Die besten Wettanbieter mit TWINT 2026 — und warum die Auswahl kleiner ist, als die Werbung behauptet
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit TWINT sucht, findet Dutzende Treffer. Zulässig sind davon genau zwei: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere ist ein Auslandangebot ohne Schweizer Bewilligung.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht durch die Gespa geprüft.
Warum die Suche nach einem TWINT-Wettanbieter in der Schweiz ins Leere laufen kann
Ein Zahlungslogo auf einer Startseite ist noch keine Zulassung. Das ist der Satz, der die ganze Auswahl bestimmt, und er ist der erste, den ein Schweizer Wettender verstehen muss: In diesem Land darf Sportwetten nur veranstalten, wer dafür eine Bewilligung des Geldspielkonkordats hält, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Zwei Veranstalter haben sie. Der eine heisst Swisslos, betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip und hat seinen Sitz in Basel. Der andere ist die Loterie Romande, die in der Westschweiz als Jouez Sport auftritt. Mehr sind es nicht, und das ist keine Momentaufnahme, sondern das Ergebnis der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), auf der Swisslos seine Tätigkeit aufbaut.
Die Folge für die Leserschaft ist unspektakulär und unbequem zugleich. Eine Rangliste der besten Wettanbieter in der Schweiz kann nicht aus zehn Namen bestehen. Sie besteht aus zwei. Jede Seite, die Ihnen etwas anderes erzählt, verkauft Ihnen einen Anbieter aus Curaçao, Malta oder Deutschland, und der ist in der Schweiz nicht bewilligt — egal, welches Bezahlsystem auf seinem Banner steht.
Was TWINT mit einer Sportwette zu tun hat und was nicht
TWINT ist eine Bezahlart. Es ist keine Bewilligung, kein Gütesiegel und kein Hinweis darauf, dass ein Anbieter in der Schweiz zugelassen ist. Das klingt selbstverständlich, ist es in der Praxis aber nicht: Der häufigste Denkfehler ist der Schluss, ein Anbieter mit einheimischer Bezahlmethode sei automatisch ein einheimischer Anbieter.
Bei den zugelassenen Veranstaltern ist die Bezahlung des Spielerkontos in den eigenen Bedingungen geregelt. Swisslos nennt als Online-Zahlungsmöglichkeit zum Aufladen des Spielkontos unter anderem PostFinance Pay, bestätigt direkt in der PostFinance App. Wie ein Anbieter sein Konto auflädt, ist seine eigene Sache und steht in seinen Geschäftsbedingungen, nicht in einem Gesetz. Wer heute wissen will, ob und wie er mit TWINT einzahlen kann, liest das in den Bedingungen des jeweiligen Spielerkontos nach — dort steht es verbindlich, und nur dort.
Was Sie von einer Wettseite erwarten sollten, die hier nicht zugelassen ist
Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung schuldet Ihnen nichts von dem, was hier gilt. Kein Sperrregister, keine Limitenpflicht, keine Auszahlung auf ein Konto mit Ihrem Namen, keine Rechenschaft gegenüber einer Schweizer Aufsichtsbehörde. Er hat eine ausländische Bewilligung, und die hat nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes hier keine Kraft.
Die Blosse Existenz einer solchen Seite ist strafbar — für den Veranstalter. Wer ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar; bei gewerbsmässigem Betrieb liegt die Obergrenze bei fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Er trägt nur das Risiko: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und einen Anspruch, den er in der Schweiz durchsetzen könnte, hat er nicht.
Bewilligung ja oder nein: die Rechtslage hinter jedem Angebot
Ein Anbieter ohne Bewilligung ist nicht per se ein Betrüger. Er ist ein Anbieter, dessen Regeln Sie nicht kennen, dessen Aufsicht Sie nicht nachschlagen können und dessen Beitrag an die Allgemeinheit in einem anderen Land anfällt. Die Bewilligung ist der Punkt, an dem der Rest entschieden wird: Wer auf einem bewilligten Konto wettet, spielt unter Schweizer Regeln. Wer auf einem ausländischen Konto wettet, spielt unter den Regeln des Auslands — und bei den weniger sauberen Anbietern unter gar keinen.

Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Nicht zuständig ist die ESBK: Sie beaufsichtigt Kasinos, und Sportwetten sind keine Kasinospiele. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel, und sie gilt ausschliesslich für die Schweiz.
Was eine Schweizer Bewilligung tatsächlich bedeutet
Der Bereich, in dem die beiden Veranstalter tätig sein dürfen, ist geteilt. Swisslos betreut die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Dieses Gebiet nennen die Spielregeln das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone tätig: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Diese Aufteilung ist keine Fussnote, sondern die Grenze, an der ein Konto beginnt oder endet. Ein Spielerkonto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Gebiet möglich. Wer in Zürich wohnt, kommt nicht in das Angebot der Loterie Romande, und wer in Genf wohnt, nicht in das von Swisslos. Ein Konto pro Person und Altersnachweis sind Pflicht, und die Identität wird geprüft.
Warum es keine zweite Bewilligungsrunde gibt
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die Aufsicht veröffentlicht keine Liste zugelassener Konkurrenten, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Wer das nicht glaubt, kann bei der Gespa nachsehen. Das ist die einzige Prüfung, die zählt — nicht die Zahl der Suchergebnisse, nicht das Logo auf einem Banner, nicht die Bewertung einer Vergleichsseite, die für den Klick bezahlt wird.
Das Geschäft mit der Blockade: was die Sperrliste für Sie bedeutet
Ein ausländisches Angebot ist nicht deshalb unerreichbar, weil das Geld daran gehindert würde. Es ist unerreichbar, weil die Domain gesperrt wird. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; zum Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains.
Daraus folgt eine Eigenheit, die man kennen muss, um Vergleichsseiten richtig einzuordnen. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und nennt als Beispiel Interwetten und Bet-at-Home; auch bet365 steht auf der Liste. Alle drei sind bekannte Namen — und trotzdem keine Schweizer Konkurrenten, sondern Beispiele dafür, wie schnell eine Adresse wechselt, während das Angebot dasselbe bleibt.
Wer eine solche Seite empfiehlt, empfiehlt sie auf Zeit. Wer sein Geld dort liegen lässt, hat im Streitfall keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann.
Geld auf dem Spielerkonto: was aufgeladen wird, was liegen bleibt und wohin es zurückgeht
Hier wird es handfest. Alles, was dieses Kapitel beschreibt, gilt für Konten bei den beiden bewilligten Veranstaltern. Ausländische Anbieter haben eigene Bedingungen, und über deren Limiten sagen Schweizer Regeln nichts.
Die Zahlung des Guthabens folgt einer einfachen Ordnung. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme Auszahlung, Auszahlung an Dritte oder Auszahlung in Kryptowährungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und Kredite an Spielende sind verboten. Wer eine Auszahlung auf ein fremdes Konto verlangt, wird scheitern — nicht aus Misstrauen, sondern weil es die Regel ist.
Was ein Anbieter an Bezahlarten akzeptiert, regelt er selbst. Das steht in seinen Bedingungen, und dort wechselt es auch. Verbindlich ist immer der aktuelle Stand in den Bedingungen des Spielerkontos, nicht das, was ein Vergleichsportal vor drei Monaten geschrieben hat.
Aufladen, PostFinance Pay und die Grenzen beim Kauf von Spielguthaben
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Guthaben im Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Deckel liegt also nicht nur auf dem, was man einzahlt, sondern auch auf dem, was danach auf dem Konto steht — zwei Grenzen, die zusammenwirken und nicht dieselbe sind.
Als Zahlungsart zum Aufladen nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bestätigt direkt in der PostFinance App. Kein Umweg über eine Karte, keine Eingabe von Kartennummern.
Die Loterie Romande zieht dieselbe Linie anders: höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage, und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Wer sein Guthaben lieber bar auflädt, kann in der Westschweiz Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200 kaufen. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden — ein Guthaben, das liegen bleibt, verfällt also irgendwann, und ein Restbetrag lässt sich nicht aufsparen.
