Willkommensbonus bei Schweizer Sportwetten: klein, begrenzt, aber mit Schutz
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aktionen wurden gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), die Veröffentlichungen der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Ein Willkommensbonus ist das erste, was ein neuer Wettender sucht, und das letzte, was die Schweiz hergibt. Wer aus einem Nachbarland auf die hiesige Suche blickt, rechnet mit ein paar hundert Franken Startkapital und einer Umsatzbedingung, die sich mit Geduld abarbeiten lässt. Wer hier ein Konto eröffnet, findet eine Schachtel mit Schleife auf dem Fensterbrett: hübsch, aber leer genug, dass man zweimal hinschaut. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, beide gehören den Kantonen, und beide dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa in Umlauf bringen. Die Folge ist keine Geschmacksfrage. Sie entscheidet, wie viel Startguthaben es überhaupt geben kann, wann es verfällt und ob ein Gewinn je auf dem Bankkonto landet.
Der zweite Teil der Antwort ist unangenehmer. Die grossen Angebote ohne Einzahlung, die in Suchmaschinen ganz oben stehen, stammen von Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Ihre Werbung ist hier verboten, ihr Guthaben kennt keine Limite, und ihr Kundendienst kennt kein Sperrregister. Was das im Einzelfall kostet, ist im Abschnitt «Die Anbieter im Einzelnen» ausgeführt.
Spielerschutz zuerst: was vor der ersten Wette feststeht
Die Limiten kommen vor dem Bonus. Das ist nicht die Reihenfolge, in der ein Neukunde denkt, aber die Reihenfolge, in der Swisslos das Konto freischaltet, und sie prägt jedes Angebot, das danach kommt. Wer sich bei Swisslos online registriert, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, bevor er den ersten Einsatz platzieren kann. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen.
Diese 72 Stunden sind die eigentliche Neuerung gegenüber dem, was ein ausländisches Konto bietet. Ein schlechter Abend lässt sich nicht durch eine kurze Klickserie in einen grösseren Rahmen verwandeln. Der Betrag, den man heute Abend verlieren kann, steht heute Abend schon fest, und er ändert sich frühestens übermorgen. Für einen unruhigen Spieler ist das eine Wand. Für einen, der sein Budget kennt, ist es die einzige Zahl auf der Seite, die er selbst geschrieben hat.
Nichts an dieser Limite ist staatlich verordnet. Die Veranstalter müssen laut Verordnung Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen, und es ist der Spielende, der sie setzt. Die Schweiz kennt keine feste staatliche Einzahlungsgrenze für Sportwetten. Wer eine Limite also als Schutzschild betrachtet, das jemand anderes aufgestellt hat, irrt; sie ist ein Versprechen an sich selbst, das die Plattform technisch durchsetzt. In Verlauf: eine Senkung ist eine Entscheidung, die man trifft, wenn man klar denkt, und sie gilt genau dann, wenn man es vielleicht nicht mehr tut.
Dasselbe Prinzip trägt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, und vor Ablauf der Frist hebt niemand sie auf. Eine unbefristete Sperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und wirkt auch in Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich nicht von einer Marke, sondern von einem Markt. Die freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder lösen, und eine Fachstelle ist daran beteiligt; ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss überhaupt angeboten werden. Wo Sperrregister und Aktionen zusammentreffen, ist die Antwort eindeutig: Wer gesperrt ist oder das Mindestalter nicht erreicht, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Das ist eine harte Kante, und sie verdient Respekt statt Häme. Sie bedeutet: Ein Guthaben, das man sich vor der Sperre aufgeladen hat, kann verloren gehen, und die Aktion, die während der Sperre ausgelaufen wäre, wird nicht nachgeliefert. Wer weiss, dass er in einem Monat einen Schnitt machen will, räumt das Konto vorher ab oder lässt es stehen — beides ist besser als der Versuch, das Guthaben während der Sperre noch abzuspielen.
Die Grenzen der Alterskontrolle an Kiosken
Die Gespa führt Testkäufe durch, und das Ergebnis des Jahres 2025 ist unangenehm konkret: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer seinen Kindern den Wettschein am Kiosk als harmlose Transaktion erklärt, argumentiert gegen dieses Resultat. Der Schutz am Schalter trägt nicht, und es ist nicht die Aufgabe eines Kindes, ihn zu tragen. Am Bildschirm greift das Mindestalter schärfer, weil dort eine geprüfte Identität hinter dem Konto steht.
