French Open Wetten in der Schweiz — was zwei Bewilligungen für Spielende bedeuten
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Wer in der Schweiz auf die French Open wetten will, stösst auf eine Zahl, die alles andere ordnet: zwei. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und wer ausserhalb ihres Gebiets wohnt, kommt bei keinem von beiden an ein Spielerkonto. Alles Weitere — welche Märkte es gibt, welche Quoten daran hängen, was eine Wette am Ende kostet — folgt aus dieser Zahl und nicht aus dem Wettprogramm.
Datenstand: Oktober 29, 2026, Bewilligungen und Veranstalterangaben abgeglichen mit der Gespa-Liste der bewilligten Sportwetten und den veröffentlichten Spielregeln der beiden Veranstalter.
Was die French Open für eine Wette bedeuten: Sand, Sätze, Favoriten
Ein Grand-Slam-Turnier auf Sand ist kein beliebiger Anlass im Wettprogramm. Es ist ein zweiwöchiges Ereignis mit einem Spielplan, der sich täglich ändert, und mit Regeln, die den Ausgang einer Wette auf eine Weise bestimmen, die man kennen muss, bevor man einen Einsatz setzt.

Ausgetragen werden die French Open, auch Roland Garros genannt, im Stade Roland Garros im 16. Arrondissement von Paris auf Sand — französisch Terre battue. Veranstalter ist der Weltverband ITF. Der erste Jahrgang lief 1891 als «Championnat de France international de Tennis» und ist damit älter als jedes andere Turnier, das heute im Kalender der vier grossen steht.
Die Ausgabe 2026 fand vom 24. Mai bis 7. Juni 2026 statt und ist beendet. Wer heute ein Wettkonto eröffnet, wettet also nicht auf dieses Turnier, sondern auf das nächste — und die Langzeitwetten auf einen Gesamtsieger laufen über Monate, in denen sich das Teilnehmerfeld erst formt.
Drei Gewinnsätze bei den Herren, zwei bei den Damen — und was das für eine Wette heisst
Bei den French Open spielen die Herren auf drei Gewinnsätze und die Damen auf zwei Gewinnsätze. Bei 6:6 gibt es einen Tiebreak bis 7, im Entscheidungssatz einen Match-Tiebreak bis 10 mit zwei Punkten Vorsprung; darauf einigten sich alle vier Grand-Slam-Turniere im März 2022.
Dieser Unterschied ist die erste Stelle, an der eine Wette mehr kostet, als sie zu kosten scheint. Ein Herrenmatch kann über fünf Sätze gehen, ein Damenmatch über drei — die Zahl der Spiele, die am Ende auf dem Platz stehen, weicht also deutlich voneinander ab. Eine Satzwette auf einen Herrn, der in drei Sätzen gewinnt, hat sich entschieden, bevor die Ausdauer überhaupt zur Frage wird. Im Damentennis ist die Strecke kürzer, und damit rücken Faktoren, die über fünf Sätze wenig wert wären — eine gute Tagesform, ein schneller Satzgewinn — näher an den Ausgang heran.
Was das Preisgeld über die Dichte des Feldes sagt
Das Gesamtpreisgeld der French Open 2026 betrug 61’723’000 €, ein Anstieg um 9,35 % gegenüber dem Vorjahr. Die Einzelsieger im Profitennis erhielten jeweils 2’800’000 €.
Diese Zahl ist mehr als ein Aushängeschild. Sie erklärt, warum das Feld von der ersten Runde an dicht besetzt ist: Wer die zweite Runde erreicht, hat bereits eine Prämie sicher, und ein Erstrundenmatch gegen einen Qualifikanten ist für den Gesetzten keine Formsache, sondern ein Gegner, der für seinen Platz auf dem Platz bezahlt wird. Für den, der wettet, heisst das: Die Favoritenrolle ist bei einem Grand Slam schwächer abgesichert als bei einem kleineren Turnier, und eine Quote, die eine klare Hierarchie suggeriert, tut oft so, als spielte der Platz nicht mit.
Rekordsieger der French Open im Herreneinzel ist Rafael Nadal mit 14 Titeln; im Dameneinzel hält Chris Evert den Rekord mit 7 Titeln. Beide Marken sind entstanden, weil auf diesem Belag ein bestimmtes Spiel über Jahre hinweg funktioniert hat — langsamer, höher abspringender Ball, lange Grundlinienduelle. Wer eine Quote liest, liest am Ende immer mit, ob der Spieler auf diesem Belag zu Hause ist oder auf einem anderen.
Vom Hauptfeld zur Qualifikation: warum der Spielplan den Markt formt
Die French Open haben ein Hauptfeld und eine vorgelagerte Qualifikation, und beide Phasen stehen im Wettprogramm, wenn auch nicht in gleichem Umfang. In der Qualifikation sind die Teilnehmenden weniger bekannt, die Information über ihre Form dünner und der Ausgang damit offener — was die Quotenstellung schwieriger macht und die Marge eher dazu bringt, sich zu öffnen. In der dritten Runde des Hauptfelds ist das Bild umgekehrt: viel Information, dicht beieinanderliegende Einschätzungen, engere Quoten.
