Wettanbieter Apps 2026: Warum in der Schweiz nur zwei Anbieter eine Bewilligung haben

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Bildschirm liegt neben einem Fussball auf einer Holzbank am Rand eines Trainingsplatzes im Morgenlicht.

Datenstand: Oktober 29, 2026 — die Angaben zur Bewilligung wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande abgeglichen.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wer nach einer Wett-App für die Schweiz sucht, stösst auf Hunderte Einträge in den App-Stores. Für den Schweizer Markt zugelassen sind davon genau zwei. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine Zahl, die sich aus dem Gesetz ergibt, und sie verändert jede Frage, die man an eine Wett-App stellen kann. Wer eine App bewertet, weil sie schnell lädt, viele Ligen anbietet und im Store vier Komma fünf Sterne hat, bewertet eine App, die in der Schweiz gar nicht veranstalten darf. Auf der Strecke bleibt dabei das Einzige, was den Unterschied macht: die Bewilligung und das, was an ihr hängt.

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, und ein Grossspiel braucht einen Veranstalter. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Diese beiden betreiben ihre Apps unter den Namen Sporttip und Jouez Sport. Alles andere, was ein Schweizer Telefon erreicht, läuft ohne schweizerische Bewilligung — mit den Folgen, die sich aus diesem Satz ergeben.

Diese Folgen sind der Gegenstand des Vergleichs. Eine Bewilligung ist kein Gütesiegel für ein schönes Produkt. Sie entscheidet, ob eine Verlustlimite überhaupt erzwungen wird, ob eine Spielsperre greift, ob ein Gewinn auf ein Konto in Ihrem Namen fliesst, ob es bei einer Absage Geld zurückgibt und ob jemand da ist, bei dem man sich beschweren kann. Wer das einmal auseinandernimmt, sieht, dass die Unterschiede zwischen den Apps nicht in der Bedienung liegen, sondern in der Bewilligung — und dass die zweite Gruppe trotzdem existiert, weil Schweizer Spielende sie finden.

Beschrieben werden zehn Anbieter: die beiden mit Bewilligung und acht ausländische Marken, die ohne Schweizer Zulassung arbeiten. Die zweite Gruppe steht hier, weil sie im Alltag präsent ist, nicht weil sie zur Wahl stünde. Werbung für ein nicht bewilligtes Geldspiel ist in der Schweiz strafbar, und dieser Text beschreibt und beurteilt, er empfiehlt nichts.

Verlustlimiten: die Einstellung, die vor der ersten Wette kommt

Die Verlustlimite ist die eine Einstellung, die man nicht später nachholen kann. Bei Sporttip müssen Spielende vor ihrer ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Das ist keine Empfehlung in einem Hilfetext, die man wegklickt. Ohne diese Werte gibt es kein erstes Wettschein. Als Oberlimite gelten CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000; ergänzend lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen.

Eine Schreibtischlampe beleuchtet ein kariertes Heft mit handschriftlichen Skizzen, daneben liegt ein Lineal aus Holz.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Interessanter als die Limite ist die Richtung, in die sie sich bewegen lässt. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Das Gesetz verlangt für eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Drei Tage Wartezeit sind in dem Moment nichts, in dem man sie braucht. Genau deshalb stehen sie dort: Die Wartezeit richtet sich an den Abend, an dem ein Verlust zurückgeholt werden soll und die Limite vorher stört.

Dass die Limiten vom Spielenden selbst gesetzt werden und nicht vom Staat, wird oft als Schwäche gelesen. Die Schweiz kennt keine gesetzlich feste Einzahlungsgrenze. Die Veranstalterin muss von sich aus Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, und sie verlangt sie in der Praxis zu Spielbeginn — über drei Fristen, mit einer Oberlimite, die für fast jeden Haushalt weit über dem liegt, was in einem Monat tatsächlich auf dem Spiel steht. Die Zahl, die zählt, ist nicht die Oberlimite von CHF 9’999. Es ist die Zahl, die man selbst einträgt, und sie ist drei Tage lang die Grenze zwischen einem schlechten Abend und einem teuren.

Wie lange was wirkt

Die Fristen der Limiten sind nicht die einzigen Fristen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Wer sich sperrt, hat sich gesperrt. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Ein hölzerner Richterhammer liegt auf einem hellen Pult, daneben steht ein Glas Wasser.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Diese Verkettung ist der praktischste Teil des ganzen Systems, und sie ist der Punkt, an dem eine ausländische App nicht mithalten kann. Das Sperrregister ist kein Hausverbot bei einem Anbieter, sondern ein Marktverbot im bewilligten schweizerischen Geldspiel. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach dem Gesetz erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Ein ausländischer Anbieter hängt an diesem Register nicht. Eine Spielsperre, die man dort beantragt, gilt für dieses eine Haus. Nichts hindert dieselbe Person daran, am selben Abend beim nächsten Anbieter ein Konto zu eröffnen. Das ist der teuerste Unterschied zwischen zwei Apps, die auf dem Bildschirm gleich aussehen — er steht in keiner Bewertung im App-Store, weil er sich nicht fotografieren lässt.

Wo die Bewilligung nicht alles löst

Ein Hinweis, der in diesem Bereich üblicherweise in eine Schutzgeschichte eingebaut wird, hat es verdient, gerade herausgesagt zu werden. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Verkauf an der Theke ist also keineswegs lückenlos kontrolliert. Online sieht es anders aus, weil dort eine Ausweiskontrolle mit Adressabgleich vorgeschaltet ist — an der Verkaufsstelle fehlt genau diese Schwelle.

