Quoten im Quervergleich: Was hinter einer Zahl von 1.90 wirklich steht

Updated Oktober 2026
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Eine Balkenwaage aus Messing mit zwei leeren Schalen steht im Gleichgewicht auf einem Holztisch.

Wer in der Schweiz Sportwetten vergleichen will, stösst schnell an eine Grenze, die keine Software und kein Vergleichsportal wegrechnet: Es gibt genau zwei bewilligte Veranstalter. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Alles andere, was in Suchmaschinen als Buchmacher auftaucht, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Das ist der Rahmen, in dem ein Quotenvergleich hier stattfindet — und er ist enger als in Deutschland oder Österreich.

Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Aufsichtsdaten der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Veranstalterangaben von Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Eine Quote ist keine Meinung über ein Spiel. Sie ist ein Preis, und in diesem Preis steckt eine Gebühr. Wer zwei Quoten nebeneinanderlegt und nur die höhere nimmt, vergleicht die Hälfte dessen, was es zu vergleichen gibt. Der andere Teil ist die Marge — der Anteil, den der Veranstalter für sich behält, eingerechnet in beide Zahlen des Angebots, unabhängig davon, wer gewinnt.

Was hinter jeder Quote steht, bevor Sie überhaupt wetten

Der Vergleich beginnt bei einer Frage, die nichts mit dem Spiel zu tun hat: Wie ist dieser Preis gebaut?

Eine Wasserwaage liegt auf einem Brett an einer Werkbank in einer Schreinerei, Holzspäne bedecken den Boden.
Bei variablen Quoten (Totalisator) setzen die Wettenden untereinander; der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %.

Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf. Die Quote gilt ab Wettabschluss und lässt sich nachträglich nicht mehr ändern. Das ist der Normalfall bei Sporttip und Jouez Sport, und es ist ein entscheidender Vorteil gegenüber dem Totalisator. Dort setzen die Wettenden untereinander, die Quote steht erst nach dem Ereignis fest, und der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % — bei Pferderennen bis etwa 85 %. Wer einmal gesehen hat, wie ein Totalisator nach dem Rennen eine Quote auszahlt, die man beim Setzen nicht kannte, versteht, warum feste Quoten den Markt erobert haben. Man kauft einen Preis, nicht ein Los.

Der Preis ist so gebaut, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben. Dieser Überschuss heisst Overround, und er ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Bei festen Dezimalquoten entspricht die implizite Wahrscheinlichkeit dem Kehrwert der Quote: Quote 1,01 entspricht 99,01 %, Quote 2,00 entspricht 50,00 %, Quote 4,00 entspricht 25,00 %. Addiert man die Kehrwerte aller Ausgänge, bekommt man eine Summe über 1 — und genau dieser Betrag über 1 ist die Marge.

Die Ausschüttungsquote gibt an, welcher Anteil der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spieler zurückfliesst. Sie ist die andere Seite derselben Rechnung: die Hedge-Quote, also der Auszahlungsanteil eines Marktes, ergibt sich, indem man die Kehrwerte der Quoten aller möglichen Ausgänge addiert und 1 durch diese Summe teilt. Bei den Quoten 1,25 / 5,00 / 10,00 ergibt das rund 90,91 %. Die Marge ist dann der Rest zu 100 %.

Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, etwa Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, etwa Fussball. Das ist keine Kleinigkeit. Fünf Prozentpunkte Unterschied im Auszahlungsanteil bedeuten, dass auf jeden Franken Einsatz über die Zeit fünf Rappen mehr beim Buchmacher bleiben. Bei einem Einsatz von CHF 20 pro Wette und zehn Wetten in der Woche sind das über ein Jahr gerechnet deutlich mehr als der eine Franken, über den man beim Vergleich zweier Quoten streitet.

Wenn die Marge zum Rechenergebnis wird

Die Quote 1,90 auf beiden Seiten einer Zweiwegwette ergibt einen Auszahlungsanteil von 52,63 % und eine Marge von 47,37 %.

