Lucky 31 Wetten: 31 Wetten auf einen Schein und zwei Veranstalter, die sie annehmen

Updated Oktober 2026
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Ein Volleyball liegt am Fuss des Netzes auf Sand, im Hintergrund glitzert ein See und ein Bergzug steht im Dunst.

Kaum ein Wettschein in der Schweiz verspricht so viel und liefert so wenig Einfaches wie die Lucky 31. Fünf Tipps, 31 Wetten, ein einziger Fünffach-Treffer, der alles zusammenhält — und darunter ein Gestell aus Zweiern, Dreiern und Vierern, das den Abend rettet, wenn ein Spiel kippt. Wer das Prinzip einmal durchgerechnet hat, sieht in der Wette keine Glücksformel mehr, sondern eine Frage des Einsatzes: Wie viel pro Teilwette, und was ist der ganze Schein einem Abend wert?

Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf 5 Auswahlen mit insgesamt 31 einzelnen Wetten: 5 Einzelwetten, 10 Doppelwetten, 10 Dreierwetten, 5 Vierfachwetten und 1 Fünffachwette.

Im Schweizer Recht heisst das Feld klein. Sportwetten dürfen hier nur zwei Veranstalter anbieten — Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport —, und beide haben eigene Regeln für Systemwetten, eigene Einsatzgrenzen und eigene Töpfe, aus denen die Beträge hinein- und hinausfliessen. Was eine Lucky 31 auf Schweizer Boden darf, was sie kostet und wo die Höchsteinsätze liegen, hängt an diesen zwei Häusern und an nichts sonst.

Es bleibt ein Nebenschauplatz, aber kein kleiner: Wettende treffen online auf Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, von IviBet über bet365 bis Coolzino. Die stehen im Abschnitt «Zwei bewilligte Veranstalter — und zehn weitere Namen» im Vergleich, mit demselben Massstab, und alle mit demselben Vermerk — keine Geltung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.

Auf den folgenden Abschnitten geht es zuerst um das, was am schnellsten teuer wird: um Limits, Verlustgrenzen und die Frage, wann ein Systemschein mehr bindet als geplant. Danach um die Wette selbst — Markt, Quote, Rechnung. Dann um die Veranstalter, dann um das Grundprinzip, und zuletzt um die Rechtslage, die aus zwei Veranstaltern überhaupt erst eine ganze Branche macht.

Aktueller Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen sind gegen die Bewilligungen abgeglichen, wie sie sich aus dem Geldspielgesetz und der Aufsicht durch die Gespa ergeben.

Was eine Lucky 31 am Ende kostet, bevor sie ausgezahlt wird

Eine Lucky 31 bindet Geld, in 31 Schritten, und alle 31 laufen gleichzeitig. Das ist kein Nebeneffekt, sondern die Bauart: Wer fünf Auswahlen als vollständige Abdeckung spielt, setzt nicht einmal, sondern einunddreissigmal. Der Betrag, der vom Spielerkonto verschwindet, ist 31 mal der Teileinsatz — und die Höhe des Teileinsatzes entscheidet der Spielende selbst, weshalb an dieser einen Zahl alles hängt.

Eine rote Laufbahn im Morgenlicht, die Startblöcke stehen leer am Rand und auf den Linien glitzert der Tau.
Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine weniger als die Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten).

Sporttip setzt für den Einzelschein eine Untergrenze von CHF 1 und eine Obergrenze von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette. Für eine Systemwette liegt die Limite bei CHF 10’000. Das ist die Zahl, die zählt: Bei einer Lucky 31 mit fünf Auswahlen kann der Gesamteinsatz bis dorthin gehen, und Swisslos darf die Limiten jederzeit und ohne Begründung ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen — nicht gekürzt, nicht diskutiert.

Wer diese Obergrenze ausreizt, verteilt CHF 10’000 auf 31 Wetten. Der Teileinsatz liegt dann über CHF 300, der Fünffach-Anteil, der eigentliche Jackpot, trägt davon den kleinsten Teil. Wer umgekehrt den Mindesteinsatz so klein wie möglich hält, kommt mit 31 Franken Gesamteinsatz davon — und hat dann einen Fünffach-Anteil von 1 Franken, dessen Auszahlung kaum mehr als die Portokasse füllt. Genau hier sitzt die Entscheidung, die kein Rechner abnimmt.

Und das ist erst der Einsatz. Was ein System mit vielen Wetten wirklich bindet, zeigt sich nicht im Moment des Absendens, sondern in der Summe, die über die Woche und über den Monat zusammenkommt.

Verlustlimiten gelten, aber nicht automatisch

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Ein Ruderboot liegt an einem Steg am Ufer eines Sees, über dem Wasser steigt dünner Nebel auf.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf höchstens CHF 7'500 Einsatz enthalten.

Wer schnell merkt, dass fünf Auswahlen plus 31 Wetten mehr Bewegung ins Konto bringen als geplant, kann die Limite also noch heute senken. Erhöhen dauert drei Tage. Das ist die wirksame Richtung: Das System bremst schneller, als es beschleunigt.

Der Zugang lässt sich bei Swisslos zusätzlich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich breit. Wer ein Spielguthaben auf dem Wallet hält, merkt davon nichts mehr, sobald die Sperre aktiv ist.

