Gratiswette ohne Einzahlung 2026 – die zwei Schweizer Veranstalter und was ein Gratisguthaben unter dem Strich hergibt
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung sucht, sucht einen Code, der irgendwo herumliegt – und findet stattdessen ein Regelwerk. Das Gratisguthaben existiert, aber es kommt nicht aus einer Werbeseite, sondern aus einer Bewilligung: Für Gratisspielguthaben braucht der Veranstalter die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist der ganze Markt. Keine Zahl darunter ist gross, und die interessanteste Zahl steht ohnehin nicht im Werbetext.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen und die Veranstalterangaben wurden gegen die Informationen der Gespa und der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen geprüft.
Limiten zuerst: Warum das Gratisguthaben am Konto hängt, nicht am Code
Die Reihenfolge, in der dieser Markt tatsächlich funktioniert, fängt nicht beim Bonus an. Sie fängt bei der Limite an. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Wer diese Frist schon einmal erlebt hat, kennt das Gefühl: Ein Impuls, der am Samstagabend entsteht, ist am Dienstag meistens weg. Genau das ist der Zweck. Der Markt nennt das Spielerschutz, die Wirkung ist eine Wartezeit auf die eigene Entscheidung. Dass eine Erhöhung 72 Stunden braucht und eine Senkung keine Sekunde, ist die einzige asymmetrische Regel im ganzen Schweizer Wettrecht, die dem Wettenden hilft.
Verlustlimite, Einzahlungslimite und die Frage, wer sie setzt
Limiten setzt nicht der Staat, sondern der Wettende. Der Veranstalter muss nach der Verordnung zum Geldspielgesetz einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Gesetzlich gilt für die Erhöhung eine Frist von 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer also glaubt, er könne die Limite am Samstag kurz hochdrehen und am Samstag weiterwetten, wettet gegen eine Bedingung, die ihn ausbremst – und die er selbst geschrieben hat.
Bei Swisslos kommt zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage dazu. Sie ist kein Zwang, sie ist ein Angebot. Der Unterschied zwischen Verlustlimite und Einzahlungslimite ist für den Alltag eines Gelegenheitswetters erheblich: Die Verlustlimite begrenzt, wie viel Geld netto weggeht, die Einzahlungslimite begrenzt, wie viel Geld überhaupt bewegt wird. Wer CHF 200 im Monat einzahlen und mit etwas Geschick im Plus landen möchte, spürt die erste Grenze kaum und die zweite sofort.
Ein Gratisguthaben von CHF 10 ändert an keiner dieser Zahlen etwas. Es ist keine Ausnahme von der Limite, es zählt nur nicht gegen sie, weil es nicht eingezahlt wurde. Wer sich für CHF 10 Gratisguthaben registriert und dabei gleich Verlustlimiten und Spielsperren akzeptiert, hat am Ende einen Vertrag über mehr als nur CHF 10 unterschrieben.
Wenn die Sperre kommt: was mit dem Guthaben passiert
Eine Spielsperre ist keine Pause, sondern ein Status. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren; vor Fristablauf wird sie nicht aufgehoben. Wer unbefristet sperrt, landet in einem schweizweiten Register der gesperrten Personen. Dieses Register gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Veranstalter kann also nicht einfach so tun, als hätte er von der Sperre nichts gewusst, und der Gesperrte kann nicht zum nächsten Produkt desselben Hauses wandern.
Was das für Gratisguthaben bedeutet, steht im Gesetz und nicht im Kleingedruckten: Ausgeschlossene und minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer gesperrt ist, verliert also nicht nur den Zugang, sondern auch das, was noch im Konto liegt. Ein noch so sauber eingelöstes Gratisguthaben wird davon nicht ausgenommen. Die Sperre kennt keine Ausnahme für Geschenke.
Ein Hinweis, der in diesem Bereich unangenehm konkret ist: Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer sich darauf verlässt, dass die Alterskontrolle an der Verkaufsstelle schon greift, verlässt sich auf eine Quote, die schlechter ist als ein Münzwurf.
Wo das Selbstverständliche nicht selbstverständlich ist
Ein verifiziertes Konto ist in der Schweiz keine Hürde, die ein Anbieter aus Misstrauen aufbaut, sondern eine Voraussetzung, die im Verordnungstext steht. Eine Person, ein Konto, eine geprüfte Identität. Das ist der Grund, weshalb eine Gratiswette ohne Einzahlung hierzulande nie anonym sein kann: Es gibt nichts zu prüfen, wenn niemand geprüft wurde.