Wer daraus ableitet, das System funktioniere nicht, überspringt die passendere Folgerung: Die Kontrolle im Online-Konto ist der belastbare Teil, und die Theke ist die Lücke. Im Übrigen ist der Schutz ab der ersten Einzahlung auch eine Frage des Kontos, nicht des guten Willens. Bei Swisslos muss man mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Was eine Wett-App am Touchscreen leisten muss

Übersicht, Ladezeit und eine sichere Anmeldung entscheiden am Telefon mehr als am Bildschirm. Ein Wettschein auf einem Telefon ist keine verkleinerte Webseite. Er wird zwischen zwei S-Bahn-Haltestellen ausgefüllt, mit einer Hand, und wer dabei drei Klicks zu tief landet, gibt auf. Wenn eine App in diesem Moment nur langsam ist, verliert sie das nicht an die Konkurrenz, sondern an den nächsten Gedanken — und der nächste Gedanke ist dann die Wette, die man nicht mehr platziert.

Die Anmeldung ist der zweite Engpass, und sie ist der Punkt, an dem Schweizer Anwendungen anders aussehen als die Werbung in den Stores. Bei Swisslos wird der Ausweis hochgeladen, ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das dauert. Es ist der Vorgang, der aus einem Telefon ein zugelassenes Spielerkonto macht, und keine App mit Bewilligung kommt daran vorbei — ein Konto pro Person, mit geprüfter Identität, ist eine Auflage, keine Produktentscheidung. Eine ausländische App, die in zehn Minuten ein Konto eröffnet, hat diese Schranke nicht. Sie hat auch nicht das, was dahinter steht.

Was auf dem kleinen Bildschirm tatsächlich zu bedienen ist, lässt sich an drei Dingen prüfen: Wie schnell ein Wettprogramm nach einer Liga durchsuchbar ist, wie übersichtlich der laufende Wettschein bleibt, wenn eine Kombination wächst, und ob die eigene Verlustlimite im Konto in zwei Schritten erreichbar ist. Die dritte Prüfung ist die wichtigste und die am seltensten gestellte. Eine Limite, die irgendwo in den Tiefen der Einstellungen liegt, existiert im entscheidenden Moment nicht.

Sporttip am Telefon

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Wichtiger als die Liste der Betriebssysteme ist eine Funktion, die keine andere App in diesem Feld bietet: In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Wer die Wette lieber an der Theke bezahlt, verliert dadurch die Vorarbeit nicht. Für Wetten, die aus guten Gründen nur in der App entstehen — Livewetten etwa — ist der Weg dagegen einer über das Spielerkonto.

Was die App an Markttiefe liefert, hängt nicht am Geschmack des Anbieters, sondern an der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Diese Liste hat einen geschlossenen Umfang. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie genannt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie genannt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Wer eine App danach aussucht, ob es dort Eckstoss-Wetten gibt, sucht in der Schweiz an der falschen Stelle: Für Esport gibt es sie nicht, und Corner-Märkte stehen auf der Liste nicht.

Warum Store-Bewertungen nichts über diese Apps sagen

Die Rangfolge der Apps beruht hier auf prüfbaren Merkmalen: Bewilligung, Bedienung, Limiten, Auszahlungsweg. Nicht auf Sterne im App-Store, und das hat einen handfesten Grund. Eine Bewertung misst, ob jemand sein Konto rechtzeitig auszahlen konnte, ob die Anmeldung klappte, ob der Kundendienst antwortete. Über die Bewilligung sagt sie nichts, weil eine Bewertung nicht weiss, wo ein Anbieter zugelassen ist. Eine ausländische App mit 4,5 Sternen und eine zugelassene mit 3,8 werden in dieser Zahl austauschbar, obwohl sie es gerade nicht sind.

Dazu kommt die Verteilung: Die Einträge, die in einem Schweizer Store ganz oben stehen, sind meist Werbekampagnen. Die Bewertungszahlen auf den hinteren Plätzen stammen international und aus anderen Rechtsordnungen. Wer sie auf die Schweizer Lage überträgt, überträgt eine Zahl über dem Falschen.

Die Sportwetten-Apps für die Schweiz im Vergleich

Die Vergleichstabelle trennt die beiden Gruppen nicht aus Bequemlichkeit. Sie trennt sie, weil eine Liste, in der eine bewilligte und eine unbewilligte App in derselben Spalte stehen, dem Leser eine Wahl suggeriert, die es nicht gibt.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
BetAlright keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) ohne Schweizer Veranstalterbewilligung
1Bet keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) ohne Schweizer Veranstalterbewilligung
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) ohne Schweizer Veranstalterbewilligung
Pribet keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) ohne Schweizer Veranstalterbewilligung
PowBet keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) ohne Schweizer Veranstalterbewilligung
Donbet keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) ohne Schweizer Veranstalterbewilligung
BetLabel keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) ohne Schweizer Veranstalterbewilligung
Funbet keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) ohne Schweizer Veranstalterbewilligung

Die Spalten sprechen für sich, aber nicht die ganze Geschichte. Die entscheidende Spalte ist die mittlere, und sie ist bei acht Zeilen identisch. Das ist keine Nachlässigkeit beim Ausfüllen. Eine Bewilligung nach Art. 4 BGS gilt nur in der Schweiz, und eine Bewilligung aus Curaçao oder Malta entfaltet hier keine Wirkung. Ein ausländischer Anbieter kann also durchaus in seinem Sitzland zugelassen sein; nur nützt das in Basel, Genf oder Lugano niemandem. Genau deshalb verengt sich die Liste in der Schweiz auf zwei Zeilen, und die anderen acht stehen dahinter, weil Schweizer Spielende sie trotzdem erreichen.