Was das für den Bonus heisst, ist eine Nebenfolge, die selten ausgesprochen wird. Der Zugang zu Aktionen hängt an einem verifizierten Konto, und ein verifiziertes Konto braucht ein Ausweisdokument, einen Wohnsitz und ein Alter. Ein Gratisspielguthaben lässt sich deshalb nicht am Kiosk in Empfang nehmen wie ein Rubbellos.
Neukundenangebote im Vergleich: was die Bedingungen aus dem Guthaben machen
Neukundenangebote bei den bewilligten Veranstaltern: kein Bonus, sondern ein Boost
Die ehrliche Zusammenfassung: Sporttip und Jouez Sport führen keinen klassischen Willkommensbonus. Wer ein neues Konto eröffnet, bekommt kein Einzahlungsguthaben geschenkt. Was es gibt, sind Mechanismen, die einen Gewinn erhöhen statt einen Einsatz zu ersetzen, und das ist ein bedeutender Unterschied in der Rechnung.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und schlägt einen Prozentsatz auf den Nettogewinn auf: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt, und die Staffelung bestraft jede unfertige Kombination. Drei Voraussagen mit Quote 1.60, 1.70 und 1.80 — allesamt über der Mindestquote — landen bei null Zuschlag, weil die vierte fehlt. Wer den Boost will, muss die Liste voll machen, und jede zusätzliche Voraussage erhöht das Risiko, dass eine davon kippt.
Bei den Quotenboosts, ebenfalls nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage, und bei den Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen, gilt eine Bedingung, die viele übersehen: Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wird die Wette per Cash-Out vorzeitig aufgelöst, verfällt der Boost. Der Rabatt, den man in der Anzeige liest, verschwindet also in dem Moment, in dem man die Wette schliesst — eine Koppelung, die kein Zufall ist.
Die Loterie Romande fuhr über den Winter eine Aktion, die sich als Vorbild für die Grössenordnung lesen lässt. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zehn Franken. Nicht pro Einzahlung, nicht pro Wette, sondern als eine von 7’000 Portionen, mit einem Verfallsdatum von 30 Tagen und ohne Chance auf Auszahlung. Genau hier zeigt sich die Schweizer Grössenordnung: Der Aufwand für die Organisation solcher Aktionen steht in keinem Verhältnis zum Betrag, den der Einzelne abholt. Das ist kein Vorwurf an die Loterie Romande — die Rechtslage erlaubt nicht mehr —, sondern die Zahl, an der man jede Erwartung justieren kann.
Die Mechanik dahinter lohnt eine eigene Betrachtung. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und der Einsatz einer Gratiswette wird im Gewinnfall nicht mitbezahlt. Wer CHF 10 Spielguthaben auf eine Quote von 2.00 setzt, hat bei einem Treffer CHF 10 Gewinn auf dem Konto, nicht CHF 20 — die CHF 10 sind weg, weil sie nie seine waren. In der Werbung liest sich «Guthaben» grosszügig; in der Kontobewegung ist es ein Leihbetrag mit Verfallsdatum.
Warum Kohle und Karte im Spielerkonto zählen
Ein Spielerkonto ist kein Bankkonto, und die Wege zurück sind nicht deckungsgleich. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der zulässige Kauf endet also, bevor die 30-Tage-Grenze greift, wenn das Guthaben bereits hoch ist. Wer CHF 20 auf einen Wettschein am Samstagmorgen einzahlt, merkt von diesen Zahlen nichts. Wer sein Konto als Aufbewahrungsort für eine Börse hält, merkt sie schnell.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN. Das ist der Punkt, an dem ein Aktionsgewinn realistisch endet: Die Grenze für die automatische Auszahlung liegt genau bei der Summe, die eine durchschnittliche Kombination selten erreicht, und alles darüber braucht eine hinterlegte Verbindung.
Bei Swisslos schreibt das System Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut, während Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen werden. Die Auszahlung von Spielguthaben per Überweisung ist zweimal pro 365 Tage gratis; ab der dritten Auszahlung können 3 % Kommission anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Ein Wettender, der sein Guthaben dreimal im Jahr abräumt, zahlt also für eine Bequemlichkeit, die eine einzelne grössere Überweisung vermieden hätte. Die Zahlung selbst läuft bei Swisslos unter anderem über PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Dass Gratisspielguthaben aus Promotionen in beiden Häusern nicht auszahlbar ist, bleibt bei jeder dieser Bewegungen bestehen. Es kann zum Wetten verwendet werden, und es kann einem Gewinn vorangehen, aber es selbst wird nie zu Geld. Diese Grenze ist scharf, sie steht in den Teilnahmebedingungen, und sie ist der Grund, warum ein Gratisguthaben von CHF 10 einen Wert unter CHF 10 hat.