Was für Spielende daraus folgt, ist eine Frage des Zeitpunkts. Eine Wette, die drei Wochen vor dem ersten Aufschlag abgeschlossen wird, bindet Geld in einer Zeit, in der noch nicht feststeht, wer überhaupt antritt. Eine Wette am Morgen des Matches bindet nichts, ist aber nur zu den dann gültigen Quoten zu haben. Beides hat einen Preis, und der eine ist Geld, der andere Information.
Bewilligung statt Lizenz: wie die Rechtslage in der Schweiz das Angebot verkleinert
In der Schweiz ist online Sportwetten ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, unter dem Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht zuständig ist die ESBK — die beaufsichtigt ausschliesslich Casinos.

Wer das wissen will, bevor er ein Konto eröffnet: Die Rechtsfolgen hängen an dieser einen Einordnung, und das Wort, das in der Schweiz dafür steht, ist nicht «Lizenz», sondern Bewilligung. Es gibt zwei Formen — die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung je Spiel, geregelt in Art. 21 bis 25 BGS. Eine solche Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Sie ist also keine Eintrittskarte in einen internationalen Markt, sondern eine Erlaubnis, in einem bestimmten Gebiet tätig zu sein.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, Veranstalterin der interkantonalen Landeslotterie mit Sitz in Basel, mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Die Swisslos selbst stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) und hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Reingewinn geht nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Diese Zahl liest sich je nach Blickwinkel anders. Sie ist die Begründung dafür, dass es nur zwei Veranstalter gibt — der Ertrag soll dem Gemeinwesen zugutekommen —, und sie zeigt gleichzeitig, dass die zweite Hälfte des Satzes einen Preis hat: Wo der Ertrag abgeschöpft wird, sitzt die Marge, die der Wettende bezahlt. Beides ist derselbe Vorgang.
Wer überhaupt ein Konto eröffnen darf
Ein Konto bei Swisslos bekommt nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet hat. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt ihre Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Die Folge dieser Aufteilung ist praktisch und wird oft übersehen: Wohnsitz in Zürich und ein Konto bei Jouez Sport schliessen einander aus. Wohnsitz in Genf und ein Konto bei Sporttip ebenso. Es gibt kein drittes Angebot, zu dem man ausweichen könnte, weil es keine dritte Bewilligung gibt. Nach Art. 47 Abs. 3 VGS setzt ein Onlinekonto Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis zusätzlich einen solchen im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.
Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist
Eine Bewilligung aus dem Ausland — Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendein anderes Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Das steht in Art. 4 BGS und ist keine Auslegungsfrage. Wer Sportwetten ohne schweizerische Bewilligung veranstaltet, begeht nach Art. 130 BGS eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nach Auskunft des Bundesamts für Justiz nicht bestraft — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
Die Gespa führt daneben eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa beschreibt das als Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend. Wer heute eine dieser Seiten aufruft, sieht also nicht zwingend, was morgen erreichbar ist.
Die ehrliche Einordnung lautet nicht, dass die eine Seite sicher und die andere unsicher ist. Sie lautet: Ein ausländischer Anbieter bringt keine schweizerische Bewilligung mit, keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister und keinen schweizerischen Rechtsweg. Ein bewilligter Anbieter bringt vollen schweizerischen Schutz mit — und dafür nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung.
Welche Sportarten und Märkte überhaupt zur Wette stehen dürfen
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Darin gilt: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Wetten sind ausschliesslich auf Sportereignisse möglich. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Über die Rechtmässigkeit virtueller Sportarten lässt sich nichts sagen; Esport taucht im Gespa-Verzeichnis schlicht nicht auf.
Der Preis dieser Geschlossenheit ist konkret: Was auf der Liste fehlt, lässt sich bei einem bewilligten Veranstalter nicht setzen — nicht, weil es verboten wäre, darüber zu reden, sondern weil es im Wettprogramm nicht steht. Für die French Open heisst das: Match-, Satz- und Gesamtsiegerwetten stehen dort, wo die Liste sie vorsieht. Wer nach einem exotischen Markt sucht, findet ihn beim ausländischen Anbieter; die Rechtsposition, die er dafür aufgibt, ist im Abschnitt zur Bedeutung einer ausländischen Bewilligung beschrieben.