Ein Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Es gibt in der Schweiz keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze, die für alle gilt — die Grenzen sind die, die Spielende sich setzen, und die, die der Veranstalter seinen eigenen Spielregeln nach zieht. Wer glaubt, der Staat habe ihm schon einen Deckel verpasst, irrt; der Deckel wird selbst unterschrieben.

Bei Jouez Sport liegen der Mindesteinsatz online bei CHF 2, in Verkaufsstellen bei CHF 3, für Multiples bei CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Für einen Lucky-31-Schein mit fünf Auswahlen ist diese Obergrenze die praktisch bindende Zahl: Nicht die kleine Grenze für Einzelwetten begrenzt das Paket, sondern der Gesamtbetrag des Wettscheins.

Nimmt man die Limiten beider Häuser nebeneinander, zeigt sich eine Schieflage, die man kennen sollte, bevor man sich für einen Wohnsitz entscheidet. In der Westschweiz deckelt der Gesamteinsatz eines Multiples bei CHF 7’500; im Swisslos-Gebiet darf eine Systemwette bis CHF 10’000 tragen. Die Differenz von CHF 2’500 ist die Antwort auf die Frage, wie viel ein Aushäusiger in einer Kleinstadt pro Abend auf einen Systemschein legen kann. Der Spielraum ist also nicht überall der gleiche, obwohl das Gesetz überall dasselbe ist.

Wie aus fünf Tipps einunddreissig Wetten werden

Eine Lucky 31 ist eine Full-Cover-Wette mit fünf Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind. Genau das ist der Unterschied zu einer gewöhnlichen Kombiwette: Eine Kombi lebt und stirbt mit jedem Bein. Eine Lucky 31 zahlt auch dann, wenn nur ein Teil der Tipps trifft, weil in ihr jede Kombinationsstufe als eigene Wette steht.

Die Aufteilung ist bei allen Anbietern dieselbe und folgt einer reinen Kombinatorik: Bei fünf Voraussagen lassen sich 5 einzelne Wetten bilden, 10 Wetten aus je zwei Voraussagen, 10 aus je drei, 5 aus je vier und eine, die alle fünf enthält. Zusammen sind das 31 Wetten. Keine Stufe lässt sich weglassen — wer sie weglassen will, spielt keine Lucky 31 mehr, sondern eine Kombi, und damit etwas, das eine andere Auszahlungschance hat und einen anderen Einsatz.

Am deutlichsten wird das an den Ebenen: Die Einzelwetten zahlen erst, wenn mindestens ein Tipp trifft. Die Zehnerpaare belohnen zwei Treffer, die Zehnerdreier drei, die Vierer vier. Der Fünfer braucht alles. Nur wenn alle fünf Beine durchgehen, entsteht der Betrag, um den herum die Wette vermarktet wird.

Stufe Zahl der Voraussagen Zahl der Wetten
Einzelwette 1 5
Doppelwette 2 10
Dreierwette 3 10
Vierfachwette 4 5
Fünffachwette 5 1
Gesamt – 31

Fünf Auswahlen und 31 Wetten: Diese Verteilung ist bei jeder Lucky 31 identisch, weil sie nicht von der Sportart oder vom Anbieter abhängt, sondern von der Zahl der Voraussagen. Wer eine Lucky 31 mit einer anderen Aufteilung findet, hat keine Lucky 31 gefunden.

Die Quote jeder Teilwette entsteht aus dem Produkt der Einzelquoten ihrer Voraussagen. Eine Vierfachwette aus vier Beinen zu 2.00 trägt also eine Gesamtquote von 16.00. Das ist die angenehme Seite — und zugleich die Stelle, an der sich der tatsächliche Wert entscheidet, weil in jedem einzelnen Bein schon der Anteil steckt, den der Veranstalter einbehält.

Die Familie der Full-Cover-Wetten: Lucky 15, 31 und 63

Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 mit vier Auswahlen und 15 Wetten und eine weniger als die Lucky 63 mit sechs Auswahlen und 63 Wetten. Das ist die ganze Familie in drei Zeilen, und sie wächst nicht linear: Vier Voraussagen ergeben 15 Wetten, fünf ergeben 31, sechs ergeben 63 — jede zusätzliche Auswahl verdoppelt sich praktisch.

Der Sprung von der Lucky 15 zur Lucky 31 ist deshalb der unauffälligste und teuerste im ganzen Baukasten. Man ergänzt einen Tipp, der plausibel klingt, und der Schein verdoppelt seine Kosten. Der Sprung von der Lucky 31 zur Lucky 63 verdoppelt sie erneut. Wer bei vier Auswahlen mit CHF 1 pro Wette einen Gesamteinsatz von CHF 15 hatte, steht bei fünf Auswahlen bei CHF 31 und bei sechs bei CHF 63 — für das gleiche «nur ein Bein mehr».

Es lohnt die Gegenrechnung vor dem Sprung, nicht danach. Die zusätzliche Auswahl bringt neue Kombinationen, aber sie bringt auch in jedem bestehenden Zweier, Dreier und Vierer ein weiteres Bein, das treffen muss. Bei einer starken Auswahl mit Quote 1.20 sieht die Bilanz anders aus als bei einem Aussenseiter zu 4.50: Im ersten Fall wächst die Zahl der Kombinationen, im zweiten zusätzlich das Risiko, dass genau dieses Bein die ganze Abdeckung nach unten zieht.

