. Diese Feststellung ist weniger ein Urteil über den Anbieter als eine Beschreibung der Geografie.
Donbet: ein Name aus der internationalen Liste
Donbet steht in der Liste der Anbieter, die Schweizer Spielende antreffen. Eine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte, ist nicht zu verzeichnen, und Art. 4 BGS regelt den Rest: Eine ausländische Erlaubnis bleibt ohne Kraft, eine von der Schweiz erteilte gibt es nicht.
Was bei diesem Anbieter in der Praxis wirkt, ist die Sperrliste. Wird eine Domain darauf gesetzt, blockieren Schweizer Telekommunikationsanbieter den Zugang über das Domain Name System. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — der Wechsel auf eine neue Adresse ist Teil des Geschäftsmodells, nicht ein Zwischenfall.
Der Reiz, den solche Angebote ausüben, ist die Breite des Programms. Genau sie ist der Grund, aus dem sie in der Schweiz nicht bewilligt sind: Nur die zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und beide sind an denselben Katalog gebunden.
Was einem entgeht, wenn man dort setzt, ist nicht nur die Aufsicht. Es ist die Regel, nach der Live-Wetten in spielentscheidenden Situationen mit Quote 1.00 bewertet werden — ein Schutzgerüst, das an eine Schweizer Bewilligung gebunden ist. Ein Schweizer Spielender, der auf Donbet setzt, verzichtet damit auf genau den Mechanismus, der ihn vor einer Wette auf ein bereits eingetretenes Ereignis bewahren soll.
IviBet: mehr Märkte, kein Schweizer Anschluss
IviBet gehört zur selben Gruppe, und dieselben drei Punkte sind hier zu prüfen: kein Schweizer Bewilligungsstatus, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Rekursweg im Inland.
Der Vorteil eines breiten Angebots ist real. Ein Anbieter, der sich nicht an die Liste der Gespa halten muss, kann Märkte anbieten, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Das ist der Grund, aus dem ein solcher Name auftaucht.
Ein weiterer Punkt, der bei Swisslos konkret geregelt ist und hier ins Leere führt: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen bei Sporttip mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit 1.00 bewerten. Wo diese Regel fehlt, trägt der Spielende das Risiko, auf einen bereits entschiedenen Ausgang gesetzt zu haben.
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung setzt, tauscht den Zugang zum Sperrregister und die Regel zur Wertung nach Eintritt des Ausgangs gegen ein breiteres Programm. Bei einem Slalom ist das breitere Programm wenig wert, wenn nicht mehr gesetzt werden kann, während der Gesamtweltcup entschieden wird.
22Bet: internationale Grösse, kein Schweizer Rahmen
22Bet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die drei Folgepunkte sind bekannt und unverändert: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Rekursweg in der Schweiz, keine in der Schweiz gültige Bewilligung.
Die Bewertung nach den Kriterien dieser Seite ergibt hier nichts, was über den Bewilligungsstatus hinausgeht, und sie ergibt einen wirtschaftlichen Nebensatz, der selten erwähnt wird: Der Freibetrag beim Bundessteueramt gilt nur für bewilligte Grossspiele. Ein Gewinn aus einem ausländischen Angebot fällt nicht darunter. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau wäre er vollständig als Einkommen zu versteuern, unabhängig von seiner Höhe.
Wer einen internationalen Anbieter mit langer Fussball- und Eishockeytradition sucht, findet dort mehr an Auswahl. Was das für den Skisport im Januar bedeutet, ist eine Sache von wenigen Rennen: Der zusätzliche Markt bleibt wertlos, wenn er nach der Saison verfällt und der Gewinn nicht mehr steuerfrei ist.
Betovo: ein weiterer Name ohne Bewilligung
Bei Betovo gelten dieselben drei Feststellungen, und es lohnt kein viertes Wort darüber, was fehlt. Interessanter ist, was einen Spielenden bei Swisslos konkret begrenzt und hier nicht: Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Bei Swisslos wird eine Wette über der Limite nicht angenommen, und die Limiten können jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden.
Wer grössere Einsätze bewegen will, findet im bewilligten Schweizer Angebot keine Öffnung dafür. Das ist die eine Stelle, an der ein internationales Angebot für einen bestimmten Spielertyp einen echten Unterschied macht.