Die zweite Konsequenz betrifft die Auszahlung. Guthaben und Gewinne dürfen nur auf ein Zahlungskonto gehen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredit an Spielende gibt es ebenfalls nicht. Wer ein Gratisguthaben ohne Konto verlangt, verlangt etwas, das im bewilligten Markt nicht vorgesehen ist.
Gratisguthaben mit Bedingungen: die Aktionsmechanik und was sie kostet
Der deutsche Sprachgebrauch hat für das, was hier gesucht wird, zwei Wörter: Gratisspielguthaben im Gesetz, Gratiswette oder Freiwette im Markt. Sie meinen im Kern dasselbe – ein Guthaben mit Bedingungen – und unterscheiden sich in einem Punkt, der teurer ist als er klingt. Bei einer echten Freiwette ist der Einsatz nicht Teil der Rückzahlung. Wer CHF 10 Freiwette auf Quote 2.00 setzt und gewinnt, bekommt nicht CHF 20, sondern CHF 10. Die anderen CHF 10 hat er nie riskiert und bekommt sie deshalb auch nicht.
Die beiden Schweizer Veranstalter und die ausländischen Anbieter, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten, trennen in dieser Frage mehr als nur die Rechtsordnung. Bei den bewilligten Häusern gibt es kein Modell, bei dem man ohne vorherige Identitätsprüfung Geld spielt, und keine Aktionsbedingungen, die man vorher nicht lesen könnte. Bei den anderen gibt es umgekehrt oft genau die Mechanik, die das Suchinteresse erklärt: Registrierung, Guthaben, fertig.
Die Aktion der Loterie Romande: was in sieben Tagen passieren musste
Der Vorgang, den dieser Markt tatsächlich kennt, ist schmaler als die Erwartung. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, erhielt CHF 10 Spielguthaben – und zwar im verifizierten Konto. Insgesamt standen 7’000 Stück bereit, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Man muss das langsam lesen, weil fast jedes Wort eine Bedingung ist. Der Code lag nicht im Netz, er lag im Stadion. Das Guthaben traf nicht auf ein frisches Konto, sondern auf ein verifiziertes. Die Uhr lief 7 Tage ab Eingabe, das Guthaben selbst lief 30 Tage. Und auszahlbar war es nie. Wer im März einen Screenshot der Aktion findet und im Oktober danach sucht, sucht ein Angebot, das längst abgelaufen ist – die Aktion endete am 10. März 2026.
Swisslos hat keine vergleichbare Aktion im Umlauf. Wer also eine Gratiswette für ein bestehendes Schweizer Wettkonto sucht, sucht bei einem Haus, das Gratisguthaben nur in Aktionsform ausgibt, und diese Form ist zeitlich und örtlich eng begrenzt.
Ein Beispiel, das den Wert richtigstellt
Hier lohnt sich die Rechnung, die keine Werbeseite aufmacht. Angenommen, ein Gratisguthaben von CHF 10 aus einem solchen Angebot fällt auf einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 – ein Beispiel, kein quotierter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90; sie liegt bei rund 95 %, die Marge des Veranstalters also bei rund 5 %.
Bewertet man das Guthaben nach dem, was es im Durchschnitt abwirft, so ergibt sich folgender Rahmen: Der Wert eines Gratisguthabens, dessen Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückbezahlt wird, berechnet sich aus dem Betrag multipliziert mit dem Faktor (Quote minus 1) geteilt durch die Quote, und dieses Ergebnis multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Bei CHF 10, Quote 1.90 und einer Auszahlungsquote von rund 95 % liegt der durchschnittliche Wert grob zwischen CHF 4 und CHF 5. Wer eine Einzelwette zu einer kleineren Quote wählt, rutscht näher an die untere Kante, wer mehr Riskantes nimmt, näher an die obere – wobei die obere Kante nur dann hilft, wenn die Wette auch durchgeht. Als statistischer Durchschnitt über viele Fälle ist das der realistische Gegenwert von CHF 10 nominal.