Überblick: die Rangliste der zehn Anbieter
| Brand | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Produkt Jouez Sport |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
Der Sprung zwischen der zweiten und der dritten Zeile ist der grösste auf dieser Seite, und er ist keine Frage der Qualität des Wettprogramms. Über den acht ausländischen Namen steht kein Eintrag in einem Schweizer Register, und deshalb trägt die zweite Spalte achtmal denselben Vermerk. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung; das ist keine Auslegung, sondern der Wortlaut des Gesetzes. Für den Leser heisst das: Die Auswahl zwischen diesen acht Anbietern ist eine Wahl zwischen Hausordnungen, nicht zwischen Aufsichtsregimen.
Was die Rangliste damit tatsächlich sortiert, ist der Umfang des Schutzes, den ein Konto mitbringt. Bei Swisslos und der Loterie Romande kommt zu den Aktionen das Sperrregister, die Wohnsitzbindung, die Identitätsprüfung und die Beschränkung auf bewilligte Sportarten. Bei den acht anderen kommt eine Nutzungsbedingung, die der Anbieter selbst geschrieben hat. Wer zum ersten Mal Geld auf eine Sportwette setzt, unterscheidet mit dieser Spalte mehr als mit jedem Bonus auf einem Werbebanner.
Eine Wohnsitzfrage entscheidet zudem, welche der beiden bewilligten Adressen überhaupt in Frage kommt. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Konto ist in der Praxis nur für Personen offen, die im jeweiligen Gebiet wohnen. Für einen Wettenden in Zürich ist die Rangliste also zwei Zeilen lang; für einen in Lausanne ebenfalls, nur mit anderer Reihenfolge.
Grundlagen: was «Willkommensbonus» bei einer bewilligten Sportwette überhaupt bedeutet
Das Wort ist im Schweizer Recht kein Begriff. Das Gesetz kennt das Gratisspielguthaben, und daran hängt die erste Hürde: Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Eine Aktion ist also nicht das Ergebnis eines Marketingeinfalls am Freitagnachmittag, sondern ein genehmigter Vorgang. 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind insgesamt 32 Vorgänge im Jahr für das ganze Land. Wer aus einem Markt mit täglich wechselnden Angeboten anreist, liest diese Zahl zweimal.

Daraus folgt die Grössenordnung, die diese Seite durchgehend prägt: wenig, klein, befristet. Kein Veranstalter kann ein Grossangebot aus dem Hut ziehen, weil er es nicht darf. Wer dennoch mit einem zweistelligen Frankenbetrag als Startguthaben rechnet, hat die Zustimmungspflicht nicht mitgerechnet.
Auf der anderen Seite des Tisches steht die Werbefreiheit, die es nicht gibt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen, und Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Deshalb findet man auf Schweizer Kanälen keine Anzeigen für die im Abschnitt «Die Anbieter im Einzelnen» genannten Marken. Ihre Auffindbarkeit über eine Suchmaschine ist etwas anderes als eine zulässige Kampagne, und für den Leser heisst das: Die Werbung, die ihm angeboten wird, stammt aus einer Grauzone, in der niemand für die Versprechen haftet.
Was ein Angebot wert ist, hängt an vier Angaben, und keine davon steht im Slogan. Erstens die Frist, innert der die Bedingung erfüllt sein muss; die Aktion der Loterie Romande verlangte den Code innert 7 Tagen, das Guthaben selbst war 30 Tage gültig. Zweitens die Mindestquote; der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Drittens der Umsatz, den ein Guthaben vor einer Auszahlung abarbeiten muss — bei Gratisspielguthaben in der Schweiz ist die Antwort schlicht, dass es nicht auszahlbar ist, also kein Umsatz hilft. Viertens die Frage, ob der Einsatz im Gewinnfall zurückfliesst.
Die vierte Frage entscheidet über den halben Wert und wird in der Werbung nie gestellt. Eine Gratiswette, deren Einsatz nicht mitausgezahlt wird, bringt bei einem Treffer nur den Nettogewinn — bei Quote 2.00 also das Doppelte minus Einsatz, nicht das Doppelte. Dasselbe Guthaben, als Einzahlungsbonus gedacht, wird in der Rechnung der meisten Neukunden doppelt so hoch angesetzt, wie es ist. Wer diesen Unterschied einmal verstanden hat, liest jede Aktionsseite anders.