Auf der anderen Seite steht der Anschluss an das Sperrregister, den nur die bewilligten Veranstalter bieten, und die Regel zur Wertung einer Wette nach Eintritt des Ausgangs. Wer sich wegen der Einsatzgrenze für ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, bezahlt diese Grenze mit dem Verlust eines selbst gewählten Sperrmechanismus.
BetLabel: Bewilligung ist keine Frage der Aufmachung
BetLabel ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Feststellungen zur Aufsicht, zum Registeranschluss und zum Rekursweg sind dieselben. Es gibt hier keinen zusätzlichen Schweizer Punkt, der bewertet werden könnte, und keiner, der fehlt, wird ersetzt.
Was die Gruppen tatsächlich trennt, ist der Ablauf nach einer Wette. Wer über Swisslos oder die Loterie Romande setzt, findet einen Ansprechpartner in der Schweiz, eine Schiedsordnung und eine Aufsichtsbehörde, die einen Bescheid prüfen kann. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert keiner dieser drei Wege.
Diese Bewertung ist bewusst knapp. Ein Anbieter, über den der Schweizer Rahmen nichts aussagt, lässt sich nach dem Schweizer Rahmen auch nicht weiter bewerten.
BetPanda: mehrere Spielarten unter einem Namen
BetPanda verbindet Wetten mit weiteren Spielarten. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, und Art. 4 BGS macht eine allfällige ausländische Bewilligung in der Schweiz wirkungslos.
Die Mischung aus Sportwetten und anderen Spielarten ist marketingseitig ein Argument und rechtlich ein Nachteil. Bei den bewilligten Anbietern gibt es keine Vermischung, und das hat einen Grund: Eine an eine Bewilligung geknüpfte Aufsicht muss wissen, um welche Art von Spiel es geht.
Wer Wert darauf legt, dass sein Wettkonto ausschliesslich Wetten betrifft, findet dieses Prinzip nur in der ersten Gruppe. Wer das nicht braucht, wird mit BetPanda nach den Parametern dieser Seite genauso bewertet wie jeder andere Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Rollbit: schnelle Abwicklung, keine Schweizer Aufsicht
Bei Rollbit fehlt eine Schweizer Bewilligung, damit auch die Aufsicht, das Sperrregister und der Weg zu einer Schweizer Beschwerdestelle. Alles Weitere folgt aus dieser Feststellung.
Was den Anbieter in Gesprächen hält, ist der Ablauf. Es ist der einzige Parameter, in dem ein internationaler Anbieter gegenüber Swisslos systematisch vorne liegen kann. Was er nicht liefert, ist die Kehrseite: eine Schweizer Stelle, an die ein Streitwert über CHF 500 gehen könnte.
Wer sich für Tempo entscheidet, sollte den Unterschied kennen. Schnell verfügbar ist nicht gleich durchsetzbar, und der Unterschied wird an dem Tag wichtig, an dem er zum ersten Mal zum Tragen kommt.
Betscore: Live-Sport als Produkt
Betscore tritt mit einem Live-Angebot an und steht in dieser Liste ohne Schweizer Bewilligung. Zwei Feststellungen bleiben: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Rekursweg in der Schweiz.
Der Live-Markt ist die Kategorie, in der der Verzicht am spürbarsten ist. Bei Swisslos gilt: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos solche Wetten mit 1.00 bewerten. Bei einem Live-Rennen entscheidet dieser Satz über den Einsatz und nicht über den Gewinn.
Wer im Live-Bereich das grösste Angebot will, wird bei einem internationalen Anbieter mehr finden. Wer dort ein Skirennen mit hoher Volatilität spielt, sollte den Unterschied zwischen dem Angebot und der Regel kennen, die es bei Swisslos schützt.
Was die Wahl eines Anbieters praktisch entscheidet
Die Auswahl reduziert sich auf einen einzigen Satz. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, kann bei Swisslos setzen. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, bei der Loterie Romande. Wer in beiden Gebieten nicht wohnt, hat in der Schweiz keinen Zugang zu einem bewilligten Sportwettenangebot, und auch der Umzug hilft nicht am selben Tag.
In beiden Fällen gilt derselbe Katalog: Die Gespa-Liste entscheidet, welche Rennen und welche Wettarten überhaupt im Programm stehen. Wer ein Rennen vermisst, vermisst nicht die Auswahl eines Anbieters, sondern den Umfang der Liste.
Die Wahl eines Anbieters ist damit in erster Linie eine Frage des Wohnkantons. Was danach bleibt, sind die Einsatzgrenzen: CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette, ein Mindestbetrag von CHF 20 beim Kauf von Spielguthaben und eine Monatsgrenze von CHF 10’000. Wer diese Grenzen prüft, prüft sich selbst.