Geblieben sind die beiden Merkmale, bei denen sich die Anbieter tatsächlich unterscheiden können: die Bewilligung und die Frage, wer das Angebot verantwortet.

Was eine Wett-App überhaupt ist

Eine Wett-App ist die mobile Oberfläche eines Wettangebots auf Sportereignisse. Sie zeigt Quoten, nimmt Einsätze entgegen, führt ein Spielerkonto und zahlt aus. Alles Weitere hängt nicht an der App, sondern an der Bewilligung, unter der sie betrieben wird. In der Schweiz heisst das: nur Sportveranstaltungen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen, und das ist kein Detail am Rand, sondern der Umfang des Produkts.

Auf ein paar Begriffe lohnt sich ein kurzer Blick, weil sie im Alltag durcheinandergehen. Die Quote ist der Faktor, mit dem der Einsatz multipliziert wird. Wer bei einer Sporttip-Wette gewinnt, bekommt Einsatz mal Quote; bei Kombinationen wird der Einsatz mit der Gesamtquote multipliziert, dem Produkt der Einzelquoten, und der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Dieses zweite Abrunden ist der Punkt, an dem die App Manöverkritik in Rappen betreibt. Bei einem Einsatz von CHF 1’000 und einer Quote von 1.55 kommen nach vollständiger Multiplikation CHF 1’548.25 heraus; die Abrundung auf 5 Rappen liegt hier bei null, weil schon 1’548.25 ein gültiger Rappenbetrag ist. Der Mechanismus kostet nichts bei glatten Quoten und ein paar Rappen bei krummen — Summen, die für einen einzelnen Wettschein belanglos sind und in einem System mehrerer tausend Wetten die Regel.

Der Quotenschlüssel, von der Branche Auszahlungsquote genannt, ist die zweite Zahl, an der man die Wettart einer App erkennt. Er gibt an, welcher Anteil aller Einsätze eines Marktes zurückfliesst, und die Marge ist 100 % minus diesen Anteil. Bei einer Drei-Weg-Wette wird der Quotenschlüssel über alle drei Ausgänge gerechnet. Ein Anbieter mit einem Schlüssel von 95 % behält fünf Rappen pro Franken Einsatz. Ihn steuert nicht das Bauchgefühl der Buchmacherin, sondern die Konkurrenz — und in der Schweiz ist die Konkurrenz auf zwei Veranstalterinnen begrenzt, was den Druck auf den Schlüssel nicht grösser macht.

Was in der Praxis dazukommt: die reguläre Spielzeit. Sie umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Angebote aus dem Schweizer Markt richtig lesen

Rund um diese Apps werden «Gratiswetten» mit «Quotenboosts» und «Kombiboosts» beworben. Es lohnt sich, sich nicht eine davon als Geschenk vorzustellen. Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Lesen Sie diese Skala noch einmal. Vier Voraussagen bringen 5 % auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Um die vollen 100 % zu erreichen, muss ein Wettschein fünfzehn voneinander unabhängige Voraussagen tragen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50 — und die Gesamtquote daraus ist eine Zahl, die kein noch so grosser Nettogewinn vor dem Verlust bewahrt. Der Nettogewinn ist der Betrag nach Abzug des Einsatzes. Fünf Prozent davon sind bei einer Kombination mit einer Gesamtquote von 4.00 gerade einmal der Gegenwert eines Kaffees auf dem Bahnhof, und mit dem «Boost» in fünfzehn Legs wird nicht der Erwartungswert besser.

Wer bei Sporttip kombinieren will, sollte auch die Bet-Builder-Funktion kennen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über diese Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist der Unterschied zwischen einer Wette, die man hält, und einer, die man hätte haben sollen.

Die Quotenboosts stehen noch enger. Sie gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und wer nach dem Boost die Wette per Cash-Out auflöst, verliert den Boost. Ein verbessertes Ergebnis, das verschwindet, sobald man es benutzt, ist kein verbessertes Ergebnis, sondern eine Frist.

Was schnelle Wetten nicht leisten

Livewetten gehören zum zugelassenen Angebot, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Märkte. In der Bedienung klingen sie nach der schnellsten Sache der Welt — tippen, während das Spiel läuft, und die Quote ist von vor fünf Sekunden. Sie sind in Wahrheit die schlechteste Stelle für Genauigkeit. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 — und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Was im Stadion in dem Moment anders aussah, ist damit weg.

Wer seine Wettgewohnheit im Griff halten will, sollte Livewetten nicht für ein anderes Produkt halten. Es ist dasselbe Geld, nur schneller gesetzt; nichts an der Limite ändert sich dadurch, dass die Wette zwischen zwei Spielzügen entsteht.

Welche Apps in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird es von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) — nicht von der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Für ein bewilligtes Angebot braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt; daraus folgen die beiden Namen, die auf dieser Seite stehen.

Was tatsächlich gewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste: der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Diese Liste ist für einen Schweizer Wettenden die Grenze des Angebots. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keinen weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht in der Schweiz an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) — was nebenbei erklärt, weshalb Kritik an diesem System immer auch eine Diskussion über Sportförderung ist.

Wo die Bewilligung nicht weiterreicht

Eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt, schützt nicht über die Grenze. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar; die Strafe reicht bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist kein Trost, sondern eine Zuständigkeitsfrage: Die Strafnorm trifft die Veranstalterin, und wer sein Geld bei einer unbewilligten Veranstalterin verliert, steht in keinem Verfahren, in dem er es zurückholen könnte. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Aussichten, in einem solchen Verfahren als Endkunde gehört zu werden, sind nicht rosig.