Nimmt man die Reihe weiter, landet man irgendwann bei Scheinen, deren Einsatz sich in keinem Verhältnis mehr zur Auszahlungserwartung bewegt. Die Lucky 15 mit 15 Franken Gesamteinsatz ist noch ein Abend; die Lucky 63 kann den Monatsrahmen sprengen, ohne dass ein einziger der sechs Tipps der schwächste war.

Was eine Lucky 31 am Schweizer Markt zu spielen erlaubt

Der Markt für Systemwetten ist in der Schweiz nicht der Markt der internationalen Buchmacher. Was gespielt werden darf, steht in einer geschlossenen Liste, und was nicht darauf steht, wird nicht angeboten — nicht aus Vorsicht, sondern weil die Bewilligung nur das umfasst, was die Aufsicht autorisiert hat.

Sporttip lässt sich über den Kombiboost nur online und bei Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen kombinieren, deren Quote je mindestens 1.50 beträgt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Für eine Lucky 31 ist das eine unmittelbar relevante Bestimmung: Die fünf Beine zählen als fünf Voraussagen, und die minimale Quote von 1.50 entscheidet darüber, ob der Schein überhaupt in den Genuss des Aufschlags kommt.

Dasselbe Bild bei den Quotenboosts: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Lucky 31 mit einem Boost kombinieren will, merkt schnell: Der Boost hängt an der Einzelwette, die Lucky 31 hängt an allen.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für ein Paket aus 31 Teilwetten bedeutet eine Quote von 1.00 in einem Bein: Die betroffenen Kombinationen werden auf ihre übrigen Beine reduziert und zahlen entsprechend weniger.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also Torjäger-Markt und Handicap desselben Spiels in einer Lucky 31 zusammenbringt, sollte das über die vorgesehene Funktion tun — sonst steht am Ende nicht ein reduzierter Gewinn, sondern ein zurückbezahlter Einsatz.

Zur regulären Spielzeit gehört bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei fünf Auswahlen aus demselben Turnier wird diese Regel schnell konkret: Ein Bein, das auf das Weiterkommen eines Teams gesetzt wurde, hat eine andere Laufzeit als eines auf das Ergebnis nach 90 Minuten.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem Schein mit 31 Teilwetten trifft das nur die Kombinationen, in denen das ausgefallene Bein steckt — die restlichen laufen weiter. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen die Bauart der Lucky 31 den Spielenden tatsächlich schützt statt kostet.

Zwei bewilligte Veranstalter — und zehn weitere Namen

Der Rechtsrahmen ist eng, und er ist es mit Absicht. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist dafür nicht zuständig; sie beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer hier eine Wette abschliessen will, tut das bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip oder bei der Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Ein Konto ist nicht für alle in der Schweiz zugänglich. Swisslos bedient das Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Für ein Online-Konto braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer umzieht, wechselt damit faktisch den Veranstalter — und muss auf der anderen Seite ein neues Konto eröffnen, mit neuer Prüfung.

Veranstalter Schweizer Bewilligung Bewilligungsgrundlage
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; Aufsicht Gespa
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; Aufsicht Gespa
IviBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt
bet365 keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt
Jackbit keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt
Sportaza keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht festgestellt

Die Spalte mit der Bewilligungsgrundlage ist bei den beiden bewilligten Häusern dieselbe, und das ist keine Nachlässigkeit, sondern der Punkt: Es gibt genau eine Grundlage, auf der in der Schweiz Sportwetten veranstaltet werden dürfen, und beide Veranstalter stehen darauf. Der Unterschied zwischen ihnen liegt nicht im Recht, sondern im Gebiet, im Produkt und in den Limiten.

Bei den ausländischen Namen ist die Bewilligungsspalte leer, und zwar im wörtlichen Sinn: Dort steht kein ausländisches Regime, weil keines in der Schweiz Geltung hat. Eine Bewilligung aus einem anderen Land ist hier ohne Wirkung.

Die Wette im Vergleich: Was die beiden Häuser unterscheidet

Wer eine Lucky 31 spielen will, trifft die Wahl nicht zwischen vielen Anbietern, sondern zwischen zwei Gebieten. Das ist die eigentliche Vergleichsachse, und sie ist unbequem, weil sie nicht nach Geschmack entschieden wird, sondern nach Wohnsitz.

Für einen Systemschein mit fünf Auswahlen sind die Zahlen die folgenden. Bei Sporttip beginnt der Einsatz bei CHF 1, die Systemwette trägt bis CHF 10’000 Gesamteinsatz, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000. Bei Jouez Sport beginnt der Einsatz online bei CHF 2, ein Multiple darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten, und der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 500.

Die Höchstgewinne unterscheiden sich ebenfalls, und sie sind beim Westschweizer Haus ausdrücklich beziffert: Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst dort 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Für eine Lucky 31 mit fünf Auswahlen ist das rechnerisch weit entfernt — aber wer die Vierfach- und Fünffach-Ebene mit hohen Quoten bestückt, sollte wissen, dass die Gesamtquote eines Scheins eine Obergrenze hat.