Moment. Das ist falsch, und es ist die Art von Fehler, die in Vergleichsportalen tatsächlich vorkommt. Rechnen wir nach: 1 ÷ 1,90 = 0,5263. Zwei Ausgänge: 0,5263 + 0,5263 = 1,0526. Der Auszahlungsanteil beträgt also 1 ÷ 1,0526 = 95,00 %, die Marge 5,00 %.

Das ist der Kern der ganzen Übung, und deshalb steht der Rechenweg hier offen. Wer 1 ÷ 1,90 rechnet und dann stehenbleibt, hat die implizite Wahrscheinlichkeit eines einzelnen Ausgangs — nicht die Marge. Die Marge entsteht erst aus der Summe über alle Ausgänge eines Marktes.

Bei einer Zweiwegwette mit zwei gleichen Quoten von 1,90 liegt die Marge damit bei 5,0 %, der Auszahlungsanteil bei 95,0 %. Das ist ein illustratives Beispiel, kein zitierter Preis: keine echte Quote dieses Marktes von einem echten Anbieter. Die Bandbreite, in der sich echte Zweiwegmärkte bewegen, ist bekannt — bei der Quote 1,95 auf beiden Seiten liegt die Ausschüttung bei etwa 97,5 % und die Marge bei etwa 2,5 %, bei der Quote 1,80 auf beiden Seiten beträgt die Marge etwa 10 %. Man kann in derselben Sportart also auf einen Markt mit 2,5 % Marge und auf einen mit 10 % Marge treffen, und die Spielart sieht beide Male gleich aus.

Die Bedingung, unter der die genannte Bandbreite gilt, ist wichtig: Die Rechnung unterstellt, dass man die Quoten desselben Marktes desselben Anbieters summiert. Mischen Sie die 1,90 von Swisslos mit den 1,90 eines ausländischen Anbieters, hat die Summe keine Bedeutung mehr — es ist der Zahlungsmittelpunkt zweier verschiedener Bücher.

Wo ein Markt nur einen Ausgang hat, den jeder kennt, ist die Marge regelmässig kleiner als dort, wo sechs oder acht Ausgänge zur Auswahl stehen. Sechs Kehrwerte, die sich zu 1,08 addieren, sagen nichts Neues über die Sportart aus, sie sagen etwas über das Risiko, das der Veranstalter pro Markt trägt. Und dieses Risiko zahlt der Wettende.

Zwei Ausgänge, drei Ausgänge, viele Ausgänge

Die Zahl der Ausgänge bestimmt den Rechenaufwand — und sie ist der stärkste einzelne Hebel auf die Marge, bevor überhaupt ein Anbieter ins Spiel kommt. Ein Tennismatch mit Sieger A oder Sieger B ist rechenfreundlich. Ein Fussballspiel mit Sieg, Niederlage und Unentschieden bringt schon drei Ausgänge, und der dritte ist historisch der teuerste — deshalb liegen dort typischerweise um die 85 % Ausschüttung an, während es bei zwei Ausgängen etwa 90 % sind.

Aus dieser Logik folgt eine Bedienungsanleitung für den Vergleich: Wer Quoten zweier Anbieter nebeneinanderlegt, muss denselben Markt nehmen. Swisslos mag bei einem Dreiwegmarkt eine engere Marge zeigen als bei einem Markt mit fünf Ausgängen, und ein Portal, das einen Sechswegmarkt gegen einen Zweiwegmarkt stellt, erzählt nichts über den Anbieter. Es erzählt etwas über den Markt.

Das ist der praktische Teil, und er kommt vor jeder Anbieterbewertung. Prüfen Sie zuerst, ob die beiden Zahlen, die Sie vergleichen, überhaupt dieselbe Sache beschreiben: dasselbe Spiel, dieselbe Sportart, dieselbe Zahl möglicher Ergebnisse, derselbe Zeitpunkt. Eine Livequote nach dem ersten Tor ist kein Vergleich mit einer Vorabquote. Eine Kombiwette aus fünf Begegnungen ist ihrerseits eine eigene Rechnung, weil die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist — die Margen multiplizieren sich mit, und der Nachteil wächst mit jeder angehängten Voraussage.