Verlustlimiten, Spielsperre und Beratung: was vor der ersten Wette feststeht
Die Limiten in der Schweiz setzt nicht der Staat, sondern die Person, die wettet. Der Veranstalter muss von Gesetzes wegen einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Was daraus folgt, ist unbequem und sollte vor der Kontoeröffnung klar sein: Wer noch nie ein Verlustlimit gesetzt hat, hat auch keines, und es gibt niemanden, der es für ihn tut.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Frist ist der eigentliche Mechanismus, und ihre Richtung ist die Pointe. Herunter geht es mit einem Klick, hinauf erst nach drei Tagen. Wer an einem schlechten Abend denkt, er müsse nur das Limit anheben, um das Verlorene zurückzuholen, stösst auf eine Wartefrist, die genau so lange dauert wie die Stimmung, die sie auslösen wollte. Nach Art. 87 VGS beträgt diese Frist 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein staatlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht — die Limite ist immer die selbst gesetzte.
Eine Limite wirkt zudem nur, solange sie richtig gesetzt ist. Ein Monatslimit von CHF 100 und ein Tageslimit von CHF 100 sind nicht dasselbe Papier mit zwei Überschriften: Beim ersten sind an einem Abend bis zu CHF 100 möglich, beim zweiten ebenso, beim ersten aber nur einmal im Monat. Wer beides setzt, sollte wissen, welches von beiden ihn tatsächlich bremst.
Spielsperre: was sie ausschliesst und wie lange sie hält
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das schweizerische Sperrsystem beruht auf Art. 80 bis 82 BGS und erfasst überschuldete und suchtkranke Personen ebenso wie die Selbstsperre; geführt wird es als gemeinsames Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist nach Art. 81 BGS daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter nach Art. 89 VGS anbieten.
Was das einem Spielenden konkret bedeutet: Die Sperre ist kein Schalter, den man am nächsten Morgen zurücklegt. Wer sich sperrt, sperrt sich für Wochen oder länger, und zwar über alle Anbieter hinweg, wenn die Sperre unbefristet ist. Dasselbe gilt in die andere Richtung — gesperrte oder minderjährige Personen haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine Wette, die trotzdem zustande kommt, ist keine Wette, auf die man sich verlassen kann.
Wo der Schutz endet: Verkaufsstellen und Testkäufe
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die schweizerische Regelung als lückenlos beschreibt, sollte diese Zahl kennen. Sie gilt für den Verkauf über den Schalter, nicht für das Onlinekonto — dort greift die Identitätsprüfung aus dem hochgeladenen Ausweis. Aber sie zeigt, wo die Aufsicht nachschärfen muss, und sie gehört zur nüchternen Einordnung dazu.
Für alle, die ihr Wettverhalten begrenzen wollen, stehen die Limiten und die Spielsperre im Vordergrund, ergänzt durch die Beratungsangebote der Suchtprävention. Wer merkt, dass die Limite dauernd ausgeschöpft wird, sollte sie senken und nicht erhöhen — die 72-Stunden-Regel macht diesen Schritt billig und den anderen teuer.
Wetten auf die French Open: Gesamtsieger, Einzelmatch, Kombination
Wetten auf ein Tennisturnier teilen sich in zwei Familien, die unterschiedlich lange leben. Die eine ist die Wette auf ein einzelnes Match und endet mit dem letzten Ballwechsel dieses Matches. Die andere ist die Langzeitwette auf den Gesamtsieger des Turniers, und sie kann Wochen oder Monate vor dem ersten Aufschlag abgeschlossen werden — bei einem Turnier, das erst im kommenden Jahr stattfindet, sogar noch deutlich früher.
Für die French Open ist die zeitliche Reihenfolge der eigentliche Knackpunkt. Die Ausgabe 2026 ist gespielt: Das Herreneinzel gewann Alexander Zverev aus Deutschland im Finale gegen Flavio Cobolli aus Italien, das Dameneinzel gewann Mirra Andrejewa im Finale gegen die Qualifikantin Maja Chwalińska. Wer heute nach Quoten für einen Gesamtsieger sucht, sucht Quoten für eine Ausgabe, deren Feld noch nicht feststeht. Eine Gesamtsiegerwette ist damit überwiegend eine Wette auf die Teilnahme und auf die körperliche Verfassung eines Spielers zu einem Zeitpunkt, der noch nicht eingetreten ist — und das ist der Grund, warum solche Quoten über Monate in Bewegung bleiben.
Einsatz mal Quote: was am Ende zurückkommt
Jede Wette folgt derselben Rechnung: möglicher Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einem Einsatz von CHF 20 und einer Quote von 1.90 sind das CHF 38.00 zurück, davon CHF 18.00 Nettogewinn, denn der Einsatz ist Teil der Rückzahlung. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Vorhersagen zu einer Gesamtquote — aus zwei Quoten von 1.90 wird 3.61, aus vier wird rund 13.03. Die Rückzahlung wächst nicht linear mit der Zahl der Vorhersagen, sie wächst exponentiell, und genau das macht Kombiwetten für den Veranstalter bequem: Die Marge fällt bei jeder einzelnen Vorhersage an und addiert sich über die Kombination.