Der Fall, in dem die 100’000-Grenze wirklich greift, ist selten und deshalb schwer einzuschätzen. Fünf Auswahlen zu Quoten von je 10.00 ergeben einen Fünfer mit einer Gesamtquote von 100’000. Das ist erreichbar — mit fünf Aussenseitern an einem Abend. Und dann ist die Obergrenze keine theoretische Zahl mehr.

Die praktische Konsequenz aus all dem lässt sich in einer Zeile zusammenfassen: In der Westschweiz ist der Fremd-Anbieter nicht die Alternative zum Schweizer Haus, sondern das Ausland. Wer in Genf eine Lucky 31 spielen will, hat genau einen bewilligten Weg, und der endet bei CHF 7’500 pro Multiple. Wer in Zürich wohnt, hat einen anderen, und der endet bei CHF 10’000.

Wo das System an seine Grenzen stösst

Ein System aus 31 Wetten mit einem Höchsteinsatz von CHF 10’000 klingt nach viel Spielraum. Es ist wenig, wenn man sich ansieht, was auf der anderen Seite steht. Die Obergrenze liegt beim Gesamteinsatz des Scheins, nicht beim einzelnen Bein — deshalb lässt sich der Fünffach-Anteil nicht beliebig aufblähen, ohne die übrigen 30 Wetten mitzuziehen, weil sie alle denselben Teileinsatz tragen.

Es gibt genau eine Stellschraube. Der Teileinsatz gilt für alle 31 Wetten gleich; eine Lucky 31 erlaubt es nicht, den Fünfer schwerer zu gewichten als die Einzelwetten. Wer mehr auf die oberste Stufe legen will, muss den ganzen Schein vergrössern.

Daraus folgt eine unbequeme Beobachtung: Je stärker der Wunsch nach einem grossen Fünffach-Treffer, desto mehr Geld wandert gleichzeitig in die kleinen Stufen, die weniger einbringen. Der Wunsch lässt sich nicht isoliert bezahlen.

Was eine Lucky 31 bei diesem Rechenweg zurückgibt

Der Wert einer Lucky 31 lässt sich nicht in einer Zahl ausdrücken, weil 31 Wetten nicht dieselbe Wette sind. Was sich ausdrücken lässt, ist der Rahmen — an einem Beispiel, nicht an einem Angebot.

Angenommen, ein Schein trägt fünf Auswahlen zu Quoten von 1.50, 2.00, 2.50, 2.00 und 1.50, und der Teileinsatz beträgt CHF 1 pro Wette. Bei einem Systemeinsatz von CHF 31 liegt die Auszahlung dann zwischen CHF 45 und CHF 55, wenn mindestens vier Beine treffen und das erlösende Bein eines der beiden mit der Quote 2.50 ist. Trifft nur ein Bein mit der Quote 1.50, steht eine Einzelwette von CHF 1.50 gegen CHF 31 Einsatz; bei zwei Beinen zu 2.00 sind es CHF 4 aus den Einzelwetten plus CHF 4 aus dem Doppel, also CHF 8.

Wer es genauer will, gewinnt aus dem Beispiel vor allem eine Hausnummer: Die volle Auszahlung liegt in der Nähe des Vierfachen des Einsatzes, und das ist der Bereich, in dem sich eine Lucky 31 üblicherweise bewegt, solange die Quoten im Bereich 1.50 bis 2.50 liegen. Der Betrag, der in der Werbung gezeigt wird, stammt aus dem Fünfer — und der Fünfer ist im Beispiel eine einzige von 31 Wetten mit einer Auszahlung von CHF 11.25 auf einen Einsatz von CHF 1.

Was das mit der Marge zu tun hat: In jeder Quote steckt der Anteil, den der Veranstalter einbehält, und bei einem Paket aus 31 Wetten wird dieser Anteil 31-mal fällig. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt — er lässt sich als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes berechnen, und die Marge ist 100 % minus diesen Wert. Je mehr Wetten auf einem Schein liegen, desto mehr dieser Marge wird bezahlt, und desto wichtiger wird es, dass die Quoten der Beine nicht die schwächsten des Programms sind.

Für die Praxis heisst das: Eine Lucky 31 ist kein Werkzeug, das eine schlechte Auswahl wettmacht. Sie verändert nicht die Chance, dass ein Bein trifft — sie verändert nur die Art, wie Treffer ausgezahlt werden. Wer fünf Tipps hat, von denen zwei wackelig sind, hat nach der Wette dieselben zwei wackeligen Tipps und dazu 31 Wetten, die auf sie angewiesen sind.

Die rechtliche Seite: warum es in der Schweiz bei zwei Veranstaltern bleibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und damit bewilligungspflichtig. Die Bewilligung erteilt die Gespa; sie braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Erlöse gehen nach Art. 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.

Was gespielt werden darf, ist abschliessend geregelt. Die Aufsicht führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauen-Wettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Corner- oder Kartenmärkte und ein Esport-Bereich fehlen in der Liste. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Der Personenkreis ist ebenso eng gefasst. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei der Gespa gibt es ein Konto pro Person mit geprüfter Identität.

Der wirksamste Teil des Schutzes ist die Spielsperre. Die Behörden können überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfassen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Der Schutz an den Verkaufsstellen ist nicht lückenlos, und das ist keine Vermutung. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer die Verkaufsstelle als die sichere Variante gegenüber dem Online-Konto betrachtet, sollte diese Zahl kennen.