Warum die Sache nicht einfacher wird: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — dieses Domain-Hopping betreiben bekannte Marken, und ein Domain-Wechsel ist für die Kundschaft nichts weiter als ein Brief mit neuer Absenderadresse. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Der Punkt ist nicht, dass Blockaden wirkungslos wären. Der Punkt ist, dass eine Blockade ein technischer Vorgang ist und kein Schutzversprechen: Sie trifft Adressen, keine Konten und keine Gewohnheiten.

Sauber formuliert: Eine ausländische App bedeutet keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Eine bewilligte bedeutet vollen Schweizer Schutz — aber auch nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keines von beidem ist der bequeme Standardweg. Der Unterschied ist, was folgt, wenn etwas schiefgeht.

Bewilligung, Registrierung, Regelwerk

Die Registrierungsschranke im bewilligten Angebot ist keine Formalität: Wer in der Schweiz online ein Spielerkonto eröffnet, braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet der Veranstalterin. Es gilt ein Konto pro Spielende mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS). Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Sperrregeln sind scharf formuliert und werden in der Praxis angewendet. Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und ist ebenso als Selbstsperre möglich; sie wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Wer im Register steht, hat im bewilligten Schweizer Geldspiel kein Konto — bei keinem der beiden Anbieter und in keinem Casino.

Sporttip: die App mit dem Schweizer Spielerschutz im Rücken

Die App, die in diesem Vergleich am weitesten oben steht, ist keine für sich stehende Erfindung, sondern der Zugang zu einem bewilligten Veranstalter. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Zu den Zahlen, die das erklärt: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. Davon gingen CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Wer die Sporttip-App für eine Freizeitanwendung hält, zahlt also in ein System ein, das zu zwei Dritteln aus Lotterien und zu einem Drittel aus Sportwetten gespeist wird; die Sportwetten liefern von Jahr zu Jahr das kleinere und schwankendere Stück. Dieser Rückgang von CHF 122 Mio. auf CHF 109 Mio. in einem einzigen Jahr ist die interessanteste Zeile des ganzen Geschäftsberichts, weil sie zeigt, wie wenig träge dieses Geschäft ist.

Bedienung und Markt

Wetten lassen sich online über Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben, und wer in der App zusammenstellt und nicht bezahlen will, kann per QR-Code an eine Sporttip Verkaufsstelle gehen. Diese Verzahnung ist in der Schweiz einmalig und für ein Land mit 2’350 Verkaufsstellen bei der Westschweizer Konkurrenz eine naheliegende Lösung. Ob ein Telefon die Livewette oder die Vorbereitung zu Hause trägt: Die App ist der zweite Weg zum gleichen Spielerkonto, nicht ein eigener Anbieter.

Die Grenzen des Angebots stehen im BGS und in der Gespa-Liste, nicht in der App. Wer eine bestimmte Liga vermisst, vermisst sie beim bewilligten Angebot insgesamt, nicht bei einer Marke. Die tatsächlich beweglichen Grenzen sind die Einsatzgrenzen: Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein abgelehnter Wettschein ist ärgerlich und ehrlicher als ein angenommener, der später neu gerechnet wird.

Darüber hinaus ist das Online-Konto selbst limitiert. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist keine Verlustlimite, sondern eine Guthabengrenze — der Unterschied ist genau der, an dem sich Konten von Personen unterscheiden, die mit ihrem Geld anders umgehen. Wer CHF 9’000 einzahlt, hat sie sofort erreicht.

Auszahlung: Konten, Fristen, Kommissionen

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber wird es ein Vorgang mit eigener Frist: Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wichtig ist, dass das Konto eine Voraussetzung ist und nicht eine Option — Auszahlungen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredit an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Für die Auszahlung des Guthabens selbst gilt eine Staffel. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die 3 % ab der dritten Auszahlung sind die einzige Gebühr in diesem Vergleich, und sie verdient eine Einordnung. Drei Prozent auf CHF 500 sind CHF 15 — etwa der Preis eines Mittagessens, und billig gegen die Alternative, das Guthaben stehen zu lassen und es beim nächsten Mal einzusetzen. Wer regelmässig kleine Beträge abzieht, zahlt diese Kommission jedes Mal und tut gut daran, wenige grössere Auszahlungen daraus zu machen. Und wer denkt, der Gewinn aus einer Wette sei schon das Geld auf dem Konto, übersieht den Weg dazwischen: von der Gutschrift im Wallet bis zur Bank sind es bis zu zehn Arbeitstage, und bei Beträgen über CHF 1’000 zusätzlich der Abgleich der Zahlungsverbindung.

Cash-Out: die Rücknahme, die keine Garantie ist

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer den Wettschein in der App sieht, sollte wissen, dass die Funktion ein Angebot ist und kein Recht: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der Cash-Out-Betrag ist der Teil, den man in der Bewertung kaum sieht. Der angebotene Preis liegt unter dem möglichen Gewinn, und er liegt dort, weil die Gegenpartei in diesem Geschäft Geld verdienen will. Wer die Differenz als Abzocke liest, hat den Mechanismus falsch verstanden; wer sie ignoriert, zahlt sie. Das zweite Muster ist häufiger.

Was mit dem Wettschein passiert, wenn das Spiel ausfällt

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Diese Folge ist die fairere von zwei möglichen, weil der Einsatz zurückkommt. Sie ist aber eine Frist, und 48 Stunden sind bei einem verschobenen Spiel keine lange Zeit; wer nach drei Tagen nachfragt, ist spät.