Genau dort kippt die Sache. Betrachtet man die Marge isoliert, ist jede einzelne Kombibindung ein akzeptabler Kauf. Fünf solcher Bindungen hintereinander ergeben aber einen kumulierten Abschlag, der sich nicht durch gute Auswahl mehr neutralisieren lässt.

Was sich in der Schweiz überhaupt vergleichen lässt

Die kurze Antwort: zwei Produkte. Die lange Antwort erklärt, warum jedes Vergleichsportal mit zehn Zeilen und bunten Logos den entscheidenden Punkt verschweigt.

Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Onlinekonto gibt es jeweils nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet. Wer in Zürich sitzt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, und wer in Genf sitzt, kein Sporttip-Konto. Der Vergleich ist also keine Geschmacksfrage, sondern eine Frage der Adresse.

Das ist die Konsequenz, die den ganzen Artikel trägt, und sie ist unbequem: Für einen grossen Teil der Schweizer Leserschaft existiert gar kein Quotenvergleich zwischen zwei Anbietern. Es gibt einen Anbieter.

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei sehr unterschiedlich grosse Apparate, die dasselbe gesetzliche Produkt anbieten.

Veranstalter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung Vertragsgebiet
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; veranstaltet gemäss IKV vom 20. Mai 2019 Deutschschweizer Kantone, Tessin, Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande; veranstaltet gemäss IKV vom 20. Mai 2019 Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt; entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Gebiet
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt; entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Gebiet
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt; entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Gebiet
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt; entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Gebiet
BassBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt; entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Gebiet
Pribet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt; entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Gebiet
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt; entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Gebiet
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht belegt; entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Gebiet

Die Tabelle zeigt die Lage in einer Zeile pro Anbieter, und sie zeigt vor allem, wie wenig sich in den acht Zeilen darunter unterscheidet. Acht Marken, eine Spalte mit demselben Eintrag. Das ist keine Nachlässigkeit der Analyse, sondern die Marktstruktur: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Wer in einem Vergleichsportal zehn «Schweizer Buchmacher» mit Noten von 9,4 und 9,3 findet, liest eine Rangliste über etwas, das es nicht gibt. Die Noten sind echt, die Kategorie ist es nicht.

Vorbeugen statt nachrechnen: Limiten gehören vor den Quotenvergleich

Eine bessere Quote ändert nichts am Verlustrisiko jeder einzelnen Wette. Das ist der Satz, den man vor allen anderen lesen sollte, und er kommt hier bewusst früh.

Wer Quoten vergleicht, tut das in der Regel mit einem Plan im Kopf: dieser Markt, dieser Einsatz, dieser Anbieter. Der Plan beschreibt, wie viel man zu gewinnen hofft. Er beschreibt selten, wie viel man zu verlieren bereit ist. In der Schweiz setzt der Gesetzgeber genau dort an — und zwar nicht mit einer staatlichen Obergrenze, sondern mit einer Pflicht für den Veranstalter, vom Spielenden selbst Höchstwerte zu verlangen.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Gesetzlich ist bei einer Erhöhung 24 Stunden vorgesehen; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden an.

Diese 72 Stunden sind der eigentliche Schutzmechanismus, und sie kosten den Betroffenen nichts ausser einer Nacht Bedenkzeit. Man kann sich keine grössere Limite in derselben Minute genehmigen, in der man sie braucht. Ein Vergleichsportal, das eine «sofortige Limit-Anpassung» als Komfortmerkmal anpreist, verkauft Ihnen gerade den Verlust des einzigen Bremswegs, der im System eingebaut ist.

Die Spielsperre geht weiter. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein freiwilliger Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle.

Die Kehrseite derselben Regel: Bei ausländischen Anbietern existiert diese Verbindung nicht. Kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sein Konto bei diesem Anbieter — und findet in der nächsten Suchanfrage zehn weitere Marken mit demselben Spielangebot. Die Sperre wirkt dort, wo sie ausgesprochen wird, und sonst nirgends.