Wann Gewinne gutgeschrieben und wann sie überwiesen werden
Die Grenze zwischen «landet automatisch im Guthaben» und «wird aufs Konto überwiesen» liegt bei beiden Veranstaltern bei CHF 1’000.
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein auf den Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bis CHF 1’000 merkt man also nichts von einer Bank; darüber wird es zur Überweisung mit Frist.
Die Loterie Romande handhabt es gleich: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist bei beiden nicht auszahlbar — es ist zum Wetten da, nicht zum Abheben.
Bei Swisslos kommt eine zweite Grenze hinzu, die den Auszahlungsweg betrifft: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer häufig kleine Beträge abzieht, zahlt dafür. Wer selten und in grösseren Summen abzieht, nicht.
Vom Wettschein zum Bargeld
In der Westschweiz gibt es zusätzlich den Weg über den Schalter. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Zwei Dinge lohnen hier die Aufmerksamkeit. Erstens die Reihenfolge: Das Bargeld hängt vom Bestand in der Verkaufsstelle ab, nicht von Ihrem Wettschein. Zweitens die Frist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wird eine Auszahlung verweigert, ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr also, und danach gibt es nichts mehr zu holen.
Einzahlung, Auszahlung und Überweisung: die tatsächlichen Wege
Der Überweisungsweg ist in der Schweiz kein Nebenschauplatz. Auszahlungen laufen auf ein Konto mit dem Namen des Kontoinhabers — das schliesst anonyme Wege aus, und es schliesst auch die Bequemlichkeit aus, die man von Wallet-Anbietern kennt. Für die meisten Spielenden ist das kein Problem, weil sie ohnehin ein Konto besitzen. Für die, die keines besitzen, ist der Weg damit kürzer, als sie dachten: kein Konto, keine Auszahlung.
Bei Gratisspielguthaben endet die Kette früher. Es ist auszahlungsfrei im wörtlichen Sinn: Es lässt sich nicht abheben, unabhängig davon, was man damit gewinnt.
Die Fristen, die man vorher kennen sollte
Zwei Fristen entscheiden, ob aus einem Gewinn Geld wird. Die 3 Arbeitstage bei Swisslos gelten für Beträge über CHF 1’000, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Die 5 bis 10 Arbeitstage gelten für den Abzug von Spielguthaben per Überweisung. Wer einen vierstelligen Betrag gewinnt, wartet also nicht lange; wer sein Guthaben abzieht, plant mehrere Tage ein.
Die dritte Frist ist die, die Geld kostet: die 26 Wochen bis zum Verfall eines Sporttip-Gewinns. Sie ist die einzige, die der Spielende durch Vergessen verspielt.
Warum das mit der Geschwindigkeit bei diesen Anbietern eine andere Frage ist
Bei ausländischen Anbietern wird Auszahlungsgeschwindigkeit als Wettbewerbsargument verkauft. Hier ist sie eine Nebenfolge der Regeln: Wohin das Geld geht, ist gesetzlich festgelegt, und wie lange es dauert, steht in den Bedingungen. Eine schnelle Auszahlung auf ein fremdes Konto wäre hier gar keine Auszahlung.
Wer die Diskussion über Auszahlungszeiten ausserhalb der Schweiz verfolgt, sollte den Punkt kennen: Ein ausländischer Anbieter kann Ihnen eine sehr schnelle Auszahlung anbieten und trotzdem kein Schweizer Veranstalter sein. Das eine folgt aus dem anderen nicht.
Verlustlimiten: was Sie vor der ersten Wette festlegen müssen
Spielerschutz ist in diesem Markt keine App, die man aufklappt, wenn es brennt. Er beginnt bei der Einrichtung des Kontos, und das erste, was von Ihnen verlangt wird, sind Zahlen, die Sie sich selbst setzen.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Das ist das obrigkeitliche Dach, nicht die Empfehlung: Sie dürfen sich selbst tiefer legen, und Sie dürfen sich nicht darüber legen.
Wer denkt, das sei eine Formalität, das Wichtigste kommt noch: Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Regel ist so gebaut, dass sie den Impuls ausbremst — Senken ist einfach, Hinausheben dauert. Wer mitten in einer Verlustserie die Limite erhöhen will, hat also drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen. Genau dafür ist die Wartezeit da.
