Curling-Wetten in der Schweiz — zwei Veranstalter, ein geschlossener Markt
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz auf Curling setzen will, stösst auf eine Zahl, die alles andere bestimmt: zwei. Zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten anbieten, und der Weg zum Wettschein führt über eine Quote, in der die Marge schon eingerechnet ist. Bei einem Markt mit zwei Quoten von je 1,90 bleiben 95 Prozent der Einsätze im Umlauf, fünf Prozent gehen an den Veranstalter — unabhängig davon, welcher Stein am Ende näher am Button liegt. Wo das Wettvolumen so dünn ist wie bei einer Randsportart, wächst dieser Anteil weiter.
Datenstand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Gespa als zuständige Aufsichtsbehörde und die veröffentlichten Bewilligungen nach dem Geldspielgesetz.
Spielerschutz: was die Limiten kosten, bevor der erste Stein gesetzt ist
Die Verlustlimite ist in der Schweiz kein Zusatzangebot, sondern eine Eintrittsbedingung. Swisslos verlangt sie vor der allerersten Sporttip-Teilnahme, und zwar gleich dreifach — für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für alle unter 21 Jahren. Wer die Werte senkt, fühlt das sofort. Wer sie hebt, fühlt es drei Tage später: Die Erhöhung greift erst nach 72 Stunden.

Genau dort zerbricht die Kurzfrist-Logik. Der Impuls, nach zwei verlorenen Einzelwetten am Samstagabend schnell mehr Einsatz freizuschalten, trifft auf eine Wartefrist, die sich nicht überreden lässt. Die Frist ist unbequem, und sie ist das Beste an der ganzen Konstruktion. Wer sein Budget in dieser Nacht verdoppeln möchte, kann es nicht — und wer am Morgen danach noch immer will, hat zumindest eine Nacht darüber geschlafen.
Dazu kommt, freiwillig, eine Einzahlungslimite über jeweils 30 Tage. Für jemanden, der mit einem kleinen Budget einsteigt, ist das die zweite Sicherung: Selbst wenn das Konto die Einzahlung annähme, lässt die selbst gesetzte Schranke sie nicht durch.
Ein Spielerkonto bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und anmelden darf sich jede Person nur einmal. Der Ausweis wird im Online-Verfahren hochgeladen, die Daten werden daraus ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist Papierkram, und der Papierkram ist der Grund, weshalb am Ende ein Vor- und Nachname an jedem Einsatz hängt.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich dort einträgt, sperrt sich nicht aus einem Produkt aus, sondern aus dem ganzen bewilligten Glücksspielmarkt des Landes.
Wie verlässlich die Kontrolle am Tresen ist, hat die Gespa 2025 selbst geprüft: In 200 Testkäufen wurde an Verkaufspunkten eine Sportwette in 47,5 Prozent der Fälle an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich auf die Sichtprüfung der Verkäuferin verlässt, verlässt sich auf eine Zahl, die etwa jeden zweiten Versuch überlebt. Das ist kein Argument gegen den Schutz am Schalter, sondern eines dafür, das eigene Konto und die eigene Limite als das zu begreifen, was tatsächlich trägt.
Minderjährige bleiben ausgeschlossen — online wie am Verkaufspunkt. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten, was im Curling mit seinen kleinen Feldern und gut bekannten Namen praktische Bedeutung hat: Ein Skip, der auf sein eigenes Spiel setzt, verstösst gegen die Bedingungen, und die Zahl der Personen, die das bemerken könnten, ist in einer Curlinghalle klein. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer gesperrt einzahlt, verliert Geld, das niemand zurückzahlt — das ist die teuerste Folge einer Sperre, und die einzige, die sich nicht rückgängig machen lässt.
