Motorsport-Wetten in der Schweiz 2026 – wer bieten darf und was der Spass kostet

Updated Oktober 2026
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Ein Werkzeugwagen mit Schraubenschlüsseln steht in einer leeren Werkstatthalle, durch ein hohes Fenster fällt weiches Tageslicht auf den Betonboden.

Auf Motorsport lässt sich in der Schweiz legal wetten – auf Schweizer Boden aber nur bei zwei Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer ein Konto eröffnen will, muss im jeweiligen Vertragsgebiet wohnhaft sein. Wer über einen ausländischen Anbieter auf ein Rennen setzt, wettet ohne Schweizer Bewilligung, ohne Zugang zum Sperrregister und ohne Rechtsweg in der Schweiz.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand: Oktober 29, 2026. Diese Einschätzung stützt sich auf die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos, auf die Angaben der Loterie Romande sowie auf die Vorgaben des Geldspielgesetzes und der Gespa.

Diese Seite ist keine Wettempfehlung. Sie erklärt, welche Rennen und Wettarten überhaupt zugelassen sind, wie eine Quote entsteht, was die Marge im Preis ausmacht und mit welchen Regeln bei Absagen, Limiten und Steuern zu rechnen ist. Wer einen Sieger sucht, ist hier falsch.

Grundlagen: Rennserien, Punktesysteme und Wettarten in der Schweiz

Motorsport ist eine Sammlung von Meisterschaften, die über ein Jahr hinweg in einzelnen Läufen entschieden werden. Genau daraus wächst die Eigenheit dieser Sportart für Wettende: Ein Rennen liefert ein Ergebnis, eine Meisterschaft liefert eine Rangfolge, und beide lassen sich auf sehr verschiedene Weise befragen. Ein Rundkurs, auf dem zwanzig Fahrzeuge starten, ist für einen Buchmacher etwas anderes als ein Fussballspiel mit drei möglichen Ausgängen — es gibt mehr Teilnehmer, mehr Ausfallgründe und mehr Zwischenstände, die den Ausgang beeinflussen können.

In der Schweiz kommt eine zweite Ebene dazu. Nicht jede Serie ist wettbar, und nicht jede Wettart ist es. Der zugelassene Rahmen ist eine geschlossene Liste: die Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, die die Gespa führt.

Was auf dieser Liste steht und was nicht, lässt sich nicht aus der Popularität einer Serie ableiten. Die Liste der zugelassenen Sportwetten in der Fassung vom 10. September 2026 führt Rennserien und Wettarten, und die Regeln für die Aufnahme sind eng: Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenkarten nur dann, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podium entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein Esport-Bereich; Esport kommt in der Liste schlicht nicht vor.

Ein Qualifikationslauf, ein freies Training oder ein Fahrerwechsel während eines Rennens sind also nicht deshalb unbedeutend, weil niemand darüber reden würde, sondern weil der Katalog sie nicht hergibt. Das ist die erste Kostenseite dieses Themas, und sie hat mit Geld noch nichts zu tun: Wer sich eine bestimmte Serie oder einen bestimmten Markt vorstellt, muss vorher nachsehen, ob es ihn überhaupt gibt.

Welche Wettarten im Motorsport zur Verfügung stehen

Aus einer endlichen Liste von Ereignissen folgen endliche Wettarten. Grob lassen sich drei Gruppen unterscheiden, und sie unterscheiden sich vor allem in der Zahl der Möglichkeiten, auf die ein Einsatz verteilt wird.

Die erste Gruppe ist die Wette auf den Ausgang eines einzelnen Ereignisses: wer gewinnt, wer auf dem Podium steht, ob ein bestimmter Fahrer ins Ziel kommt. Die zweite Gruppe betrifft die Ordnung innerhalb einer Saison — die Meisterschaft, die Platzierung am Ende des Jahres. Die dritte Gruppe sind Kombinationen: mehrere Voraussagen, die zu einer einzigen Wette mit einer einzigen Gesamtquote verbunden werden. Bei Swisslos sind voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung ausschliesslich über die Funktion für Kombinationen aus abhängigen Ereignissen kombinierbar; eine irrtümlich angenommene Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für ungültig erklären, der Einsatz kommt dann zurück.