Was fehlt, ist ein Angebot bei einem Veranstalter, dessen Produkt die Bewilligung an sich bindet. Die genannten Regeln gelten für Swisslos und die Loterie Romande in derselben Form. Deshalb lassen sich die beiden auch nur über ihre Zugangsgebiete und Auszahlungsmodalitäten gegeneinander abwägen — die beiden wesentlichen Unterscheidungsmerkmale.
Was bei einer einzelnen Wette passiert
Bleibt der Blick auf einen einzelnen Wettschein, weil dort alle Regeln zusammenlaufen. Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen das Produkt der Einzelquoten, anschliessend auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet. Bei einer Absage ohne Nachholtermin innerhalb von 48 Stunden bekommt der Einzelspieler den Einsatz zurück, die Kombination wertet die betroffene Voraussage mit Quote 1.00. Ein Cash-Out zahlt weniger als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, ist nur vollständig möglich und kann nicht rückgängig gemacht werden. Ein Gewinn bis CHF 1’000 geht automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto im eigenen Namen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen kostenlos.
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung setzt, kann sich an keiner dieser Regeln orientieren. Das ist der ganze Unterschied, und er lässt sich in einem Satz zusammenfassen.
Ein letzter Blick auf den Winter
Die Saison 2025/26 mit ihren Weltcup-Rennen, Klassikern und Weltmeisterschaften läuft, und sie endet im März. Wer sie mit Wetten begleiten will, hat zwei mögliche Veranstalter, einen gemeinsamen Katalog und eine Handvoll Regeln, die über den Einsatz entscheiden.
Wer in der Schweiz setzt, bekommt den Steuerfreibetrag, die Regel zur Wertung nach Eintritt des Ausgangs, eine Aufsichtsbehörde und einen Adressaten im Inland. Er bekommt aber auch Limiten, die er nicht verändern kann, einen Katalog, den er nicht erweitern kann, und einen Veranstalter, dessen Name nicht von einer Werbekampagne, sondern von einem Kantonsbeschluss bestimmt ist.
Wer das anders will, tauscht diese drei Dinge gegen ein grösseres Angebot. Beides ist eine Wahl, und die Entscheidung fällt vor der ersten Wette — nicht in dem Moment, in dem ein Rennen läuft.
Häufige Fragen zu Skiwetten in der Schweiz
Kann in der Schweiz bei Swisslos oder Loterie Romande auf Skirennen gesetzt werden?
Ja, sofern das Rennen und die Wettart auf der Liste der Gespa stehen. Diese Liste benennt die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die zugelassen sind. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann. Auf Trainingsläufe darf nicht gesetzt werden. Wer ein bestimmtes Rennen sucht, prüft es im Wettprogramm des Veranstalters.
Stehen Weltcup-Rennen und die Ski-Weltmeisterschaft auf der Liste der zugelassenen Wettbewerbe?
Beide gehören zum alpinen Wettkampfprogramm, das die Liste der Gespa abdeckt. Die Liste ist in der Fassung vom 10. September 2026 gültig. Für ein konkretes Rennen lässt sich das vor dem Setzen überprüfen, weil das Wettprogramm des Veranstalters genau die Rennen führt, die auf der Liste stehen.
Wie wirkt sich die Marge auf die Quote eines Rennsiegwetters aus?
Die Marge steckt im Quotenschlüssel. Bei einem Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt der Kehrwert bei 0.5263, die Summe bei 1.0526, der Quotenschlüssel bei rund 95 Prozent und die Marge bei rund 5 Prozent. Bei CHF 100 Einsatz fliessen im Durchschnitt rund CHF 95 zurück — unabhängig davon, wie das Rennen ausgeht.
Wie wird eine Wette abgerechnet, wenn ein Rennen abgesagt oder verschoben wird?
Wird das Ereignis nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Turnierrahmen nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00, die übrigen Voraussagen behalten ihre Quoten. Wird das Rennen innerhalb der Frist nachgeholt, bleibt die Wette bestehen.
Wie lassen sich Verlustlimiten setzen, und wie lange dauert es, bis eine Erhöhung gilt?
Vor der ersten Teilnahme müssen bei Swisslos Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Art. 87 VGS verlangt nur 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden die strengere Frist an.
Sportarten – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