Curling im Kalender: was gespielt wird und wann es im Programm steht
Curling hat eine Saison, die sich über den Winter zieht, und eine Turnierstruktur, die sich über Jahre wiederholt. Auf internationaler Ebene reguliert World Curling den Sport, die Weltmeisterschaften gehören zu ihrem Programm. Im Kalender stehen die Europameisterschaften im November, die Mixed-Doubles-Weltmeisterschaft im April oder Mai, der olympische Curling-Wettbewerb im Februar alle vier Jahre und die Schweizer Meisterschaft am Saisonende. Curling ist olympische Sportart; zwischen den Spielen füllen Welt- und Europameisterschaften die Lücke.
Für das Setzen entscheidet aber nicht der Kalender, sondern ein Verzeichnis. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und nur was darauf steht, darf überhaupt mit einer Quote versehen werden. Qualifikationsrunden zählen, wenn sie aufgeführt sind; Frauen-Wettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie dort stehen; Ranglisten-Wetten nur dann, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie dabei. Corner- und Kartenmärkte sucht man vergebens, einen Esport-Bereich ebenfalls.
Für Curling heisst das: Ob ein Turnier beliebt ist, spielt keine Rolle. Es zählt allein, ob es im Verzeichnis auftaucht. Ein Wettbewerb, der dort fehlt, existiert für die Schweizer Wettabgabe nicht, und das gilt auch für eine gut besuchte Europameisterschaft. Wer den Spielplan liest und daraus ein Angebot ableitet, zieht den zweiten Schritt vor dem ersten.
Sporttip und Jouez Sport: die zwei Bewilligungen im Vergleich
Swisslos und die Loterie Romande sind die beiden Veranstalterinnen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Beide halten eine Bewilligung als Grossspiel, erteilt als Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide unter der Aufsicht der Gespa. Hinter dem einen Produkt steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, hinter dem anderen die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Die Produkte heissen Sporttip und Jouez Sport.
| Kriterium | Swisslos Sporttip | Loterie Romande Jouez Sport |
|---|---|---|
| Bewilligung | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel |
| Veranstalter | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Aufsicht | Gespa | Gespa |
| Produktname | Sporttip | Jouez Sport |
| Vertragsgebiet | AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, TI und Liechtenstein | FR, GE, JU, NE, VD, VS |
Zwei Zeilen dieser Übersicht entscheiden über den Alltag. Die erste ist das Vertragsgebiet: Ein Online-Konto ist nur für Personen möglich, die dort wohnen. Wer in Zürich lebt, kommt an Jouez Sport nicht heran; wer in Lausanne lebt, nicht an Sporttip. Die zweite ist die Aufsicht, die bei beiden dieselbe ist — hier gibt es keine Wahl zu treffen, und das ist der Punkt. Die Auswahl, die ein Vergleich sonst eröffnet, fällt in der Schweiz nicht zwischen zwei Geschäftsmodellen, sondern zwischen zwei Wohnorten.
Dass der Markt nicht wächst, zeigen die Zahlen: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. Im Vorjahr waren es CHF 122 Mio. Ein Rückgang um CHF 13 Mio. in einem Markt mit nur zwei Anbietern ist kein Ausrutscher. Nettoerträge fliessen öffentlichen Zwecken in den Kantonen zu, und je schmaler das Sportwettengeschäft wird, desto deutlicher fällt die Lücke auf, die durch Lotterien gefüllt wird.
Swisslos Sporttip: ein Konto, das nur im eigenen Gebiet existiert
Das Vertragsgebiet von Sporttip umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann sich registrieren; wer ausserhalb wohnt, kann es nicht, und das hat nichts mit einer Produktentscheidung zu tun. Es gibt schlicht kein drittes Angebot, an das man ausweichen könnte.
Für den Einstieg gelten die Einsätze: Mindestens CHF 1 steht auf einer Einzel- oder Kombinationswette, höchstens CHF 1’000 auf einer Einzel- oder Kombinationswette und höchstens CHF 10’000 auf einer Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Systemwette mit hohem Einsatz plant, sollte die Limite vorher im eigenen Konto prüfen statt sie am Samstag zu entdecken.
Wetten lassen sich online über Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden — ein Umweg, der für alle interessant ist, die den Wettschein lieber persönlich abgeben.