Zusätzlich ist bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Verlustlimite und Einzahlungslimite sind zwei verschiedene Grössen — die eine begrenzt das, was Sie verlieren, die andere das, was Sie überhaupt auf das Konto bringen.
Selbstsperre und das Register, das auch fürs Kasino gilt
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — ohne Aufhebung vor Ablauf der Frist. Wer sich sperrt, hat sich gesperrt. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos, einschliesslich Online-Kasinos, und im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist der praktisch wichtigste Satz dieses Abschnitts. Die selbst gewählte Pause mitten in einer schwierigen Phase ist die wirksamere der beiden Möglichkeiten, weil sie die Tür zuschliesst, statt sie nur schwerer zu öffnen. Die unbefristete Sperre ist die härtere, und sie reicht über den Sport hinaus.
Vor der ersten Wetten steht noch eine Prüfung: Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Verifizierung: was sie ist und was sie nicht ist
Wer nach Sportwetten ohne Verifizierung sucht, findet sie in der Schweiz nicht — und das ist keine Einschränkung, die man beklagen müsste, sondern der Grund, weshalb im Streitfall überhaupt jemand nachschauen kann, wer da gespielt hat.
Die Prüfung ist bei beiden Veranstaltern nicht dieselbe. Bei der Loterie Romande sind für ein Online-Spielerkonto Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone nötig, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Ein Hinweis, den man aus dem eigenen Vorteil heraus nicht überhören sollte: Die Aufsicht hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht der Schutz am Bildschirm. Wer glaubt, das Problem erledige sich von selbst, irrt; die Identitätsprüfung beim Online-Konto ist der Teil, der greift.
Wo das harte Limit für das Angebot selbst liegt
Ein bewilligter Veranstalter darf nicht alles anbieten. Was gewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste der Aufsicht — Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, und eine Esport-Sektion gibt es dort auch nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Eine Sporttip-Wette steht Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen.
Grenzen am Wettschein: Einsatzlimiten und was passiert, wenn eine Wette nicht angenommen wird
Ein Limit, das der Veranstalter selbst setzt, ist keine Schutzmassnahme für Sie, sondern eine Risikogrenze für ihn. Das ist keine Unterstellung, sondern die nüchterne Lesart der Bedingungen — und es ist nützlich, das zu wissen, bevor man sich über eine abgelehnte Wette ärgert.
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Systemwette über mehr als tausend Franken plant, sollte also nicht davon ausgehen, dass die Grenze von gestern die Grenze von morgen ist.
Abseits des Einsatzes gibt es zwei Stellschrauben, die den Charakter einer Wette verändern. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Live-Knopf ist also kein Freibrief für den späten Klick.
Auch die Spielzeit ist definiert: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Pokal auf den Sieger nach 90 Minuten setzt, gewinnt also nicht deshalb, weil die Mannschaft in der Verlängerung trifft.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Auf der sicheren Seite ist, wer die Funktion benutzt, statt sie zu umgehen.
Cash-Out: die Ausstiegstür mit dem Preisschild
Cash-Out klingt nach Kontrolle. Es ist ein Verkauf Ihrer Wette an den Anbieter, und er zahlt dafür weniger, als die Wette wert wäre, wenn sie aufginge.
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Die letzte Einschränkung ist die wichtigste: Sie können sich nicht darauf verlassen, dass die Tür offen steht, wenn Sie sie brauchen.
Der Betrag, den Sie bekommen, ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Reguliert ist das Verfahren nicht — es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und man beschreibt sie als das, was sie ist: ein bequemer Ausstieg zu einem Preis, den der Anbieter bestimmt.
Was vom Gewinn übrig bleibt: Steuern auf einen einzelnen Gewinn
Die gute Nachricht zuerst, weil sie für fast alle gilt: Ein typischer Wettender gewinnt weit unter der Grenze, ab der es interessant wird. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — und Sportwetten gehören dazu — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig.
Dieser Freibetrag liegt auf Bundesebene ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Grenze weicht davon ab; sie ist je nach Kanton verschieden, und eine einzelne kantonale Zahl wäre deshalb falsch. Oberhalb der Grenze behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.
Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer in einem Vergleichsportal von einer «Sportwettensteuer» liest, liest über einen anderen Markt.
Ausländische Anbieter sind steuerlich kein Ausweg. Gewinne bei einem ausländischen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Praxis kann sie als steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe. Im Kanton Thurgau etwa gilt genau das. Wer über die Grenze ausweicht, tauscht also Schweizer Regeln gegen eine kantonale Steuerfrage ein. Für die eigene Situation ist die Steuerverwaltung des Wohnkantons die richtige Adresse, nicht ein Vergleichsportal.
Gratisspielguthaben und Freiwetten: warum hier so wenig blinkt
Wer aus einem deutschen oder österreichischen Vergleichsportal hierher kommt, wird den Markt für leer halten. Er ist nicht leer, er ist eng — und der Grund dafür steht im Gesetz, nicht in der Fantasielosigkeit der Anbieter.
Freie Spiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind keine Marketingzahlen, das sind Genehmigungen. Wer eine Aktion mit Gratisguthaben startet, hat vorher gefragt.
Das ist auch der Grund, warum die Aktionen, die es gibt, so aussehen, wie sie aussehen. Ein Beispiel: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Lesen Sie die Zahlen noch einmal mit den Augen eines Buchhalters. Zehn Franken. Dreissig Tage Haltbarkeit. Nicht auszahlbar. Siebentausend Stück im ganzen Land. Das ist das Gegenmodell zur deutschen Willkommensprämie, und es ist ehrlicher, als es aussieht: Es gibt keine Umsatzbedingung, weil es kein grosses Guthaben gibt, das man umsetzen müsste. Dreissig Tage sind die eigentliche Bedingung. Wer das Guthaben liegen lässt, hat es verloren.
Die Kehrseite ist die Verführung durch das Ausland. Dort warten Boni mit vierstelligen Beträgen und Umsatzbedingungen, die man erst nachrechnet, wenn das Geld schon eingezahlt ist. Die Beträge und Bedingungen der Schweizer Aktionen stehen in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und dort wechseln sie auch.
Wie eine Rangliste der besten Wettanbieter mit TWINT wirklich aussieht
Jetzt zu den Namen. Zwei bewilligte Veranstalter, dann die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Alltag antreffen — beschrieben und bewertet, jede ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung. Für Wetten, die hier zulässig sind, kommen nur die ersten beiden in Frage. Alles andere ist eine Referenz, kein Angebot.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; IKV 2020 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande; IKV 2020 |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | Ausländische Bewilligung — die Aufsicht nennt die Marke im Zusammenhang mit Domain-Hopping |
| Bet-at-Home | ohne Schweizer Bewilligung | Ausländische Bewilligung — von der Aufsicht im Zusammenhang mit Domain-Hopping genannt |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | Ausländische Bewilligung — von der Aufsicht als geblockte Domain genannt |
Drei Namen, drei Einträge in derselben Spalte, und keiner davon ist ein Vorwurf an den Leser, der dort gespielt hat. Diese Marken waren jahrelang präsent, und ihre Bekanntheit ist genau der Grund, warum sie in einer Rangliste auftauchen. Die Tabelle sagt nur, was sie sind: Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, deren Domains auf der Sperrliste der Aufsicht stehen oder standen.
Die Bewilligungszeile ist die einzige Zeile, die hart trennt. Zwischen den ersten beiden und den letzten drei gibt es keine Zwischenstufe, keine «teilweise zugelassen», kein «Graubereich». Entweder die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz — oder keine.
Zur Sorgfalt gehört der Hinweis, dass jeder Anbieter seine Bedingungen selbst schreibt und ändern kann. Auszahlungswege, Limiten und kleinere Aktionen gehören zu den Angaben, die man unmittelbar vor der Nutzung prüft, nicht nach einem Beitrag aus dem Frühjahr.
Die Öffnungszeiten des Schweizer Marktes: das Argument, das 17 Kantone betrifft
Die Aufteilung der Gebiete hat eine Folge, die leicht untergeht. Ein Konto bei Swisslos ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet möglich. Ein Konto bei der Loterie Romande nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone.