Wer den Unterschied zwischen diesen Gruppen versteht, versteht auch, warum Quoten sich stark unterscheiden. Bei einem Rennen mit vielen Teilnehmern liegt die Wahrscheinlichkeit eines einzelnen Siegers niedrig, die Quote ist entsprechend hoch. Bei einer Meisterschaft über ein ganzes Jahr mit wenigen realistischen Anwärtern ist es umgekehrt. Und bei einer Kombination multiplizieren sich die Preise der einzelnen Voraussagen zu einem Gesamtpreis, während die Chance, alle Teile richtig zu treffen, mit jedem Teil sinkt.

Wie im Motorsport eine Quote entsteht

Eine Quote ist nicht die Schätzung einer Wahrscheinlichkeit, sondern ein Preis. Ein Buchmacher nimmt die Einsätze auf alle Ausgänge eines Marktes, zahlt einen Teil davon an die Gewinner zurück und behält den Rest. Der zurückgezahlte Anteil heisst Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote; er ergibt sich aus 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines einzigen Marktes. Die Marge ist 100 % minus dieser Anteil.

Für einen zweiseitigen Markt lässt sich das an einem Rechenbeispiel zeigen, das ausdrücklich keine zitierte Quote ist, sondern eine Veranschaulichung mit 1.90 auf beiden Seiten. Als Auszahlungsquote ergibt sich 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Die Marge liegt damit bei ungefähr 5 %. Bei einem dreiseitigen Markt — im Motorsport etwa eine Wette mit drei ernsthaften Anwärtern auf denselben Titel — verteilt sich derselbe Mechanismus auf mehr Ausgänge, und je nachdem, wie tief ein Anbieter die Aussenseiter bepreist, landet die Marge typischerweise in einem Band von etwa 5 bis 12 %.

Das ist eine Bandbreite mit einer Bedingung, keine feste Zahl. Sie gilt für den sauber gepflegten Kern eines Marktes, nicht für Nischenmärkte mit wenig Umsatz und nicht für Live-Märkte, in denen der Preis sich mit dem Renngeschehen bewegt. Was davon im Portemonnaie hängen bleibt, ist schlicht: Ein Anbieter mit 5 % Marge gibt 95 Rappen jedes eingezahlten Frankens an die Wettenden zurück, einer mit 12 % gibt 88 Rappen. Über einen einzelnen Wettschein von CHF 20 ist der Unterschied klein, über hunderte Wetten ist er der eigentliche Preis, den man für die Buchmacherwahl zahlt — noch bevor irgendeine Wette gewonnen oder verloren wurde.

Wer diesem Satz folgt, hört auf, Quoten miteinander zu vergleichen, indem er die höchste Zahl sucht. Er vergleicht die Summe des Marktes und sieht dann, welcher Anbieter auf dem ganzen Angebot weniger nimmt. Das ist die einzige Rechnung, die eine Serie von Wetten übersteht.

Rechtslage: zwei Bewilligungen, eine geschlossene Liste und ein Register

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt wird dieses Feld von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig — sie prüft Casinos, nicht Sportwetten. Diese Unterscheidung ist kein Formalitätsspiel, sie erklärt, warum ein Casino-Anbieter in der Schweiz nicht automatisch Sportwetten anbieten darf und umgekehrt.

Eine Rennstrecke aus der Ferne zwischen Weinbergen und einer Bergkette, Dunst liegt am frühen Morgen über dem Asphalt.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, wie die Artikel 21 bis 25 BGS festhalten. Sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und diese zwei sind bekannt: Swisslos, das seine Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) betreibt und seine Wetten unter dem Namen Sporttip führt, sowie die Loterie Romande, die in der Westschweiz Jouez Sport anbietet.

Weil diese Zahl so klein ist, ist die praktische Folge für einen Wettenden grösser als sie aussieht. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domainnamen. Wer also nach Anbietern sucht, findet keinen dritten, vierten oder fünften mit Schweizer Bewilligung — er findet den Übergang ins Ausland.