Das ist die zweite Stelle, an der die Werbung und die Rechnung auseinandergehen. Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Vorhersagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Vorhersagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer fünfzehn Vorhersagen mit einer Mindestquote von 1.50 trifft, kann also mit einer Verdoppelung seines Nettogewinns rechnen — nur eben nicht oft.
Was die Marge ist, die in jeder Quote steckt
Eine Quote ist kein Preis für ein Ereignis, sondern ein Preis mit eingebauter Gebühr. Die Marge eines Marktes ergibt sich aus der Auszahlungsquote dieses Marktes: Diese ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes, und die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsquote.
Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Wege-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein notiertes Angebot. Die Kehrwerte sind 0.5263 und 0.5263, ihre Summe ergibt 1.0526, die Auszahlungsquote also 0.9500 und die Marge 0.0500. Ein Markt mit dieser Stellung behält rund 5 % von jedem eingesetzten Franken ein. Das ist ein Band und keine feste Grösse: Sobald beide Seiten auf 1.95 stehen, sinkt die Marge auf etwa 2,6 %; stehen sie auf 1.85, steigt sie auf etwa 8,1 %. Der eine Prozentpunkt, um den sich eine Quote bewegt, kostet auf der anderen Seite mehr als einen Prozentpunkt.
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Wer diese Rechnung einmal selbst gemacht hat, liest Quoten anders. Die Frage ist nicht mehr, welche Zahl grösser aussieht, sondern wie viel von der Gesamtheit aller Einsätze auf diesem Markt wieder herauskommt. Bei einer Gesamtsiegerwette kommen weitere Kosten dazu, die in keiner Quote stehen: Das Geld ist über die gesamte Laufzeit gebunden, und in dieser Zeit kann sich am Feld alles ändern, ohne dass die einmal abgeschlossene Wette sich mitändert.
Satz- und Spielwetten: der Platz dazwischen
Zwischen dem einzelnen Match und dem Turniersieger liegt eine Familie von Wetten, die auf das Innere eines Matches zielt: auf Sätze, auf Spiele, auf den Ausgang eines einzelnen Durchgangs. Diese Märkte leben von genau der Regel, die im Abschnitt «Drei Gewinnsätze bei den Herren, zwei bei den Damen — und was das für eine Wette heisst» steht — den drei Gewinnsätzen bei den Herren und zwei bei den Damen.
Der längere Weg bei den Herren erzeugt mehr Zwischenstände, an denen eine Wette entschieden sein kann. Eine Satzwette auf zwei zu null endet früh, unabhängig davon, wie das Match weitergeht. Eine solche Wette auf einen Spieler, der auf Sand die längeren Ballwechsel gewinnt, aber in kurzen Sätzen angreifbar ist, hat einen anderen Charakter als eine Wettbewette auf denselben Spieler. Bei den Damen ist das Zeitfenster für eine Wende kleiner: Wer einen Satz verliert, hat nur noch einen Satz Luft. Das erhöht die Sensitivität jedes einzelnen Punktes im zweiten Satz — und genau diese Sensitivität steckt in der Quote, nicht in der Favoritenrolle.
Sportarten und Turnierprogramm: was im Kalender steht und wann gewettet wird
Die French Open sind Teil der vier grossen Tennisturniere, und ihr Platz im Kalender ist stabil: Das Turnier findet jedes Jahr statt, die Ausgabe 2026 lief vom 24. Mai bis 7. Juni 2026, die nächste folgt im Jahr darauf. Die genauen Daten dieser nächsten Ausgabe stehen noch nicht fest.
Was das für den Markt bedeutet, lässt sich in Zeiträumen beschreiben. Die Langzeitwetten auf einen Gesamtsieger nehmen Wochen vor dem ersten Aufschlag ihre ersten Quoten auf und leben in der Zwischenzeit von jeder Nachricht über Verletzungen, Form und Rücktritte. Der Matchmarkt entsteht nach der Auslosung, wenn sich die Teilnehmenden in ein Tableau einfügen lassen und sich Gegnerpaarungen konkretisieren. Die Qualifikationsrunden laufen unmittelbar vor dem Hauptfeld und erweitern den Markt, bevor er sich auf die bekannten Namen verengt.
Für Spielende heisst diese Staffelung, dass derselbe Gegenstand zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedlich viel Information enthält. Eine Gesamtsiegerwette im Winter enthält wenig Information und viel Unsicherheit. Eine Matchwette am Turniertag enthält viel Information und wenig Unsicherheit. Der Veranstalter preist beides ein, und das ist ein Teil der Marge, die nicht in der Quotenhöhe sichtbar wird.
Sandplatz und Teilnehmerfeld: wo die Favoritenrolle dünner wird
Sand ist ein eigener Belag mit eigener Physik: Der Ball springt langsamer und höher ab, Ballwechsel dauern länger, ein Aufschlag allein entscheidet seltener. Wer auf diesem Belag gewinnt, braucht Ausdauer und Geduld mehr als einen schnellen Punkt.