Wer die Limiten kennt, kennt auch die Grenzen des Vergleichs. Ein Anbieterwechsel bringt bei ausländischen Seiten keine neue Sicherheit, sondern nur ein neues Konto mit denselben Bedingungen. Innerhalb der zwei bewilligten Veranstalter ist der Wechsel gar nicht möglich, weil das Vertragsgebiet ihn ausschliesst.

Von der Quote zur Wahrscheinlichkeit und zurück

Vergleichen lässt sich nur, was man in dieselbe Einheit übersetzt. Dezimalquoten machen das leicht, weil der Kehrwert einer Quote unmittelbar die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs ist. Quote 2,00 heisst 50,00 %, Quote 4,00 heisst 25,00 %, Quote 1,01 heisst 99,01 %.

Daraus folgt eine Kontrolle, die jeder selbst durchführen kann, bevor er setzt. Man nehme einen Markt mit zwei Ausgängen, rechne beide Kehrwerte aus und addiere. Kommt etwas über 1 heraus — also über 100 % —, sitzt die Marge in der Summe. Bei 1,95 auf beiden Seiten sind das 51,28 % plus 51,28 %, zusammen 102,56 %, entsprechend rund 97,5 % Ausschüttung. Bei 1,80 auf beiden Seiten sind es 55,56 % plus 55,56 %, zusammen 111,11 %, entsprechend rund 10 % Marge.

Die impliziten Wahrscheinlichkeiten der beiden Ausgänge müssen zusammen 100 % ergeben, wenn der Markt fair wäre. Sie ergeben es nie. Der Abstand ist der Preis des Geschäfts, und er ist bei beiden Ausgängen gleich eingebaut — es gibt keine Seite eines Zweiwegmarktes, die von der Marge verschont bleibt.

Konstellation implizite Wahrscheinlichkeit je Ausgang Summe der Kehrwerte Ausschüttung Marge
Zweiweg, beide Seiten 1,90 52,63 % 105,26 % 95,00 % 5,00 %
Zweiweg, beide Seiten 1,95 51,28 % 102,56 % rund 97,5 % rund 2,5 %
Zweiweg, beide Seiten 1,80 55,56 % 111,11 % rund 90 % rund 10 %
Dreiweg, 1,25 / 5,00 / 10,00 80,00 % / 20,00 % / 10,00 % 110,00 % rund 90,91 % k. A.

Die erste Zeile ist das Rechenbeispiel dieses Artikels, die folgenden sind Marktbeobachtungen für Zwei- und Dreiwegmärkte. Wer die vier Zeilen nebeneinanderlegt, sieht sofort, warum dieselbe Sportart so unterschiedlich teuer sein kann: Zwischen der günstigsten und der teuersten Zweiwegkonstellation liegt der vierfache Abschlag.

Die dritte Zeile ist übrigens die uninteressanteste der Tabelle. Ein Anbieter, der bei einem grossen Fussballspiel 1,80 auf beiden Seiten eines Zweiwegmarktes anbietet, verkauft Ihnen keinen Wettmarkt, sondern eine Wette auf Ihre Ungeduld. Solche Quoten tauchen gern bei Ereignissen auf, über die gerade alle reden.

Und die implizite Wahrscheinlichkeit sagt nichts über den tatsächlichen Ausgang. Sie sagt nur, welchen Preis der Markt für ein Risiko verlangt. Wer aus 99,01 % bei Quote 1,01 schliesst, die Sache sei «fast sicher», hat die Bedeutung der Zahl verwechselt: 1,01 bedeutet, dass der Buchmacher selbst kaum Geld darauf verwettet — nicht, dass er das Ergebnis kennt.

Wie Swisslos und Loterie Romande konkret abschneiden

Der Vergleich der zwei bewilligten Veranstalter ist der einzige, den dieser Artikel mit Daten unterlegen kann. Alles Weitere wäre ein Vergleich von Versprechen.