Die Vertragsgebiete: wer überhaupt ein Konto eröffnen darf

Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Aus diesen Gebieten zusammen setzt sich das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Zwischen diesen beiden Gebieten gibt es keine Wahlfreiheit. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen, wer in Zürich wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Ein Online-Konto verlangt nach Artikel 47 Absatz 3 VGS einen Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis einen solchen im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Der Vergleich zwischen beiden Anbietern ist damit für die meisten Leserinnen und Leser gar kein Vergleich: Einer von beiden ist der eigene, der andere ist eine Randnotiz.

Was das Engagement für die Allgemeinheit angeht, ist der Rahmen ebenfalls klar: Der Reinertrag geht nach Artikel 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Ein Teil des Geldes, das an einem Rennwochenende liegen bleibt, kommt also bei Sportverbänden an — ein Argument, das die Lotteriegesellschaften gern vorbringen und das man kennen darf, ohne es für eine Entschuldigung der Marge zu halten.

Was gewettet werden darf und was nicht

Wettbar sind ausschliesslich Sportveranstaltungen. Wetten auf das Wetter, auf politische Abstimmungen oder auf Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Zulässig ist nur, was auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht. Wer das Angebot eines Anbieters durchsieht und dort etwas vermisst, hat es in der Regel nicht mit einem schlecht gepflegten Programm zu tun, sondern mit dem Katalog.

Auch Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Ereignis und währenddessen, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz schränkt Live-Märkte nicht auf bestimmte Arten ein. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt. Es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und nichts weiter — die Bedingungen dazu stehen in seinen eigenen Regeln, nicht im Gesetz.

Der Schritt ins Ausland: Bewilligung, Registrierung und Rechtsweg

Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, wie Artikel 4 BGS festhält. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sind möglich, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Artikel 130 BGS). Der wettende Spieler selbst wird nicht bestraft. Das ist die eine Hälfte der Nachricht, und sie ist die beruhigendere. Die andere Hälfte: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.

Hinzu kommt der technische Teil. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domainnamen; Schweizer Telekom-Anbieter sperren diese über das Domain Name System, gestützt auf die Artikel 86 bis 93 BGS. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domainnamen. Gesperrte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, dieses Domain-Hopping ist bekannt und die Aufsicht nennt Beispiele. Eine aktuelle Liste ist deshalb eine Momentaufnahme und kein Freibrief für das Gegenteil.

Was einem Wettenden bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Er ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, hat keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht hinter sich. Was er bekommt, sind in der Regel mehr Serien, mehr Märkte und ein grösseres Programm, als die geschlossene Liste zulässt. Beides ist eine Wahl mit Preis, und niemand sollte sie als die bequeme Variante verkaufen.

Steuern: der Freibetrag und die kantonale Praxis

Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundeswert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Oberhalb dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Der kantonale Freibetrag weicht ab, weshalb die korrekte Formulierung «je nach Kanton» lautet und nicht eine einzelne kantonale Zahl.

Ein gewöhnlicher Sportwetten-Gewinn liegt weit unter jeder dieser Schwellen. Wer CHF 200 mit einer Quote von 2.10 in einen Gewinn von CHF 420 verwandelt, zahlt darauf keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht, und wer das Gegenteil liest, liest falsch.

Der ausländische Anbieter steht steuerlich anders da. Auf Gewinne bei ausländischen Veranstaltern fällt keine Verrechnungssteuer an; die kantonale Praxis kann solche Gewinne jedoch als steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe. Wer beträchtlich über einen ausländischen Anbieter spielt, klärt das vorher mit der Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung. Bei Fragen zur eigenen Situation ist das ohnehin der richtige Weg — diese Seite gibt eine allgemeine Orientierung, keine Steuerauskunft.