Die beiden Anbieter konkurrieren also nicht. Sie bedienen sich nicht gegenseitig die Kundschaft weg, sie können es gar nicht. Wer in Genf wohnt, hat in dieser Liste einen bewilligten Anbieter, nicht zwei. Von einer Wettbewerbssituation im eigentlichen Sinn kann man also nur in dem Sinne sprechen, dass die zwei Veranstalter innerhalb ihres jeweiligen Gebiets ähnliche Konditionen gewähren.
Auf einer praktischen Ebene bedeutet das für die Kantonseinwohner: Die Wahl zwischen den beiden Anbietern ist keine Wahl, die man trifft, sondern eine, die der Wohnort trifft.
Diese Ordnung ist auch der Grund, warum die Suche nach einem «besten TWINT-Wettanbieter» für viele so unbefriedigend endet: Der Markt hat zwei Plätze, und einen davon hat der Kanton bereits belegt, in dem Sie wohnen.
Swisslos Sporttip: der einzige bewilligte Anbieter für die Deutschschweiz
Swisslos ist die grosse, installierte Adresse für Deutschschweizer Sportwetten. Die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und der Sportwettenteil heisst Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Nicht ein Angebot unter vielen, sondern eines von genau zwei.
Der Bewilligungsrahmen ist zugleich der Rahmen des Kontos. Das Vertragsgebiet umfasst AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen — unter der Bedingung, dass mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person zusammenkommen. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist mehr Aufwand als bei einer Registrierung, die aus einem Passwort und einer E-Mail-Adresse besteht, und es ist der Aufwand, der eine Identität hinter dem Konto hervorbringt.
Der Aufladungsweg hat zwei Deckel, die man nicht verwechseln sollte. Mindestens CHF 20 pro Kauf, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die dritte Bedingung ist die feinste: Sie können nicht bis zur Grenze auffüllen und dann noch einmal. Als Zahlungsart zum Aufladen nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bestätigt in der PostFinance App.
Der Massstab für Einzahlungen ist ein anderer als der Massstab fürs Horten: Ein Guthaben von CHF 9’999 ist keine Zielgrösse, sondern die Obergrenze, ab der nichts mehr nachgefüllt wird. Wer weniger auf dem Konto hat, kann weniger auf einmal und insgesamt einzahlen.
Auszahlungen folgen dann zwei Grenzen. Innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto, ab der dritten Auszahlung möglicherweise eine Kommission von 3 %, überwiesen in 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, darüber bei bekannter Zahlungsverbindung in 3 Arbeitstagen aufs Konto. Und wer lange wartet, wartet zu lange: Ein Gewinn, der nicht innert 26 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos. Bei verweigerter Auszahlung bleibt die Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief.
Das Angebot selbst hat einen Rahmen, den man kennen sollte, bevor man sich über fehlende Märkte ärgert. Was gewettet werden darf, steht auf der geschlossenen Liste der Aufsicht: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur unter bestimmten Voraussetzungen, keine Trainingsläufe, und die Liste weist weder Corner- noch Kartenmärkte und keine Esport-Sektion aus. Livewetten sind erlaubt, vor und während des Spiels. Wer gewohnt ist, auf jede Ecke zu wetten, wird sich umstellen müssen.
Bei den Einsätzen: CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Begründung ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, jedoch nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Gewinn, hängt vom Spielverlauf ab und kann jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für jede Wette.
Beim Kombinieren gibt es einen Anreiz, der genau liest, wer genau plant: Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und das ist der Teil, den man nachschlägt, bevor man sich über eine Grenze freut: Ohne die Quotenschwelle von 1.50 zählt keine Voraussage, und vier Favoriten mit Quote 1.20 bringen keinen Franken zusätzlich. Wer den Boost will, verzichtet auf sichere Kombis und nimmt ein grösseres Risiko in Kauf — der Sprung von 5 % auf 20 % macht genau diesen Tausch sichtbar.