Die Fristverlängerung ist der andere Hebel. Ein Guthaben, das 30 Tage gilt, wirkt auf den ersten Blick grosszügig. Es ist aber nur so viel wert, wie in diesen 30 Tagen damit passiert. Wer wartet, bis die Limite wieder frei ist oder bis ein Spiel passt, wettet nicht besser, sondern später. Und da der Einsatz bei der Auszahlung fehlt, ist auch der Gewinn nach Ablauf der Frist kein Guthaben, sondern weg.
Das macht die Bedingungen so entscheidend: Frist, Mindestquote, Umsatzvorgaben und die Frage, ob das Guthaben auszahlbar ist, entscheiden über den Wert. Ein Gratisguthaben, das nicht auszahlbar ist, ist ein Gutschein für einen bestimmten Einsatz, kein Geld. Bei der Loterie Romande steht das ausdrücklich: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht es ebenso: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Der Umweg über das eigene Geld
Wer glaubt, das Auszahlungsverbot sei ein Schreibfehler, lernt bei Swisslos schnell die Alternative kennen. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann man kaufen – per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist ordentlich geregelt und für die meisten unerreichbar weit oben.
Interessanter ist die andere Seite, nämlich die Rückzahlung. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, überwiesen wird innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer sein Gratisguthaben also in einen Gewinn verwandelt und diesen auszahlen will, braucht zuerst einmal ein Konto und dann eine Gewinnhöhe, die über den Schwellen liegt.
Limiten, Quoten und Boost: was dem Gratisguthaben beiliegt
Wer in diesem Markt unterwegs ist, begegnet dauernd Produkte, die aussehen wie Boni, aber keine sind. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, beide sind limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das ist kein Gratisgeld, das ist eine Belohnung für das Erhöhen der Mindestquote – also für das Erhöhen des Risikos. Der Regelmechanismus dahinter ist so einfach wie unangenehm: Wer vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 kombiniert, hat die Erfolgswahrscheinlichkeit jeder einzelnen multipliziert, und zwar nach unten. Der Boost entschädigt dafür nur teilweise.
Die Preisgestaltung selbst folgt keiner Kulanz. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungsschritte, beide zum Nachteil des Wettenden.
Wer die Bedingungen liest, stösst auf mehr solcher Stellen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei Sporttip bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Die Limiten kann der Veranstalter jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Auch hier gilt: Wer den Wettschein schreibt, ist nicht der, der die Grenzen festlegt.
Fair verglichen: warum die Rangliste nach Guthaben die falsche Reihenfolge ist
Eine Liste, die nach der Höhe des Guthabens sortiert, hat eine eingebaute Verzerrung. Das Guthaben ist die Zahl, die auf der Werbeseite steht. Die Zahlen, die darüber entscheiden, ob es sich lohnt, stehen in den Bedingungen. Verglichen werden müssen also Bedingungen, Limiten, Auszahlungswege und die Zulassung in der Schweiz – und in genau dieser Reihenfolge, weil die erste Position die zweite schon vorwegnimmt.
Nach diesen Kriterien ist der Markt klein. Bewilligt sind zwei Veranstalter, und das nicht aus Zufall, sondern weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Alles andere sind Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die eine Schweizer Kundschaft ansprechen.
Das ist keine Bemerkung über die Qualität dieser Anbieter. Es ist eine Bemerkung darüber, was eine Bewilligung leistet.
Die Grundlage: wer in der Schweiz überhaupt etwas anbieten darf
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das Vertragsgebiet von Sporttip umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf wohnt und sich bei Sporttip registrieren will, stösst auf eine Grenze, die nichts mit seiner Bonität zu tun hat.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Häuser, zwei Landesteile, zwei Kundengruppen. Die Röstigraben-Logik ist kein Nebeneffekt, sondern das Prinzip: Jeder Veranstalter ist auf sein Gebiet beschränkt, und unter den beiden gibt es keine Wahlfreiheit. Wer in Zürich wohnt, kann Sporttip spielen; wer in Lausanne wohnt, Jouez Sport. Beides zugleich ist nicht vorgesehen, und ein dritter Anbieter existiert nicht.
Die Zahlen sind trotzdem ordentlich. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen – Gratisspielguthaben bleibt davon ausgenommen und ist nicht auszahlbar. Wer also auf ein Gratisguthaben angewiesen ist und trotzdem auszahlen möchte, braucht erst einen Gewinn, der aus dem eigenen Einsatz stammt.