Swisslos Sporttip — der Anbieter für das deutsche Sprachgebiet, mit den beweglicheren Zusatzfunktionen. Sporttip ist eine der beiden Veranstaltungen, die das interkantonale Recht zulässt, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa; Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus — Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein —, mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Beim Einsatz liegt Sporttip zwischen CHF 1 und CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bei Systemwetten bis CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. In der Praxis heisst das: Der hohe Systemwettenrahmen nützt nur, wer ihn vorher kennt, und die Ankündigung «jederzeit» ist keine Nebenbemerkung. Wer mit grösseren Beträgen arbeitet, prüft die Limite vor dem Wettschein, nicht danach.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Interessant daran ist nicht die Rundung selbst, sondern die Reihenfolge: Der kleine Abschlag passiert am Ende, und bei vielen Wetten ist er die zweite stille Gebühr neben der Marge.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz einplant, plant mit etwas, das nicht garantiert ist. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, videoschiedsrichterliche Entscheidung — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.

Dazu kommen zwei Angebote, die den Preis nachträglich erhöhen sollen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Das ist der Punkt, an dem das Wort «Boost» seinen Glanz verliert. Ein Zuschlag von 5 % auf den Nettogewinn klingt nach einem Geschenk, bis man ihn gegen eine Marge von 5 % hält — dann ist er die Rückgabe eines Teils dessen, was der Preis ohnehin einbehalten hat, gebunden an vier Voraussagen mit Mindestquote und an den Verzicht auf Cash-Out. Die Bedingung «Quote von je mindestens 1.50» ist dabei keine Formalie: Sie schliesst genau die Favoritenwetten aus, mit denen man einen Boost am liebsten kombinieren würde.

Fällt ein Ereignis aus und wird nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00 — die Kombination lebt weiter, aber ohne diese Voraussage. Und bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung gibt es nur einen Weg: die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten — der Einsatz ist dann wieder da, der Gewinn nicht.

Das Verdikt: Sporttip ist die richtige Adresse für alle im Vertragsgebiet, die Wert auf einen Schweizer Rechtsweg und ein verbundenes Sperrsystem legen, und der Kombiboost ist für sie das interessanteste Zusatzangebot. Wer ihn nutzen will, muss aber bereit sein, seine Wetten nach der Regel des Anbieters zu bauen statt nach der eigenen — sieben Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind eine andere Wette als die drei, die man eigentlich spielen wollte.

Loterie Romande Jouez Sport — die Westschweizer Veranstaltung mit engerem Einsatzrahmen. Jouez Sport ist die zweite bewilligte Veranstaltung, mit denselben Bewilligungsarten nach dem Geldspielgesetz und unter Aufsicht der Gespa; Veranstalterin ist die Loterie Romande. Ein Onlinekonto ist Personen mit Wohnsitz in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis vorbehalten. Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — ein Vertriebsnetz, das die Deutschschweizer Veranstaltung in dieser Dichte nicht aufweist, und für alle, die einen Wettschein lieber am Schalter abgeben, ist das der relevante Unterschied.

Der Einsatz beginnt online bei CHF 2, in Verkaufsstellen bei CHF 3, für Multiples bei CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Das ist der härteste Einzelposten im ganzen Vergleich: Wer CHF 1’000 auf eine Einzelwette setzen will, kann das bei Jouez Sport nicht, bei Sporttip schon. Die Obergrenze von CHF 500 pro Wette ist für Gelegenheitswettende ohne Bedeutung und für ernsthafte Einzelwetten eine Wand. Wer häufig mit vierstelligen Beträgen arbeitet, hat hier faktisch keine Wahl, unabhängig davon, welche Quote besser aussieht.

Der Höchstgewinn beträgt CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Untergrenze von 1.10 ist dabei bemerkenswert unspektakulär — sie schliesst praktisch nichts aus, was ein normaler Wettender spielt. Die Obergrenze von 100’000 markiert dagegen den Punkt, an dem ein Anbieter lieber einen Wettschein ablehnt als ein Ergebnisrisiko zu tragen.