Was ein Angebot aus Sicht des Veranstalters kostet
Aktionen sind keine Geschenke aus Überschuss, sondern Werkzeuge mit einem Preis. Eine Quoten- oder Gewinnerhöhung zahlt der Veranstalter aus der Marge, und die Marge sitzt in jeder Quote auf der Seite, auch in der ohne Boost. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser eine Markt zurückzahlt; sie ergibt sich aus eins durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, und die Marge ist 100 % minus dieser Anteil. Je enger ein Boost an eine Bedingung geknüpft ist — Mindestquote, Mindestzahl an Voraussagen, einmalige Nutzung, Verfall bei Cash-Out —, desto weniger solcher Wetten laufen überhaupt durch die Erhöhung, und desto kleiner bleibt die Rechnung.
Für den Wettenden ist das die nützlichste Perspektive überhaupt. Die Erhöhung selbst ist echt, aber sie liegt hinter Bedingungen, von denen jede einzelne die Zahl der berechtigten Wetten senkt. Die Staffelung des Kombiboosts — 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn — sieht nach einer Einladung aus, nach fünfzehn richtigen Voraussagen zu suchen. Sie ist eine Staffelung, die bei vier beginnt und bei fünfzehn endet, und der Sprung zwischen vier und sieben ist der teuerste auf der Treppe: drei zusätzliche Voraussagen, jede ein zusätzliches Risiko.
Wie viel ein solcher Boost bei einer konkreten Kombination auszahlt, lässt sich rechnen, und die Rechnung ist im Abschnitt «Was eine Viererkombination mit dem Kombiboost tatsächlich einbringt» ausgeführt — mit vier Voraussagen, einer Quote von je mindestens 1.50 und einem Einsatz von CHF 10. Das Ergebnis liegt in einem Band, und das Band ist der Punkt: Die Erhöhung wächst mit der Zahl der Voraussagen, das Risiko aber schneller.
Wo ein Angebot an eine Grenze stösst
Jedes Guthaben unterliegt einer Obergrenze, und die Grenzen der beiden Häuser unterscheiden sich nur in der Formulierung. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Gratisspielguthaben von CHF 10, gesetzt als Einzelwette zu Quote 1.80, passt in diesen Rahmen ohne Weiteres — die ernste Bedingung ist nicht die Einsatzgrenze, sondern die Verfallsfrist.
Ein zweiter Punkt, an dem Aktionen scheitern, sind abgesagte Ereignisse. Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine Viererkombination, die auf den Boost zielt und ein abgesagtes Spiel enthält, fällt damit unter die Mindestzahl an Voraussagen und verliert den Zuschlag — obwohl der Wettende nichts falsch gemacht hat.
Auch Livewetten haben eine Bedingung, die man kennen sollte, bevor man sie mit einer Aktion verbindet. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Voraussage zu Quote 1.00 ist keine Voraussage: Sie zählt nicht für die Mindestquote und nicht für die Mindestzahl. Wer den Boost plant, plant ihn also besser vor dem Anpfiff.
Und dann ist da die Frist, die am Ende über allem steht. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Ein Guthaben, das 30 Tage gültig ist, und ein Gewinn, der ein halbes Jahr auf seinen Besitzer wartet, sind zwei Uhren, die unterschiedlich schnell laufen. Wer eine kleine Aktion mitnimmt, sollte die zweite Uhr kennen; eine Erinnerung im Kalender kostet nichts.
Rechtslage: warum «Gratis» in der Schweiz eine Bewilligung braucht
Die Schweiz hat für Geldspiele ein eigenes Gesetz, das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Sportwetten fallen darunter als Grossspiel, und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig; sie prüft Casinos. Diese Zuständigkeit ist keine Fussnote, sondern die Antwort auf die häufigste Verwechslung: Wer die Aufsicht über Schweizer Sportwetten sucht, landet bei der Gespa.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der eine ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der andere ist die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Sie veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Veranstalter, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Die Nettoerträge fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos kommen das Mindestalter von 18 Jahren, ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, das Fehlen einer Spielsperre und die Regel hinzu, dass sich jede Person nur einmal registrieren darf. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Und bei Sporttip gilt: Wettkämpfer dürfen nicht auf das Ereignis wetten, an dem sie selbst teilnehmen. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist abgeschlossen geregelt. Eine Wettoberechtigung liegt über die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten vor (Version 10.09.2026), gestützt auf das Gesetz und die Verordnung. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, und auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht möglich. Livewetten sind erlaubt, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt Sache des jeweiligen Veranstalters.