Bewilligungen im Vergleich

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung Vertragsgebiet
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die IKV 2020 Deutschschweizer Kantone, Tessin und Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Lausanne Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis
Unibet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet kein Schweizer Vertragsgebiet
bet365 keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet kein Schweizer Vertragsgebiet
Playzilla keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet kein Schweizer Vertragsgebiet
BetLabel keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet kein Schweizer Vertragsgebiet
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet kein Schweizer Vertragsgebiet
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet kein Schweizer Vertragsgebiet
Roobet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet kein Schweizer Vertragsgebiet
GG.BET keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet kein Schweizer Vertragsgebiet

Die beiden oberen Zeilen sind Geschwister, die unteren acht sind es nicht. Zwischen Swisslos und Loterie Romande entscheidet nicht die Qualität, sondern der Wohnsitz; die beiden Anbieter sind gesetzlich daran gehindert, sich gegenseitig Kundschaft wegzunehmen. Zwischen den acht ausländischen Marken entscheidet dagegen tatsächlich etwas: wie sie mit Auszahlungen, Regeln und Beschwerden umgehen. Ein gemeinsamer Nenner eint sie allerdings — keine von ihnen wird in der Schweiz beaufsichtigt, und keine ist an das Sperrregister angeschlossen.

Art. 74 Absatz 3 BGS stellt Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel unter Strafe, bis zu einer Busse von CHF 500’000 nach Artikel 131 BGS. Diese Zeilen beschreiben und bewerten, sie empfehlen nichts.

Spielerschutz: Limiten vor der ersten Wette, Sperren auf eigenen Wunsch und ein Register

Niemand setzt in der Schweiz seine erste Wette, ohne vorher über Geld gesprochen zu haben. Der Veranstalter muss vor der Teilnahme einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen (Artikel 87 VGS). Die Limite setzt die spielende Person, nicht der Staat, und die Schweiz kennt entsprechend keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze.

Eine Stoppuhr aus Metall liegt auf einem Holztisch neben einem Glas Wasser, das Licht fällt von der Seite durch ein Fenster.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die 72 Stunden sind der interessante Teil. Gesetzlich wäre eine Erhöhung nach 24 Stunden möglich, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer an einem Sonntagabend nach einem verlorenen Rennen seine Limite hochsetzen möchte, sitzt drei Tage lang mit der alten Limite fest. Genau so ist die Regel gemeint.

Die Sperre auf eigenen Wunsch und das Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist der Grund, warum die unbefristete Sperre mehr ist als eine Einstellung im eigenen Konto: Sie folgt der Person.

Nach Artikel 84 VGS kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Artikel 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Artikel 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Artikel 45 BGS).

Registrierung: Alter, Wohnsitz und ein Konto pro Person

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein zweites Konto ist damit nicht bloss ungern gesehen, sondern technisch ausgeschlossen.

Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Diese Regel ist im Motorsport relevanter als in vielen anderen Sportarten, weil ein Teilnehmerkreis klein und die Zahl der Personen mit Vorwissen begrenzt ist.

Der Schutz am Verkaufspunkt verdient eine ehrliche Einordnung. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch und stellte fest, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer Sporttip an einem Kiosk als besonders kontrolliert beschreibt, beschreibt etwas, das die Aufsicht selbst anders gemessen hat. Am Online-Konto mit Ausweispruefung liegt die Kontrolle dagegen strukturell in der Registrierung.

Auszahlungen: auf das eigene Konto, nicht anonym

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet (Artikel 50 Absatz 2 VGS). Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Ein Kredit an Spielende ist nach Artikel 75 Absatz 1 BGS ebenfalls ausgeschlossen: Man kann nicht auf Pump wetten.

Bei Swisslos schreibt das System Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer sein Guthaben selbst abzieht, zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die dritte Auszahlung im Jahr ist also teurer als die ersten beiden, und ein Guthaben aus einer Aktion ist kein Geld, das man abheben kann.

Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Swisslos nennt PostFinance Pay als Möglichkeit zum Aufladen des Spielkontos, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Dass Schweizer Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettanbieter sperren, trifft nicht zu: Ein solches Instrument gibt es hierzulande nicht.