Die zwei Anbieter unterscheiden sich also nicht in der Bewilligungslage, sondern in Vertragsgebiet, Einsatzrahmen und Zusatzfunktionen. In der Bewilligungsfrage gibt es nichts zu vergleichen. In der Einsatzfrage gibt es viel.

Das Verdikt: Jouez Sport ist die Veranstaltung für die Westschweiz, und für alle, die ihre Wetten über eine Verkaufsstelle abgeben, ist das Netz von 2’350 Stellen das eigentliche Angebot — die CHF 500 Höchsteinsatz pro Wette sind dann kein Nachteil, sondern eine Nebenlinie des Vertriebsmodells. Wer dagegen Online mit grösseren Beträgen arbeitet, stösst auf eine Decke, die sich nicht verhandeln lässt.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Nun zu den acht Marken, die in jedem zweiten Vergleichsportal als «Schweizer Buchmacher» firmieren. Sie stehen hier aus einem einzigen Grund: weil man ihnen begegnet. Und sie stehen hier bewertet nach denselben Kriterien wie die zwei bewilligten Veranstalter.

Für alle acht gilt dasselbe, und deshalb steht es einmal hier: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — ist nicht belegt und entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg gegen den Anbieter. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden; Schweizer Telekom-Anbieter blockieren sie dann über DNS.

Die Sperrliste ist kein Randphänomen. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Wer sich auf einen Anbieter verlässt, weil «die Seite ja erreichbar ist», verlässt sich auf eine Adresse, die jederzeit verschwinden kann. Kontostand und offene Wetten wandern nicht mit.

Und die Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz ist strafbar nach Art. 74 Abs. 3 BGS, mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Das ist der Grund, warum jede dieser Marken hier nur beschrieben und bewertet wird und keine von ihnen eine Empfehlung bekommt.

AmunRa — präsent ohne Schweizer Bewilligung. Bei AmunRa handelt es sich um eine ausländische Marke, die keine Konzession für den Schweizer Markt besitzt. Eine angegebene Lizenz aus dem Ausland hat hier keine Rechtskraft. Wer dort wetten möchte, findet weder einen Schweizer Rechtsweg noch eine Ansprechstelle im Land. Das Verdikt: Wer dort spielt, nutzt einen anderen Rechtsrahmen ohne Schweizer Absicherung.

Boomerang Bet — dieselbe Ausgangslage, anderer Name. Diese Marke operiert ohne Schweizer Konzession. Da der Anbieter nicht im Inland ansässig ist, fehlen sowohl die Anschlussmöglichkeit an das Sperrsystem als auch ein direkt greifbarer Rechtsweg für Kunden. Das Verdikt: Aus Sicht eines Quotenvergleichs trägt diese Marke eine Eigenheit, die sie teuer macht — Schweizer Gewinne sind nach der Steuerpraxis einzelner Kantone als Einkommen steuerbar, während Gewinne aus den zwei bewilligten Veranstaltungen bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei bleiben. Wer dort gewinnt, hat eine Steuererklärung mehr zu erledigen.

Wettigo — ein Name, keine Schweizer Bewilligung. Wettigo ist ein internationaler Anbieter ohne Zulassung im BGS-System. Rechtliche Ansprüche gegen den Betreiber sind für Schweizer Kunden nicht durchsetzbar, da keine hiesige Aufsicht involviert ist. Das Verdikt: Die Marke tritt mit dem Vokabular eines Schweizer Anbieters auf, ohne einer zu sein. Wer nach ihr sucht, findet keine bewilligte Veranstaltung, sondern eine ausländische Domain, und dieser Unterschied ist der einzige, der bei einem Quotenvergleich zuerst zählt.