Was folgt daraus für eine Wette? Die Favoritenrolle wird schwächer abgesichert, und die Zahl derer, die ein Match für sich entscheiden können, wächst. Die Rekordmarke von Rafael Nadal mit 14 Herrentiteln und die von Chris Evert mit 7 Damen titeln sind nicht nur Triumphgeschichten, sondern Belege dafür, wie stark eine Spielweise an diesen Belag gebunden sein kann. Wer eine Quote für ein Sandplatzmatch liest, liest deshalb mit, ob die Formkurve auf dieser Unterlage entstanden ist oder auf einer anderen.
Für die French Open in einer Schweiz, in der nur zwei Veranstalter ein Programm anbieten, kommt ein zweiter Gesichtspunkt hinzu. Diese beiden nehmen jedes Jahr Quoten auf die grossen Turniere auf, und die Vorhersagen in diesen Quoten folgen einem Feld, das sie auch in den Vorjahren schon geführt haben. Wer die Preisgeldsteigerung des Vorjahres um 9,35 % kennt, weiss, warum das Interesse am Turnier nicht kleiner wird — und warum die Quoten über die zwei Wochen hinweg enger zusammenrücken.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalter / Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Mit Schweizer Bewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft |
| Loterie Romande | Mit Schweizer Bewilligung | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betify | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht established |
| FortuneJack | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht established |
| BetLabel | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht established |
| Funbet | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht established |
| Betclic | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht established |
| X3Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada) |
| Bahigo | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht established |
| Rollbit | Ohne Schweizer Bewilligung | nicht established |
Bewertet werden zehn Marken, von denen zwei eine schweizerische Bewilligung haben und acht nicht. Das ist keine Auswahl, die die Seite getroffen hat; die ersten zwei sind die einzigen, die es überhaupt geben kann. Die acht anderen stehen hier, weil Spielende in der Schweiz ihnen tatsächlich begegnen — über Werbung, über Suchanfragen, über Empfehlungen. Sie sind für die Referenz aufgenommen und werden nach denselben Massstäben beurteilt. Verglichen wird nur, wo die Bedingungen und Bilanzen der Anbieter etwas dazu sagen: Bewilligungsstatus, das Produkt selbst, Limiten, die Mechanik der Quoten und die Auszahlung.
Den Gegensatz zwischen beiden Gruppen kann man nicht wegbeschreiben, und man sollte es auch nicht versuchen. Bei einem bewilligten Veranstalter stehen die Limiten, die Sperre und der Rechtsweg. Bei einem ohne Bewilligung steht nichts davon, dafür ein Programm, das deutlich mehr Märkte führen kann, weil es keine geschlossene Liste einhält.
Der wichtigste Vergleichspunkt ist ohnehin nicht das Programm, sondern der Ort, an dem das Geld liegt. Bei den bewilligten Anbietern werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS untersagt. Wer die Zahlungswege zum Kriterium macht, hat damit schon den grössten Teil der Entscheidung getroffen: Das eine Modell kennt nur Konten mit Namen, das andere überweist, wohin der Kunde es möchte.
Verfahren und Massstäbe: Bewilligung, Limiten, Marge, Auszahlung
Vier Dinge werden geprüft, und sie stehen in dieser Reihenfolge, weil sie in dieser Reihenfolge wirken. Zuerst die Bewilligung: Entweder eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS mit Aufsicht durch die Gespa, oder keine. Dann die Limiten: Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Verlustlimit und die Frage, ob eine Sperre greift. Dann die Quote und die Marge, die in ihr steckt. Zuletzt der Weg des Geldes: Laufzeit der Auszahlung, Kontenbindung, Guthabenzins, Steuerfolge.
Diese Reihenfolge ist selbst schon eine Antwort auf die Frage, was zählt. Eine Marke ohne Bewilligung kann im Wettschein noch so viele Märkte führen — an den schweizerischen Schutz kommt sie nicht heran, und dieser Nachteil wirkt auf alle vier Punkte gleichzeitig. Ein bewilligter Veranstalter kann dagegen ein kleineres Programm haben und trotzdem die bessere Wahl sein, weil sein Programm das einzige ist, das seine Folgen in der Schweiz auch durchsetzt.
Welche Veranstalter und welche Domains auf der Sperrliste stehen, kann man bei der Aufsichtsbehörde selbst nachsehen. Wer vor jedem Klick wissen will, woran er ist, prüft dort und nicht beim Anbieter: Die Liste wird bei der Gespa geführt.