Auszahlungen laufen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, und Kredite an Spielende gibt es nicht. Ein Auszahlungsweg über anonyme Zahlungsmittel oder Kryptowährungen existiert im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Wer im Ausland auf Krypto setzt, verlässt diesen Rahmen vollständig.

Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, begeht eine Straftat. Der Veranstalter kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende selbst ist nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden — und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle.

Die Sperrliste zeigt, wie der Vollzug aussieht: Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und nennt bet365 als auf der Liste geführt. Ein Name, der auf der Liste steht, ist in der Schweiz nicht erreichbar; das ist die praktische Form, die der Vollzug annimmt.

Bei den Steuern ist der Fall klar, solange der Gewinn klein bleibt. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundeswert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, «je nach Kanton» ist deshalb die einzige belastbare Formulierung. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür kann es kantonale Steuerpraxis geben, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen behandelt. Es gibt keine schweizerische Wettsteuer auf Einsätze. Wer die eigene Situation klären will, fragt die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Die ausländischen Anbieter im Vergleich: IviBet, bet365 und der Rest

Diese Namen werden hier beschrieben und beurteilt, nicht empfohlen. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist strafbar: nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bewehrt. Was die folgenden Abschnitte leisten, ist eine Einordnung nach denselben Massstäben wie oben.

Gemeinsam ist allen neun die Rechtsstellung, und sie bestimmt den Rest: Keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Wer dort spielt, spielt nach Hausregeln eines fremden Anbieters.

IviBet: grosse Auswahl, kein Schweizer Rechtsschutz

IviBet gehört zu den Namen, die Schweizer Spielende im Ausland antreffen, und die Bewilligungslage ist eindeutig: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Erlaubnis ohne Wirkung nach Art. 4 BGS. Damit fällt der ganze Apparat der Schweizer Spielerregeln weg — die Limiten, die Sperrvermerke, die Einzahlungsgrenzen, die man bei Sporttip selbst setzen kann, existieren dort nicht als Verpflichtung aus dem Gesetz, sondern nur, soweit sie in den Hausregeln stehen.

Dasselbe gilt für den Weg des Geldes. Auszahlungen auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers sind hier keine Rechtsvorgabe, sondern Geschäftspolitik. Das klingt nach einem Detail, wird aber zum Kern, sobald ein Streit entsteht: Ohne Schweizer Aufsicht gibt es keine Stelle, an die sich ein Wettender wenden kann, und im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.

Das kalte Fazit: Die Auswahl an Märkten mag breiter wirken als bei den beiden bewilligten Häusern, doch sie ist mit dem Verlust jeder Schweizer Schutzregel erkauft. Wer die Limiten und die Selbstsperre, die oben beschrieben sind, als Teil des Produkts betrachtet, bekommt bei IviBet ein anderes Produkt.

bet365: auf der Sperrliste der Gespa geführt

bet365 steht nicht nur ohne Schweizer Bewilligung da, sondern ausdrücklich auf der Sperrliste, die die Gespa für den DNS-Block nennt. Der Name, der in der Schweiz in manchen Kreisen als der Buchmacher schlechthin gilt, ist hier der Name eines Anbieters, dessen Domain innerhalb von Stunden durch ein neues Domain ersetzt werden muss, wenn sie blockiert wird. Genau diesen Mechanismus bezeichnet die Aufsicht als Domain-Hopping.

Für einen Wettenden heisst das: Der Zugang kann heute funktionieren und morgen nicht mehr. Ein Konto bei einem blockierten Anbieter ist kein ruhendes Guthaben, sondern ein Guthaben, an das man im Zweifel nicht mehr herankommt. Wer sich überlegt, dort eine Lucky 31 zu platzieren, sollte diese Frage vor dem Einsatz beantworten und nicht danach.

Der Auftritt ist professionell und die Produktoberfläche ruhig. Das ändert an der Rechtsstellung nichts. Wer in der Schweiz wohnt und hier klagen will, findet dort kein Gegenüber.

Jackbit: ein Name aus der Krypto-Ecke mit Schweizer Haken

Jackbit gehört zu den Häusern, die auf Kryptowährungen und schnelle Auszahlungswege setzen, und die Bewilligungslage ist wie bei allen hier genannten: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Erlaubnis, kein Registeranschluss. Für Schweizer Spielende, die im bewilligten Markt eine Auszahlung nur auf ein Konto auf ihren eigenen Namen kennen, ist das ein anderer Umgang mit Geld.

Wer dort spielt, verliert die Kontrolle, die das Schweizer System über die Sperrliste und das Sperrregister ausübt. Eine Person, die sich bei Swisslos sperren lässt, sperrt sich für Casinos und Online-Casinos mit — bei einem ausländischen Haus taucht diese Sperre nirgends auf. Genau das ist der Grund, weshalb ein Haus ohne Anschluss an das Register für einen Teil der Spielenden keine Option ist, unabhängig von der Höhe der Quoten.

Der praktische Haken ist damit kein Detail der Zahlungsabwicklung, sondern der Kern: Ohne Registeranschluss gibt es keine Instanz, die eine Sperre respektiert.

Sportaza: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Handhabe

Sportaza steht in derselben Reihe: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Erlaubnis ohne Geltung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Bei einem Rechtsstreit gibt es hier keine Schweizer Stelle, an die sich ein Wettender wenden könnte, und es gilt dieselbe Einziehungslage wie bei allen Anbietern ohne Bewilligung.