Rainbet — ohne Bewilligung. Rainbet bietet seine Sportwetten aus dem Ausland an, ohne über die erforderliche Schweizer Bewilligung zu verfügen. Die Gespa-Sperrliste führt den Anbieter, da kein inländischer Schutz besteht. Das Verdikt: Der Quotenvergleich endet bei dieser Marke dort, wo er bei jedem ausländischen Anbieter endet — die Zahl auf dem Bildschirm lässt sich lesen, aber es gibt keine Schweizer Stelle, die sie durchsetzt, wenn am Auszahlungstag etwas nicht stimmt.

BassBet — ausländische Marke, kein Schweizer Schutz. BassBet operiert ohne die gesetzlich vorgeschriebene Schweizer Erlaubnis. Da keine formelle Einbindung in das hiesige Aufsichtssystem besteht, ist der Zugang zum Anbieter für Schweizer Kunden technisch eingeschränkt. Das Verdikt: Was bei dieser Marke tatsächlich auffällt, ist die Asymmetrie der Rechte. Man kann einzahlen und setzen, aber im Streitfall steht man einer Firma gegenüber, die keiner schweizerischen Aufsicht untersteht.

Pribet — präsent, aber nicht bewilligt. Pribet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Hier gilt: Kein Schweizer Rechtsweg, Domain über die Sperrliste blockierbar. Das Verdikt: Die Marke mag in einem Vergleichsportal mit einer Quote neben Sporttip stehen; die beiden Zahlen kommen aber aus verschiedenen Rechtsordnungen, und keine Fusion zweier Zahlenspalten macht sie vergleichbar.

Coolzino — ohne Schweizer Bewilligung geführt. Coolzino ist eine ausländische Marke ohne Bewilligung nach dem Geldspielgesetz. Hier gilt: Kein Schweizer Rechtsweg, Domain über die Sperrliste blockierbar. Das Verdikt: Der Name deutet auf ein Casino-Publikum; für Sportwetten gilt trotzdem die ganze Liste der Nachteile, die eine fehlende Schweizer Bewilligung mit sich bringt. Der Domainname ist kein Hinweis auf die Bewilligungslage, und diese Lücke füllt kein Logo.

HighFlyBet — ausländische Marke ohne Bewilligung nach BGS. HighFlyBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier: Kein Schweizer Rechtsweg, Domain über die Sperrliste blockierbar. Das Verdikt: Die Marke schliesst die Liste mit derselben Bewertung ab, mit der sie begonnen hat — achtmal dieselbe Antwort auf die einzige Frage, die vor jeder Quotendiskussion steht.

Wo die Rechtslage die Rechnung beendet

Der Vergleich zweier Quoten ist eine mathematische Übung. Ob man die Wette überhaupt abschliessen darf, entscheidet nicht die Mathematik.

Ein Bücherregal mit ledergebundenen Bänden in dunklen Farben in einer stillen Bibliothek, davor ein Lesetisch.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa mit Sitz in Bern beaufsichtigt, gestützt auf das Geldspielkonkordat in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig, und diese Trennung ist in Diskussionen über Limiten immer wieder der Punkt, an dem Wetten und Casinospiele durcheinandergebracht werden. Es braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer Bewilligungen. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Was überhaupt gespielt werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur bewilligt, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistengewette nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste enthält keine Corners- und Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich; Esport kommt in der Gespa-Liste nicht vor. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein.

Und hier wird es für den Quotenvergleich konkret. Wer bei einem ausländischen Anbieter einen Markt findet, den die Gespa-Liste nicht kennt, vergleicht nicht zwei Buchmacher, sondern zwei verschiedene Produkte. Es gibt keine Schweizer Bewilligung für diesen Markt, also auch keine Schweizer Stelle, die die Auszahlung durchsetzt.

Ausgezahlt wird in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht; Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, regelt er in seinen eigenen Bedingungen. Ein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren, existiert in der Schweiz nicht — daran ändert auch die Existenz der Domain-Sperrliste nichts.

Beim Alter ist die Grenze klar: Sportwetten sind ab 18 Jahren, unter 18-Jährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS); eine Person, ein Konto, geprüfte Identität (Art. 47–52 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Wie gut das in der Praxis greift, zeigt die Kehrseite: Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen in 200 Fällen an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Verkaufsstellenschutz für streng hält, hat diese Zahl nicht gelesen.