Die acht Marken ohne Bewilligung: was sie unterscheidet und was nicht
Betify, FortuneJack, BetLabel, Funbet, Betclic, X3Bet, Bahigo und Rollbit sind ohne schweizerische Bewilligung — das ist die einzige Zuschreibung, in der sie sich gleichen. Keine von ihnen ist mit dem schweizerischen Sperrregister verbunden, keine bietet einen schweizerischen Rechtsweg, und die Domains der Anbieter ohne Bewilligung können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Wird eine Domain blockiert, ist die Seite über den regulären Weg nicht mehr erreichbar; ob sie unter einer neuen Domain wieder auftaucht, sagt der Name nichts aus.
Bei einigen dieser Marken nennt die Bewilligungslage eine ausländische Aufsicht, bei anderen ist sie — soweit über Dritte berichtet wird — offen. Für die Schweiz macht das keinen Unterschied: Eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Geltung, gleichgültig, welches Regime sie vergeben hat. Wer bei einem dieser Anbieter gewinnt, hat aus dieser Wette keinen schweizerischen Anspruch, und Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Aus Sicht eines Spielenden, der die französische Open in der Schweiz verfolgt, lässt sich sagen: Diese Marken sind leicht erreichbar und schwer greifbar. Eine Beschwerde ist in der Schweiz nicht durchsetzbar, ein Verlust ist es auch nicht. Was auf der Habenseite übrigbleibt, ist ein grösseres Sortiment.
Swisslos Sporttip: die Bewilligung mit dem grössten Vertragsgebiet
Swisslos wird von der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich: die deutschsprachigen Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Spannweite zwischen CHF 1 und CHF 1’000 ist gross genug, dass die Limite für Gelegenheitswettende praktisch nie in Sicht kommt und für Systemwettende bei CHF 10’000 durchaus erreichbar bleibt — die Zahl, die den einzelnen Wettschein trifft, ist der Mindesteinsatz.
Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich, und der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren; eine unbefristete Sperre gilt schweizweit und erfasst auch Casinos.
Beim Cash-Out bietet Sporttip diese Funktion für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; angeboten werden muss er nicht für jede Wette. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Wer live setzt, sollte eine Regel kennen: Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für die French Open heisst das: Ein Satzball ist für eine Livewette ein gefährlicher Moment, und der schnelle Klick während eines umstrittenen Entscheids ist keine kluge Wette.
Im ganzen Programm gelten zudem Regeln, die auf den ersten Blick unscheinbar sind. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei den Quotenboosts schliesslich gilt: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Was diesen Anbieter auszeichnet, ist die Reichweite seiner Bewilligung, nicht die Grösse seines Sortiments. Er bedient das grösste Vertragsgebiet der beiden, er hat die einzige Limitenstaffel, die für Personen unter 21 Jahren strenger ist, und er stattet die Sperre mit einer schweizweiten Wirkung aus, die über das eigene Angebot hinausgeht. Wer in Zürich oder Bern wohnt, hat keine Wahl zwischen zwei bewilligten Anbietern — er hat diesen einen.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz unter sich
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Form wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters voraus.
Die Grenze zwischen den beiden Gebieten ist keine Linie der Zuneigung, sondern eine Folge des Föderalismus. Die Westschweizer Kantone haben sich für eine eigene Veranstalterin entschieden, die übrigen für die gesamtschweizerische, und beide erfüllen dieselbe Aufsicht. Wer in Neuenburg wohnt, erhält also kein Konto bei Sporttip, und wer in Solothurn wohnt, keines bei Jouez Sport. Ein Umzug ändert das, ein Ferienaufenthalt nicht.
Für die Steuerfrage ist die Grenze allerdings nicht massgeblich. Wann ein Gewinn steuerfrei bleibt, hängt an der Höhe und am Kanton, nicht daran, bei welcher der beiden Veranstalterinnen er angefallen ist — der Steuerfreibetrag des Bundes liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag weicht davon ab. Wer diese Schwelle im Kopf hat, braucht sie für beide gleich.
Bei einer Wette auf ein Turnier wie die French Open stehen für Westschweizer Spielende damit dieselben Mechaniken bereit: dieselbe Bewilligungsgrundlage, dieselben Mindest- und Höchsteinsätze nach den gemeinsamen Bedingungen, dieselbe Quotenstellung, dieselben Auflagen. Der Unterschied zwischen den beiden Veranstaltern liegt nicht in der Sache, sondern in der Adresse, die im Ausweis steht.
Auszahlung, Kontenbindung und Steuer: was nach dem Gewinn passiert
Bei den bewilligten Veranstaltern gehen Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin. Ein Konto, das überwiesen wird, muss zur registrierten Person gehören; anonyme Auszahlungen existieren im bewilligten Betrieb nicht. Eine Kreditvergabe an Spielende ist untersagt.