Beim Geld hört die Bequemlichkeit auf. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen steht unter anderem PostFinance Pay bereit, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Bei der Auszahlung gibt es zwei Details, die man vor der ersten Einzahlung kennen sollte. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — es lässt sich verspielen, aber nicht abheben. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Die Rechnung für jemanden, der häufig kleine Beträge abhebt, ist unangenehm: Wer im Jahr viermal CHF 300 abhebt und dabei jedes Mal denselben Weg nimmt, zahlt ab der dritten Auszahlung die Kommission und wartet jeweils bis zu zehn Arbeitstage. Zwei Abhebungen im Jahr zusammenzulegen ist die naheliegende Antwort, und sie verlangt Disziplin beim Wallet-Stand.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen für die Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wie Swisslos hält sie eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, mit der Gespa als Aufsichtsbehörde. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Zahl der Verkaufsstellen ist der eigentliche Unterschied zu einer reinen Online-Plattform. 2’350 Schalter bedeuten, dass ein Wettschein in der Westschweiz fast immer in Gehdistanz abgegeben werden kann — und dass eine Person, die dort arbeitet, im Zweifel ein Gesicht kennt. Wer in Genf oder Freiburg wohnt, findet hier den Zugang, der ihm bei Sporttip verschlossen bleibt.
Der Preis dafür ist derselbe wie auf der anderen Seite der Sprachgrenze: Das Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz in den sechs Kantonen offen. Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, und ein Umzug ist die einzige Möglichkeit, die Seite zu wechseln.
Betwinner: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg
Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die Bewilligung, die das Unternehmen für sich reklamiert, ist im Schweizer Recht wirkungslos, und eine Bewilligung gilt nach dem Geldspielgesetz nur in der Schweiz. Eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.
Wer dort Geld einzahlt, verlässt den Schweizer Rechtsraum mit dem ersten Klick. Das ist die ganze Bewertung: Es bleibt ein Anbieter ohne Bewilligung, ohne greifbaren Veranstalter in der Schweiz und ohne Instanz, an die man sich wenden könnte, wenn die Auszahlung ausbleibt.
Fezbet: die Sperrliste als einzige Schweizer Verbindung
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen ausländischen Anbietern gilt auch hier: Nur Swisslos und Loterie Romande sind für Sportwetten bewilligt, und ausländische Bewilligungen haben keine Kraft. Schweizer Schutzmechanismen wie das Sperrregister oder der Rechtsweg fehlen. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gelangen.
Für einen Schweizer Wettenden heisst das: Wer bei diesem Anbieter einsteigt, setzt ohne jede Schweizer Schutzfunktion, weil das Sperrregister und die Gespa nicht zuständig sind.
1Bet: ohne Bewilligung und ohne Sperrregister-Anschluss
1Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt die gesetzliche Beschränkung auf die zwei bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande; eine ausländische Bewilligung entfaltet keine Wirkung. Schweizer Rechtsweg und Sperrregister-Schutz sind nicht gegeben. Der Anbieter kann auf der Gespa-Sperrliste landen.
Es gibt keine Schweizer Instanz, die einen Streit über eine Auszahlung bei diesem Anbieter entscheiden würde. Das ist der nüchterne Kern jeder Bewertung eines ausländischen Angebots.
BetFury: keine Bewilligung, dafür ein Domainwechsel als Antwort
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier fehlen die Schweizer Bewilligung und der Schutz durch das Schweizer Geldspielgesetz.
Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt diese Praxis Domain-Hopping. Wer glaubt, eine blockierte Adresse bedeute das Ende eines Angebots, hat die Mechanik nicht verstanden.
Playzilla: ohne Bewilligung, mit Werbeverbot im Rücken
Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei den übrigen ausländischen Angeboten fehlt die bewilligungsrechtliche Basis nach dem Geldspielgesetz.
Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft. Wer für einen solchen Anbieter wirbt, riskiert mehr als der Werbende selbst.