Was Sportschutz den Wettenden praktisch kostet

Ein Fussballspiel hat zweiundneunzig Minuten und dann einen Schlusspfiff. Ein Rennwochenende hat Trainings, Qualifikation und Rennen über drei Tage, und die Limite für den 1-Tages-Verlust greift an jedem davon. Wer über ein Wochenende verteilt wetten möchte, stösst mit einer tief angesetzten Tageslimite schneller an, als ihm lieb ist, und die 72-Stunden-Frist lässt sich nicht durch Ungeduld verkürzen. Das ist kein Fehler des Systems, sondern eine Eigenschaft, die man vor der Registrierung kennen sollte.

Vergleich: zehn Anbieter, ein Massstab und zwei Gruppen, die nicht dasselbe sind

Die folgenden zehn Marken werden nach denselben Kriterien beschrieben — bewilligte Limiten und Einsätze, Programm und Regeln, Kosten und Auszahlung. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge im Sinne von Gewinnversprechen dar; sie beginnt bei den beiden Veranstaltern, die in der Schweiz überhaupt Wetten anbieten dürfen, und führt danach die ausländischen Marken, denen Schweizer Wettende begegnen. Jede der acht ausländischen Marken ist als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gekennzeichnet.

Ein Vergleich, der die beiden Gruppen vermischt, verliert seinen Zweck. Wer sein Konto bei einem Anbieter mit Schweizer Bewilligung führt, hat eine Aufsicht, ein Sperrregister und einen Rechtsweg hinter sich. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat stattdessen ein grösseres Programm und eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Beides kann eine bewusste Entscheidung sein.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem engsten Korsett und dem grössten Programm

Swisslos betreibt seine Wetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), mit Sitz in Basel. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung sowie eine Bewilligung je Spiel für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Erreichbar ist das Angebot online sowie über die Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code auch an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen.

Beim Einsatz ist der Rahmen eng: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze von CHF 1’000 für eine Kombinationswette ist die Zahl, über die am meisten gestolpert wird: Sie ist kein Richtwert, sie ist eine Ablehnung.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist die interessante: Sie arbeitet nicht zugunsten der Wettenden, und über viele Wetten summiert sich das auf einen Betrag, den niemand je auf einem Wettschein sieht. Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 20 liegt der rechnerische Gewinn bei CHF 42,00; nach der Rundung auf 5 Rappen bleibt es bei CHF 42,00. Bei krummen Quoten sieht das anders aus.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Rennen setzt, während eine Safety-Car-Phase oder ein Abbruch die Lage ändert, muss mit dieser Regel rechnen: Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.

Beim Cash-Out gibt es die Funktion für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Unter dem Strich zahlt man dafür, dass man früher aussteigt — und wer das tut, verkauft einen Gewinnanspruch zu einem Preis, den nicht er, sondern der Anbieter festlegt.

Bei den Boni ist Swisslos zurückhaltend. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 trifft, hat eine Kombination gespielt, die als solche praktisch nie gewinnt — der eine Prozentpunkt, auf den die Tabelle am lautesten zeigt, ist der am wenigsten erreichbare. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein zweiter Termin am Montag nach einer abgesagten Veranstaltung ist damit kein Grund zur Sorge, ein verschobener Saisonauftakt im nächsten Monat schon.

Wirklich ins Gewicht fällt der Verfall. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt lang, und für einen regelmässigen Wettenden ist es das auch. Für jemanden, der eine Saisonwette auf einen Meistertitel hält und das Wettschein-Archiv nach einem Gerätewechsel nicht wiederfindet, ist es knapp.

Für Wetten steht mit CHF 1 Mindesteinsatz und 5-Rappen-Rundung ein Angebot mit niedriger Einstiegsschwelle, aber harten Kappungsgrenzen bereit. Der Kombiboost belohnt jene, die ihn kaum je erreichen, das Cash-Out verkauft ein vorzeitiges Aussteigen zu einem unbekannten Abschlag, und die 26-Wochen-Frist auf Gewinne ist die unangenehmste Bedingung des Hauses. Wer in der Deutschschweiz wohnt und eine Wette auf ein Rennen platzieren will, kommt an Sporttip nicht vorbei — das ist der Preis des Monopols, und er ist bekannt.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, ein anderes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone, gestützt auf dieselbe Bewilligungsart: Veranstalterbewilligung und Bewilligung je Spiel für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das Netz aus Verkaufsstellen ist in der Westschweiz nummerisch das grösste Vertriebsargument des Hauses.