Zwei weitere Zeitlimits gelten dort, wo niemand danach sucht. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Das ist ein halbes Jahr und klingt grosszügig, bis man sich an einen Wettschein erinnert, den man im Schuhkarton verwahrt hat. Wer eine Auszahlung für zu Unrecht verweigert hält, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Zehn Tage und ein eingeschriebener Brief sind eine kleine Hürde; wer sie kennt, verliert keine Frist, weil er sie nicht kannte.

Fazit

Vor der ersten Wette steht hier die längste Formalienliste des ganzen Feldes: 18 Jahre, Ausweis, Adressabgleich, Wohnsitz im Vertragsgebiet, einmalige Registrierung, ein Konto pro Person, drei gesetzte Verlustlimiten. Genau daraus entsteht die Eigenschaft, die keine ausländische App kopieren kann — die Verbindung zum schweizweiten Sperrregister und der Rechtsweg, der an eine bewilligte Veranstalterin geknüpft ist. Wer Wert darauf legt, dass eine selbst gewählte Sperre tatsächlich schweizweit wirksam wird, findet das hier und sonst nirgends im bewilligten Angebot, weil es sonst niemanden gibt, an den diese Bewilligung gebunden wäre. Sporttip wird ausgewählt, weil hier eine Pflicht erfüllt ist, die woanders freiwillig bleibt. Dass der Kombiboost auf den Nettogewinn geht und nicht auf den Einsatz, ist die schwächere Seite desselben Angebots.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer App

Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Zahl der Verkaufsstellen ist der Hinweis darauf, wie dieses Angebot entstanden ist. Eine Lotteriegesellschaft mit 2’350 Annahmestellen in sechs Kantonen ist ein Vertriebsnetz mit einem Produkt, das einen zweiten Vertriebskanal bekommt, nicht ein Online-Startup, das eine Filialkette eröffnete. Wer aus der Westschweizer Provinz kommt, hat eine Verkaufsstelle gesehen, bevor er eine App installiert hat. Für einen Vergleich der Apps ist die Zahl der Theken trotzdem kein Kriterium — sie sagt etwas über die Präsenz der Veranstalterin, nichts über die Bedienung des Telefons.

Dass hier auf einen Betrag oder eine Auszahlungsfrist dieser Marke nicht eingegangen wird, hat einen Grund, der im BGS steht: Es gibt in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keinen weiteren gibt. Die beiden Veranstalterinnen arbeiten unter demselben Gesetzesrahmen und derselben Aufsicht. Was die eine an Fristen und Limits vorlegt, ist damit der Regelfall des bewilligten Schweizer Angebots, nicht eine Eigenheit des einen Hauses. Für Westschweizerinnen und Westschweizer ist Jouez Sport zusätzlich der einzige Zugang zum bewilligten Angebot — der Wohnsitz im Vertragsgebiet ist eine Voraussetzung, die man nicht mit einem Download ausser Kraft setzt.

Fazit — Loterie Romande Jouez Sport

Der eigentliche Punkt dieser Marke ist ein geografischer. Der Wohnsitz entscheidet, welche der beiden bewilligten Apps überhaupt ein Konto eröffnet, und diese Partnermarke ist die einzige, die für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis in Frage kommt. Wer innerhalb der Schweiz umzieht, wird das merken. Eine App zu bewerten und dabei zu übergehen, dass sie für einen Teil des Landes gar nicht zugänglich ist, wäre ein Vergleich mit einem Loch in der Mitte.

BetAlright: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Das BGS kennt zwei Veranstalterinnen für Sportwetten in der Schweiz, und keine davon heisst so. Eine gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Ein Online-Spielerkonto in der Schweiz setzt Wohnsitz hier voraus; eine Marke ohne Bewilligung knüpft dort keine Rechte, sondern allenfalls eigene Bedingungen.

Was fehlt, lässt sich in drei Punkten zusammenfassen. Erstens kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister: Eine Selbstsperre gilt bei diesem Anbieter und nirgends sonst. Zweitens kein Schweizer Rechtsweg. Drittens steht die Domain auf der Sperrliste der Gespa, sobald sie dort eingetragen ist (Art. 86–93 BGS) — und die Sperrliste wird per DNS von den Schweizer Telekommunikationsanbietern umgesetzt. Das ist kein Zustand, der ein Konto bei dieser Marke unmöglich macht. Es ist ein Zustand, in dem die Marke sich einen neuen Domainnamen sucht.

Der Weg vom Willkommensangebot zum Guthaben ist der Punkt, an dem ein Konto hier zuerst spürbar wird. Eine ausländische Marke arbeitet nach ihren eigenen Bedingungen, und die Schweiz hat kein Instrument, das Zahlungen an unbewilligte Wettseiten sperrt — Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht. Wer zahlt, zahlt. Wie ein Guthaben zurückkommt, hängt dann an einem Verfahren in einem anderen Land.

Fazit — BetAlright

Auffällig ist der Preis der Bequemlichkeit: Die Kontoeröffnung läuft schneller als bei den bewilligten Anwendungen, und dafür tritt ein Teil des Schutzes zurück, der Markt ist grösser und die Beschwerdestelle weiter weg. Ein Kriterium bei dieser Marke, das auf beiden Listen steht — wer kein Schweizer Register im Rücken braucht und den weiteren Markt sucht, findet ihn bei BetAlright schneller als bei den bewilligten Apps. Wer den schweizerischen Rechtsweg sucht, findet ihn hier nicht.