Wer sein eigener Massstab ist: Die Verlustlimiten von 1, 7 und 30 Tagen stehen bei Swisslos vor der ersten Teilnahme, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage möglich. Für alle, die ein monatliches Budget im Kopf haben, ist das die erste Zahl, die ins Konto gehört — nicht der Mindesteinsatz, sondern das, was monatlich verloren gehen darf, ohne dass es im Haushalt auffällt.
Fazit: Bei Swisslos kauft man Vollständigkeit statt Auswahl. Der bewilligte Rahmen deckt das ganze Vertragsgebiet, die Identitätsprüfung ist verbindlich, und die Auszahlung geht an das eigene Konto. Wer in Zürich oder Bern wohnt, für den ist das keine Empfehlung, sondern die einzige Möglichkeit, regulär zu wetten. Der Preis für die Bequemlichkeit steht in den 365 Tagen und dem 3-Prozent-Punkt: Auszahlungsgewohnheiten entscheiden über die Kosten, und wer dafür sorgt, dass mit ihm auch im Unglücksfall gerechnet wird, hat hier die verlässlichste Adresse des Landes.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Prinzip mit eigener Kontoführung
Die Loterie Romande ist die Westschweizer Seite derselben Konstruktion: dieselbe Bewilligungsart, dieselbe Aufsicht, dasselbe Grossspiel — nur mit einem anderen Publikum. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer in Freiburg oder Genf ein Konto sucht, hat hier seinen bewilligten Anbieter, und bei Swisslos hat er keinen.
Die Kontoführung ist der Gegenstand, an dem der Ton dieses Angebots hörbar wird. Für ein Online-Spielerkonto braucht es Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, und pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Die Vier-Monats-Grenze für den Nachweis ist strenger, als man erwarten würde; ein älterer Beleg zählt nicht, und das ist der Punkt, an dem die Eröffnung hängen bleibt, wenn sie hängen bleibt.
Beim Geld gibt es einen verbindlichen Deckel: höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage, und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Wer lieber bar auflädt, kauft Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Der letzte Teil ist die praktische Falle: Ein Teilbetrag lässt sich nicht einzeln gutschreiben, und wer das Ticket zu lange liegen lässt, verliert es nach einem Jahr.
Der Weg des Geldes zurück ist derselbe, aber mit einer anderen Zwischenstation. Gewinne bis CHF 1’000 netto sind Walleteingänge, grössere Beträge gehen auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Und in der Westschweiz kommt der Rückweg über den Schalter hinzu: Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, wobei eine Verkaufsstelle bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000 auszahlen darf. Kleine Gewinne lassen sich also sofort und persönlich holen — sofern die Kasse gefüllt ist.
Eine Aktion, die dieses Angebot gut charakterisiert: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Der Zugang lief über das Stadion — ein Teil des Publikums war also schon dort, wo die Aktion stattfand. Die Aufsicht hat 2025 insgesamt 24 solcher Aktionen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos bewilligt. Wer auf grosse Willkommensboni wartet, wartet also auf etwas, das in diesem Bewilligungsrahmen nicht vorgesehen ist.
Fazit: Die Loterie Romande belohnt den, der in der Westschweiz wohnt und den Papierweg nicht scheut. Prepaid-Karten mit einem Jahr Haltbarkeit und der Schalter, der bis CHF 2’000 in bar auszahlt, sind Angebote an ein Publikum, das lieber mit Bargeld als mit Überweisungen lebt — und die Frist beim Wohnsitznachweis ist die einzige Stelle, an der die Kontoeröffnung wirklich scheitern kann. Ob das ein Vorteil oder ein Umweg ist, entscheidet der eigene Alltag: Wer regelmässig im Stade de Genève ist, hat den Ort, an dem die kleinen Gewinne zu Bargeld werden. Wer alles online macht, für den bleibt es derselbe Überweisungsweg wie bei Swisslos.
Interwetten, Bet-at-Home und bet365: bekannte Namen ohne Schweizer Bewilligung
Diese drei stehen hier, weil Schweizer Spielende sie kennen. Keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und keiner ist für Wetten geeignet, die nach Schweizer Recht zulässig sind. Was sie sind: ausländische Anbieter mit ausländischen Bewilligungen, die von der schweizerischen Aufsicht im Zusammenhang mit gesperrten Domains genannt werden. Interwetten und Bet-at-Home nennt die Gespa ausdrücklich im Zusammenhang mit Domain-Hopping, dem schnellen Wechsel auf neue Domains, wenn die alte gesperrt wurde. bet365 erscheint auf der Sperrliste. Zum Ende des Jahres 2025 umfasste diese Liste 671 Domains.