IviBet: ohne Bewilligung, aber mit Live-Wetten im Angebot
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Schutz durch das Sperrregister oder der Schweizer Rechtsweg fehlen hier ebenso wie bei anderen Anbietern ohne Bewilligung. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Live-Wetten sind auch bei den bewilligten Anbietern erlaubt, und das Geldspielgesetz schreibt keine bestimmten Live-Märkte vor. Wer live setzen will, findet dieses Angebot also auch im Schweizer Rahmen — ohne dafür die Schweizer Schutzfunktionen aufzugeben.
BassBet: ohne Bewilligung, mit Auslandskonto als Folge
BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei den übrigen unbewilligten Anbietern fehlt der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gelangen.
Eine Besonderheit ausländischer Konten betrifft die Steuer: Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
20Bet: ohne Bewilligung und mit dünner Rechtslage
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier fehlen die Schweizer Bewilligung, der Rechtsweg und der Schutz durch das Sperrregister. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Für einen Vergleich bleibt hier wenig übrig: Bei diesem Anbieter gibt es in der Schweiz keinen Veranstalter, den man greifen könnte, und keine Aufsicht, die ein Verfahren aufnehmen würde.
Was der Vergleich über die Anbieter zeigt
| Anbieter | Bewilligung nach Schweizer Recht | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Bewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Bewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betwinner | Nein | Nicht feststellbar |
| Fezbet | Nein | Nicht feststellbar |
| 1Bet | Nein | Nicht feststellbar |
| BetFury | Nein | Nicht feststellbar |
| Playzilla | Nein | Nicht feststellbar |
| IviBet | Nein | Nicht feststellbar |
| BassBet | Nein | Nicht feststellbar |
| 20Bet | Nein | Nicht feststellbar |
Die Spalte mit dem Veranstalter ist bei acht Zeilen leer, und genau das ist ihre Information. Bei Swisslos und Loterie Romande steht ein Unternehmen mit Sitz, einer Bewilligung nach Schweizer Recht und einer Aufsicht, die es anhalten kann. Bei den übrigen steht nichts, und «nichts» ist in dieser Spalte kein Datenloch, sondern das Ergebnis: Es gibt keine Schweizer Stelle, die einen dieser acht Anbieter je geprüft hätte.
Wer einen Anbieter bewerten will, hat damit die Reihenfolge der Prüfung. Zuerst die Bewilligung — sie entscheidet, ob überhaupt eine Schweizer Aufsicht besteht. Danach die Einsatzlimiten, die das eigene Budget tragen oder sprengen. Am Ende die Auszahlung auf das eigene Konto, denn ein Gewinn, der nicht ankommt, ist keiner.
Wetten ohne Schweizer Bewilligung: was folgt und wann es eintritt
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt — ein Unterschied, der dann wichtig wird, wenn jemand eine Spielsperre auf Online-Casinos ausdehnen will. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Was überhaupt gesetzt werden darf, ist ebenfalls eine geschlossene Liste. Sportwetten sind nur auf Sportereignisse erlaubt — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das Cash-out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters.
Was für einen Wettenden daraus folgt, zeigt sich in der Reihenfolge der Ereignisse. Eine Wette ohne Bewilligung zu platzieren ist strafbar für den, der sie organisiert — bis zu drei Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und das trifft den Wettenden, lange nachdem er seinen Wettschein abgegeben hat.
Die Sperrliste ist das sichtbarste Instrument. Schweizer Telekom-Anbieter blockieren die Domains per DNS; die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; bet365 steht ebenfalls auf der Liste. Wer sich an einer gesperrten Adresse vorbeiarbeitet, umgeht eine Sperre, die für ihn gedacht ist.
Bei der Werbung greift eine Grenze, die jeden Anbieter betrifft: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonushöhen und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters — im BGS gibt es keine feste Bonusobergrenze. Eine Werbeverbotszeit existiert nicht.