1Bet

1Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Damit ist die Bewilligungsfrage beantwortet, bevor irgendein Detail des Angebots zur Sprache kommt.

Dasselbe gilt für den Anschluss an die Spielerschutzinfrastruktur. Ein Konto bei 1Bet hängt nicht am schweizerischen Sperrregister, und ein Verfahren gegen diese Marke wäre kein Schweizer Verfahren. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den hiesigen Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden. Bet365, Interwetten und Bet-at-Home sind Marken, die in diesem Zusammenhang öffentlich genannt wurden; dass sie den Domainnamen wechseln, ist Teil des Vorgangs.

Für die Schweizer Kundschaft heisst das vor allem eines: Die App-Stores und die Werbung in den Stores sind der einzige Ort, an dem diese Marke sichtbar wird, und der einzige Ort, an dem sie ohne Weiteres wieder verschwindet. Ob die App auf dem Telefon nach einem Domainwechsel noch synchronisiert, kontrolliert niemand von aussen. Der Platzhalter in der URL-Zeile ist kein Detail; er ist die einzige Adresse, die das Konto hat.

Verlustlimiten und Kontenregeln liegen vollständig bei 1Bet selbst. Die Schweiz greift nicht ein, weil sie nicht zuständig ist. Diese Bedingungen sind damit das Einzige, was zählt, und es gibt keine zweite Instanz, die sie prüft. Wer auf der Seite dieser Marke ein Häkchen bei den Geschäftsbedingungen setzt, stimmt einem Regime zu, das ausserhalb der Schweiz geschrieben wurde.

Wer nicht weiterlesen will: Die Frage nach der Limite ist bei dieser Marke eine Frage an das Haus und nicht an den Gesetzgeber. Der Weg zur Antwort ist kurz und der Weg zur Beschwerde weit. Wer vor allem den grösseren Markt und ein sofortiges Konto will, kommt hier zum Zug — mit dem Vorbehalt, dass kein Schweizer Register mitliest und kein Schweizer Gericht zuständig ist, wenn eine Auszahlung ausbleibt.

bet-at-home: bekannt und trotzdem nicht bewilligt

Bet-at-home gehört zu den Namen, die in der Schweiz viele aus dem Sportsponsoring der 2010er-Jahre kennen, was den Bewilligungsstatus nicht ändert. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, und die gemeldete Bewilligung der Marke hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten.

Interessant ist bei dieser Marke nicht die Firmengeschichte, sondern der Umgang mit ihr. Die Gespa führt bet-at-home als Beispiel für das Domain-Hopping, bei dem blockierte Adressen innert Stunden durch neue ersetzt werden. Der Eintrag auf einer Sperrliste ist also kein Zustand, der die Sache beendet; er beginnt eine Runde, und diese Runde kann lange dauern — die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf.

Der Punkt, der bei dieser Marke hängen bleibt, ist die Erwartungshaltung. Ein Name aus dem Sponsoring trägt in der Vorstellung die Aura des Etablierten. In der Schweizer Rechtsordnung trägt er nichts. Was nicht dazukommt, ist der Anschluss ans Schweizer Sperrregister; was dazukommt, sind Konten- und Zahlungsbedingungen, die das Haus selbst schreibt. Die Domain kann jederzeit auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wer an einem internationalen Buchmacher überhaupt interessiert ist, sollte sich die Frage stellen, was er beim Namenswechsel wirklich besitzt. Die Marke ist das Sponsoring, nicht der Domainname; das Konto hängt an einer Adresse, und die Adresse wechselt. Bei einer Schweizer Bewilligung wäre das eine Formalität. Hier ist es die einzige Verbindung zwischen dem Kunden und seinem Geld.

Pribet

Pribet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, und das ist der ganze Punkt dieser Zeile. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine gemeldete Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung, und Schweizer Kundschaft, die hier ein Konto hält, tut das in einem fremden Regime.

«Ohne Schweizer Bewilligung» bedeutet konkret, dass keine Schweizer Aufsichtsbehörde die Bedingungen prüft, unter denen die Marke Wetten annimmt. Wer im Streitfall eine Schweizer Stelle anrufen will, hat keine. Der Anschluss an das schweizerische Sperrregister fehlt ebenfalls, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS von den Telekommunikationsanbietern blockiert werden.

Der eigentliche Nachteil für einen Gelegenheitswettenden liegt in genau der Zone, in der Wettangebote geprüft werden: der korrekten Auswertung und der Auszahlung. Bei einer bewilligten Veranstalterin gibt es für eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wurde, eine Regel — sie zählt mit Quote 1.00 —, und dieser Fall ist in den Bedingungen schriftlich geregelt. Bei einer unbewilligten Marke ist die Regel nur das, was im eigenen Text der Marke steht, und sie ist nicht überprüfbar.

Für Schweizer Verhältnisse wird der Aufwand damit verschoben, und zwar dorthin, wo er weh tut: Vor der Einzahlung muss sich der Kunde über die Bedingungen der Marke selbst informieren, weil keine Aufsicht es für ihn getan hat. Bei den bewilligten Apps ist dieselbe Information in einer Verordnung nachlesbar. Wer diesen Aufwand auf sich nimmt und den grösseren Markt will, wird bei Pribet fündig. Wer ihn scheut, sollte dort nicht anfangen.

PowBet

PowBet bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen diese Wetten in der Schweiz veranstalten; für PowBet gibt es keine hiesige Bewilligung, und eine gemeldete Bewilligung ist in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS). Das ist kein Randvermerk, sondern die vollständige Antwort auf die Frage, wo diese Marke in Schweizer Verhältnissen steht.