Der letzte Punkt ist wichtiger, als er klingt. Wer aus einem ausländischen Angebot die Vielfalt der Märkte gewohnt ist — Saisontore, Trainerentlassungen, Handball-Ligen, vielleicht sogar Esport —, findet in der Schweiz eine geschlossene Liste. Ein Sporttip-Konto ist deshalb kein Ersatz für eine breite Wettplattform, sondern ein Zugang zu einem bewilligten Ausschnitt. Er kostet Reichweite. Er bezahlt sie mit Regeln, die niemand ausserhalb der Liste durchsetzt.
Was ausländische Konten im Ergebnis kosten
Die bewilligten Häuser zahlen ihren Beitrag, indem sie auf einen Teil des Angebots verzichten. Wer sich stattdessen für eines der acht Konten ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, verliert drei Dinge auf einmal, und keines davon ist sichtbar, solange alles läuft.
Erstens das Sperrregister. Eine Spielsperre, die in der Schweiz eingetragen ist, wirkt in diesem Register und wird von einem ausländischen Anbieter nicht gelesen. Wer sich gesperrt hat und dort ein Konto eröffnet, umgeht die eigene Entscheidung, und niemand hält ihn davon ab.
Zweitens der Schweizer Rechtweg. Bei Streitigkeiten über eine Wette gibt es bei einem Anbieter ohne Bewilligung keinen Schweizer Adressaten. Wird eine Bewilligung aus einem anderen Land gemeldet, hat sie in der Schweiz keine Wirkung — das ist die Rechtsfolge, nicht eine Haltung des Autors.
Drittens die Bewilligung selbst. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die eine gute Nachricht für ihn und die schlechte Nachricht daneben: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle. Gesperrte Domains werden von den Schweizer Telekomanbietern per DNS blockiert; die erste Liste stammte vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Genannt werden in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, und auch bet365 steht auf der Liste.
Ein wunder Punkt bleibt: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer die Karte zückt, wird von der Zahlungsseite her nicht gestoppt. Diese Sperre existiert nicht, und eine Seite, die sie behauptet, verkauft Beruhigung.
Bei den Steuern dreht sich das Bild. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundeswert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, so dass es je nach Kanton verschieden bleibt. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen gewöhnlichen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie anders behandeln — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen. Wer über ein Konto ohne Bewilligung spielt, klärt das besser vorgängig mit der kantonalen Steuerverwaltung. Die Auskunft dort ist kostenlos, die Nachzahlung nicht.
Die Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Platzhirsch mit dem engsten Regelwerk
Sporttip ist die Sportwette der Swisslos und damit eine der beiden Adressen, die in der Schweiz überhaupt über eine Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel verfügen. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, die Aufsicht führt die Gespa, und das gesamte Regelwerk eines Kontos steht in den Teilnahmebedingungen. Der praktische Effekt für einen Neukunden: Es gibt keine Überraschung auf der Bewilligungsseite, und nichts auf der Aktionsseite, das nicht vorher durch die Aufsicht gegangen wäre.
Das Angebot ist sportlich, nicht spielerisch. Wer den Kombiboost mitnimmt, trägt die Staffelung und die Mindestquote von 1.50 auf jeder Voraussage. Wer Quoten- oder Profitboost nutzt, bekommt die Erhöhung genau einmal und verliert sie bei Cash-Out. Der Mindesteinsatz von CHF 1 macht kleine Wetten möglich; die Obergrenze von CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten setzt dem Spektakel eine Decke. Systemwetten lassen sich kombinieren, und voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion; greift Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion auf, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Bei der Auszahlung glättet Swisslos die Beträge. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Für einen Einsatz von CHF 10 und eine Quote von 2.00 ist das unsichtbar; bei einem Gewinn von CHF 1’377,77 sieht man die zweite Rundung. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Wer aus dem Sporttipp-Regelwerk eine einzige Sache mitnehmen will, ist es diese: Der Boost zahlt auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz, und er zahlt nur, wenn die Voraussetzungen im Moment der Platzierung stimmen. Bei den Limiten für Verlust und Einzahlung trägt das Haus die strengeren Fristen, die es sich selbst gegeben hat. Das macht Sporttip zum Konto für den, der ein bewilligtes Programm und eine klare Regelbasis will, und zum schlechten Konto für den, der ein paar hundert Franken Startkapital sucht.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Adresse mit der Winteraktion
Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande, der zweiten Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung. Zuständig für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Wer ausserhalb dieser Kantone wohnt, kommt für ein Online-Konto praktisch nicht in Frage; das ist keine Hürde, die das Haus errichtet, sondern die Folge davon, dass die Kantone die Zahl der Veranstalter begrenzt und Gebiete zugewiesen haben.