Für Gewinne gibt es in der Schweiz keine Wettsteuer auf den Einsatz. Einkommensteuerfrei bleiben Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; erst darüber wird der Gewinn steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich hoch, deshalb gilt: je nach Kanton. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen gewöhnlichen Wetter ist das eine ferne Grösse: Der Gewinn liegt normalerweise weit unter der Schwelle, es fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Dafür behandelt die kantonale Praxis etwa im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist der Punkt, an dem die scheinbar günstigere ausländische Seite teurer wird: Der Gewinn bleibt vollständig steuerbar, weil er nicht unter den schweizerischen Freibetrag fällt. Für eine Einordnung des eigenen Falls ist eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Betify
Betify gehört zur Gruppe der Marken ohne schweizerische Bewilligung. Damit ist das entscheidende Merkmal dieser Marke in der Schweiz bereits gesetzt: Sie ist nicht mit dem schweizerischen Sperrregister verbunden, es besteht kein schweizerischer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Eine Aufsicht ausländischer Behörden, soweit überhaupt berichtet, hat nach Art. 4 BGS keine Geltung in der Schweiz.
Wie bei allen Marken dieser Gruppe lässt sich das Programm nicht gegen die bewilligten Veranstalter aufrechnen, weil nur diese an das BGS gebunden sind. Wer Betify nutzt, nutzt es wegen der grösseren Auswahl und bezahlt dafür mit dem Schutz, den er hinter sich lässt.
Was bei Betify auf der Waage liegt, ist die Frage, was ein grösseres Sortiment in einem Land wert ist, in dem das Geld nicht einklagbar ist. Die Antwort fällt je nach Person anders aus, aber sie fällt nicht neutral: Ein Spielender ohne schweizerischen Rechtsweg hat im Streitfall keinen Gegner, gegen den er vorgehen kann.
FortuneJack
FortuneJack steht ebenfalls ohne schweizerische Bewilligung da. Für Spielende in der Schweiz gibt es weder eine Anbindung an das Sperrregister noch einen schweizerischen Rechtsweg; eine Blockierung der Domain über die Sperrliste der Gespa ist möglich.
Ausländische Bewilligungen werden in der Schweiz nicht anerkannt. Das heisst nicht, dass eine solche Seite nichts tut, sondern dass ihre Regeln für einen Schweizer nicht durchsetzbar sind. Ein Gewinn aus einer Wette bei FortuneJack kann in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und für die kantonale Steuerbehandlung ausländischer Gewinne gibt es keine Schonung durch den schweizerischen Freibetrag.
Die Folge ist eine reine Risikoverschiebung, keine Erweiterung. FortuneJack nimmt dem Spielenden die Marge nicht ab und gibt ihm die schweizerische Aufsicht nicht dazu.
BetLabel
Auch BetLabel führt keine schweizerische Bewilligung. Die Rechtsstellung unterscheidet sich damit nicht von anderen ausländischen Marken: kein Sperrregisteranschluss, kein schweizerischer Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domain über die Gespa-Liste.
Für die French Open kann das Sortiment breiter sein als bei einem bewilligten Veranstalter, der an eine geschlossene Liste gebunden ist. Diese Breite ist jedoch an keine schweizerische Regelung gekoppelt, die ihre Einhaltung überwacht. Wer sich für einen solchen Anbieter entscheidet, entscheidet sich für ein grösseres Angebot und gegen jede Form von Durchsetzbarkeit.
Funbet
Funbet ist wie die vorangehenden Marken ohne schweizerische Bewilligung im Markt. Es gilt dieselbe Einordnung nach Art. 4 BGS, und es gibt keine Anbindung an das schweizerische Sperrsystem.
Das Prüfkriterium, das bei einem solchen Anbieter am stärksten wiegt, ist nicht das Programm, sondern der Umgang mit dem Geld. Weil keine schweizerische Regelung greift, muss sich der Spielende selbst fragen, ob er die Zahlungswege und Auszahlungsfristen kennt oder nur vermutet. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es dafür eine Regel: Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen.
Betclic
Betclic gehört zur Gruppe der Anbieter, denen in der Schweiz keine Bewilligung erteilt wurde. Weder ein schweizerisches Sperrregister noch ein schweizerischer Rechtsweg stehen damit zur Verfügung. Eine Blockierung durch Schweizer Telekom-Anbieter über die von der Gespa geführte Sperrliste ist jederzeit möglich.
Hier zeigt sich der ganze Mechanismus in einem Fall. Ob eine Seite erreichbar bleibt, hängt nicht an ihrer Bewilligung, sondern an einer Liste, die die Aufsichtsbehörde führt. Der Anbieter kann seine Domain wechseln; was nicht wechselt, ist die Tatsache, dass in der Schweiz niemand für ihn haftet.
X3Bet
X3Bet ist ohne schweizerische Bewilligung. Eine Aufsicht wird für diese Marke von dritter Seite berichtet und dem Wettgebiet Tobique in Kanada zugeordnet; diese Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung nach Art. 4 BGS. Eine Anbindung an das schweizerische Sperrregister besteht nicht, ein schweizerischer Rechtsweg ebenso wenig, und eine Aufnahme der Domains auf die Sperrliste der Gespa ist möglich.