Die drei Folgen sind immer dieselben: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste kommt (Art. 86–93 BGS). Dass eine Blockade erst greift, wenn eine Adresse per DNS von den hiesigen Telekommunikationsanbietern gesperrt wird, sagt nichts über die Marke. Es sagt etwas über den Aufwand, mit dem Schweizer Behörden gegen ein ausländisches Angebot vorgehen.

Wer über eine Einzahlung nachdenkt, sollte die Reihenfolge kennen, in der so etwas schiefgeht. Zuerst ist es eine technische Störung, dann ein neuer Domainname, dann eine Nachfrage beim Kundendienst, und zuletzt die Frage, an welche Stelle man sich in der Schweiz wendet. Die Antwort auf die letzte Frage ist die wichtigste und die unangenehmste: an keine.

Das Geld ist nicht verloren, nur weil eine Marke ohne Schweizer Bewilligung arbeitet. Es ist nur nicht durch die Beschwerdewege gesichert, die eine bewilligte Veranstalterin ihren Kundinnen und Kunden nicht verweigern kann. Für einen Wettenden, der einmal im Monat etwas einsetzt, ist das der Unterschied, den er nicht merkt — bis er ihn merkt.

Donbet: neuer Name, gleiche Bewilligungslage

Donbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), und Swisslos und Loterie Romande bleiben die einzigen, die Sportwetten veranstalten dürfen. Die Domain kann, wie bei anderen Marken dieses Feldes, auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Der Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt.

Was diese Zeile von der benachbarten unterscheidet, ist die Sichtbarkeit. Marken dieses Alters treten vor allem über Werbung in Erscheinung, und Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS); Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Für einen Anbieter ohne Bewilligung ist der Werbekanal damit enger als der Kundenkanal. Das ist der eigentliche Grund, warum solche Marken über Auffindbarkeit arbeiten und nicht über Sponsoring.

Wer den Umgang mit Marken dieser Grösse einordnen will, sollte die Bewilligung vor das Angebot stellen. Im bewilligten Schweizer Angebot ist die Frage, ob Gratisspielguthaben erlaubt ist, eine Frage an die Aufsicht: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos). Wer als Spielender bei einer Marke ohne Bewilligung einsteigt, hat stattdessen die Bedingungen des Hauses als einzige Quelle. Bei Marken wie Donbet tritt die Werbung nach vorn und die Bewilligung zurück. Ein Schweizer Rechtsweg bleibt auch dann unerreichbar, wenn die Oberfläche vertraut aussieht.

BetLabel

BetLabel arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und das ist eine abschliessende Liste; die gemeldete Bewilligung der Marke ist in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS).

Damit wiederholt sich das Muster dieses Feldes, und es lohnt sich, es einmal vollständig zu benennen. Kein Anschluss ans schweizerische Sperrregister. Kein Schweizer Rechtsweg. Eine Domain, die auf die Sperrliste kommen und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden kann. Und ein Konto, dessen Bedingungen das Haus selbst geschrieben hat, ohne dass eine eidgenössische Aufsicht sie gelesen hat.

Wer eine App aus dieser Gruppe ausprobieren will, sollte das mit einem Betrag tun, dessen Totalverlust ihn nicht trifft. Das ist ein praktischer Rat und kein Vorwurf; jede Art von Glücksspiel mit Geld, das man nicht verlieren kann, ist ohnehin der falsche Einsatz. Bei einem Anbieter ausserhalb der Schweizer Aufsicht ist der Hinweis konkreter als anderswo, weil die Rückholwege nicht in derselben Rechtsordnung liegen.

Der zweite Punkt betrifft die Steuer, und er hat mit der Bewilligung zu tun. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind je nach Kanton bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und die kantonalen Freibeträge weichen davon ab. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Das ist kein Vorteil, denn die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe — die Praxis des Kantons Thurgau ist dafür das bekannte Beispiel. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung heisst also auch: einen Steuerfall zu haben, der bei den bewilligten Apps gar nicht erst entsteht.

Funbet: das letzte Angebot ohne Schweizer Bewilligung

Funbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Das ist bei jedem Anbieter dieser Gruppe der erste Satz, und bei Funbet ist er zugleich der zutreffendste, weil die Marke am anderen Ende der Liste steht, ohne dass das an der Bewilligungslage etwas ändern würde.

Wer sich in dieser Gruppe orientiert, tut gut daran, den Bewilligungsstatus in einem einzigen Schritt zu prüfen. Bei den beiden bewilligten Anbietern steht er in einer Bewilligung nach BGS und in der Aufsicht der Gespa; bei allen anderen in diesem Text steht das Wort «ohne Schweizer Bewilligung». Eine Tabelle mit zehn Zeilen, von denen acht dieselbe Zelle tragen, ist deswegen keine schlechte Tabelle. Sie ist die einzige, die zeigt, wie eng dieser Markt ist.

Der Horizont, den der Name verspricht, ändert an alldem nichts. Wer hier einsteigt, bekommt keinen Schweizer Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann (Art. 86–93 BGS). In der Schweiz gesperrte Anbieter sind keine Alternative im Sinne des Gesetzes. Wer ein Konto hält, hält es unter einem Regime, das die Schweiz nicht anerkennt.

Von den acht Namen auf dieser Liste konnte keiner beantworten, was für einen Spielenden zählt, wenn eine Auszahlung stockt. Die bewilligten Swisslos und Loterie Romande tun das, weil ihre Regeln genau dafür geschrieben wurden.