Ein Online-Konto ist ausschliesslich für Personen mit Wohnsitz in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis möglich. Wer in Neuenburg wohnt und in Bern arbeitet, eröffnet sein Konto in der Westschweiz. Die Regel folgt dem Wohnsitz, nicht dem Arbeitsweg.

Für die Leserinnen und Leser in diesen sechs Kantonen bedeutet das eine Lage, die der in der Deutschschweiz strukturell gleicht: ein Veranstalter, ein geschlossener Katalog an Sportarten und Wettarten, eine Altersgrenze von 18 Jahren, Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme und das schweizweite Sperrregister im Hintergrund. Ob ein bestimmtes Rennwochenende im Programm steht, entscheidet die Gespa-Liste und nicht der Geschmack des Veranstalters.

Der Reiz liegt für viele in den Verkaufsstellen: In der Westschweiz gibt es mehr davon als in jedem anderen Landesteil, und wer bar spielen und einen Papierwettschein in der Hand halten will, findet ihn dort. Das ist ein Argument für den analogen Zugang, nicht für einen Vorteil beim Preis.

Die Bewilligung schützt die Spielenden, macht aber aus zwei Anbietern keinen Wettbewerb. Für die Westschweiz heisst das: ein Angebot, über dessen Marge man nicht verhandelt — wer in dieser Region auf ein Rennen setzen will, nimmt den Quotenschlüssel, den der Veranstalter stellt, oder lässt es.

Unibet: der bekannte Name ohne Schweizer Bewilligung

Unibet wird als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung geführt. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Artikel 4 BGS keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domainnamen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS gesperrt werden. Eine in der Schweiz wirksame Bewilligung ist für ihn nicht festgestellt.

Was der Name mitbringt, ist Bekanntheit. Unibet gehört zu den Marken, die Schweizer Wettenden seit Jahren kennen, und die Reichweite eines solchen Namens ist ein echtes Vertriebsargument. Sie ändert an der Rechtslage nichts und an der Aufsicht nichts. Wer hier spielt, spielt auf eigene Rechnung gegen ein Unternehmen, gegen das er im Streitfall in der Schweiz nicht vorgehen kann.

Für einen Wettenden, dem die grösste Auswahl an Serien und Märkten wichtiger ist als die Aufsicht, ist Unibet eine naheliegende Adresse. Wer im Streitfall einen Ansprechpartner in der Schweiz will, hat hier keinen, und dieser Unterschied wiegt schwerer als jede Quote.

bet365: grosses Programm, kein Schweizer Rechtsweg

Bet365 erscheint als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung und ist zugleich als Domain auf der Sperrliste der Gespa genannt. Eine im Inland wirksame Bewilligung ist nicht festgestellt; die Aufsicht nach Artikel 4 BGS greift nicht, das Sperrregister kennt die Marke nicht, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht.

Die Reichweite des Programms ist der Grund, warum die Marke in Gesprächen immer wieder auftaucht. Für Live-Wetten auf Rennen mit laufend aktualisierten Quoten gehört sie zu den Adressen, die Wettende nennen. Das ist eine Beobachtung über das Angebot, keine Empfehlung.

Wer Live-Märkte ausprobieren möchte, die in der Schweiz nicht angeboten werden dürfen, landet bei solchen Namen. Die Gegenleistung ist bekannt: keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, und die Anonymität des Rechtswegs endet nicht dort, wo sie gebraucht wird.

Playzilla: Casino-Profil, keine Schweizer Bewilligung

Playzilla tritt als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine in der Schweiz wirksame Bewilligung ist nicht festgestellt, der Anschluss an das Sperrregister besteht nicht, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Der Name ist in erster Linie mit Casino-Inhalten verbunden, nicht mit Motorsport. Wer Sportwetten sucht und hier landet, sucht in einem Umfeld, das für etwas anderes gebaut wurde. Das Sportwetten- und das Casinogeschäft sind in der Schweiz zwei getrennte Bewilligungsarten mit getrennten Regeln — im Ausland ist diese Trennung oft weniger scharf.