Diese Veranstalterin hat mit «JouezSport – Patinoires et Stades» die anschaulichste Aktion der Saison gefahren: 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, CHF 10 Spielguthaben für einen Code aus den National-League-Stadien, eingegeben innert 7 Tagen im verifizierten Konto, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Zahlen beschreiben das Angebot vollständig, und sie beschreiben auch, woran es scheitert: Wer die Aktion verpasst, bekommt nichts. Sie war an sieben konkreten Tagen in sieben konkreten Spielen verfügbar.
Die Kontobewegungen sind an klare Summen gebunden. Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage sind erlaubt, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber auf die angegebene IBAN. Und auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze von CHF 1’000 ist die praktisch relevanteste Zahl im ganzen Regelwerk, weil sie darüber entscheidet, ob ein Gewinn ohne einen weiteren Schriftverkehr auf dem Konto liegt.
Für einen Wettenden in Genf oder Lausanne ist Jouez Sport damit die bequemste bewilligte Adresse, und das Winterbeispiel zeigt, wie klein die Aktionsseite bleibt. Wer über den Patinoires-Code gestolpert ist und sich mehr davon versprochen hat, hat die richtige Erfahrung gemacht: Der Betrag deckt den Wetteinsatz, nicht die Erwartung.
HornetBet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
HornetBet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und zu diesen acht Marken ist eine Sache gemeinsam zu sagen, bevor einzelne Unterschiede in den Blick kommen: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Über HornetBet ist keine Bewilligung festgestellt, und eine ausländische Bewilligung hätte hier ohnehin keine Wirkung. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer sich für HornetBet interessiert, sollte den eigenen Anspruch prüfen. Ein Konto ohne Schweizer Bewilligung ersetzt nichts, was die bewilligten Veranstalter bieten; es ergänzt ein Wettprogramm, das über die bewilligte Liste hinausgeht. Was den Sport angeht, den der Name der Domain andeutet, gilt das Gesetz: Nur Sportarten und Wettarten auf der Gespa-Liste sind bewilligten Veranstaltern erlaubt, und die übrigen Märkte finden ausschliesslich ausserhalb dieses Rahmens statt — ohne Aufsicht, ohne Sperrregister, ohne Schweizer Adressaten bei Streit. Diese Tatsache ist die eigentliche Entscheidungsgrundlage, nicht ein Prozentsatz auf einem Banner.
bet365: auf der Sperrliste, aber weiter auffindbar
bet365 steht in der Liste der Domains, die die Gespa blockiert, und damit ist über diesen Anbieter etwas bekannt, was über die meisten anderen nicht gesagt werden kann: Die Schweizer Aufsicht hat sich mit ihm befasst. Eine Blockade verhindert den Aufruf über den Schweizer Telekomanschluss, und sie bleibt nicht bestehen — blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wer vor einer entsprechenden Seite steht, sollte deshalb nicht annehmen, die Blockade sei verschwunden, weil er sie umgangen hat.
Der Umgang mit dem Ergebnis dieser Blockade ist der Massstab, an dem ich diesen Anbieter messe. Eine Domain, die nach kurzer Zeit unter anderem Namen erreichbar ist, verschiebt Aufwand und Verantwortung zum Wettenden, und für einen in der Schweiz wohnhaften Spieler bleibt der Fall klar: keine Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit. Wer über das Konto innerhalb der Sperre wieder einsteigen will, findet dort niemanden, der ihn daran hindert.
BassBet: ohne Bewilligung, mit den Folgen eines Auslandsengagements
BassBet führt in dieser Übersicht denselben Vermerk wie die übrigen ausländischen Marken: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung hierzulande, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtweg, Domain auf der Sperrliste blockierbar. Daran ändert der Umfang eines Wettprogramms nichts, und die Seite behandelt die Marke deshalb nicht besser, als die Rechtslage es zulässt.
Für einen Spieler, der abwägt, ist die interessante Frage nicht, was BassBet bietet, sondern was er mit einem solchen Konto erreichen will. Wer Sportwetten als kleines, regelmässiges Vergnügen betreibt, hat mit Swisslos oder der Loterie Romande eine Adresse mit Registrierung, Sperrregister und bewilligten Märkten. Wer dagegen Märkte sucht, die in der Schweiz nicht angeboten werden dürfen, kann sie nur ausserhalb der Bewilligung finden — und übernimmt dann die Kosten dieser Entscheidung selbst, einschliesslich der Frage, wie eine Auszahlung im Streitfall durchgesetzt wird.