Steuern auf Gewinne aus Sportwetten

Bei dieser Frage geraten zwei Dinge durcheinander, die auseinandergehalten werden müssen. Die eine Seite: Winnings aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und die kantonalen Freibeträge weichen davon ab — die richtige Antwort lautet deshalb «je nach Kanton», und keine einzelne kantonale Zahl darf hier als die Schweizer Regel gelten. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung. Die zweite Seite: Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht, und wer sie in einer Rechnung über einen Wettschein sucht, sucht vergeblich.

Für einen typischen Wettenden ist die erste Seite praktisch bedeutungslos. Ein Gewinn von ein paar hundert Franken liegt weit unter jedem Freibetrag. Keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer, kein Abzug auf dem Wettschein. Interessant wird die Steuer erst dort, wo sie selten ist: bei einem grossen Einzelgewinn, bei dem die 35 % einbehalten werden — eine Sperre, die man mit der Steuererklärung auflöst, was bedeutet, dass man den Gewinn auch erklären muss.

Ausländische Anbieter stehen ausserhalb dieses Mechanismus. Winnings von ihnen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und das ist keine Steuerbefreiung. Die kantonale Praxis kann Winnings aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig vom Betrag; Thurgau ist dafür das genannte Beispiel. Wer sein Glück bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung versucht, sollte deshalb wissen, dass er in einem Punkt mehr zu erklären hat als bei einer bewilligten App.

Das ist eine allgemeine Information und keine Beratung. Für den eigenen Fall gilt der Weg, der für jede steuerliche Frage in der Schweiz gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Was bei der Auswahl einer Wett-App wirklich zählt

Ein Kriterium vorweg, weil es das einzige ist, das eine Entscheidung vorstrukturiert: der Wohnsitz. Das Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin zugänglich. Wer in Zürich wohnt, richtet sein Konto bei Sporttip ein; wer in Lausanne wohnt, bei Jouez Sport. Die beiden Anbieter konkurrieren in der Schweiz nicht um dieselben Haushalte, und das ist kein Marketingdetail, sondern der Wohnort.

Nach der Bewilligung, die ohnehin über allem steht, schlagen vier praktische Eigenschaften durch, und keine davon steht in einer Bewertung im App-Store. Die Einsatzgrenzen: Bei Sporttip reichen sie von CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette, und das Haus kann sie jederzeit ändern. Wer regelmässig mit höheren Einsätzen arbeiten will, stösst hier auf eine Decke, die bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung anders liegen kann.

Der Auszahlungsweg: Verlangt ist ein Konto im Namen des Kontoinhabers bei einer Schweizer oder Liechtensteiner Bank. Wer sein Guthaben regelmässig abzieht, zahlt bei Swisslos ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen eine Kommission von 3 % und wartet 5 bis 10 Arbeitstage; Beträge über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Konto, wenn die Zahlungsverbindung bekannt ist.

Die Limiten und die Sperre: Sie wirken dort, wo sie im Konto erreichbar sind, und der Unterschied zwischen einer Limite und einem Sperrregister ist bei jedem Konto die Frage, ob eine Sperre im richtigen Register landet.

Die Spielregeln: Bei Sporttip lohnt sich der Blick auf vier Regeln, die fast jeden Wettschein irgendwann berühren — die reguläre Spielzeit inklusive Nachspielzeit, die länger als eine Vorschau wirkt; die Absagefrist von 48 Stunden; die Livewette, die unabhängig von einer Übertragung gilt und in spielentscheidenden Situationen mit Quote 1.00 gewertet werden kann; und die 26-Wochen-Frist, nach der ein nicht geltend gemachter Gewinn zugunsten des Zwecks der Swisslos verfällt.

Wer auf drei Dinge achtet — Bewilligung, Auszahlungsweg, Limiten —, hat alles in der Hand, was sich vor dem ersten Wettschein klären lässt. Der Rest sind Details, die man liest, wenn sie auftreten.

Häufig gestellte Fragen

Woran erkennt man, welche Wett-App in der Schweiz die beste ist?

Verglichen werden sollte nach prüfbaren Merkmalen: Bewilligung, Bedienung, Limiten, Auszahlungsweg. Die Bewilligung steht vorne, weil nur Swisslos und Loterie Romande in der Schweiz veranstalten dürfen. Bewertungen im App-Store messen das nicht, denn sie kennen den Zulassungsort einer App nicht.

Dürfen nur die Apps von Swisslos und Loterie Romande in der Schweiz Sportwetten anbieten?

Ja. Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem BGS, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine weitere bewilligte Buchmacherin gibt es nicht, und die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste ausländischer Domains.

Brauche ich in der App ein Konto, und welche Angaben werden geprüft?

Ein Spielerkonto ist Voraussetzung, und es ist pro Person auf eines beschränkt. Geprüft werden mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet und das Fehlen einer Spielsperre. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken abgeglichen.

Wie funktionieren Verlustlimiten in der App, und wann wirkt eine Erhöhung?

Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausbezahlt?

Nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers, bei Swisslos ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Angebot nicht.

Was bedeutet es, wenn die App eines ausländischen Anbieters auf der Sperrliste der Gespa steht?

Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Mit dem Eintrag blockieren Schweizer Telekommunikationsanbieter die Domain per DNS; ein Konto wird dadurch nicht aufgelöst, und der Anbieter wechselt oft den Domainnamen. Schweizer Rechtsschutz und Sperrregister bleiben ausser Reichweite.

Inhalt erstellt vom Team «korbballtipps»