Bei den Zahlungen gilt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind verboten. Die Schweiz hat kein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unbewilligte Wettseiten — Banken oder Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht, und eine Bank, die eine Einzahlung durchwinkt, verstösst gegen keine Schweizer Regel. Der Schutz kommt nicht von der Bank, sondern von der Bewilligung.
Bei der Steuer bleibt für den typischen Wettenden alles einfach: Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich — je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer eine grössere Summe gewonnen hat, fragt bei einer Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung nach, statt selbst zu rechnen.
Zur Bewilligungsfrage gehört die Limitenfrage, und beide zusammen ergeben die Frage, die jeden Schweizer Wetter interessiert: Was kostet die Marge, wenn niemand für Ausgleich sorgt?
Die Marge rechnen: was die 1,90/1,90 wirklich bedeutet
Jede Quote enthält den Anteil, der beim Veranstalter bleibt. Die Rechnung läuft über den Auszahlungsschlüssel: den Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Was fehlt, ist die Marge.
Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je 1,90 Quote — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis — ergibt sich: 1 geteilt durch 1,90 ist 0,5263, zweimal addiert ergibt 1,0526, und der Kehrwert davon ist 0,95. Der Auszahlungsschlüssel liegt also bei 95,0 Prozent und die Marge bei 5,0 Prozent. Anders formuliert: Von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, zahlt der Markt 95 Rappen zurück und behält 5 Rappen.
Was dieses Beispiel nicht zeigt, ist der Bereich, in dem sich die Wirklichkeit bewegt. Aus der beschriebenen Rechnung folgt die Marge als Band, nicht als Zahl — und wo sie innerhalb des Bandes liegt, hängt an einem einzigen Faktor. Weil der Auszahlungsschlüssel und die Marge eines Marktes zusammen immer 100 Prozent ergeben, verschiebt sich mit der Marge alles Weitere: Bei einer dünn besetzten Randsportart mit wenig Wettumsatz setzt der Veranstalter die Quoten vorsichtiger, der Auszahlungsschlüssel sinkt, und die Marge wächst. Bei einem gut besetzten Fussballmarkt passiert das Gegenteil.
Konkret: Bei 5 Prozent Marge und einem Marktvolumen von CHF 100’000 bleiben CHF 5’000 beim Veranstalter, unabhängig davon, wer gewinnt. Bei 7 Prozent wären es CHF 7’000. Der Abstand erklärt, warum die Quoten bei Curling nicht dieselben sein müssen wie bei Fussball.
Wer dasselbe Rechenbeispiel mit drei Quoten von je 3,00 durchspielt, erhält 1 geteilt durch 3,00 dreimal addiert zu 1,0 — der Auszahlungsschlüssel liegt bei 100 Prozent und die Marge bei 0. Das ist kein Angebot, das ein Buchmacher freiwillig macht, sondern der Fixpunkt, an dem das Modell die Kante verliert. Jede reale Quote liegt darunter.
Und noch ein zweiter Punkt: Der gleiche Markt kostet nicht bei jedem Wettenden gleich viel, weil die Marge unabhängig vom Ausgang ist. Wer fünf Wetten zu je CHF 20 platziert, zahlt über die fünf Wetten hinweg denselben Anteil wie jemand mit einer einzigen Wette über CHF 100. Die Marge besteuert den Umsatz, nicht die Trefferquote — deshalb schrumpft sie durch Geschick ebenso wenig, wie sie durch Pech wächst.
Kombiwetten und Boosts: was die Zusatzprozente wirklich einbringen
Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1,50 Quote. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, der Boost ist pro Wettenden nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-out verfällt er. Wer vorschnell aussteigt, verliert die Erhöhung, die er über Wochen aufgebaut hat.
Der Gewinnbetrag ergibt sich bei Sporttip aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote — dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die doppelte Rundung ist keine Nebensache, sondern der Punkt, an dem aus CHF 87,415 ein Betrag wird, der fünf Rappen sauber ist.