Sportaza: bewilligungsfrei und ohne Schweizer Adressaten
Auch bei Sportaza fehlt die Schweizer Bewilligung, und die Folgen sind die nämlichen: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtweg, mögliche Blockade der Domain. Was die Marke von den anderen unterscheidet, ist nicht die Bewilligungsfrage, sondern ihre Positionierung innerhalb der Gruppe — und dieses Detail entscheidet nicht über die Sicherheit, sondern über den Geschmack.
Wer ein Konto ohne Bewilligung erwägt, sollte die Reihenfolge seiner Fragen ändern. Nicht «welcher Anbieter ist der beste?», sondern «was passiert, wenn ich eine Spielsperre will, eine Auszahlung strittig wird oder ich mein Guthaben bei Streit nicht durchsetzen kann?». Auf diese drei Fragen hat Sportaza dieselbe Antwort wie jede der übrigen sieben Marken: eine Hausordnung, die der Betreiber geschrieben hat.
HighFlyBet: ohne Bewilligung, mit den Grenzen des Auslandskontos
HighFlyBet gehört zu den acht Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Über eine ausländische Bewilligung ist nichts festgestellt; selbst wenn eine bestünde, hätte sie in der Schweiz keine Wirkung. Zusammen mit dem fehlenden Anschluss an das Sperrregister und der fehlenden Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit ergibt das die Grenze, an der dieses Konto endet.
Interessant ist an dieser Marke ein Punkt, der für alle acht gilt: Eine Sperrung der Domain trifft nicht den Betreiber, sondern dessen Sichtbarkeit. Der Betreiber kann unter neuem Namen wieder auftreten, und der Wettende steht wieder am Anfang, ohne dass irgendwo ein Vorgang dokumentiert ist, an dem er sich festhalten könnte. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist genau das dokumentiert: Registrierung, Identitätsprüfung, Wallet und Sperrregister.
bet-at-home: eine Domain, die in der Schweiz blockiert wird
bet-at-home gehört zu den Namen, die die Gespa im Zusammenhang mit Blockierungen und Domain-Hopping nennt — neben Interwetten. Damit ist über diesen Anbieter die konkreteste Information verfügbar, die es in dieser Gruppe gibt: Die Schweizer Aufsicht hat gehandelt. Die Blockade richtet sich an den Telekomanschluss in der Schweiz; das Umgehen einer Blockade ist keine Aufhebung der Rechtsfolge.
Der Rest des Bildes entspricht dem der übrigen Marken ohne Bewilligung: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit. Dass ein Name über Jahre auf dem Markt präsent ist, ersetzt keine Bewilligung, und die Bekanntheit einer Domain ist kein Qualitätsmerkmal, das eine Aufsicht ersetzen würde. Wer bei bet-at-home ein Konto erwägt, sollte die Steuerfrage vorab klären; die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag erfassen.
BetPanda: ohne Bewilligung und mit dem Steuerthema im Hintergrund
BetPanda trägt denselben Vermerk wie die übrigen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Von der Werbeseite bis zur Auszahlungsanfrage ist alles Hausregel, und keine davon ist in der Schweiz überprüfbar. Auf die Steuerfrage hat das einen unangenehmen Einfluss, weil Gewinne ausländischer Anbieter nicht der Verrechnungssteuer unterliegen, die kantonale Praxis sie aber anders behandeln kann.
Wer über BetPanda spielt, sollte die Zahl, die aus der Schweiz kommt, deshalb früh einrechnen. Ein Gewinn, der steuerfrei aussieht, weil keine Verrechnungssteuer abgezogen wurde, ist nicht dasselbe wie ein steuerfreier Gewinn, und die Auskunft der kantonalen Steuerverwaltung ist die einzige, die hier zählt.
BetOnRed: ohne Bewilligung am Rand des Schweizer Marktes
BetOnRed schliesst die Reihe der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung ab, mit den gleichbleibenden Folgen: keine Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtweg, blockierbare Domain. Auch hier gibt es kein Detail der Hausordnung, das die Bewilligungsfrage aufwiegen würde.
Was eine Viererkombination mit dem Kombiboost tatsächlich einbringt
Der Kombiboost ist die einzige Mechanik auf dieser Seite, die sich ohne Spekulation durchrechnen lässt, und die Rechnung ist der ehrlichste Teil des Angebots. Vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben als Produkt der vier Einzelquoten eine Gesamtquote von 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt der Bruttogewinn CHF 97.92, der Nettogewinn also CHF 87.92. Die vier Voraussagen erfüllen die Mindestzahl für die kleinste Stufe, und jede einzelne liegt mit mindestens 1.60 über der Mindestquote von 1.50. Damit greift der Zuschlag von 5 % auf den Nettogewinn.