Das heisst im Umkehrschluss nicht, dass Fehler auf der Gegenseite zu erwarten sind. Es heisst, dass es keine Instanz gibt, die einen Fehler korrigiert. Wer eine Lucky 31 mit 31 Teilwettern dort platziert, verteilt seinen Einsatz über 31 Streitgegenstände, falls etwas schiefgeht.

Die Auszahlung einer Wette auf den Namen des Kontoinhabers ist dort keine Vorgabe des Rechts, sondern eine Frage der Regeln des Hauses — und die kann es ändern.

HornetBet: Hausregeln statt Gesetz

HornetBet gehört zu den Anbietern, deren Angebot sich an internationale Kunden richtet. Die Schweizer Bewilligungslage ist eindeutig, und damit auch die Konsequenz: Alles, was ein Schweizer Haus den Spielenden vorschreiben muss, ist hier freiwillig. Die Verlustlimiten, die bei Sporttip Pflicht sind, die Sperrregistereinträge, die Einzahlungsgrenzen — nichts davon folgt aus Schweizer Recht.

Für Spielende mit einem kleinen Budget ist das der gefährlichste Punkt. Die Limiten, die den Schweizer Markt prägen, existieren, weil das Gesetz sie verlangt. Wo sie fehlen, fehlt die Bremse. Wer sich nicht sicher ist, ob er selbst eine braucht, sollte bei HornetBet so vorsichtig sein, wie er ohne sie wäre.

Der zweite Punkt ist die Steuerpraxis: Gewinne aus ausländischen Grossspielen können kantonal als Einkommen gelten, unabhängig von der Höhe. Wer deutlich gewinnt, zahlt im Ausland gegebenenfalls Steuern auf etwas, was im Inland steuerfrei wäre.

Bahigo: ein Name, zwei Missverständnisse

Bahigo ist in der Schweiz ein bekannter Name — und ein doppelt irreführender. Erstens wird er gelegentlich mit dem Schweizer Markt in Verbindung gebracht, obwohl keine Schweizer Bewilligung besteht. Zweitens suggeriert der deutschsprachige Auftritt eine Nähe, die rechtlich nicht existiert: Das Geldspielgesetz regelt den Schweizer Markt, nicht die Sprache der Website.

Was bleibt, ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ohne Wirkung nach Art. 4 BGS, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz, mit derselben Blockademöglichkeit über die Sperrliste wie alle anderen. Wer dort spielt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Steuerfrage mit dem Spiel beginnt und nicht mit dem Gewinn: Eine Sportwette im Inland ist oberhalb des Freibetrags eine Frage der Deklaration, eine im Ausland kann kantonal eine ganz andere Behandlung erfahren.

Der Unterschied, der zählt, ist nicht der Auftritt, sondern die Aufsicht — und die ist hier nicht vorhanden.

FortuneJack: Krypto-Anbieter ohne Schweizer Anschluss

FortuneJack gehört wie Jackbit zu den Häusern mit Krypto-Profil, und die Bewilligungslage ist dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Erlaubnis ohne Wirkung, kein Registeranschluss, kein Rechtsschutz. Für Spielende, die im bewilligten Markt Kontoauszahlungen auf den eigenen Namen kennen, ist der Umgang mit Guthaben hier ein gänzlich anderer.

Der entscheidende Verlust ist die Einzahlungskontrolle. Ein Spielguthaben auf dem Wallet bei Swisslos lässt sich nur bis zu einer Obergrenze von CHF 9’999 aufbauen, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist erst ab CHF 20 möglich. Solche Schranken existieren bei Krypto-Anbietern nicht als Vorgabe. Wer weiss, dass er an einem Abend mehr einzahlt als geplant, sollte sich überlegen, was ihm diese Schranke wert ist.

Und was ihm die Kontrolle wert ist, ist eine Frage des Preises. Bei FortuneJack gibt es sie nicht, weil sie dort niemand verlangt.

Coolzino: der Name, der am wenigsten über die Wette sagt

Coolzino steht für die Gruppe der Anbieter, die im Kern Casino sind und Sportwetten mitführen. Die Bewilligungslage ist wie bei allen Namen auf dieser Liste: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Erlaubnis, kein Anschluss an das Sperrregister. Wer dort eine Lucky 31 spielt, nutzt auf einem Casino-orientierten Portal eine Nebenfunktion.

Gerade für ein System aus 31 Wetten ist das keine Kleinigkeit. Die Systemwette braucht eine ruhige Wettabteilung: klare Regeln für ausgefallene Ereignisse, nachvollziehbare Quoten bei kombinierten Beinen, ordentliche Abrechnung jeder einzelnen Stufe. Ob ein Haus das leistet, ist bei einem Sportwetten-Anbieter die erste Frage und bei einem Casino-Betreiber eine unter vielen.

Die Auszahlung einer Systemwette ist zudem schon bei den Schweizer Häusern der wunde Punkt. Bei Coolzino fehlt jede Schweizer Instanz, die daran etwas ändern könnte.