Für Sportwetten ist der Anbieter damit eine Randerscheinung. Wer ein reines Wettangebot sucht, hat hier nichts gewonnen und einen Umweg gemacht.

BetLabel: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Anschluss

BetLabel wird als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung geführt. Eine im Inland wirksame Bewilligung ist nicht festgestellt; weder das Sperrregister noch die Schweizer Aufsicht erfassen die Marke, und ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen. Eine Sperrung über die Sperrliste der Gespa ist möglich.

Der Katalog an Rennserien und Wettarten hängt bei einem Anbieter dieser Grösse an seiner eigenen Programmplanung und nicht an einer Schweizer Liste. Das kann bedeuten, dass hier ein Nischenmarkt zu finden ist, für den es in der Schweiz gar keine Grundlage gäbe. Es bedeutet auch, dass die Regeln im Streitfall nach ausländischem Recht zu lesen sind.

Ein Anbieter mit schmalem Bekanntheitsgrad und ohne Schweizer Anschluss bringt für die meisten Wettenden keinen Vorteil, der das aufwiegt. Wer ihn dennoch prüft, sollte zuerst die Auszahlungsbedingungen lesen, nicht die Quoten.

DirectionBet: ohne Bewilligung, mit ungeklärter Regelgrundlage

DirectionBet erscheint als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; eine hier wirksame Bewilligung ist nicht festgestellt. Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann über DNS gesperrt werden.

Ein Anbieter ohne klare Bewilligungsgrundlage steht bei Auszahlungen auf eigenen Beinen. Wer nicht weiss, welches Recht auf seinen Wettschein anwendbar ist, weiss im Streitfall nicht, wo er ansetzen soll. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Kern der Sache.

Der Vergleich mit den beiden Schweizer Veranstaltern macht den Unterschied handfest: Dort steht die Aufsicht im Hintergrund und die Limiten sind gesetzlich verlangt. Hier steht nichts dahinter, was der Wettende nicht selbst mitbringt.

22Bet: breites Programm, keine Schweizer Aufsicht

22Bet wird als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung aufgeführt. Eine im Inland wirksame Bewilligung ist nicht festgestellt, das Sperrregister führt die Marke nicht, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und eine Sperrung über die Gespa-Sperrliste ist möglich.

Der Anbieter ist für ein breites Wettprogramm bekannt, das über die üblichen Fussball- und Eishockeymärkte hinausreicht. Wer Nischen sucht, findet hier mehr davon als in der Schweiz legal angeboten werden dürfte — die Kehrseite ist, dass kein Schweizer Gremium die Regeln dieser Märkte überprüft hat.

Die Mehrbreite ist der eigentliche Kaufpreis. Wer sie nicht nutzt, zahlt für die ausländische Rechtslage ohne Gegenwert. Wer sie nutzt, sollte sich vorher genau ansehen, was bei Abbruch und Verschiebung eines Rennens in den Bedingungen steht, denn hier gilt das Recht des Anbieters, nicht die Schweizer 48-Stunden-Regel.

Roobet: ohne Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg

Roobet tritt als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung auf; eine hier wirksame Bewilligung ist nicht festgestellt. Das Sperrregister kennt die Marke nicht, die Schweizer Aufsicht greift nicht, und ein Rechtsweg im Inland besteht nicht.

Der Name ist vor allem im Casino- und Krypto-Umfeld verbreitet, das mit Sportwetten nur begrenzt zu tun hat. Für einen klassischen Wettschein ist ein solcher Anbieter kein naheliegender Weg.

Wer einen Anbieter nach seinem Ruf im Casino-Bereich auswählt, wählt für das Sportwetten nicht nach dem richtigen Massstab. Die Schweizer Trennung zwischen beiden Geschäften ist genau deshalb sinnvoll.