Ein Detail, das den Zeitplan betrifft: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer den Gewinn aus dem Guthaben also innerhalb der 30 Tage in echtes Geld verwandeln will, sollte wissen, dass Guthaben zwar schnell im Wallet landet, echtes Geld aber nur auf ein Konto mit dem eigenen Namen.
Dazu kommt die Frist, die nach hinten gefährlich wird. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen alten Wettschein in einer Schublade hat, hat möglicherweise nicht mehr viel mehr als ein Stück Papier.
Die Rechtslage: Bewilligung, Gratiszustimmung und die Grenzen des Angebots
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und unterstehen der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK ist zuständig – die Aufsicht über Casinos ist eine andere Baustelle. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Genau hier entscheidet sich, was eine Gratiswette ohne Einzahlung sein kann. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Zahl der Zustimmungen im Jahr 2025 – 24 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos – beschreibt indirekt einen Markt, in dem Promotionen nicht das Geschäftsmodell sind, sondern die Ausnahme.
Was überhaupt bewettet werden darf
Das Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie zulässig. Das Verzeichnis führt weder Eckball- noch Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Auch Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gehören nicht dazu.
Wer sich also bei einem Gratisguthaben auf ein bestimmtes Nischenereignis freut, sollte zuerst in dieses Verzeichnis schauen. Das Guthaben kann nur auf das gesetzt werden, was auf der Liste steht. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht.
In der Praxis des Livewettens lauern dann eigene Regeln. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Wette zu Quote 1.00 ist keine Wette, sondern eine Rückgabe. Das ist fair geregelt und trotzdem für den Livewetter ein echtes Risiko, denn niemand wettet vorsätzlich auf eine Situation, die schon entschieden ist.
Der Regelbegriff entscheidet ebenfalls mit. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer ein Gratisguthaben auf ein Heimspiel setzt und auf die Verlängerung hofft, hat die Wette in der regulären Spielzeit schon verloren oder gewonnen.
Zwei weitere Regeln schliessen Lücken, die sonst teuer wären. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Ausländische Anbieter: warum die Bewilligung hier nichts zählt
Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung. Das ist keine Marktmeinung, sondern steht so im Gesetz. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar; bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sind möglich, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist der eine Punkt, an dem der Leser aufatmen darf, und der einzige.
Was er dafür verliert, ist erheblich. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit. Wer sich sperren lässt, sperrt sich in einem System, das mit dem ausländischen Anbieter nichts zu tun hat. Wer einen Streit über eine Wette hat, hat keinen Weg vor ein Schweizer Gericht, weil es keine Bewilligung gibt, über die gestritten werden könnte. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Dazu kommen die Zugangssperren. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Wer die Liste als statische Grösse versteht, versteht sie falsch; sie ist ein Wettrennen, das der Veranstalter immer wieder neu aufnimmt.
Und die Steuer. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und nichts anderes. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle und zahlt auf seinen Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kann zugreifen: Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist der zweite Punkt, an dem die fehlende Bewilligung einen Preis hat, und er kommt später als die Werbung.
Eine Steuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist nicht der Steuerhinterzieher, als den ihn manche Darstellung hinstellt – aber er ist auch nicht der Steueroptimierer, als den er sich vielleicht sieht. Für die eigene Situation bleibt nur der Gang zur Steuerverwaltung oder zum Steuerberater.
Die Werbung selbst hat ebenfalls Grenzen. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht. Der Grund, weshalb diese Seite die ausländischen Anbieter beschreibt statt anpreist, liegt nicht in einer redaktionellen Vorliebe.
Die Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne
Die folgende Übersicht ordnet die zehn Plattformen nach ihrer Zulassung. Die ersten beiden halten eine Schweizer Bewilligung, die übrigen acht treten ohne Schweizer Bewilligung auf; bei ihnen ist keine Bewilligung festgestellt, und was sie im Ausland vorweisen, hat hier keine Geltung. Ein Vergleich der beiden Gruppen ist kein Vergleich zweier gleichwertiger Angebote, sondern ein Vergleich zweier Rechtsordnungen.
| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| bet-at-home | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| Jackbit | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| MyStake | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| 1Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| MrXbet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| HornetBet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| Donbet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
Die Spalte, die auf den ersten Blick leer wirkt, ist die wichtigste. Bei acht von zehn Zeilen steht rechts nichts, was in der Schweiz zählt – und das ist kein Rechercheergebnis, sondern die Rechtslage. Das Geldspielgesetz schreibt in Artikel 4 fest, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Wer eine Curaçao- oder Malta-Urkunde vorlegt, legt eine Urkunde für ein anderes Land vor.