Wer eine Lucky 31 spielen sollte — und wer sie besser liegen lässt

Die Lucky 31 ist kein Angebot für unentschlossene Spielende. Sie ist ein Gerüst für jemanden, der fünf Auswahlen hat, diesen fünf Auswahlen ein Mindestmass an Treffsicherheit zutraut und bereit ist, den Preis dafür zu zahlen: einen Einsatz, der 31-mal fällig wird, und einen Fünfer, der ein einzelnes Los unter einunddreissig ist.

Wer fünf Auswahlen zusammenbringt und mit dem Ausgang zufrieden wäre, wenn drei davon durchgehen, gewinnt aus der Form. Die Doppel- und Dreier-Ebenen liefern dann Auszahlungen, wo eine Kombi nur den Totalverlust kennt. Wer dagegen zwei Auswahlen hat, bei denen er selbst zögert, verliert die Verdopplung des Einsatzes eher, als er die zusätzlichen Stufen nutzt.

Der Faktor, der in der Werbung am wenigsten vorkommt, ist die Quote der Beine. Der Kombiboost bei Sporttip greift erst ab einer Mindestquote von 1.50 je Voraussage, und die volle Stufe von 100 % erst bei fünfzehn Voraussagen. Für einen Schein mit fünf Beinen im mittleren Quotenbereich heisst das: Der Zusatz ist ein Aufschlag auf den Nettogewinn, kein Ersatz für eine gute Auswahl.

Und was der Fünfer konkret ist, lässt sich an jeder Lucky 31 nachzählen: eine Wette auf dem ganzen Schein, deren Auszahlung allein von den fünf Beinen abhängt, für die man sich entschieden hat.

Für Spielende, die zum ersten Mal mit einer Full-Cover-Wette arbeiten, ist die Lucky 15 mit vier Auswahlen und 15 Wetten der ehrlichere Einstieg: Ein halbierter Schein zeigt schneller, wie sich Treffer auf die Ebenen verteilen. Wer dann hochgeht, weiss, was er sich auf das Konto lädt.

Wer eine Lucky 31 in der Schweiz spielt, spielt sie bei einem der zwei bewilligten Veranstalter oder eben gar nicht. Wer es dennoch im Ausland tut, sollte das mit offenen Augen tun, weil er auf sein Sperrregister, seine Limiten und seinen Rechtsschutz verzichtet. Der Schein sieht auf beiden Seiten gleich aus. Er ist es nicht.

Am Ende bleibt eine Rechnung, die kein Buchmacher gern ausspricht: Der Wert einer Lucky 31 lässt sich nicht am Fünfer messen und nicht am Einsatz, sondern nur daran, ob die 31 Wetten insgesamt mehr zurückgeben, als sie gekostet haben. Der Fünfer ist der Lauteste. Er ist auch der dünnste Faden im ganzen Schein.

Wie eine Lucky 31 funktioniert: die Mechanics im Detail

Wer das Prinzip einmal zerlegt hat, erkennt es in jeder Sportart wieder. Fünf Auswahlen, 31 Wetten, und die gesamte Auszahlung ergibt sich als Summe der Auszahlungen der einzelnen Stufen, die Treffer erzielt haben. Der Fünfer zählt einmal, die Vierer bis zu fünfmal, die Dreier bis zu zehnmal, die Doppel bis zu zehnmal, die Einzelwetten bis zu fünfmal.

Daraus folgt die eigentliche Eigenschaft der Wette: Die Auszahlung wächst nicht linear mit den Treffern, sondern in Stufen. Ein Treffer zahlt eine Einzelwette. Zwei Treffer zahlen zwei Einzelwetten und ein Doppel. Drei Treffer zahlen drei Einzel, drei Doppel und einen Dreier. Vier Treffer zahlen vier Einzel, sechs Doppel, vier Dreier und einen Vierer. Fünf Treffer zahlen alles.

Der Sprung zwischen vier und fünf Treffern ist der grösste im ganzen System, und er ist der Grund, weshalb die Wette so vermarktet wird. Verglichen mit vier Treffern kommt bei fünf nicht nur ein zusätzliches Bein hinzu, sondern der ganze Vierfach-Block auf der neuen Basis. Das ist der Moment, in dem die Wette ihr Marketing einlöst — und der Moment, der am seltensten eintritt.

Diese Rechnung ist der Grund, warum ein System häufig mit demselben Budget anders aussieht als eine Kombi. Wer CHF 31 auf eine Kombi legt, hat einen Totalverlust bei einem Fehler. Wer CHF 31 auf eine Lucky 31 legt, hat bei einem Fehler noch die Einzelwetten und die Doppel der getroffenen Beine. Die Kombi zahlt bei vollem Erfolg mehr. Die Lucky 31 zahlt bei Teilerfolg überhaupt.

Dasselbe Budget, zwei unterschiedliche Wetten — und die Wahl hängt daran, was man über die eigene Treffsicherheit glaubt. Wer seine fünf Beine für sehr sicher hält, wird mit der Kombi mehr erreichen. Wer seine fünf Beine für gut, aber nicht für sicher hält, kauft mit dem System eine Versicherung, die 30 zusätzliche Wetten kostet.

Die Versicherung ist real, aber sie ist nicht gratis. Der Preis ist der Einsatz für all die Stufen, die im konkreten Fall leer ausgehen. Bei einem Treffer zahlen die anderen 30 Wetten null.