Nehmen wir ein Beispiel, das ein Curling-Fan tatsächlich zusammenstellen kann. Vier Voraussagen mit Quoten von 1,50, 1,80, 2,10 und 1,90 — jede über der geforderten Schwelle. Das Produkt der Einzelquoten liegt bei 10,773. Ein Einsatz von CHF 20 ergibt einen rechnerischen Gewinnbetrag von CHF 215,46 vor der Rundung, nach der doppelten Rundung CHF 215,45. Der Nettogewinn vor dem Boost ist der Gewinnbetrag minus Einsatz, also CHF 195,45. Mit dem 5-Prozent-Kombiboost steigt die Gewinnerhöhung auf CHF 205,22. Der Zusatz beträgt damit CHF 9,77.
Schauen wir genauer hin, was diese CHF 9,77 kosten. Sie hängen an vier Vorhersagen, jede mit einer eigenen Wahrscheinlichkeit, und ein einziger falscher Tipp setzt die ganze Kombination auf null. Der Boost greift auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Bei einer Kombination mit vier Begegnungen aus einer Randsportart sind vier Treffer in Serie keine Selbstverständlichkeit, und die Erhöhung von 5 Prozent ist gemessen an diesem Risiko ein schmaler Zuschlag.
Bei sieben Voraussagen winkt der doppelte Prozentsatz des Vierer-Boosts, bei zehn das Achtfache und bei fünfzehn die volle Verdopplung des Nettogewinns. Die Aussicht auf 100 Prozent klingt grosszügig, verlangt aber fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1,50 Quote. Solche Ketten lassen sich bei einem Sport mit wenigen Begegnungen pro Wochenende kaum zusammenstellen, und wer sie über mehrere Sportarten streckt, handelt sich Abhängigkeiten ein, die den Boost nicht besser machen. Die Staffelung ist ein Anreiz zur Menge, und die Menge ist genau das, was die Erfolgswahrscheinlichkeit drückt.
Quotenboosts gelten daneben nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-out verfällt der Boost. «Nur einmal nutzbar» heisst in der Praxis: Wer die Erhöhung auf ein Curling-Spiel gesetzt hat, hat sie für das übrige Wochenende verbraucht.
Cash-out, abgesagte Partien und die Frist für den Wettschein
Beim Cash-out zählt eine Einschränkung mehr als alle anderen. Der Cash-out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab, und Swisslos kann ihn jederzeit ändern. Anbieten muss Swisslos ihn nicht für alle Wetten — eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Verfügbar ist er für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen.
Das ist der eigentliche Preis dieses Knopfes. Wer einen Teil seines Einsatzes sichern will, kann das nicht: Entweder die ganze Wette wird geschlossen oder keine. Und der Betrag, den die Plattform bietet, liegt unter dem, was ein ungestört zu Ende gespielter Wettschein einbringen würde — der Abstand ist die Gebühr für den Ausstieg. Wer einen Cash-out in einer spielentscheidenden Phase eines Curling-Ends prüft, tut das in einem Moment, in dem Swisslos den Betrag gerade erst neu berechnet hat.
Ein abgesagtes Curling-Spiel trifft auf eine klare Regel. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betreffende Voraussage Quote 1,00. Die Kombination läuft also weiter, nur mit einer Voraussage weniger. Wer eine Viererkombi mit einer abgesagten Begegnung spielt, behält drei Quoten und bekommt für die vierte den Einsatz zurück — der Boost verlangt aber weiterhin vier Voraussagen über der Schwelle, und die fällt damit weg.
Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten. Auf Curling übertragen sind das die Momente, in denen das letzte Haus sich leert: Wer live auf das laufende End setzt, während der Stein noch rollt, spielt in einem Fenster, das die Plattform für sich beansprucht.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Curling kennt keine Nachspielzeit, die Logik bleibt aber dieselbe: Was zum regulären Ergebnis gehört und was als Zusatz gewertet wird, steht im Wettprogramm und nicht in der Erwartung des Wettenden.
Bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung greift eine eigene Regel: Sie werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei einem Sportturnier mit mehreren Begegnungen am selben Tag ist das keine theoretische Möglichkeit.