Der Hinweis auf das Domain-Hopping ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts, und er ist kein Angriff auf die Marken. Er beschreibt eine Mechanik: Eine gesperrte Adresse ist kein Hindernis, das lange hält. Für den Spielenden heisst das, dass die Seite, die er heute findet, morgen eine andere Adresse hat — und dass die Aufsicht hinterher nicht mit einem Angebot, sondern mit einer Liste arbeitet.
Was ausländische Anbieter nicht im Gepäck haben, ist der Schweizer Rahmen: kein Eintrag im schweizerischen Sperrregister, keine Pflicht zu selbst gesetzten Verlustlimiten, keine Überweisung Ihres Gewinns auf ein Konto mit Ihrem Namen, kein Anspruch, den man gegenüber einer Schweizer Stelle durchsetzen könnte. Ein Streit über eine Wette wird vor einem ausländischen Gericht oder nach ausländischen Bedingungen ausgetragen. Ausländische Gewinne sind schliesslich steuerlich keine sichere Wiese: Sie unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis steuerbares Einkommen sein, unabhängig von der Höhe.
Wer bei einem dieser Anbieter ein Konto hält und jetzt überlegt, was zu tun ist, hat eine einfache Prüfung: Wohnsitz in einem Kanton mit Zugang zu einem bewilligten Veranstalter — dann ist innerhalb der Grenzen des Schweizer Angebots ein Konto möglich, mit Limiten und Sperrregister inklusive. Es braucht nur das Ausrechnen, was die eigene Wettleidenschaft tatsächlich kostet.
Fazit: Das Bekanntheitsargument hält der Prüfung nicht stand. Ein Name, den man aus Fernsehwerbung kennt, hat dieselbe Rechtsstellung wie jeder unbekannte ausländische Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Durchsetzung. Für den, der ausschliesslich aus Gewohnheit bleibt, ist der bewusste Wechsel auf ein bewilligtes Konto eine Frage des Sicherheitsnetzes und nicht des Geschmacks.
Häufige Fragen zu Wettanbietern mit TWINT
Ist TWINT bei Swisslos und der Loterie Romande als Zahlungsart für Sportwetten vorgesehen?
Die Bedingungen der beiden Veranstalter regeln, welche Zahlungswege zum Aufladen des Spielerkontos offenstehen. Swisslos nennt unter anderem PostFinance Pay mit Bestätigung in der App. TWINT ist eine Bezahlart, keine Bewilligung: Verbindlich ist allein, was in den Bedingungen des jeweiligen Spielerkontos steht.
Wie schnell werden Gewinne ausbezahlt?
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto mit eigenem Namen überwiesen. Der Abzug von Spielguthaben per Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze ebenfalls bei CHF 1’000 netto.
Wie sieht eine Gratiswette bei den beiden Veranstaltern aus, und warum gibt es so wenige?
Freie Spiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht; 2025 gab es 24 Bewilligungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Eine Aktion erhielt CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig, in 7’000 Stück. Die Stückzahl ist die eigentliche Bedingung.
Welche Einsatz- und Verlustlimiten setzen Spielende vor der ersten Wette?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage möglich.
Wie wird ein einzelner Gewinn besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus einem Schweizer Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei. Auf Bundesebene liegt er ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400; die kantonale Grenze weicht ab. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man in der Steuererklärung zurückholt.
Was bedeutet es, wenn eine Wettseite ohne Schweizer Bewilligung TWINT anbietet?
Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft. Eine solche Seite bietet eine Bezahlart an, aber keinen Schweizer Schutz: kein Sperrregister, keine Limitenpflicht, keine Auszahlung auf ein Konto mit Ihrem Namen. Wettende werden nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können jedoch eingezogen werden.
Zahlungen – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