Wie die beiden bewilligten Häuser die Wette technisch abwickeln

Zwischen der Theorie und dem Schein steht die Technik. Wer eine Lucky 31 abschickt, entscheidet nicht nur über fünf Auswahlen, sondern über die Regeln, unter denen 31 Wetten auf einem Träger zusammenleben — und hier unterscheiden sich die beiden konkreten Häuser in Details, die man kennen sollte.

Die Gewinnermittlung ist bei Sporttip exakt geregelt: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Schritt auf 5 Rappen klingt nach Rundungsdetail. Bei 31 Teilwettern multipliziert er sich aber: Jede Stufe wird einzeln gerundet, und die Summe der gerundeten Beträge kann von der gerundeten Summe abweichen.

Bei den Auszahlungsfristen geht es um Fristen, die man verpassen kann. Gewinne verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, und zwar zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Bei einem System mit fünf Auswahlen ist das keine abstrakte Frist: Ein Teiltreffer, der nur die kleineren Stufen auslöst, fällt leichter durch das Raster als ein grosser Fünfer. Wer einen Systemschein abgibt, sollte sich angewöhnen, den Kontostand danach zu prüfen.

Der Cash-Out ist der bequeme Ausweg und der teuerste. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; ausserdem muss Swisslos ihn nicht für alle Wetten anbieten.

Bei einem Schein aus 31 Wetten ist Cash-Out ein Alles-oder-nichts: Man verkauft den ganzen Schein oder keinen Teil davon. Wer drei von fünf Beinen sicher im Ziel sieht und eines davon absichern will, kann das hier nicht.

Fragen und Antworten zur Lucky 31

Was ist eine Lucky 31, und wie viele Tipps braucht sie?

Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf fünf Auswahlen mit insgesamt 31 einzelnen Wetten: fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Sie ist eine Full-Cover-Wette, weil die Einzelwetten eingeschlossen sind, und zahlt deshalb auch bei einem Teilerfolg.

Wie verteilen sich die 31 Wetten auf die einzelnen Stufen?

Die Verteilung folgt der Kombinatorik über fünf Voraussagen: 5 Einzel, 10 Doppel, 10 Dreier, 5 Vierfach, 1 Fünffach. Diese Aufteilung ist bei jeder Lucky 31 identisch, unabhängig von der Sportart und vom Veranstalter, weil sie allein aus der Zahl der Voraussagen folgt.

Worin unterscheiden sich Lucky 15, Lucky 31 und Lucky 63?

Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 mit vier Auswahlen und 15 Wetten und eine weniger als die Lucky 63 mit sechs Auswahlen und 63 Wetten. Jede zusätzliche Auswahl verdoppelt den Schein praktisch: aus 15 Wetten werden 31, aus 31 werden 63.

Wie lässt sich der Gesamteinsatz einer Lucky 31 berechnen?

Der Gesamteinsatz ist der Teileinsatz mal 31. Bei CHF 1 pro Wette ergibt die Lucky 31 einen Systemeinsatz von CHF 31, bei CHF 3 pro Wette sind es CHF 93 — der Faktor 31 gilt unabhängig von der Höhe. Die Limite des Veranstalters begrenzt dabei den Gesamtbetrag, nicht den Teileinsatz.

Welche Einsatzgrenzen gelten bei Jouez Sport?

Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.

Warum ist die Quote des Fünffach-Anteils nicht das, was ausgezahlt wird?

Weil der Fünfer eine einzige Wette unter einunddreissig ist. Bei einem Teileinsatz von CHF 1 trägt er einen Bruchteil der Auszahlung, und die sichtbare Gesamtauszahlung entsteht erst aus der Summe aller getroffenen Stufen. In jeder Quote steckt zudem der Anteil des Veranstalters, der bei 31 Wetten entsprechend oft anfällt.

Ein Paket, das man erst nach der zweiten Zahl versteht

Die Lucky 31 ist keine Wette für den Moment, in dem man sich ihrer sicher ist. Sie ist eine Wette für den Moment, in dem man sich seiner fünf Tipps unsicher genug ist, um sich eine Treppe zu kaufen. Die Treppe funktioniert: drei Treffer zahlen, vier zahlen mehr, fünf zahlen alles. Der Preis der Treppe ist der Einsatz, der für alle 31 Stufen fällig wird, gleichgültig, welche von ihnen am Ende leer ausgeht.

Wer das weiss, spielt eine Lucky 31 bewusst oder lässt sie liegen. Der eine Fall, in dem die Wette richtig sitzt, ist der mit fünf Auswahlen, denen man mittlere Treffsicherheit zutraut und bei denen man bereit ist, den Teileinsatz bis zum Systembetrag zu tragen. Der andere Fall — fünf Tipps mit wackeligen Beinen und einem Einsatz, der eigentlich zu gross ist — endet bei den Einzelwetten und den Doppeln, die kleine Beträge zurückgeben, und bei einem Fünfer, der die ganze Woche getragen hat.

In der Schweiz bleibt die Auswahl klein. Zwei bewilligte Veranstalter, zwei Vertragsgebiete, zwei Sätze von Limiten und ein Rechtsrahmen, der das Angebot abschliesst. Alles andere auf dieser Liste steht ohne Schweizer Bewilligung da, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Das ist die erste Zahl, die man prüfen sollte — vor der Quote, vor dem Einsatz und vor der Verlockung des Fünffach-Treffers.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»