Für den Leser heisst das: Die Rangliste nach Zulassung hat nur zwei Plätze, und die werden nicht vergeben, sondern sind vergeben. Interessanter wird der Vergleich innerhalb der beiden bewilligten Häuser. Dort entscheidet nicht mehr die Sicherheit, sondern die Bequemlichkeit – ob man im richtigen Landesteil wohnt, ob die Einzahlungswege passen, ob die Limitenhöhe zum eigenen Spielverhalten passt.
Swisslos Sporttip: das Haus, das die Limite vor die Wette setzt
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, tätig gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019, mit Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Das Angebot richtet sich an Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Eine Registrierung ohne Spielsperre, ein Konto pro Person, Ausweisdaten abgeglichen mit Adressdatenbanken.
Der Zugang zum Spiel wird nicht über das Angebot gesteuert, sondern über die Limiten. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme Pflicht; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer sein Geld lieber vorab begrenzt als nachträglich erklärt, findet hier genau die Mechanik, die er sucht. Wer die Limite als lästige Formalie liest, wird sie trotzdem zuerst passieren müssen.
Dazu kommt die Auszahlungsstruktur. Zwei kostenlose Auszahlungen pro 365 Tage auf ein Konto mit dem eigenen Namen, danach möglicherweise 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Und die Frist von 26 Wochen für nicht geltend gemachte Gewinne ist der Punkt, an dem Swisslos strenger ist als nötig.
Bezahlt wird unter anderem mit PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist ein kleiner Vorteil für alle, die ohnehin mit PostFinance unterwegs sind, und kein Argument für alle anderen.
Sporttip ist das Haus für den, der Sicherheit über Bequemlichkeit stellt. Der Preis dafür ist ein engeres Angebot – geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten, keine Eckball- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion, keine anonyme Auszahlung. Wenn also die Frage nach dem Gratisguthaben im Vordergrund steht, lautet die Antwort hier: Gratisspielguthaben gibt es nur in Aktionsform, nicht auszahlbar, und das Haus zahlt es nicht auf die Hand aus, sondern ins Konto.
Loterie Romande Jouez Sport: das Haus mit der Aktion und den 30 Tagen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis, sitzt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Das ist die eine Hälfte der Schweiz, und sie ist für die Leserin aus der anderen Hälfte unerreichbar – ein Onlinekonto setzt den Wohnsitz im Gebiet voraus.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist der einzige konkrete Gratisguthaben-Vorgang, den dieser Markt kennt: vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen, Code im National-League-Stadion, Eingabe innert 7 Tagen im verifizierten Konto, CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer im Westschweizer Eishockey unterwegs war, hatte gute Chancen. Wer in Basel sitzt, hatte keine.
Beim Spielerkonto ist die Grenze grosszügig: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben bleibt nicht auszahlbar, und daran ändert auch der Betrag nichts.
Jouez Sport ist das Haus für die Westschweizer Kundschaft, die eine Aktion tatsächlich mitnehmen kann. Und es ist ein gutes Beispiel dafür, was ein Gratisguthaben in der Praxis ist: 7’000 Stück für sechs Kantone, das sind nicht einmal genug für einen Bruchteil der Interessierten.
bet-at-home: ohne Schweizer Bewilligung
bet-at-home tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf; eine Bewilligung ist nicht festgestellt, und was im Ausland gilt, hat hier keine Geltung. Das bedeutet: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen und über DNS blockiert werden. Die Gespa nennt bet-at-home im Zusammenhang mit Domain-Hopping.
Wer die AGB dieses Anbieters prüft, findet dort ein eigenes Regelwerk, das an keine Schweizer Stelle gebunden ist und gegen das man vor keinem Schweizer Gericht klagen kann. Der Verlust ist nicht das Spiel selbst, sondern der Weg danach.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet ist ein international ausgerichteter Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung ist nicht festgestellt, sie hätte hier ohnehin keine Geltung. Kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko.