Das ist der Fall, in dem die ausländische Aufsicht am wenigsten bewirkt: Sie mag dem Anbieter ein Zuhause geben, dem Schweizer Spielenden gibt sie keines. Was bleibt, ist ein Angebot, das man nutzen kann, solange es erreichbar ist.
Bahigo
Bahigo steht in derselben Gruppe: ohne schweizerische Bewilligung, ohne Verbindung zum Sperrsystem, ohne schweizerischen Rechtsweg. Eine Blockierung der Domain über die Sperrliste ist der vorgesehene Weg, um den Zugang zu unterbinden.
Bemerkenswert ist daran weniger der Anbieter als die Erwartung, die der Markt erzeugt. Wer über Werbung oder Empfehlung auf solche Seiten stösst, liest selten die Zeile, die zählt: dass eine Wette dort keine schweizerische Anspruchsgrundlage schafft. Die Summe, die ein Schweizer bei Bahigo einsetzt, liegt ausserhalb des schweizerischen Rechtsschutzes.
Rollbit
Rollbit führt keine schweizerische Bewilligung. Damit gelten auch hier die drei Folgen: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domains durch die Gespa-Liste.
Der Vergleich mit einem bewilligten Veranstalter fällt bei einem solchen Anbieter selten über das Sportprogramm, sondern über das Zahlungskonto. Wer nicht weiss, auf welches Konto sein Gewinn geht und auf welchen Namen es lauten muss, hat die Frage bereits falsch herum gestellt.
Was der Vergleich am Ende austrägt
Zehn Marken, zwei Bewilligungen, und dazwischen eine Grenze, die sich nicht durch ein grösseres Sortiment verschieben lässt. Die beiden bewilligten Veranstalter teilen sich das Land nach Sprachregionen, und innerhalb ihres Gebiets ist jeder von ihnen die einzige bewilligte Wahl. Die acht übrigen Marken können ein weiteres Programm führen, dafür fehlt ihnen alles, was aus einem Anspruch einen durchsetzbaren Anspruch macht.
Wer in der Schweiz auf die French Open wetten will, hat also eine Entscheidung zu treffen, die mit der Frage nach der Quote beginnt und bei der Frage nach dem Rechtsweg endet. Die Reihenfolge lässt sich umdrehen, das Ergebnis nicht.
Häufige Fragen zu French Open Wetten in der Schweiz
Welche Wetten auf Tennisturniere dürfen Schweizer Veranstalter laut Gespa-Liste anbieten?
Nur was im Gespa-Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten nur, wenn sie darin aufgeführt sind; Corner- und Kartenmärkte fehlen, ein Esport-Abschnitt ebenfalls. Gewettet wird ausschliesslich auf Sportereignisse, und Veranstalter brauchen für Live-Wetten eine entsprechende Entscheidung.
Wie lesen sich Quoten für den Gesamtsieger bei Herren und Damen, und was ist die Marge darin?
Eine Gesamtsiegerwette ist eine Langzeitwette: Sie läuft über Wochen oder Monate vor dem ersten Aufschlag. Die Marge steckt in jeder Quote und ergibt sich als 100 % minus der Auszahlungsquote des Marktes. Bei einem illustrativen Zwei-Wege-Markt mit 1.90 und 1.90 beträgt die Marge rund 5 % — bei 1.95 etwa 2,6 %, bei 1.85 rund 8,1 %.
Welche Rolle spielen drei Gewinnsätze bei den Herren und zwei bei den Damen für Satz- und Spielwetten?
Die Herren spielen auf drei Gewinnsätze, die Damen auf zwei; bei 6:6 gibt es einen Tiebreak bis 7, im Entscheidungssatz einen Match-Tiebreak bis 10 mit zwei Punkten Vorsprung. Mehr mögliche Sätze bedeuten mehr Zwischenstände, an denen eine Satz- oder Spielwette bereits entschieden ist — im Damentennis ist das Fenster für eine Wende kleiner.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirkt eine Senkung sofort?
Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Nach Art. 87 VGS muss der Veranstalter Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen; die Limite setzt die Person selbst.
Wie unterscheidet sich ein Veranstalter mit Schweizer Bewilligung von einer ausländischen Wettseite?
Der bewilligte Veranstalter steht unter Aufsicht der Gespa, führt Verlustlimiten und Sperrsystem, zahlt nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers aus und bleibt schweizerisch durchsetzbar. Eine ausländische Seite hat nach Art. 4 BGS keine Geltung, keine Anbindung ans Sperrregister und keinen schweizerischen Rechtsweg; Einsätze und Gewinne können eingezogen werden.
Muss ein Gewinn aus einer Wette auf die French Open versteuert werden, und was gilt je nach Kanton?
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen bleiben bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; ab 1. Januar 2026 liegt er beim Bund bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab — je nach Kanton. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Ausländische Gewinne sind kantonal unterschiedlich steuerbar.
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Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