Wer seine Limiten setzt, sollte auch wissen, was das Bundesrecht dazu sagt: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich nach 24 Stunden — bei Swisslos und Loterie Romande nach 72 Stunden, wie im Abschnitt zu den Limiten beschrieben. Bis 180 Tage produktbezogene Selbstsperre, unbefristete Sperre im schweizweiten Register (Art. 80–82 BGS), Aufhebung einer freiwilligen Sperre erst nach drei Monaten (Art. 84 VGS). Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht.

Die Steuer ist der letzte Punkt, an dem sich bewilligte und nicht bewilligte Anbieter unterscheiden. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundeswert liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag weicht ab, also «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Für einen typischen Wettenden liegt ein Gewinn weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.

Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an — dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Das ist allgemeine Information und ersetzt keine Auskunft: Für den eigenen Fall fragt man eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Zum Schluss die unbequeme Seite der Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung bedeutet vollen Schweizer Schutz — und im Gegenzug zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, ein Vertragsgebiet, das den Wohnsitz verlangt, und eine Identitätsprüfung bei der Anmeldung. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Keine der beiden Seiten ist per Voreinstellung «die sichere Wahl». Die eine tauscht Freiheit gegen Schutz, die andere Schutz gegen Freiheit — und wer in der Schweiz Sportwetten vergleichen will, entscheidet zuerst, welchen Tausch er eingeht, und erst danach, welche Quote besser ist.

Häufige Fragen zum Quotenvergleich

Wie berechne ich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels?

Man addiert die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes und zieht das Ergebnis von 100 % ab. Bei 1,90 auf beiden Seiten eines Zweiwegmarktes sind das 52,63 % plus 52,63 %, also 105,26 %; die Marge beträgt 5,00 %, der Auszahlungsanteil 95,00 %. Erhöhen einer Quote senkt diesen Wert.

Sind die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel unterschiedlich?

Möglich ja, nachprüfbar nur für die eigene Adresse. Sporttip gilt im Deutschschweizer Vertragsgebiet, im Tessin und in Liechtenstein, Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen; ein Onlinekonto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Wer in beiden Gebieten nicht zu Hause ist, kann die beiden Quoten für dasselbe Spiel gar nicht gegenüberstellen.

Was heisst Overround, und was sagt er über den Gewinn des Buchmachers?

Der Overround ist der Betrag, um den die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen 100 % übersteigen — bei 1,95 auf beiden Seiten 102,56 %. Er ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch, also wenn auf beide Ausgänge gleich viel Einsatz liegt, und er ist von der Geschicklichkeit der Wettenden unabhängig.

Wie wird aus einer Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit?

Sie ist der Kehrwert der Quote. Quote 2,00 entspricht 50,00 %, Quote 4,00 entspricht 25,00 %, Quote 1,01 entspricht 99,01 %. Die Summe über alle Ausgänge eines Marktes liegt deshalb immer über 100 %, und genau dieser Überschuss ist die Marge des Anbieters.

Warum ist die Ausschüttung bei zwei Ausgängen höher als bei drei?

Weil der Dreiwegmarkt einen zusätzlichen Ausgang absichern muss, den niemand vorher kennt. Typisch sind rund 90 % Ausschüttung bei zwei möglichen Ausgängen, etwa Tennis, und rund 85 % bei drei möglichen Ausgängen, etwa Fussball. Der Unterschied liegt im Risiko des Veranstalters, nicht in der Sportart.

Lohnt sich der Vergleich mit ausländischen Seiten trotz fehlendem Schweizer Schutz?

Ausländische Anbieter stehen ausserhalb des Schweizer Schutzsystems: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Bewilligung nach Art. 4 BGS, und die Domain kann jederzeit auf der Sperrliste verschwinden. Eine höhere Quote auf dem Bildschirm lässt sich dann nicht einklagen. Der Vergleich lohnt sich nur als Information, nicht als Anlage.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»