Und am Ende steht eine Frist, die man kennen sollte, bevor man eine Wette überhaupt abgibt: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen lang, doch ein Konto, das man nach einem kleinen Gewinn drei Monate nicht öffnet, bringt diese Frist bedenklich nah.
Der Steuerfreibetrag: was ein Curling-Gewinn tatsächlich kostet
Bei einem einzelnen Gewinn aus einer bewilligten Schweizer Sportwette fällt nichts an: Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400. Ein Gewinn von CHF 500 oder CHF 5’000 aus einer Curling-Kombination bleibt steuerfrei. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich — je nach Kanton. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.
Die zweite Seite betrifft Auslandsanbieter. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, kann also bei der Steuererklärung auf einen Betrag stossen, den er bei Swisslos nie deklarieren müsste. Wer eine grössere Summe gewonnen hat, fragt bei einer Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung nach.
Der Freibetrag ist so hoch, dass er für den typischen Wettenden keine Rolle spielt. Wer ihn erreicht, hat ein anderes Problem als die Steuer — und wer glaubt, ein grosser Gewinn lasse sich über eine Reihe kleinerer Auszahlungen steuerfrei aufteilen, irrt sich über die Mechanik.
Rechtsweg, Sperrliste und was daraus folgt
Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist in der Schweiz nicht greifbar. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schutz durch die Gespa. Das Geld, das auf ein solches Konto fliesst, verlässt den Schweizer Rechtsraum.
Die Sperrliste ist das eine Instrument, die Domain-Hopping-Praxis die Antwort darauf. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Anbieter, deren Domains innert Stunden ersetzt wurden; bet365 steht auf der Liste. Für einen Wettenden bedeutet ein Domainwechsel vor allem, dass die Adresse, die er gestern gespeichert hat, morgen nicht mehr stimmt — ein Umstand, der die eigene Sicherheitsroutine mehr stört als das Angebot selbst.
Wer in der Schweiz auf Curling setzen will, hat am Ende keine Wahl zwischen zwei Geschäftsmodellen, sondern zwischen Schweizer Schutz und Auslandsfreiheit. Der Schutz hat einen Preis, und der Preis besteht nicht in Geld, sondern in Zugang: zwei Veranstalter, ein geschlossenes Sportprogramm, ein begrenztes Marktangebot und ein Konto, das nur im eigenen Wohngebiet aufgeht. Wer Curling liebt, wird den Verzicht auf ein breites Randsportangebot spüren. Wer Schutz will, wird ihn bei Swisslos und der Loterie Romande finden und sonst nirgends.
Häufige Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling?
Ein Curling-Markt entsteht nur, wenn die Gespa die Sportart und den Wettbewerb führt. Für Welt- und Europameisterschaften sowie nationale Ligen fehlt im Schweizer Markt ein zugelassenes Angebot. Wer setzen will, prüft das aktuelle Wettprogramm des Veranstalters.
Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?
Das Verzeichnis umfasst Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball, Volleyball, Handball, Curling und weitere olympische Sportarten. Es führt keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Qualifikationsrunden und Frauen-Wettbewerbe zählen, wenn sie aufgeführt sind.
Was bedeutet die Marge in Quoten bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?
Die Marge ist der Anteil, der beim Veranstalter bleibt, und sie folgt aus dem Auszahlungsschlüssel: dem Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Bei dünnem Umsatz setzt der Veranstalter vorsichtiger an, der Schlüssel sinkt und die Marge steigt.
Wie berechnet sich der Gewinnbetrag einer Kombination aus Einsatz und Gesamtquote?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet.
Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird?
Bleibt ein Wettereignis abgesagt und wird nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in einer Kombinationswette zählt die betroffene Voraussage mit Quote 1,00 weiter.
Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei?
Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn und damit weit über dem, was ein Curling-Wetter üblicherweise gewinnt. Der kantonale Freibetrag weicht ab: je nach Kanton. Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein.
Sportarten – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