Auffällig ist bei solchen Anbietern weniger das Angebot als die Zahl der Wege, auf denen man einzahlen kann. Diese Vielfalt ist das Verkaufsargument, und sie ist gleichzeitig das Merkmal eines Marktes, in dem die Identität des Spielers keine Rolle spielt. In der Schweiz ist genau das umgekehrt geregelt.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit gehört zur Gruppe der Anbieter, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Eine Bewilligung ist nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Wirkung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlistenrisiko.
Gratisspielguthaben braucht in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa, und diese Zustimmung erteilt die Aufsicht nur an bewilligte Veranstalter. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter ein Gratisguthaben erhält, erhält es ohne diese Zustimmung – nicht weil eine Regel umgangen wurde, sondern weil für dieses Haus keine gilt.
MyStake: ohne Schweizer Bewilligung
MyStake tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; eine Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz keine Geltung. Dazu gehören die üblichen Folgen: kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre.
Für den Vergleich relevant ist hier weniger die Marke als der Umstand, dass es eine ganze Gruppe von Anbietern gibt, deren Domains austauschbar sind. Die Sperrliste der Gespa zählte am Ende des Jahres 2025 671 Domains, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Der Zugang ist damit kein stabiles Merkmal, sondern eine Momentaufnahme.
1Bet: ohne Schweizer Bewilligung
1Bet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine Bewilligung ist nicht festgestellt, sie wäre hier wirkungslos; kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlistenrisiko.
Wer bei solchen Anbietern ein Gratisguthaben beansprucht, sollte wissen, dass die Bedingungen vollständig in der Hand des Anbieters liegen. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, bei der man sich beschweren könnte, und kein Gericht, das die Auslegung einer Aktionsbedingung prüfen würde.
MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet gehört zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung ist nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung, kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko.
Der praktische Punkt für den Leser: Was ein solcher Anbieter als Gratisguthaben auslobt, ist rechtlich eine Zusage ohne Schweizer Boden. Das heisst nicht, dass sie nicht eingehalten wird. Es heisst, dass niemand hier dafür geradesteht.
HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; eine Bewilligung ist nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung. Kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrliste.
Wer hier spielt, spielt in einem System, dessen Regeln er nur aus den AGB des Anbieters kennt. Bei bewilligten Schweizer Häusern kommen zu diesen AGB noch die Vorgaben des Geldspielgesetzes und die Genehmigung durch die Gespa hinzu – eine zweite Ebene, die bei einem nicht bewilligten Anbieter fehlt.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung
Donbet schliesst die Liste der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung ist nicht festgestellt, sie hätte in der Schweiz keine Wirkung; kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlistenrisiko.
Die Gruppe der acht ist damit vollständig, und sie ist es auf eine Weise, die für sich spricht: Sie unterscheiden sich in Marken, nicht im Status. Wer sich zwischen ihnen entscheidet, entscheidet über eine Gestaltung, nicht über eine Zulassung.
Was ein Gratisguthaben unter dem Strich abwirft
Der durchschnittliche Wert eines nicht auszahlbaren Gratisguthabens bleibt deutlich unter dem Nennbetrag. Bei CHF 10, einer Beispielquote von 1.90 und einer Auszahlungsquote des Marktes von rund 95 % liegt er grob zwischen CHF 4 und CHF 5 – als statistischer Durchschnitt über viele Wetten, unter der Annahme, dass nur der Guthabenbetrag aufs Spiel gesetzt wird. Wer mit einer kleineren Quote arbeitet, landet näher an CHF 4, wer eine grössere Quote wählt, näher an CHF 5, und zahlt dafür mit einer kleineren Wahrscheinlichkeit, diesen Wert auch zu erzielen.
Das ist die nüchterne Zahl, die über einer Gratiswette ohne Einzahlung steht. Sie erklärt auch, weshalb die Umsatzvorgaben so entscheidend sind: Jede Bedingung, die den Betrag mehrfach umsetzen lässt, verschiebt den erwarteten Ertrag nach unten, weil bei jedem Durchgang die Marge des Veranstalters mitläuft. Wer ein Guthaben dreimal umsetzen muss, verliert dieses Stück Erwartungswert dreimal.