Diese 5 % sind CHF 4.40 — womit der Boost den Gewinn dieser Kombination auf rund CHF 92.32 hebt. Der Beitrag liegt bei weniger als dem halben Betrag dessen, was das Gratisspielguthaben der Loterie Romande wert war. Wird die Kombination auf sieben Voraussagen erweitert, steigt der Zuschlag auf 20 % des Nettogewinns, und die Staffel zieht weiter bis 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; das Band, in dem sich der Wert einer solchen Wette bewegt, wächst mit jedem Schritt, den der Wettende wagt. Zugleich wächst die Zahl der Ereignisse, die eintreffen müssen, und mit ihr die Wahrscheinlichkeit, dass eine einzige abgesagte oder zu Quote 1.00 gewertete Voraussage den Zuschlag nachträglich kostet. Bei vier Voraussagen zu je Quote 1.60 liegt der Zuschlag pro zusätzlicher Voraussage, die man wagt, in einem Verhältnis, das die Erhöhung des Nettogewinns beschreibt und nicht die Aussicht auf einen Gewinn.
Die Zahl, die man deshalb aus dieser Rechnung mitnehmen sollte, ist keine Gewinnzahl, sondern eine Grössenordnung: Bei einem Einsatz von CHF 10 und vier Voraussagen, die alle über der Mindestquote liegen, liegt die Erhöhung durch den Kombiboost im Bereich zwischen rund CHF 4 und einem Betrag, der sich mit jeder weiteren Voraussage vervielfacht und die Risikoseite mitführt. Der Boost verändert das Verhältnis von Risiko und Ertrag einer Kombination nicht, und er macht aus einer Wette mit mehreren Voraussagen keine bessere Wette. Wer erfahren will, ob eine geplante Kombination überhaupt in eine höhere Stufe der Staffel fällt, zählt die Voraussagen und vergleicht die niedrigste Quote mit 1.50 — fehlt eine Voraussage oder liegt eine Quote darunter, bleibt es beim Basiszuschlag oder bei gar keinem. Bei einem Cash-Out verfällt die Erhöhung ohnehin.
Häufige Fragen zum Willkommensbonus bei Schweizer Sportwetten
Gibt es bei Swisslos Sporttip oder der Loterie Romande einen Willkommensbonus für neue Konten?
Einen klassischen Willkommensbonus mit Einzahlungsguthaben führen beide nicht. Stattdessen gibt es Mechanismen, die einen Gewinn erhöhen: bei Sporttip den Kombiboost, die Quoten- und die Profitboosts, bei der Loterie Romande befristete Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben. Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa.
Warum brauchen Gratisspielguthaben in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz knüpft Gratisspielguthaben an die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa erteilte 2025 insgesamt 32 Zustimmungen, 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Prüfung erklärt, warum die Schweiz kleinere und seltenere Aktionen kennt als ausländische Märkte ohne vergleichbare Bewilligungspflicht.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht mitausgezahlt wird, bringt ein Treffer nur den Nettogewinn. Bei CHF 10 Spielguthaben und Quote 2.00 sind das CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20 — der Einsatz ist verbraucht. Bei beiden bewilligten Veranstaltern ist Gratisspielguthaben zudem nicht auszahlbar.
Was bedeutet es, wenn Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist?
Es kann zum Wetten eingesetzt werden und einem Gewinn vorausgehen, wird selbst aber nie zu Geld. Beim Kombiboost erhöht sich nur der Nettogewinn; Quoten- und Profitboost sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfallen bei einem Cash-Out. Ein Guthaben von CHF 10 ist deshalb weniger als CHF 10 wert.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?
Solche Seiten haben keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtweg. Ihre Werbung ist hier verboten, ihre Domains können auf die Sperrliste kommen. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Strafbar macht sich der Veranstalter, nicht der Spielende — Einzug von Einsätzen und Gewinnen bleibt möglich.
Wie wirken sich Verlustlimiten und eine Spielsperre auf den Bezug von Aktionen aus?
Limiten sind vor dem ersten Einsatz zu setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Sperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen, eine unbefristete Sperre gilt im schweizweiten Register auch für Casinos. Wer gesperrt ist oder unter 18 Jahre alt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Bonus – korbballtipps
Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»