GG.BET: Sportwetten ja, Schweizer Bewilligung nein

GG.BET wird als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung geführt. Eine in der Schweiz wirksame Bewilligung ist nicht festgestellt, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gelangen.

Die Marke ist auf Sportwetten ausgerichtet, was sie von reinen Casino-Anbietern in dieser Liste unterscheidet. Für Wettende, die sich vor allem für Rennsport und Live-Märkte interessieren, gehört sie damit zu den naheliegenderen ausländischen Namen — mit denselben Nachteilen wie alle anderen in dieser Gruppe.

Bleibt der rechtliche Kern: Wer hier setzt, setzt ohne Schweizer Aufsicht. Das kann man tun, aber man sollte es nicht für ein Sonderangebot halten.

Was eine Wette zurückzahlt: Einsatz, Quote und Kombination

Der Gewinnbetrag einer Wette ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombination ist es Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Diese Formel ist einfach, und ihre Folgen werden oft übersehen.

Eine einzelne Voraussage mit Quote 2.10 auf einen Einsatz von CHF 20 ergibt einen Rückzahlungsbetrag von CHF 42,00 und einen Reingewinn von CHF 20,00. Ein EFZ-Spiel wird damit vom Rechenbeispiel zum Massstab: Wer CHF 20 mehrfach mit Quoten um 2.00 einsetzt, braucht mehr als die Hälfte seiner Wetten als Treffer, um die eingesetzte Summe zurückzubekommen.

Eine Kombination aus vier Voraussagen mit je Quote 1.90 ergibt eine Gesamtquote von etwa 13.03, und aus CHF 20 Einsatz werden im Gewinnfall rund CHF 260,60. Das klingt grosszügig, bis man die Gegenseite betrachtet: Jede der vier Voraussagen muss zutreffen. Eine Kombination aus sieben solchen Voraussagen kommt auf eine Gesamtquote von rund 89.4 — und auf sieben Bedingungen statt einer.

Die Marge wirkt auf beiden Seiten. Auf der einen Seite nimmt der Buchmacher rund 5 % des Umsatzes eines sauber gepflegten zweiseitigen Marktes. Auf der anderen Seite liegt dieselbe Marge in jeder einzelnen Voraussage einer Kombination und multipliziert sich mit jedem Teil: Wer sieben Voraussagen verbindet, zahlt die Marge siebenmal. Bei einer Gesamtquote von rund 89.4 ist der tatsächliche Quotenschlüssel auf die Kombination deshalb schlechter als auf jede ihrer Einzelwetten. Die 100 % Kombiboost von Sporttip für fünfzehn Voraussagen wirken auf den Nettogewinn, nicht auf die Eintrittswahrscheinlichkeit, und ändern an diesem Verhältnis nichts.

Bei allen Zahlen dieser Passage handelt es sich um eine statistische Schätzung unter der Annahme, dass ausschliesslich der Einsatz gewettet wird und dass die Quoten des Beispiels gelten. Sie sagt nichts darüber, was eine einzelne Wette tatsächlich einbringt.

Häufige Fragen zu Motorsport-Wetten in der Schweiz

Ist es in der Schweiz erlaubt, auf Motorsport zu wetten, und bei wem?

Ja, aber nur bei einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung: Swisslos mit Sporttip oder die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet beschränkt. Eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Artikel 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz; es gibt dort weder Verbindung zum Sperrregister noch einen Schweizer Rechtsweg.

Wie ergibt sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Swisslos rundet das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Aus CHF 20 und Quote 2.10 werden CHF 42,00, mit einem Reingewinn von CHF 20,00.

Was geschieht mit einer Wette bei Absage oder Verschiebung?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00, die übrigen Teile bleiben in Kraft. Ein Nachholtermin am folgenden Tag ändert am Ausgang nichts.

Wie wirken Verlustlimiten und die Spielsperre, und wer darf sich registrieren?

Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und ein einziges Konto pro Person.

Wie wird ein Gewinn besteuert?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundeswert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man in der Steuererklärung zurückholt. Der kantonale Freibetrag weicht ab — je nach Kanton. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»