Es gibt trotzdem Situationen, in denen das Angebot sinnvoll ist. Wer ohnehin vorhat, eine Wette zu platzieren, kann ein Gratisguthaben mitnehmen – vorausgesetzt, er hätte die Wette auch ohne das Guthaben gesetzt. Wer dagegen ein Konto nur wegen CHF 10 eröffnet, hat CHF 4 bis CHF 5 an erwartetem Wert gegen den Aufwand eines verifizierten Kontos, einer Wohnsitzprüfung und einer selbst gesetzten Verlustlimite getauscht. Das ist kein gutes Geschäft, sondern ein Vertragsverhältnis.
Der zweite Punkt betrifft die Auszahlung. Da der Einsatz nicht mitbezahlt wird, ist der Gewinn eines Gratisguthabens kleiner als der Gewinn derselben Wette mit eigenem Geld. Bei Quote 1.90 aus einem Einsatz von CHF 10 ergibt sich ein Gewinn von CHF 9. Der Einsatz von CHF 10 bleibt beim Veranstalter. Wer mit eigenem Geld dieselbe Wette setzt, erhält CHF 19 zurück. Diese Differenz von CHF 10 ist der eigentliche Preis des Geschenks.
Der dritte Punkt ist die Zeit. Ein Guthaben mit 30 Tagen Gültigkeit verlangt eine Entscheidung innerhalb von 30 Tagen, und zwar eine bessere als die, die man ohne das Guthaben getroffen hätte. Wer in dieser Frist eine Wette platziert, die er sonst nicht platziert hätte, hat das Guthaben nicht geschenkt bekommen, sondern gegen eine zusätzliche Wette getauscht.
Für betroffene Leser bleibt eine klare Reihenfolge: erst Limiten setzen, dann prüfen, ob das Haus eine Schweizer Bewilligung hat, dann die Aktionsbedingungen lesen, und erst danach über das Guthaben nachdenken. Die Reihenfolge entscheidet mehr über das Ergebnis als die Höhe des Guthabens.
Häufige Fragen zur Gratiswette ohne Einzahlung
Gibt es in der Schweiz überhaupt eine Gratiswette ohne Einzahlung?
Ja, aber selten und an Bedingungen geknüpft. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erhielt die Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Zustimmungen. Beide Häuser verlangen ein verifiziertes Konto mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, und das Guthaben ist nicht auszahlbar.
Warum verlangen die Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor das Guthaben genutzt werden kann?
Weil das Geldspielgesetz eine geprüfte Identität verlangt: 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, ein Konto pro Person, Abgleich der Ausweisdaten mit Adressdatenbanken. Ohne geprüfte Person lässt sich weder ein Sperrregister prüfen noch eine Limite wirksam führen. Anonyme Gratiswetten gibt es im bewilligten Markt nicht.
Wird der Einsatz einer Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Freiwette ist der Einsatz nicht Teil der Rückzahlung: CHF 10 auf Quote 2.00 ergeben CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20. Bei den Schweizer Veranstaltern kommt hinzu, dass Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar ist – bei der Loterie Romande und bei Swisslos gleichermassen.
Welche Bedingungen sollte man vor der Teilnahme genau prüfen?
Frist zur Eingabe und Gültigkeitsdauer des Guthabens, Mindestquote, Anzahl der erforderlichen Umsätze, Limiten für Einsatz und Gewinnerhöhung und die Frage der Auszahlbarkeit. Bei der Aktion der Loterie Romande lagen zwischen Eingabe und Ablauf 7 Tage, das Guthaben galt 30 Tage, und auszahlbar war es nie.
Was passiert mit Gratisguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder eine Limite erreicht ist?
Ausgeschlossene und minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne; eine Spielsperre erfasst also auch ein noch offenes Guthaben. Verlustlimiten gelten unabhängig davon, ob der Einsatz aus eingezahltem oder aus Gratisguthaben stammt. Die Selbstsperre bei Swisslos wirkt für 1 bis 180 Tage ohne vorzeitige Aufhebung.
Welches Risiko besteht bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bewerben?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Solche Seiten haben keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen und per DNS blockiert werden – 671 Domains waren es Ende 2025. Gewinne können je nach Kanton voll steuerbar sein. Kein Gratisguthaben wiegt das auf.
Bonus – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
